Dienstag, 30. Juli 2013

Paul VI. an die Bischöfe

»Der Auftrag der Bischöfe ist es, den Gläubigen die sittliche Lehre über die Sexualität darzulegen, wie groß auch die Schwierigkeiten sein mögen, die sich aus den heute gängigen Denk- und Lebensgewohnheiten der Erfüllung dieser Aufgabe entgegenstellen. Die überlieferte Lehre muß vertieft und so dargelegt werden, daß die Gläubigen auf Grund einer entsprechenden Gewissensbildung mit den neu entstandenen Situationen fertig zu werden verstehen. Ferner soll sie behutsam auch das mitbeachten, was an Wahrem und Nützlichem über Sinn, Bedeutung und Macht der menschlichen Sexualität gesagt werden kann. Indes müssen die Prinzipien und Normen des sittlichen Lebens, die durch diese Erklärung neu bekräftigt wurden, treu beachtet und auch dargelegt werden. Vor allem wird man die Gläubigen davon überzeugen, daß die Kirche bei der Wahrung dieser Grundsätze nicht veralteten »Tabus« nachhängt oder, wie oft behauptet wird, dem Vorurteil des Manichäismus erliegt; sie weiß vielmehr mit Sicherheit, daß diese Grundsätze der göttlichen Schöpfungsordnung und dem Geist Christi und darum auch der Würde des Menschen entsprechen.«
(Humanae Vitae 13)

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