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Freitag, 24. Juli 2015

Dürftige Theologie - 17 - Vom Be-Urteilen

Bitte die Einführung (hier) beachten!
 Quasi eine Vortsetzung zu Teil 16 über die moralische Gradualität (hier) und auch irgendwie zu diesem Eintrag hier.


Der moralische Wert von "objektiv ungeordneten" Lebensweisen soll diesmal Thema sein. Immer wieder hört man von Bischöfen und Theologen, was die Kirche so alles an Lebensentwürfen akzeptieren und wertschätzen soll ob des "Guten" das darin gelebt wird. Die "Lebenswirklichkeit der Menschen von heute" wird sogar geradezu als Quelle theologischer Erkenntnis ins Spiel gebracht. Was ist davon zu halten? (Es gilt eine ganze Reihe von "Argumenten" abzuarbeiten, darum ists etwas ungeordneter als sonst.)

Man kann zu Recht darauf hinweisen, dass Menschen, die ein nach biblischem Urteil "unzüchtiges" Leben führen (homosexuelle Partnerschaften, siehe hier, wiederverheiratete Gescheidene, siehe z.B. hier), "gute Menschen" sein können. Sie können Gutes tun, ja sie können alles tun, was man von einem treuen Nachfolger Jesu erwarten würde. Sie können sich natürlich auch ausdrücklich zum Herrn Jesus Christus bekennen und zu ihm beten. Es besteht kein Zweifel daran, dass Jesus auch diesen Menschen beisteht und dass auch diese Menschen Gottes Nähe und seine Liebe in ihrem Leben erfahren können. Es ist ja auch wahrlich keine neue Erkenntnis, dass Gott den Sünder liebt und ihm, soweit dieser es zulässt, beisteht. 

Und natürlich stimmt es auch, und das wird in der aktuellen Debatte immer als das schlagende Argument gebracht, dass auch in vielen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und zivilen Zweitehen "Werte" wie Treue, Freundschaft etc. gelebt werden. Die Kirche, so das Argument, müsse solche Verbindngen wegen der in ihnen gelebten "Werte" anerkennen. Man spricht hier von "Gradualität" und "Hinordnung", insofern diese Beziehungen "zu einem gewissen Grade" an das "Ideal der Ehe" heranreichen oder auf dieses "hingeordnet" seien. Wichtig ist, dass hier ein bestimmter Status, etwa eine "eheähnliche Lebensform", als in sich moralisch gut anerkannt und als solche belassen und sogar gefördert werden soll, insofern sie im Hinblick auf jene "gelebten Werte" eben bereits "Anteil hat" am "Ideal"; ein moralisches Wachstum hin zur Erfüllung des Gebotes, etwa in Form einer Lebensänderung oder Umkehr, spielt daher keine Rolle.
  

Dieser Gedanke einer "Gradualität" und "Hinordnung" ist übrigens keineswegs so neu, wie er gegenwärtig gerne beworben wird. Tatsächlich wurde genau das, was heute wieder vorgeschlagen wird, von dem hl. Papst Johannes Paul II. bereits 1981 explizit verworfen (vgl. meine ausführlichere Behandlung dessen in Teil 16 dieser Serie: hier). (Damals im Rahmen der Debatte um Humanae vitae (klick) es gilt aber ebenso heute für die Frage nach anderen "Lebesformen".) Und zwar in dem Schreiben, das im Anschluss an die letzte Zusammenkunft der Bischofssynode zum Thema Familie die Ergebnisse derselben zusammenfasste, Familiaris consortio. Zunächst anerkennt der Papst darin die Realität eines "stufenweisen Wachstums" im sittlichen Leben jedes Menschen, das seinem Geschöpfsein durchaus entspricht. Das ist aber bei dem oben erwähnten  Konzept von einer "Gradualität" gerade nicht gemeint: Dort soll nämlich ein Status belassen und wertgeschätzt werden als etwas, das bereits "irgendwie" am "Ideal" "teilhat" und darum in sich berechtigt sei - ohne ein moralisches Wachstum. Johannes Paul II. verwirft ein solches Konzept:
»Daher kann das sogenannte 'Gesetz der Gradualität' oder des stufenweisen Weges nicht mit einer 'Gradualität des Gesetzes' selbst gleichgesetzt werden, als ob es verschiedene Grade und Arten von Gebot im göttlichen Gesetz gäbe, je nach Menschen und Situationen verschieden. Alle [sind] zur Heiligkeit berufen, und diese hehre Berufung verwirklicht sich in dem Maße, wie die menschliche Person fähig ist, auf das göttliche Gebot ruhigen Sinnes im Vertrauen auf die Gnade Gottes und auf den eigenen Willen zu antworten".« (FC 34)
Ein defizitärer Status kann nicht als etwas in sich moralisch Gutes anerkannt werden, so als gäbe es verschiedene Stufen des Gesetzes, und dieser Status befände sich nun eben auf einer zwar niedrigeren, aber immernoch in sich wertzuschätzenden Stufe die "auf das Ideal hingeordnet" ist. Eine "Hinordnung" moralisch falscher Handlungen auf ein "Ideal" funktioniert grundsätzlich nicht, wie Johannes Paul II. in der (von vielen Theologen bewusst totgeschwiegenen) Magna Charta der Moraltheologie, der Enzyklika Veritatis splendor (klick), in unüberbietbarer Schärfe ausführt: 
»Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung semper et pro semper verbieten, ohne Ausnahme, weil die Wahl der entsprechenden Verhaltensweise in keinem Fall mit dem Gutsein des Willens der handelnden Person, mit ihrer Berufung zum Leben mit Gott und zur Gemeinschaft mit dem Nächsten vereinbar ist. Es ist jedem und allezeit verboten, Gebote zu übertreten, die es allen und um jeden Preis zur Pflicht machen, in niemandem und vor allem nicht in sich selbst die persönliche und allen gemeinsame Würde zu verletzen. [...] Die Handlungen aber, die sich aufgrund ihres Objektes nicht auf Gott "hinordnen" lassen und "der menschlichen Person unwürdig" sind, stehen diesem Gut immer und in jedem Fall entgegen.« (VS 52 und 82) [Beispiel: Eine Abtreibung kann niemals als "auf das Ideal des Lebensschutzes hingeordnet" betrachtet werden.]

Derweil wird übrigens von namhaften Theologen jener Grundsatz, wonach immer der Mensch und seine Handlungen zu unterscheiden sind ("Liebe den Sünder, hasse die Sünde"; vgl. Joh 4,1-42; 5,14; 8,11), in Frage gestellt. Diese Unterscheidung sei "nicht überzeugend" (Schockenhoff, hier), wobei allerdings keine Begründung gegeben wird. Das ist höchst bedenklich, denn es führt letztlich zu einem jede Sünde gutheißenden Relativismus ("Liebe den Sünder und liebe darum auch alle seine Handlungen"). Der Leser möge das mal für andere Sünden, etwa Mord, gedanklich durchspielen...
 

Die Feststellung von "gelebten Werten" in einer laut der Offenbarung "unzüchtigen" Beziehung, ist, bei Licht betrachtet, für die Debatte eigentlich unerheblich: Eine moralisch gute Handlung eines Menschen (oder was dieser von Gott her an Gnade erfährt, die ihn zum Guten befähigt), kann niemals ein Erweis der moralischen Richtigkeit irgend einer anderen Handlung dieses Menschen sein! Es ist ein Erweis der grenzenlosen Liebe Gottes, dass auch der Sünder seine Gnade erfährt und Gutes wirken kann. Aber sündhafte Handlungen hören darum nicht auf, sündhaft zu sein. Beispiel: Ein Ehemann der fremdgeht, kann mit der Frau, zu der er heimlich geht, ja durchaus auch "Werte" wie Treue und Freundschaft leben. Hört darum nun aber der Ehebruch, den er mit ihr begeht, auf, sündhaft zu sein? Nein, denn das Tun von etwas Gutem kann nicht das Tun von etwas Bösem kompensieren. Faustregel: Gelebte "Werte" können gelebte Sünde niemals rechtfertigen ("recht machen"). Wenn sodann in einer "unzüchtigen" Partnerschaft "Werte" gelebt werden, dann geschieht dies nicht wegen jener "unzüchtigen Akte", sondern trotz dieser. Denn aus einer Sünde kann niemals eine Tugend erwachsen. Die Tugend ist der Feind der Sünde. Die Sünde ist in ihrem Wesen "wert-los".
  

Und hier endet auch das Argument "Aber sie lieben sich doch!" bzw. "Kann Liebe Sünde sein?" Antwort: Ja. Der Ehebrecher kann überzeugt sein, diese Frau zu "lieben", mit der er die Ehe bricht. Aber der Ehebruch bleibt Ehebruch.
Gerne wird darauf verwiesen dass es in der Schrift heißt "Liebt einander" (Joh 13,34) und "die Liebe ist aus Gott" (1.Joh 4,7) und "Gott ist die Liebe" (1.Joh 4,16). Aber die so argumentieren vergessen eine Kleingkeit: Was unsere deutschen Übersetzungen hier mit "Liebe" wiedergeben, ist etwas grundsätztlich anderes als das, was wir in unsere Alltagssprache mit diesem Wort bezeichnen. Das wird, ohne jetzt erst noch in die Semantik des griechischen Originaltextes einzutauchen, sofort einsichtig, wenn wir bedenken, dass das alle Gebote vereinigende höchste Gebot Gottes lautet: "Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele, von allen Kräften und von ganzem Gemüt, und deinen Nächsten wie dich selbst [Deut 6,5; Lev 19,18]." (Lk 10,27) Wie kann denn aber Liebe als Gebot verordnet werden?

Was hier mit "Liebe" bezeichnet wird kann verordnet werden, weil es sich nicht um ein romantisches Gefühl handelt, das sich etwa in einem sexuellen Begehren konkretisiert. Es handelt sich vielmehr um eine moralische Forderung die den Willen des Menschen in die Pflicht nimmt. Und diese Liebe verwirklicht sich letzten Endes, auch und besonders für die Christen, in der Befolgung der Weisungen Gottes. Die Befolgung der Gebote ist die Bedingung der Liebe - nur wer sie befolgt, liebt: "Wenn ihr meine Gebote haltet, so bleibt ihr in meiner Liebe" (Joh 15,10). Zu "lieben", aber die Gebote nicht zu halten, ist ein Widerspruch in sich: "Daran kann man die Kinder Gottes und die Kinder des Teufels erkennen: Jeder, der die Gerechtigkeit [= das was Jesus getan und geboten hat] nicht tut [...], ist nicht aus Gott." (1.Joh 3,10) Man muss außerdem schon ziemlich verblendet sein um zu glauben, dass jemand, nur weil er meint zu "lieben", er darum gefeit ist vor der Sünde. Gerade hier, v.a. im Bereich der Sexualität, können die schlimmsten Sünden und die schwersten Verletzungen der Seele (und der körperlichen Verfassung) geschehen.
"Gott ist die Liebe" bedeutet etwas völlig anderes als "Die Liebe [das was ich so nenne] ist Gott". Letzteres ist Götzendienst.
 

Auch das Folgende muss noch erwähnt werden: Selbst das Bekenntnis zu Jesus Christus bringt keine Ermäßigung bei der Sünde. Auch jemand, der sich nach eigenem Dafürhalten zu Jesus bekennt, kann in Wirklichkeit - im Herzen - fern von diesem Jesus leben; und das kann schlimme Konsequenzen haben. Jesus selbst führt das in aller erschreckenden Deutlichkeit aus:
»Nicht jeder, der zu mir sagt: Herr! Herr!, wird in das Himmelreich kommen, sondern nur, wer den Willen meines Vaters im Himmel erfüllt [Gesetz]. Viele werden an jenem Tag zu mir sagen: Herr, Herr, sind wir nicht in deinem Namen als Propheten aufgetreten und haben wir nicht mit deinem Namen Dämonen ausgetrieben und mit deinem Namen viele Wunder vollbracht? Dann werde ich ihnen antworten: Ich kenne euch nicht. Weg von mir, ihr Übertreter des Gesetzes!"« (Mt 7,21-23)
Lassen wir uns von solche Aussagen Jesu berühren? Gut die Hälfte der Zeit spricht Jesus in den Evangelien über Sünde, Gericht und die Gefahr, verloren zu gehen. Denen die eingehen "in die Freude ihres Herrn" stehen auch immer diejenigen gegenüber, die dahin gehen "wo Heulen und Zähneklappern herrscht". Wie ernst nehmen wir das? Oder klammern wir dies Unschöne lieber aus und lassen nur das als "Worte Jesu" gelten, wo es um Barmherzigkeit, Liebe und Vergebung geht? Oft und oft wird der Satz Jesu an die ertappte Ehebrecherin, die gesteinigt werden soll, zitiert: "Auch ich verurteile dich nicht." Aber nur selten vernimmt man den unmittelbar folgenden Satz, der eine sehr deutliche Ermahnung ist: "Geh und sündige von jetzt an nicht mehr!" (Joh 8,11) Alle Menschen wollen Vergebung, wollen Heilung und Heiligung. Wie kann denn aber Vergebung geschehen, wo - gegen das unmissverständliche Gebot Gottes - auf dem tun der Sünde beharrt wird? Wie kann Heilung eintreten, wo die Verletzung immer wieder aufs Neue zugefügt wird? Wie kann Heiligung geschehen, wenn das Gebot des heiligen und allein heiligmachenden Gottes nicht gehalten wird? Jesus sagt: "Wer meine Gebote hat und sie hält, der ist es, der mich liebt" (Joh 14,21; vgl. 15,14).
 

Die Frage, die derzeit vermehrt gestellt und oft auch einfach als Forderung skandiert wird, ist, ob zivile Zweitehen oder ausgelebte Homosexualität von der Kirche "vorbehaltlos akzeptiert" (Schockenhoff, hier), ja sogar wertgeschätzt und (in liturgischem Rahmen) gesegnet werden sollten. Viel grundlegender muss man jedoch wohl die Frage stellen: Hat denn die Kirche überhaupt das Recht, etwas zu tun, was von der Heiligen Schrift her nicht gedeckt, ja sogar einhellig verurteilt wird? (Dass Handlungen dieser Kategorie in der Vergangenheit zuweilen getan wurden, kann kein Argument sein, solche schlimmen Irrungen zu wiederholen.) Kann sie etwas segnen - hier also einer Handlungsweise den Segen Gottes zusprechen - was Gott selbst nach seinem einmütigen Zeugnis in der ganzen Offenbarung als Gräuel und schwere Sünde verwirft? Würde die Kirche soetwas tun, müsste man mit dem Apostel ernsthaft fragen: "ist dann Christus ein Diener der Sünde?" (Gal 2,17)
 


Es gilt das Jesuswort: "Richtet nicht, dann werdet auch ihr nicht gerichtet werden. Verurteilt nicht, dann werdet auch ihr nicht verurteilt werden." (Lk 6,37) Jedoch gilt es, den Sinn dieser Worte sowie den Kontext nicht aus den Augen zu verlieren, in dem sie stehen. Es gibt eigentlich keinen vernünftigen Weg, wie man von dieser Aussage Jesu zu der von Schockenhoff und anderen gelangen kann, wonach wir das, was die Bibel einhellig als Unzucht und Ehebruch bezeichnet, "vorbehaltlos anzunehmen" und "wertzuschätzen" hätten. Aber der Reihe nach: Jenes heute inflationär gebrauchte Motto: "niemanden verurteilen", wird grundsätzlich missverstanden, wenn man es so deutet, als dürfe man die Sünde nicht einmal benennen. Wiedermal wird hier ein Jesuswort verabsolutiert, sinnwidrig so verstanden, wie man es gerne hätte, und das Meiste andere, was Jesus gesagt hat, klammheimlich unter den Tisch fallen gelassen. Zunächstmal ist zu beachten, dass hier die Rede ist von "richten" und "verurteilen". Es handelt sich dabei eindeutig um Gerichtssprache: Es sind juridische Begriffe für richterliche Handlungen, die folglich nur dem Richter zustehen, nämlich dem wiederkommenden Christus am Ende der Zeiten. Was davon nicht abgedeckt ist, was uns also durchaus zu tun zusteht, ist das irdische, gegewärtige und zwischenmenschliche Urteilen und Be-urteilen, im Sinne des Urteilsvermögens. Was das wiederum konkret bedeutet, merken wir schon im direkt folgenden Satz, noch im selben Bibelvers (Lk 6,37), wo es heißt: "Erlasst einander die Schuld, dann wird auch euch die Schuld erlassen werden." Um dies tun zu können, muss man aber erstmal die Schuld als solche erkennen, das moralische Handeln der Menschen also vor dem Hintergrund der Gebote Gottes be-urteilen können.
Zum Erkennen der Sünde gehört es sodann immer auch, da wir ja als Christen in einer Gemeinschaft leben und keine Monaden sind, dass wir einander ermahnen: "Belehrt und ermahnt einander in aller Weisheit!" (Kol 3,16). Die Sünde urteilend zu erkennen und dementsprechend zu ermahnen, ja sogar den Sünder zurechtzuweisen, ist nicht nur ein Vorschlag, es ist ein Imperativ. Jesus ist darin völlig klar: "Wenn dein Bruder sündigt, weise ihn zurecht!" (Lk 17,3). Wir Menschen brauchen diese wechselseitige Ermahnung (in dem Bewusstsein also, dass der heute Mahnende morgen der Ermahnte sein kann), denn der gewiefteste Anwalt, der die Sünde verteidigt, sind immer wir selbst. Natürlich sollen wir auch einander im Guten bestärken (vgl. Apg 15,41), und können sogar einander loben - Paulus macht es uns vor (vgl. 1.Kor 11,2) - aber wir können uns im Angesicht der Sünde, die wir alle tun, eben gerade nicht loben (vgl. 1.Kor 11,22), sondern müssen einander ermahnen, um so auch das fortzufüren, was Jesus selbst unentwegt getan hat (vgl. Lk 3,18; Apg 2,40).
 

Die traurige Ironie der aktuell vorgebrachten Forderungen (nicht nur bzgl. Homosexuellen und in ziviler Zweit"ehe" Lebender) ist, dass wir, in dem fast schon krampfhaften Bemühen "niemanden [zu] verurteilen", zum einen alle mahnenden und warnende Worte Jesu über den Richter, der kommen wird "wie der Dieb in der Nacht", einfach abtun. Dass wir uns aber auf der anderen Seite - in der größten aller Anmaßungen - faktisch selbst zu jenem Richter aufschwingen, der allein am Ende der Zeit das Gute gut-heißt, das Böse verwirft und den Lohn entsprechend verteilt (vgl. Mt 25). Denn man gewinnt den Eindruck, "gut" sei heute alles das, was wir mit unserem "Gewissen" (vgl. hier und besonders hier) als "gut" bestimmen, gleichgültig, was das Wort Gottes und die Tradition uns darüber sagen (vgl. hier). Wehe uns, wenn dann am Ende unserer grenzenlosen Urteilslosigkeit die Frage des Johannes steht: "Ihr Schlangenbrut, wer hat euch denn gelehrt, dass ihr dem kommenden Gericht entrinnen könnt?" (Lk 3,7) Aber auch die Lehrer trifft es: "Wer auch nur eines von den kleinsten Geboten aufhebt und die Menschen entsprechend lehrt, der wird im Himmelreich der Kleinste sein." (Mt 5,19)

Jesus Christus hat übrigens nie irgendeine Haltung "wertgeschätzt" oder "vorbehaltlos angenommen": Jesus rief die Sünder zur Umkehr und die, die gerade mal nicht sündigten, zur Vollkommenheit auf. Jemanden in dem zu unterstützen, was er gerade tut - erst recht bei einer Sünde -, wäre ihm nie in den Sinn gekommen. Das Allererste, was uns der Evangelist Matthäus vom öffentlichen Wirken Jesu überliefert, und damit alles Folgende quasi mit einer Überschrift versehend, ist der äußerst kurze Ausruf: "Kehrt um!" (Mt 4,17) "Kehrt um!" heißt nichts anderes als "Ändert euer Leben!" (vgl. Eph 4,22), wir könnten auch sagen: "Ändert eure Lebenswirklichkeit!" ... Gott liebt uns nicht, weil wir so sind, wie wir sind (wozu sonst der ständige Ruf zur Umkehr?), sondern weil wir besser sein können und mit seiner Gnade auch werden sollen.

Die Gebote Gottes, zu unserem Heil, entsprechen in aller Regel nicht unseren Wünschen und Vorstellungen und oft genug auch nicht unserer faktischen Lebenswirklichkeit. Wäre es anders, müssten sie nicht extra geboten werden.
Man redet derzeit viel von der "(veränderten) Lebenswirklichkeit" der "Menschen von heute" und sieht darin sogar eine regelrechte Offenbarungsquelle (Bode, hier). Ist das ein Argument? Es gab auch mal eine "Lebenswirklichkeit" bei den Einwohnern von Sodom und Gomorra... Und was ist mit dem Volk Israel, das immer wieder in Untreue gefallen ist? Spiegelte sich darin der Wille Gottes oder hat Gott etwa seine Gebote diesen jeweils "veränderten Lebenswirklichkeiten" angepasst? Natürlich nicht - er sandte Propheten "wie Feuer" (vgl. Sir 48,1) die ermahnten, drohten und, wenn nichts half, auch mal dreinschlugen. Außerdem: Die "Lebenswirklichkeit" ist heute keine andere als früher, etwa zur Zeit Jesu, erst recht nicht im Hinblick auf Scheidung und Homosexualität (beides im griechisch geprägten Mittelmeerraum breit geübt und gesellschaftlich akzeptiert).
 

Oder können wir heute etwa sämtliche Warnungen Jesu vor der Sünde und vor dem Gericht, seine Ankündigung des Hasses der Welt gegen uns, die wir "nicht von der Welt" sind, seine Worte über den trügerischen "Ruhm der Welt" und seine beständigen Rufe zur Umkehr also getrost vergessen, weil ja angeblich die "Lebenswirklichkeit" der Menschen bereits als solche "gut", "wertzuschätzen" und "vorbehaltlos anzunehmen" ist? Ohne allzu negativ klingen zu wollen: Als Christen sollten wir immer die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass wir gegenwärtig in einer Neuauflage von Sodom und Gomorra leben. Angesichts der Tatsache, dass wir alle Sünder sind, ist das jedenfalls nicht gerade unwahrscheinlich. Oder glaubt denn irgendwer ernsthaft, dass wir gegenwärtig in einer Gesellschaft leben, die im Einzelnen wie im Gesamten so heil(igmäßig) ist, dass sich der (betreffs Unzucht und Ehebruch nun angeblich anders lautende) Wille Gottes - im krassen Gegensatz zu jeder anderen Zeit und jeder anderen Gesellschaft in der Geschichte Gottes mit seinen Geschöpfen - in der "Lebenswirklichkeit" der Menschen kundtut?

Dienstag, 18. November 2014

Benedikts Einwurf zur Debatte?

Ich hatte bereits vor zwei Monaten (hier) darauf aufmerksam gemacht, dass der emeritierte Papst sich in die aktuelle Debatte um die wvG einmsichen würde - durch die Überarbeitung eines über 40 Jahre alten Beitrags (1972) zum Thema, auf den sich Kardinal Kasper maßgeblich stützt (meine Bemerkungen zu Ratzingers Text und mehr: siehe Link). Das Ergebnis liegt zwar schon eine ganze Weile vor, ist nun aber auch öffentlich für jeden einzusehen - und es ist wenig überraschend.

Nun ringt man um die Deutung. Die einen (hier z.B. Prof. Schockenhoff) sehen darin eine Positionierung, die aus dem vor 40 Jahren Geschriebenen nicht zu folgern sei (Benedikt also unsauber argumentiert), die anderen (hier) stilisieren BXVI gleich mal zum Gegenpapst.
Wie üblich stimmt weder das eine, noch das andere. Wie ich in meinem vorigen Beitrag dazu (siehe ersten Link oben) zu zeigen versuchte, ist sich Ratzinger bewusst geworden, dass er sich damals geirrt hatte. Schockenhoff versucht freilich, wie Kasper, den historischen Befund als Argument ins Feld zu führen, wie es auch Ratzinger damals tat, aber er übersieht, dass der Papst emeritus die historischen Befunde keineswegs minimiert oder infrage stellt, sondern das tut, was er (und Kasper) eben zuvor nicht getan haben: Er ordnet die Befunde in den größeren Kontext ein und offenbart somit ihre Marginalität im Hinblick auf die aktuelle Debatte.
Dass es die von Ratzinger beschriebenen (und von Kasper in verfälschter Form übernommenen) Vorkommnisse in der frühen Kirche gab, leugnet niemand. Die Frage ist aber: Wie deuten wir sie? Welches Gewicht haben diese Vorkomnisse? In welchem Kontext stehen sie? Das sind die Fragen, die sich Kasper & co. nicht stellen... sie nutzen die Kirchenväter nur als Steinbruch, aus dem sich einige vereinzelte ihre Position scheinbar stützende Satzfragmente herausbrechen lassen (vgl. meine Ausführungen hier, Teile 3 bis 6).

Anders als Schockenhoff uns glauben machen will, betrifft die Überarbeitung nämlich nicht nur den Abschnitt "Schlussfolgerungen", sondern sie setzt bereits davor ein, nämlich in der Bewertung des historischen Befundes. (Wie Kasper und andere [auch in anderen Bereichen der Theologie, etwa der Liturgie], hat auch Schockenhoff den Schuss nicht gehört: Die historische Forschung hat nämlich in den letzten 40 Jahren neue Erkenntnisse gewonnen... ja, ehrlich. Aber das möchte man natürlich nicht hören, es stört beim Selbstbestätigen.) Hier mal der letzte Textabschnitt der historischen Bestandsaufnahme direkt vor den "Schlussfolgerungen" (ich gebe den gleichbleibenden Text kursiv wider, den neuen normal, einzelne Unterschiede mache ich mit Durch- und Unterstreichungen kenntlich):
»Sie [d.i. die Kirche] kann an sich nur eines: "Gemäß der lehre des Evangeliums und des Apostels" leben und lehren. Aber sie kann die Grenzfälle nicht völlig ausschließen, in denen sie zur Verhütung von Schlimmerem unterhalb dessen verbleiben muss, was sie eigentlich sollte was ihr aufgetragen ist. Zwei solcher Grenzsituationen kollektiver Art stehen bis dahin (das heißt bis Trient) vor Augen: die Übergangssituation vom Heidentum zum Christentum (Gregor II.); die Kircheneinheit, die eine Begrenzung auf das Minimum nötig macht. Niemand wird behaupten wollen, daß dies die einzigen und abschließenden Fälle sind, bei denen überdies wiederum im einzelnen mit viel Sorgfalt gefragt werden muß, wo konkret der Fall der Nachgiebigkeit gegeben sein kann und wo nicht. Eine allgemeine Norm, die das an sich unmöglich macht, wird es dafür sicher nicht geben. Was dabei gemeint ist, könnte man wohl am ehesten mit der Formel definieren, die Augustinus im Ringen um die Kircheneinheit mit der vom Donatismus gespaltenen Kirche Afrikas versucht hat: Er spricht von "tolerare pro pace". Die Wiederherstellung der Einheit war für ihn ein so großes Gut, dass es ihm richtig und nötig schien, in einer Übergangssituation Verhältnisse zu tolerieren, die in sich nicht annehmbar waren, aber um des größeren Gutes der Einheit willen in Kauf genommen werden konnten. Daraus kann man keine festen Regeln ableiten. Aber es würde sich doch lohnen, wie mir scheint, genauer nachzufragen, was Augustinus konkret im Auge hatte und ob sich daraus Schlussfolgerungen für spätere Zeiten ziehen lassen.« (JRGS 4, 614f.)«


Als Unterschied wird deutlich: Hatte Ratzinger zuvor sehr schnell den Sprung gewagt, von jenen sehr speziellen Grenzsituationen, die die Gesamtkirche betreffen, das Toleranzprinzip auch auf andere (maßstäblich kleinere) Situationen hin zu dehnen und gar eine Verhinderung dieser Dehnung auszuschließen, so ist der emiritierte Papst sehr viel vorsichtiger, belässt die Grenzsituationen dort, wo sie sind und gibt damit den Schlüssel zum Verständnis des historischen Befundes in den vorangehenden Kapiteln. Wo "Ausnahmen" breit denkbar werden konnten, betrifft dies ganz besondere "Grenzsituationen" der Kirche als solcher (Mission, Kircheneinheit); in wie fern sich hier Rückschlüsse auf die Pastoral innerhalb einer "etablierten" Kirche ableiten lassen, muss, wenn überhaupt, noch genauer eruiert werden.

Der zweite Abschnitt des Kapitels 4 (Schlussfolgerungen) ist weitestgehend neu verfasst und deutlich länger als zuvor, und bietet Impulse zu einer konkreten Pastoral von wvG, auch über aktuell geltende Normen hinaus (z.B. Zulassung zu bestimmten Ehrenämtern). Familiaris consortio wird dort ebenso besprochen, wie die einschlägigen Normen des CIC von 1983 und die Möglichkeiten zur Straffung von Ehenichtsigkeitsverfahren. Der Kommunionempfang für wvG wird, statt der vorherigen ausdrücklichen Befürwortung, ausgeschlossen, und zwar indem einfach die geltende Lehre konstatiert wird. Dass der kaspersche Vorstoß nicht explizit abgewehrt wird, zeigt, dass der Emeritus sich hier keineswegs in die Diskussion "einmischen" will... er konstatiert nur, wie es ist. Wenn das schon als "Einwurf" gilt, dann ist das eben so. Sehr deutlich bespricht der emeritierte Papst die große Zahl der "getauften Heiden" in der Kirche und fragt nach den Konsequenzen für die Ehepastoral.


Was die Fabeleien vom "Gegenpapst" anbetrifft, ist es vielleicht hilfreich, sich Folgendes zu überlegen: Wo Benedikt XVI. stand und steht, weiß jeder. Wäre nun dieser vierte Band seiner Gesammelten Schriften mit dem unveränderten Beitrag von 1972 erschienen, wäre auch dieser, ohne jede Bearbeitung, als Wortmeldung aufgefasst worden und zwar zugunsten einer Position, die Joseph Ratzinger schon sehr schnell nach der Abfassung jenes Artikels aufgegeben hat. Mehr als einmal hat sich Joseph Ratzinger explizit von seiner damaligen Position distanziert. In so einer Situation - oder irgendwann in den nächsten Jahren - soetwas zu publizieren, wäre fatal gewesen. Dass dieser Band der JRGS gerade jetzt erscheint, ist, nach allem was ich weiß, tatsächlich Zufall. So oder so wäre die Veröffentlichung problematisch.


Dass es eine (ob nun gezielte oder den Umständen geschuldete) Wortmeldung zur Diskussion ist bzw. so wahrgenommen wird, steht außer Frage. Aber weder beruft sich der emeritierte Papst hier auf irgendeine ihm zukommende Autorität (die ihm nicht mehr zukommt!!), noch bringt er irgendetwas wirklich "Neues" in die Debatte ein. Er vertritt als Theologe, der er nach wie vor ist, eine Position, wie sie auch viele andere ebenso, auch mancher im engsten Beraterkreis um Papst Franziskus, vertreten. Und, nochmal: Benedikt bezieht nicht explizit Position gegen Kasper - er sagt nur, wie es (siehe Katechismus) ist.
Ob sich Franziskus davon besonders beeindrucken lässt und das Thema nun als "geklärt" betrachtet, halte ich für fraglich; er wird sicherlich die breit geführte Debatte nicht unterbinden und die Synode im kommenaden Jahr wird wiederum kontrovers darüber beraten. 
Es kommt allein dem Papst zu, hier eine Entscheidung zu treffen.

Dienstag, 14. Oktober 2014

Dürftige Theologie - 15 - Einzelfälle

Bitte die Einführung (hier) beachten!


Im Juli 1993 veröffentlichten die Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz (Saier, Lehmann und Kasper) ein Hirtenwort, in dem sie das, was Familiaris Consortio vorgibt (dass wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion und zur Beichte zugelassen werden können), recht kreativ umdeuteten (siehe meine Befassung mit diesem Hirntenbrief hier). Den grottenschlechten "Katholischen Erwachsenenkatechismus" zitierend (man ist bei soetwas natürlich zur Selbstreferenz verdammt...) heißt es dort:
»Das kirchliche Recht kann aber "nur eine allgemein gültige Ordnung aufstellen, es kann jedoch nicht alle, oft sehr komplexen einzelnen Fälle regeln". Deshalb ist im seelsorgerlichen Gespräch zu klären, ob das, was im allgemeinen gilt, auch in der konkreten Situation zutrifft.«

Hier wird fälschlich suggeriert, dass "in der konkreten Situation" anders verfahren werden könnte, als FC dies "allgemein gültig" ausführt, sprich, dass man durchaus wiederverheiratete Gescheidene zu den Sakramenten zulassen könne...
Einzelfälle, individuelle Situationen, Ausnahmen... alles unter dem Banner der "Barmherzigkeit"... Also das, was Kardinal Kasper im Februar beim Konsistorium vorgeschlagen hat und was gegenwärtig auch an der Synode von manchem vorgebracht wird.


Die Antwort auf jenes oberrheinische Hirtenwort blieb jedenfalls nicht aus. Sie kam 1994 von der Kongregation für die Glaubenslehre (hier nachzulesen) und in diesem Dokument wird u.a. kurz und knapp die Vorgabe von Familiaris Consortio deutlich charakterisiert und somit der Winkelzug der oberrheinischen Bischöfe ausgehebelt:
»Die Struktur des Mahnschreibens und der Tenor seiner Worte zeigen klar, daß diese in verbindlicher Weise vorgelegte Praxis nicht aufgrund der verschiedenen Situationen modifiziert werden kann [immutari non posse ob differentes condiciones]

Die Vorschriften gelten. Eine Anpassung an Einzelfälle wird ausgeschlossen. Der Grund ist eigentlich offensichtlich: Es geht hier nicht um das "Privatproblem" der Betroffenen, sondern es betrifft die soziale und sakramentale Struktur der Kirche, was hier geschieht. Im Einzelfall etwas zu tun, was dem allgemeinen Gesetz widerspricht, ist schlicht ein Rechtsbruch. Mord ist, weil es "allgemein" verboten ist, auch im Einzelfall nicht erlaubt! Wieso sollte das mit kirchlichen Gesetzen anders sein?
Die Kirche kann die Sünde nicht gutheißen, und sie darf sie erst recht nicht befördern - nicht allgemein, nicht in "Situationen".
Natürlich geht es bei alledem letztlich darum, dass die "Pastoral" als Quelle für "neue Normen" angesehen wird und folglich die Lehre entsprechend den menschlichen Erfahrungen modifiziert werden soll. Nicht mehr das göttliche Gebot, das die Kirche verkündet, soll Maßstab des Handelns sein, sondern die Bedürfnisse der Menschen.

Im Jahre 1977 veröffentlichte die Internationale Theologische Kommission (die gewissermaßen für das Lehramt des Papstes einen theologischen Unterbau schafft und mit internationalen Experten besetzt ist) eine umfassende Arbeit über die katholische Lehre vom Sakrament der Ehe (hier nachzulesen), dem "sechzehn christologischen Thesen" über die Ehe des Anfang dieses Jahres verstorbenen Jesuiten Gustave Martelet als gebilligt angefügt wurden. These 12 befasst sich mit dem Thema "Ehescheidung und Eucharistie" und enthält das folgende sehr aufschlussreiche Statement:
»Ohne die mildernden Umstände und zuweilen auch die Qualität einer auf die Ehescheidung folgenden Zivilehe zu verkennen, bleibt der Zugang von wiederverheirateten Geschiedenen zur Eucharistie unvereinbar mit dem Geheimnis, dessen Dienerin und Zeugin die Kirche ist. Würde sie wiederverheiratete Geschiedene zur Eucharistie zulassen, so würde sie diese Ehepartner glauben machen, sie könnten auf der Ebene der Zeichen mit dem kommunizieren, dessen eheliches Geheimnis sie auf der Ebene der Wirklichkeit ablehnen.
Die Kirche würde sich in diesem Fall ferner mit Getauften in dem Moment einverstanden erklären, wo diese sich in einen objektiven und klaren Widerspruch zum Leben, Denken und Sein des Herrn als Bräutigam der Kirche begeben oder darin verbleiben. Könnte sie das Sakrament der Einheit jenen spenden, die in einem wesentlichen Punkt des Geheimnisses Christi mit ihr gebrochen haben, wäre sie nicht mehr Zeichen und Zeugin Christi, sondern vielmehr sein Gegenzeichen und seine Gegenzeugin. Dennoch rechtfertigt diese Ablehnung kein entehrendes Vorgehen, denn das würde zugleich der Barmherzigkeit Christi mit den Sündern, die wir selber sind, widersprechen.«

Die Kirche wird letztlich auch in Mitleidenschaft gezogen, wenn sie ihre Glieder nicht ermahnt und zur Umkehr ruft, sondern sie stattdessen gewähren lässt und ihr Tun folgenlos lässt. Der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte erklärte im Jahr 2000 über den canon 915 CIC, der festlegt, wer vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen ist, Folgendes (hier nachzulesen):
»In der Tat ist es ein objektiver Schaden für die kirchliche Gemeinschaft, wenn jemand, der öffentlich als unwürdig bekannt ist, den Leib des Herrn empfängt; es ist ein Verhalten, das die Rechte der Kirche und aller Gläubigen verletzt, in konsequenter Weise den Ansprüchen dieser Gemeinschaft entsprechend zu leben. Im konkreten Fall der Zulassung der geschiedenen und wiederverheirateten Gläubigen zur hl. Kommunion betrifft das Ärgernis - verstanden als ein Handeln, das die andern zum Schlechten bewegt - zugleich das Sakrament der Eucharistie und die Unauflöslichkeit der Ehe. Ein solches Ärgernis besteht auch dann, wenn ein derartiges Verhalten leider keine Verwunderung mehr hervorruft; ja, gerade angesichts der Verformung der Gewissen wird ein geduldiges und zugleich entschiedenes Handeln der Seelsorger umso notwendiger, zum Schutz der Heiligkeit der Sakramente, zur Verteidigung der christlichen Moral und zur richtigen Unterweisung der Gläubigen.«
 
Sehr erhellend bei der Frage nach den "Einzelfällen" ist aber m.E. vor allem etwas, was Papst Benedikt XVI. 2012 zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Römischen Rota sagte (hier; sehr lesenswert!) und worin sehr präzise aufgedeckt wird, was die Folgen einer solchen Überbetonung der "individuellen Situation" sind:
»[...] Dies hat zu einer Kreativität im rechtlichen Bereich geführt, bei der die einzelne Situation zum entscheidenden Faktor bei der Feststellung der wahren Bedeutung der Rechtsvorschrift im konkreten Fall wird. Barmherzigkeit, Gerechtigkeit, "oikonomia" – sehr geschätzt in der östlichen Tradition – sind einige der Begriffe, auf die man bei dieser Auslegungstätigkeit zurückgreift. Es muß sofort gesagt werden, daß dieser Ansatz den Positivismus, den er anklagt, nicht überwindet, sondern sich darauf beschränkt, ihn durch einen anderen zu ersetzen, in dem die menschliche Auslegungstätigkeit sich zum Protagonisten aufschwingt bei der Bestimmung dessen, was rechtlich ist. Es fehlt das Bewußtsein für ein objektives Recht, nach dem gesucht werden muß, denn dieses bleibt Spielball von Überlegungen, die den Anspruch erheben, theologisch oder pastoral zu sein, am Ende jedoch der Gefahr der Willkür ausgesetzt sind. Auf diese Weise wird die Rechtshermeneutik ausgehöhlt: Im Grunde besteht kein Interesse daran, die Gesetzesweisung zu verstehen, da sie jeder Lösung dynamisch angepaßt werden kann, auch wenn diese dem Buchstaben des Gesetzes widerspricht.«

Dazu ist eigentlich nicht viel zu sagen... Wenn die Einzelfälle darüber bestimmen, was erlaubt ist, dann wird das ganze Gesetz ausgehöhlt. Die Antwort des Papstes ist hier ebenso klar wie einleuchtend: Es geht um das "höhere Gesetz", das alleine jedem "Einzelfall" gerecht werden kann.
»Es gibt einen anderen Weg, auf dem das angemessene Verständnis des kirchlichen Gesetzes den Weg öffnet für eine Auslegungstätigkeit, die in die Suche nach der Wahrheit über Recht und Gerechtigkeit in der Kirche eingebunden ist. Wie ich vor dem Bundestag meines Landes im Berliner Reichstagsgebäude erläutert habe, ist das wahre Recht untrennbar von der Gerechtigkeit. Dieses Prinzip gilt natürlich auch für das kirchliche Gesetz, in dem Sinne, daß es nicht in ein rein menschliches Normensystem eingeschlossen werden kann, sondern mit der rechten Ordnung der Kirche verbunden sein muß, in der ein höheres Gesetz gilt. Unter diesem Gesichtspunkt verliert das positive menschliche Recht die Vorrangstellung, die man ihm zuerkennen möchte, da das Recht nicht mehr einfach mit ihm gleichgesetzt wird; das menschliche Gesetz erhält dadurch jedoch Wertschätzung als Ausdruck der Gerechtigkeit, zunächst einmal für das, was es zum göttlichen Gesetz erklärt, aber auch für das, was es als rechtmäßigen Beschluß des menschlichen Rechts einführt.
Auf diese Weise wird eine Rechtshermeneutik ermöglicht, die wirklich rechtlich ist, in dem Sinne, daß man in Übereinstimmung mit der wirklichen Bedeutung des Gesetzes die entscheidende Frage stellen kann nach dem, was in jedem einzelnen Fall rechtmäßig ist. In diesem Zusammenhang sollte Folgendes angemerkt werden: Um die wirkliche Bedeutung des Gesetzes zu erfassen, muß man stets auf die Wirklichkeit blicken, die geregelt wird, und zwar nicht nur dann, wenn das Gesetz vorwiegend das göttliche Recht zum Ausdruck bringt, sondern auch dann, wenn es in konstitutiver Form menschliche Regelungen einführt. Diese müssen nämlich auch im Licht der Wirklichkeit ausgelegt werden, für die die Regelungen gelten und die stets einen Kern des Naturrechts und positiven göttlichen Rechts enthält, mit dem jede Norm im Einklang stehen muß, um vernünftig und wirklich rechtlich zu sein. Aus einer solchen realistischen Perspektive heraus erhält das – zuweilen sehr schwierige – Bemühen um Auslegung einen Sinn und ein Ziel.«

Es bleibt bei dem, was ich schon zuvor in Teil 9 und 10 dieser Serie schrieb (hier und v.a. hier):
»"[Kasper] spricht von einer kleinen Zahl, für die eine eventuell neue Lösung in Frage käme. Was wird die riesige Anzahl der anderen Geschiedenen, was werden die kritischen bis feindlichen Medien angesichts dieser "Privilegierten" sagen? [...]"
Wie bei jeder "Ausnahmeregelung", wird auch hier sehr schnell der Druck von außen (und innen) so groß sein, dass man ausweitet und verallgemeinert, bis alle zufrieden sind. (...) Die Ausnahmen werden nicht vermittelt werden können, weil sie von der Masse ganz einfach nicht rezipiert werden wollen! Und weil diese Vermittlung ja auch tatsächlich nicht einfach wäre. (...) Man wird sich einfach, schon aus Trotz!, diskriminiert fühlen. Basta! Da kann man noch so viel die inzwischen abgedroschene Vokabel "Barmherzigkeit" im Munde führen, man wird es als Diskiminierung auffassen und "wahre Barmherzeigkeit (für alle!)" fordern.
Man wird sich Kaspers eigener Argumentstionsweise bedienen und sagen, eine "Weiterentwicklung" von bereits Erreichtem sei "möglich"; man wird seinen Vorschlag als Türöffner begreifen... Norbert und Renate Martin haben das sehr gut erfasst, wenn sie sagen, es ginge darum, "die Tür wenigstens einen Spalt weit [zu] öffnen und ein Signal der Hoffnung [zu] geben"... ja, und andere werden kommen und diese Tür, von der auch Kasper spricht, ganz aufstemmen! Der Lärm wird unerträglich sein, bis das geschieht.
Die Beteuerung, auch noch so eng umgrenzte Ausnahmen zu ermöglichen, wird einen Dammbruch nicht verhindern. Der mag schrittweise erfolgen, aber er ist unvermeidlich. Es wird umgehend einen öffentlichen Aufschrei geben und jeder, der nicht zu den "Wenigen" zählt, wird sich eine Kamera und ein Mikrophon suchen, das ZdK wird großflächige Plakate ausrollen und alle werden im Chor ein Ende dieser unverständlichen, menschenfeindlichen Diskriminierung fordern.«

»Wobei ich mich eh frage, wie man denen, die nicht zu den wenigen "Privilegierten" gehören, das dann zu erklären gedenkt... "Ihr seid leider nicht fromm genug." oder "Ihr engagiert euch leider nicht genug." oder, um mal veralteten Jugend-Jargon zu bemühen, "Das ist halt pP [persönliches Pech]." Wo, bitte, soll bei solchem Gebaren Barmherzeigkeit sichtbar werden? Darf bzw. kann man Barmherzeigkeit überhaupt derart selektiv üben? Ist es barmherzig, die Barmherzigkeit anhand eines Eignungskatalogs zu verwalten?«

Sonntag, 12. Oktober 2014

Dürftige Theologie - 14 - Wahr oder Falsch

Bitte die Einführung (hier) beachten!

Nur son Gedanke...

Angenommen, es gibt im Anschluss an die Synode im kommenden Jahr eine vatikanische Verlautbarung, die es ganz offiziell gestattet, dass Personen, die, getrennt von ihrem sakramental angetrauten Partner, in einer Zivilehe mit einem neuen Partner leben, die Sakramente der Buße und der Eucharistie empfangen dürfen (unter welchen Voraussetzungen und ob das "Einzelfälle" sein sollen, spielt dabei keine Rolle; vgl. dazu hier und hier).
Eine solche Erklärung seitens des Heiligen Stuhls hätte einen ganzen Rattenschwanz an redaktioneller Arbeit zur Folge: Es kann nämlich keine gültige lehramtliche Verlautbarung geben, die etwas anordnet oder (unter welchen Bedingungen auch immer) für erlaubt erklärt, was dieweil von den zentralen Dokumenten des Lehramtes explizit verboten wird (und zwar ohne jede Ausnahme!).

Zunächstmal müssten die folgenden Canones des kirchlichen Gesetzbuches (CIC) an den hervorgehobenen Stellen inhaltlich massiv geändert werden (am CIC wird eh immer wieder mal was verändert, das klingt also irgendwie machbar...):
»Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren (Can. 915)
»Im Sakrament der Buße erlangen die Gläubigen, die ihre Sünden bereuen und mit dem Vorsatz zur Besserung dem rechtmäßigen Spender bekennen, durch die von diesem erteilte Absolution von Gott die Verzeihung ihrer Sünden, die sie nach der Taufe begangen haben; zugleich werden sie mit der Kirche versöhnt, die sie durch ihr Sündigen verletzt haben.« (Can. 959)
(Denn ein Vorsatz zur Änderung des Verhaltens ist, sofern die Betroffenen nicht aufrichtig bekunden, in Zukunft wie Bruder und Schwester zusammenzuleben [s.u.], nicht gegeben.)


Sodann müssten auch folgende Abschnitte aus dem Katechismus der katholischen Kirche an den hervorgehobenen Stellen geändert werden (was eher nich geht... zumindest gibt es keine Präzedenzfälle für eine inhaltliche Überarbeitung eines Weltkatechismus, sei es der Catachismus Romanus oder der KKK... es bräuchte dann vermutlich einen neuen Katechismus; vgl. dazu hier):
»Unter den Akten des Pönitenten steht die Reue an erster StelÜberarbeitungle. Sie ist "der Seelenschmerz und der Abscheu über die begangene Sünde, verbunden mit dem Vorsatz, fortan nicht zu sündigen".« (Nr. 1451)
»In vielen Ländern gibt es heute zahlreiche Katholiken, die sich nach den zivilen Gesetzen scheiden lassen und eine neue, zivile Ehe schließen. Die Kirche fühlt sich dem Wort Jesu Christi verpflichtet: "Wer seine Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entläßt und einen anderen heiratet" (Mk 10, 11–12). Die Kirche hält deshalb daran fest, daß sie, falls die Ehe gültig war, eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann. Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben.« (Nr. 1650)
»Somit ist es falsch, bei der Beurteilung des sittlichen Charakters der menschlichen Handlungen einzig die ihr zugrunde liegende Absicht oder die sie begleitenden Umstände (wie Milieu, gesellschaftlicher Druck, Zwang oder Notwendigkeit zu handeln) zu beachten. Es gibt Handlungen, die wegen ihres Objekts in schwerwiegender Weise, unabhängig von den Umständen und den Absichten, aus sich und in sich schlecht sind, z. B. Gotteslästerung und Meineid, Mord und Ehebruch. Es ist nicht erlaubt, etwas Schlechtes zu tun, damit etwas Gutes daraus entsteht.« (Nr. 1756)
»Die Ehescheidung ist ein schwerer Verstoß gegen das natürliche Sittengesetz. Sie gibt vor, den zwischen den Gatten freiwillig eingegangenen Vertrag, bis zum Tod zusammenzuleben, brechen zu können. Die Ehescheidung mißachtet den Bund des Heiles, dessen Zeichen die sakramentale Ehe ist. Das Eingehen einer, wenn auch vom Zivilrecht anerkannten, neuen Verbindung verstärkt den Bruch noch zusätzlich. Der Ehepartner, der sich wieder verheiratet hat, befindet sich dann in einem dauernden, öffentlichen Ehebruch.« (Nr. 2384)


Eine "Änderung der Lehre" wird dieser Tage auch von Theologen an allen Ecken und Enden beschworen. Die Redlichen sind dabei noch die, die eingestehen, dass eine Änderung der "Praxis" eine Änderung der Lehre (wie sie v.a. in CIC und KKK dargelegt ist) voraussetzt. Aber glaubt denn wirklich jemand, dass dieser ganze Aufwand getrieben werden wird, nur um es einer doch wohl eher kleinen Zahl von Leuten recht zu machen? (Die Katholiken, denen es wirklich was ausmacht wie sie leben und wie die Kirche das beurteilt, sind die Wenigsten derer, die so leben - den meisten ist es egal.)
Nochmal: Die Kirche kann sich in ihrer Verkündigung in Glaubens- und Sittenfragen nicht widersprechen. Die Kirche kann nicht ein und die selbe Sache zugleich als wahr und als falsch verkündigen. Entweder der CIC und der KKK enthalten in diesen Punkten außerordentlich gravierende Fehler (der Wahrheit widersprechende Inhalte), oder sie stimmen.
Ich will nicht behaupten, das sei unmöglich... eine Revision des CIC, ein neuer KKK...  ich sage nur: es ist absolut nicht plausibel. Und die Theologen sollten das wissen. Zumindest sollte man dann von offizieller Seite so ehrlich sein und klar benennen, dass die bisherige Lehre der Kirche an dieser Stelle falsch ist, anstatt faule Kompromisse zu machen und von einer "Vertiefung" oder einer "Interpretation" zu sprechen. Die zitierten Canones und Katechismusnummern lassen keine Vertiefung oder Interpretation zu, die eine Zulassung solcherart Lebender zu Beichte und Eucharistie ermöglicht.

Vor allem aber wird durch die angeführten Stellen einsichtig, dass es hier nicht um eine Lappalie geht. Diese Frage geht an die Substanz des Glaubens der Kirche (Sakramente, Kirchenverständnis, Sünde, Rechtfertigung) und des Wortes Gottes in der Heiligen Schrift (Zehn Gebote, Jesu Verschärfung der bis dato geltenden Ehegesetze im Volk Gottes).
Praktisch liefe es bei so einer "neuen Lehre" am Ende wohl darauf hinaus, unseren Begriff von "Ehebruch" zu entleeren oder irgendwie kreativ umzumodeln (oder, frei nach Kasper, einfach abzuschaffen, weil anstößig, vgl. hier), damit klar ist, dass Ehebruch eigentlich folgenlos bleibt, keine schwere Sünde ist, etc... Was uns dann aber Probleme mit der Bibel einbrächte, in der zwar bekanntlich nichts über Sakramentenausschluss bei Ehebruch steht, aber dafür einiges über den Ehebruch selbst.
In den Zehn Geboten heißt es: "Du sollst nicht die Ehe brechen." (Ex 20,14) Und in der Weisheitsliteratur sind die harschen Worte zu lesen: "Wer Ehebruch treibt, ist ohne Verstand, nur wer sich selbst vernichten will, lässt sich darauf ein." (Spr 6,32)

Wir müssten uns dann jedenfalls überlegen, wie wir die Worte des Apostels Paulus diesbezüglich in Zukunft auffassen wollen:
»Wisst ihr denn nicht, dass Ungerechte das Reich Gottes nicht erben werden? Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Lustknaben, noch Knabenschänder, noch Diebe, noch Habgierige, keine Trinker, keine Lästerer, keine Räuber werden das Reich Gottes erben.« (1 Kor 6,9-10)
»Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr: Die Frau soll sich vom Mann nicht trennen - wenn sie sich aber trennt, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich wieder mit dem Mann - und der Mann darf die Frau nicht verstoßen.« (1 Kor 7,10-11)
Und worauf bezieht sich dann eigentlich noch die Warnung (vor den möglichen Folgen: Krankheit und Tod!) des Paulus im Bezug auf die Eucharistie, wenn sogar Ehebruch (als ein Sein in der Sünde) hier "nicht mit gemeint" ist?
»Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn. Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon isst und trinkt, ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er isst und trinkt. Deswegen sind unter euch viele schwach und krank und nicht wenige sind schon entschlafen.« (1 Kor 11,27-30)

Schließlich und endlich müssten wir uns Gedanken machen, wie wir die außerordentlich klaren und unmissverständlichen Worte Jesu verstehen wollen, die uns so oft und so übereinstimmend überliefert sind, wie kein anderer Ausspruch des Herrn (offenbar ist das etwas Wichtiges!):
»Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.« (Mt 5,32)
»Ich sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch.« (Mt 19,9 - bzgl. dieser "Unzuchtsklausel" vgl. meine Ausführiungen hier.)
»Er antwortete ihnen: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet.« (Mk 10,11-12)
»Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; auch wer eine Frau heiratet, die von ihrem Mann aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.« (Lk 16,18)
Auch diese (neben vielen anderen):
»Wenn du aber das Leben erlangen willst, halte die Gebote [...]: Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen; ehre Vater und Mutter! Und: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!« (Mt 19,17b-19)
»Da brachten die Schriftgelehrten und die Pharisäer eine Frau, die beim Ehebruch ertappt worden war. Sie stellten sie in die Mitte und sagten zu ihm: Meister, diese Frau wurde beim Ehebruch auf frischer Tat ertappt. [...] Da sagte Jesus zu ihr: Auch ich verurteile dich nicht. Geh und sündige von jetzt an nicht mehr!« (Joh 8,4.11b)

Also, wat nu?

Donnerstag, 9. Oktober 2014

Barmherzigkeit und Wahrheit

Nachdem ich gestern bereits (hier) aus dem Apostolisches Schreiben Reconciliatio et Paenitentia zitiert habe, hier noch ein Nachschlag dazu:



»Ich erachte es als meine Pflicht, hier wenigstens kurz auf einen pastoralen Fall einzugehen, den die Synode, soweit es ihr möglich war, erörtert und auch in den Schlußvorlagen berücksichtigt hat. Ich meine gewisse, heute nicht seltene Situationen, in denen sich Christen befinden, die weiterhin am sakramentalen Leben teilnehmen möchten, aber daran gehindert sind durch ihre persönliche Situation, die in Widerspruch zu ihren vor Gott und der Kirche freiwillig übernommenen Verpflichtungen steht. Diese Situationen erscheinen als besonders schwierig und fast unentwirrbar.

Im Verlauf der Synode haben eine Reihe von Wortmeldungen, welche die allgemeine Ansicht der Väter hierzu zum Ausdruck brachten, hervorgehoben, daß es angesichts dieser Fälle zwei Grundsätze gibt, die zusammen gelten, gleich wichtig sind und sich gegenseitig bedingen. 
Der erste ist der Grundsatz des Mitgefühls und der Barmherzigkeit, nach welchem die Kirche, die in der Geschichte die Gegenwart und das Werk Christi fortsetzt, der nicht den Tod des Sünders, sondern dessen Bekehrung und Leben will, darauf bedacht ist, das geknickte Rohr nicht zu brechen oder den glimmenden Docht nicht zu löschen. Sie ist vielmehr immer darum bemüht, soweit es ihr möglich ist, dem Sünder den Weg der Rückkehr zu Gott und zur Versöhnung mit ihm zu weisen
Der andere ist der Grundsatz der Wahrheit und Folgerichtigkeit, aufgrund dessen die Kirche es nicht duldet, gut zu nennen, was böse ist, und böse, was gut ist. Die Kirche, welche sich auf diese beiden sich ergänzenden Grundsätze stützt, kann ihre Söhne und Töchter, die sich in jener schmerzlichen Lage befinden, nur dazu einladen, sich auf anderen Wegen der Barmherzigkeit Gottes zu nähern, jedoch nicht auf dem Weg der Sakramente der Buße und der Eucharistie, solange sie die erforderlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt haben.
Zu diesem Problem, das auch unser Herz als Hirten schwer bedrückt, habe ich mich verpflichtet gefühlt, im Apostolischen Schreiben Familiaris Consortio ein deutliches Wort zu sagen, was den Fall der wiederverheirateten Geschiedenen betrifft [FC 84] oder allgemein jener Christen, die unrechtmäßig zusammenleben. [...]
Für alle diejenigen, die gegenwärtig die objektiven Bedingungen nicht erfüllen, die vom Bußsakrament gefordert sind, können die Beweise der mütterlichen Güte von seiten der Kirche, die Übung anderer Formen der Frömmigkeit als die der Sakramente, das aufrichtige Bemühen um Verbundenheit mit dem Herrn, die Teilnahme an der heiligen Messe, die häufige Erneuerung von möglichst vollkommenen Akten des Glaubens, der Hoffnung, der Liebe und der Reue den Weg bereiten zur vollen Versöhnung in einer Stunde, die nur der göttlichen Vorsehung bekannt ist.«


(hl. Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben im Anschluss an die Bischofssynode:
"Reconciliatio et Paenitentia" vom 2. Dezember 1984, Nr. 34; klick.)

Sonntag, 5. Oktober 2014

Die Wahrheit über das Gewissen

Eigentlich wollte ich eine Weiterführung und Auffächerung meiner vorherigen Ausführungen über das Gewissen (hier und v.a. hier) anlässlich des Starts der außerordentlichen Versammlung der Synode in Rom schreiben, da dieser Themenkomplex bei allen "heißen Themen" immer wieder gerne heranzitiert wird.
Ich fand aber schnell, dass meine noch so wohl reflektierten Worte nur Staub und Schatten sind im Vergleich mit den eher grob behauenen Gedankenfragmenten, die Ida Friederike Görres kurz vor ihrem Tod aufgezeichnet hat (sie starb, bevor sie die Manuskripte für die Drucklegung redigieren konnte).
Darum lasse ich statt meiner Wenigkeit, diese große Frau sprechen (vgl. dazu auch die weiterreichende Analyse der Görres hier). Im übrigen zeigen die einzelnen Aspekte eines sehr gut auf: Seit über 40 Jahren drehen sich die Aufbrüchler und Forderer innerhalb wie außerhalb der Kirche im Kreis... es gibt nichts Neues zu vermelden, die Irrtümer sind noch die selben.
Über das Gewissen:  
»"Das verantwortliche, reife, wohlinformierte, alle Umstände berücksichtigende, den Mahnworten und Ratschlägen des wahren Freundes immer offene Gewissen..." las ich kürzlich. O, daß wir es besäßen! Aber wie kommen wir eigentlich dazu? Wächst es uns wie Nägel und Haar? Finden wir unser "inneres Auge" so natürlich vor wie das leibliche Augenpaar und funktioniert es so von selbst wie dieses?
Wer sich selbst und andere nur ein wenig nüchtern betrachtet, merkt bald, daß das angeborene und von der Umwelt bestimmte Gewissen bei vielen Menschen an einen Stadtplan erinnert, auf dem ganze Viertel, viele Straßennamen einfach fehlen. Das heißt: wir reden meist von einem kompletten und tadellos funktionierendem Idealgewissen; aber das wirkliche reagiert sehr oft nur stück- und strichweise. [...]
Sigrid Undset, die geniale Psychologin, läßt in ihrem Roman "Ida Elisabeth" eine gescheite junge Frau bemerken: "Ungefähr alle Menschen, die ich kennengelernt habe, sagten, man müsse seinem Gewissen folgen. Und ich habe nie gesehen, daß sie es ernstlich gehindert hätte, den weg zu gehen, den sie gerne gehen wollten. Nur mein Vater, glaube ich, bekam nicht die richtige Zustimmung von seinem Gewissen - darum setzte er es auch unter Alkohol".
John Henry Newman, so gerne als Herold des "freien und mündigen" Gewissens zitiert, mahnt uns in seinem ganzen Werk immer zur Redlichkeit in diesem Punkte und betont, wie schwer die innerliche Wahrheitsfindung uns fällt. [...]

Newman würde sich, wie man sagt, im Grabe umdrehen, wenn manche Leute ihn heute als Vorkämpfer eines gegen kirchliche Autorität stolz protestierenden Gewissens im Munde führen: Er, dessen ganze Gewissens-Theologie darin wurzelt und gipfelt, daß es eben die Eintritts-Pforte einer Autorität außerhalb meiner ist, des Ganz Anderen, des Höchsten Herrn, des göttlichen Gesetzgebers, der in meinem Bewußtsein einen Gehorsam fordert, strenger und genauer als irgend ein Mensch es dürfte; daß ich im Spruch meines Gewissens gerade NICHT meine eigene Stimme vernehme, die meiner Wünsche, Sehnsüchte, Ängste und Proteste, sondern eine andere, die ALS andere, ja oft schrecklich fremde, unbegreifliche in meiner Herzmitte kund wird, ein Gesetz verkündend, das nicht von mir gesetzt ist und an dem ich deshalb nicht rütteln und biegen und dehnen darf, bis es mir paßt.

Die Kirche: in unserem Zusammenhang hier also das Lehramt, die offizielle Moraltheolgie, hat dem Gewissen seine Magna Charta geschenkt: "Auch dem irrenden Gewissen ist jederzeit zu folgen" - ein Eckstein unseres Glaubens, für den wir nicht dankbar genug sein können. Aber - so ist nun einmal der Mensch: er kann dem redlich, naiv, aus echter unverschuldeter Unwissenheit oder Fehl-Erziehung irrenden Gewissen etwas ganz anderes Unterschieben: nämlich ein künstlich irrendes, dessen Irrtum ich selber still und heimlich erzeuge, indem ich an dieser zartesten Waage solange mit Gründen und Einwänden bei Zwielicht herumbastle, bis es endlich nach meinem Wunsch ausschlägt. Ja, das gibt es. Das freie und mündige Gewissen ist ein göttliches Ur-Geschenk, das hohe kostbare Organ der Wahrheitsfindung, durch viele Generationen geschult und verfeinert, damit auch der Einzelne in seiner Einsamkeit oder bei allgemeiner Verwirrung sein Tun in Einklang zu bringen vermöge mit dem göttlichen Gesetz, so gut er es eben kann. Aber: die Anlage kann auch leise und listig umgemodelt werden zu einem raffinierten Winkeladvokaten meiner Selbstsucht, einem dressierten Sklaven, der mich in jeder peinlichen Lage möglichst vom Gesetz zu dispensieren hat, mich mit höchst einleuchtenden Entschuldigungen zu versorgen und schließlich in hundert Variationen den einen, nie ausgesprochenen Grundsatz zu verwirklichen: im Zweifelsfall ist stets das richtig, was ich lieber möchte.
Ist nicht jeder von uns ein Genie der Ausrede, Frauen wie Männer, wenn es ernstlich darauf ankommt?«


Oft hört man (auch von Kardinal Kasper in dem hier verlinkten Interview) das Mantra von "aber wenn sie sich doch lieben"... dann soll auch das, was Jesus unmissverständlich "Ehebruch" nennt (s. Link), legal sein. Dazu wiederum die Görres:
»In [Sigrid Undsets] prachtvollen Roman-Trilogie, "Kristin Lavranstocher", einer der bedeutendsten Liebes-Dichtungen der Weltliteratur, bedenkt Kristin: "... alle die Sünden, die im Wesen der Liebe liegen: Trotz und Ungehorsam, Härte und Unversöhnlichkeit, Eigensinn und Hochmut..." Und an anderer Stelle: "Sie hatte gefühlt, wie ihre Liebe ihren Willen verhärtete, bis er scharf und hart war wie ein Messer, bereit, alle Bande der Verwandtschaft, des Christentums, der Ehre zu zerschneiden..." Diese Stelle hat mich schon beim ersten Lesen sehr betroffen. Denn seine kühle Nüchternheit hebt sich verblüffend ab gegen eine der weitest verbreiteten Aussagen des Zeitgeistes: daß nämlich, was immer ein Mensch "aus Liebe" (im Eros-Sexus-Sinn) tut, schon deshalb gerechtfertigt sei, schon deshalb kein Unrecht mehr sein könnte. Tragische Wunschvorstellung! Die Verharmlosung der Liebe zu einem puren Ausdruck der schönen Seele ist ein unbewußtes Erbe einer Späterfindung des neunzehnten Jahrhunderts mit seinem Hang zur Schönfärberei. Die Gegenwart, so stolz auf ihre Redlichkeit vor dem Wirklichen, sollte sich endlich wieder davon freimachen. Schon die Griechen haben es anders gewußt: "Kein Wunder ist's, wenn Eros Menschen tötet und grause Wunden schlägt wie in der Schlacht -"
Nicht einmal der ernsthafte Anlauf zur Gottesliebe, den wir Frömmigkeit nennen, macht den Menschen sofort und unmittelbar gut. Wissen wir denn nicht, was aus echter, nicht heuchlerischer, religiöser Leidenschaft schon verbrochen worden ist? Und im Streben nach Freiheit und Gerechtigkeit? Wundert uns das? Die großen Leidenschaften: des Geschlechts, der Liebe, der Heimatliebe, der Religion erschüttern uns eben "bis auf den Grund". Aber in dieser Tiefe finden sich eben nicht nur Perlen, sondern auch Schlamm und Ungetüme.«


Über die Bequemlichkeit, auch der kirchlichen Morallehre gegenüber, schreibt sie:
»"Nur das Mögliche verpflichtet" ist ein andrer trostvoller Eckstein katholischer Moraltheologie, auf den wir uns gegen Überforderung stützen dürfen. Aber wie erkenne ich, wo für mich die Grenze des wirklich Unmöglichen liegt? In der Forschung, in der Technik, im Sport wird sie durch Versuch, durch Übung, durch Beharrlichkeit und Hoffnung immer weiter vorgerückt. Nie liegt sie auf der Linie der Bequemlichkeit, des Ausweichens, des geringsten Widerstandes.«

(Quelle: I. F. Görres u.a., Der gewandelte Thron; Hervorhebungen im Original)

Freitag, 3. Oktober 2014

Jesuanische Verbalinjurien

Kardinal Kasper sagte kürzlich in einem Interview (hier ist ein Ausschnitt zu sehen) das Folgende, was m.E. sein unermüdliches Verkündigenden des Evangeliums nach Kasper Bewerben seines "Evangeliums von der Familie" in den letzten Monaten wunderbar zusammenfasst: Würden wir Menschen, die nach einer Scheidung in einer zweiten Zivilehe leben, sagen, dass sie dabei Ehebruch (eine Todsünde und damit eine ernste Gefährdung des Seelenheils!) begehen, würden diese sich davon beleidigt fühlen (im Video ab 1:10). Folglich sollten wir das unterlassen.

»Wer seine Frau aus der Ehe entlässt
und eine andere heiratet,
begeht ihr gegenüber Ehebruch.
Auch eine Frau begeht Ehebruch,
wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt
und einen anderen heiratet.«
(Jesus von Nazareth)


Von der Todsünde lehrt die Kirche: "Sie setzt das Wissen um die Sündhaftigkeit einer Handlung, ihren Gegensatz zum Gesetz Gottes, voraus." (KKK 1859) Bezüglich "Gesetz Gottes" vgl. obiges Zitat und das 6. Gebot des Dekalogs.
Die Lösung ist so simpel, dass man sich wundert, warum da bisher noch niemand drauf gekommen ist: Man muss nur das Wissen um die Sündhaftigkeit des jeweiligen Tuns ausrotten und schwupps, begeht niemand mehr eine Todsünde. Sünde nicht mehr Sünde nennen, dann sündigt niemand mehr.
Die Sache nicht mehr beim Namen zu nennen, die Wahrheit nicht mehr sagen zu dürfen, das erinnert nicht nur sehr stark an Orwells 1984, es erklärt auch, warum die "Diktatur des Relativismus" wirklich eine Diktatur im wahren und eigentlichen Sinne ist.

Der Kardinal erzählt uns so gerne, man dürfe das Evangelium nicht auf einen einzigen Satz (nämlich das mit dem Ehebruch) reduzieren. Richtig. Aber was, wenn solch ein Satz exemplarisch für einen entscheidenden Aspekt der Wahrheit über den Menschen steht? Man zeige mir die Stelle, an der Jesus die Sünde nicht Sünde nennt und es bei einem "ist schon ok" bewänden lässt. Jesus sagt: Ich verurteile dich nicht. Aber er sagt auch: Sündige von jetzt an nicht mehr.
Wir können nur spekulieren, was geschehen wäre (oder: ist?), wenn die ertappte Ehebrecherin trotz dieser Mahnung wiederum (und ständig) sündigte...

»Wahrlich, wahrlich, ich sage euch: Wer Sünde tut, der ist der Sünde Knecht.« (Joh 8,34)