Bitte die Einführung (hier) beachten!
Bischof Helmut Dieser von Aachen gab neulich (hier) ein erfrischend unaufgeregtes und nicht nach Aufmerksamkeit heischendes Interview. Dennoch sind manche Aussagen durchaus hinterfragbar. Dass etwa der Bischof meint, "momentan" nicht für das Frauenpriestertum eintreten zu können, verschweigt die simple Tatsache, dass es unerheblich ist, ob er dafür eintritt oder nicht: es geht nicht. Und das rührt auch schon an den Hauptpunkt, an dem es mich juckt, wenn der Bischof etwa sagt: "Wir müssen uns darum die Mühe machen, miteinander so zu reden, dass
die verschiedenen Meinungen wirklich einander begegnen können."
Zwar ist dann noch irgendwo die Rede von einer "Wahrheitserkenntnis", aber dieses große Wort wirkt etwas schal, wenn das damit Bezeichnete darauf folgend in ein banales Zuhören aufgelöst wird.
Ich habe kein Problem mit divergierenden Meinungen und Ansichten. Problematisch wird es, wenn von unterschiedlichen Meinungen geredet wird, wo es nicht um Meinungen geht, sondern um Wahrheit. Beispiel Frauenpriestertum. Es ist völlig unerheblich, was meine persönliche Meinung dazu ist. Es gab eine Zeit, da war ich der Meinung, man müsse Frauen auch weihen. Diese Meinung hatte ich so lange, bis mir aufgefallen ist, dass es nicht möglich ist. Genausogut könnte ich der Meinung sein, die Erde sei eine Scheibe. Diese Meinung darf ich zwar gerne haben, aber dann bin ich eben eher geisteskrank.
Es gibt soetwas, das nennt man den "Christlichen Glauben". Dieser hat Inhalte die uns bekannt sind, weil sie uns offenbart, das heißt schlicht: gesagt, verkündet wurden. Das sind so Dinge wie die Menschwerdung Gottes, die Auferstehung Jesu... Dinge halt, die sich beispielsweise im Glaubensbekenntnis finden. Aber auch viele andere Dinge, die sich nicht in altchristlichen Glaubensbekenntnissen wiederfinden, weil sie zur Zeit ihrer Abfassung ganz einfach allgemein akzeptiert waren (denn jene Bekenntnisse wurden i.d.R. formuliert, um je aktuellen Irrlehren zu begegnen, etwa solchen, die die Gottheit Jesu ablehnen, woraufhin es dann im Credo heißt "Wahrer Gott vom wahren Gott etc."), z.B. die reale Gegenwart Jesu Christi in der Eucharistie (die gleichfalls erst dann lehramtlich in eine gewisse Form gegossen wurde, als sie von einigen bestritten wurde: Reformatoren).
[Genau auf der selben Linie gab Paul VI. 1968, in den nachkonziliaren Wirren, das "Credo des Gottesvolkes" heraus, das den katholischen Glauben in seinen wentlichen Punkten durchbuchstabiert... leider wurde es etwa hier in Deutschland konsequent und durchaus absichtlich totgeschwiegen.]
Unterschiedliche Meinungen sind gut und fruchtbar, wo sie sinnvoll und angebracht sind. Aber es gibt Dinge - wir können sie auch unter dem Stichwort "Wirklichkeit" (oder "Realität" oder "so ist es") zusammenfassen - bei denen ist es eher weniger sinnvoll, unterschiedliche Meinungen zu haben. So ist eben nicht eine Frage der Meinung, ob die Erde flach oder kugelförmig ist, oder ob sie sich um die Sonne bewegt oder andersherum.
Definierte Inhalte des Glaubens (und damit notwendig in Verbindung stehende Sachverhalte) sind auch Wirklichkeit. Entweder ist Gott in seinem Wort wirklich Mensch geworden und hat unter uns gewohnt, ist gestorben und auferstanden am dritten Tag, oder er ist es nicht. Wir Christen glauben, dass er es ist, somit gehören diese Tatsachen (und andere) für den gläubigen Menschen (darum heißt der so) zu jenem Bereich "Wirklichkeit".
Ähnlich wie bei der Form und Bewegung unseres Planeten, kann man nun zwar trotz allem unterschiedlicher Meinung sein hinsichtlich der definierten Glaubenswahrheiten, aber dann befindet sich irgendwer eben im Widerspruch zur Wirklichkeit.
Die Form und Bewegung des Planeten lässt sich anhand von empirischen Untersuchungen klären. Wie es sich um die Inhalte des Glaubens verhält, ist einerseits schwieriger, andererseits aber doch auch leichter zu eruieren: Denn der Glaube kommt vom hören: »Wie sollen sie nun den anrufen, an den sie nicht glauben? Wie sollen sie
an den glauben, von dem sie nichts gehört haben? Wie sollen sie hören,
wenn niemand verkündet?« (Röm 10,14) Und Glauben muss man letztlich auch wollen!
Natürlich gibt es Spielraum in dem, was ich zuvor der Einfachheit halber auf einen knappen Begriff gebracht habe. Natürlich lässt sich etwa die Gegenawart Jesu in der Eucharistie auf vielfältige Weise beschreiben (auch Trient sagt von der Transsubstantiation nur, dass sie "treffend" [convenienter] das beschreibt, was in der Wandlung geschieht, es sagt nicht, dass dies die einzige Weise ist, wie man dieses Geheimnis fassen und verstehen kann). Ebenso ist die Form der Erde mit "kugelförmig" nicht abschließend beschrieben, zumal wir wissen, dass sie natürlich keine perfekte Kugel ist (dann gäbe es keine Berge und Täler...), sondern z.B. ein klein wenig abgeflacht ist, da sie zum Äquator hin minimal ausladender wird.
Aber trotz dieses Spielraumes, gibt es doch eine erkennbare (bzw. im Glauben anzunehmende) Wirklichkeit jenseits dieses Spielraumes, die zu bestreiten zwar möglich, aber schwerlich sinnvoll ist.
Wenn nun also überall davon geredet wird, dass es in bestimmten Punkten unterschiedliche Meinungen gibt, muss immer darauf geschaut werden, worum es konkret geht und was die "Meinungen" beinhalten. Handelt es sich um Meinungen, die dem Glauben der Kirche widersprechen, dann sind sie für jedweden Dialog über diesen Glauben wertlos, ja sogar schädlich. Die Grenzen jenes Spielraumes sind nicht immer klar, aber öfter als man gemeinhin denkt sind sie es durchaus, man lese dafür den Katechismus.
Ich habe für mich vor meiner Taufe klar bekommen, dass ich den ganzen Glauben der Kirche teilen und in meinem Leben halten möchte, auch in den Punkten, die ich (noch) nicht verstehe, oder (noch) nicht kenne. Man spricht hier theologisch vom "impliziten Glauben". Mit der Zeit, und nicht zuletzt durch langwierige Lektüre verschiedener Katechismen (wobei es auch dort eine gewisse Rangfolge der Verlässlichkeit und Authentizität gibt), hat sich mein Wissen von diesem Glauben vermehrt, was mir sehr dabei geholfen hat, sinnvolle von unsinnigen Meinungen zu unterscheiden. Wenn etwa ein Katholik die Meinung vertritt, dass die Eucharistie "ein Zeichen der Liebe Gottes" sei, dann weiß ich, dass diese Meinung bestenfalls mangelhaft (weil grob unvollständig, in dem Fall fehlt das Wörtchen "auch" am Beginn), schlimmstenfalls falsch (weil falsch, wenn in dieser Form für den Äußernden vollständig und abschließend) ist.
Auch wenn das jetzt völlig unzeitgemäß ist: Es gibt Richtig/Wahr und Falsch. Und ich weiß nicht, ob es jemals in der Kirchengeschichte so viel Falsches gab, das tagtäglich aus Theologen- und Bischofsmund gedrungen ist, wie heute... und es scheint von Woche zu Woche mehr zu werden.
Zu dem obigen Pauluszitat gehört, dass das Verkündigte geglaubt, genauer: dass den Verkündigern geglaubt wird. Ich finde es zunehmend schwieriger, den amtlichen Verkündigern irgendetwas zu glauben... Grundprinzip für Paulus ist, dass er nicht seine eigene Meinung als Gottes Wille ausgibt: »vor allem habe ich euch überliefert, was auch ich empfangen habe« (1. Kor 15,3). Paulus achtet stets penibel darauf, was seine Ansichten sind und was von Gott kommt (man lese nur mal ebd. 7,8-16). Heute scheint es beim Blick auf Äußerungen von Bischöfen, etwa beim erwähnten Aachener Bischof, beinahe nur noch "Meinungen" zu geben. Das Empfangene (tradierte), das es weiterzugeben, zu überliefern gilt, taucht nicht mehr auf.
Erschwerend kommt dann noch hinzu, dass jene Meinungen - denen leider nichts "vom Herrn Empfangenes" mehr gegenübergestellt wird -, im Unterschied zum Völkerapostel, meist nicht (im obigen Beispiel freundlicherweise doch) als Meinungen gekennzeichnet sind.
Ich dürste nach Wahrheit. Meinungen interessieren mich in meinem Durst nicht.
Meinungen füllen die Kabarett-Shows, die politischen Foren und die Stammtische. Gut so, da gehören sie hin. Sie füllen aber nicht die Kirchen. Der Glaube kommt vom Hören, er braucht darum Verkündiger. Meinungen können nun aber per Definition nicht Gegenstand von Verkündigung sein. Sie können Gegenstand von Ansprachen sein, sie können Aufwiegeln und Verdummen, manchmal aufrütteln und anspornen, wenn ich eine ähnliche Meinung vertrete. Aber sie können nicht den Durst nach Leben, Wahrheit, Licht - kurz: nach Gott - stillen.
Es mutet schon etwas grotesk an: Paulus redet vom Hören in überdeutlicher Abhängigkeit zur Verkündigung. Bischof Dieser (und eine exponentiell wachsende Zahl seiner Mitbrüder im bischöflichen Amt in Deutschland und anderswo) verzichtet auf die Verkündigung zugunsten von Meinungen und verlegt sich (der er eigentlich der Verkündigende sein sollte) ganz aufs Hören. Das ist ein kurioser Trend, der schon echt witzig sein könnte, wenn es nicht so bitterernst wäre: Die, deren erste Aufgabe das Verkündigen ist, überbieten sich gegenseitig darin, wer sich am meisten (und am öffentlichkeitswirksamsten) den Menschen gegenüber als "Zuhörer" gerieren kann. Das wird noch grotesker, wenn man bedenkt, dass es eigentlich Aufgabe der Verkündiger ist, auf Gott und sein Wort zu hören, um dann dementsprechend zu lehren...
Da wird der Hirt zum Schaf, oder andersherum draufgeschaut und als logische Konsequenz davon: der Bock zum Gärtner gemacht.
Ich habe seit geraumer Zeit durchaus nicht das Gefühl, von Hirten geleitet zu werden, es ist eher so eine beklemmende Ahnung, von Tagelöhnern alleingelassen zu werden. (Vielleicht ist auch deswegen dieser Blog die letzten Jahre eher inaktiv...)
»Der gute Hirt gibt sein Leben hin für die Schafe. Der
bezahlte Knecht aber, der nicht Hirt ist und dem die Schafe nicht
gehören, sieht den Wolf kommen, lässt die Schafe im Stich und flieht;
und der Wolf reißt sie und zerstreut sie. Er flieht, weil er nur ein bezahlter Knecht ist und ihm an den Schafen nichts liegt. Ich bin der gute Hirt; ich kenne die Meinen und die Meinen kennen mich, wie mich der Vater kennt und ich den Vater kenne; und ich gebe mein Leben hin für die Schafe.« (Joh 10,11b-15)
»Die Aufgabe aber, das geschriebene oder überlieferte Wort Gottes verbindlich zu erklären, ist nur dem lebendigen Lehramt der Kirche anvertraut, dessen Vollmacht im Namen Jesu Christi ausgeübt wird. Das Lehramt ist nicht über dem Wort Gottes, sondern dient ihm, indem es nichts lehrt, als was überliefert ist, weil es das Wort Gottes aus göttlichem Auftrag und mit dem Beistand des Heiligen Geistes voll Ehrfurcht hört, heilig bewahrt und treu auslegt und weil es alles, was es als von Gott geoffenbart zu glauben vorlegt, aus diesem einen Schatz des Glaubens schöpft.« (Vaticanum II, DV 10)
Dieser Beitrag ist gewissermaßen eine Fortsetzung der Nummer 18 in dieser Serie (Perspektive) von vor 3,5 Jahren.
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Mittwoch, 27. März 2019
Freitag, 2. Oktober 2015
Dürftige Theologie - 18 - Perspektive
»Nach populärer Vorstellung ist die Langlebigkeit einer Institution an sich schon ein Einwand gegen sie - weil und wie bisher Alter an sich schon als Empfehlung galt. Heute herrscht bereits die unbewußte, darum um so mächtigere Vorstellung, solches Überleben könnte nur auf verdächtigten Ursachen beruhen: wie Unwissenheit, Aberglauben, Geistesträgheit, Machtkampf und Sturheit. Daß etwa Vernunft und Bewährung im Bewahren auch mitspielen könnten, damit rechnet man nicht gerne. Diese Voraussetzung erschwert jedem, der für Tradition irgendwelcher Art eintritt, das Gespräch: denn wie einst der Neuerer, befindet sich nun der Verteidiger eines Überlieferten und vornherein im Unrecht und auf der Anklagebank.« (Ida Friederike Görres, Be-Denkliches)
Was Ida Görres vor 50 Jahren, mitten in den Wirren nach dem letzten Konzil konstatierte, ist heute allgegenwärtig. Das ist besonders traurig, weil die gesamte Kirchengeschichte (und schon die Überlieferung innerhalb der Schriften des Neun Testaments!) bezeugt, dass das Hergebrachte, das Überlieferte, das Tradierte die Priorität genießt und jedes "Neue" von dieser Tradition her im Sinne einer Unterscheidung der Geister geprüft werden muss. Heute ist es andersherum. Die Perspektive hat sich völlig verschoben.
Das ist übrgens das gleiche Phänomen, das wir besonders im liturgischen Leben der Kirche beobachten können: Das überall anzutreffende Missverständnis liegt darin, dass die Gemeinde sich selbst feiern will, "Gemeinschaft" und "Beisammensein" sucht, anstatt das uneingeschränkte und bedingungslose Lob Gottes, das ihm wohlgefällige Opfer, darzubringen (vgl. dazu hier).
Dieser Perspektivwechsel ist in der akademischen Theologie besonders krass zu beobachten, und ich meine nicht nur, was man gemeinhin "anthropologische Wende" nennt (die ja auch eine sehr wichtige, positive Seite hat, wie sie etwa in der Theologie des Leibes zum Vorschein kommt). Ich meine noch viel grundlegender die Infragestellung von jedweder Wahrheit und zwar in allen theologischen Disziplinen. Und das geht so:
Früher (also: bisher immer) galt die Offenbarung Gottes dem Menschen. Sie hatte normativen Charakter. Die Gebote Gottes galt es zu befolgen, ihre Nichtbefolgung galt als Sünde, gleichbedeutend mit einer Abwendung und Flucht vor Gott, die sich dann konsequent auch ins Ewige fortzusetzen drohte (= Verdammnis). Wer sagte: Ich habe ihn erkannt!, aber seine Gebote nicht hält, der war ein Lügner und die Wahrheit war nicht in ihm (vgl. 1Joh 2,4).
Heute ist ein Grundaxiom der meisten Theologie auf eine Formel gebracht, wie sie mir neulich in konziser Form im Kontext der Religionspädagigik begegnet ist: "Die göttliche Offenbarung hat nur dann Geltung für den Menschen, wenn sie von diesem angenommen und bejaht wird."
Der Satz klingt für den Laien (und die meisten Theologiestudenten) auf den ersten Blick insofern vernünftig, weil er syllogistisch anmutet: Nur wenn ich etwas annehme und bejahe, kann es in meinem Leben zur Geltung kommen. Klingt logisch, weil es eigentlich zweimal das gleiche sagt: annehmen - zur Geltung kommen lassen... Wenn etwas in meinem Leben zur Geltung kommt, heißt das, dass ich es angenommen habe. Aber hier schleicht sich beim aufmerksamen Leser bereits ein ungutes Gefühl ein... stimmt das denn? Der Kniff, der hier angewendet wird, ist die Nuancierung des Begriffs der Geltung: Geltung meint nicht nur, dass sich etwas manifestiert, dass es bemerkbar wird und Auswirkungen hat, sondern im engeren Sinne eben auch - und darin den eben genannten Bedeutungen semantisch wie existentiell vorgelagert -, dass etwas gilt! Und genau diese letzte Bedeutung ist es, die mit der oben gegebenen axiomatischen Formel einerseits kaschiert werden soll, obgleich sie andererseits durchaus primär intendiert ist. Zu Deutsch: Man erweckt den Eindruck, nur eine doppelt-gemoppelte Phrase über die sich im Leben auswirkende Offenbarung Gottes zu gebrauchen, weil man sich irgendwie doch noch subkutan bewusst ist - zumindest im öffentlichen theologischen Treiben und Schreiben -, dass hier etwas Steiles behauptet wird. Aber was man eigentlich tut, und was auch jedem irgendwann freudig (weil "entlastend") auffällt, kommt einer Abschaffung dieser Offenbarung gleich.
Wenn nämlich die Offenbarung Gottes - und darin besonders seine Gebote - nur dann für mich gelten, wenn ich sie auch annehme und bejahe, heißt das nämich im Umkehrschluss, dass sie für mich dann nicht gelten, wenn ich sie nicht annehme und bejahe. Die Wahrheit Gottes und seine Gebote haben keine Geltung, keine Gültigkeit, wenn ich sie nicht möchte - ich bin nicht an sie gebunden. Oder so: Gott verlangt von mir keine Erfüllung seiner Gebote, wenn ich das nicht auch selbst will und er sanktioniert auch keine Nichterfüllung.
Noch grundlegender gilt dies für die Wahrheit Gottes selbst: Was auch immer die Bibel und/oder die Kirche von der Wahrheit Gottes lehren, gilt nur dann für mich, wenn ich es möchte. Wenn ich es nicht möchte, ist es auch egal, und Gott findet sich damit ab. Das ist der Begriff von "Freiheit", den der Freiburger Fundamentaltheologe Herr Striet in seiner endlosen atheistischen Selbstreferenz meint, wenn er sagt, dass es "nichts [gibt], über das hinaus Größeres für den Menschen zu denken und zu ersehnen wäre als das Recht auf Freiheit" (vgl. meine Notiz dazu hier).
Solches Denken lässt sich dann noch auf vielerlei Weise ganz gut kaschieren, beispielsweise so, wie es mir erst diese Woche wieder einmal begegnete: Indem man sagt, man verstehe Christentum als ein "narratives" Geschehen - im betonten Gegensatz zu einem am überlieferten Erbe "starr festhaltenden" "dogmatischen" Christentum. Das klingt zunächstmal irgendwie gut, und man kann es auch im guten Sinne verstehen: Von Jesus muss immer neu erzählt werden, und jeder muss selbst mit Ihm seine Lebensgeschichte gestalten (erzählen). Was aber damit i.d.R. gemeint ist, ist nicht das neue Erzählen, sondern das Erzählen von etwas Neuem, das man sich selbst ausgedacht hat und das wie selbstverständlich ausdrücklich gegen die Überlieferung in Stellung gebracht wird. Also genau das, wovor besonders der Apostel Paulus immer und immer wieder warnt.
Interessant ist, dass die Unterhaltung, in der mir diese Aussage diesmal begenete, sich von einem konkreten Sachverhalt sehr schnell auf die Frage nach der theologischen Erkenntnis verschoben hat und dort dann auch konsequenterweise von meiner Gesprächspartnerin die Evangelien gegen Paulus in Stellung gebracht wurden, nachdem ich auf die vielfältigen Aussagen des Paulus über das Festhalten an der überlieferten Lehre hingewiesen habe. Darauf die Erwiderung: Paulus vertrete nämlich ein solches "dogmatisches" Christentum, aber in den Evangelien sei das nicht so. Dass die Evangelien später als die meisten Briefe des Paulus entstanden sind und zwar auch in Gemeinden, die von diesem Paulus sehr geprägt waren, schien sie genausowenig zu interessieren, wie die Tatsache, dass die Evangelien selbst Frucht eines "Festhaltens" und getreuen Überlieferns sind, das logischereweise stattgefunden haben muss, bevor sie geschrieben wurde. In der Apostelgeschichte können wir ebenfalls die Wichtigkeit getreuer Überlieferung in der frühen Kirche geradezu live, "narrativ", erleben: "Sie hielten an der Lehre der Apostel fest"; Apg 2,42. Von den vielen eindeutigen Aussagen Jesu gerade über die Gebote Gottes, das zu erwartende Gericht und seine Person - die eine Umdeutung zu etwas weniger als dem Fleichgewordenen einzigen Sohn Gottes, der wiederkommen wird als Weltenrichter, nicht erlauben - einmal abgesehen. (Das war besonders witzig [oder gruselig?], weil mir jene Gesprächspartnerin zuvor, als es noch um den konkreten Sachverhalt ging, einen Mangel an Kontextualität in meiner Bibelhermeneutik vorwarf...)
Es darf nichts mehr vorgegeben sein, sei es in Sachen Moral, sei es über die Realität Gottes. Alles, was uns überliefert ist von Gottes Taten und Gottes Weisung, hat im Grunde überhaupt keine Gültigkeit, Gott ist damit völlig machtlos. (Hier zeigt Karl Barth, wie diese Machtlosigkeit auch zur Abschaffung der Gnade führen muss.) Es ist alles irgendwie auf die Ebene von Meinungen herabgedrückt, die man am Stammtisch äußern kann. Wer sich auf etwas beruft, was er nicht einfach selbst meint, sondern was er als Empfangenes weitergeben will (vgl. 1Kor 11,13), der wird verlacht und ausgeschlossen.
»Ich beschwöre dich bei Gott und bei Christus Jesus, dem kommenden Richter der Lebenden und der Toten, bei seinem Erscheinen und bei seinem Reich: Verkünde das Wort, tritt dafür ein, ob man es hören will oder nicht; weise zurecht, tadle, ermahne, in unermüdlicher und geduldiger Belehrung.
Denn es wird eine Zeit kommen, in der man die gesunde Lehre nicht erträgt, sondern sich nach eigenen Wünschen immer neue Lehrer sucht, die den Ohren schmeicheln; und man wird der Wahrheit nicht mehr Gehör schenken, sondern sich Fabeleien zuwenden.
Du aber sei in allem nüchtern, ertrage das Leiden, verkünde das Evangelium, erfülle treu deinen Dienst!«
(2Tim 4,1-5)
Freitag, 24. Juli 2015
Dürftige Theologie - 17 - Vom Be-Urteilen
Bitte die Einführung (hier) beachten!
Quasi eine Vortsetzung zu Teil 16 über die moralische Gradualität (hier) und auch irgendwie zu diesem Eintrag hier.
Der moralische Wert von "objektiv ungeordneten" Lebensweisen soll diesmal Thema sein. Immer wieder hört man von Bischöfen und Theologen, was die Kirche so alles an Lebensentwürfen akzeptieren und wertschätzen soll ob des "Guten" das darin gelebt wird. Die "Lebenswirklichkeit der Menschen von heute" wird sogar geradezu als Quelle theologischer Erkenntnis ins Spiel gebracht. Was ist davon zu halten? (Es gilt eine ganze Reihe von "Argumenten" abzuarbeiten, darum ists etwas ungeordneter als sonst.)
Man kann zu Recht darauf hinweisen, dass Menschen, die ein nach biblischem Urteil "unzüchtiges" Leben führen (homosexuelle Partnerschaften, siehe hier, wiederverheiratete Gescheidene, siehe z.B. hier), "gute Menschen" sein können. Sie können Gutes tun, ja sie können alles tun, was man von einem treuen Nachfolger Jesu erwarten würde. Sie können sich natürlich auch ausdrücklich zum Herrn Jesus Christus bekennen und zu ihm beten. Es besteht kein Zweifel daran, dass Jesus auch diesen Menschen beisteht und dass auch diese Menschen Gottes Nähe und seine Liebe in ihrem Leben erfahren können. Es ist ja auch wahrlich keine neue Erkenntnis, dass Gott den Sünder liebt und ihm, soweit dieser es zulässt, beisteht.
Und natürlich stimmt es auch, und das wird in der aktuellen Debatte immer als das schlagende Argument gebracht, dass auch in vielen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und zivilen Zweitehen "Werte" wie Treue, Freundschaft etc. gelebt werden. Die Kirche, so das Argument, müsse solche Verbindngen wegen der in ihnen gelebten "Werte" anerkennen. Man spricht hier von "Gradualität" und "Hinordnung", insofern diese Beziehungen "zu einem gewissen Grade" an das "Ideal der Ehe" heranreichen oder auf dieses "hingeordnet" seien. Wichtig ist, dass hier ein bestimmter Status, etwa eine "eheähnliche Lebensform", als in sich moralisch gut anerkannt und als solche belassen und sogar gefördert werden soll, insofern sie im Hinblick auf jene "gelebten Werte" eben bereits "Anteil hat" am "Ideal"; ein moralisches Wachstum hin zur Erfüllung des Gebotes, etwa in Form einer Lebensänderung oder Umkehr, spielt daher keine Rolle.
Dieser Gedanke einer "Gradualität" und "Hinordnung" ist übrigens keineswegs so neu, wie er gegenwärtig gerne beworben wird. Tatsächlich wurde genau das, was heute wieder vorgeschlagen wird, von dem hl. Papst Johannes Paul II. bereits 1981 explizit verworfen (vgl. meine ausführlichere Behandlung dessen in Teil 16 dieser Serie: hier). (Damals im Rahmen der Debatte um Humanae vitae (klick) es gilt aber ebenso heute für die Frage nach anderen "Lebesformen".) Und zwar in dem Schreiben, das im Anschluss an die letzte Zusammenkunft der Bischofssynode zum Thema Familie die Ergebnisse derselben zusammenfasste, Familiaris consortio. Zunächst anerkennt der Papst darin die Realität eines "stufenweisen Wachstums" im sittlichen Leben jedes Menschen, das seinem Geschöpfsein durchaus entspricht. Das ist aber bei dem oben erwähnten Konzept von einer "Gradualität" gerade nicht gemeint: Dort soll nämlich ein Status belassen und wertgeschätzt werden als etwas, das bereits "irgendwie" am "Ideal" "teilhat" und darum in sich berechtigt sei - ohne ein moralisches Wachstum. Johannes Paul II. verwirft ein solches Konzept:
»Daher kann das sogenannte 'Gesetz der Gradualität' oder des stufenweisen Weges nicht mit einer 'Gradualität des Gesetzes' selbst gleichgesetzt werden, als ob es verschiedene Grade und Arten von Gebot im göttlichen Gesetz gäbe, je nach Menschen und Situationen verschieden. Alle [sind] zur Heiligkeit berufen, und diese hehre Berufung verwirklicht sich in dem Maße, wie die menschliche Person fähig ist, auf das göttliche Gebot ruhigen Sinnes im Vertrauen auf die Gnade Gottes und auf den eigenen Willen zu antworten".« (FC 34)Ein defizitärer Status kann nicht als etwas in sich moralisch Gutes anerkannt werden, so als gäbe es verschiedene Stufen des Gesetzes, und dieser Status befände sich nun eben auf einer zwar niedrigeren, aber immernoch in sich wertzuschätzenden Stufe die "auf das Ideal hingeordnet" ist. Eine "Hinordnung" moralisch falscher Handlungen auf ein "Ideal" funktioniert grundsätzlich nicht, wie Johannes Paul II. in der (von vielen Theologen bewusst totgeschwiegenen) Magna Charta der Moraltheologie, der Enzyklika Veritatis splendor (klick), in unüberbietbarer Schärfe ausführt:
»Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung semper et pro semper verbieten, ohne Ausnahme, weil die Wahl der entsprechenden Verhaltensweise in keinem Fall mit dem Gutsein des Willens der handelnden Person, mit ihrer Berufung zum Leben mit Gott und zur Gemeinschaft mit dem Nächsten vereinbar ist. Es ist jedem und allezeit verboten, Gebote zu übertreten, die es allen und um jeden Preis zur Pflicht machen, in niemandem und vor allem nicht in sich selbst die persönliche und allen gemeinsame Würde zu verletzen. [...] Die Handlungen aber, die sich aufgrund ihres Objektes nicht auf Gott "hinordnen" lassen und "der menschlichen Person unwürdig" sind, stehen diesem Gut immer und in jedem Fall entgegen.« (VS 52 und 82) [Beispiel: Eine Abtreibung kann niemals als "auf das Ideal des Lebensschutzes hingeordnet" betrachtet werden.]
Derweil wird übrigens von namhaften Theologen jener Grundsatz, wonach immer der Mensch und seine Handlungen zu unterscheiden sind ("Liebe den Sünder, hasse die Sünde"; vgl. Joh 4,1-42; 5,14; 8,11), in Frage gestellt. Diese Unterscheidung sei "nicht überzeugend" (Schockenhoff, hier), wobei allerdings keine Begründung gegeben wird. Das ist höchst bedenklich, denn es führt letztlich zu einem jede Sünde gutheißenden Relativismus ("Liebe den Sünder und liebe darum auch alle seine Handlungen"). Der Leser möge das mal für andere Sünden, etwa Mord, gedanklich durchspielen...
Die Feststellung von "gelebten Werten" in einer laut der Offenbarung "unzüchtigen" Beziehung, ist, bei Licht betrachtet, für die Debatte eigentlich unerheblich: Eine moralisch gute Handlung eines Menschen (oder was dieser von Gott her an Gnade erfährt, die ihn zum Guten befähigt), kann niemals ein Erweis der moralischen Richtigkeit irgend einer anderen Handlung dieses Menschen sein! Es ist ein Erweis der grenzenlosen Liebe Gottes, dass auch der Sünder seine Gnade erfährt und Gutes wirken kann. Aber sündhafte Handlungen hören darum nicht auf, sündhaft zu sein. Beispiel: Ein Ehemann der fremdgeht, kann mit der Frau, zu der er heimlich geht, ja durchaus auch "Werte" wie Treue und Freundschaft leben. Hört darum nun aber der Ehebruch, den er mit ihr begeht, auf, sündhaft zu sein? Nein, denn das Tun von etwas Gutem kann nicht das Tun von etwas Bösem kompensieren. Faustregel: Gelebte "Werte" können gelebte Sünde niemals rechtfertigen ("recht machen"). Wenn sodann in einer "unzüchtigen" Partnerschaft "Werte" gelebt werden, dann geschieht dies nicht wegen jener "unzüchtigen Akte", sondern trotz dieser. Denn aus einer Sünde kann niemals eine Tugend erwachsen. Die Tugend ist der Feind der Sünde. Die Sünde ist in ihrem Wesen "wert-los".
Und hier endet auch das Argument "Aber sie lieben sich doch!" bzw. "Kann Liebe Sünde sein?" Antwort: Ja. Der Ehebrecher kann überzeugt sein, diese Frau zu "lieben", mit der er die Ehe bricht. Aber der Ehebruch bleibt Ehebruch.
Gerne wird darauf verwiesen dass es in der Schrift heißt "Liebt einander" (Joh 13,34) und "die Liebe ist aus Gott" (1.Joh 4,7) und "Gott ist die Liebe" (1.Joh 4,16). Aber die so argumentieren vergessen eine Kleingkeit: Was unsere deutschen Übersetzungen hier mit "Liebe" wiedergeben, ist etwas grundsätztlich anderes als das, was wir in unsere Alltagssprache mit diesem Wort bezeichnen. Das wird, ohne jetzt erst noch in die Semantik des griechischen Originaltextes einzutauchen, sofort einsichtig, wenn wir bedenken, dass das alle Gebote vereinigende höchste Gebot Gottes lautet: "Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben von ganzem Herzen, von ganzer Seele, von allen Kräften und von ganzem Gemüt, und deinen Nächsten wie dich selbst [Deut 6,5; Lev 19,18]." (Lk 10,27) Wie kann denn aber Liebe als Gebot verordnet werden?
Was hier mit "Liebe" bezeichnet wird kann verordnet werden, weil es sich nicht um ein romantisches Gefühl handelt, das sich etwa in einem sexuellen Begehren konkretisiert. Es handelt sich vielmehr um eine moralische Forderung die den Willen des Menschen in die Pflicht nimmt. Und diese Liebe verwirklicht sich letzten Endes, auch und besonders für die Christen, in der Befolgung der Weisungen Gottes. Die Befolgung der Gebote ist die Bedingung der Liebe - nur wer sie befolgt, liebt: "Wenn ihr meine Gebote haltet, so bleibt ihr in meiner Liebe" (Joh 15,10). Zu "lieben", aber die Gebote nicht zu halten, ist ein Widerspruch in sich: "Daran kann man die Kinder Gottes und die Kinder des Teufels erkennen: Jeder, der die Gerechtigkeit [= das was Jesus getan und geboten hat] nicht tut [...], ist nicht aus Gott." (1.Joh 3,10) Man muss außerdem schon ziemlich verblendet sein um zu glauben, dass jemand, nur weil er meint zu "lieben", er darum gefeit ist vor der Sünde. Gerade hier, v.a. im Bereich der Sexualität, können die schlimmsten Sünden und die schwersten Verletzungen der Seele (und der körperlichen Verfassung) geschehen.
"Gott ist die Liebe" bedeutet etwas völlig anderes als "Die Liebe [das was ich so nenne] ist Gott". Letzteres ist Götzendienst.
Auch das Folgende muss noch erwähnt werden: Selbst das Bekenntnis zu Jesus Christus bringt keine Ermäßigung bei der Sünde. Auch jemand, der sich nach eigenem Dafürhalten zu Jesus bekennt, kann in Wirklichkeit - im Herzen - fern von diesem Jesus leben; und das kann schlimme Konsequenzen haben. Jesus selbst führt das in aller erschreckenden Deutlichkeit aus:
»Nicht jeder, der zu mir sagt: Herr! Herr!, wird in das Himmelreich kommen, sondern nur, wer den Willen meines Vaters im Himmel erfüllt [Gesetz]. Viele werden an jenem Tag zu mir sagen: Herr, Herr, sind wir nicht in deinem Namen als Propheten aufgetreten und haben wir nicht mit deinem Namen Dämonen ausgetrieben und mit deinem Namen viele Wunder vollbracht? Dann werde ich ihnen antworten: Ich kenne euch nicht. Weg von mir, ihr Übertreter des Gesetzes!"« (Mt 7,21-23)Lassen wir uns von solche Aussagen Jesu berühren? Gut die Hälfte der Zeit spricht Jesus in den Evangelien über Sünde, Gericht und die Gefahr, verloren zu gehen. Denen die eingehen "in die Freude ihres Herrn" stehen auch immer diejenigen gegenüber, die dahin gehen "wo Heulen und Zähneklappern herrscht". Wie ernst nehmen wir das? Oder klammern wir dies Unschöne lieber aus und lassen nur das als "Worte Jesu" gelten, wo es um Barmherzigkeit, Liebe und Vergebung geht? Oft und oft wird der Satz Jesu an die ertappte Ehebrecherin, die gesteinigt werden soll, zitiert: "Auch ich verurteile dich nicht." Aber nur selten vernimmt man den unmittelbar folgenden Satz, der eine sehr deutliche Ermahnung ist: "Geh und sündige von jetzt an nicht mehr!" (Joh 8,11) Alle Menschen wollen Vergebung, wollen Heilung und Heiligung. Wie kann denn aber Vergebung geschehen, wo - gegen das unmissverständliche Gebot Gottes - auf dem tun der Sünde beharrt wird? Wie kann Heilung eintreten, wo die Verletzung immer wieder aufs Neue zugefügt wird? Wie kann Heiligung geschehen, wenn das Gebot des heiligen und allein heiligmachenden Gottes nicht gehalten wird? Jesus sagt: "Wer meine Gebote hat und sie hält, der ist es, der mich liebt" (Joh 14,21; vgl. 15,14).
Die Frage, die derzeit vermehrt gestellt und oft auch einfach als Forderung skandiert wird, ist, ob zivile Zweitehen oder ausgelebte Homosexualität von der Kirche "vorbehaltlos akzeptiert" (Schockenhoff, hier), ja sogar wertgeschätzt und (in liturgischem Rahmen) gesegnet werden sollten. Viel grundlegender muss man jedoch wohl die Frage stellen: Hat denn die Kirche überhaupt das Recht, etwas zu tun, was von der Heiligen Schrift her nicht gedeckt, ja sogar einhellig verurteilt wird? (Dass Handlungen dieser Kategorie in der Vergangenheit zuweilen getan wurden, kann kein Argument sein, solche schlimmen Irrungen zu wiederholen.) Kann sie etwas segnen - hier also einer Handlungsweise den Segen Gottes zusprechen - was Gott selbst nach seinem einmütigen Zeugnis in der ganzen Offenbarung als Gräuel und schwere Sünde verwirft? Würde die Kirche soetwas tun, müsste man mit dem Apostel ernsthaft fragen: "ist dann Christus ein Diener der Sünde?" (Gal 2,17)
Es gilt das Jesuswort: "Richtet nicht, dann werdet auch ihr nicht gerichtet werden. Verurteilt nicht, dann werdet auch ihr nicht verurteilt werden." (Lk 6,37) Jedoch gilt es, den Sinn dieser Worte sowie den Kontext nicht aus den Augen zu verlieren, in dem sie stehen. Es gibt eigentlich keinen vernünftigen Weg, wie man von dieser Aussage Jesu zu der von Schockenhoff und anderen gelangen kann, wonach wir das, was die Bibel einhellig als Unzucht und Ehebruch bezeichnet, "vorbehaltlos anzunehmen" und "wertzuschätzen" hätten. Aber der Reihe nach: Jenes heute inflationär gebrauchte Motto: "niemanden verurteilen", wird grundsätzlich missverstanden, wenn man es so deutet, als dürfe man die Sünde nicht einmal benennen. Wiedermal wird hier ein Jesuswort verabsolutiert, sinnwidrig so verstanden, wie man es gerne hätte, und das Meiste andere, was Jesus gesagt hat, klammheimlich unter den Tisch fallen gelassen. Zunächstmal ist zu beachten, dass hier die Rede ist von "richten" und "verurteilen". Es handelt sich dabei eindeutig um Gerichtssprache: Es sind juridische Begriffe für richterliche Handlungen, die folglich nur dem Richter zustehen, nämlich dem wiederkommenden Christus am Ende der Zeiten. Was davon nicht abgedeckt ist, was uns also durchaus zu tun zusteht, ist das irdische, gegewärtige und zwischenmenschliche Urteilen und Be-urteilen, im Sinne des Urteilsvermögens. Was das wiederum konkret bedeutet, merken wir schon im direkt folgenden Satz, noch im selben Bibelvers (Lk 6,37), wo es heißt: "Erlasst einander die Schuld, dann wird auch euch die Schuld erlassen werden." Um dies tun zu können, muss man aber erstmal die Schuld als solche erkennen, das moralische Handeln der Menschen also vor dem Hintergrund der Gebote Gottes be-urteilen können.
Zum Erkennen der Sünde gehört es sodann immer auch, da wir ja als Christen in einer Gemeinschaft leben und keine Monaden sind, dass wir einander ermahnen: "Belehrt und ermahnt einander in aller Weisheit!" (Kol 3,16). Die Sünde urteilend zu erkennen und dementsprechend zu ermahnen, ja sogar den Sünder zurechtzuweisen, ist nicht nur ein Vorschlag, es ist ein Imperativ. Jesus ist darin völlig klar: "Wenn dein Bruder sündigt, weise ihn zurecht!" (Lk 17,3). Wir Menschen brauchen diese wechselseitige Ermahnung (in dem Bewusstsein also, dass der heute Mahnende morgen der Ermahnte sein kann), denn der gewiefteste Anwalt, der die Sünde verteidigt, sind immer wir selbst. Natürlich sollen wir auch einander im Guten bestärken (vgl. Apg 15,41), und können sogar einander loben - Paulus macht es uns vor (vgl. 1.Kor 11,2) - aber wir können uns im Angesicht der Sünde, die wir alle tun, eben gerade nicht loben (vgl. 1.Kor 11,22), sondern müssen einander ermahnen, um so auch das fortzufüren, was Jesus selbst unentwegt getan hat (vgl. Lk 3,18; Apg 2,40).
Die traurige Ironie der aktuell vorgebrachten Forderungen (nicht nur bzgl. Homosexuellen und in ziviler Zweit"ehe" Lebender) ist, dass wir, in dem fast schon krampfhaften Bemühen "niemanden [zu] verurteilen", zum einen alle mahnenden und warnende Worte Jesu über den Richter, der kommen wird "wie der Dieb in der Nacht", einfach abtun. Dass wir uns aber auf der anderen Seite - in der größten aller Anmaßungen - faktisch selbst zu jenem Richter aufschwingen, der allein am Ende der Zeit das Gute gut-heißt, das Böse verwirft und den Lohn entsprechend verteilt (vgl. Mt 25). Denn man gewinnt den Eindruck, "gut" sei heute alles das, was wir mit unserem "Gewissen" (vgl. hier und besonders hier) als "gut" bestimmen, gleichgültig, was das Wort Gottes und die Tradition uns darüber sagen (vgl. hier). Wehe uns, wenn dann am Ende unserer grenzenlosen Urteilslosigkeit die Frage des Johannes steht: "Ihr Schlangenbrut, wer hat euch denn gelehrt, dass ihr dem kommenden Gericht entrinnen könnt?" (Lk 3,7) Aber auch die Lehrer trifft es: "Wer auch nur eines von den kleinsten Geboten aufhebt und die Menschen entsprechend lehrt, der wird im Himmelreich der Kleinste sein." (Mt 5,19)
Jesus Christus hat übrigens nie irgendeine Haltung "wertgeschätzt" oder "vorbehaltlos angenommen": Jesus rief die Sünder zur Umkehr und die, die gerade mal nicht sündigten, zur Vollkommenheit auf. Jemanden in dem zu unterstützen, was er gerade tut - erst recht bei einer Sünde -, wäre ihm nie in den Sinn gekommen. Das Allererste, was uns der Evangelist Matthäus vom öffentlichen Wirken Jesu überliefert, und damit alles Folgende quasi mit einer Überschrift versehend, ist der äußerst kurze Ausruf: "Kehrt um!" (Mt 4,17) "Kehrt um!" heißt nichts anderes als "Ändert euer Leben!" (vgl. Eph 4,22), wir könnten auch sagen: "Ändert eure Lebenswirklichkeit!" ... Gott liebt uns nicht, weil wir so sind, wie wir sind (wozu sonst der ständige Ruf zur Umkehr?), sondern weil wir besser sein können und mit seiner Gnade auch werden sollen.
Die Gebote Gottes, zu unserem Heil, entsprechen in aller Regel nicht unseren Wünschen und Vorstellungen und oft genug auch nicht unserer faktischen Lebenswirklichkeit. Wäre es anders, müssten sie nicht extra geboten werden.
Man redet derzeit viel von der "(veränderten) Lebenswirklichkeit" der "Menschen von heute" und sieht darin sogar eine regelrechte Offenbarungsquelle (Bode, hier). Ist das ein Argument? Es gab auch mal eine "Lebenswirklichkeit" bei den Einwohnern von Sodom und Gomorra... Und was ist mit dem Volk Israel, das immer wieder in Untreue gefallen ist? Spiegelte sich darin der Wille Gottes oder hat Gott etwa seine Gebote diesen jeweils "veränderten Lebenswirklichkeiten" angepasst? Natürlich nicht - er sandte Propheten "wie Feuer" (vgl. Sir 48,1) die ermahnten, drohten und, wenn nichts half, auch mal dreinschlugen. Außerdem: Die "Lebenswirklichkeit" ist heute keine andere als früher, etwa zur Zeit Jesu, erst recht nicht im Hinblick auf Scheidung und Homosexualität (beides im griechisch geprägten Mittelmeerraum breit geübt und gesellschaftlich akzeptiert).
Oder können wir heute etwa sämtliche Warnungen Jesu vor der Sünde und vor dem Gericht, seine Ankündigung des Hasses der Welt gegen uns, die wir "nicht von der Welt" sind, seine Worte über den trügerischen "Ruhm der Welt" und seine beständigen Rufe zur Umkehr also getrost vergessen, weil ja angeblich die "Lebenswirklichkeit" der Menschen bereits als solche "gut", "wertzuschätzen" und "vorbehaltlos anzunehmen" ist? Ohne allzu negativ klingen zu wollen: Als Christen sollten wir immer die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass wir gegenwärtig in einer Neuauflage von Sodom und Gomorra leben. Angesichts der Tatsache, dass wir alle Sünder sind, ist das jedenfalls nicht gerade unwahrscheinlich. Oder glaubt denn irgendwer ernsthaft, dass wir gegenwärtig in einer Gesellschaft leben, die im Einzelnen wie im Gesamten so heil(igmäßig) ist, dass sich der (betreffs Unzucht und Ehebruch nun angeblich anders lautende) Wille Gottes - im krassen Gegensatz zu jeder anderen Zeit und jeder anderen Gesellschaft in der Geschichte Gottes mit seinen Geschöpfen - in der "Lebenswirklichkeit" der Menschen kundtut?
Donnerstag, 16. Oktober 2014
Dürftige Theologie - 16 - Moralische Gradualität
Bitte die Einführung (hier) beachten!
Der Vorschlag einiger Synodenteilnehmer, das Prinzip der "Elemente der Wahrheit" aus dem Kontext der Ökumene (Vaticanum II) auf die moralischen Normen des göttlichen Gesetzes zu übertragen, ist zumindest fragwürdig. Zunächst die Texte.
Gaudium et Spes 8 (hier):
»Das schließt nicht aus, daß außerhalb ihres Gefüges vielfältige
Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi
eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen.«
Relatio post disceptationem, 18 und 20 (hier):
»[...] Einige [Synodenteilnehmer] fragen, ob die sakramentale Fülle der Ehe die Möglichkeit eröffnet, positive Elemente auch in den unvollkommenen Formen [forme imperfette] außerhalb der ehelischen Realität anzuerkennen, die in jedem Fall auf diese hingeordnet [ordinate] sind.
[...]
Im Bewusstsein der Notwendigkeit einer geistlichen Unterscheidung im Blick auf vorehelisches Zusammenleben, auf Zivielehe und Ehescheidung sowie auf wiederverheiratete Personen, ist es die Aufgabe der Kirche, jene Samenkörner des Wortes anzuerkennen, die jenseits der sichtbaren sakramemntalen Grenzen gelangt sind. Den Blick Christi nachahmend, der alle Menschen erleuchtet, wendet sich die Kirche respektvoll jenen zu, die an ihrem Leben in unvollständiger und unvollkommener Weise [in modo incompiuto e imperfetto] teilnehmen, die positiven Werte schätzend [apprezzare], die sie enthalten, statt ihrer Begrenzungen und Defizite.«
[Jetzt ist mir der Churer Generalvikar Martin Grichting mit seinem lesenswerten Kommentar zuvorgekommen (hier). Lesen! Die entscheidenden Texte aus Veritatis Splendor über die absolute - und eben nicht "graduelle" - Gültigkeit der Gebote sind am Ende dieses Beitrags noch in größerer Ausführlichkeit widergegeben, als dies in jenem Kommentar geschehen ist.]
Überraschend ist das Auftauchen dieser Überlegung zur Gradualität vor allem darum, weil in dem für die Vorbereitung dieser Synode maßgeblichen Dokument, Familiaris Consortio (das hoffentlich jeder Teilnehmer zuvor eingehend studiert hat; hier nachzulesen), genau dieser Punkt bereits behandelt wird und genau das was nun von manch einem Synodenteilnehmer vorgeschlagen zu werden scheint, verworfen wurde. Das Thema ist also nicht neu. Ich habe selbst lange damit gehadert, bevor ich die Lehre der Kirche dazu akzeptieren konnte.
In Familiaris Consortio heißt es (der Kontext ist die Debatte um Humanae Vitae, es trifft aber ebenso auf die Frage "eheähnlicher Lebensformen" zu):
»Es ist stets von großer Bedeutung, einen richtigen Begriff von der sittlichen Ordnung, von ihren Werten und Normen zu haben. Diese Bedeutung wächst, je zahlreicher und größer die Schwierigkeiten werden, sie zu beachten.
[...]
Doch ist der Mensch, der berufen ist, dem weisen und liebenden Plan Gottes in freier Verantwortung mit seinem Leben zu entsprechen, ein geschichtliches Wesen, das sich Tag für Tag durch seine zahlreichen freien Entscheidungen selbst formt; deswegen kennt, liebt und vollbringt er das sittlich Gute auch in einem stufenweisen Wachsen.
Auch die Eheleute sind im Bereich ihres sittlichen Lebens auf einen solchen Weg gerufen, getragen vom aufrichtig suchenden Verlangen, die Werte, die das göttliche Gesetz schützt und fördert, immer besser zu erkennen, sowie vom ehrlichen und bereiten Willen, diese in ihren konkreten Entscheidungen zu verwirklichen.«
Es ist eine Binsenweisheit, dass niemand als moralisch einwandfrei geboren wird oder überhaupt jemals fehlerlos zu werden vermag. Die Frage ist nicht, ob die Kirche sich den Niederungen und dem Dreck des Daseins zuwenden sollte um zu helfen - das tut sie von je her! -, sondern die Frage ist, wie das "Dreckigsein" zu bewerten ist. Natürlich weiß die Kirche um die Notwendigkeit eines Wachstums im sittlichen Leben, aber sie kann nicht vom Gesetz Abstriche machen! So fährt denn Johannes Paul II. unmittelbar fort:
»Jedoch können sie das Gesetz nicht als ein reines Ideal auffassen, das es in Zukunft einmal zu erreichen gelte, sondern sie müssen es betrachten als ein Gebot Christi, die Schwierigkeiten mit aller Kraft zu überwinden. "Daher kann das sogenannte 'Gesetz der Gradualität' oder des stufenweisen Weges nicht mit einer 'Gradualität des Gesetzes' selbst gleichgesetzt werden, als ob es verschiedene Grade und Arten von Gebot im göttlichen Gesetz gäbe, je nach Menschen und Situationen verschieden. Alle Eheleute sind nach dem göttlichen Plan in der Ehe zur Heiligkeit berufen, und diese hehre Berufung verwirklicht sich in dem Maße, wie die menschliche Person fähig ist, auf das göttliche Gebot ruhigen Sinnes im Vertrauen auf die Gnade Gottes und auf den eigenen Willen zu antworten" (Johannes Paul II., Homilie zum Abschluß der VI. Bischofssynode am 25.10.1980).«
Das Problem mit der aktuellen Debatte ist, dass, zumindest so wie es in der Relatio steht (s.o.), die sittliche Forderung des Gebotes Christi unberücksichtigt bleibt. Es entsteht der Eindruck, die "niedrigen Stufen" jenes Weges würden als Gegebenheiten verstanden, die in ihrem Sosein belassen und als "legitime Form" anerkannt und sogar "wertgeschätzt" (ital. apprezzare!) werden können, weil sie ja dem Gesetz "zu einem gewissen Grade" entsprechen. Johannes Paul II. weist dies wehement zurück.
Was in Nr. 20 der Relatio steht, klingt verführerisch: Sich denen zuzuwenden, die "in unvollkommener Weise teilnehmen" am Leben der Kirche, klingt zunächstmal gut. Es klingt aber gleich ganz anders, wenn man bedenkt, dass es, abgesehen von der Jungfrau Maria, nie einen Menschen innerhalb der Kirche gab, der "in vollkommener Weise" an ihrem Leben teilhatte. Wir alle sind Sünder! Wo immer wir nur unvollkommen an deisem Leben der Kirche teilhaben, reicht eine Wertschätzung (ital. apprezzamento!) aber sicherlich nicht aus, sondern wir brauchen v.a. den Ruf zu Bekehrung und einen Ansporn zur "Vollkommenheit" zu streben: "Ihr nun sollt vollkommen sein, wie euer himmlischer Vater vollkommen ist." (Mt 5,48)
Die allgegenwärtigen "unvollkommenen Formen" menschlichen Zusammenlebens sind eine Realität - auch unter Getauften. Niemand bestreitet das. Aber die Konstatierung einer "Hinordnung" dieser "unvollkommenen Formen" auf die "Fülle der Ehe" - analog zu der Weise, wie die unterschiedlichen religiösen Gemeinschaften in ihrer je eigenen Weise auf die eine Kirche Christi hingeordnet sind (und zwar unabhängig davon, ob die Angehörigen dieser Gemeinschaften dies bewusst wollen!) -, reicht nicht aus zur Verkündigung des göttlichen Gebots! Es muss vielmehr deutlich werden, dass der Mensch in seinem konkreten Handeln stets zu jener "Fülle" aktiv streben muss:
»Das handelnde Subjekt eignet sich persönlich die im Gesetz enthaltene Wahrheit an: Durch die Handlungen und die entsprechenden Tugenden macht es sich diese Wahrheit seines Seins zu eigen.« (VS 52)
Bei der Lektüre dieser Abschnitte der Relatio hat man das Gefühl, hier ginge es gar nicht um Menschen (moralische Wesen!), denen etwas verkündet wird, sondern nur um soziale Konstrukte, deren "Status" evaluiert werden soll... Es fehlt etwas.
Das "Positive" zu würdigen, und mit keinem Wort auf die Gefahren hinzuweisen, klingt frappierend nach dem Versuch, das Wort "Sünde" aus dem christlichen Vokabular zu streichen (Kardinal Kasper freut sich nen Wolf). Ich werd mich bedanken, wenn mein Fahrradhändler mir unentwegt die tolle Gangschaltung des Gebrauchtrades anpreist, und dabei unerwähnt lässt, dass die Bremsen nicht funktionieren!
Ist "Unvollkommenheit" ein Substitut für "Sünde"? ... "O mein Jesus, verzeih' uns unsere Unvollkommenheiten..."?
Es mutet schon ziemlich kurios an, wenn man diese Rede von der Hinordnung des "Unvollkommenen" (gemeint ist das, was klassischerweise - und gut biblisch - unter "Unzucht" und "Ehebruch" fällt!) betrachtet. Bei Johannes Paul II. taucht solch eine Hinordnung ebenfalls auf:
»Nun bezeugt die Vernunft, daß es Objekte menschlicher Handlungen gibt, die sich "nicht auf Gott hinordnen" lassen, weil sie in radikalem Widerspruch zum Gut der nach seinem Bild geschaffenen Person stehen.« (VS 80)Man kann hier durchaus den Eindruck gewinnen, dass von Papst Johannes Paul II. eine Handlungsweise als "nicht auf Gott hingeordnet" bewertet wird, während die gleiche Handlungsweise von manchem Synodenvater als "auf die Fülle der Ehe hingeordnet" betrachtet wird. Ist nun diese Handlungsweise zugleich gut und böse, zugleich wahr und falsch? (Vgl. dazu Nr. 14 dieser Serie hier.) Oder ist sie zum Teil gut und zum Teil böse?
Das ist das Mantra der Moraltheologen: es gibt keine "bösen" oder "guten" Handlungen... es ist alles relativ und je nach den ersichtlichen Folgen zu bewerten. Das ist genau der Konsequentialismus/Proportionalismus, zu dessen Abwehr durch das kirchliche Lehramt Veritatis Splendor geschrieben wurde!
Johannes Paul II. hat die Frage jedenfalls apodiktisch beantwortet:
»Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung semper et pro semper verbieten, ohne Ausnahme, weil die Wahl der entsprechenden Verhaltensweise in keinem Fall mit dem Gutsein des Willens der handelnden Person, mit ihrer Berufung zum Leben mit Gott und zur Gemeinschaft mit dem Nächsten vereinbar ist. Es ist jedem und allezeit verboten, Gebote zu übertreten, die es allen und um jeden Preis zur Pflicht machen, in niemandem und vor allem nicht in sich selbst die persönliche und allen gemeinsame Würde zu verletzen.« (VS 52)
»Die Handlungen aber, die sich aufgrund ihres Objektes nicht auf Gott "hinordnen" lassen und "der menschlichen Person unwürdig" sind, stehen diesem Gut immer und in jedem Fall entgegen.« (VS 82)
Zusammenfassend:
1) Das Gesetz der Gradualität besagt, dass jeder sich nach seinen Kräften und Fähigkeiten bemühen muss, so weit zur "Fülle" vorzudringen, wie er kann und sich nicht mit dem Faktischen abzufinden. Das ist gut katholisch und unterscheidet uns von den Katherern, Gnostikern, Novatianern und sonstigen Häretikern. Leider wurde dieses Gesetz der Gradualität, zusammen mit dem Rest der katholischen Morallehre, seit Jahrzehnten verschwiegen... weswegen nicht wenige der Kirche bis heute einen Katharismus zu Unrecht vorwerfen.
2) Die Gradualität des Gesetzes schafft hingegen Abstufungen in dem, was anzustreben ist, gibt sich sozusagen bei dem, was verkündet wird, mit einem "Weniger" zufrieden. Das ist der Relativismus des gesellschaftlichen Mainstreams.
Was die Relatio anbietet, erweckt stark den Verdacht, solch eine Gradualität des Gesetzes zu befürworten. Es ist natürlich sehr vorsichtig formuliert, aber in der Tendenz würde sich die Kirche (zumindest in der Wahrnehmung) unweigerlich mit der Welt gemein machen.
3) Was immer bei
4) Das Benennen der Sünde und der Ruf zur Bekehrung dürfen nicht ausbleiben:
»Zu dieser Zeit kamen einige Leute zu Jesus und berichteten ihm von den Galiläern, die Pilatus beim Opfern umbringen ließ, sodass sich ihr Blut mit dem ihrer Opfertiere vermischte. Da sagte er zu ihnen: Meint ihr, dass nur diese Galiläer Sünder waren, weil das mit ihnen geschehen ist, alle anderen Galiläer aber nicht? Nein, im Gegenteil: Ihr alle werdet genauso umkommen, wenn ihr euch nicht bekehrt. Oder jene achtzehn Menschen, die beim Einsturz des Turms von Schiloach erschlagen wurden - meint ihr, dass nur sie Schuld auf sich geladen hatten, alle anderen Einwohner von Jerusalem aber nicht? Nein, im Gegenteil: Ihr alle werdet genauso umkommen, wenn ihr euch nicht bekehrt.« (Lk 13,1-5)
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Veritatis Splendor:
»52. Es ist immer und für alle recht und gut, Gott zu dienen, ihm die gebührende Verehrung zu erweisen und die Eltern zu ehren, wie es sich ziemt. Solche positive Gebote, die anordnen, manche Handlungen zu vollbringen und bestimmte Verhaltensweisen zu üben, verpflichten allgemein; sie sind "unveränderlich"; (vgl. Vat. II. GS 10) sie vereinigen in demselben gemeinsamen Gut alle Menschen aller Zeitalter der Geschichte, die für "dieselbe Berufung und dieselbe göttliche Bestimmung" (Vat. II. GS 29) geschaffen sind. Diese universalen und bleibenden Gesetze entsprechen Erkenntnissen der praktischen Vernunft und werden durch das Gewissensurteil auf die einzelnen Handlungen angewandt.
Das handelnde Subjekt eignet sich persönlich die im Gesetz enthaltene Wahrheit an: Durch die Handlungen und die entsprechenden Tugenden macht es sich diese Wahrheit seines Seins zu eigen. Die negativen Gebote des Naturgesetzes sind allgemein gültig: sie verpflichten alle und jeden einzelnen allezeit und unter allen Umständen. Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung semper et pro semper verbieten, ohne Ausnahme, weil die Wahl der entsprechenden Verhaltensweise in keinem Fall mit dem Gutsein des Willens der handelnden Person, mit ihrer Berufung zum Leben mit Gott und zur Gemeinschaft mit dem Nächsten vereinbar ist. Es ist jedem und allezeit verboten, Gebote zu übertreten, die es allen und um jeden Preis zur Pflicht machen, in niemandem und vor allem nicht in sich selbst die persönliche und allen gemeinsame Würde zu verletzen.
Auch wenn nur die negativen Gebote immer und unter allen Umständen verpflichten, heißt das andererseits nicht, daß im sittlichen Leben die Verbote wichtiger wären als das Bemühen, das von den positiven Geboten aufgezeigte Gute zu tun. Der Grund ist vielmehr folgender: Das Gebot der Gottes- und der Nächstenliebe hat in seiner Dynamik keine obere Grenze, wohl aber hat es eine untere Grenze: unterschreitet man diese, verletzt man das Gebot. Zudem hängt das, was man in einer bestimmten Situation tun soll, von den Umständen ab, die sich nicht alle von vornherein schon voraussehen lassen; umgekehrt aber gibt es Verhaltensweisen, die niemals, in keiner Situation, eine angemessene - das heißt, der Würde der Person entsprechende - Lösung sein können. Schließlich ist es immer möglich, daß der Mensch infolge von Zwang oder anderen Umständen daran gehindert wird, bestimmte gute Handlungen zu Ende zu führen; niemals jedoch kann er an der Unterlassung bestimmter Handlungen gehindert werden, vor allem wenn er bereit ist, lieber zu sterben als Böses zu tun.
Die Kirche hat immer gelehrt, daß Verhaltensweisen, die von den im Alten und im Neuen Testament in negativer Form formulierten sittlichen Geboten untersagt werden, nie gewählt werden dürfen. Wie wir gesehen haben, bestätigt Jesus selber die Unumgänglichkeit dieser Verbote: "Wenn du das Leben erlangen willst, halte die Gebote! ... Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen" (Mt 19, 17-18).«
»80. Nun bezeugt die Vernunft, daß es Objekte menschlicher Handlungen gibt, die sich "nicht auf Gott hinordnen" lassen, weil sie in radikalem Widerspruch zum Gut der nach seinem Bild geschaffenen Person stehen. Es sind dies die Handlungen, die in der moralischen Überlieferung der Kirche "in sich schlecht" (intrinsece malum), genannt wurden: Sie sind immer und an und für sich schon schlecht, d.h. allein schon aufgrund ihres Objektes, unabhängig von den weiteren Absichten des Handelnden und den Umständen. Darum lehrt die Kirche - ohne im geringsten den Einfluß zu leugnen, den die Umstände und vor allem die Absichten auf die Sittlichkeit haben -, daß "es Handlungen gibt, die durch sich selbst und in sich, unabhängig von den Umständen, wegen ihres Objekts immer schwerwiegend unerlaubt sind".(RP 17 [*]) Das Zweite Vatikanische Konzil bietet im Zusammenhang mit der Achtung, die der menschlichen Person gebührt, eine ausführliche Erläuterung solcher Handlungsweisen anhand von Beispielen: "Was zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art von Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord; was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung, körperliche oder seelische Folter und der Versuch, psychischen Zwang auszuüben; was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftung, Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit Jugendlichen, sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der Arbeiter als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird: all diese und andere ähnliche Taten sind an sich schon eine Schande; sie sind eine Zersetzung der menschlichen Kultur, entwürdigen weit mehr jene, die das Unrecht tun, als jene, die es erleiden. Zugleich sind sie in höchstem Maße ein Widerspruch gegen die Ehre des Schöpfers". (Vat. II. GS 24)
Über die in sich sittlich schlechten Handlungen und im Blick auf kontrazeptive Praktiken, mittels derer vorsätzlich unfruchtbar gemacht wird, lehrt Papst Paul VI.: "Wenn es auch in der Tat zuweilen erlaubt ist, ein sittliches Übel hinzunehmen, in der Absicht, damit ein größeres Übel zu verhindern oder ein höheres sittliches Gut zu fördern, ist es doch nicht erlaubt, nicht einmal aus sehr schwerwiegenden Gründen, das sittlich Schlechte zu tun, damit daraus das Gute hervorgehe (vgl. Röm 3, 8), d.h. etwas zum Gegenstand eines positiven Willensaktes zu machen, was an sich Unordnung besagt und daher der menschlichen Person unwürdig ist, auch wenn es in der Absicht geschieht, Güter der Person, der Familie oder der Gesellschaft zu schützen oder zu fördern". (HV 14)
81. Wenn die Kirche das Bestehen "in sich schlechter" Handlungen lehrt, greift sie die Lehre der Heiligen Schrift auf. Der Apostel stellt kategorisch fest: "Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Lustknaben, noch Knabenschänder, noch Diebe, noch Habgierige, keine Trinker, keine Lästerer, keine Räuber werden das Reich Gottes erben" (1 Kor 6, 9-10).
Wenn die Akte in sich schlecht sind, können eine gute Absicht oder besondere Umstände ihre Schlechtigkeit zwar abschwächen, aber nicht aufheben: Sie sind "irreparabel" schlechte Handlungen, die an und für sich und in sich nicht auf Gott und auf das Gut der menschlichen Person hinzuordnen sind: "Wer würde es im Hinblick auf die Handlungen, die durch sich selbst Sünden sind (cum iam opera ipsa peccata sunt) - schreibt der hl. Augustinus -, wie Diebstahl, Unzucht, Gotteslästerung, zu behaupten wagen, sie wären, wenn sie aus guten Motiven (causis bonis) vollbracht würden, nicht mehr Sünden oder, eine noch absurdere Schlußfolgerung, sie wären gerechtfertigte Sünden?". (Vat. II. DH 7)
Darum können die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt sittenlosen Akt in einen "subjektiv" sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln.
82. Im übrigen ist die Absicht dann gut, wenn sie auf das wahre Gut der Person im Blick auf ihr letztes Ziel gerichtet ist. Die Handlungen aber, die sich aufgrund ihres Objektes nicht auf Gott "hinordnen" lassen und "der menschlichen Person unwürdig" sind, stehen diesem Gut immer und in jedem Fall entgegen. In diesem Sinne bedeutet die Beachtung der Normen, die solche Handlungen verbieten und semper et pro semper, das heißt ausnahmslos, verpflichten, nicht nur keine Beschränkung für die gute Absicht, sondern sie ist geradezu der fundamentale Ausdruck guter Absicht.
Die Lehre vom Objekt als Quelle der Sittlichkeit ist authentische Ausdrucksform der biblischen Moral des Bundes und der Gebote, der Liebe und der Tugenden. Die sittliche Qualität menschlichen Handelns hängt von dieser Treue zu den Geboten ab, die Ausdruck von Gehorsam und Liebe ist. Und deshalb - wir wiederholen es noch einmal - muß die Meinung als irrig zurückgewiesen werden, es sei unmöglich, die bewußte Wahl einiger Verhaltensweisen bzw. konkreter Handlungen ihrer Spezies nach als sittlich schlecht zu bewerten, ohne die Absicht, aufgrund welcher diese Wahl vollzogen wurde, oder ohne die Gesamtheit der vorhersehbaren Folgen jener Handlung für alle betroffenen Personen zu berücksichtigen. Ohne diese Vernunftbestimmtheit der sittlichen Qualität menschlichen Handelns wäre es unmöglich, eine "objektive sittliche Ordnung" (Vat. II. DH 7) anzunehmen und irgendeine von inhaltlichen Gesichtspunkten bestimmte Norm festzulegen, die ausnahmslos verpflichtet; und das zum Schaden der Brüderlichkeit unter den Menschen und der Wahrheit über das Gute und ebenso zum Nachteil der kirchlichen Gemeinschaft.«
[*] Dazu findet sich in den Endnoten von VS noch dieser Ausschnitt aus einer Ansprache von Paul VI. aus dem Jahre 1967:
»Man muss vermeiden, die Gläubigen zu verleiten, anders darüber zu denken, so als wären nach dem Konzil heute einige Verhaltensweisen erlaubt, die die Kirche früher für in sich schlecht erklärt hatte. Wer sieht nicht, dass daraus ein bedauerlicher sittlicher Relativismus entstehenwürde, der leicht das ganze Erbe der Lehre der Kirche in Frage stellen könnte?«
Dienstag, 14. Oktober 2014
Dürftige Theologie - 15 - Einzelfälle
Bitte die Einführung (hier) beachten!
Im Juli 1993 veröffentlichten die Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz (Saier, Lehmann und Kasper) ein Hirtenwort, in dem sie das, was Familiaris Consortio vorgibt (dass wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion und zur Beichte zugelassen werden können), recht kreativ umdeuteten (siehe meine Befassung mit diesem Hirntenbrief hier). Den grottenschlechten "Katholischen Erwachsenenkatechismus" zitierend (man ist bei soetwas natürlich zur Selbstreferenz verdammt...) heißt es dort:
»Das kirchliche Recht kann aber "nur eine allgemein gültige Ordnung aufstellen, es kann jedoch nicht alle, oft sehr komplexen einzelnen Fälle regeln". Deshalb ist im seelsorgerlichen Gespräch zu klären, ob das, was im allgemeinen gilt, auch in der konkreten Situation zutrifft.«
Hier wird fälschlich suggeriert, dass "in der konkreten Situation" anders verfahren werden könnte, als FC dies "allgemein gültig" ausführt, sprich, dass man durchaus wiederverheiratete Gescheidene zu den Sakramenten zulassen könne...
Einzelfälle, individuelle Situationen, Ausnahmen... alles unter dem Banner der "Barmherzigkeit"... Also das, was Kardinal Kasper im Februar beim Konsistorium vorgeschlagen hat und was gegenwärtig auch an der Synode von manchem vorgebracht wird.
Die Antwort auf jenes oberrheinische Hirtenwort blieb jedenfalls nicht aus. Sie kam 1994 von der Kongregation für die Glaubenslehre (hier
nachzulesen) und in diesem Dokument wird u.a. kurz und knapp die
Vorgabe von Familiaris Consortio deutlich charakterisiert und somit der
Winkelzug der oberrheinischen Bischöfe ausgehebelt:
»Die Struktur des Mahnschreibens und der Tenor seiner Worte zeigen klar, daß diese in verbindlicher Weise vorgelegte Praxis nicht aufgrund der verschiedenen Situationen modifiziert werden kann [immutari non posse ob differentes condiciones].«
Die Vorschriften gelten. Eine Anpassung an Einzelfälle wird ausgeschlossen. Der Grund ist eigentlich offensichtlich: Es geht hier nicht um das "Privatproblem" der Betroffenen, sondern es betrifft die soziale und sakramentale Struktur der Kirche, was hier geschieht. Im Einzelfall etwas zu tun, was dem allgemeinen Gesetz widerspricht, ist schlicht ein Rechtsbruch. Mord ist, weil es "allgemein" verboten ist, auch im Einzelfall nicht erlaubt! Wieso sollte das mit kirchlichen Gesetzen anders sein?
Die Kirche kann die Sünde nicht gutheißen, und sie darf sie erst recht nicht befördern - nicht allgemein, nicht in "Situationen".
Natürlich geht es bei alledem letztlich darum, dass die "Pastoral" als Quelle für "neue Normen" angesehen wird und folglich die Lehre entsprechend den menschlichen Erfahrungen modifiziert werden soll. Nicht mehr das göttliche Gebot, das die Kirche verkündet, soll Maßstab des Handelns sein, sondern die Bedürfnisse der Menschen.
Im Jahre 1977 veröffentlichte die Internationale Theologische Kommission (die gewissermaßen für das Lehramt des Papstes einen theologischen Unterbau schafft und mit internationalen Experten besetzt ist) eine umfassende Arbeit über die katholische Lehre vom Sakrament der Ehe (hier nachzulesen), dem "sechzehn christologischen Thesen" über die Ehe des Anfang dieses Jahres verstorbenen Jesuiten Gustave Martelet als gebilligt angefügt wurden. These 12 befasst sich mit dem Thema "Ehescheidung und Eucharistie" und enthält das folgende sehr aufschlussreiche Statement:
»Ohne die mildernden Umstände und zuweilen auch die Qualität einer auf die Ehescheidung folgenden Zivilehe zu verkennen, bleibt der Zugang von wiederverheirateten Geschiedenen zur Eucharistie unvereinbar mit dem Geheimnis, dessen Dienerin und Zeugin die Kirche ist. Würde sie wiederverheiratete Geschiedene zur Eucharistie zulassen, so würde sie diese Ehepartner glauben machen, sie könnten auf der Ebene der Zeichen mit dem kommunizieren, dessen eheliches Geheimnis sie auf der Ebene der Wirklichkeit ablehnen.
Die Kirche würde sich in diesem Fall ferner mit Getauften in dem Moment einverstanden erklären, wo diese sich in einen objektiven und klaren Widerspruch zum Leben, Denken und Sein des Herrn als Bräutigam der Kirche begeben oder darin verbleiben. Könnte sie das Sakrament der Einheit jenen spenden, die in einem wesentlichen Punkt des Geheimnisses Christi mit ihr gebrochen haben, wäre sie nicht mehr Zeichen und Zeugin Christi, sondern vielmehr sein Gegenzeichen und seine Gegenzeugin. Dennoch rechtfertigt diese Ablehnung kein entehrendes Vorgehen, denn das würde zugleich der Barmherzigkeit Christi mit den Sündern, die wir selber sind, widersprechen.«
Die Kirche wird letztlich auch in Mitleidenschaft gezogen, wenn sie ihre Glieder nicht ermahnt und zur Umkehr ruft, sondern sie stattdessen gewähren lässt und ihr Tun folgenlos lässt. Der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte erklärte im Jahr 2000 über den canon 915 CIC, der festlegt, wer vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen ist, Folgendes (hier nachzulesen):
»In der Tat ist es ein objektiver Schaden für die kirchliche Gemeinschaft, wenn jemand, der öffentlich als unwürdig bekannt ist, den Leib des Herrn empfängt; es ist ein Verhalten, das die Rechte der Kirche und aller Gläubigen verletzt, in konsequenter Weise den Ansprüchen dieser Gemeinschaft entsprechend zu leben. Im konkreten Fall der Zulassung der geschiedenen und wiederverheirateten Gläubigen zur hl. Kommunion betrifft das Ärgernis - verstanden als ein Handeln, das die andern zum Schlechten bewegt - zugleich das Sakrament der Eucharistie und die Unauflöslichkeit der Ehe. Ein solches Ärgernis besteht auch dann, wenn ein derartiges Verhalten leider keine Verwunderung mehr hervorruft; ja, gerade angesichts der Verformung der Gewissen wird ein geduldiges und zugleich entschiedenes Handeln der Seelsorger umso notwendiger, zum Schutz der Heiligkeit der Sakramente, zur Verteidigung der christlichen Moral und zur richtigen Unterweisung der Gläubigen.«
Sehr erhellend bei der Frage nach den "Einzelfällen" ist aber m.E. vor allem etwas, was Papst Benedikt XVI. 2012 zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Römischen Rota sagte (hier; sehr lesenswert!) und worin sehr präzise aufgedeckt wird, was die Folgen einer solchen Überbetonung der "individuellen Situation" sind:
»[...] Dies hat zu einer Kreativität im rechtlichen Bereich geführt, bei der die einzelne Situation zum entscheidenden Faktor bei der Feststellung der wahren Bedeutung der Rechtsvorschrift im konkreten Fall wird. Barmherzigkeit, Gerechtigkeit, "oikonomia" – sehr geschätzt in der östlichen Tradition – sind einige der Begriffe, auf die man bei dieser Auslegungstätigkeit zurückgreift. Es muß sofort gesagt werden, daß dieser Ansatz den Positivismus, den er anklagt, nicht überwindet, sondern sich darauf beschränkt, ihn durch einen anderen zu ersetzen, in dem die menschliche Auslegungstätigkeit sich zum Protagonisten aufschwingt bei der Bestimmung dessen, was rechtlich ist. Es fehlt das Bewußtsein für ein objektives Recht, nach dem gesucht werden muß, denn dieses bleibt Spielball von Überlegungen, die den Anspruch erheben, theologisch oder pastoral zu sein, am Ende jedoch der Gefahr der Willkür ausgesetzt sind. Auf diese Weise wird die Rechtshermeneutik ausgehöhlt: Im Grunde besteht kein Interesse daran, die Gesetzesweisung zu verstehen, da sie jeder Lösung dynamisch angepaßt werden kann, auch wenn diese dem Buchstaben des Gesetzes widerspricht.«
Dazu ist eigentlich nicht viel zu sagen... Wenn die Einzelfälle darüber bestimmen, was erlaubt ist, dann wird das ganze Gesetz ausgehöhlt. Die Antwort des Papstes ist hier ebenso klar wie einleuchtend: Es geht um das "höhere Gesetz", das alleine jedem "Einzelfall" gerecht werden kann.
»Es gibt einen anderen Weg, auf dem das angemessene Verständnis des kirchlichen Gesetzes den Weg öffnet für eine Auslegungstätigkeit, die in die Suche nach der Wahrheit über Recht und Gerechtigkeit in der Kirche eingebunden ist. Wie ich vor dem Bundestag meines Landes im Berliner Reichstagsgebäude erläutert habe, ist das wahre Recht untrennbar von der Gerechtigkeit. Dieses Prinzip gilt natürlich auch für das kirchliche Gesetz, in dem Sinne, daß es nicht in ein rein menschliches Normensystem eingeschlossen werden kann, sondern mit der rechten Ordnung der Kirche verbunden sein muß, in der ein höheres Gesetz gilt. Unter diesem Gesichtspunkt verliert das positive menschliche Recht die Vorrangstellung, die man ihm zuerkennen möchte, da das Recht nicht mehr einfach mit ihm gleichgesetzt wird; das menschliche Gesetz erhält dadurch jedoch Wertschätzung als Ausdruck der Gerechtigkeit, zunächst einmal für das, was es zum göttlichen Gesetz erklärt, aber auch für das, was es als rechtmäßigen Beschluß des menschlichen Rechts einführt.
Auf diese Weise wird eine Rechtshermeneutik ermöglicht, die wirklich rechtlich ist, in dem Sinne, daß man in Übereinstimmung mit der wirklichen Bedeutung des Gesetzes die entscheidende Frage stellen kann nach dem, was in jedem einzelnen Fall rechtmäßig ist. In diesem Zusammenhang sollte Folgendes angemerkt werden: Um die wirkliche Bedeutung des Gesetzes zu erfassen, muß man stets auf die Wirklichkeit blicken, die geregelt wird, und zwar nicht nur dann, wenn das Gesetz vorwiegend das göttliche Recht zum Ausdruck bringt, sondern auch dann, wenn es in konstitutiver Form menschliche Regelungen einführt. Diese müssen nämlich auch im Licht der Wirklichkeit ausgelegt werden, für die die Regelungen gelten und die stets einen Kern des Naturrechts und positiven göttlichen Rechts enthält, mit dem jede Norm im Einklang stehen muß, um vernünftig und wirklich rechtlich zu sein. Aus einer solchen realistischen Perspektive heraus erhält das – zuweilen sehr schwierige – Bemühen um Auslegung einen Sinn und ein Ziel.«
Es bleibt bei dem, was ich schon zuvor in Teil 9 und 10 dieser Serie schrieb (hier und v.a. hier):
»"[Kasper] spricht von einer kleinen Zahl, für die eine eventuell neue Lösung in Frage käme. Was wird die riesige Anzahl der anderen Geschiedenen, was werden die kritischen bis feindlichen Medien angesichts dieser "Privilegierten" sagen? [...]"
Wie bei jeder "Ausnahmeregelung", wird auch hier sehr schnell der Druck von außen (und innen) so groß sein, dass man ausweitet und verallgemeinert, bis alle zufrieden sind. (...) Die Ausnahmen werden nicht vermittelt werden können, weil sie von der Masse ganz einfach nicht rezipiert werden wollen! Und weil diese Vermittlung ja auch tatsächlich nicht einfach wäre. (...) Man wird sich einfach, schon aus Trotz!, diskriminiert fühlen. Basta! Da kann man noch so viel die inzwischen abgedroschene Vokabel "Barmherzigkeit" im Munde führen, man wird es als Diskiminierung auffassen und "wahre Barmherzeigkeit (für alle!)" fordern.
Man wird sich Kaspers eigener Argumentstionsweise bedienen und sagen, eine "Weiterentwicklung" von bereits Erreichtem sei "möglich"; man wird seinen Vorschlag als Türöffner begreifen... Norbert und Renate Martin haben das sehr gut erfasst, wenn sie sagen, es ginge darum, "die Tür wenigstens einen Spalt weit [zu] öffnen und ein Signal der Hoffnung [zu] geben"... ja, und andere werden kommen und diese Tür, von der auch Kasper spricht, ganz aufstemmen! Der Lärm wird unerträglich sein, bis das geschieht.
Die Beteuerung, auch noch so eng umgrenzte Ausnahmen zu ermöglichen, wird einen Dammbruch nicht verhindern. Der mag schrittweise erfolgen, aber er ist unvermeidlich. Es wird umgehend einen öffentlichen Aufschrei geben und jeder, der nicht zu den "Wenigen" zählt, wird sich eine Kamera und ein Mikrophon suchen, das ZdK wird großflächige Plakate ausrollen und alle werden im Chor ein Ende dieser unverständlichen, menschenfeindlichen Diskriminierung fordern.«
»Wobei ich mich eh frage, wie man denen, die nicht zu den wenigen "Privilegierten" gehören, das dann zu erklären gedenkt... "Ihr seid leider nicht fromm genug." oder "Ihr engagiert euch leider nicht genug." oder, um mal veralteten Jugend-Jargon zu bemühen, "Das ist halt pP [persönliches Pech]." Wo, bitte, soll bei solchem Gebaren Barmherzeigkeit sichtbar werden? Darf bzw. kann man Barmherzeigkeit überhaupt derart selektiv üben? Ist es barmherzig, die Barmherzigkeit anhand eines Eignungskatalogs zu verwalten?«
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