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Samstag, 30. April 2022

Über Messstipendien

Bis vor kurzem nicht für möglich gehalten, nie einen Gedanken daran verschwendet... aber ich lasse mich ja grundsätzlich immer gerne von der Wirklichkeit eines Besseren belehren: Offenbar kann es in der katholischen Kirche in Deutschland passieren, dass das Pastoralteam einer Pfarrei beschließt, Messstipendien abzuschaffen.

Ach. Achso? Das geht?

Nein, natürlich nicht.

 

Aber der Reihe nach.

Was ist ein Messstipendium?

Ein Messstipendium (oder: Messintention) ist eine (Opfer)Gabe eines Gläubigen an einen Priester, mit dem Sinn, ihn zu verpflichten, eine Heilige Messe in der Intention (mit dem Anliegen, in der „Meinung“) des Gebers zu feiern. Heutzutage besteht es in einer Geldgabe. Diese Praxis ist so alt wie die Kirche, nur dass es sich bei den Gaben in den ersten ca. acht Jahrhunderten der Kirche meist um Naturalien (Lebensmittel) handelte. Diese auf die Feier der Messe konzentrierten Zuwendungen entwickelten sich aus den (Opfer)Gaben, die die Gläubigen generell für den Unterhalt und die wohltätige Arbeit der Kirche beisteuerten. Auf diese Weise sorgten die Gläubigen für den Unterhalt der für sie im heiligen Dienst stehenden Priester.

Die Bischöfe können festlegen, was die üblichen Beträge für ein Messstipendium sind (aber natürlich dürfen auch höhere oder niedrigere Beträge angenommen werden) und welchen Anteil an diesem Betrag der Priester selbst erhält, der Rest wird „nach oben“ weitergereicht und ist Zweckgebunden für die wesentlichen Aufgaben der Kirche.

Zumeist ist der von den Bischöfen festgesetzte Betrag in Deutschland 5€, wovon dem Priester 2,50€ zustehen. Hier in Deutschland ist der Anteil, den der Priester erhält, für diesen selbst eigentlich unerheblich, denn die Priester werden hierzulande im Allgemeinen ziemlich gut bezahlt (und dafür, dass sie keine Familie ernähren müssen und häufig nicht einmal Miete zahlen, sogar fast fragwürdig gut), weshalb sie i.d.R. dieses Geld unmittelbar einem guten Zweck zukommen lassen (andernfalls müssten sie es als Einkünfte versteuern). In vielen anderen Weltgegenden leben die Priester, wie es schon am Anfang der Kirche war, von diesen Stipendien, sie bestreiten damit ihren Lebensunterhalt.

Pro Priester und Messe darf nur eine solche Intention und folglich auch nur ein Stipendium angenommen und „erfüllt“ (Fachausdruck: „appliziert“) werden, sie wird dann im Verlauf der Messe erwähnt. Spätestens mit dem Priesterschwund der letzten Jahrzehnte und dem leider weit verbreiteten Wegfall der täglichen Zelebration können längst nicht alle Messstipendien, die – Gott sei Dank! – noch immer vergleichsweise zahlreich von den Gläubigen gegeben werden, von den Priestern erfüllt werden. Wenn man hierzulande oft eine ganze Reihung von Intentionen, etwa beim Totengedenken im Hochgebet, vernehmen kann, dann sind diese vielen Erwähnungen zwar legal, aber tatsächlich gilt diese Messe nur für die erste genannte Intention. Die anderen Intentionen werden samt Stipendium weitergereicht an andere Priester (z.B. in Klöstern), dank moderner Kommunikationstechnologie etwa auch an diejenigen in anderen Ländern, für die die Messstipendien die einzige Einkommensquelle sind. Über all das muss genau Buch geführt werden. Idealerweise nimmt der Geber eines Stipendiums auch an der entsprechenden Heiligen Messe teil, denn die Gabe des Stipendiums ist eigentlich nur der Anfang seiner Teilnahme, die sich in der Mitfeier der ganzen Messe verwirklicht und im Empfang der göttlichen Gegengabe – der Kommunion – ihren Höhepunkt erreicht.

 

Messstipendien abschaffen zu wollen ist aus verschiedenen Gründen falsch und zeugt v.a. von gravierenden Defiziten im Verständnis der Dinge des Glaubens und von erheblicher zwischenmenschlicher (pastoraler und diakonischer) Kurzsichtigkeit.

1) Zwar mögen Messstipendien für hiesige Priester keine relevante Einkommensquelle sein, weshalb die Frage aufkommen könnte „wozu?“, aber für andere Priester ist es das durchaus! Für Adveniat, Misereor etc. zu sammeln, aber dann Messstipendien abschaffen zu wollen, ist einfach zynisch. Hier mangelt es offenkundig an einem Bewusstsein für die kirchliche Gemeinschaft jenseits des eigenen Kirchturms.

2) Offenbar ist es eine hierzulande weit verbreitete Meinung, Messstipendien bezögen sich nur oder v.a. auf das Totengedenken in der Messe. Tatsächlich ist das nicht so, sie können mit jedem sinnvollen Anliegen verbunden sein (dann hört man etwa die Formulierung: „in einer bestimmten Meinung“). Faktisch sind sie hierzulande in der großen Mehrheit der Fälle mit den Verstorbenen verknüpft, eben weil man meint, es habe (nur) damit zu tun. Wenn wir das Totengedenken, oder besser: das Gebet für die Verstorbenen, als „Normalfall“ der mit einem Messstipendium verbundenen Intentionen annehmen, dann ist ihre Abschaffung erst recht als schwerwiegend, ja als grausam zu bezeichnen. Auch hier mangelt es an einem Bewusstsein für die Weite der kirchlichen Gemeinschaft, denn diese umfasst nicht nur die (vor Ort und auf der ganzen Welt) Lebendigen, sondern auch die Verstorbenen im Fegefeuer und im Himmel. Natürlich steckt hinter dem Versuch der Abschaffung der Messstipendien letztlich der weitestgehende Verlust des Glaubens an die Realität des Fegefeuers. Daher müsste das „Gebet für die Verstorbenen“, das Gott als Adressat und eben jene Verstorbenen als „Nutznießer“ hat, „für die“ gebetet wird, oftmals wohl eher „Aufforderung zur Erinnerung an die Verstorbenen“ heißen, weil als Adressat und zugleich Nutznießer eigentlich nur die Hinterbliebenen im Blick sind. Was würde ein „Gebet für die Verstorbenen“ auch bringen, wenn es kein Fegefeuer gäbe?


Mit dem letzten Punkt eng zusammenhängend ist die Verwirrung, die oft (auch unter pastoralen Mitarbeitern der Kirche) herrscht, über den Unterschied zwischen einem Stipendium für die Feier einer Heiligen Messe und einem fürbittenden Gebet zugunsten eines Verstorbenen, etwa im Rahmen einer Wort-Gottes-Feier. Tatsächlich gibt es immer wieder diözesane Verlautbarungen, die einschärfen, dass für Wort-Gottes-Feiern keine Messstipendien angenommen werden dürfen. Dass dies eigens (und wiederholt) eingeschärft werden muss, offenbart die weit verbreitete Ver(w)irrung, u.a. über den Unterschied zwischen diesen beiden Gottesdienstformen, über das Verhältnis von Wort und Sakrament, sowie bezüglich des priesterlichen Dienstes. Also:

3) Ein Messstipendium für einen Verstorbenen zu geben ist ein besonderer Akt der Nächstenliebe, der – wenn er nicht bloß „aus Tradition“ und dabei eher gedankenlos getan wird – allerdings das rechte Verständnis der Eucharistie voraussetzt. In „fromm“ ausgedrückt: Mit einem Messstipendium wird nicht nur eine Bitte zugunsten des im Fegefeuer Leidenden vor Gott gebracht, sondern diesem Leidenden werden die Früchte das rettenden Opfers Christi am Kreuz zugewendet. In „verständlich“ heißt das: Jesus hat denen, die ihm nachfolgen wollen, unmissverständlich den schwerwiegenden Auftrag erteilt: „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ (Lk 22,19; 1Kor 11,24); gemeint ist die Feier der Eucharistie, und damit die Anteilhabe an seinem Leib und seinem Blut (vgl. 1Kor 10,16). Dieser Auftrag ist keine Nebensächlichkeit, und seine Erfüllung ist nicht „optional“. Sondern unsere Teilnahme an der Eucharistie ist von überragender Bedeutung, denn die Alternative ist schrecklich: „Amen, amen, ich sage euch: Wenn ihr das Fleisch des Menschensohnes nicht esst und sein Blut nicht trinkt, habt ihr das Leben nicht in euch.“ (Joh 6,53) Wie können wir die Teilhabe daran, aber auch den Trost und die Hilfe daraus, unseren „lieben Verstorbenen“ vorenthalten?


Neben diesen Fragwürdigkeiten, die ein Defizit an (welt- und überirdisch-)kirchlichem Bewusstsein („kirchlicher Gesinnung“) vermuten lassen, gibt es aber noch ein weiteres Problem mit dem Versuch der Abschaffung von Messstipendien, das selbst denjenigen auffallen müsste, die nicht weltkirchlich zu denken und zu fühlen gewohnt sind, und die auch die bereits verstorbenen Glieder der Kirche, insbesondere die „leidende Kirche“ im Fegefeuer, nicht recht beachten (Stichwort: sentire cum ecclesia): Ein Messstipendium ist, wie aus dem vorherigen Punkten deutlich geworden sein müsste, auch eine besondere verdienstvolle Tätigkeit der Gläubigen. Nicht nur ginge eine Abschaffung von Messstipendien somit zu Lasten derer, für die die Intentionen gelten (z.B. im Fegefeuer), sondern auch die (noch auf Erden lebenden) Gläubigen vor Ort würden massiv in der tätigen Ausübung ihres Glaubens beeinträchtigt, und zwar gleich in zweifacher Hinsicht:

4) Zum einen wird den Gläubigen dadurch – insbesondere dann, wenn das Stipendium zugunsten eines Verstorbenen gegeben wird, aber auch generell – eine bedeutende Übung der tätigen Nächstenliebe verunmöglicht; sie könnten ihren „lieben Verstorbenen“ diese größtmögliche Hilfe nicht durch die bestellten Diener der Kirche zuwenden, und auch für andere (nicht verstorbene) können sie diesen großen Dienst der Nächstenliebe nicht leisten. Das allein ist schon schrecklich. Dass inzwischen bei nicht wenigen Gläubigen das Bewusstsein für die Möglichkeit und die Bedeutung dieses besonderen Dienstes fehlt, macht seine Verunmöglichung nicht weniger schlimm, sondern weist auf ein Defizit in Verkündigung und Glaubenspraxis hin. Es ist außerdem besonders grausam den Gläubigen gegenüber, die noch dieses gläubige (kirchliche) Bewusstsein haben.

5) Zum anderen wurde zu Anfang erwähnt, dass ein Messstipendium eine (Opfer)Gabe eines Gläubigen für den heiligen Dienst ist. Daran wird deutlich, dass es sich bei Messstipendien, ganz gleich, mit welcher berechtigten Intention es verbunden wird, tatsächlich um eine Form der tätigen Teilnahme (actuosa participatio) der Gläubigen am heiligen Dienst handelt, wie dies etwa Papst Paul VI. in seinem Schreiben über die Messstipendien von 1974 gleich im ersten Satz hervorgehoben hat: „Es ist feste Überlieferung der Kirche, dass die Gläubigen aus frommer und kirchlicher Gesinnung gleichsam ein gewisses eigenes Opfer dem eucharistischen Opfer anschließen, um daran tätiger teilzunehmen.“ (DEL 3312) Wenn also ein Pastoralteam die Messstipendien für seinen Zuständigkeitsbereich abschaffen will, dann beraubt es die Gläubigen dieser wichtigen Weise der tätigen Teilnahme am heiligen Dienst, die doch ansonsten immer so sehr eingefordert und befördert wird. Natürlich: Hierbei spielen sicher nicht wenig der Verlust des Verständnisses der Eucharistie als Opfer, sowie ein einseitig veräußerlichtes Verständnis von „tätiger Teilnahme“ eine wesentliche Rolle, darum werden es viele Gläubige nicht unbedingt merken. Aber auch das ist eher ein Hinweis auf ein Verkündigungsdefizit und macht die Vorenthaltung dieser Möglichkeit zur tätigen Teilnahme nicht weniger schlimm; und wiederum ist es gerade für diejenigen Gläubigen ein Schlag ins Gesicht, die den kirchlichen Glauben bezüglich der Eucharstie nach wie vor teilen, und die die Heilige Messe innerlich wie äußerlich tätig leben. Ob es klug ist, ausgerechnet diejenigen, die nach wie vor den Glauben in seiner Reichhaltigkeit leben, darin zu beschneiden?


Zu guter Letzt sei noch darauf hingewiesen, dass ein Pastoralteam (Priester, Diakone, Pastoral- bzw. Gemeindereferenten) natürlich keinerlei Kompetenz oder Befugnisse hat, Messstipendien „abzuschaffen“. Allein den Bischöfen kommt es zu, für ihren Zuständigkeitsbereich irgendetwas bezüglich der rechtlichen Ordnung des Messstipendienwesens zu ändern. „Abschaffen“ (verbieten) könnten aber auch sie es nicht, denn dazu haben sie kein Recht. Messstipendien anzunehmen ist nämlich ein Recht, das jedem Priester zusteht, einfach weil er Priester ist, und nicht, weil der Bischof es ihm gestattet (hat ein Bischof keine Regelungen getroffen, gelten ortsübliche Gewohnheiten etwa bzgl. der Beträge; verbieten kann es der Bischof nicht, es sei denn indirekt, indem er Priestern das Zelebrieren der Messe verbietet): „Gemäß bewährtem Brauch der Kirche ist es jedem Priester, der eine Messe zelebriert oder konzelebriert, erlaubt, ein Messstipendium anzunehmen, damit er die Messe in einer bestimmten Meinung appliziert.“ (Can. 945 §1 CIC) Ein Priester könnte es natürlich auch einfach generell unterlassen, Messstipendien anzunehmen, er ist schließlich nicht dazu verpflichtet (es wird ihm lediglich „eindringlich empfohlen“; ebd. §2), aber dann macht sich ein solcher Priester m.E. aus den vorgenannten Gründen schwer vor Gott und den Menschen schuldig (und ich frage mich, ob hier nicht ein schwerer Mangel hinsichtlich des Lebens seiner Berufung vorliegt).


Über die Gründe für den Willen zur Abschaffung von Messstipendien kann ich nur spekulieren. Der schlechteste wäre sicherlich, wenn man sich den Verwaltungsaufwand der Buchführung ersparen wollte. Ich vermute(!) – und habe dafür auch einige Anzeichen aus Gesprächen mit Akteuren, wenn auch an anderen Orten –, dass man dadurch die Bedeutung und Akzeptanz von Wort-Gottes-Feiern erhöhen möchte, indem man erklärt, dass das Gedenken an die Toten in ihnen nicht „weniger Wert“ ist als in einer heiligen Messe. Auch dem Selbstbild (und Prestige?) der WGF-Leiter wäre das sicher zuträglich. Die traurige Ironie ist allerdings, dass man dadurch etwaige Missverständnisse und Unklarheiten über die jeweils eigene Bedeutung dieser beiden Gottesdienstformen nur verstärkt. Womöglich sind die Verantwortlichen aber auch nicht Willens und/oder in der Lage, diesen Unterschied zu erklären, und sie wollen durch die Abschaffung dieser Peinlichkeit ausweichen? Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass einem solchen folgenschweren Entschluss besonders viel Nachdenken, Lektüre (z.B. des geltenden Kirchenrechts), Austausch mit den Betroffenen, Gebet und eigene Glaubenspraxis in diesem Bereich vorausgegangen sind... sonst würde man nicht zu einem solchen Entschluss gelangen.

 

 

PS. Die dargelegten Erwägungen verdeutlichen auch, warum Messstipendien keineswegs ein „klerikalistisches Relikt“ einer vergangenen „Priesterkirche“ sind, wie man das zuweilen hört: Die Laien müssen an die Priester Abgaben entrichten. Das ist natürlich eine durch dumme Vorurteile und Ressentiments befeuerte Verzerrung eines Sachverhalts, der sich kinderleicht auch genau andersherum deuten lässt: Messstipendien machen deutlich, dass die Priester den Laien zu dienen haben, denn jene werden von diesen beauftragt, in ihrem Anliegen in besonderer Weise vor Gott zu treten. Wollte man dieses besondere Vor-Gott-treten kritisieren, so würde man im Grunde nur die Tatsache kritisieren, dass es neben dem gemeinsamen Priestertum aller Getauften ein besonderes Weihepriestertum des Dienstes gibt. Messstipendien verdeutlichen besonders eindrücklich das Zu-, Für- und Miteinander von beiden, von denen keines ohne das andere vor Gott stehen kann.

Donnerstag, 3. Februar 2022

#OutInChurch ist ein schlechter Witz

"Das größte Coming-Out in der Geschichte der katholischen Kirche in Deutschland"... WOW! 125 an der Zahl! Imposant!

 

Ähäm: die Kirche ist der größte Arbeitgeber in Deutschland und unter den 125 befinden sich, entgegen manch bewusst unklarer Darstellung in vielen (auch kirchlichen) Medien, die von "Mitarbeitenden" sprechen, nicht nur hauptamtlich bei der Kirche Beschäftigte, sondern auch "nur" ehrenamtlich Engagierte und Theologiestudenten.

Von diesen 125 sind 31, also ein Viertel, anonym (auf dem Bild nicht erkennbar und ohne vollen Namen). Ein anonymes Outing im Internet ist überhaupt kein Outing, es ist nur eine anonyme Behauptung im Internet.

Ich kenne drei der Personen auf der Liste persönlich und schon seit Jahren (logischerweise von von verbliebenen nicht-anonymen), und bei zweien davon wusste jeder in deren studentischen, beruflichen und privaten Umfeld, was Sache ist. Auch das qualifiziert nicht als Outing, man nennt es eine Medienkampagne. 

Aus dem selben Grund weiß ich, dass die achso Mutigen in der übergroßen Mehrheit durch ihr "Outing" tatsächlich gar nichts zu befürchten haben.


Außerdem wird diese Aktion insbesondere einen Effekt haben: Die meisten "Normalos" außerhalb der Kirche, mit denen die "geouteten" offenbar wenig zutun haben, betrachten die katholishen Priester ohnehin als einen Haufen von "Homos und Pädos"; da in der Berichterstattung sehr darauf abgehoben wird, dass unter den "Geouteten" auch Priester sind, tut die Aktion nichts weiter, als dieses bescheuerte Vorurteil zu bestätigen (der Pädo-Teil ist durch den Missbrauchsskandal schon abgedeckt). Na schönen Dank!


Zu schlechter Letzt dient diese Aktion ganz bewusst auch dazu, den Mythos zu verstärken, wonach die Kirche Homosexualität an sich als Sünde betrachtet, und nicht etwa nur die homosexuellen Akte (wie jede außerehelich praktizierte Sexualität). Das ganze ist ein durchdachtes Stufenmodell, das über Desinformation und ansteigende Forderungen funktioniert.

Das Ziel ist klar und durchsichtig: Es geht gar nicht darum, dass Homosexuellen der Respekt entgegen gebracht wird, der ihnen als Menschen und als Getauften zukommt (was tatsächlich häufig nicht geschieht und auch einen Verstoß gegen die katholische Moral darstellt!), denn offenkundig haben die "Geouteten", das wird aus allen Wortmeldungen deutlich, keinerlei Interesse, ihr Leben gemäß der kirchlichen Morallehre zu gestalten (vgl. HIER meine Gedanken zum Thema "Keuschheit"). Vielmehr geht es darum, dass praktizierte gleichgeschlechtliche Sexualität nicht mehr als Sünde betrachtet, sondern als legitim anerkannt wird. Der nächste Schritt ist dann (das weiß ich von denen, die ich von den 125 kenne), die gleichgeschlechtlichen Verbindungen ganz offiziell segnen lassen zu können, und schließlich ist das Ziel ihre, wie es heißt, "sakramentale Anerkennung" (was in sich schon sakramententheologischer Unfug der Extraklasse ist).

 

Bischöfe und andere, die sich damit solidarisieren, bemerken das entweder nicht, oder sie nehmen es in Kauf, oder sie unterstützen es selbst bis zum Letzten. Tja.

Dienstag, 20. April 2021

Bischof Oster und G.K. Chesterton

Bischof Oster von Passau ist offenbar (verständlicherweise) ob des bescheuerten Rassismusvorwurfs einer gewissen Tübinger (sich so titulierenden) "Theologin" gegenüber lehramtstreuen Katholiken die Hutschnur geplatzt. Jedenfalls hat er einen ausgesprochen deutlichen und kämpferischen Beitrag dazu verfasst, was katholisch ist, und was nicht (HIER zu finden). Sehr zu empfehlen!

Nur eine kleine Anmerkung: In seinem Beitrag fügt der Bischof auch ein Zitat ein, das gerne G.K. Chesterton zugeschrieben wird: »Ich brauche keine Kirche, die mir erzählt, dass ich unrecht habe, wenn ich weiß, dass ich unrecht habe. Ich brauche eine Kirche, die mir sagt, dass ich unrecht habe, wenn ich glaube, dass ich recht habe.«

Inhaltlich liegt das gewiss ganz auf der Linie von Chesterton, aber es ist eher eine Paraphrase von etwas, das Chetserton geschrieben hat, kein Zitat. Die Paraphrase stammt aus seinem Büchlein "The Catholic Church and Conversion", das Chesterton wenige Jahre nach seiner eigenen Konversion schrieb. Dort heißt es in Kapitel 5: »We do not really want a religion that is right where we are right. What we want is a religion that is right where we are wrong.« Viel interessanter als dieses Bonmont finde ich aber, was darauf folgt, denn es ist eine Abrechnung mit genau dem Schlag von "religiösen Menschen", der heute z.B. am suizidalen Weg den Ton angibt:

»These people merely take the modern mood, with much in it that is amiable and much that is anarchical and much that is merely dull and obvious, and then require any creed to be cut down to fit that mood. But the mood would exist even without the creed. They say they want a religion to be social, when they would be social without any religion. They say they want a religion to be practical, when they would be practical without any religion. They say they want a religion acceptable to science, when they would accept the science even if they did not accept the religion. They say they want a religion like this because they are like this already. They say they want it, when they mean that they could do without it.
It is a very different matter when a religion, in the real sense of a binding thing, binds men to their morality when it is not identical with their mood. It is very different when some of the saints preached social reconciliation to fierce and raging factions who could hardly bear the sight of each others' faces. It was a very different thing when charity was preached to pagans who really did not believe in it; just as it is a very different thing now, when chastity is preached to new pagans who do not believe in it. It is in those cases that we get the real grapple of religion; and it is in those cases that we get the peculiar and solitary triumph of the Catholic faith.«

Donnerstag, 25. März 2021

Pflichten eines Bischofs

Da wir aktuell beobachten müssen, wie Bischöfe sich ganz offen gegen Rom positionieren und ihren Ungehorsam medial verbreiten, seien hier einige Stellen aus dem "Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe" (2004) wiedergegeben (mit in der aktuellen Lage relevanten Hervorhebungen von mir):


»Im Bewusstsein seiner Verantwortung für die Einheit der Kirche und unter Berücksichtigung der Tatsache, mit welcher Leichtigkeit heute jede Erklärung breiten Kreisen der öffentlichen Meinung bekannt wird, soll sich der Bischof davor hüten, Gesichtspunkte der Lehre des authentischen Lehramtes oder der Ordnung der Kirche in Frage zu stellen, um weder der Autorität der Kirche noch seiner eigenen Autorität Schaden zuzufügen« (13).

 

»Als Konsequenz seiner Bischofsweihe, der hierarchischen Gemeinschaft und seiner Zugehörigkeit zum Bischofskollegium sowie als Zeichen der Einheit mit Jesus Christus soll der Bischof der Gemeinschaft der Liebe und des Gehorsams mit dem Papst höchste Rechnung tragen und diese von Herzen fördern, indem er sich dessen Absichten, Initiativen, Freuden und Sorgen zu eigen macht und indem er auch in den Gläubigen die selben kindlichen Gefühle fördert.

Der Bischof soll getreu die Anordnungen des Heiligen Stuhls sowie der verschiedenen Dikasterien der Römischen Kurie ausführen, die dem Papst bei seiner Sendung des Dienstes an den Teilkirchen und ihren Hirten helfen. Er soll zudem dafür sorgen, dass die Dokumente des Heiligen Stuhls zeitnah den Priestern oder, je nachdem, dem gesamten Volk Gottes zur Kenntnis gelangen, wobei er in geeigneter Weise deren Gehalt erläutern soll, um ihn so für alle verständlich zu machen.« (14)


»Christus, der „gehorsam war bis zum Tod, bis zum Tod am Kreuz“ (Phil 2,8), und dessen Speise es war, den Willen des Vaters zu tun (vgl. Joh 4,34), steht dem Bischof beständig vor Augen als das höchste Vorbild jenes Gehorsams, der die Ursache unserer Rechtfertigung war (vgl. Röm 5,19).

Indem er sich Christus gleichförmig macht, leistet der Bischof einen hervorragenden Dienst für die Einheit und die Gemeinschaft der Kirche, und mit seinem Verhalten zeigt er, dass in der Kirche gerechterweise niemand den anderen befehlen kann, wenn er sich nicht zuvor anbietet als Vorbild des Gehorsams gegenüber dem Wort Gottes und der Autorität der Kirche.« (43)


»Im Bewusstsein, dass er in der Teilkirche der Leiter des gesamten Dienstes am Wort Gottes ist, und dass er das Amt eines Boten des Glaubens, des authentischen Lehrers und des Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit empfangen hat, muss der Bischof seine intellektuelle Bildung vertiefen durch persönliches Studium und durch ein ernsthaftes Bemühen, sich über die kulturellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten. Tatsächlich muss es der Bischof nämlich verstehen, die Strömungen des Denkens sowie die anthropologischen und wissenschaftlichen Richtungen unserer Zeit aufzunehmen und zu bewerten, um sie unterscheiden zu können und um auf die neuen Fragestellungen, die aus der Gesellschaft erwachsen, im Licht des Wortes Gottes und in Treue zur Lehre und zur Ordnung der Kirche antworten zu können.

Die theologische Fortbildung ist für den Bischof notwendig, um den unauslotbaren Reichtum des geoffenbarten Geheimnisses vertiefen und bewahren, um die Glaubensüberlieferung getreu darlegen zu können und um zu den Theologen eine Beziehung der respektvollen und fruchtbaren Zusammenarbeit pflegen zu können. […] Eine theologische Kenntnis auf der Höhe der Zeit wird es dem Bischof auch erlauben, darüber zu wachen, dass die verschiedenen theologischen Vorschläge, die vorgetragen werden, mit dem Inhalt der Überlieferung übereinstimmen, und alle Widersprüche und Abweichungen von der gesunden Lehre zurückzuweisen.« (52)


Der Bischof »darf […] keine Einschränkung seiner apostolischen Freiheit für die öffentliche Verkündigung des Evangeliums sowie der moralischen und religiösen Grundsätze, auch in gesellschaftlichen Fragen, erlauben. So wie er bereit ist, das Engagement und den wirklichen sozialen Fortschritt zu loben, so soll er anderseits auch bereit sein, jede öffentliche Beleidigung des göttlichen Gesetzes und der menschlichen Würde zu verurteilen«. (117)


»Es ist auch Aufgabe des Bischofs, immer und überall die moralischen Grundsätze der gesellschaftlichen Ordnung zu verkünden, und so die authentische Befreiung des Menschen anzukündigen, die durch die Menschwerdung des Wortes in die Welt gebracht wurde. Wenn es die Rechte der menschlichen Person oder das Heil der Seelen erfordern, ist es seine Pflicht, ein in der Offenbarung begründetes Urteil über die konkrete Wirklichkeit des menschlichen Lebens abzugeben: Insbesondere, was den Wert des Lebens anbelangt, die Bedeutung der Freiheit, die Einheit und die Beständigkeit der Familie, die Erzeugung und die Erziehung der Kinder, […].

Der Bischof soll es nicht unterlassen, seinen Gläubigen die Lehren und die Hinweise zu übermitteln, die er vom Heiligen Stuhl empfängt.« (120)

 

Die Bischöfe, die diesen Aufgaben nicht nachkommen, insbesondere diejenigen, die gerade das genaue Gegenteil davon tun, indem sie gegen die Lehre der Kirche wettern und ihre Änderung ("Weiterentwicklung") verlangen, sollten sich dringend eine Auszeit zur Besinnung nehmen, oder den Papst schleunigst um Entpflichtung bitten. Sie sind, bei allem gebotenen Respekt, für das ihnen übertragene Amt nicht hinnehmbar.

Sonntag, 11. Oktober 2020

Anmerkungen zu "Fratelli tutti"...

Auf ein Wort über den Umgang von Papst Franziskus mit dem Heiligen Franz von Assisi, den er als das große Vorbild und sogar als die Motivation für die Abfassung von nunmehr zwei Enzykliken ins Feld führt.

Es wundert mich ein wenig, wie der Papst hier mit seinem Namensvetter umgeht, wenn er in Abschnitt 1 seiner Enzyklika schreibt: »'Fratelli tutti' schrieb der heilige Franz von Assisi und wandte sich damit an alle Brüder und Schwestern, um ihnen eine dem Evangelium gemäße Lebensweise darzulegen. Von seinen Ratschlägen möchte ich den einen herausgreifen, mit dem er zu einer Liebe einlädt, die alle politischen und räumlichen Grenzen übersteigt. Er nennt hier den Menschen selig, der den anderen, 'auch wenn er weit von ihm entfernt ist, genauso liebt und achtet, wie wenn er mit ihm zusammen wäre'. Mit diesen wenigen und einfachen Worten erklärte er das Wesentliche einer freundschaftlichen Offenheit, die es erlaubt, jeden Menschen jenseits des eigenen Umfeldes und jenseits des Ortes in der Welt, wo er geboren ist und wo er wohnt, anzuerkennen, wertzuschätzen und zu lieben.«

Nun hatte Franz von Assisi wohl kaum im Sinn, eine allgemeine Menschheitsregel aufzustellen, denn seine Ermahnungen "an alle Brüder" richten sich eben nur an die Brüder seines Ordens, und so klingt das Zitat im Kontext gleich viel weniger weltbewegend [im Folgenden eigene Übersetzungen aus dem Italienischen, die Quellen stehen in der Enzyklika]: »Selig der Knecht, der einen Bruder, wenn er weit von ihm entfernt ist, genau die gleiche Liebe und Ehrfurcht erweisen würde, als wenn er neben ihm wäre, und der nicht hinter seinem Rücken etwas sagen würde, was er nicht mit Liebe auch in seiner Gegenwart sagen könnte.« 

Auf deutsch: Lästert nicht über eure Ordensbrüder! Mehr steht da nicht.

Jene Anrede "fratelli tutti", die der Papst zitiert, kommt von woanders her und sieht im Kontext übrigens so aus: »Schauen wir aufmerksam hin, wir Brüder allesamt, auf den guten Hirten, der, um Seine Schafe zu erretten, die Passion des Kreuzes erlitten hat. Die Schafe des Herrn sind Ihm nachgefolgt im Leiden und in der Verfolgung, in die Schmach und in den Hunger, in Krankheit und Anfechtung und in anderen Dingen, und sie haben für all dieses vom Herrn das ewige Leben erhalten. Daher ist es eine große Schande für uns Knechte Gottes, dass die Heiligen große Werke vollbracht haben und wir dagegen Ehre und Ruhm erhalten wollen, bloß indem wir davon erzählen [d.h. ohne es selbst zu tun].«

 

Das dritte und letzte Zitat, das der Papst den überlieferten Schriften des Franz von Assisi entnimmt, stammt nicht aus den "Ermahnungen" des Heiligen, sondern aus dessen erster (nicht bestätigten) "Regel", und der Papst baut er wie folgt in Abschnitt 3 seines Textes ein: »Franziskus ging zum Sultan, ohne die Schwierigkeiten und Gefahren einer solchen Begegnung zu verkennen. Er tat dies in der Einstellung, die er von seinen Jüngern verlangte, dass nämlich keiner seine Identität verleugne, der 'unter die Sarazenen und andere Ungläubige gehen will, […] und dass sie weder zanken noch streiten, sondern um Gottes Willen jeder menschlichen Kreatur untertan sind'. In diesem Zusammenhang war das eine ganz außergewöhnliche Aufforderung. Es berührt mich, wie Franziskus vor achthundert Jahren alle dazu einlud, jede Form von Aggression und Streit zu vermeiden und auch eine demütige und geschwisterliche 'Unterwerfung' zu üben, sogar denen gegenüber, die ihren Glauben nicht teilten.«

Hier verfälscht der Papst die Aussage von Franz von Assisi auf durchaus gravierende Weise. Die ganze Stelle (genau genommen sind es zwei) lautet mit Kontext so:

»Der Herr sagt: 'Siehe, ich sende euch wie Schafe mitten unter Wölfe; so seid nun klug wie die Schlangen und einfältig wie die Tauben.' Deshalb gehe jeder Bruder, der unter die Sarazenen und andere Ungläubige gehen will, [nur] mit der Erlaubnis seines Vorstehers. Der Vorsteher gibt ihnen dann die Erlaubnis und hindert sie nicht, wenn er sieht, dass sie für die Entsendung geeignet sind; in der Tat wird er dem Herrn [Jesus] Rechenschaft geben müssen, wenn er [d.i. der Vorsteher] in diesen wie in anderen Dingen ohne [geistliche] Unterscheidung vorgegangen ist.

Die Brüder, die unter die Ungläubigen gehen, können sich unter ihnen auf zweierlei Weisen geistlich verhalten. Eine Weise besteht darin, dass sie keine Streitereien oder Diskussionen anzetteln, sondern dass sie jedem menschlichen Geschöpf aus Liebe zu Gott untertan sind und bekennen, dass sie Christen sind. Die andere Weise besteht darin, dass sie, wenn sie sehen, dass es dem Herrn gefällt, das Wort Gottes verkünden, damit jene an Gott, den Allmächtigen, den Vater und den Sohn und den Heiligen Geist, den Schöpfer aller Dinge, und an den Sohn Erlöser und Retter glauben und sich taufen lassen und Christen werden, denn wenn jemand nicht durch das Wasser und den Heiligen Geist wiedergeboren wird, kann er nicht in das Reich Gottes eintreten.

Diese und andere Dinge, die dem Herrn gefallen, können sie ihnen [d.i. den Ungläubigen] und anderen sagen; denn der Herr sagt im Evangelium: 'Jeder nun, der sich vor den Menschen zu mir bekennen wird, zu dem werde auch ich mich bekennen vor meinem Vater, der in den Himmeln ist' und: 'wer sich meiner und meiner Worte schämt, dessen wird sich auch der Sohn des Menschen schämen, wenn er kommen wird in der Herrlichkeit seines Vaters mit den heiligen Engeln.'«

Franz von Assisi gesteht zwar die Möglichkeit zu, im Stillen zu wirken, ohne Anstoß zu erregen, was sicherlich klug ist, wenn man "unter den Wölfen" ist. Aber Franz von Assisi fordert auch in diesem Fall das Bekenntnis (was der Papst unterschlägt) und fordert generell sehr energisch zur Verkündigung und zum "Christenmachen" auf. Was der Papst hier sagen will, lässt sich mit dem Kontext, aus dem er das Zitat reißt (und kreativ neu zusammenschustert) kaum in Einklang bringen.


Mir scheinen alle Zitate sehr beliebig ausgewählt und aus dem Kontext gerissen. Dass man sich darüber mokiert, dass durch das »fratelli tutti« der Titel der Enzyklika nicht gendergerecht sei, kann ich insofern nachvollziehen, als es überhaupt keinen Grund gibt, hierfür Franz von Assisi zu zitieren... der Papst hätte genausogut (und wohl auch besser) einfach in eigenen Worten mit  "Liebe Brüder und Schwestern" beginnen können und es hätte dem Text nichts gefehlt. Was ist der Sinn, eine Anrede zu zitieren, aber auf das sie umgebende Thema nicht weiter einzugehen? Ich behaupte ja auch nicht, eine bedeutende Bundestagsrede von Willy Brandt zur Grundlage meiner Überlegungen zu machen, nur um dann als einzige Worte daraus »Liebe Kolleginnen und Kollegen...« zu zitieren...

Ginge es dem Papst wirklich um die Brüderlichkeit, hätte sich ein Zitat aus den Briefen sehr viel mehr angeboten, wo der Heilige aus Assisi mit vielen biblischen Anspielungen etwa schreibt: »Und auf all diejenigen, die auf diese Weise hinübergehen [sterben], wenn sie bis dahin diese Dinge tun und in ihnen bis zum Ende durchhalten, wird der Geist des Herrn ruhen und er wird sie zu seiner Wohnung machen und bei ihnen wohnen. Und sie werden Kinder des himmlischen Vaters sein, dessen Werke sie tun, und sie werden Vermählte sein, Brüder und Mütter unseres Herrn Jesus Christus.
Wir sind Vermählte, wenn die gläubige Seele sich durch die Wirkung des Heiligen Geistes mit Jesus Christus vermählt. Und wir sind Brüder, wenn wir den Willen seines Vaters tun, der im Himmel ist. Wir sind Mütter, wenn wir ihn durch die Liebe und reines und aufrichtiges Bewusstsein in unserem Herzen und in unserem Leib tragen, und wenn wir ihn gebären durch das heilige Werk, das als Vorbild für andere leuchten soll.«

Zu befehlend war wohl die Anrede in einem anderen Brief, wo Franz von Assisi über die hl. Messe schreibt und einen Abschnitt beginnt mit »Ascoltate, fratelli miei.« (Hört, meine Brüder...). Oder der Papst hätte gleich Jesus zitieren können, der seine Zuhörer zwar nicht als seine Brüder anspricht (vgl. meine Gedanken dazu HIER), sondern eine richtige Aussage über ihr Brudersein tätigt: »ihr alle aber seid Brüder« (Mt 23,8), aber da würde dann die weltanschauliche Offenheit fehlen, weil dieser Ausspruch Jesu seinen Sinnziel darin hat, ihn als den Herrn und Meister zu erweisen...

Eine zufällige Anrede zitieren, als wäre es eine weltbedeutende Aussage... nein, also das ergibt so gar keinen Sinn. Im Übrigen ist es überhaupt wenig sinnvoll, jene einzelnen Wörter aus den "Ermahnungen" dem Heiligen Franziskus in den Mund und ihnen damit eine quasi-göttliche Autorität beizulegen zu versuchen: Die uns schriftlich von ihm überlieferten "Ermahnungen" stammen nämlich nicht aus seiner Feder, sondern sind Zusammenfassungen und Fragmente seiner Äußerungen, die vielleicht - vielleicht auch nicht - noch zu seinen Lebzeiten von unbekannten Autoren gesammelt und aufgeschrieben wurden. Will man hier nicht ein Wirken des Geistes vermuten, wie es die Verfertigung der Schriften des Neun Testaments gestützt hat, dann sollte man sich nicht an solchen einzelnen Wörtern aufhängen... und erst recht sollte man sie nicht auf so sinnlose oder unsinnige Weise aus dem Kontext reißen.

Was gar nicht geht, ist eine grobe Verfälschung, wie sie mit Zitat drei geschieht. Oha.



Auf ein Wort zur Entstehung der Enzyklika:

Fr Hunwicke schrieb vor kurzem (hier) über etwas, was mich auch sehr gewurmt hat: Dass der Papst in seiner jüngsten Enzyklika den Entsthungsprozess derselben auf eine Weise beschreibt, die in höchstem Maße bedenklich ist. Dort heißt es in Nr. 5.: »Die vorliegende Enzyklika sammelt und entwickelt prinzipielle Themen, die in jenem von uns [mit Großimam Ahmad Al-Tayyeb] gemeinsam unterzeichneten Dokument [von Abu Dhabi] aufgeführt sind. Hierbei habe ich auch, mit meinen Worten, zahlreiche Dokumente und Briefe aufgenommen, die ich von vielen Menschen und Gruppen aus aller Welt empfangen habe.«

Wie Fr Hunwicke zu Recht bemerkt, ist es erstaunlich, dass der Papst mit keiner Silbe erwähnt, den Herrn im Gebet, die Heilige Schrift, die Kirchenväter und Heiligen der Kirche, oder seine Vorgänger zu Rate gezogen zu haben (die sich ja durchaus reichlich zu den behandelten fragen geäußert haben), aber dafür ein fragwürdiges interreligiöses (also nicht: christliches) Papier sowie weitere ungenannte Dokumente und Briefe unbekannter Personen (sind darunter auch Christen?) als Grundlage nennt. Dass Franziskus sich beinahe ausschließlich selbst zitiert und nicht, wie dies in Dokumenten des Lehramts üblich ist, vielfältig seine Vorgänger und die Konzilien zu Wort kommen lässt, um die Kontinuität der Lehre sicherzustellen, ist gleichfalls befremdlich, passt aber zu seiner Beschreibung der Entstehung. Hier ist weniger ein Papst, der lehrt, sondern es ist Jorge Mario Bergoglio, der ellenlang seine persönlichen Ideen darbietet.

Das wirft die kuriose Frage auf, ob ein solches Schreiben überhaupt als Enzyklika, und so als Teil des päpstlichen Lehramtes betrachtet werden kann. Es spricht nichts dagegen, dass ein Papst sich die Gedanken und Worte anderer Autoren zu eigen macht oder gleich einen Ghostwriter hernimmt (die Enzyklika Mit Brennender Sorge von Pius XI. stammt im Wesentlichen aus der Feder von Eugenio Pacelli und Fides et Ratio von Johannes Paul II. stammte wohl im Wesentlichen aus der Feder von Joseph Ratzinger), problematisch wird es, wenn offenkundig nicht die geoffenbarte Wahrheit das Leitmotiv war. Insofern empfinde ich es weniger als beruhigend und eher als Anlass der Sorge, dass der Papst im nächsten Abschnitt extra betonen zu müssen glaubt, dass er »diese Enzyklika auf der Grundlage meiner christlichen Überzeugungen, die mich beseelen und nähren« geschrieben hat. Normalerweise sollte man das beim Oberhaupt der katholischen Kirche voraussetzen und niemals in Zweifel ziehen können... und nie hat es ein Papst für nötig empfunden, dies seinen Lesern zu versichern!

 

Der äußerst fragwürdige Umgang mit den überlieferten Worten des heiligen Franz von Assisi lässt mich zweifeln, ob der Papst Franziskus den heiligen Franziskus wirklich als Vorbild ernstnimmt, oder ob dieser jenem nicht vielmehr nur als Projektionsfläche für die eigenen unausgegorenen Ideen dient... gepaart mit den merkwürdigen Bemerkungen zur Entstehung des Dokuments ziehen für mich gleich in den ersten paar Abschnitten in Zweifel, ob diese Enzyklika überhaupt als authentische Äußerung des päpstlichen Lehramts betrachtet werden kann... 

Hmm...

Davon abgesehen enthält das Dokument enorm viele Wiederholungen aus früheren Äußerungen, manche hilfreiche Bemerkung, und manche nicht so hilfreiche... Hätte man sich eigentlich sparen können, das viele Papier... ein dreiseitiger Brief an die Menschheit hätte es auch getan.

Freitag, 27. März 2020

Trost der Tradition

Auf kath.net fand sich heute ein Hinweis auf, wie es dort hieß, verunglimpfende Äußerungen einer Erfurter Theologin, die sich mit dem rhetorischen Kniff des „das darf ja wohl gefragt werden“ ziemlich deutlich abschätzig über traditionelle Formen katholischer Frömmigkeit geäußert hat, die derzeit häufiger in den Medien wahrnehmbar sind, insbesondere im Zusammenhang mit der Eucharistie.

Die Äußerungen tätigte die Autorin in einem Blogbeitrag der Uni Erfurt (hier) – was dem „Wissenstransfer Theologie“ dienen soll – und sie sind, anders als kath.net suggeriert, nicht Ziel des Beitrags. Sie erwähnt das eher als  negativ geladene Hintergrundfolie für ihre eigenen tollen Ideen. Dass „nicht wenige Katholik*innen“ über solche Äußerungen katholischer Frömmigkeit „ernsthaft verstört“ seien, wird indes eigens als eigenes Zitat in Groß hervorgehoben.

Das eigentliche Thema des Beitrags ist die Frage des Leids und des Umgangs mit der aktuellen weltweiten Krise. Da die Autorin den traditionellen Formen katholischer Frömmigkeit jede Legitimität (und Wirksamkeit) abspricht, wartet sie in bestem Pastoraldeutsch mit einigen ihrer Meinung nach zeitgemäßen Alternativen auf: „Abseits solcher Angebote (er-)finden Menschen derzeit kreativ und eigenständig neue Formen von Gebet und Solidarität“. Da also alles, was irgendwie nach „Institution“ riecht abgelehnt wird, muss jeder selbst gucken, wo er bleibt – kreativ eben… und ökumenisch, denn darauf kommt es jetzt an!
Interessant finde ich auch ihre Bemerkung, Christen würden nicht behaupten, dass das Leid einen Sinn habe. Christen, so heißt es in astrein vakuumierten pastoraldeutschen Worthülsen, stünden vielmehr „dafür ein, es in den größeren Horizont Gottes zu stellen.“ Soso. Wenig überraschend fehlt natürlich jeder Hinweis auf das Leiden Christi oder überhaupt auf Jesus… man gibt sich weltoffen und interreligiös, denn darauf kommt es jetzt an!
Zugleich wird es dann doch wieder institutionell, denn nun muss, nach dem Ausschluss jeder spezifisch christlichen Deutung des Leids, die Theologie ran:  Sie „steht dafür ein, dass die Klage angesichts hunderttausendfacher Infektionen und zigtausender Toter, die isoliert und trostlos starben, nicht verstummt.“ So einfach erklärt man sich selbst für wichtig, oder, wie das aktuelle Modewort lautet: systemrelevant. Genau diese Wichtigtuerei führt dann dazu, wie es heißt, „kirchliches Leben kritisch zu begleiten“, und zwar in der Weise, wie es Theologen am liebsten tun, nämlich indem sie traditionelles Glaubensleben als falsch, unnütz und gefährlich erweisen (auf klug: „dekonstruieren“). [Siehe dazu hier.] Solch traditionelles Glaubensleben wird auch sogleich mit dem netten Wort „Retrokatholizismus“ recht eindeutig als rückständig gebrandmarkt. Die Autorin spricht sogar dumpf psychologisierend von „regressiven Mustern“ und bescheinigt diesen Äußerungen katholischer Frömmigkeit einen „fatalen [ließ: verhängnisvollen] Trost“.

Alles vergessend, was die Autorin selbst vor etwa einem Jahrzehnt in ihrer durchaus lesenswerten Habilitationsschrift über den Zusammenhang von lex orandi und lex credendi (Gesetz des Betens und Gesetz des Glaubens) erarbeitet hat, verfehlt sie das Wesentliche, das etwa am Beginn des Tagesgebets zu Fronleichnam wie folgt ausgedrückt ist: „Herr Jesus Christus, im wunderbaren Sakrament des Altares hast du uns das Gedächtnis deines Leidens und deiner Auferstehung hinterlassen.“
Die Eucharistie ist eben doch Quelle und Höhepunkt des Lebens der Kirche – auch in der Krise. In ihr feiern wir das Leidensgeheimnis Christi. Einen besseren Ort der Deutung des Leids und der Zuflucht zu Gott in diesem Leid gibt es nicht. Christus war der vorhergesagte „Mann voller Schmerzen, mit Krankheit vertraut“ und, in Coronazeiten besonders solidarisch gerade mit den Opfern: Er war der „vor dem man das Gesicht verhüllt“ (Jes 53,3). Bekanntlich ist der Isenheimer Altar ursprünglich für eine Spitalkirche geschaffen worden und der auf dem ersten Wandelbild dargestellte Gekreuzigte weist entsprechende Merkmale eines Pestkranken auf, mit dem sich die Kranken verbunden wissen konnten. Was auf dem Altarbild dargestellt ist, wurde unmittelbar davor auf dem Altar gefeiert. In diesen schwierigen Zeiten ist unser Zugang zu diesem Geheimnis erschwert, an die Stelle der leiblichen Teilnahme tritt nun die geistige, aber nicht weniger tröstliche Kommunion.

Sinnlos ist Leiden nur für den Gottlosen. In einem gemeinsamen Papier von DBK und EKD aus dem Jahr 1997 über Chancen und Risiken voraussagender Medizin (hier) heißt es: „Wir sind als Christen der Überzeugung: Wo immer jemand aus Glauben und menschlicher Redlichkeit zu solchem Geschick steht, realisiert er Möglichkeiten menschlicher Reifung. Christen, die ihr Heil Jesus Christus verdanken, der gelitten hat und am Kreuz gestorben ist, können Einschränkungen menschlicher Lebensmöglichkeiten paradoxerweise so wahrnehmen und leben, daß sie in ihnen einen Sinn und eine Lebensaufgabe finden. Leid und Schmerz sind konstitutive Bestandteile menschlicher Existenz; Behinderung bedeutet somit nicht Minderung der Menschenwürde. Christen erwarten Heil und Erlösung für diese Welt von Gott, auf den sie ihr Vertrauen setzen. Durch das Vertrauen auf ihn wird menschliches Handeln dazu befreit, nüchtern und abwägend zu urteilen, zugleich im Wissen um die Begrenztheit menschlicher Möglichkeiten.“

Das Traurige bei all dem ist, dass solche Äußerungen aus Theologenmund viel Schaden anrichten können und zu Verunsicherung führen (vgl. auch jene merkwürdigen Äußerungen einiger Liturgiewissenschaftler in der vergangenen Woche: HIER). Ich erlebe es bei mir selbst und vielen anderen, dass sie gerade in diesen traditionellen Formen Trost und Heil finden. Warum auch nicht? Immerhin ist gerade die Eucharistie, anders als alle noch so kreativ erfundenen Formen von Gemeinschaft, das echte und wahre Vermächtnis unseres Herrn Jesus Christus für uns. Paulus klärt uns im Ersten Brief an die Gemeinde in Korinth über den eucharistischen Kelch auf: Der „Kelch des Herrn“ (10,21) ist ein „Kelch des Bundes“ (11,25) und deshalb für uns „Kelch des Segens“ (10,16).
Wenn uns in dieser schweren Zeit etwas Segen und Heil bringt, dann sicher nicht „deinstitutionalisierte und überkonfessionelle“, „kreativ[e] und eigenständig[e] neue Formen“, die zutiefst hoffnungslos sind und mehr mit Esoterik und Selbsterlösung zu tun haben als mit echter Christusliebe, sondern der Herr selbst, der uns wahrhaft in der Eucharistie begegnet – auch wenn wir ihn nicht im Sakrament leiblich empfangen.

Man kann den pathetischen Slogan in der Mitte des Erfurter Blogbeitrags auch problemlos umdrehen: „Nicht wenige Katholik*innen sind ernsthaft verstört angesichts des Retromodernismus, der gerade fröhliche Urständ feiert.“

Mittwoch, 25. September 2019

Das Ohrenjucken

Die Krankheit, um die es sich hier handelt, hat bereits der heilige Paulus vorausgesagt: »Denn es wird eine Zeit kommen, da man die gesunde Lehre nicht erträgt, sondern sich nach den eigenen Lüsten Lehrer beschafft, um sich das Ohr kitzeln zu lassen« (2 Tim 4,3). Keine Zeit scheint ganz davon verschont zu werden, in der unseren aber ist dieses Leiden wie eine Epidemie ausgebrochen.

Auffällig ist, daß Paulus den Professoren eine Hauptrolle bei seiner Verbreitung zuweist. Es wird eine Zeit kommen, sagt er, da die Leute hinter einem Schwarm von Lehrern herlaufen, weil ihnen die Ohren jucken. Diese, wie es scheint, höchst ansteckende Krankheit hat ihren Herd bei Professoren und Experten. Das Ohrenjucken wird so allgemein verbreitet sein, daß man die Wahrheit nicht mehr wird hören können, sondern sich vielmehr den Fabeln zuwenden wird, den »Mythen«, wie Paulus sagt. Ja, da sind sie ja schon unsere lieben Mythen, die wir in so reichlichem Maße konsumieren. Gewiß, aber nicht die großen, verehrungswürdigen Mythen, die der Jugend der Menschheit angehören; unser Ohrenjucken hat es mit sterilen, von Professoren verfertigten Mythen zu tun, vor allem mit dem Mythos der Entmythologisierung.

Mit Ohrfeigen kann man dieser Ohrenerkrankung nicht beikommen. Das wäre eine erbärmliche Medizin; denn dieser Schaden wird von Unterernährung und einem erheblichen Vitaminmangel hervorgerufen.

(Aus: Jacques Maritain, Der Bauer von der Garonne)

Freitag, 5. April 2019

Der mahnende Papst Paul VI.

Der heilige Papst Paul VI. hat sich in seinen letzten Amts- und Lebensjahren nicht gerade selten über fragwürdige Tendenzen innerhalb der Kirche in aller nur wünschenswerten (und selbst bei Johannes Paul II. so kaum jemals anzutreffenden) Deutlichkeit geäußert. Im Gang der Jahre merkt man, wie die Enttäuschung zunimmt, er muss unglaublich gelitten haben unter dem, was da geschah. Ich möchte ein paar Fragmente zitieren. Etwaige Ähnlichkeiten mit aktuellen Ereignissen, Haltungen und Praktiken in der Kirche, auch in höheren und höchsten Leitungsebenen der derselben, kann jeder selbst für sich entdecken.

In einer Ansprache im geheimen Konsistorium am 24. Mai 1976 setzte sich der Papst mit häretischen und schismatischen Tendenzen in der Kirche seiner Zeit auseinander. Nachdem er zunächst in erstaunlich herzlichem und hoffnungsvollem Ton über die Anhänger des Erzbischofs Lefebvre gesprochen hat, wendet er sich dem (aus der politischen Skala)  anderen Extrem zu:
»Auf der entgegengesetzten Seite, was ihre ideologische Position betrifft, jedoch gleichermaßen Ursache tiefen Schmerzes ist, befinden sich jene, die im irrigen Glauben, die Linie des Konzils fortzusetzen, eine Haltung vorgefaßter und mitunter unbeugsamet Kritik an der Kirche und ihren Einrichtungen eingenommen haben.
Wit müssen deshalb mit der gleichen Bestimmtheit sagen, daß wir auch die Einstellung derer nicht annehmen können:
  • die sich für autorisiert halten, sich ihre eigene Liturgie zu schaffen, wobei sie mitunter das Meßopfer oder die Sakramente auf die Feier ihres eigenen Lebens oder Kämpfens oder aber auf das Symbol der Brüderlichkeit einschränken oder sogar mißbräuchlich die Interkommunion praktizieren;
  • die in der Katechese die Unterweisung in der Lehre herabmindern oder sie nach ihrem Geschmack entstellen, entsprechend den Interessen, dem Druck oder den Forderungen der Menschen;
  • Tendenzen, die die christliche Botschaft tiefgreifend verfälschen, wie Wir schon in dem Apostolischen Mahnschreiben Quinque iam anni vom 8. Dezember 1970, fünf Jahre nach Abschluß des Konzils, aufgezeigt haben (vgl. AAS 63/1971, S. 99 [s. unten]);
  • die so tun, als ob sie die lebendige Tradition der Kirche von den Vätern bis zu den Verlautbarungen des Lehramts nicht kennten, und die Lehre der Kirche, ja selbst das Evangelium, die geistlichen Realitäten, die Gottheit Christi, seine Auferstehung oder die Eucharistie neu interpretieren, sie so praktisch ihres Inhalts entleeren, eine neue Gnosis schaffen und in gewisser Weise in die Kirche die „freie Prüfung“ (liberum examen [s. dazu unten]) einführen; dies ist um so gefährlicher, wenn es sich dabei um Personen handelt, die die überaus hohe und schwierige Aufgabe haben, katholische Theologie zu lehren; 
  • die die spezifische Funktion des Priesteramtes verkürzen; 
  • die die Gesetze der Kirche oder die von ihr aufgezeigten ethischen Forderungen schmerzlich übertreten; 
  • die das Leben aus dem Glauben so verstehen, als handle es sich darum, die irdische Gesellschaft zu ordnen, es auf politische Aktionen reduzieren und zu diesem Zweck Wege einschlagen, die dem Evangelium widersprechen; man geht dabei so weit, daß man die jenseitige Botschaft Christi, seine Verkündigung des Reiches Gottes, sein Gesetz der Liebe unter den Menschen, die in der unaussprechlichen Vaterschaft Gottes gründet, mit Ideologien vermischt, die eine solche Botschaft von ihrem Wesen her verneinen durch eine völlig entgegengesetzte Lehre; man propagiert einen Widernatürlichen Bund zwischen zwei Welten, die selbst nach Meinung der Theoretiker der anderen Seite miteinander unvereinbar sind.« (Entnommen aus: Papst Paul VI., Wort und Weisung im Jahr 1976, Rom 1977, 263-264)


Das "liberum examen" taucht bei Paul VI. häufiger auf. Was er damit meint, kann man etwa in dem Apostolischen Schreiben "Über die Versöhnung in der Kirche" vom 8. Dezember 1974 nachlesen. Dort heißt es:
»Was aber soll man von dem Pluralismus sagen, der den Glauben und seine Ausdrucksweise nicht als ein gemeinschaftliches und damit kirchliches Erbe betrachtet, sondern als Ergebnis der freien Kritik und der freien Prüfung des Wortes Gottes durch einzelne? Ohne die Vermittlung des Lehramtes der Kirche, dem die Apostel ihr eigenes Lehramt anvertraut haben (vgl. DV 7) und das deshalb "nichts anderes lehrt, als was überliefert ist" (DV 8) ist auch die sichere Verbindung mit Christus durch die Apostel gefährdet, die "das weitergeben, was sie selbst empfangen haben" (DV 8). Wenn einmal das Verharren in der von den Aposteln überlieferten Lehre in Frage gestellt ist, geschieht es, daß man vielleicht in der Absicht, die Schwierigkeiten des Geheimnisses zu beseitigen, Formeln von trügerischer Verständlichkeit sucht, die den wirklichen Inhalt auflösen; auf diese Weise gelangt man zu Lehren, die nicht zum objektiven Bestand des Glaubens gehören oder ihm sogar entgegengesetzt sind und darüber hinaus in einem Gefüge von auch untereinander widersprüchlichen Auffassungen stehen.« (Entnommen aus: Papst Paul VI., Wort und Weisung im Jahr 1974, Rom 1975, 520-521)

Allerdings bezieht sich dieser Terminus nicht nur auf die Heilige Schrift, auch Glaubensinhalte können (siehe oben) einer solchen "freien Prüfung" unterworfen werden. Diese Vorgehensweise würde, so der Papst (einen italienischen Professor zitierend), dem radikalsten Subjektivismus Tür und Tor öffnen (ebd. 121).
Das zuvor zitierte Schreiben über die Versöhnung in der Kirche behandelt nicht so sehr das Bußsakrament, sondern meint tatsächlich die Versöhnung sich gegenüberstehender Gruppen in der Kirche. Über die herrschende Zwietracht hat sich der Papst etwa in der Generalaudienz vom 10. Juli des selben Jahres geäußert. So sagt er beispielsweise über gewisse Vertreter der theologischen Zunft:
»Diese tun so, als hätte das Konzil Neuerungen solcher Art für die Geschichte und das konkrete Leben der Kirche angezeigt, um das Vergangene als wertlos abzutun und für die Kirche selbst einen derartigen Neubeginn zu setzen, daß ihre Glaubenssätze neu zu formulieren, der Gehorsam gegenüber ihrem Lehr- und Hirtenamt abzuschaffen und eine völlige Neugestaltung ihrer Gesetze und Lebensformen als berechtigt anzusehen seien. Dadurch soll angeblich ein zweifacher Vorteil erreicht werden: die Kirche zu den ursprünglichen Lebensformen des Evangeliums zurückzuführen und ihr zugleich ein nunmehr vorbehaltloses Zusammengehen mit den vorherrschenden ideologischen und sozialen Strömungen unseres Jahrhunderts zu ermöglichen, auch wenn diese bis jetzt grundsätzlich und im Licht ganz offenkundiger, noch immer fortdauernder schmerzlicher Erfahrungen als negativ und für den Katholizismus unannehmbar beurteilt werden.« (Ebd. 89-90)


Aus dem Apostolischen Schreiben Quinque iam anni von Papst Paul VI. anlässlich des fünften Jahrestages der Beendigung des Zweiten Vatikanischen Konzils (8. Dezember 1970) [Ein Dokument, das merkwürdig oft abwesend ist in vielen nachkonzliaren Dokumentensammlungen...]:
»7 [...] Im selben Augenblick nämlich, da die Verkündigung des Gotteswortes in der Liturgie dank des Konzils eine wunderbare Erneuerung erfährt, die Vertrautheit mit der Heiligen Schrift im christlichen Volk zunimmt, der Fortschritt in der Katechese, wenn sie nach den Richtlinien des Konzils erfolgt, eine vertiefte Glaubensverkündigung ermöglicht, da die biblische, patristische und theologische Forschung oft einen wertvollen Beitrag zur genaueren Auslegung der geoffenbarten Wahrheiten leistet, im selben Augenblick, sagen wir, sind viele Gläubige durch eine Fülle von Zweideutigkeiten, Unsicherheiten und Zweifeln in wesentlichen Wahrheiten ihres Glaubens verwirrt. Zu diesen gehören die Dogmen der Trinitätslehre und Christologie, das Geheimnis der heiligen Eucharistie und der Realpräsenz, die Lehre von der Kirche als Heilsinstitution, der priesterlid1e Dienst inmitten des Gottesvolkes, die Bedeutung des Gebetes und der Sakramente, Forderungen der christlichen Sittenlehre, wie zum Beispiel die Unauflöslichkeit der Ehe und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens. Ja, selbst die göttliche Autorität der Heiligen Schrift wird durch eine übertriebene Aussonderung sogenannter mythischer Elemente, die man als "Entmythologisierung" bezeichnet, in Frage gestellt.
8 Während allmählich gewisse Grundwahrheiten der christlichen Religion mit Stillschweigen übergangen werden, sehen wir eine Tendenz, die von den psychologischen und soziologischen Gegebenheiten her ein Christentum aufzubauen sucht, das sich von der ununterbrochenen Tradition lossagt, die es mit dem Glauben der Apostel verbindet, und ein christliches Leben anpreist, das seines religiösen Inhaltes beraubt ist.« (Entnommen aus: hier)


Derlei mahnende Worte aus dem Munde dieses Papstes ließen sich noch vermehren. Er hatte auch manches Interessante zum Thema Ökumene zu sagen...

Freitag, 29. März 2019

Zum Thema Todesstrafe


Aus dokumentarischem Interesse.


Inhalt:
- Die Veränderungen der Nummer 2267 des Katechismus der katholischen Kirche 1992 bis 2018

- Aus dem Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre an die Bischöfe über die neue Formulierung der Nr. 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche bezüglich der Todesstrafe (1. August 2018)

- Aus der Ansprache des Heiligen Vaters Papst Franziskus zum 25. Jahrestag der Veröffentlichung des Katechismus der katholischen Kirche (11. Oktober 2017)

- Aus der Ansprache des Heiligen Vaters Papst Franziskus an die Delegation der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe (17. Dezember 2017)
- Eine kleine Auswahl relevanter Texte aus der Tradition der Kirche




Die Veränderungen der Nummer 2267 des Katechismus der katholischen Kirche 1992 bis 2018

1992 – Deutsch
2267 Soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener.


1997 – Latein (editio typica)
2267 Traditionalis doctrina Ecclesiae, supposita plena determinatione identitatis et responsabilitatis illius qui culpabilis est, recursum ad poenam mortis non excludit, si haec una sit possibilis via ad vitas humanas ab iniusto aggressore efficaciter defendendas.

Si autem instrumenta incruenta sufficiunt ad personarum securitatem ab aggressore defendendam atque protegendam, auctoritas his solummodo utatur instrumentis, utpote quae melius respondeant concretis boni communis condicionibus et sint dignitati personae humanae magis consentanea.

Revera nostris diebus, consequenter ad possibilitates quae Statui praesto sunt ut crimen efficaciter reprimatur, illum qui hoc commisit, innoxium efficiendo, quin illi definitive possibilitas substrahatur ut sese redimat, casus in quibus absolute necessarium sit ut reus supprimatur, « admodum raro [...] intercidunt [...], si qui omnino iam reapse accidunt ». (EV 56)

1997 – Deutsch
2267 Unter der Voraussetzung, daß die Identität und die Verantwortung des Schuldigen mit ganzer Sicherheit feststeht, schließt die überlieferte Lehre der Kirche den Rückgriff auf die Todesstrafe nicht aus, wenn dies der einzig gangbare Weg wäre, um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen.
Wenn aber unblutige Mittel hinreichen, um die Sicherheit der Personen gegen den Angreifer zu verteidigen und zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener.
Infolge der Möglichkeiten, über die der Staat verfügt, um das Verbrechen wirksam zu unterdrücken und den Täter unschädlich zu machen, ohne ihm endgültig die Möglichkeit der Besserung zu nehmen, sind jedoch heute die Fälle, in denen die Beseitigung des Schuldigen absolut notwendig ist, „schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben“ (EV 56).



2018 – Italienisch (Original)
2267 Per molto tempo il ricorso alla pena di morte da parte della legittima autorità, dopo un processo regolare, fu ritenuta una risposta adeguata alla gravità di alcuni delitti e un mezzo accettabile, anche se estremo, per la tutela del bene comune.
Oggi è sempre più viva la consapevolezza che la dignità della persona non viene perduta neanche dopo aver commesso crimini gravissimi. Inoltre, si è diffusa una nuova comprensione del senso delle sanzioni penali da parte dello Stato. Infine, sono stati messi a punto sistemi di detenzione più efficaci, che garantiscono la doverosa difesa dei cittadini, ma, allo stesso tempo, non tolgono al reo in modo definitivo la possibilità di redimersi.

Pertanto la Chiesa insegna, alla luce del Vangelo, che «la pena di morte è inammissibile perché attenta all’inviolabilità e dignità della persona»,[1] e si impegna con determinazione per la sua abolizione in tutto il mondo.

[1] FRANCISCUS, Sermo ad participantes conventum a Pontificio Consilio de Nova Evangelizatione Promovenda provectum (die XI mensis Octobris anno MMXVII): L’Osservatore Romano (die XI mensis Octobris anno MMXVII), 5.


2018 – Latein (Übersetzung)

2267 Quod auctoritas legitima, processu ordinario peracto, recurrere posset ad poenam mortis, diu habitum est utpote responsum nonnullorum delictorum gravitati aptum instrumentumque idoneum, quamvis extremum, ad bonum commune tuendum.

His autem temporibus magis magisque agnoscitur dignitatem personae nullius amitti posse, nec quidem illius qui scelera fecit gravissima. Novus insuper sanctionis poenalis sensus, quoad Statum attinet, magis in dies percipitur. Denique rationes efficientioris custodiae excogitatae sunt quae in tuto collocent debitam civium defensionem, verum nullo modo imminuant reorum potestatem sui ipsius redimendi.

Quapropter Ecclesia, sub Evangelii luce, docet “poenam capitalem non posse admitti quippe quae repugnet inviolabili personae humanae dignitati”[1]atque Ipsa devovet se eidemque per omnem orbem abolendae.

[1] Francesco, Discorso ai partecipanti all’incontro promosso dal Pontificio Consiglio per la Promozione della Nuova Evangelizzazione (11 ottobre 2017): L’Osservatore Romano (11 ottobre 2017), 5.

2018 – Deutsch
2267 Lange Zeit wurde der Rückgriff auf die Todesstrafe durch die rechtmäßige Autorität – nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren – als eine angemessene Antwort auf die Schwere einiger Verbrechen und als ein annehmbares, wenn auch extremes Mittel zur Wahrung des Gemeinwohls angesehen.
Heute gibt es ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat. Hinzu kommt, dass sich ein neues Verständnis vom Sinn der Strafsanktionen durch den Staat verbreitet hat. Schließlich wurden wirksamere Haftsysteme entwickelt, welche die pflichtgemäße Verteidigung der Bürger garantieren, zugleich aber dem Täter nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen.
Deshalb lehrt die Kirche im Licht des Evangeliums, dass „die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt“[1], und setzt sich mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein.
[1] Papst Franziskus, Ansprache zum 25. Jahrestag der Veröffentlichung des Katechismus der Katholischen Kirche, 11. Oktober 2017 (L’Osservatore Romano, 11. Oktober 2017, 5)



Aus dem Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre an die Bischöfe über die neue Formulierung der Nr. 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche bezüglich der Todesstrafe
1. August 2018

4. Johannes Paul II. äußerte sich auch bei anderen Gelegenheiten gegen die Todesstrafe und berief sich dabei auf die Achtung vor der Würde der Person wie auch auf die Mittel der modernen Gesellschaft, um sich vor Verbrechern zu schützen. So brachte er in der Weihnachtsbotschaft 1998 den Wunsch zum Ausdruck, dass «in der Welt der Konsens über dringende und angemessene Maßnahmen erhalten (bleibe) mit dem Ziel , die Todesstrafe abzuschaffen». Im darauf folgenden Monat wiederholte er in den Vereinigten Staaten: «Ein Zeichen der Hoffnung ist die zunehmende Einsicht, dass die Würde des menschlichen Lebens niemals in Abrede gestellt werden darf, auch dann nicht, wenn jemand ein Verbrechen begangen hat. Die moderne Gesellschaft hat die Mittel, sich selbst zu schützen, ohne Verbrechern die Möglichkeit der Besserung endgültig zu nehmen. Ich rufe erneut dazu auf, wie ich es kürzlich an Weihnachten getan habe, zu einer Übereinstimmung bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe, die grausam und unnötig ist, zu kommen».

5. Der entschiedene Einsatz für die Abschaffung der Todesstrafe ging unter den nachfolgenden Päpsten weiter. Benedikt XVI. machte «die Verantwortlichen der Gesellschaft … auf die Notwendigkeit aufmerksam, alles im Bereich des Möglichen zu tun, um die Abschaffung der Todesstrafe zu erlangen».[...]

7. Die neue Formulierung der Nr. 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche, die Papst Franziskus approbiert hat, liegt auf der Linie des vorausgehenden Lehramts und führt eine konsequente Entwicklung der katholische Lehre weiter. Der neue Text folgt den Spuren der Lehre von Johannes Paul II. in Evangelium vitae und bekräftigt, dass die Unterdrückung des Lebens eines Verbrechers als Strafe für ein Vergehen unzulässig ist, weil sie gegen die Würde der Person verstößt, eine Würde, die auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat. [...]

8. All das zeigt, dass die neue Formulierung der Nr. 2267 des Katechismus eine authentische Entwicklung der Lehre ausdrückt, die nicht im Widerspruch zu früheren Aussagen des Lehramts steht. [...]

9. In der neuen Formulierung wird hinzugefügt, dass das Bewusstsein über die Unzulässigkeit der Todesstrafe «im Licht des Evangeliums» gewachsen ist. [...]



Aus der Ansprache des Heiligen Vaters Papst Franziskus zum 25. Jahrestag der Veröffentlichung des Katechismus der katholischen Kirche 
11. Oktober 2017

Bei dieser Problematik kann man es nicht bei einer hauptsächlich geschichtlichen Abhandlung belassen, die dabei nicht nur die lehramtliche Entwicklung unter den letzten Päpsten außer Acht lässt, sondern auch das veränderte Bewusstsein im Volke Gottes, das eine positive Haltung gegenüber einer Strafe ablehnt, die die Würde des Menschen schwer verletzt. Stattdessen muss deutlich festgestellt werden, dass die Todesstrafe eine unmenschliche Maßnahme ist, die – wie auch immer sie ausgeführt wird – die Würde des Menschen herabsetzt. Sie widerspricht in ihrem Wesen dem Evangelium, weil sie willentlich entscheidet ein menschliches Leben zu beenden, das in den Augen des Schöpfers immer heilig ist und dessen wahrer Richter und Garant im Letzten allein Gott ist. Kein Mensch, »nicht einmal der Mörder verliert seine Menschenwürde« (Brief an den Präsidenten der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe, 20. März 2015), denn Gott ist ein Vater, der immer auf die Rückkehr des Sohnes wartet, der, um seinen Fehler wissend um Vergebung bittet und ein neues Leben beginnt. Niemandem darf daher nicht nur das Leben, sondern damit auch die Möglichkeit einer moralischen und existenziellen Umkehr verwehrt werden, damit er zum Wohle der Gemeinschaft umkehrt.

Anbetracht mangelnder Instrumente zur Verteidigung und einer noch nicht so weit entwickelten gesellschaftlichen Reife, schien die Todesstrafe in vergangenen Jahrhunderten die logische Konsequenz, um Gerechtigkeit walten zu lassen. Leider wurde auch im Kirchenstaat auf dieses extreme und unmenschliche Mittel zurückgegriffen, und man hat dabei den Primat der Barmherzigkeit über die Gerechtigkeit vernachlässigt. Wir übernehmen die Verantwortung für die Vergangenheit und bekennen, dass diese Methoden mehr von einer legalistischen als von einer christlichen Haltung bestimmt wurden. Die Sorge um Machterhalt und materiellen Reichtum haben zu einer Überbewertung des Gesetzes geführt und ein tiefes Verständnis des Evangeliums verhindert. Gerade deswegen können wir heute, angesichts einer neuen Notwendigkeit, die Würde des Menschen zu betonen, nicht gleichgültig bleiben. Wir würden uns noch mehr schuldig machen. 

Wir stehen hier vor keinerlei Widerspruch zu früheren Lehraussagen, denn die Verteidigung der Würde des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod hat in der kirchlichen Lehre stets eine eindeutige und maßgebende Stimme gefunden. Die harmonische Entwicklung der kirchlichen Lehre gebietet es, Positionen zu vermeiden, die an Argumenten festhalten, die längst eindeutig einem neuen Verständnis der christlichen Wahrheit widersprechen. Schon der hl. Vinzenz von Lérins erinnerte: »Aber vielleicht sagt jemand: Wird es also in der Kirche Christi keinen Fortschritt der Religion geben? Gewiss soll es einen geben, sogar einen recht großen. Denn wer wäre gegen die Menschen so neidisch und gegen Gott so feindselig, dass er das zu verhindern suchte?« (Commonitorium, 23.1; PL 50). Darum ist es notwendig zu betonen, dass, egal wie schwer das begangene Verbrechen auch war, die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt.



Aus der Ansprache des Heiligen Vaters Papst Franziskus an die Delegation der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe 
17. Dezember 2017

All this is now reflected in the recently revised text of n. 2267 of the Catechism of the Catholic Church, which expresses the progress of the doctrine of the last Pontiffs, as well as a change in the conscience of the Christian people, which rejects a penalty that is deeply injurious to human dignity [...]; a penalty contrary to the Gospel, because it means suppressing a life which is always sacred in the eyes of the Creator and of which God alone is the true judge and guarantor [...].

In past centuries, when the instruments that we have available today for the protection of society were lacking and the current level of development in human rights had not yet been achieved, recourse to the death penalty was presented on some occasions as a logical and just consequence. Even in the Papal States recourse was made to this inhuman form of punishment, ignoring the primacy of mercy over justice.

It is for this reason that the new version of the Catechism implies that we should also assume our responsibility for the past and that we acknowledge that the acceptance of this type of penalty was due to the mentality of an era that was more legalistic than Christian, which held sacred the value of laws lacking in humanity and mercy. The Church could not maintain a neutral stance in the face of the current demands of reaffirmation of personal dignity.

The revision of the text of the Catechism in the article dedicated to the death penalty does not imply any contradiction with past teaching, because the Church has always defended the dignity of human life. However, the harmonious development of doctrine necessarily requires that the Catechism reflect the fact that, despite the gravity of the crime committed, the Church teaches, in the light of the Gospel, that the death penalty is always inadmissible because it offends the inviolability and dignity of the person.

Likewise, the Magisterium of the Church holds that life sentences, which take away the possibility of the moral and existential redemption of the person sentenced and in favour of the community, are a form of death penalty in disguise [...]. God is a Father who always awaits the return of his son, who, aware he has made a mistake, asks forgiveness and begins a new life. Thus, life cannot be taken from anyone, nor the hope of one’s redemption and reconciliation with the community.



Eine kleine Auswahl relevanter Texte aus der Tradition der Kirche

»1 Jeder ordne sich den Trägern der staatlichen Gewalt unter. Denn es gibt keine staatliche Gewalt außer von Gott; die jetzt bestehen, sind von Gott eingesetzt. Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die Ordnung Gottes, und wer sich ihm entgegenstellt, wird dem Gericht verfallen. 3 Vor den Trägern der Macht hat sich nicht die gute, sondern die böse Tat zu fürchten; willst du also ohne Furcht vor der staatlichen Gewalt leben, dann tue das Gute, sodass du ihre Anerkennung findest! 4 Denn sie steht im Dienst Gottes für dich zum Guten. Wenn du aber das Böse tust, fürchte dich! Denn nicht ohne Grund trägt sie das Schwert. Sie steht nämlich im Dienst Gottes und vollstreckt das Urteil an dem, der das Böse tut. 5 Deshalb ist es notwendig, sich unterzuordnen, nicht allein um der Strafe, sondern auch um des Gewissens willen.«
(Hl. Apostel Paulus, Brief an die Römer 13,1-5)


»Einige Ausnahmen jedoch von dem Verbot, einen Menschen zu töten, hat eben jener göttliche Wille selbst gemacht. Von denen aber abgesehen, die Gott zu töten befiehlt, sei es durch gesetzliche Anordnung, sei es jeweils mit Bezug auf eine bestimmte Person durch ausdrücklichen Befehl – in solchen Fällen tötet nicht der, der dem Befehlenden diesen Dienst schuldet wie ein Schwert dem, der es führt, Hilfe schuldet; daher haben jene, die auf Gottes Geheiß Kriege führten oder im Besitze der öffentlichen Gewalt gemäß den Gesetzen Gottes d.i. nach dem Befehl der allgerechten Vernunft Verbrecher mit dem Tode bestraften, nicht wider das Gebot: „Du sollst nicht töten“ gehandelt; und Abraham, weit entfernt, des Verbrechens der Grausamkeit beschuldigt zu werden, wurde vielmehr gerühmt ob seiner Frömmigkeit, weil er seinen Sohn rein nur aus Gehorsam, nicht in frevelhafter Absicht töten wollte (Gen 22); und mit Recht zweifelt man, ob es für einen Auftrag Gottes zu halten sei, dass Jephte seine Tochter, die ihm entgegeneilte, tötete, lediglich weil er gelobt hatte, das was ihm bei der siegreichen Rückkehr aus der Schlacht zuerst entgegenkommen würde, Gott zu opfern (Ri 11,30ff) und auch Samson, der sich selbst mitsamt den Feinden unter den Trümmern eines Hauses begrub, findet nur darin eine Entschuldigung, daß ihm der Geist, der durch ihn Wunder tat, dies heimlich befahl (Ri 16,30) also abgesehen von denen, die entweder ein gerechtes Gesetz ein für allemal, oder Gott, der Quell der Gerechtigkeit, in besonderen Fällen zu töten befiehlt, macht sich des Verbrechens des Mordes jeder schuldig, der einen Menschen – sich oder sonst jemand – tötet.«
(Hl. Augustinus von Hippo, Über den Gottesstaat, lib. 1, cap. 21)

»Was die weltliche Gewalt betrifft, so erklären wir, dass sie ohne Todsünde ein Bluturteil vollstrecken kann, solange sie zum Vollzug der Strafe nicht aufgrund von Hass, sondern aufgrund eines richterlichen Urteils, nicht unvorsichtig, sondern überlegt schreitet.«
(Von Papst Innozenz III. 1210 dem den Waldensern vorgeschriebenen Glaubensbekenntnis von 1208 hizugefügter Satz, da diese das darin Ausgedrückte leugneten; DH 795)

»Zu Recht und ohne Sünde tötet also der Staatslenker die verbrecherischen Menschen, damit nicht der Friede der Bürgerschaft gefährdet wird. Daher sagt der Apostel Paulus 1 Kor 5,6: „Wisst ihr nicht, dass ein wenig Sauerteig den ganzen Teig durchsäuert?“ Und wenig später (V. 13) fügt er hinzu: „Schafft den Bösen fort aus eurem Kreis.“ Und Röm 13,4 heißt es von der irdischen Gewalt, dass sie „nicht ohne Grund das Schwert trägt: denn sie ist Dienerin Gottes und erregt mit ihrer Rache nur den Zorn dessen, der böse handelt.“ Und 1 Petr 2,13f. wird gesagt: „Unterwerft euch jeder menschlichen Ordnung um Gottes willen: sei es dem König, da er über allen steht; sei es seinem Statthalter, da sie zur Bestrafung der Übeltäter, aber zum Preis der Guten bestellt sind.“
Hierdurch wird aber der Irrtum gewisser Leute ausgeschlossen, die behaupteten, körperliche Bestrafungen geschähen zu Unrecht. Diese Leute führen zur Bekräftigung ihres Irrtums an, dass es Ex 20,13 heißt: „Du sollst nicht töten.“ Dies wird auch Mt 5,21 wiederholt. Auch führen sie an, dass Mt 13,30 gesagt Wird, der Herr habe (im Gleichnis) seinen Knechten, die das Unkraut vom Weizenfeld sammeln wollten, geantwortet: „Lasst beides wachsen bis zur Ernte.“ Mit Unkraut aber sind die „Söhne des Bösen“ gemeint, mit Ernte das „Ende der Welt“, Wie ebenda (V. 38ff.) gesagt Wird. Also dürfe man die Bösen nicht durch die Hinrichtung aus dem Kreis der Guten entfernen.Diese Leute führen auch ins Feld, ein Mensch könne, solange er auf der Welt ist, sich zum Besseren wandeln. Also dürfe er nicht durch die Hinrichtung aus der Welt entfernt, sondern müsse der Buße erhalten bleiben.

Aber dies sind nichtige Einwände. Denn in dem Gesetz, das sagt: „Du sollst nicht töten“, wird bald darauf (Ex 22,17) hinzugefügt: „Die Verbrecher sollst du nicht am Leben lassen.“ Hieraus lässt sich erkennen, dass (nur) die ungerechte Tötung von Menschen verboten ist. Dies ist auch aus den Worten des Herrn in Mt 5 offenbar. Denn als er gesagt hatte: „Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst nicht töten“, fügte er hinzu: „Ich aber sage euch: Wer seinem Bruder zürnt“ etc. Hiermit gibt er zu verstehen, dass die Tötung, die aus Zorn hervorgeht, verboten ist, nicht aber die, die aus dem Eifer der Gerechtigkeit hervorgeht. Auch sagt der Herr: „Lasst beides wachsen bis zur Ernte.“ Wie das zu verstehen ist, ist durch das offenbar, was folgt (V. 29): „Damit ihr nicht beim Sammeln des Unkrauts zugleich auch den Weizen ausrauft.“ Die Tötung der Bösen wird also da untersagt, wo es nicht ohne Gefahr für die Guten geschehen kann. Dies kommt meist dann vor, wenn die Bösen Sich noch nicht von den Guten durch offensichtliche Sünden unterscheiden oder wenn die Gefahr zu fürchten ist, dass die Bösen viele Gute mit sich reißen.

Dass aber die Bösen, solange sie leben, sich noch bessern können, verbietet nicht, dass sie zu Recht getötet werden: denn die Gefahr, die von ihrem Leben droht, ist größer und gewisser, als das Gute, das man von ihrer Besserung erwartet. Auch haben sie gerade im Augenblick des Todes die Möglichkeit, durch Reue zu Gott umzukehren. Wenn sie also bis dahin fest entschlossen sind, dass ihr Herz auch im Augenblick des Todes nicht von der Bosheit ablässt, so kann man mit hinreichender Wahrscheinlichkeit annehmen, dass sie niemals mehr von der Bosheit ablassen.« 
(Hl. Thomas von Aquin, Summa contra gentiles, lib. 3, cap. 146)


»Es ist erlaubt, Menschen im Gericht entweder zum Tode zu verurteilen oder zu töten. Eine andere erlaubte Art des Tötens ist jene, welche den Obrigkeiten zusteht, welchen die Gewalt des Tötens verliehen ist, kraft welcher sie nach der Vorschrift und dem Urteile der Gesetze die Übeltäter strafen und die Unschuldigen in Schutz nehmen. Wenn sie dieses Amt rechtlich verwalten, sind sie nicht nur des Totschlages nicht schuldig, sondern sie gehorchen im höchsten Grade diesem göttlichen Gesetze, wodurch der Totschlag verboten wird. Denn wenn diesem Gesetze dies als Ziel vorgesteckt ist, dass für Leben und Wohlfahrt der Menschen Sorge getragen wird: so zielen die Strafen der Obrigkeiten, welche die rechtmäßigen Rächer der Verbrechen sind, ebenfalls darauf hin, dass der Verwegenheit und Gewalttätigkeit durch Todesstrafen Einhalt geschieht und so das Leben der Menschen gesichert sei. Daher sagt David (Ps 108): „Frühe tötete ich alle Sünder des Landes, damit ich ausrotte aus der Stadt des Herrn alle Übeltäter“.«
(Papst Pius V. und Papst Klemens XIII, Catechismus Romanus [1566], III,6,4)


»Gibt es Fälle, in denen es erlaubt ist, den Nächsten zu töten?
Es ist erlaubt, den Nächsten zu töten, wenn man in einem gerechten Krieg kämpft; wenn man auf Befehl der höchsten Autorität das Todesurteil als Strafe für ein Verbrechen vollzieht und endlich, wenn es sich um die notwendige und rechte Verteidigung des Lebens gegen einen ungerechten Angreifer handelt.«
(Hl. Papst Pius X., Compendio della dottrina Cristiana [1905], Nr. 413)
 
»Selbst im Fall der Hinrichtung eines zum Tod verurteilten Verbrechers verfügt der Staat nicht über das Lebensrecht eines Einzelmenschen. Es ist der öffentlichen Autorität in diesem Falle vorbehalten, den Verurteilten zur Sühne seines Verbrechens des Lebensgutes zu berauben, nachdem er sein Lebensrecht bereits durch das Verbrechen verwirkt hat.«
(Der Diener Gottes Papst Pius XII. am 13. September 1952; AAS XLIV, 779-789)

»Gott will nicht, dass wir ungerechten Angriffen schutzlos preisgegeben sind. Darum darf jeder in gerechter Notwehr sich und andere verteidigen und dabei den Angreifer sogar verwunden oder töten, wenn es nötig ist. - Die Obrigkeit darf schwere Verbrechen mit dem Tode bestrafen. - Den Soldaten ist es in einem gerechten Kriege erlaubt, die feindlichen Soldaten im Kampf zu töten.«
(Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands, Münster 1963 [1955], Nr. 221/S. 235)

»Auf Grund der Lehre der Heiligen Schrift und der gesamten christlichen Überlieferung lässt sich dem Staat das Recht, die Todesstrafe zu verhängen, nicht grundsätzlich absprechen.«
(Bernhard Häring, Das Gesetz Christi, München 1967, Bd. 3, S. 149)


»In diesen Problemkreis gehört auch die Frage der Todesstrafe, wobei in der Kirche wie in der weltlichen Gesellschaft zunehmend eine Tendenz festzustellen ist, die eine sehr begrenzte Anwendung oder überhaupt die völlige Abschaffung der Todesstrafe fordert. Das Problem muss in die Optik einer Strafjustiz eingeordnet werden, die immer mehr der Würde des Menschen und somit letzten Endes Gottes Plan bezüglich des Menschen und der Gesellschaft entsprechen soll. Tatsächlich soll die von der Gesellschaft verhängte Strafe „in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen“. Die öffentliche Autorität muss die Verletzung der Rechte des einzelnen und der Gemeinschaft dadurch wiedergutmachen, dass sie dem Schuldigen als Vorbedingung für seine Wiederentlassung in die Freiheit eine angemessene Sühne für d as Vergehen auferlegt. Auf diese Weise erreicht die Autorität auch das Ziel, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Person zu verteidigen und zugleich dem Schuldigen selbst einen Ansporn und eine Hilfe zur Besserung und Heilung anzubieten.

Um alle diese Ziele zu erreichen, müssen Ausmaß und Art der Strafe sorgfältig abgeschätzt und festgelegt werden und dürfen außer in schwerwiegendsten Fällen, das heißt wenn der Schutz der Gesellschaft nicht anders möglich sein sollte, nicht bis zum Äußersten, nämlich der Verhängung der Todesstrafe gegen den Schuldigen, gehen. Solche Fälle sind jedoch heutzutage infolge der immer angepassteren Organisation des Strafwesens schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben.

Jedenfalls bleibt der vom neuen Katechismus der Katholischen Kirche angeführte Grundsatz gültig: „soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener“.

Wenn auf die Achtung jeden Lebens, sogar des Schuldigen und des ungerechten Angreifers, so große Aufmerksamkeit verwendet wird, hat das Gebot „du sollst nicht töten“ absoluten Wert, wenn es sich auf den unschuldigen Menschen bezieht. Und das umso mehr, wenn es sich um ein schwaches und schutzloses menschliches Lebewesen handelt, das einzig in der absoluten Kraft des Gebotes Gottes seinen radikalen Schutz gegenüber der Willkür und Gewalttätigkeit der anderen findet.

Die absolute Unantastbarkeit des unschuldigen Menschenlebens ist in der Tat eine in der Heiligen Schrift ausdrücklich gelehrte, in der Tradition der Kirche ständig aufrechterhaltene und von ihrem Lehramt einmütig vorgetragene sittliche Wahrheit. Diese Einmütigkeit ist sichtbare Frucht jenes vom Heiligen Geist geweckten und getragenen „übernatürlichen Glaubenssinnes“, der das Gottesvolk vor Irrtum bewahrt, wenn es „seine allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußert.“[…]

Mit der Petrus und seinen Nachfolgern von Christus verliehenen Autorität bestätige ich daher in Gemeinschaft mit den Bischöfen der katholischen Kirche, dass die direkte und freiwillige Tötung eines unschuldigen Menschen immer ein schweres sittliches Vergehen ist. Diese Lehre, die auf jenem ungeschriebenen Gesetz begründet ist, das jeder Mensch im Lichte der Vernunft in seinem Herzen findet (vgl. Röm 2, 14-15), ist von der Heiligen Schrift neu bestätigt, von der Tradition der Kirche überliefert und vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt gelehrt.

Die willentliche Entscheidung, einen unschuldigen Menschen seines Lebens zu berauben, ist vom moralischen Standpunkt her immer schändlich und kann niemals, weder als Ziel noch als Mittel zu einem guten Zweck gestattet werden. Sie ist in der Tat ein schwerer Ungehorsam gegen das Sittengesetz, ja gegen Gott selber, seinen Urheber und Garanten; sie widerspricht den Grundtugenden der Gerechtigkeit und der Liebe. „Niemand und nichts kann in irgendeiner Weise zulassen, dass ein unschuldiges menschliches Lebewesen getötet wird, sei es ein Fötus oder ein Embryo, ein Kind oder ein Erwachsener, ein Greis, ein von einer unheilbaren Krankheit Befallener oder ein im Todeskampf Befindlicher. [...]“.«
(Hl. Papst Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium Vitae über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens [1995], Nr. 56f.)



[Marginalie: In der ganzen Kirchengeschichte wurde in dieser Frage unterschieden zwischen Unschuldigen und vor dem Recht schuldigen Menschen. Letztere haben demnach ihr Lebensrecht durch ihre Tat verwirkt.]