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Mittwoch, 2. Juni 2021

Verbot der "Weihe" von Frauen

Das erneuerte Strafrecht bietet insbesondere eine Neuerung, die in Deutschland bestimmt viel Resonanz hervorrufen wird. 

 

Bislang galt: "Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann." (c. 1024) und c. 1379 schrieb ganz allgemein vor, dass mit einer "gerechten Strafe belegt werden" "soll", wer eine "Sakramentenspendung vortäuscht". Nun konnte man c. 1024 ignorieren und behaupten, c. 1379 treffe ja gar nicht auf etwaige Diakoninnenweihe und dergleichen. So konnte man korrekt feststellen, dass nirgendwo im Kirchenrecht explizit drinsteht, dass man einer Frau nicht die Weihe spenden darf! Außerdem ist "soll mit einer gerechten Strafe belegt werden" eine ausgesprochen lasche Formulierung, an die sich offenbar niemand mit Verantwortung so recht gebunden wissen wollte. Es ist ebne nur eine "soll", keine "muss" Vorschrift, und "gerechte Strafe" scheint im Ermessen des Einzelnen zu liegen.

Damit ist es nun vorbei. Im neuen Canon 1379, §3 heißt es nun: 

»Jeder, der einer Frau die heilige Weihe zu spenden versucht, wie auch die Frau, welche die heilige Weihe zu empfangen versucht, zieht sich die dem Apostolischen Stuhl vorbehaltene Exkommunikation als Tatstrafe zu; ein Kleriker kann darüber hinaus mit der Entlassung aus dem Klerikerstand bestraft werden.«

 

Damit ist dreierlei klar: 

1. Es wird ausdrücklich der Versuch einer Weihe von Frauen (mulieres) als rechtswidrig verworfen (implizit ist damit nochmals bestätigt, dass so eine Weihe nicht möglich ist: es ist bloß der Versuch).

2. Wie c. 1024 betrifft diese Norm nicht bloß die "Priesterweihe", sondern jede "heilige Weihe" (sacrum ordinem).

3. Es gibt keine "soll" Vorschrift mit unklarem Strafmaß mehr, sondern ein solcher Versuch hat nun die Exkommunikation als Tatstrafe (latae sententiae) zur Folge (d.h. die Exkommunikation tritt im Moment des "Versuchs" automatisch ein).


Tja... und nun, Herr Bätzing?


PS. Ich bin überhaupt sehr froh um den ganzen neuen Abschnitt "Straftaten gegen die Sakramente" (cc. 1378-1389), den es vorher nicht gab und dessen Canones bisher anderweitig (etwa unter "Verletzung der Amtspflichten") verteilt und weniger deutlich waren.

Donnerstag, 18. März 2021

Ein Kommentar zum Responsum der Glaubenskongregation

Ein unsystematischer und unvollständiger Kommentar zum


Responsum ad dubium der Kongregation für die Glaubenslehre über die Segnung von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts [HIER herunterzuladen]

  • Sofort wird klar – was aber nur bemerkt, wer ehrlich und unverbrettert ließt –, dass es in diesem Responsum nicht um die Segnung von (Einzel)Personen geht, sondern um die Segnung einer Verbindung von Personen, also um eine Lebensform, allgemeiner gesagt: um eine Handlung oder ein Tun von Personen. In den Kommentaren und Entgegenungen auf das Responsum, selbst in Wortmeldungen mancher Bischöfe, wurde der Eindruck erweckt oder sogar ausdrücklich so gesagt, dass diese römische Äußerung gegen die Segnung homosexuell empfindender Menschen gerichtet ist. Wie es der Text mehrfach(!) unmissverständlich deutlich macht, ist genau das nicht gemeint. Sogar weltliche Medien schaffen es, die im Dokument ausgedrückte Unterscheidung zwischen Sünde und Sünder deutlich hervorzuheben, beispielsweise tagesschau.de (hier), schade, dass manche kirchlichen Persönlichkeiten dazu nicht in der Lage sind.

  • Ein Beispiel ist hier Bischof Overbeck in Essen, der verlauten ließ „Wir werden mit unseren seelsorglichen Angeboten auch weiterhin alle Menschen begleiten, wenn sie darum bitten – ganz gleich in welcher Lebenssituation.“ (hier) Mit dieser Äußerung erweckt er den Eindruck, Rom habe die Seelsorge für homosexuell empfindende Menschen untersagt, wogegen er sich nun mutig zur Wehr setzt. Dabei tut Rom eigentlich das genaue Gegenteil (s.u.). Eine ehrliche (und von Einsicht zeugende) Antwort wäre es gewesen, wenn der Bischof gesagt hätte, man werde das römische Responsum als Anspron nehmen, die entsprechende Seelsorge weiter zu fördern, denn genau dazu regt es ja auch an.

  • Es ist im christlichen Denken schon immer eine Grundkonstante, zwischen dem Sünder und der Sünde zu unterscheiden. Der Sünder hat ein Anrecht auf unsere Liebe und unseren Segen, weil er diese Liebe und diesen Segen auch fraglos von Gott erhält. Seine sündhaften Handlungen haben diesen Anspruch jedoch nicht, weil er ihnen auch von Gott her nicht zukommt: Gott segnet nicht die Sünde (vgl. Gal 2,17). Paulus sagt „Segnet, die euch verfolgen“ (Röm 12,14), er sagt nicht „Segnet die Verfolgung“. Jesus sagt „Liebt eure Feinde und betet für die, die euch verfolgen“ (Mt 5,44), er sagt nicht „Betet dafür, dass die Verfolgung gelingt“. In gleicher Weise sollen wir z.B. für einen Ehebrecher beten und ihn segnen, aber unter keinen Umständen dürfen wir den Ehebruch segnen, egal wie sehr der Ehebrecher und seine Geliebte meinen, sich zu „lieben“.



AUF DAS VORGELEGTE DUBIUM:
Hat die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen?

  • Es sei das Augenmerk auf die Wortwahl gerichtet: Gefragt wird nämlich nicht, ob die Kirche willens ist, oder ob sie in der Lage dazu ist, etwas zu tun. Sondern es wird gefragt, ob sie die Vollmacht hat, etwas zu tun. Es geht also nicht darum, ob die Kirche das in Frage Stehende tun kann, sondern ob sie es darf. Das „Können“ ist derweil vom „Dürfen“ abhängig, denn was nicht erlaubt ist, entfaltet in diesem Sinne auch keine Wirkung, ist nicht gültig, ist null und nichtig: Wenn ich beispielsweise als nicht bevollmächtigte Person ein Dokument unterschreibe, dann „kann“ ich diesen mechanischen Vorgang des Unterschreibens zwar offensichtlich tätigen, aber weil ich diese Unterschrift auf diesem Papier nicht leisten darf, weil ich nicht die Vollmacht dazu habe, ist meine Unterschrift Bedeutung- und Wirkungslos und bewirkt höchstens Verwirrung, Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand zur Bereinigung des Fehlers.

  • Wann immer eine Frage auftaucht, in der es darum geht, ob die Kirche etwas tun darf, geht es folglich nicht um etwas, das in der Verfügungsgewalt der Kirche steht. Denn dürfen und nicht-dürfen geschieht nicht aus einem selbst heraus, sondern es ist auferlegt von dem, der die Regeln aufgestellt hat. Vollmacht wird einem durch Bevollmächtigung zuteil. (Die Alternative ist Selbstermächtigung, etwas, das gewöhnlich nicht gewaltfrei abläuft.) Also: Die Frage behandelt nicht etwas, das in der Kompetenz oder Beliebigkeit der Kirche liegt, sondern etwas, das ihr vorgegeben ist. Ginge es nur um ein „Können“, ließe sich fragen, ob die Kirche nicht einfach den nötigen „Mut“ aufbringen könnte, um es zu tun... Wenn ihr aber die Vollmacht fehlt, dann kann sie das nicht eigenmächtig ändern.

  • Nicht „Rom“ übt hier „Macht“ aus, wie es gerne dargestellt wird, sondern „Rom“ stellt gerade fest, dass es diesbezüglich keine Macht hat! Dass es auch in Sachen Religion gewalttätige Selbstermächtigung gibt, wissen wir aus Jesu eigenem Mund, wenn er über das Schicksal des Täufers Johannes (und sein eigenes) spricht: „bis heute wird dem Himmelreich Gewalt angetan und Gewalttätige reißen es an sich.“ (Mt 11,12) Gemeint ist ein gewalttätiges Auflehnen gegen die Umkehrpredigt des Täufers, das dann auch folgerichtig auf die Umkehrpredigt Jesu weiterwirkte und noch bis heute wirkt. Das Aufbäumen von Theologenschaft und Bischofsclique gegen diese „römische Note“ ist m.E. nichts anderes als die (verbal) gewalttätige Auflehnung gegen das Himmelreich (= die Herrschaft Gottes), von der Jesus sprach.

  • Übrigens: Die gleiche Formulierung bzgl. der Vollmacht findet sich z.B. auch in Ordinatio sacerdotalis, womit die Unmöglichkeit der Spendung des Weihesakraments an Frauen festgestellt wurde. Auch Johannes Paul II. verkündete damals nicht, dass die Kirche dies nicht tun könne oder wolle, sondern, Zitat: „dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden“ (Nr. 4).



WIRD GEANTWORTET:
Nein.

  • Manche Reaktionen stören sich an dem, was sie als „schroffes Nein“ oder dergleichen bezeichnen. Sogar manche Theologen stoßen in dieses Horn. Dazu muss man wissen, worauf auch der Kommentar zum Responsum hinweißt, dass ein Responsum grundsätzlich mit „Ja“ oder „Nein“ antwortet, die zugrundeliegende frage (dubium) ist entsprechend stets so gestellt, dass eine Ja/Nein Antwort möglich ist. Das ist in diesem „Literatur-Genre“ so und hat nichts mit Schroffheit zutun. Hätte die Frage anders gelautet, z.B. „Muss ein Priester die Segnung eines homosexuellen Paares unterlassen?“, wäre ein ebenso „schroffes“ Ja als Antwort gekommen. Eine Frage die nicht mit Ja oder Nein beantwortet werden kann, wäre nicht in der Form eines Responsum beantwortet worden, sondern dann womöglich als Instruktion oder Brief oder dergleichen… Mehr steckt nicht hinter dem angeblich „schroffen“ „Nein“.



Erläuternde Note

  • Wir können uns freuen, dass es erläuternde Noten gibt. Das war nicht immer so und das ist für die Autorität der gegebenen Antwort auch nicht erforderlich. Das Responsum wäre genauso gültig und verbindlich ohne eine erläuternde Note. Sie ist eine Hilfe zum Verständnis und zur Vermittlung. Wie sich zeigen wird, zeigt diese Note ein hohes Maß an pastoralem Einfühlungsvermögen und Realitätssinn bei den Verfassern. Ironischerweise spricht man ihnen genau das derzeit ab, während die so Absprechenden (bewusst oder aus Ignoranz) genau die Missverständnisse wiederholen, die mit dieser Note geklärt und beantwortet werden.



In einigen kirchlichen Bereichen verbreiten sich Projekte und Vorschläge von Segnungen für Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts.

  • Inzwischen hat es sich medial herumgesprochen, dass dieses Responsum vermutlich auf eine Anfrage aus dem deutschen Sprachraum antwortet, und dass es daher auch besonders auf diese Länder gemünzt ist. Bekanntlich werden in den meisten Bistümern inzwischen solche Segnungen vorgenommen und von offizieller Stelle zumeist stillschweigend geduldet. Manche Bischöfe haben auch schon ganz offen solche Feiern angeregt.



Nicht selten sind solche Projekte durch den aufrichtigen Willen motiviert, homosexuelle Personen anzunehmen, sie zu begleiten und ihnen Wege des Glaubenswachstums anzubieten, „damit diejenigen, welche die homosexuelle Tendenz zeigen, die notwendigen Hilfen bekommen können, um den Willen Gottes in ihrem Leben zu begreifen und ganz zu erfüllen“.

  • Faktisch herrscht wohl meistens eine Einstellung vor, die den Willen Gottes für das Leben des Menschen mit seinem faktischen Leben gleichsetzt. Wie immer jemand lebt, was immer er tut und will, das wird als der Wille Gottes für sein Leben propagiert. Der Maßstab ist meist also nicht der Wille Gottes, sondern der Wille des Menschen: Wie er leben will, das ist maßgeblich. Der Anspruch einer Lebensänderung die nicht dem eigenen Willen entspricht, kommt in den meisten pastoralen Papieren und Praktiken nicht vor.

  • Die Bibel weiß es besser: „Meine Gedanken sind nicht eure Gedanken und eure Wege sind nicht meine Wege“ (Jes 55,8). Wir wissen, dass sogar ein christliches Bekenntnis nicht ausreicht, um gerettet zu werden, solange nicht auch unser Handeln dem Bekenntnis entspricht; und das heißt, solange unser Handeln nicht konsequent an den Plänen bzw. am Willen Gottes ausgerichtet ist: „Herr! Herr!, wird in das Himmelreich kommen, sondern wer den Willen meines Vaters im Himmel tut.“ (Mt 7,21; vgl. 12,50) Das Entscheidende ist der Weg Gottes, der nichts anderes meint als die Befolgung seines Willens: „Du sollst die Gebote des Herrn, deines Gottes, bewahren, auf seinen Wegen gehen und ihn fürchten.“ (5Mos 8,6)



Auf diesen Wegen können das Hören des Wortes Gottes, das Gebet, die Teilnahme an liturgischen Handlungen der Kirche und praktizierte Nächstenliebe eine wichtige Rolle bei der Förderung von Bemühungen spielen, die eigene Lebensgeschichte zu deuten sowie frei und verantwortungsbewusst die eigene Taufberufung anzunehmen,...

  • Das ist ein ungemein wichtiger Punkt: Es wird klar, dass die Teilnahme und Teilhabe am Leben der Kirche sehr viel mehr beinhaltet, als die oft geforderte „Anerkennung“ durch eine öffentliche Zeremonie. Die Realität ist häufig gerade die, dass solche Zeremonien, deren Inhalt meist nicht verstanden, und die daher mit eigenen „Inhalten“ gefüllt werden, einen Gutteil unserer pastoralen Anstrengungen einnehmen: Die so genannten Kasualien (Taufe des Kindes, Erstkommunion, Firmung, Trauung, Beerdigung) werden noch relativ viel nachgefragt, aber sie entfalten faktisch keine Tiefenwirkung mehr. Sie werden innerhalb eines in hohem Maße standardisierten und ebenso flachen Kirchen- und Gottesbildes (ein säkularisiertes Christen- und Gutmenschentum, wenn man so will) als Gestaltungselemente für Familienfeiern udgl. angefragt, aber nicht als Vollzüge des christlichen Glaubens. Dementsprechend sind, wenn es um „Teilhabe an Kirche“ geht, meist auch nur solche formalisierten und öffentlichen Aktionen im Blick. Das Glaubensleben, also die bewusste Annahme der Taufberufung, umfasst mehr; einiges wurde hier genannt.



... weil „Gott jeden Menschen liebt. Und Gleiches tut auch die Kirche“, indem sie jede ungerechte Diskriminierung ablehnt.

  • Wird später noch relevant: Die Kirche lehnt ungerechte Diskriminierung ab. Das gleiche tut auch der Staat. Wie wir aus der Geschichte wissen, ist das leider sowohl bei der Kirche als auch beim Staat durchaus nicht selbstverständlich.

  • Nun behaupten manche anlässlich des Responsums, etwa der „Schweizerische Katholische Frauenbund“ (hier), es gäbe nicht soetwas wie eine gerechte Diskriminierung, Diskriminierung sei immer ungerecht. Das ist natürlich Quatsch, denn sowohl im Staat, als auch im gesellschaftlichen Alltag und so auch in der Kirche gibt es massenweise gerechte Diskriminierungen, d.h. eine Ungleichbehandlung von Personen anhand bestimmter Parameter. Beispiele gefälligst? Hier: Wenn jemand im Gefängnis sitzt und nicht nach belieben die Welt bereisen darf, dann handelt es sich dabei um eine gerechte Diskriminierung. Der Staat hat das Recht, Menschen auf diese Weise (gerechter Weise) zu diskriminieren, z.B. in der Form der Strafe für begangene Verbrechen. Aber auch jedes Schild an einer Tür „Zutritt verboten“, „Privat“, „Nur für autorisiertes Personal“ ist eine gerechte Diskriminierung, denn allen nicht Berechtigten wird der Zutritt verwehrt. Oder wenn ein Ladenbesitzer sich entscheidet, aus einem gerechten Grund einen potentiellen Kunden nicht zu bedienen, dann ist das eine gerechte Diskrimierung. Oder wenn der Busfahrer mich nicht mitnehmen will, weil ich keine Fahrkarte habe (und auch keine kaufen will), dann ist das eine gerechte Diskriminierung. Ein wichtiges Stichwort hier ist das „Hausrecht“. Das gibt es aber auch anderswo, z.B. wenn Grundstücke verlost werden: Wer kein Los kauft, wird diskriminiert, indem er nicht an der Verlosung teilnehmen darf. Wer eine Niete gezogen hat wird diskriminiert, indem er kein Grundstück bekommt. Überall gibt es gerechte Diskriminierung. Flapsig gesprochen: Wie der ÖPNV, so hat auch die Kirche Regeln, und wer sich nicht an sie hält, hat keinen Anspruch darauf, „bedient“ zu werden, er wird dann folglich gerechterweise diskriminiert.



Unter den liturgischen Handlungen der Kirche sind Sakramentalien von besonderer Bedeutung: als „heilige Zeichen, durch die in einer gewissen Nachahmung der Sakramente Wirkungen, besonders geistlicher Art, bezeichnet und kraft der Fürbitte der Kirche erlangt werden. Durch diese Zeichen werden die Menschen bereitet, die eigentliche Wirkung der Sakramente aufzunehmen; zugleich wird durch solche Zeichen das Leben in seinen verschiedenen Gegebenheiten geheiligt“.

  • Diese allgemeine Darlegung konkretisierend: Der Segen über eine innige Verbindung zwischen zwei Menschen ist Hingeordnet auf die in Gottes Plan vorgesehene Verbindung par excellence, in der sich als ein tiefes/großes Geheimnis das Verhältnis zwischen Christus und seiner Kirche (Eph 5,32) bzw. zwischen Gott und Mensch sinnbildlich verdichtet: Die Ehe.

  • In der Geschichte der Kirche gab es auch die Tradition der Freundschaftssegnung, bei der eine besondere freundschaftliche Liebe zwischen zwei Menschen (meist zwischen zwei Männern) in einer eigenen Liturgie unter den Segen Gottes gestellt wurde. Diese so genannte „Adelphopoiese“ (gr. „Brudermachung“), im Deutschen spricht man von „Schwurbruderschaft“, gab es in der Westkirche bis ins 14., in der Ostkirche noch bis ins 20. Jahrhundert. Vor ein Paar Jahren hat man versucht, hier soetwas wie eine Trauung Homosexueller oder doch zumindest die „Gutheißung“ (Segnung) gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zu erblicken… das stellte sich erwartungsgemäß als dummer Irrtum heraus und ist seit ein paar Jahren wieder in der Versenkung verschwunden. Es würde mich aber nicht wundern, wenn das demnächst von irgendwelchen „Theologen“ erneut herangezogen wird, was dann wiederum mühselig entkräftet werden muss… Stellte sich nämlich heraus: Menschen waren einstmals in der Lage, eine innige Beziehung zu pflegen, ja sogar Liebe für einen anderen Menschen zu empfinden, ohne jeglichen Wunsch, auch mit diesem zu kopulieren… Etwas, das in unserer hypersexualisierten Welt unvorstellbar geworden ist, daher auch das Unverständnis für diese historischen Zeremonien.

  • Im Grunde wäre es wünschenswert, wir würden „Liebe“ nicht immer eingleisig als sexuelle Liebe auffassen. Es gibt z.B. auch die Liebe in der Familie, für die es eigene Segensformen gibt (Familiensegen). Ob es für freundschaftliche „Liebesbeziehungen“ wieder besondere liturgische Formen braucht, weiß ich nicht, aber sie würden in der gegenwärtigeen Situation jedenfalls ein gerütteltes Maß an Unterscheidung und Festigkeit im Glauben erfordern, um sie korrekt zu beurteilen und einzusetzen…



Der Katechismus der katholischen Kirche erläutert weiter: „Die Sakramentalien verleihen die Gnade des Heiligen Geistes nicht nach Art der Sakramente, sondern bereiten durch das Gebet der Kirche vor, die Gnade zu empfangen und mit ihr mitzuwirken“ (Nr. 1670).

  • In gewisser weise sind alle Sakramentalien mit Gebet verbundene Segnungen, denn sie alle dienen dazu, Gegenstände oder Personen in den Dienst (des Willens) Gottes zu stellen bzw. Gottes Zuwendung durch die Kirche auszudrücken.



Zur den Sakramentalien gehören Segnungen, mit denen die Kirche „die Menschen aufruft, Gott zu preisen, sie auffordert, seinen Schutz zu erbitten und sie ermahnt, sich seiner Barmherzigkeit mit der Heiligkeit des Lebens würdig zu erweisen“. Darüber hinaus sind „sie in einer gewissen Nachahmung der Sakramente eingesetzt und beziehen sich immer und hauptsächlich auf geistliche Wirkungen, die sie kraft der Fürbitte der Kirche erlangen“.

  • Wir erfahren: Ein Segen befähigt zur „Mitwirkung“, er entält eine Ermanung und er hat (hoffentlich) auch eine Wirkung. Ein Segen ist also kein Konsumgut – das man passiv empfängt, um dann weiter das zu tun, was man halt tun will –, sondern er wirkt und bewirkt etwas.

  • Festzuhalten ist, dass ein Segen an sich nicht an in der Vergagenheit liegende Vorausetzungen beim Empfänger gebunden ist, denn was auch immer in der Vergangenheit gewesen ist, wo auch immer der bisherige Weg langführte: Der Segen dient dazu, mehr auf den Wegen Gottes zu gehen. Ein Segen ist aus genau diesem Grund aber durchaus anspruchsvoll in Richtung Zukunft, und er bringt eine Verpflichtung mit sich bezüglich der Absicht (für diese Zukunft), mit der er empfangen wird.

  • Wenn „Segnen“ bedeutet, jemandem das „gute Wort Gottes“ zukommen zu lassen, dann kann dies immer nur in dem Sinn geschehen, dass das Segnen dazu dient, den Willen Gottes zu erfüllen: Das „Wort, das meinen Mund verlässt: Es kehrt nicht leer zu mir zurück, ohne zu bewirken, was ich will, und das zu erreichen, wozu ich es ausgesandt habe.“ (Jes 55,11)

  • Ganz gleich, ob wir Gegenstände, Tiere oder Menschen Segnen: Immer ist der Sinn des Ganzen dies, dass der Wille Gottes durch sie mehr erfüllt wird, dass das Leben von Gottes Geschöpfen gelingt und (mehr) Frucht bringt. Eine sündhafte Handlung kann folglich nicht gesegnet werden „auf dass sie gelinge“, der Versuch wäre nichts weniger als Blasphemie. Umso mehr sollen wir die so handelnden Menschen – Sünder, wie wir alle! – segnen, auf dass sie von ihrem sündigen Tun ablassen und sich auf den Weg Gottes begeben.

  • Hier wird auch einleuchtend, warum die Kirche Gegenstände segnet, nicht aber bestimmte Handlungen von Menschen: Gegenstände sind nicht sündhaft und sie können gar nicht sündigen, nur Menschen können das. Man kann Gegenstände zu sündhaften Zwecken gebrauchen, aber dann sündigt der Gebrauchende, nicht der Gegenstand. Der Spruch „Ihr segnet Kläranlagen, aber nicht Schwule“ ist also in mehrfacher Hinsicht fragwürdig: 1. Segnen wir Schwule durchaus, nur nicht ihre „schwulen“ Handlungen; wie wir jeden Sünder segnen, nicht aber die Sünden, die er begeht. 2. Ist es ziemlich menschenverachtend, homosexuell empfindende Menschen mit unbelebten Gegenständen, erst recht mit Kläranlagen, zu vergleichen. Menschen können sich für oder gegen Gott, für das Gute oder für die Sünde entscheiden; Kläranlagen können dies nicht. Offensichtlich respektiert und schützt die Kirche die Würde dieser Menschen mehr als diejenigen, die solche dümmlichen Vergleiche anstellen.



Um der Natur der Sakramentalien zu entsprechen, ist es deshalb erforderlich, dass, wenn über einige menschliche Beziehungen ein Segen herabgerufen wird, abgesehen von der rechten Absicht derjenigen, die daran teilnehmen, die zu segnende Wirklichkeit objektiv und positiv darauf hingeordnet ist, die Gnade zu empfangen und auszudrücken, und zwar im Dienst der Pläne Gottes, die in die Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig offenbart sind. Mit dem Wesen der von der Kirche erteilten Segnung ist daher nur vereinbar, was an sich darauf hingeordnet ist, diesen Plänen zu dienen.

  • Aufhorchen ließ mich hier das Wort „vollständig“. Die Pläne Gottes für seine Schöpfung sind durch Christus vollständig offenbar geworden. Dies bedeutet, dass es keine „neuen Erkenntnisse“ geben kann (weder aus Privatoffenbarungen, noch aus den oft herbeifabulierten „Humanwissenschaften“), die an diesem einmal geoffenbarten Willen Gottes etwas ändern können. Sein Wille ist es, dass wir durch Christus gerettet sind, dass wir uns von der Sünde entfernen und ihm zuwenden sollen. Punkt. Die Zehn Gebote sind keine Verhandlungssache. Ebenso wenig die Bergperedigt oder sonstwelche Weisungen, die die Kirche uns authentisch, im Gehorsam gegen den Willen Gottes vorlegt.

  • "Vollständig offenbart" heißt indes nicht, das dieser Plan auch schon vollständig von der Kirche erkannt und verstanden wird. Der Geist, der uns in die ganze Wahrheit einführt (vgl. Joh 16,13) ist ja nach wie vor am Wirken. Gleichwohl kann ein Fortschritt in diesem Verständnis nie dem bisherigen Weg widersprechen; es kann keine echte Einsicht aus dem Geist Gottes geben, die einer früheren Einsicht aus demselben Geist widerspricht. Was einmal als wahr erkannt wurde, bleibt wahr. Dies zu leugnen wäre Relativismus, der die Möglichkeit von Wahrheit ablehnt.

  • Außerdem: Der Segen gilt allem, „was an sich darauf hingeordnet ist“ Gottes Plänen zu dienen. Es geht also nicht um Dinge, von denen wir behaupten, sie würden diesen Plänen dienen, und es geht auch nicht um solche Dinge, deren Hinordnung auf diese Pläne durch menschliches Verhalten pervertiert wurde. Nicht menschlicher Wunsch und seine Einbildungskraft sind also maßgeblich, sondern die Dinge an sich.



Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die Lebensweitergabe offen ist) einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist.

  • Achtung, wichtig: Was die Kirche über die Unmöglichkeit der Segnungen von Verbindungen zwischen Menschen lehrt, betrifft nur solche Verbindungen „die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe einschließen“ und es betrifft alle Verbidnungen „die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe einschließen“. Also auch alle heterosexuellen Beziehungen und Partnerschaften, auf die dies zutrifft. Die zuvor erwähnte Adelphopoiese, genau wie Segnungen für Familien oder solche zur Verlobung, sind darum unproblematisch. [Nun wird mancher sagen: „Ja, aber die Verlobten sind noch nicht verheiratet und die ‚machen es‘ doch bestimmt schon!“ Das mag sein. Solange sie es nicht an die große Glocke hängen, geht die Kirche jedoch wohlwollend, gütig und barmherzig davon aus, dass sie „es“ nicht „machen“, sondern sich an die Lehre der Kirche halten – oder sich zumindest aufrichtig darum bemühen (im Falle des Scheiterns gibt es die Beichte). Das ist auch nicht soo wirklichkeitsfremd, wie es oft dargestellt wird, ich selbst kenne einige v.a. junge Menschen, die sich daran (ge)halten (haben), einschließlich meine Frau und mich.]

  • Nun hat man der Kirche (wiedermal) eine „Fixierung auf Sexualität“ vorgeworfen. Das ist natürlich Unsinn, denn wo ist hier die Fixierung? Wann hat sich die Kirche denn das letzte Mal über das Thema Sex geäußert? Ist länger her… also gibt es hier keine Fixierung. Da die Kirche aber zu allem, was zum Menschsein gehört, etwas zu sagen hat, kommt ab und an natürlich auch mal Sex zur Sprache, der gehört nämlich zum Menschsein dazu und ist sogar von quasi-sakramentaler Natur (eine sakramental geschlossene Ehe ist erst dann gänzlich unauflöslich, wenn sie „vollzogen“ wurde). Manfred Lütz sagte einmal pointiert „Sex ist ein Sakrament!“… so hoch, so wichtig, ja so heilig(!) schätzt die Kirche Sex(ualität) ein.

  • Nicht unwichtig ist, dass hier davon die Rede ist, dass eine Ehe per Definition „an sich für die Lebensweitergabe offen“ ist. Denn nichts lieben Pharisäer mehr, als Haare zu spalten und darauf hinzuweisen, dass auch in Ehen zwischen Mann und Frau nicht immer Nachwuchs vorhanden ist, ob das denn gleichfalls „ungültige“ Verbindungen seien… Das ist natürlich nur ein Ablenkungsmanöver. Das Entscheidende ist nicht, ob tatsächlich Kinder da sind, wie das „alttestamentlich“ zuweilen der Fall war (Unfruchtbarkeit als Zeichen für das Verfluchtsein von Gott), sondern ob die Verbindung „an sich offen“ für Kinder ist – die ja immer Geschenk Gottes, nie Verdienst, und nicht mit Gewalt (künstliche Befruchtung, Leihmutterschaft) zu erringen sind.

  • Diese Offenheit, die stets den Menschen als ganzen Betrifft (ein bloßes Gefühl genügt z.B. nicht) kann übrigens auch in heterosexuellen Verbindungen fehlen, weswegen etwa das bewusste Aussschließen von Nachwuchs ein Grund für die Nichtigkeit einer Ehe ist. Bei homosexuellen Paaren ist es so, dass sie, egal wie offen für Nachwuchs sie seelisch (gefühlsmäßig) oder geistig (willensmäßig) auch sein mögen, sie es als „ganze Menschen“ (aus Seele, Geist und Körper) faktisch nicht sind und nicht sein können, denn zwei Männer oder zwei Frauen können keinen Nachwuchs hervorbringen, ganz egal wie sehr sie es wollen, fühlen oder wie gesund und fit sie sind. (Ein bewusstloser Mensch – sozusagen ohne „Geist“ – kann darum auch keine Ehe eingehen.)

  • „Aber was, wenn z.B. die Frau aufgrund einer Erkrankung keine Kinder bekommen kann, dann ‚kann‘ sie doch auch nicht ‚körperlich offen‘ sein?“ Eine Krankheit ändert nichts an der genannten „Offenheit“, schließlich betrachten wir auch Krankheit nicht (mehr) als Hinweis auf eine Verfluchung durch Gott. Eine Erkrankung mit der sexuellen Orientierung eines Menschen zu vergleichen ist indes Unfug, Homosexualität ist keine Krankheit.



Das Vorhandensein positiver Elemente – die in sich betrachtet dennoch zu schätzen und hervorzuheben sind – in solchen Beziehungen ist trotzdem nicht in der Lage, diese zu rechtfertigen und sie daher rechtmäßig zum Gegenstand einer kirchlichen Segnung zu machen, weil diese Elemente im Dienst einer Verbindung stehen, die nicht auf den Plan des Schöpfers hingeordnet ist.

  • Wichtige Unterscheidung: positive Elemente machen den Kontext, in dem sie eingebettet sind, nicht durch ihr bloßes Vorhandensein zu etwas Gutem. Wenn ein Ehebrecher mit seiner Geliebten „Werte“ wie Freundschaft, Hilfsbereitschaft und „Treue“ (haha!) pflegt, bleibt seine Beziehung zu ihr dennoch ein Ehebruch und also eine Sünde. Was immer es an „Positivem“ in dieser Beziehung gibt, ist nicht wegen der (sündhaften) Beziehung da, sondern höchstens trotz dieser. Daher machen sie diesen Ehebruch nicht „gut“, sie „rechtfertigen“ den Ehebruch nicht, er bleibt Sünde und kann niemals von der Kirche (ab)gesegnet werden. Genau betrachtet fördern diese positiven Elemente hier sogar die Sünde, weil sie der sündhaften Beziehung mehr „Haltbarkeit“ verleihen… Es wird also klar: Auch an und für sich Positives wie z.B. „Hilfsbereitschaft“ kann pervertieren und gewissermaßen „im Dienst“ der Sünde stehen. Man kann das auch mit beliebigen anderen Szenarien durchspielen: Ein Missbrauchstäter, der die an sich positiven Elemente „Fürsorge“ oder „Väterlichkeit“ pervertiert; oder das positive Element „kindliches Vertrauen“, das sein Opfer daran hindert, aus dieser schrecklichen Beziehung auszubrechen. Der Punkt ist: Nur weil ein Gefühl, eine Überzeugung, ein Wille oder eine charakterliche Eigenschaft an und für sich positiv ist, bedeutet dies nicht, dass sie auch in jedem Kontext Positives hervorbringt. Das bloße Vorhandensein „positiver Elemente“ hat darum keinerlei Gewicht für die Beurteilung des Kontextes in dem sie vorkommen, wenn dieser Kontext an sich schon sündhaft ist. [Die einzige zu stellende Frage ist also letztlich: Ist praktizierte Homosexualität, wie überhaupt praktizierte Sexualität außerhalb der Ehe, Sünde, oder ist sie es nicht? Bibel und Kirche sagen: ja, sie ist es.]

  • Heilsgeschichtlich gewendet sind „positive Elemente“ wie Freundschaft, Vertrauen, Treue, Dankbarkeit etc. in einer Ehe nicht nur für das Gute, das die Ehe ist, förderlich, sondern sie haben selbst ihren Ursprung aus der Gnade, die dem ehelichen Bund zuteil wird.



Da die Segnungen für Personen in Beziehung zu den Sakramenten stehen, kann darüber hinaus die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen nicht als zulässig angesehen werden, weil sie in gewisser Weise eine Nachahmung oder einen analogen Hinweis auf den Brautsegen darstellen würde, der auf den Mann und die Frau herabgerufen wird, die sich im Sakrament der Ehe vereinigen, da „es keinerlei Fundament dafür [gibt], zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn“.

  • Manche Kommentatoren meinen, die Kongregation würde hier eine Verwechslung zwischen einer sakramentalen Ehe und einer bloßen Segnung für eine Partnerschaft befürchten, was ein falsches Sakramentsverständnis auf Seiten der Kongregation sei. Antwort: 1. Ja und 2. Nein.

  • Zu 2.: Die Gefahr einer Verwechslung sieht die Kongregation zunächst im Blick auf den zur kirchlichen Trauung gehörigen Brautsegen, nicht im Blick auf das Sakrament. Aber das eine führt zum anderen:

  • Zu 1.: Die Gefahr einer solchen Verwechslung ist zweifelsohne real, denn bei Licht betrachtet wissen die meisten, die sich in unseren Kirchen „trauen“, nicht, was sie dort tun. Papst Franziskus hatte 2016 (in der konkreten Wortwahl wohl eher unüberlegt, der Sache nach aber nicht falsch) drastisch dargelegt: „sie wissen nicht, was sie sagen“, wenn sie sich das Ja-Wort geben. Er schließt daraus: „die große Mehrheit unserer sakramentalen Ehen“ sei daher „ungültig“. Der Papst stellte fest, dass „die Leute nicht wissen, was das Sakrament bedeutet“ (hier). Dass die Erfragung des Konsenses ein sakramentaler Vollzug ist, ist den meisten überhaupt nicht bewusst. Oder überhaupt, was ein Sakrament ist. Mag sein, dass diese Erfragung für nicht wenige Paare nur so eine Art Willenserklärung ist, wie etwa bei der Taufe eines Kindes, wenn der Zelebrant fragt „Was erbitten Sie von der Kirche“ und man mit „die Taufe“ antwortet. Meist besteht das Entscheidende für die Paare darin „den Segen Gottes“ zu erhalten. Das ist für sich genommen auch schön und begrüßenswert, aber zuwenig. Und genau darum besteht die sehr reale Gefahr der Verwechslung mit anderen „Segnungen“. Da ist die Glaubenskongregation sehr hellsichtig und realistisch.

  • Zu glauben, die Menschen, die Adressaten solcher Feiern wären, würden hier die Unterscheidung klar haben, ist ausgesprochen unrealistisch. Von sonstigen Mitfeiernden und Außenstehenden ganz zu schweigen. Faktisch ist der Zustand der religiösen Bildung auf einem absoluten Tiefpunkt. Mir sind z.B. beruflich bedingt Ergebnisse von (nicht veröffentlichten) Umfragen aus österreichischen Diözesen bekannt, aus denen hervorgeht, dass viele der regelmäßigen Gottesdienstbesucher(!) nicht unterscheiden (können) zwischen einer Wort-Gottes-Feier mit Kommunionempfang und einer Eucharistiefeier. [Ich weiß zudem aus direkter Beobachtung, dass auch reichlich Theologen den wesentlichen Unterschied nicht benennen können.] Eine Segensfeier für ein Homosexuelles Paar wäre für die meisten Menschen genausowenig von einer Trauung unterscheidbar, zumal die umgebenden Feierlichkeiten außerhalb des Kirchenraums (und wohl schon die Deko und Gestaltung in demselben) gewiss auch keinen Unterschied deutlich machen würden. Selbst wenn den „Gesegneten“ der Unterschied bewusst und verständlich wäre: Es rechnet wohl niemand ernsthaft damit, dass sie diesen Unterschied dann auch in der Gestaltung der Feierlichkeiten kenntlich machen würden.



Die Erklärung der Unzulässigkeit von Segnungen der Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts ist daher weder eine ungerechte Diskriminierung noch enthält sie die Absicht, eine solche zu sein, sondern ruft die Wahrheit des liturgischen Ritus in Erinnerung und das, was dem Wesen der Sakramentalien zutiefst entspricht, so wie die Kirche sie versteht.

  • Jeder Mensch kann sich zu jeder Zeit den Segen Gottes „holen“, sei es im liturgischen Rahmen etwa am Schluss einer jeden hl. Messe oder im persönlichen oder gemeinschaftlichen Gebet („Der Herr segne uns, er bewahre uns vor Unheil und führe uns zum ewigen Leben“); oder einfach indem er Gott darum bittet oder jemand anderen bittet, ihn zu segnen. Nichts und niemand hindert einen Menschen, Gottes Segen zu erhalten, am wenigsten die Kirche. Es gibt nur ein Hindernis zwischen dem Menschen und Gott: Die Sünde des Menschen.

  • Die Kirche segnet alle und sie betet für alle. Als Christen sollen wir auch homosexuell empfindende Menschen segnen. Nicht, weil sie homosexuell sind, sondern weil sie von Gott in diese Welt gestellt sind, von ihm als seine Geschöpfe geliebt und darum schon immer von ihm, Gott, gesegnet. Sündhafte Handlungen von Menschen können wir aber nicht segnen, weil sie nicht von Gott in die Welt gesetzt sind, sondern aus dem freien Willen der Menschen kommen. Zu glauben, alles was Menschen tun, habe ein Recht auf Segen, weil Gott doch alle (Menschen!) segne, ist ein grober Irrtum; man spiele das nur einmal mit anderen freien menschlichen Handlungen wie Mord, Ehebruch oder Diebstahl durch. Menschen können sündigen, d.h. sich von Gott(es Plan) abwenden, daher kann nicht alles, was Menschen tun, gesegnet werden.

  • Die Sünde ist Trennung von Gott und faktisch das Ausschlagen seines Segens.



Die christliche Gemeinschaft und die geistlichen Hirten sind aufgerufen, Menschen mit homosexuellen Neigungen mit Respekt und Takt aufzunehmen; sie werden im Einklang mit der kirchlichen Lehre die am besten geeigneten Wege zu finden wissen, um ihnen das Evangelium in seiner Fülle zu verkünden. Diese Personen mögen gleichzeitig die aufrichtige Nähe der Kirche anerkennen – die für sie betet, sie begleitet, mit ihnen den Weg des christlichen Glaubens teilt – und ihre Lehren mit aufrichtiger Bereitwilligkeit annehmen.

  • Dieser Aufruf gilt eigentlich für alle Menschen. Faktisch kennen die meisten Getauften die (Moral)Lehre der Kirche nicht und sie leben sie folglich auch nicht (und sie können folglich auch nicht über ihren Sinn oder Unsinn urteilen). Die Umfrage im Vorfeld der Familiensynode hat diese weitestgehende Unkenntnis (bei gleichzeitiger blinder Ablehnung des nicht Bekannten) eindrücklich belegt, vgl. meine Anmerkungen dazu hier; in kurz: die Hirten und Theologen haben seit Jahrzehnten (spätestens seit Humanae vitae) ihre Pflicht diesbzeüglich sträflich vernachlässigt und geben „Rom“ die Schuld daran. Die Theologie hat diesen Irrweg befeuert. [Dieses ideologische Spiel geht sogar so weit, dass z.B. einige Bücher von Johannes Paul II., insbesondere „Liebe und Verantwortung“, jahrzehntelang vergriffen waren und ganz bewusst nicht nachgedruckt wurden, auch nicht als dieser große Papst starb und heiliggesprochen wurde (welche Chance, sein schriftliches Erbe gewinnbringend unters Volk zu werfen!… vertan…): der Kösel-Verlag saß auf den Rechten seiner deutschen Übersetzung von 1979 und tat nichts damit. Es musste erst von Josef Spindelböck eine neue Übersetzung aus dem Polnischen erstellt werden, damit dieses wichtige Buch den deutschsprachigen Leser über einen anderen Verlag wieder erreichen konnte. Solche Blockaden seitens der Verlage sind recht effektiv, wenn man bestimmte Positionen und Gedanken kleinhalten will, und es ist die Theologie, die hier Druck auszuüben vermag.]

  • Hierzulande hört man es nicht gern, das es tatsächlich homosexuell empfindende Menschen gibt, die sich bemühen, entsprechend der Lehre der Kirche zu leben. Allen Unkenrufen zum Trotz gibt es diese Menschen. Besonders hervorzuheben ist hier das seit über 40 Jahren aktive Apostolat „Courage International“, das sich genau dieser Menschen annimmt. Diese homosexuell empfindenden Menschen, die nach der Lehre der Kirche zu leben sich bemühen, die gibt es, und der Prozentsatz könnte u.U. (ist nur eine Mußmaßung meinerseits) sogar dem der Heterosexuellen ähneln, die dies gleichfalls tun wollen.

  • Ich bin mir derweil sicher: Würden die Hirten ihrer Pflicht nachkommen und diese Lehre (zunächst selbst kennen und) unverkürzt verkünden, würden sehr viel mehr Menschen nach ihr leben, denn diese Lehre ist befreiend, erfüllend und einfach schön. Meine Meinung? Die hierzulande durch viel theologische Propaganda und Falschinformation fast schon zum Schimpfwort gewordene „Theologie des Leibes“ ist Mark und Bein einer christlichen Lehre und Lebenspraxis von Liebe und Sexualität für das 21. Jahrhundert. Möge sich Gott der Hirten erbarmen, die seit Jahrzehnten ihre Pflicht so sträflich vernachlässigt haben...



Die Antwort auf das vorgelegte Dubium schließt nicht aus, dass Segnungen einzelnen Personen mit homosexueller Neigung gespendet werden, die den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen Gottes zu leben, wie sie in der kirchlichen Lehre vorgelegt werden; sie erklärt jedoch jede Segnungsform für unzulässig, die dazu neigt, ihre Verbindungen anzuerkennen. In diesem Fall würde die Segnung nämlich die Absicht zum Ausdruck bringen, nicht bestimmte Einzelpersonen dem Schutz und der Hilfe Gottes im oben genannten Sinne anzuvertrauen, sondern einen Entschluss und eine Lebenspraxis zu billigen und zu fördern, die nicht als objektiv auf die geoffenbarten Pläne Gottes hingeordnet anerkannt werden können.

  • Erneut erfahren wir, dass für den Empfang des Segens Gottes der Wille, die Absicht für die Zukunft entscheidend ist. Wenn ich davon ausgehe, dass mir der Segen Kraft für ein anstehendes Werk gibt, dann wäre es schlicht eine Gotteslästerung (eine Sünde gegen den Heiligen Geist [Mt 12,31]?), diese göttliche Kraft für eine Sünde, also die Abkehr von Gott und zum Schaden für mich und andere einzusetzen. Die Argumentation zielt also nicht darauf ab, Gottes Segen oder gar Gott selbst „in Schutz zunehmen“, wie manche meinen. Sondern es geht um den Schutz des Menschen vor noch tieferer Verstrickung in die Sünde durch die Vergötzung oder Fetischisierung des göttlichen Segens für sündige Zwecke.

  • Ein Segen ist immer eine Einladung (oder Aufforderung), auf dem Weg Gottes zu gehen. Er dient nicht unseren Wünschen, sondern dem Willen Gottes für uns.

  • „Gottes Pläne“… wie sehr stört man sich an diesem Begriff! Es wird als kaum zu überbietende Dreistigkeit gesehen, dass „Rom“ meint, die „Pläne Gottes“ zu kennen. Tatsächlich geht es hier nur um das, was ich bereits erwähnte: Die Kirche äußert hier keinen Machtanspruch (oder Wissensvorsprung), sondern sie weist auf ihre eigenen Grenzen hin, dass sie sich nämlich nicht gegen den geoffenbarten Willen Gottes erheben kann (zur Frage, ob praktizierte Homosexualität laut der Bibel Sünde ist, vgl. meine Überlegungen hier). Täte sie es, sie hörte auf, seine Kirche zu sein.



Gleichzeitig erinnert die Kirche daran, dass Gott selbst nicht aufhört, jedes seiner Kinder zu segnen, die in dieser Welt pilgern, denn für ihn „sind wir […] wichtiger als alle Sünden, die wir begehen können“. Aber er segnet nicht die Sünde und er kann sie nicht segnen: Er segnet den sündigen Menschen, damit er erkennt, dass er Teil seines Liebesplans ist, und sich von ihm verändern lässt. Denn er „nimmt uns so, wie wir sind, aber lässt uns nie so, wie wir sind“.

  • Nochmal: Es ist zu unterscheiden zwischen dem Sünder und der Sünde, also zwischen dem Menschen und dem, was er tut. Wenn wir die Unterscheidung zwischen Sünder und Sünde nicht machen, dann müssten wir beides miteinander identifizieren – der Sünder ist die Sünde –, was dann nur zwei ungute Möglichkeiten bereithält: 1) Wir verurteilen jeden Sünder endgültig, ohne Möglichkeit von Umkehr und Vergebung, denn es gibt ja keine Unterscheidung zwischen der Sünde und dem Sünder – das will offenkundig niemand und das ist auch nicht der Weg Gottes. 2) Weil wir den Menschen für absolut gut halten, müssen wir auch alle seine sündhaften Handlungen für gut erklären, also faktisch die Idee der „Sünde“ abschaffen, um nicht – was wir ja nicht wollen – in 1) zu geraten – das scheint es zu sein, was nicht wenige heute gerne hätten, aber auch das ist offenkundig nicht der Weg Gottes. Der Ruf Jesu zur Umkehr (Mt 3,2) ist der Beweis für die Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen Sünder und Sünde, denn dieser Ruf setzt sowohl die Realität der Sünde voraus, als auch die Möglickeit, sich von ihr abzuwenden.

  • Die Logik Mensch gut = Handlung gut ist für mich eine Ausgeburt des Snobismus. Sowas kann nur jemand denken, der noch nie die Folgen eigener oder fremder Sünden an sich selbst oder an anderen erlebt hat. Hier kommt ins Spiel, was Bernhard Meuser in seinem Buch "Freie Liebe" beschrieben hat: die, die die kirchliche Moral abschaffen wollen, zeichnen z.B. homosexuelle Beziehungen immer nur in den schillernsten Farben. Alles super aufgeklärte und reife, tief gläubige Menschen die ausschließlich respektvoll, achtsam und liebenswürdig miteinander umgehen. Zugleich zeichnen sie Menschen, die an der kirchlichen Moral scheitern, als die Schlimmsten, weil sie es überhaupt versucht haben. In der Realität sind die hier in Frage stehenden gleichgeschlechtlichen Beziehungen meist alles andere als ideal: Monogamie ist eher die Ausnahme, Drogen, Alkohol und Promiskuität sind hier deutlich häufiger anzutreffen. Die traurige Ironie dabei ist freilich, dass es für das Scheitern an der kirchlichen Moral viel Hoffnung gibt, denn insbesondere die Beichte schenkt stets die Möglichkeit des neuen Anfangs, während das Scheitern außerhalb der Kirche sehr schnell in einen bodenlosen Abgrund führt…



Aus diesen Gründen verfügt die Kirche weder über die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts im oben gemeinten Sinne zu segnen, noch kann sie über diese Vollmacht verfügen.

  • Manche Kommentatoren behaupten, es gäbe in diesem Schreiben „dynamische Begrifflichkeiten“ die eine Weiterentwicklung ermöglichen würden (hier). Der entscheidende Begriff hier (wie auch in Ordinatio sacerdotalis) ist jedoch, wie schon erläutert, der der Vollmacht, und der ist nicht dynamisch.

  • Was ich oben zur Vollmacht ausgeführt habe, wird hier am Ende des Dokuments noch überboten: Nicht nur hat die Kirche die Vollmacht nicht, sie kann diese Vollmacht überhaupt nicht haben; Die Kirche darf nicht nur solche Verbindungen nicht segnen, sie kann es gar nicht dürfen. Mehr Absolutheit und weniger „Dynamik“ geht nicht.

  • Die Kritiker werden nun erwidern: Dann nehmen wir uns eben diese Vollmacht, wir bevollmächtigen uns selbst. Und damit sind wir wieder bei Jesus: „bis heute wird dem Himmelreich Gewalt angetan und Gewalttätige reißen es an sich.“ (Mt 11,12) Nichts Neues unter der Sonne (vgl. Pred 1,9).



Papst Franziskus wurde in der dem unterzeichnenden Sekretär dieser Kongregation gewährten Audienz über das vorliegende Responsum ad dubium samt der Erläuternden Note informiert und hat ihre Veröffentlichung gutgeheißen.

  • Der Münsteraner Dogmatiker Michael Seewald meint, mit dieser Wortmeldung aus Rom seien drei der synodalen Themen faktisch abgewickelt (hier): 1) den Zölibat habe Papst Franziskus nach der Amazonassynode bekräftigt (z.B. hier); 2) das Frauenpriestertum könne man sowieso vergessen (vgl. die entsprechende Stellungnahme der Glaubenskongregation aus dem Jahr 2018, hier, worin die Lehre von Ordinatio sacerdotalis nochmals bestätigt wurde); 3) und nun sei auch die Frage nach der Segnung homosexueller Partnerschaften vom Tisch. – Ganz Unrecht hat der Dogmatiker nicht, er vergisst allerdings die Instruktion der Kleruskongregation vom Juni 2020 („Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde“, hier), die klargestellt hat, dass Laien nicht Pfarrer sein können; damit ist auch das vierte Thema des suizidalen Weges eigentlich erledigt. Was dem Dogmatiker auch entgangen zu sein scheint (was man in Deutschland aber generell einfach nicht wahrnehmen wollte), ist, dass das hier nun behandelte Thema eigentlich bereits 2016 durch Amoris Laetitia Nr. 251 (hier) entschieden wurde, worauf sich das hier behandelte Schreiben ja auch maßgeblich stützt, da „es keinerlei Fundament dafür [gibt], zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn“.

  • Alle vier „Themen“ des synodalen Weges haben bereits ihre Absage vom Papst erhalten… Und nun?



Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 22. Februar 2021, dem Fest der Kathedra Petri.

  • Des Öfteren wird so getan, als ob dieses Verbot der Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen etwas Neues wäre. Das ist es natürlich nicht, denn die Kirche hat solche Segnungen nie gutgeheißen, auch schon vor dem 22. Februar 2021. Ausdrückliche „Verbote“ gibt es erst aus jüngerer Zeit, einfach weil es erst in jüngerer Zeit Forderungen und Versuche gibt, solche Segnungen durchzuführen. Das Responsum aus Rom bestätigt und bekräftigt jedoch nur, was vorher schon galt, insofern ist jede Empörung seitens kirchlicher Würdenträger oder aus der Theologenschaft entweder nur ein Schauspiel für die Medien, oder die sich so Äußernden hatten bislang wirklich keine Ahnung, was ihre Kirche lehrt. Ein gutes Beispiel bietet aktuell der in solchen Fragen des Öfteren sich äußernde Bischof Johan Bonny aus Antwerpen, der nach dieser Weisung aus Rom, medial gut platziert, sich nun für seine Kirche „schämt“ (hier). [Ich hatte mich vor einigen Jahren schonmal mit dem Wirrwar des Denkens dieses Bischofs befasst (hier).] Dass die Kirche Segnungen für gleichgeschlechtliche Verbindungen für unzulässig hält und sie auch vor diesem Responsum schon (auf lokaler Ebene) verboten wurden, lässt sich sogar ohne Rückgriff auf den Katechismus oder den Blick ins ferne „Rom“ belegen: Im Jahr 2018 hat der Freiburger Erzbischof Stephan Burger im Anschluss an jene aus Amoris laetitia zitierte Stelle (Nr. 251) für sein Bistum bereits die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ausdrücklich untersagt, ebenso Bischof Fürst von Rottenburg-Stuttgart (hier). Ein Jahr zuvor tat Bischof Genn in Münster das Gleiche (hier). Also: Die aktuelle „römische“ Weisung ist nichts Neues.

Mittwoch, 13. Januar 2021

"Niedere Weihen" für Frauen?

Papst Franziskus hat mit seinem Motu proprio Spiritus Domini vom 11. Januar 2021 eine Änderung des CIC c. 230 §1 verordnet, derzufolge nun auch weibliche Menschen ganz offiziell zu den Diensten als Lektor und Akolyth dauerhaft beauftragt werden können. (HIER ist das Motu proprio und HIER der Begleitbrief des Papstes, beides bisher nicht auf deutsch veröffentlicht.)

Das hat für einen gewissen Unmut gesorgt, da man das als eine Etappe in der Salamitaktik hin zur Priesterweihe für Frauen wahrnehmen zu müssen meint, v.a. vor dem Hintergrund, dass Lektor und Akolyth früher als sog. "niedere Weihen" Vorstufen zum Priestertum bildeten.


Ich möchte an dieser Stelle gern die Panik etwas dämpfen, indem ich ein paar Punkte erläutere.

  • "In den ältesten Zeiten wurden die niederen Kirchendienste vielfach von Laien besorgt, und es verging geraume Zeit, bis die verschiedenen Klassen laikaler Diener zu klerikalen Rangstufen sich entwickelten und erhoben wurden" (Nikolaus Gihr, Sakramentenlehre Bd. 2, Freiburg 1921, 235).
  • "Zum Sacrament der Priesterweihe gehören jedenfalls die drei Ordines: Episkopat, Presbyterat und Diakonat, denn diese drei sind in der Heiligen Schrift genannt und wurden von den Aposteln durch Händeauflegung übertragen" (Paul Schanz, Die Lehre von den heiligen Sakramenten der katholischen Kirche, Freiburg 1893, 674; vgl. auch Oswald, Sakramentenlehre Bd. 2, Münster 1877, 320ff.). Die sog. "niederen Weihen" waren also keine sakramentalen Weihen, sondern es handelte sich, wie es Gihr (ebd.) ausdrückt, um Anordnungen der Kirche. In aller Deutlichkeit: Die niederen Weihen waren immer schon "bloß" Sakramentalien.
  • In seinem Motu proprio Ministeria quaedam von 1972 ordnete Papst Paul VI. an: "Was bisher als 'niedere Weihen' bezeichnet wurde, soll in Zukunft die Bezeichnung Dienste erhalten [s.o., auch Gihr sprach schon von 'Kirchendiensten']" und: "Die Dienste können auch Laien übertragen werden, so dass sie nicht mehr den Kandidaten für das Weihesakrament vorbehalten bleiben."
  • Papst Franziskus lässt in seinem Begleitbrief keinen Zweifel daran, dass die Kirche, wie dies Johannes Paul II. feststellte und was Franziskus hier  ausdrücklich wiederholt, keine Berechtigung hat, Frauen zu Priestern zu weihen. Was er tut ist, er unterscheidet zwischen ordiniertem (sakramentalem) Amt und nicht-ordiniertem (nicht-sakramentalem) Dienst. Und diese Unterscheidung ist korrekt, sie war es auch schon vor dem Vaticanum II. 
  • Jene nicht-sakramentalen Dienste werden seit Jahrzehnten von Laien übernommen, wie dies auch in der frühen Kirche der Fall war. Die sakramentale Ordnung der Kirche ist davon unberührt.
  • Die Änderung, die Franziskus nun für den CIC angeordnet hat, war eigentlich überfällig. Es geht ja letztlich nur um die Frage, ob auch Frauen dauerhaft zu jenen Diensten beauftragt werden können. Faktisch geschieht das schon vielerorts, es sorgte bloß für mehr Papierkram, dass die befristete Beauftragung regelmäßig "verlängert" werden musste.
  • Faktisch wurde übrigens schon 1997 eine dauerhafte Beauftragung auch von Frauen zum Dienst des außerordentlichen Kommunionspenders ermöglicht. In der "Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester", die von allen römischen Dikasterien (auch von Ratzinger) unterzeichnet wurde, heißt es: "Wenn Gründe echter Notwendigkeit es nahelegen, können Laien vom Bischof beauftragt werden, als außerordentliche Kommunionspender auch außerhalb der Eucharistiefeier die heilige Kommunion auszuteilen, 'ad actum vel ad tempus' oder auf Dauer; dazu ist der dafür vorgesehene liturgische Ritus anzuwenden." (Instr. Art 8 §1)
  • Die Ironie dabei ist übrigens Folgendes: Da der Gegenstand der aktuellen Frage die Dauerhaftigkeit der Beauftragung von Laien zu diesen Diensten ist, wird eigentlich nochmal deutlicher, wie wenig das hier Behandelte mit den "niederen Weihen" von einst zu tun hat, denn diese waren gerade nicht "auf Dauer", sie waren seit vielen Jahrhunderten nur noch Durchgangsstufen ohne real existierende Funktion - es war durchaus üblich, dass ein und derselbe "Weihekandidat" mehrere dieser "niederen Weihen" in ein und der selben Feier nacheinander gespendet bekam.
  • Die katholischen Stände waren übrigens nie nur schwarz/weiß, Laien/Kleriker. Klassischerweise gab (und gibt) es zwischen dem geweihten Amt (Diakone, Priester, Bischöfe) und den nicht-ordinierten Laien noch so manche "Zwischenstufe". Dazu zähl(t)en etwa die geweihten ("ordinierten") Jungfrauen, die Witwen, Bekenner und eben auch Lektoren (vgl. Martimort, Handbuch der Liturgiewissenschaft 2, Freiburg 1965, 11). Nie wurde das als eine Verwischung des Unterschieds zwischen Laien und Klerikern wahrgenommen, und auch Franziskus lässt an dieser Unterscheidung keinen Zweifel.
  • Wer hier Salamitaktik unterstellt, muss m.E. diese selbe Motivation auch für die Entscheidungen von Paul VI. und Johannes Paul II. unterstellen. Wenn überhaupt, dann ist die aktuelle Entscheidung von Franziskus eine weitere überdeutliche Bestätigung dafür, dass Frauen nicht das Sakrament der Weihe empfangen können, da jetzt deutlicher wird, für welche Dienste keine Weihe erforderlich ist, bis wohin der "Laiendienst" reicht, und wo er seine Grenze hat.

Dienstag, 29. September 2015

bzgl. Frauenpriestertum

Papst Franziskus wurde auf seinem Rückflug aus den USA nach dem Weiheamt für Frauen gefragt und sagte mit Berufung auf Johannes Paul II. in aller Deutlichkeit "Nein". Oh Wunder. Man reibt sich in den Medien die Augen. Der Papst vertritt eine katholische Position. Dazu ein längeres Zitat - es sind die einleitenden zwei Seiten eines kleinen netten Buches zu diesem Thema:


»"Deinen Vorschriften neige mein Herz zu, doch nicht der Habgier!", so ruft der Beter von Ps. 119 (36). Es mag absurd erscheinen, mit seinen Worten eine Brücke schlagen zu wollen zu unserem Thema "Priestertum der Frau". Und doch gibt dieser Vers, wie mir scheint, erste Denkanstöße. Ja, er regt an zu einigen provokativen Fragen.
Deinen Vorschriften neige mein Herz zu. "Vorschriften?" Schon bei dem Wort sehen viele heute 'rot'. Vorschriften: das klingt nach Unterdrückung! Unser Schlachtruf in Welt und Kirche heißt "Befreiung!" Wer gar noch von "Vorschriften Gottes" zu reden wagt, der gehört ins vorige Jahrhundert. Der ist konservativ, traditionalistisch, vorkonziliar, von gestern, erledigt! Und wer hat heute noch den Mut, ein derart miserables Image auf sich sitzen zu lassen? Der Hinweis auf Vorschriften Gottes ist zudem (um gleich 'in medias res' zu springen) von fortschrittlichen Theologinnen und Theologen längst entlarvt worden als Feigenblatt einer patriarchalisch strukturierten Kirche, deren Priester zwar viel von gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und politischer Gleichberechtigung der Frau reden, sie aber weit von sich weisen, wenn es um die innerkirchliche berufliche Gleichberechtigung geht.
Abgesehen davon: Wo steht denn eigentlich geschrieben, daß Frauen nicht Priesterinnen werden dürfen? Und gibt es überhaupt "Vorschriften Gottes", also so etwas wie eine ewig gültige Ordnung? Besteht nicht alle Ordnung unter Menschen, also auch in der Kirche, aus soziologisch-kulturell bedingten Übereinkünften, die sich je nach den Verhältnissen wandeln? Was aber hat sich tiefgreifender gewandelt als Bild und Stellung der Frau? Das Gerede von der "Ewigen Frau" ist doch bloßer "Mythos", einer Dichterin wie G. V. Le Fort allenfalls zuzugestehen, für das konkrete Leben auf Erden, für die Realität jedoch unbrauchbar!
"Deinen Vorschriften neige mein Herz zu..." Wie denn das? Vorschriften akzeptiert man mit dem Verstand, allenfalls zähneknirchend. Aber eine Bejahung von Vorschriften, und seien es Vorschriften Gottes, mit dem Herzen - das dürfte doch wohl zu weit gehen! Das ist Romantik, unbrauchbar fürs Leben! 
"Deinen Vorschriften neige mein Herz zu, doch nicht der Habgier!" Gewiß zielt Habgier zuerst auf materiellen Besitz. Doch gibt es dieses Laster auch im Blick auf andere Güter, die man nicht hat, aber haben will: Ämter, berufliche Stellung, Macht, Ruhm u.a.m. 'Haben-wollen' um jeden Preis unter Verneinung jeder Grenze! Darum der Ruf nach Egalität, nach Gleichheit für alle. Wenn sie erreicht ist, dann, so meinten schon die Väter der französischen Revolution und die des Kommunismus erst recht, - gibt es das von Menschen gemachte Weltfriedensreich auf Erden.«

(Barbara Albrecht, Vom Dienst der Frau in der Kirche, 1980)


Wenn ich die Zeit finde, werde ich demnächst mal eine detailliertere Auseinandersetzung zu dem Thema schreiben. Obwohl im Grunde die Lage klar ist, denn biblisch, kirchen-, kirchenrechts- und dogmengeschichtlich können sich die Befürworter nur auf Fiktionen und Fälschungen berufen.

Dienstag, 13. Mai 2014

latente Kirchenspaltung

Wäre ich noch auf meinem Weg zur Taufe, ich müsste mich in diesen Tagen ernsthaft fragen, ob es in Deutschland nicht inzwischen mindestens zwei, eher mehrere, "katholische Kirchen" gibt... und welcher ich eigentlich angehören möchte.

Während der Bischof von Münster ganz klar sagt, dass zivil wiederverheiratet Geschiedene die Kommunion nicht empfangen können, ist genau diese Praxis im Erzbistum Freiburg ganz offiziell erlaubt, mit Formvorschlägen für Segensfeiern und allem, was dazu gehört.
Hier geht es nicht um irgendeine disziplinarische Angelegenheit, sondern um den Glaubensschatz der Kirche, näherhin um die Bedeutung von Eucharistie und Ehesakrament!

Ich würde auf den Gedanken kommen, mir "meine Kirche" aussuchen zu können/müssen: Gehe ich nach Münster, oder bleibe ich in Freiburg? Je nach Lebenssituation könnte so mancher Gläubige auf die Idee kommen, sich sein Bistum entsprechend des dort jeweils Praktizierten auszusuchen... offenbar gibt es da ja beachtliche Differenzen in dem, was die jeweiligen Hirten und Glaubenshüter so hüten...

An Bischof Genn geht mein Dank für seinen Mut, die Wahrheit zu sagen. Aber es wirft doch Fragen auf, warum ein Bischof, der einfach nur die Wahrheit sagt, so "heraus ragt"...

Das betrifft natürlich auch andere Themen... etwa Lebensschutz: In manchen Bistümern werden die Gläubigen in ihrem Einsatz für das Leben unterstütz, in anderen wird ihr Engagement unter Strafandrohung verboten.
In manchen Bistümern wird offen, abgenickt vom Ordinariat, gerne auch zu offiziellen Anlässen im Priesterseminar vor Ort, für Frauenordination geworben, in anderen wird derlei chronische geistige Umnachtung klar abgewiesen.
usw. usf.

Da kann man als einfacher Gläubiger eigentlich seine Zuflucht nur noch jenseits der Berge suchen...
Ich will meinen rechtmäßig bestellten Hirten aber nicht umgehen! Ich will ihm auch nicht misstrauen müssen oder bei jeder Äußerung nur auf die Abweichungen von der "gesunden Lehre" und Disziplin warten, weil ich schon so daran gewöhnt bin, dass soetwas kommt (Breitseiten gegen Rom, Verunglimpfungen kirchlicher Lehren, Missachtung liturgischer Normen etc. pp.). Ich möchte meinem Bischof vertrauen können und mich nicht an andere Bischöfe oder den Papst wenden müssen, wenn ich einfach nur wissen will, "wie es ist"! Gott sei Dank gibt es den Papst; aber der unmittelbare Bezugspunkt für jeden Katholiken sollte eigentlich sein Bischof sein! (Mit dem Pfarrer ists das gleiche Problem, aber darum gehts hier ja grad nich.) Nochmal (vgl. hier): Ich möchte einen Bischof, dem ich vorbehaltlos vertrauen kann in dem was er sagt und tut. Ich habe es satt, mich (Internet sei Dank) nach Bamberg, Eichstätt, Köln, Salzburg, New York oder Rom wenden zu müssen, wenn ich Rat und Hilfe von offizieller Seite suche!

Ob der in zweiter Zivilehe Lebende katholische Kirchensteuerzahler in Münster wohl mit Neid nach Freiburg blickt und für sein eigenes Bistum das Ressentiment schürt? Spielt er vielleicht gar mit dem Gedanken an eine "Konversion" per Umzug? 
cuius regio, eius religio?

Dienstag, 1. April 2014

geistliche Mutterschaft

The Nativity Story, 2006
In den Kommentaren zu meinem kleinen Beitrag über "Die Frau in der Kirche" (hier), wo ich im Wesentlichen Gertrud von Le Fort zu Wort kommen ließ, weil ich mich selbst nicht für kompetent halte, entwickelte sich ein gewisses Hin und Her, was es mit der Mutterschaft, von der Le Fort spricht, denn nun eigentlich auf sich habe. Dass Psallite Deo so hartnäckig bleibt ist zu begrüßen, andernfalls gelangt man nicht zu einem Erkenntnisfortschritt! :)


Wenn einem das Konzept der geistlichen Mutterschaft so fremd ist, und offenbar ist es das, wenn, siehe die Kommentare, Psallite Deo immer wieder auf Äußerlichkeiten (Berufe, Charaktereigenschaften, Gewohnheiten) zu sprechen kommt, dann ist es vielleicht besser, von etwas auszugehen, was unter Umständen geläufiger ist: Geistliche Vaterschaft.

Ein römisch-katholischer Priester hat keine Kinder, und doch ist er seiner Gemeinde ein Vater. Im englischen Sprachraum spricht man noch heute einen Priester mit "father" an, der Abt hat seinen Namen von lat. abbas, "Vater", der Ordenspriester heißt lat. pater, "Vater" und das Wort Papst heißt auch nichts andere als "Vater" (Santo Padre, Heiliger Vater...). Väter überall, obwohl sie alle keine leiblichen Kinder haben. Was bedeutet das?
Le Fort spricht vom "geistig zeugenden Priestertum des Mannes", was so zu verstehen ist, dass der Priester gewissermaßen der Sämann ist, der den Samen ausstreut, v.a. indem er die Sakramente spendet. Außerdem obliegt dem geweihten Amtsträger je nach seiner Stellung überhaupt die Leitung, Belehrung und Heiligung seiner Gemeinde. Auch das hat etwas Väterliches.

Die geistliche Mutterschaft ist dazu analog zu verstehen im Sinne eines Nährens und Begleitens... es geht um das Wachstum und die Entfaltung dessen, was gesät wurde. So wie ein Kind nicht ohne eine nährende und behütende Mutter aufwachsen kann, so kann auch die Kirche und können die einzelnen Gläubigen nicht ohne die Begleitung von berufenen Frauen gedeihen und zur Vollkommenheit streben. Diese Begleitung sieht z.B. Johannes Paul II. besonders in caritativen und sozialen Diensten, sie findet sich besonders im Gebet etwa der Ordensfrauen, sie findet sich (oder fand sich zumindest früher vielfach) im Selbstopfer der geweihten Jungfrauen und treuen Witwen - und sie findet sich besonders in der religiösen Begleitung und Erziehung der Jugend, nicht nur der eigenen Kinder.
Wie es anima mea (hier) sehr schön aus dem familiären Alltag heraus schreibt:
»Wie wichtig es ist fuer ein Kind, Mama UND Papa zu haben, zwei verschiedene Persoenlichkeiten, Mann und Frau als Vorbild und als Erzieher. Mummys koennen Dinge, die Daddys nicht koennen. Daddys koennen Dinge, die Mummys nicht koennen«

Das muss man sich in der Praxis natürlich, wenn es um geistliche Vater- bzw. Mutterschaft geht, entsprechend anders denken, aber es trifft zu! Die Kirche braucht beides.

Das alles ist aber nicht zu verstehen als eine bloße Festellung, dass das bei jeder Frau SO IST, oder so, dass jede Frau eine solche geistliche Mutter sein muss um Frau zu sein, sondern eher ein Hinweis auf die Berufung der Frau, wie es "idealerweise" sein soll. Dieses Ideal muss einen im Vergleich mit der eigenen Veranlagung oder fkatischen Ausführung aber nicht irgendwie übel aufstoßen, denn auch die Rede von geistlicher Vaterschaft ist ja keine Beschreibung dessen, was bei jedem Mann per se anzutreffen ist. So wie die geistliche Elternschaft nicht bei jeder Frau idealtypisch gegeben ist, ist sie das auch beim Mann nicht, auch nicht bei jedem geweihten Amtsträger (was besonders schade ist)! Das Zurückbleiben hinter dem Ideal ist kein Grund, das Ideal zu schreddern.
Letztlich ist niemand von uns der perfekte Mann oder die perfekte Frau und ebensowenig der perfekte geistliche oder biologische Vater oder die perfekte  geistliche oder biologische Mutter. Und trotzdem beruft uns Gott dazu, genau dies, entsprechend unseren je eigenen Begabungen, zum Wohl des ganzen Leibes Christi zu verwirklichen.
Ich kann bei diesem Thema nur uimmer auf die vielen Beispiele der Heiligen verweisen, an denen man exemplarisch die Verwirklichung dieser geistlichen Elternschaft sehen kann, bei Männern wie bei Frauen.

Nun könnte man fragen, ob das nicht bedeuten würde, dass dem Mann ein "Mehr" zukommt, weil er nicht bloß als Laie biologisch und geistlich Vater sein kann, sondern eben auch als Kleriker.
Nun, so wie ich es verstehe, dass die Kirche es versteht, ist der Mann als Laie i.d.R. kein geistlicher Vater über seine biologische Familie hinaus. Und ich kenne das aus eigener Erfahrung, dass man als Mann sich immer nur einem relativ klar bestimmten Kreis von "Schützlingen" widmen kann... Steht man als Laie im normalen Berufsleben, ist das eben die eigene Familie. Beim Kleriker ist die Familie die Gemeinde (der Priester, sagt man, heiratet seine Gemeinde, wenn er geweiht wird; der Ring der Bischöfe ist wie ein Ehering!), sein Beruf besteht in seiner geistlichen Vaterschaft für diese Gemeinde.
Bei der Frau, so wie ich das verstanden habe, ist das etwas anders: Sie kann auch als Laie im Berufsleben noch über ihre Familie hinaus eine geistliche Mutterschaft pflegen.
Eine vollumfängliche geistliche Elternschaft, eine "priesterliche Elternschaft" analog der des Priesters, ist der Frau aber durchaus auch möglich, nämlich im Ordensstand oder als geweihte Jungfrau.
 
Das einzige, was dem Mann vorbehalten bleibt, ist das sakramentale Amt und ergo die Verwaltung der Sakramente. Le Fort reißt dies an, wenn sie vom "zeugenden Priestertum" spricht. Fakt ist, dass es nur so sein kann. Es ist nicht möglich, einer Frau die Priesterweihe zu spenden. Das mag man bedauern, ist aber nicht zu ändern. Warum das so ist, das ist ein überaus schwieriges Themenfeld, für dessen Bearbeitung es m.E. bisher leider keine zufriedenstellenden anthropologischen Untersuchungen gibt. Es gibt Ansätze, etwa bei Gertrud von Le Fort oder bei Johannes Paul II.. Die wohl wichtigste lebende katholische Philosophin, Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz, argumentiert in dieser Frage leider rein theologisch. Eine tiefere v.a. anthropologische Ergründung wäre erforderlich, ist aber gegenwärtig, da die Anthropologie sich in einen Kriegsschauplatz verwandelt hat (Gender-Mainstreaming), wohl nicht zu leisten.
Eine katholische Anthropologie, die das Menschsein als Mann- und Frausein ausgehend von Mutterschaft und Vaterschaft her ergründet (siehe Gen 3,20: "Und der Mensch gab seiner Frau den Namen Eva, denn sie wurde die Mutter aller Lebenden."), das ist, gerade in unserer zunehmend kinder- und familienfeindlichen Gesellschaft (1,3 Geburten pro Frau!), wie man so schön sagt, ein Desiderat. Das könnte m.E. viel bewirken.


PS. Ich möchte nochnal betonen, dass ich mir meiner Inkompetenz in dieser Frage (jenseits der Dogmatik) sehr wohl bewusst bin und nichts anderes beanspruche. Man kann wohl nur dann halbwegs qualifiziert über (geistliche) Vaterschaft sich Gedanken machen, wenn man selbst Vater ist. Zur Theorie einer (geistlichen) Mutterschaft kann ich als Mann sowieso nichts beitragen.

Donnerstag, 27. März 2014

Die Frau in der Kirche

e. hat als neues Thema der heißen Eisen "Das Frauenbild in der Kirche" ausgerufen (hier). In dieser Formulierung ist mir das Thema aber zu oberflächlich, ich taufe es also für mich um: "Die Frau in der Kirche".

Als Mann fühle ich mich da natürlich herzlich inkompetent. Wenn ich eines über Frauen gelernt habe, dann dass ein Mann niemals sinnvoll über sie sprechen kann. Ich habe immer das Gefühl, bestenfalls an der Oberfläche entlangschrammen und anhand des Reibungswiderstandes ihre Beschaffenheit beschreiben zu können. Das halte ich aber für wenig zielführend... Daher beschränke ich mich hier auf die Gedanken anderer, sehr viel klügerer Leute.
Wen die "offizielle" Version interessiert, der kann ja den Brief von Papst Johannes Paul II. lesen, den er 1995 an die Frauen sandte (hier nachzulesen) oder sich das Apostolische Schreiben Mulieres Dignitatem von 1988 (hier) zu Gemüte führen (ich habe viel Gutes von Frauen über diese Schreiben vernommen! JPII war vielleicht auch in dieser Hinsicht begnadet).

Viel interessanter ist es aber, eine Altmeisterin der katholischen Seele ("Die größte Dichterin der Transzendenz") zu Wort kommen zu lassen. [Außerdem kann ich so auch mal wieder (vgl. hier) eine mir unerhört wichtige katholische Autorin etwas ausführlicher zu Wort kommen lassen!]

Vorhang auf für Gertrud von Le Fort.


»Neben dem Träger der religiösen Vaterschaft, dem geistig zeugenden Priestertum des Mannes steht in der Kirche die religiöse Sendung der Frau, ihr Apostolat als mütterliche Sendung. Erst in ihm erfüllt sich der Frau nicht nur im letzten und höchsten Sinne, sondern im eigentlichen Sinne überhaupt das Heilandswort: "Wer ein Kind aufnimmt in meinem Namen, der nimmt mich auf"; das Leben der Kirche als religiöses Leben ist das Leben des werdenden Christus in den Seelen. Wie die Kugelgestalt der Erde als fraktale Form in der Kuppel eines Domes wiederkehrt, so ergreift hier der religiöse Gedanke die Urform, um sie emporzuheben. Wir sahen die erbarmende Liebe der mütterlichen Frau durch die Schutz- und Pflegebedürftigkeit des eigenen Kindes sich zur allgemeinen Mütterlichkeit weiten - wir sehen diese allgemeine Mütterlichkeit in der religiösen Berufung erhöht zum Dienste am werdenden Christus in den Seelen. Dem Strahl aus der Krone der "Mutter der Barmherzigkeit" enspricht ein Strahl aus der Krone der "Mutter der göttlichen Gnade".
Wie die Frau als Mutter nicht durch einen eigenen großen Weiheakt ausgezeichnet wurde, so ist auch ihr Apostolat nicht durch einen solchen ausgezeichnet. Das Apostolat der Frau bildet nur einen Teil des Laienapostolats, dessen Träger jeder Christ ist. Die Mutter erfüllt sich niemals in der Mutter, sondern im Kinde: Auch hier liegt das große Sakrament auf dem Sohn der Mutter, nicht auf der Mutter selbst; aber gerade dadurch berührt sich die Sendung der Frau in der Kirche aufs tiefste mit dem Wesen der Kirche, gerade dadurch stellt sie einen Teil dieses Wesens dar: Die Kirche selbst ist, als Mutter betrachtet, ein mitwirkendes Prinzip - der in ihr wirkende ist Christus.
Hier liegt der tiefste Grund, weshalb die Kirche der Frau niemals das Priestertum anvertrauen konnte - es ist derselbe Grund, welcher den heiligen Paulus bestimmte, die Verschleierung der Frau im Gottesdienst zu fordern. Die Kirche konnte der Frau das Priestertum nicht anvertrauen, denn sie hätte damit die eigentliche Bedeutung der Frau in der Kirche vernichtet - sie hätte einen teil ihres eigenen Wesens vernichtet,  jenen, dessen symbolhafte Darstellung der Frau anvertraut waurde. Die Forderung des heiligen Paulus stellt nicht etwa eine durch zeitliche Verhältnisse bedingte Sitte dar, sondern sie stellt die Forderung der überzeitlichen Kirche an die in ihrer religiösen Bedeutung zeitlose Frau dar!«

(aus: Die zeitlose Frau, 1934)