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Donnerstag, 29. Dezember 2022

Jesus und Paulus

Verschiedentlich habe ich mich hier schon darüber ausgelassen, wie der theologische Mainstream versucht, einen Keil zwischen Jesus und Paulus zu treiben (z.B. hier) um je nach gusto etwas als (Ver)Fälschung oder als angeblich authentisch hinzustellen. Je nachdem, was gerade erforderlich ist. Sehr pointiert drückt dieses Mainstream-Ansinnen ein 2021 erschienener Buchtitel aus: "Jesus oder Paulus. Der Ursprung des Christentums im Konflikt" (muss man nicht lesen).

Ich möchte an einem kleinen, aber doch großen Beispiel zeigen, warum man solche kruden Thesen gelassen ignorieren und wie man sie, wenn nötig, auch gepflegt zerlegen kann.

 

Beispiel: Reich Gottes

Es ist allgemein anerkannt, dass im Zentrum der Verkündigung Jesu das Reich bzw. die Herrschaft Gottes steht. Über hundert Mal spricht Jesus in den Evangelien davon, und zwar als von einem kommenden, wie auch als von einem schon gegenwärtigen Reich. Und Paulus? 14 mal, und dabei fast ausschließlich als vom Kommenden. Dagegen spricht Jesus nicht sonderlich häufig vom Geist Gottes bzw. vom Heiligen Geist, etwa ein dutzend Mal. Und Paulus? Der spricht über hundert Mal vom Geist! Also genau verkehrt...

Hat also Paulus Jesu Botschaft vom Reich Gottes ersetzt durch seine Rede vom Geist, die bei Jesus eine (scheinbar) geringe Rolle spielte? War Paulus Jesu zentrale Botschaft egal, und er hat sie durch seine eigene ersetzt? Genau das (mehr oder weniger klar ins Wort gebracht) bringt man jedenfalls Theologiestudenten gerne bei.


Die Wahrheit ist dabei erstaunlich simpel: Sowohl für Jesus, als auch für Paulus, ist der Geist Gottes bereits Teil des Reiches Gottes, das wir als seine Söhne erben sollen bzw. er ist Teil der Herrschaft Gottes, denn Gott herrscht in und durch seinen Geist. Der Geist ist es, der das Reich, das einmal in Fülle offenbar werden soll, heute schon gegenwärtig macht. Die Spannung des "schon und noch nicht" löst sich genau im Wirken des Geistes in Klarheit auf.

Jesus: "Wenn ich aber im Geist Gottes die Dämonen austreibe, dann ist das Reich Gottes schon zu euch gekommen." (Mt 12,28)

Paulus: "Weil ihr aber Söhne seid, sandte Gott den Geist seines Sohnes in unsere Herzen, den Geist, der ruft: Abba, Vater. Daher bist du nicht mehr Sklave, sondern Sohn; bist du aber Sohn, dann auch Erbe, Erbe durch Gott." (Gal 4,6-7)

 

Für Paulus ist das Reich bzw. die Herrschaft Gottes bereits hier, weil und insofern uns der Heilige Geist geschenkt ist (vgl. 1Kor 6,9-11!). Dass Paulus mehr vom Geist als vom Reich spricht, ergibt sich daraus, dass er nach Pfingsten lebt und spricht: Der Geist ist schon gekommen, den Jesus verheißen hat.

Der gern behauptete Gegensatz existiert nicht. Paulus verkündet, genau wie Jesus, das Reich Gottes. Nur benutzt Paulus diesen Ausdruck seltener, weil er stattdessen an die konkret gelebte Erfahrung des Geistes im Leben der Christen anknüpfen kann. Im Übrigen ist letztlich Jesus selbst die Herrschaft Gottes in Person (er ist mächtig, er gebietet, vergibt, wird richten, ist Herr), daher ist es wenig verwunderlich, dass Paulus anders darüber spricht als Jesus es tat: Für den Apostel ist Gottes Reich da, wo Jesus ist (und, im und durch den Geist, angenommen wird).

Dienstag, 26. Oktober 2021

Hierarchie der Wahrheiten


Im Dekret des Zweiten Vatikanischen Konzils über den Ökumenismus, Unitatis redintegratio (UR), taucht der Begriff „Hierarchie der Wahrheiten“ auf (UR 11). Dieser Begriff hat seit dem eine erstaunliche Karriere hingelegt, denn er ist in die Alltagssprache vieler Kirchenleute und Theologen übergangen, auch weit jenseits des Themas Ökumene.

Leider wird der Begriff meistens falsch bzw. missbräuchlich verwendet. Und zwar auf die Weise, dass damit ausgesagt werden soll, dass es „wichtige“ und „weniger wichtige“, und sogar „unwichtige“ Glaubensinhalte gäbe, wobei man sich insbesondere bei der Verkündigung (Katechese, Predigt, mediale Auftritte) auf die wichtigen konzentrieren solle. Welcher hierarchische Rang einer einzelnen Glaubenswahrheit zukommt, liegt derweil meist im Ermessen des Einzelnen, aber recht beliebt ist es, nur das als „wichtig“ zu deklarieren, was im Glaubensbekenntnis steht, wobei aber diese Regel sogleich wieder gebrochen wird, denn die Jungfrauengeburt gehört diesen Verkündern zufolge sicherlich nicht zur „wichtigen“ Kategorie, und auch die Dreifaltigkeit Gottes wird zuweilen nicht in den oberen hierarchischen Rängen positioniert, da sie unverständlich sei. Mein Eindruck ist, dass meist nach dem religionsphilosophischen Modell verfahren wird: Was die meisten Menschen glauben, das ist in dieser Hierarchie ganz oben und darauf müssen wir uns in Verkündigung konzentrieren; je spezifischer es wird, desto niedriger ist der „Rang“ und desto eher kann man es, platt gesagt, weglassen. Daraus ließen sich grob fünf Ränge ableiten:

1. Was allen Menschen gemein ist

2. Was allen Religionen gemein ist

3. Was den monotheistischen Religionen gemein ist

4. Was den christlichen Konfessionen gemein ist

5. Was spezifisch katholisch [und orthodox] ist

Was wir hier haben ist eine Hierarchie, genauer: Was man in der Fachsprache „Schachtelungshierarchie“ (engl. nesting hierarchy) nennt. Hierbei sind die jeweiligen Kategorien ähnlich einer Matrjoschka ineinander verschachtelt: die „katholische Schachtel“ befindet sich zusammen mit anderen in der „christlichen Schachtel“, diese befindet sich wiederum mit anderen zusammen in der „monotheistischen Schachtel“, diese befindet sich wiederum mit anderen zusammen in der „religiösen Schachtel“ und diese befindet sich wiederum mit anderen zusammen in der „meschlichen Schachtel“. In dieser Hierarchie ist folglich das Wichtigste alles, worüber sich alle Menschen einigen können usw.; am unwichtigsten ist das, was die eigene Kirche ausmacht.


Ursprünglich im Kontext des Themas Ökumene eingeführt, hat der Begriff der „Hierarchie der Wahrheiten“ doch überragende Bedeutung. Aber sein falscher Gebrauch hat gerade für die Ökumene verheerende Folgen.

Sinn jener religionsphilosophischen Unterteilung in wichtig und unwichtig ist es, im ökumenischen und interreligiösen Austausch eine möglichst große Nähe herzustellen und nicht mit „Eigenem“ den anderen auf Distanz zu halten. Das klingt zunächst gut, führt aber auch dazu, dass man etwa als katholischer Gesprächspartner von seinem Gegenüber am Ende des Tages nicht ernst genommen wird, denn man gibt dadurch seine eigene Identität preis.

Mal ehrlich: Was glauben die so Vorgehenden eigentlich, wie vertrauenerweckend der andere auf einen wirkt und wie ernstgenommen man sich fühlt, wenn man feststellen muss, dass der Gesprächspartner nicht mal sich selbst, seinen eigenen Glauben, ernst nimmt? Oder andersherum: Wenn ich meinen eigenen Glauben nicht ernst nehme, d.h. ihn nicht unverkürzt annehme, bejahe und bekenne, dann kann ich nicht erwarten, dass mein Gegenüber mir abnimmt, dass ich ihn und seinen Glauben ernst nehme.

Durch so einen Mangel an Ernsthaftigkeit der geglaubten Wahrheit gegenüber kann auch kein Vertrauen entstehen, denn jeder ernsthafte Dialog löst sich in Luft auf, er wird ersetzt durch eine (politische/ideologische) Verhandlung. Das ist genau das, was den Großteil unserer gegenwärtigen „offiziellen“ ökumenischen Gespräche auszeichnet: Es sind Verhandlungen um Begriffe, nicht Gespräche über den Glauben. Die Ergebnisse sind dann dementsprechend auch Verträge und Vereinbarungen, aber keine Nähe, keine Gemeinschaft. Ein gutes Beispiel ist jenes schreckliche (weil unehrliche, und damit unchristliche, außerdem häretische und in hohem Maße manipulative) Dokument „Gemeinsam am Tisch des Herrn, mit dem ich mich HIER und HIER näher befasst habe. Ich sprach damals von einer Papierökumene, Karl-Heinz Menke nennt es Tintenfischökumenik, bei der alles Anstößige hinter einem Tintenschleier verschwindet.


Mit derHierarchie der Wahrheiten“, wie sie das letzte Konzil benannte hat, hat dieses Einteilen in „wichtig“ und „unwichtig“ nichts, aber auch gar nichts zu tun. Wie fern ein Zurückstellen von Glaubenswahrheiten um des ökumenischen Friedens oder scheinbarer (begrifflich ausgefeilter und vertraglich festgehaltener) Übereinkünfte willen jenem Begriff des Zweiten Vatikanischen Konzils ist, kann dieser Satz aus dem selben Abschnitt (drei Sätze vorher) gut veranschaulichen:

Die gesamte Lehre muss klar vorgelegt werden. Nichts ist dem ökumenischen Geist so fern wie jener falsche Irenismus, durch den die Reinheit der katholischen Lehre Schaden leidet und ihr ursprünglicher und sicherer Sinn verdunkelt wird.“ (UR 11)

Was es mit dem Begriff „Hierarchie der Wahrheiten“ tatsächlich auf sich hat, erklärt das Konzil eigentlich unmissverständlich, aber es gibt einen Grund, warum stets nur dieser Begriff zitiert wird und nicht der Satz, in dem er steht, oder gar dessen Kontext. Dort heißt es (satzweise):

[1)] Zugleich muss aber der katholische Glaube tiefer und richtiger ausgedrückt werden auf eine Weise und in einer Sprache, die auch von den getrennten Brüdern wirklich verstanden werden kann.

[2)] Darüber hinaus müssen beim ökumenischen Dialog die katholischen Theologen, wenn sie in Treue zur Lehre der Kirche in gemeinsamer Forschungsarbeit mit den getrennten Brüdern die göttlichen Geheimnisse zu ergründen suchen, mit Wahrheitsliebe, mit Liebe und Demut vorgehen.

[3)] Beim Vergleich der Lehren miteinander soll man nicht vergessen, dass es eine Rangordnung oder ‚Hierarchieder Wahrheiten innerhalb der katholischen Lehre gibt, je nach der verschiedenen Art ihres Zusammenhangs mit dem Fundament des christlichen Glaubens.

[4)] So wird der Weg bereitet werden, auf dem alle in diesem brüderlichen Wettbewerb zur tieferen Erkenntnis und deutlicheren Darstellung der unerforschlichen Reichtümer Christi angeregt werden.“ (UR 11)

1) Es fällt auf, dass es hier überhaupt nicht um Glaubensinhalte (oder Glaubenswahrheiten) geht, sondern um die Sprache und das Sprechen: Wie drücken wir uns aus? Drücken wir uns so aus, dass man uns versteht? Drücken wir uns bzw. den Glauben „tief“ und „richtig“, ja sogar „tiefer“ und „richtiger“ aus? Der lateinische Text klingt hier noch schärfer als die übliche deutsche Übersetzung: „fides catholica et profundius et rectius explicanda est“ – „der katholische Glaube ist sowohl tiefer als auch richtiger darzulegen“ [und zwar] auf eine Weise und in einer Sprache, die von den getrennten Brüdern wirklich verstanden werden kann.

2) Hier geht es noch immer nicht um einzelne Glaubensinhalte, sondern um Haltungen: Als erstes um die „Treue zur Lehre der Kirche“ und sodann um Wahrheitsliebe, Liebe, Demut. Zu gemeinsamer Forschungsarbeit“, d.h. konfessionsübergreifend, wird ermutigt, Gegenstand sind die „göttlichen Geheimnisse“, die aber nicht nach „wichtig“ oder „unwichtig“ sortiert werden, sondern einfach gegeben sind.

3) Hier haben wir endlich den Begriff der „Hierarchie der Wahrheiten“. Es fällt auf, dass die genannten Wahrheiten „innerhalb der katholischen Lehre“ verortet werden, es geht also gewissermaßen um alles „was katholisch ist“. Vor allem von Bedeutung ist jedoch, die nähere Bestimmung, was mit diesem Begriff ausgesagt ist: Auch hier ist nirgends die Rede von „wichtigen“ und „weniger wichtigen“ oder „unwichtigen“ Wahrheiten. Vielmehr ergibt sich die Verschiedenheit der Wahrheiten, die als Rangfolge oder Hierarchie bezeichnet wird, aus der „Art ihres Zusammenhangs mit dem Fundament des christlichen Glaubens“. Dies ist durchaus konkret aufzufassen: Es ist keine generelle Rangordnung gegeben, sondern jede Glaubenswahrheit hat ihren spezifischen Zusammenhang mit dem Fundament. (Welches offenkundig Christus ist.)

4) „Wettbewerb“ ist hier eine missverständliche Übersetzung. Es ist hier wohl nicht gemeint, wer wen besser überzeugen kann oder wer am Ende als „Sieger“ hervorgeht, sondern es ist eher ein geistlicher Wettkampf gegen die eigene Schwäche gemeint, der „Sieg“ ist jenes tiefere, richtigere Verstehen, die Mittel in diesem Kampf sind jene Treue, Wahrheitsliebe und Demut.


Doch der Schaden geht weit über ökumenische Gespräche hinaus.

Der Begriff „Hierarchie der Wahrheiten“ wurde, weil er so „neu“ klingt dankbar angenommen, nachdem er seines Textzusammenhangs entledigt wurde, umgedeutet und für die Demontage des Glaubens gebraucht. Man meinte, hier endlich einen Anpack zu haben, um das Wichtige vom Unwichtigen zu scheiden und unnötigen Ballast abzuwerfen (ein breiter Konsens unter Theologen unmittelbar nach dem letzten Konzil war es z.B., dass man die Existenz von Engeln entsorgen müsse, die in dieser Hierarchie ganz weit unten stünde). Das war natürlich von Anfang an nur ideologisch motiviertes Wunschdenken, schon allein weil, wie bereits dargelegt, der selbe Passus des Konzilstextes klar macht, dass „die gesamte Lehre klar vorgelegt werden“ muss.

Auch wenn der Begriff „Hierarchie der Wahrheiten“ als solcher „neu“ ist, so ist doch das, was er bezeichnet, so neu nicht. Das Erste(!) Vatikanische Konzil sprach in ähnlicher Weise in der Konstitution Dei filius vom „nexus mysteriorum inter se“ (vgl. DH 3016), also von der „Vernetzung“ der Geheimnisse des Glaubens untereinander, die sich so gegenseitig erhellen und erschließen. Auch der Begriff der Analogie des Glaubens“ (lat. analogia fidei) ist hier gefallen und meint im Grunde das Gleiche (vgl. KKK 114). Die Rede von der „Hierarchie“ oder „Rangordnung“ scheint mir indes für die gemeinte Sache durchaus passend, denn es besteht in diesem Nexus faktisch eine Hierarchie (wörtlich: heilige Ordnung), da gewisse Glaubenswahrheiten auf dem Fundament anderer Glaubenswahrheiten ruhen oder, andersherum, durch diese gewissermaßen „von oben“ erhellt, erschlossen werden. Das Bild vom Netz(werk) ist hier eng verwandt mit dem des lebendigen Körpers: Nach Thomas von Aquin (STh II-II, q. 1, a. 6) heißen die einzelnen Glaubenswahrheiten „[Glaubens]Artikel“ (lat. articulus: Glied), weil sie Teil eines organischen, als „Leib“ gedachten Ganzen sind und entsprechend zusammen gehören.

Ein Beispiel: Die Glaubenswahrheit der Aufnahme Mariens in den Himmel ist nicht verständlich, ohne die Glaubenswahrheit ihrer besonderen Begnadung, und diese wiederum ist ohne die Glaubenswahrheit der Erlösung in und durch Christus nicht einsichtig. Marias Begnadung steht so gesehen in der Hierarchie an höherer Stelle als ihre Aufnahme in den Himmel, und die Erlösung durch Christus an höchster Stelle; aber alle drei sind und bleiben wahr und verpflichtend zu glauben, keine ist unwichtig“ oder kann entfallen. Das ist es, was Hierarchie der Wahrheiten meint, nichts anderes.
Auf klug könnte man sagen: „Hierarchie der Wahrheiten“ ist ein hermeneutischer oder didaktischer Begriff, kein dogmatischer. Die „Hierarchie“ dient dem „richtigeren und tieferen“ Verständnis (vgl. UR 11) der einzelnen Wahrheiten des Glaubens im Gesamt des Glaubens, sie rührt nicht an deren Wahrheitsgehalt.

Dass die Wahrheiten des Glaubens in einer Rangordnung stehen, war immer schon im Bewusstsein der Kirche präsent, was etwa daran klar wird, dass in den wichtigsten historischen Glaubensbekenntnissen nicht alle Feinheiten des katholischen Glaubens eingeflossen sind, sondern nur seine zentralsten oder grundlegendsten Elemente. Dadurch wurde aber nie die Wahrheit und Verbindlichkeit von all dem abgelehnt, was nicht in diese aufgenommen wurde (z.B. taucht in diesen die bischöfliche Amtsstruktur der Kirche nicht auf, obwohl sie für die Bischöfe, die diese Bekenntnisse verfassten und approbierten, gewiss wichtig und verbindlich war).

Leider hat schon sehr bald, noch während des Konzils, jenes falsche Verständnis des Begriffs oftmals die Oberhand gewonnen, weswegen bereits das „Allgemeine Katechetische Direktorium“ von 1971 (das nie offiziell ins Deutsche übersetzt wurde, weil man meinte, Katechese eigentlich nicht mehr nötig zu haben) betonte:

„Diese Hierarchie bedeutet nicht, dass einige Wahrheiten weniger als andere zum Glauben gehören, sondern dass manche Wahrheiten auf anderen grundlegenderen aufbauen und von ihnen her Licht erhalten.“ (Nr. 43)

 

Die missbräuchliche Verwendung des Begriffs funktioniert indes nur, solange die so Sprechenden nicht darüber nachdenken, was sie da eigentlich sagen. Denn der Begriff „Hierarchie der Wahrheiten“ kann gar keine Wertung über die Verbindlichkeit oder Relevanz des zu Verkündigenden bezeichnen, weil eine Wahrheit nunmal eine Wahrheit bleibt, auch wenn sie zusammen mit anderen in einer „Hierarchie“ angeordnet wird. So, wie er faktisch verwendet wird, müsste der Begriff eigentlich „Hierarchie der Wahrheitsgrade“ oder „Hierarchie der Verbindlichkeiten“ heißen, dann würden der Begriff und seine Deutung zusammenpassen. (Eine Ironie dieses falschen Denkens ist, dass man damit die so genannten „Gewissheitsgrade“, die sich früher in der neuscholastischen Dogmatik großer Beliebtheit erfreuten, und die man heute nur zu gerne als unsinnig verlacht, in einer verdummten Variante wieder aufleben lässt, ohne es zu merken.) Nun heißt der Begriff aber „Hierarchie der Wahrheiten“: Die Wahrheiten bleiben Wahrheiten, sie büßen ihre wesentliche Eigenschaft des Wahrseins durch die wie auch immer vorgenommene Anordnung in der Hierarchie nicht ein; sie müssen folglich in ihrer Gesamtheit anerkannt, bejaht und bekannt werden, denn die bzw. eine Wahrheit (wir könnten auch sagen: Realität) zu leugnen ist immer ein Fehler, das wissen auch die so Sprechenden.

Die falsche Verwendung des Begriffs findet dann z.B. in dem (immer schon von unzähligen Theologen geäußerten) Vorwurf gegen den Katechismus der katholischen Kirche Ausdruck, dieser würde jene Hierarchie nicht gebührend berücksichtigen, weil dort alles einfach als „wahr“ hingestellt, und nicht nach „Wahrheitsgraden“ unterschieden würde (siehe HIER ganz unten). Diese Kritik ist Unsinn, weil „Hierarchie der Wahrheiten“ eben nichts am Wahrsein der Wahrheiten ändert. In Wirklichkeit ist der Katechismus, wie jedes gute Glaubensbuch, konsequent nach dem Prinzip der Hierarchie der Wahrheiten strukturiert, da er die Zusammenhänge der einzelnen Wahrheiten mit dem Fundament des Glaubens darlegt und verdeutlicht. Die einzelnen Wahrheiten werden dabei jeweils als wahr dargestellt, weil es eben Wahrheiten sind und bleiben. Daher heißt es auch in jenem „Allgemeinen Katechetischen Direktorium“ von 1971: „In der Heilsbotschaft besteht eine gewisse Hierarchie der Wahrheiten, die die Kirche immer anerkannt hat, wenn sie Glaubensbekenntnisse und -kompendien verfaßte.“ (Nr. 43)


Ich spare mir hier eine Auflistung aller Stellen, an denen die Päpste und ihre Dikasterien die korrekte Bedeutung des Begriffs der „Hierarchie der Wahrheiten“ immer wieder aufs neue eingeschärft haben, und beschränke mich nur auf die vermutlich aktuellste von diesen. Papst Franziskus schreibt in seinem Apostolischen Schreiben Evangelii gaudium:

„Alle offenbarten Wahrheiten entspringen aus derselben göttlichen Quelle und werden mit ein und demselben Glauben geglaubt, doch einige von ihnen sind wichtiger, um unmittelbarer das Eigentliche des Evangeliums auszudrücken. […] Man darf die Vollständigkeit der Botschaft des Evangeliums nicht verstümmeln. Außerdem versteht man jede Wahrheit besser, wenn man sie in Beziehung zu der harmonischen Ganzheit der christlichen Botschaft setzt, und in diesem Zusammenhang haben alle Wahrheiten ihre Bedeutung und erhellen sich gegenseitig.“ (Nr. 36-39)
Weiter heißt es dort:
„Das Evangelium lädt vor allem dazu ein, dem Gott zu antworten, der uns liebt und uns rettet – ihm zu antworten, indem man ihn in den anderen erkennt und aus sich selbst herausgeht, um das Wohl aller zu suchen. Diese Einladung darf unter keinen Umständen verdunkelt werden! Alle Tugenden stehen im Dienst dieser Antwort der Liebe. Wenn diese Einladung nicht stark und anziehend leuchtet, riskiert das moralische Gebäude der Kirche, ein Kartenhaus zu werden, und das ist unsere schlimmste Gefahr. Denn dann wird es nicht eigentlich das Evangelium sein, was verkündet wird, sondern einige lehrmäßige oder moralische Schwerpunkte, die aus bestimmten theologischen Optionen hervorgehen. Die Botschaft läuft Gefahr, ihre Frische zu verlieren und nicht mehr ‚den Duft des Evangeliums‘ zu haben.“ (Nr. 39)

Genau das ist seit Jahrzehnten leider in großem Umfang zu beobachten, nicht nur im ökumenischen Dialog, sondern in allen Bereichen des kirchlichen Lebens ähnelt das Ganze mehr und mehr einem Kartenhaus. Wen wunderts, dass nun mittels suizidalem Weg dasselbe zum Einsturz gebracht werden soll...es wurde ja jahrzehntelang sturmreif geschossen...

Mittwoch, 13. Oktober 2021

Keuschheit

Erschaffung Evas (Jim Forest)
Nicht wenige Katholiken, selbst solche, die einen Abschluss in (katholischer) Theologie oder Religionspädagogik vorzuweisen haben, verbinden mit dem Begriff „Keuschheit“ Dinge wie: Verklemmtheit, Entsagung, Zölibat, Leibfeindlichkeit. Keuschheit bedeute, auf Sex zu verzichten, ja sich geradezu selbst zu geißeln [vgl. im Englischen: chastity = Keuschheit; to chastise = züchtigen] und andere zu unterdrücken; sie sei Teil einer mittelalterlichen Moral und ist merkwürdigerweise v.a. „weiblich“ konnotiert. Warum auch immer. Der Begriff wird daher – auf diesem falschen Verständnis beruhend: zu Recht – abgelehnt. Im Folgenden sei versucht, in aller Knappheit und ohne Ausschweifungen in benachbarte Gefilde, aufzudröseln, was dieses kuriose Wort „Keuschheit“ eigentlich meint und warum es seinen schlechten Ruf nicht verdient hat. 
 
 
Was sagt denn die Kirche, was Keuschheit ist? 
 
Der Katechismus der katholischen Kirche (KKK) betrachtet Keuschheit als eine „Tugend und Gabe“ die es ermöglicht „mit aufrichtigem und ungeteiltem Herzen zu lieben“ (KKK 2520). Das ist doch mal etwas in jeder Hinsicht Positives und Wundervolles; das abzulehnen wäre töricht.
 
Dass Keuschheit nicht das Gleiche ist wie der Zölibat, erhellt schon daraus, dass, wiederum dem Katechismus folgend, jeder Getaufte „seinem Lebensstand entsprechend ein keusches Leben zu führen“ gerufen ist (KKK 2394). Also neben zölibatär Lebenden (vgl. KKK 915: „Keuschheit in Ehelosigkeit“) auch Eheleute (vgl. KKK 2365: „eheliche Keuschheit“), Alleinstehende und was es sonst noch gibt – auch homosexuell empfindende Getaufte sind davon nicht ausgenommen (vgl. KKK 2357-59). 
 
 
Keuschheit in der Natur
 
Das deutsche Wort Keuschheit kommt von lat. conscius, was soviel wie bewusst oder selbstbewusst bedeutet; „keusche Sexualität“ ist also vor allem eines, nämlich bewusst gelebte Sexualität, die nicht vom Tosen der Begierden hin und her getrieben, sondern vom Willen geleitet wird. Von der Unkeuschheit gilt daher folgerichtig: „sie wissen nicht, was sie tun!“ (Lk 23,34) Als Tugend ist Keuschheit etwas weltanschaulich Neutrales, sie kann ganz unabhängig von Gott oder christlicher Moral verstanden werden.
 
Eine der vier klassischen, schon in der vor- und außerchristlichen Antike geläufigen Grund- oder Kardinaltugenden ist die Selbstbeherrschung (etwa bei Platon und Cicero). Das griechische Wort dafür ist egkrateia, worin das Stammwort krat steckt, das wir etwa aus dem Wort „Demokratie“ kennen und das Herrschaft oder Macht bedeutet (Demo-kratie: Herrschaft des Volkes, von gr. demos). Die Vorsilbe eg kommt von en, wodurch das Wort egkrateia also eine Herrschaft in sich selbst meint: Selbstbeherrschung. Das griechische Wort kann auch Ausdauer und das Ertragen von etwas meinen. Das Gegenteil ist die Zügellosigkeit (gr. akrasia).
 
Ein besseres, weniger „hierarchisches“ Wort für Selbstbeherrschung mag Mäßigung sein. Hinsichtlich der Nahrungsaufnahme (oder generell des Konsums) ist ihr Gegenteil die Völlerei. Im Blick auf das Geschlechtsleben kann man die Mäßigung präziser als Keuschheit bezeichnen, deren Gegenteil die Wolllust ist. In beiden Fällen geht es, wie das Wort „Mäßigung“ schon nahelegt, nicht einfach um Verzicht, sondern um das richtige Maß und Maßhalten. (Jenes bekannte Diktum des schweizer Arztes Theophrast von Hohenheim, genannt Paracelsus, – „Alle Dinge sind Gift, und nichts ist ohne Gift; allein die Dosis machts, dass ein Ding kein Gift sei“ – verallgemeinernd, könnte man sagen: Das Rechte Maß bewahrt vor Schaden.)
 
Die Keuschheit gehört als Tugend zunächst einmal zur Naturordnung, sie ist, wie gesagt, nicht etwas spezifisch „Christliches“ oder gar mittelalterliches. Interessant ist, dass der Katechismus genau von dieser natürlichen Bedeutung ausgeht, wenn er sich dem Begriff der Keuschheit nähert. Die Geschlechtlichkeit „zeigt, dass der Mensch auch der körperlichen und biologischen Welt angehört“ (KKK 2337). Diese Tatsache macht die Sexualität aber nicht zur Sünde oder zu einer Bürde, wie das viele Sekten in der Geschichte behaupteten. Im Gegenteil: Sexualität gehört wesentlich zum Menschen als Abbild Gottes, sie gehört zu seiner Fähigkeit zu lieben und Gemeinschaft zu bilden. „Jeder Mensch, ob Mann oder Frau, muss seine Geschlechtlichkeit anerkennen und annehmen.“ (KKK 2333) Dabei handelt es sich aber um eine komplexe Wirklichkeit, sie „berührt alle Aspekte des Menschen in der Einheit seines Leibes und seiner Seele.“ (KKK 2332) 
 
 
Keuschheit in Gesellschaft
 
Keuschheit meint mehr als bloß „Enthaltsamkeit“ im Sinne eines Verzicht auf etwas oder gar im Sinne einer Geißelung, auch wenn sie in der Vergangenheit oft in diese Richtung eingeengt wurde. Angesichts der Komplexität und Bedeutung, die der Sexualität im Menschen als Person aus Leib, Geist und Seele zukommt, kann auch die Keuschheit nicht weniger komplex sein. Die Definition des Katechismus ist hier allerdings auf den ersten Blick etwas sperrig: „Keuschheit bedeutet die geglückte Integration der Geschlechtlichkeit in die Person und folglich die innere Einheit des Menschen in seinem leiblichen und geistigen Sein.“ (KKK 2337)
 
Zunächst fällt auf, dass hier überhaupt nicht von Verzicht oder dergleichen die Rede ist. Die „Integration der Sexualität in die Person“ ist eine rein positive Bestimmung. Sie meint die Harmonie oder Übereinstimmung des sexuellen Empfindens wie des ganz praktischen Sexuallebens mit der Ganzheit der menschlichen Person aus Geist und Leib, also ihre Ordnung gemäß dem Mensch(s)e(i)n, ihre Vermenschlichung: Durch die Keuschheit wird die Geschlechtlichkeit „persönlich und wahrhaft menschlich“ (KKK 2337). Keuschheit bedeutet, noch immer ohne Berücksichtigung des christlichen Glaubens und etwaiger göttlicher Gebote, eine vor dem Wesen des Menschen verantwortete Gestaltung der Sexualität.
 
Dies hat ein doppeltes Moment: Keuschheit ist einerseits ein Schutz der Integrität des Menschen vor Beeinträchtigungen und Schaden. Sie dient der (nicht nur) körperlichen Unversehrtheit, die zu den Grundrechten des Menschen gehört. Andererseits ist Keuschheit auch eine positive, fördernde Kraft.
 
Kleine Umleitung: Das Gegenteil der Keuschheit ist logischerweise die Unkeuschheit. Diese meint nicht nur all das, was ich selbst willentlich gegen meine eigene Keuschheit (Unversehrtheit) – also das rechte Maß der Geschlechtlichkeit – tue, sondern ich kann sie auch erleiden oder anderen zufügen: Mein Nächster hat, genau wie ich, ein Recht auf Keuschheit, wie er ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. Somit würde ich mich schuldig machen, wenn ich sie bei ihm beeinträchtige, z.B. indem ich ihn zu unsittlichen Handlungen verführe. Keuschheit ist also nicht nur etwas „für mich“, sondern sie ist auch eine wichtige zwischenmenschliche Angelegenheit und zwar sowohl im negativen Sinne der Abwendung von Schaden, wie auch im positiven Sinne der Förderung eines guten menschlichen Miteinanders. In den Worten des Katechismus: „Die Tugend der Keuschheit wahrt somit zugleich die Unversehrtheit der Person und die Ganzheit der Hingabe.“ (KKK 2337) Meine und die der anderen!
 
Im Kern geht es bei der Keuschheit, wie überhaupt bei der Mäßigung, um Selbstbeherrschung, mit dem Ziel dann fruchtbar und „gesund“ leben zu können. Was im Blick auf die Ernährung jedem einleuchtet, betrifft aber nicht nur diese, sondern die ganze Biologie des Menschen und darüber hinaus auch sein Seelenleben. Und noch einmal geweitet betrifft es nicht nur mich, sondern auch die Menschen um mich herum. Nochmal: Es geht bei der Keuschheit nicht nur um den (negativen) Verzicht zum Schutz vor Schaden, sondern auch um die (positive) Entfaltung für ein gelingendes, „integriertes“, integres Menschsein (lat. integer: unversehrt) – zu dem eben auch die Geschlechtlichkeit gehört: „Der keusche Mensch bewahrt die in ihm angelegten Lebens- und Liebeskräfte unversehrt. Diese Unversehrtheit sichert die Einheit der Person“ (KKK 2338).
 
Selbstbeherrschung, Mäßigung, Keuschheit, können allesamt auch durchaus sehr positiv verstanden werden. Jeder der ernsthaft Sport treibt weiß, dass auch Selbstbeherrschung durchaus kein negatives Wort ist, gerade wenn es nicht nur um Verzicht, sondern um eine positive Entfaltung und Entwicklung geht.
 
Dass Handlungen, die gegen unsere Natur verstoßen, als unkeusch zu betrachten sind, liegt somit nahe. Aber selbst dieser Naturbegriff ist heute nicht mehr selbstverständlich. Die christliche Moral setzt jedenfalls voraus, dass es eine menschliche Identität gibt, die nicht unserem Willen unterworfen, sondern vorgegeben ist, was zur Folge hat, dass auch Dinge, die ich will, gegen mein Menschsein verstoßen können. Mit „Menschsein“ ist hier indes zweierlei gemeint: Mein biologisches, irdisches Sein mit seiner ihm eigenen Würde, und meine gnadenhafte Berufung von Gott her durch die Taufe. Was uns zur spezifisch christlichen Tugend der Keuschheit als einer Gabe führt. 
 
 
Keuschheit in der Bibel 
 
Keuschheit ist auch eine Gabe und eine Gnade (vgl. KKK 2345). Jede Gabe braucht einen Geber: das ist Gott, der Quell aller Gnaden und aller Gaben.
 
Dem oben zum griechischen Begriff egkrateia Gesagten ist noch hinzuzufügen, wie es sich damit in der Bibel verhält. Hier ist dieser Begriff erst relativ spät hineingekommen, da es sich um ein griechisches Wort handelt. Ist er dort auch zunächst eher negativ verwendet (vgl. Sir 18,30: „Folge deinen Begierden nicht, sondern zügle dein Verlangen“), ist er doch bald auch durchaus positiv besetzt, so etwa im 4. Buch der Makkabäer (nicht im christlichen Kanon, aber in der Septuaginta, dem griechischen Alten Testament, enthalten), worin sie als „Freundin“ betitelt und in den größeren Kontext eines (jüdisch verstandenen) gottgefälligen Lebens eingebettet wird: „Nicht belügen will ich dich, du Gesetz, mein Erzieher; nicht dich fliehen, Freundin Selbstbeherrschung, nicht dich schänden, weisheitliebende Vernunft, nicht dich verleugnen, hochwürdiges Priesteramt und Gesetzeswissen.“ (4Makk 5,34-35 [Riessler]) [Ich vermute hier allerdings eine starke Überschneidung mit dem griechischen Wort sophrosyne, was gemeinhin mit „Besonnenheit“ übersetzt wird, manchmal auch mit „Mäßigung“; sie ermöglicht es nach 4Makk 5,23 u.a. „dass wir über alle Lüste und Begierden herrschen“.]
 
Paulus betreibt diese Selbstbeherrschung, wobei hier jenes „sportliche“ Element zum Tragen kommt, die Anstrengung um eines bestimmten Zieles willen: „Jeder Wettkämpfer lebt aber völlig enthaltsam; jene tun dies, um einen vergänglichen, wir aber, um einen unvergänglichen Siegeskranz zu gewinnen.“ (1Kor 9,25) Der Begriff kommt im Neuen Testament relativ selten vor, in den Evangelien gar nicht. Dieses Faktum allein sagt jedoch nichts über seinen Stellenwert aus. Zwei Stellen sind für uns besonders interessant:
 
Als Tugend wird die Mäßigung/Enthaltsamkeit/Keuschheit etwa in Apg 24,24-25 erwähnt: „Einige Tage darauf erschien Felix mit seiner Gemahlin Drusilla, einer Jüdin, ließ Paulus holen und hörte ihn an über den Glauben an Christus Jesus. Als aber die Rede auf Gerechtigkeit, Enthaltsamkeit [egkrateias] und das bevorstehende Gericht kam, geriet Felix in Furcht und unterbrach ihn: Für jetzt kannst du gehen; wenn ich Zeit finde, werde ich dich wieder rufen.“
 
Der Autor der Apostelgeschichte nennt drei Punkte um den „Glauben an Christus“, wie ihn Paulus in diesem Gespräch bekannte, zusammenfassen: Gerechtigkeit, Keuschheit, Gericht. „Gerechtigkeit“ meint hier das sittliche Handeln gegenüber anderen Menschen, „Keuschheit“ das sittliche Handeln an sich selbst, und „Gericht“ das, worauf diese beiden sittlichen Pflichten, wenn sie erfüllt werden, vorbereiten. Das erinnert stark an den jüdischen (aber nicht in der Bibel zu findenden) Aristeasbrief (2. Jhd. v. Chr.), wo es heißt: „Das Tugendhafte Verhalten aber verhindert die Hingabe an ein Genießerleben und heißt Mäßigkeit [egkrateia] und Gerechtigkeit vorziehen. All dies steht aber unter Gottes Leitung.“ (Arist 278 [Riessler]) Die Keuschheit dient für Paulus im Gespräch mit dem Statthalter Felix also zusammen mit der Gerechtigkeit als Zusammenfassung der ganzen christlichen Lebensführung, wie sie sich aus dem christlichen Glauben ergibt. Angesichts dieses Bekenntnisses des Paulus zum christlichen Lebenswandel im Angesicht des Gerichts geraten Felix und seine Frau in „Furcht“ (Apg 24,25) und sie schicken Paulus weg (zurück ins Gefängnis). Diese Reaktion erinnert frappierend an das Vorgehen vieler moderner Theologen...
 
Eine zweite Stelle ist die Abfolge, die der Apostel Petrus für die Glaubensentwicklung in 2Petr 1,5-7 darlegt: „Darum setzt allen Eifer daran, mit eurem Glauben die Tugend zu verbinden, mit der Tugend die Erkenntnis, mit der Erkenntnis die Selbstbeherrschung [egkrateian], mit der Selbstbeherrschung die Ausdauer, mit der Ausdauer die Frömmigkeit, mit der Frömmigkeit die Brüderlichkeit und mit der Brüderlichkeit die Liebe!“
 
Es handelt sich hier um eine sprachliche Ausdrucksform, die im antiken Christentum häufiger begegnet, auch in der Bibel, und die gewissermaßen eine Zusammenfassung der christlichen Ethik bieten möchte. Eine Kurzform davon ist etwa der bekannte Dreipass „Glaube – Hoffnung – Liebe“ (vgl. 1Kor 13,13). Meist ist hier der Glaube an den Anfang gesetzt – denn mit ihm beginnt das christliche Leben – und die Liebe ans Ende – denn in ihr erfüllt es sich, kommt zur höchsten Blüte. (Wobei hier nicht ein Gefühl, die romantische Liebe, gemeint ist, sondern die brüderliche Liebe zu den Menschen und die ergebene Liebe zu Gott; eine Liebe, die sehr wohl per Gebot verordnet werden kann: „Liebt einander!“ und „Liebt Gott!“, vgl. 5Mose 11,13.22; Joh 15,12.17). Für uns ist nun wichtig, dass auch der Keuschheit hier eine wichtige Stellung zukommt. Es ist hier nicht der Raum, allen diesen Begriffen nachzugehen, es genügt zu wissen, dass die Keuschheit ganz zu Recht zwischen der Erkenntnis (darüber, was gut und böse, richtig und falsch ist) und der Ausdauer (oder: Geduld, Standhaftigkeit) eingeordnet wird, denn ohne das Wissen darum, was zu meiden und was zu suchen ist, kann ich nicht keusch leben; zugleich kann ich dem mich versuchenden Andrängen der Welt nicht standhalten, wenn ich dies nicht auch hinsichtlich meiner körperlichen Veranlagung und Bedürfnisse tue.
 
Aus dem geringen Vorkommen der Vokabel egkrateia – insbesondere aus ihrem Fehlen in den Evangelien – und der Tatsache, dass sie erst spät aus dem Griechischen übernommen wurde, wollen nicht wenige Theologen gerne ableiten, dass Keuschheit für das Christentum eigentlich keine Rolle spielt; ja, dass es überhaupt keine Basis für eine christliche Askese gäbe, sondern nur der Glaube oder die Berufung auf Gott gelte (also: Protestantismus). Das ist natürlich Unfug. Jesus hielt offenkundig die Keuschheit für höchst bedeutsam, auch wenn das Wort selbst in den Evangelien nicht aus seinem Mund überliefert ist (warum auch? er hielt schließlich keine Seminare über griechische Philosophie ab!). Seine übertreibende Warnung vor dem Ehebruch (vgl. Mt 5,28: „wer eine Frau auch nur ansieht, um sie zu begehren…“) und die Verschärfung des Scheidungsverbots (vgl. Mt 19,8: „am Anfang war das nicht so…“), sind nichts anderes als konkrete Beispiele für die Anforderungen eines keuschen Lebenswandels. Insgesamt verlangt Jesus also auch im Geschlechtsleben unbedingte Lauterkeit im Tun wie im Denken. Die Ehelosigkeit um des Himmelreiches Willen, als eine Art Hochform der Keuschheit, ist seine ureigene Erfindung – weder im Judentum noch im damaligen Heidentum wäre man je auf einen solchen Gedanken gekommen. 
 
Jesus Christus selbst ist das wichtigste Vorbild und der Maßstab der Christen für einen keuschen Lebenswandel, auch wenn er selbst sie nur in der Form lebte, wie sie den Ehelosen geboten ist. Christus ist der Bräutigam der Seele, darum lässt die Keuschheit „den Jünger Christi erkennen, wie er Jesus nachfolgen und ähnlich werden kann. Jesus hat uns zu seinen Freunden erwählt, sich uns ganz hingegeben und lässt uns an seinem Gottsein teilhaben.“ (KKK 2347)
 
Keuschheit ist dem Neun Testament zufolge also nicht optional, sondern gehört zum Weg des Glaubens dazu. Ein keusches, d.h. das gesunde Maß wahrendes Leben verwirklicht insbesondere die Liebe zu sich selbst im Sinne des zuvor aus Apg 24 zitierten, und damit den letzte Teil des dreifachen biblischen Liebesgebots: „Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben […] und deinen Nächsten wie dich selbst“ (Lk 10,27), das auch Paulus und Jakobus aufgreifen (vgl. Röm 13,19; Gal 5,14; Jak 2,8). Die Keuschheit ist schließlich auch eine der Früchte des Heiligen Geistes, die Paulus den Galatern aufzählt: „Die Frucht aber des Geistes ist Liebe, Freude, Friede, Geduld, Freundlichkeit, Güte, Treue, Sanftmut, Keuschheit“ (Gal 5,22-23). Paulus scheint hier nicht grundlos die Keuschheit, d.h. die Mäßigung im Geschlechtsleben, als Letzte in einer Reihe von v.a. geistigen Tugenden genannt zu haben, denn er fährt sogleich mit einer „körperlichen“ Metapher fort, wobei für ihn (wie für Johannes) „Fleisch“ auch einfach ein Wort für das Sündhafte, Unchristliche sein kann (im Gegensatz zu „Geist“), was dann körperliche wie geistige Laster meint: „Die zu Christus Jesus gehören, haben das Fleisch und damit ihre Leidenschaften und Begierden gekreuzigt. Wenn wir im Geist leben, lasst uns auch im Geist wandeln!“ (Gal 5,24-25) Zu meinen, Keuschheit sei wenig Bedeutsam im Neuen Testament, wenn ein Gutteil der neutestamentlichen Schriften das „Fleisch“ als Gegensatz zum „Geist“ sehen, ist schon ziemlich verquer.
 
„Fleischliche Gesinnung“, Unzucht, Schamlosigkeit, Unreinheit, Gräuel – biblische Gegenbegriffe zur Keuschheit, die wir getrost mit dem Begriff „Unkeuschheit“ zusammenfassen können – sind unbedingt zu meiden. In den Sündenkatalogen tauchen sie immer wieder auf (vgl. Mk 7,21-22), und die Christen sollen auch keine Tischgemeinschaft mit denen haben, die solches tun (vgl. 1Kor 5,11); vielmehr sollen diese Neigungen „getötet“ werden (vgl. Kol 3,5). Paulus stellt daher fest: „Der Leib ist aber nicht für die Unzucht da, sondern für den Herrn“ (1Kor 6,13). Ja, die Unkeuschheit ist für ihn sogar viel gravierender als andere Sünden, gerade weil sie den eigenen Leib betreffen: „Meidet die Unzucht! Jede Sünde, die der Mensch tut, bleibt außerhalb des Leibes. Wer aber Unzucht treibt, versündigt sich gegen den eigenen Leib.“ (1Kor 6,18) Wer der Unkeuschheit verfällt, kann nicht in das Himmelreich kommen (vgl. Eph 5,5; Offb 1,27). Kein Wunder also, dass für Paulus die körperliche Unversehrtheit von der Sünde (= Keuschheit) eine enorm hohe Priorität genießt bis dahin, dass er wünscht, alle würden, wie er selbst, ehelos leben (vgl. 1Kor 7,7). Wobei er weise genug ist zu wissen, dass das Geschlechtliche nicht per se sündhaft ist (s.u.). 
 
 
Keuschheit in der Kirche 
 
Die Keuschheit spielte in der frühen Kirche eine große Rolle, denn sexuelle Freizügigkeit war sicherlich eine der prominentesten Erscheinungen, mit denen sich die Christen damals (wie heute) auseinandersetzen mussten. Das zeigt die große Radikalität, mit der die Keuschheit bis zum völligen Verzicht auf Sex – „um des Himmelreiches Willen“ – geübt wurde, insbesondere in der Form des enthaltsam lebenden Klerus‘ (Enthaltsamkeitszölibat als Vorstufe zum Ehelosigkeitszölibat) und dem nach und nach sich entwickelnden Mönchtum. [Auch hier ist Keuschheit geboten: Der Zölibatär ist nicht asexuell, sondern genauso ein sexuelles Wesen wie alle anderen auch… und darum muss auch er bewusst (keusch) damit umgehen; wer sich für dieses Leben entscheidet, der ordnet seine Sexualität, seinen Eros bewusst so, dass alle seine Liebe auf Gott gerichtet ist.] Zudem gab es sektiererische Abirrungen, wie etwa die Enkratiten (eben von jenem griechischen Wort egkrateia abgeleitet), aber auch Markioniten und andere, die das Leibliche generell unter Verdacht stellten und so Sex grundsätzlich als sündhaft betrachteten – etwas, was die Kirche nie gelehrt hat.
 
Es wurde zuvor erwähnt, dass laut dem Katechismus alle Getauften zur Keuschheit ge- bzw. berufen sind (vgl. 1Thess 4,7). Stellt sich raus, dass dies nicht alles ist: Mit der Taufe geht nach katholischem Verständnis sogar eine Pflicht zur Keuschheit einher (vgl. KKK 2355), sie ist ein Gebot, kein Angebot. Das passt zum dargelegten biblischen Befund. So ist Keuschheit nicht nur die rechte, dem Wesen des Menschen gerecht werdende Gestaltung der Sexualität, sie ist es auch vor dem Angesicht Gottes. Das ist sie aus christlicher Sicht bereits hinsichtlich der Natur des Menschen – denn diese ist von Gott geschaffen –, aber mehr noch und deutlicher (von der nichtchristlichen Umwelt unterscheidend) im Lichte der Gebote, der Berufung und der uns Geschenkten Gaben Gottes. Insbesondere ist hier der Heilige Geist zu nennen: „wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt und den ihr von Gott habt?“ (1Kor 6,19) Weil Christen nicht an ein irgendwie geistiges Nirvana, sondern an die leibliche Auferstehung glauben, ist der Leib heilig zu halten, denn er ist nicht unser Eigentum, Christus hat ihn – d.h.: uns – teuer erkauft, darum fährt Paulus unmittelbar an das zuvor Zitierte anschließend fort: „Ihr gehört nicht euch selbst; denn um einen teuren Preis seid ihr erkauft worden. Verherrlicht also Gott in eurem Leib!“ (1Kor 6,19-20; vgl. 7,23) Was ist das anderes, als ein Aufruf zur Keuschheit?
 
Als vom Herrn Erkaufte sollen wir uns selbst und unsere Mitmenschen als Geschöpfe achten, und, so sie Getaufte sind, auch als Miterben am Reich Gottes. Ein rein animalisches Triebleben, das den anderen weder als Mensch, noch als Geschöpf (noch als Christ) ehrt, ist darum immer ein Verstoß gegen die Keuschheit – und zwar der eigenen, wie der des/der anderen. Keuschheit hat ihren ganzen Sinn und Zweck aus christlicher Sicht darin, dass die Sexualität „in die Beziehung von Person zu Person, in die vollständige und zeitlich unbegrenzte wechselseitige Hingabe von Mann und Frau eingegliedert“ wird (KKK 2337). Keuschheit ist das Bewusstsein, dass Sexualität mehr ist als was die Welt (z.B. die Wissenschaft) darüber zu sagen weiß; Sex ist in sich ein „Schöpfungsgut“ (Lust, Sprache der Liebe) und er gibt auch direkt Anteil am Schöpfungswerk Gottes, da bei der Zeugung Gott selbst die Seele des neu entstandenen Menschen erschafft. Daraus erhellt, dass Sexualität ihren Ort nur in der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau haben kann, was von der geschaffenen Natur („als Mann und Frau schuf er sie“) wie von den Geboten Gottes her ohne Alternative ist.
 
Aber ebenso wäre eine vergeistigte, die Natur verachtende Sexualität, die etwa die Freude oder die Befriedigung ablehnt, ein Verstoß gegen die Keuschheit, weil auch das dem von Gott gewollten komplexen Sinn und Ziel der Sexualität widersprechen würde: Das Lustempfinden gehört zur von Gott geschaffenen Natur dazu. Es darf bloß nicht verabsolutiert, d.h. herausgelöst werden aus dem ihm von Natur aus eigenen und gebotenen Kontext. Tatsächlich wäre das Vorenthalten der geschlechtlichen Liebe in der Ehe aus einem ungerechten (z.B. böswilligen) Grund nicht minder ein Verstoß gegen die Keuschheit. Pointiert formuliert: Kein Sex in der Ehe (ohne triftigen Grund) ist ein Fall von Unkeuschheit. Darum mahnt Paulus die Eheleute: „Entzieht euch einander nicht, außer im gegenseitigen Einverständnis und nur eine Zeit lang, um für das Gebet frei zu sein! Dann kommt wieder zusammen“ (1Kor 7,5).
 
So wird deutlich: Keuschheit ist nicht leibfeindlich. Sie ist, richtig verstanden, die höchst mögliche Leibfreundlichkeit, weil sie diesen Leib als zum Wesen des Menschen (als Geschöpf Gottes) gehörend anerkannt und heiligen will. Der Leib „gehört“ nicht dem Menschen, ein Mensch „hat“ nicht einen Leib, sondern er „ist“ dieser Leib (und der Geist und die Seele). Genau darum ist der Leib genauso zu achten, zu schützen, aber auch zu lieben wie der Mensch insgesamt. Ich bin überzeugt: Keine Religion oder Philosophie oder sonst ein Gedankengebäude in der Geschichte der Menschheit nimmt den Menschen als Ganzen so ernst und schätzt ihn so hoch, wie die katholische Sexualmoral, in deren Kern der Ruf zur Keuschheit steht. Siehe „Theologie des Leibes“. Wahre Liebe ist immer keusch, sei es die Freundschaft (Agape; vgl. KKK 2347), aber auch und gerade die erotische Liebe (Eros).
 
Keuschheit ist nicht eine irgendwie bloß nachgeordnete Tugend, auch wenn ihr insbesondere in den Ermahnungen Jesu und der Apostel stets etwa die Nächstenliebe vorausgeht. Sie ist, wie bereits dargelegt, vielmehr ein essentieller Ausdruck der Selbst- und Nächstenliebe, „eine Schule der Selbsthingabe. Die Selbstbeherrschung ist auf die Selbsthingabe hingeordnet.“ (KKK 2346) Dadurch hat die Keuschheit zugleich, wie jeder wahre Dienst der Liebe, einen deutlichen Verweischarakter auf Gott: „Die Keuschheit lässt den, der ihr gemäß lebt, für den Nächsten zu einem Zeugen der Treue und der zärtlichen Liebe Gottes werden.“ (KKK 2346) Wenn die Unkeuschheit vom Reich Gottes ausschließt, so verheißt die Keuschheit ewiges Leben (vgl. KKK 2347). Da wir uns das ewige Leben aber nicht eigenmächtig „verdienen“ können wird hier auch deutlich, warum die Keuschheit als Gabe bezeichnet wird: Wie die Liebe von jenem Gott kommt, der die Liebe selbst ist (vgl. 1Joh 4,8), so ist auch die Keuschheit von Gott geschenkt und eine Gnade zu unserem Heil; was natürlich, wie bei jeder Gnade, nicht unsere menschliche Mitwirkung aufhebt (s.u.).
 
Schließlich ist kaum zu leugnen, dass jeder Getaufte nicht nur für seine eigene Keuschheit zu sorgen hat, sondern auch die Unversehrtheit anderer achten und schützen soll, soweit es an ihm liegt; auch das ist ein Dienst der Nächstenliebe. Eine konkrete Lektion, was diese doppelte Dimension der Keuschheit betrifft, bietet Paulus im Blick auf die Ehe an, wenn er schreibt: „Das ist es, was Gott will: eure Heiligung – dass ihr die Unzucht meidet, dass jeder von euch lernt, mit seiner Frau in heiliger und achtungsvoller Weise zu verkehren, nicht in leidenschaftlicher Begierde wie die Heiden, die Gott nicht kennen“ (1Thess 4,3-5). 
 
 
Keuschheit und Scham 
 
Nach dem Philosophen Max Scheler ist die Scham das „Gewissen der Liebe“, die jede Verzweckung und Berechnung der Sexualität meiden hilft und zu ihrer Humanisierung beiträgt. Sie kommt damit der Keuschheit sehr nahe, nur dass es sich bei der Scham um eine natürliche, quasi instinktive Anlage im Menschen handelt, die schon bei kleinen Kindern auftritt, während das, was wir hier Keuschheit genannt haben, eine willentliche Handlungs- und Denkweise meint: „Die Keuschheit ist eine persönliche Aufgabe; sie erfordert aber auch eine kulturelle Anstrengung […]. Die Keuschheit setzt die Achtung der Menschenrechte voraus, insbesondere des Rechtes auf Bildung und Erziehung, welche die sittlichen und geistigen Dimensionen des menschlichen Lebens berücksichtigen.“ (KKK 2344)
 
Scheler zufolge ist die Scham nicht, wie gemeinhin behauptet wird, anerzogen, sondern es ist im Gegenteil die Schamlosigkeit, die anerzogen wird, und ebenso die falsche Scham (Prüderie); beides verhindert echte Liebe, Partnerschaft und Hingabe. Das rechte Schamgefühl gehört zu einem gesunden Menschen natürlicherweise dazu, während es beim Tier fehlt. Man hat einen absichtlichen Abbau des Schamgefühls mit der Beeinträchtigung des Immunsystems verglichen, womit wir wieder beim Recht auf Unversehrtheit wären.
 
Für den Theologen Helmut Thielicke bilden Scham und Erkenntnis eine Einheit, da die Geschlechtlichkeit ein Geheimnis sei, das nicht unrechtmäßig enthüllt werden dürfe, um nicht verletzt zu werden. Ähnlich heißt es im Katechismus: „Die Schamhaftigkeit schützt das Geheimnis der Personen und ihrer Liebe. Sie lädt zu Geduld und Mäßigung in der Liebesbeziehung ein; sie verlangt, dass die Bedingungen der endgültigen Bindung und wechselseitigen Hingabe von Mann und Frau erfüllt seien.“ (KKK 2522) Darum ist es so überaus sinnig, dass in der biblischen Sprache „erkennen“ ein Ausdruck für den Geschlechtsakt ist. Erkenntnis meint hier nicht das empirische, aufklärerische Erlangen von Wissen, sondern das innere, existentielle Sich-Erkennen zwischen zwei Personen in ihrer ganzen Würde und ohne Abstriche, weswegen beispielsweise künstliche Empfängnsiverhütung unzulässig ist: „Ich gebe mich dir hin und nehme dich an, ohne etwas auszuschließen, auch nicht unsere jeweilige Fruchtbarkeit.“
 
 
Die Keuschheit „ermöglicht, mit aufrichtigem und ungeteiltem Herzen zu lieben“ (KKK 2520), sie führt „zu einer Gemeinschaft im Geist.“ (KKK 2347)

Dienstag, 27. April 2021

Wie Theologie heute funktioniert - 1

Michael Seewald, Dogmatiker in Münster (und Priester, aber das merkt man nie und nirgends), lässt verlauten (hier): "Der Katechismus ist zu einem normativ aufgeladenen Text geworden, zu einer Art lehramtlichem Superdokument, das nicht selten als Markstein des wahrhaft Katholischen betrachtet wird" um damit zu insinuieren, dass er eben eigentlich nicht normativ ist, sondern erst in letzter Zeit dazu stilisiert wurde. In Wahrheit sei er (bloß!) eine "Arbeitshilfe" die "angeboten" wird und "nützlich" sei, er bilde aber nicht für überlieferte Glaubenslehre ab.

Fragen wir doch mal den Papst, der den Katechismus herausgegeben hat (in seinem Schreiben Fidei depositum, das als Teil des Katechismus vorne drin immer mit abgedruckt ist): 

»Der „Katechismus der katholischen Kirche“ [...] ist eine Darlegung des Glaubens der Kirche und der katholischen Lehre, wie sie von der Heiligen Schrift, der apostolischen Überlieferung und vom Lehramt der Kirche bezeugt oder erleuchtet wird. Ich erkenne ihn als sichere Norm für die Lehre des Glaubens an...« (33)

Und weiter: Der KKK ist "sicherer und authentischer Bezugstext für die Darlegung der katholischen Lehre", dient der Vertiefung der "Kenntnis der unerschöpflichen Reichtümer des Heiles", zeigt "den Inhalt und den harmonischen Zusammenhang des katholischen Glaubens genau auf", in kurz: Er legt dar "was die katholische Kirche glaubt." (34)

Der Katechismus wurde nicht nachträglich als normativ stilisiert, er war es von Anfang an. Und er erhebt durchaus den Anspruch, die überlieferte Glaubenslehre verbindlich, nicht nur als Angebot (Vorschlag?), darzustellen. 

So funktioniert heute Theologie: Man behauptet einfach etwas, auch wenn die Realität eine ganz andere ist. Dahinter steht der Versuch, diese Realität dadurch zwangsweise zu verändern, dass man die Menschen glauben macht, sie sei ganz anders. Und, nein, der Mann ist nicht dumm oder unwissend, das alles ist eine ganz bewusste Irreführung (sein Buch "Dogma im Wandel) dokumentiert dies).

Dienstag, 14. Juli 2020

Heilige Wurzeln

Aus dem Evangelium des letzten Sonntags: "Auf felsigen Boden ist der Samen bei dem gefallen, der das Wort hört und sofort freudig aufnimmt, aber keine Wurzeln hat, sondern unbeständig ist; sobald er um des Wortes willen bedrängt oder verfolgt wird, kommt er zu Fall."

Auch wenn ich das Etikett furchtbar finde, gebrauche ich es einmal: Liberale Katholiken. Also solche, die meinen, die Kirche neu erfinden zu müssen, die nicht viel geben auf das überkommene Glaubensgut der Kirche.
Mir tun diese Leute Leid. Ehrlich. Sie tun mir insbesondere darum Leid, weil sie den unermesslichen Schatz an geistlicher Erfahrung, an mystischer und systematischer Beschäftigung mit den Dingen des Glaubens, an Betrachtungen, Gebeten und Hymnen beinahe ausschließlich nur in der Weise des Verdachts oder sogar der Abscheu betrachten können. Wenn, um ein Beispiel zu nennen, von Irenäus über Gertrud die Große bis Hugo Rahner die Eucharistie insbesondere als Opfer, unser Bezug zu ihr als Mitopfern und Selbstopfer betrachtet wird, dann können solche Leute damit nicht nur nichts anfangen, sondern sie müssen es als etwas glücklicherweise Überwundenes betrachten oder es in eine bis zur Unkenntlichkeit verwaschene Form umdeuten. Und damit versperren sie sich den Zugang zu allem, was diese geistlichen Giganten dazu gedacht haben.

Dieser unermessliche Schatz der Erfahrungen, Überlegungen und Betrachtungen der Kirche, insbesondere ihrer ungezählten Heiligen, ist für sie höchstens in vereinzelten Klischees zugänglich (etwa Franz von Assisi als Umweltaktivist). Einen zusammenhängenden Gedanken, geschweige denn einen ganzen Text eines heiligen Schriftstellers oder eines Konzils, können sie nie wirklich verstehen und echten geistlichen Nutzen daraus ziehen - viel zu fremd (überwunden) ist es.

In meiner Arbeit wie auch im privaten Umgang merke ich immer wieder, dass die Menschen, insbesondere die, die hauptamtlich für die Kirche arbeiten, keine Wurzeln in der Geschichte der Kirche haben. Sie scheinen zu glauben, ihre Schwierigkeiten, etwa in Sachen Katechese, seien neu und schlimm und sie müssten sich etwas ausdenken... dabei ist nichts neu und die Tradition bietet bereits alle Antworten.

Heilige bringen Heilige hervor: Jeder Heilige wurde in seinem Leben wesentlich geprägt oder sogar unmittelbar bekehrt durch das Wirken oder die Schriften anderer Heiligen. Überhaupt sind die Vorbilder und das Denken der vorangegangenen Glaubenden immer Inspiration und Antrieb für das christliche Leben gewesen. Dieser "Generationenvertrag" ist heute weitestgehend gekündigt, denn jenseits vereinzelter Klischees können die meisten Katholiken, insbesondere im Kirchenapparat, mit Leben und Schriften der Glaubenden vor uns nichts mehr anfangen.
Das scheint mir ein wesentlicher Grund für die Krise zu sein: Nicht nur, dass wir den auf uns gekommenen Glauben nicht mehr wollen, sondern weil wir ihn nicht wollen, können wir keine Wurzeln in die Glaubensgeschichte schlagen. Wir verdorren und kommen zu Fall.

Es täte Not, die Heiligen als Zeugen des Glaubens, nicht bloß als Klischees, in allen Bereichen der Kirche neu zu entdecken, zu studieren und ernstzunehmen...

Dienstag, 26. November 2019

Der Heilige Geist über dem Katechismus

Als Ergänzung zu meinen Beiträgen HIER und HIER.
Aus einer Predigt von Joseph Ratzinger zu Christkönig 1992 (JRGS 14, 1132):

»Ich bin überzeugt, dass dieser Katechismus [der katholischen Kirche], der uns jetzt an der Schwelle des dritten Jahrtausends gegeben wird, ein providentielles Geschenk der Kirche für uns ist. Auf dem langen Weg der sechs Jahre, auf dem wir diesen Text, nicht ohne Schwierigkeiten, ausgearbeitet haben, glaubten wir oft förmlich die höhere Hand zu spüren, die uns führte, wenn es darum ging, jemanden zu finden, der einen bestimmten Teil schreiben könne, wer über einen anderen aufklären könne, wer gegensätzliche Geister koordinieren und befrieden könne, wer zwischen zwei anscheinend unvereinbaren Positionen die Verbindung herstellen könne. Wenn es uns schien, keine Antwort finden zu können, ist sie plötzlich von einem anderen gekommen. Ein Unternehmen, das am Anfang als fast unmöglich eingeschätzt werden konnte, wurde möglich mit einer ständig vorhandenen spürbaren und gleichsam berührbaren göttlichen Hilfe, der Vorsehung unseres Herrn.

Aber wir wissen auch, dass ein Buch für sich genommen toter Buchstabe bleibt, dass ein Buch nur Gegenwart des Evangeliums sein kann, wenn es gegenwärtig wird durch Personen, die seinen Inhalt leben und mitteilen, weil es in ihrem Leben gegenwärtig ist und verwirklicht wird. Das Buch allein, das Buch, das nur Buch bleibt, ist toter Buchstabe.«

Freitag, 29. März 2019

Zum Thema Todesstrafe


Aus dokumentarischem Interesse.


Inhalt:
- Die Veränderungen der Nummer 2267 des Katechismus der katholischen Kirche 1992 bis 2018

- Aus dem Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre an die Bischöfe über die neue Formulierung der Nr. 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche bezüglich der Todesstrafe (1. August 2018)

- Aus der Ansprache des Heiligen Vaters Papst Franziskus zum 25. Jahrestag der Veröffentlichung des Katechismus der katholischen Kirche (11. Oktober 2017)

- Aus der Ansprache des Heiligen Vaters Papst Franziskus an die Delegation der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe (17. Dezember 2017)
- Eine kleine Auswahl relevanter Texte aus der Tradition der Kirche




Die Veränderungen der Nummer 2267 des Katechismus der katholischen Kirche 1992 bis 2018

1992Deutsch
2267 Soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener.


1997Latein (editio typica)
2267 Traditionalis doctrina Ecclesiae, supposita plena determinatione identitatis et responsabilitatis illius qui culpabilis est, recursum ad poenam mortis non excludit, si haec una sit possibilis via ad vitas humanas ab iniusto aggressore efficaciter defendendas.

Si autem instrumenta incruenta sufficiunt ad personarum securitatem ab aggressore defendendam atque protegendam, auctoritas his solummodo utatur instrumentis, utpote quae melius respondeant concretis boni communis condicionibus et sint dignitati personae humanae magis consentanea.

Revera nostris diebus, consequenter ad possibilitates quae Statui praesto sunt ut crimen efficaciter reprimatur, illum qui hoc commisit, innoxium efficiendo, quin illi definitive possibilitas substrahatur ut sese redimat, casus in quibus absolute necessarium sit ut reus supprimatur, « admodum raro [...] intercidunt [...], si qui omnino iam reapse accidunt ». (EV 56)

1997Deutsch
2267 Unter der Voraussetzung, daß die Identität und die Verantwortung des Schuldigen mit ganzer Sicherheit feststeht, schließt die überlieferte Lehre der Kirche den Rückgriff auf die Todesstrafe nicht aus, wenn dies der einzig gangbare Weg wäre, um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen.
Wenn aber unblutige Mittel hinreichen, um die Sicherheit der Personen gegen den Angreifer zu verteidigen und zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener.
Infolge der Möglichkeiten, über die der Staat verfügt, um das Verbrechen wirksam zu unterdrücken und den Täter unschädlich zu machen, ohne ihm endgültig die Möglichkeit der Besserung zu nehmen, sind jedoch heute die Fälle, in denen die Beseitigung des Schuldigen absolut notwendig ist, „schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben“ (EV 56).



2018Italienisch (Original)
2267 Per molto tempo il ricorso alla pena di morte da parte della legittima autorità, dopo un processo regolare, fu ritenuta una risposta adeguata alla gravità di alcuni delitti e un mezzo accettabile, anche se estremo, per la tutela del bene comune.
Oggi è sempre più viva la consapevolezza che la dignità della persona non viene perduta neanche dopo aver commesso crimini gravissimi. Inoltre, si è diffusa una nuova comprensione del senso delle sanzioni penali da parte dello Stato. Infine, sono stati messi a punto sistemi di detenzione più efficaci, che garantiscono la doverosa difesa dei cittadini, ma, allo stesso tempo, non tolgono al reo in modo definitivo la possibilità di redimersi.

Pertanto la Chiesa insegna, alla luce del Vangelo, che «la pena di morte è inammissibile perché attenta all’inviolabilità e dignità della persona»,[1] e si impegna con determinazione per la sua abolizione in tutto il mondo.

[1] FRANCISCUS, Sermo ad participantes conventum a Pontificio Consilio de Nova Evangelizatione Promovenda provectum (die XI mensis Octobris anno MMXVII): L’Osservatore Romano (die XI mensis Octobris anno MMXVII), 5.


2018Latein (Übersetzung)

2267 Quod auctoritas legitima, processu ordinario peracto, recurrere posset ad poenam mortis, diu habitum est utpote responsum nonnullorum delictorum gravitati aptum instrumentumque idoneum, quamvis extremum, ad bonum commune tuendum.

His autem temporibus magis magisque agnoscitur dignitatem personae nullius amitti posse, nec quidem illius qui scelera fecit gravissima. Novus insuper sanctionis poenalis sensus, quoad Statum attinet, magis in dies percipitur. Denique rationes efficientioris custodiae excogitatae sunt quae in tuto collocent debitam civium defensionem, verum nullo modo imminuant reorum potestatem sui ipsius redimendi.

Quapropter Ecclesia, sub Evangelii luce, docet “poenam capitalem non posse admitti quippe quae repugnet inviolabili personae humanae dignitati”[1]atque Ipsa devovet se eidemque per omnem orbem abolendae.

[1] Francesco, Discorso ai partecipanti all’incontro promosso dal Pontificio Consiglio per la Promozione della Nuova Evangelizzazione (11 ottobre 2017): L’Osservatore Romano (11 ottobre 2017), 5.

2018Deutsch
2267 Lange Zeit wurde der Rückgriff auf die Todesstrafe durch die rechtmäßige Autorität – nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren – als eine angemessene Antwort auf die Schwere einiger Verbrechen und als ein annehmbares, wenn auch extremes Mittel zur Wahrung des Gemeinwohls angesehen.
Heute gibt es ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat. Hinzu kommt, dass sich ein neues Verständnis vom Sinn der Strafsanktionen durch den Staat verbreitet hat. Schließlich wurden wirksamere Haftsysteme entwickelt, welche die pflichtgemäße Verteidigung der Bürger garantieren, zugleich aber dem Täter nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen.
Deshalb lehrt die Kirche im Licht des Evangeliums, dass „die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt“[1], und setzt sich mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein.
[1] Papst Franziskus, Ansprache zum 25. Jahrestag der Veröffentlichung des Katechismus der Katholischen Kirche, 11. Oktober 2017 (L’Osservatore Romano, 11. Oktober 2017, 5)



Aus dem Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre an die Bischöfe über die neue Formulierung der Nr. 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche bezüglich der Todesstrafe
1. August 2018

4. Johannes Paul II. äußerte sich auch bei anderen Gelegenheiten gegen die Todesstrafe und berief sich dabei auf die Achtung vor der Würde der Person wie auch auf die Mittel der modernen Gesellschaft, um sich vor Verbrechern zu schützen. So brachte er in der Weihnachtsbotschaft 1998 den Wunsch zum Ausdruck, dass «in der Welt der Konsens über dringende und angemessene Maßnahmen erhalten (bleibe) mit dem Ziel , die Todesstrafe abzuschaffen». Im darauf folgenden Monat wiederholte er in den Vereinigten Staaten: «Ein Zeichen der Hoffnung ist die zunehmende Einsicht, dass die Würde des menschlichen Lebens niemals in Abrede gestellt werden darf, auch dann nicht, wenn jemand ein Verbrechen begangen hat. Die moderne Gesellschaft hat die Mittel, sich selbst zu schützen, ohne Verbrechern die Möglichkeit der Besserung endgültig zu nehmen. Ich rufe erneut dazu auf, wie ich es kürzlich an Weihnachten getan habe, zu einer Übereinstimmung bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe, die grausam und unnötig ist, zu kommen».

5. Der entschiedene Einsatz für die Abschaffung der Todesstrafe ging unter den nachfolgenden Päpsten weiter. Benedikt XVI. machte «die Verantwortlichen der Gesellschaft … auf die Notwendigkeit aufmerksam, alles im Bereich des Möglichen zu tun, um die Abschaffung der Todesstrafe zu erlangen».[...]

7. Die neue Formulierung der Nr. 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche, die Papst Franziskus approbiert hat, liegt auf der Linie des vorausgehenden Lehramts und führt eine konsequente Entwicklung der katholische Lehre weiter. Der neue Text folgt den Spuren der Lehre von Johannes Paul II. in Evangelium vitae und bekräftigt, dass die Unterdrückung des Lebens eines Verbrechers als Strafe für ein Vergehen unzulässig ist, weil sie gegen die Würde der Person verstößt, eine Würde, die auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat. [...]

8. All das zeigt, dass die neue Formulierung der Nr. 2267 des Katechismus eine authentische Entwicklung der Lehre ausdrückt, die nicht im Widerspruch zu früheren Aussagen des Lehramts steht. [...]

9. In der neuen Formulierung wird hinzugefügt, dass das Bewusstsein über die Unzulässigkeit der Todesstrafe «im Licht des Evangeliums» gewachsen ist. [...]



Aus der Ansprache des Heiligen Vaters Papst Franziskus zum 25. Jahrestag der Veröffentlichung des Katechismus der katholischen Kirche 
11. Oktober 2017

Bei dieser Problematik kann man es nicht bei einer hauptsächlich geschichtlichen Abhandlung belassen, die dabei nicht nur die lehramtliche Entwicklung unter den letzten Päpsten außer Acht lässt, sondern auch das veränderte Bewusstsein im Volke Gottes, das eine positive Haltung gegenüber einer Strafe ablehnt, die die Würde des Menschen schwer verletzt. Stattdessen muss deutlich festgestellt werden, dass die Todesstrafe eine unmenschliche Maßnahme ist, die – wie auch immer sie ausgeführt wird – die Würde des Menschen herabsetzt. Sie widerspricht in ihrem Wesen dem Evangelium, weil sie willentlich entscheidet ein menschliches Leben zu beenden, das in den Augen des Schöpfers immer heilig ist und dessen wahrer Richter und Garant im Letzten allein Gott ist. Kein Mensch, »nicht einmal der Mörder verliert seine Menschenwürde« (Brief an den Präsidenten der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe, 20. März 2015), denn Gott ist ein Vater, der immer auf die Rückkehr des Sohnes wartet, der, um seinen Fehler wissend um Vergebung bittet und ein neues Leben beginnt. Niemandem darf daher nicht nur das Leben, sondern damit auch die Möglichkeit einer moralischen und existenziellen Umkehr verwehrt werden, damit er zum Wohle der Gemeinschaft umkehrt.

Anbetracht mangelnder Instrumente zur Verteidigung und einer noch nicht so weit entwickelten gesellschaftlichen Reife, schien die Todesstrafe in vergangenen Jahrhunderten die logische Konsequenz, um Gerechtigkeit walten zu lassen. Leider wurde auch im Kirchenstaat auf dieses extreme und unmenschliche Mittel zurückgegriffen, und man hat dabei den Primat der Barmherzigkeit über die Gerechtigkeit vernachlässigt. Wir übernehmen die Verantwortung für die Vergangenheit und bekennen, dass diese Methoden mehr von einer legalistischen als von einer christlichen Haltung bestimmt wurden. Die Sorge um Machterhalt und materiellen Reichtum haben zu einer Überbewertung des Gesetzes geführt und ein tiefes Verständnis des Evangeliums verhindert. Gerade deswegen können wir heute, angesichts einer neuen Notwendigkeit, die Würde des Menschen zu betonen, nicht gleichgültig bleiben. Wir würden uns noch mehr schuldig machen. 

Wir stehen hier vor keinerlei Widerspruch zu früheren Lehraussagen, denn die Verteidigung der Würde des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod hat in der kirchlichen Lehre stets eine eindeutige und maßgebende Stimme gefunden. Die harmonische Entwicklung der kirchlichen Lehre gebietet es, Positionen zu vermeiden, die an Argumenten festhalten, die längst eindeutig einem neuen Verständnis der christlichen Wahrheit widersprechen. Schon der hl. Vinzenz von Lérins erinnerte: »Aber vielleicht sagt jemand: Wird es also in der Kirche Christi keinen Fortschritt der Religion geben? Gewiss soll es einen geben, sogar einen recht großen. Denn wer wäre gegen die Menschen so neidisch und gegen Gott so feindselig, dass er das zu verhindern suchte?« (Commonitorium, 23.1; PL 50). Darum ist es notwendig zu betonen, dass, egal wie schwer das begangene Verbrechen auch war, die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt.



Aus der Ansprache des Heiligen Vaters Papst Franziskus an die Delegation der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe 
17. Dezember 2017

All this is now reflected in the recently revised text of n. 2267 of the Catechism of the Catholic Church, which expresses the progress of the doctrine of the last Pontiffs, as well as a change in the conscience of the Christian people, which rejects a penalty that is deeply injurious to human dignity [...]; a penalty contrary to the Gospel, because it means suppressing a life which is always sacred in the eyes of the Creator and of which God alone is the true judge and guarantor [...].

In past centuries, when the instruments that we have available today for the protection of society were lacking and the current level of development in human rights had not yet been achieved, recourse to the death penalty was presented on some occasions as a logical and just consequence. Even in the Papal States recourse was made to this inhuman form of punishment, ignoring the primacy of mercy over justice.

It is for this reason that the new version of the Catechism implies that we should also assume our responsibility for the past and that we acknowledge that the acceptance of this type of penalty was due to the mentality of an era that was more legalistic than Christian, which held sacred the value of laws lacking in humanity and mercy. The Church could not maintain a neutral stance in the face of the current demands of reaffirmation of personal dignity.

The revision of the text of the Catechism in the article dedicated to the death penalty does not imply any contradiction with past teaching, because the Church has always defended the dignity of human life. However, the harmonious development of doctrine necessarily requires that the Catechism reflect the fact that, despite the gravity of the crime committed, the Church teaches, in the light of the Gospel, that the death penalty is always inadmissible because it offends the inviolability and dignity of the person.

Likewise, the Magisterium of the Church holds that life sentences, which take away the possibility of the moral and existential redemption of the person sentenced and in favour of the community, are a form of death penalty in disguise [...]. God is a Father who always awaits the return of his son, who, aware he has made a mistake, asks forgiveness and begins a new life. Thus, life cannot be taken from anyone, nor the hope of one’s redemption and reconciliation with the community.



Eine kleine Auswahl relevanter Texte aus der Tradition der Kirche

»1 Jeder ordne sich den Trägern der staatlichen Gewalt unter. Denn es gibt keine staatliche Gewalt außer von Gott; die jetzt bestehen, sind von Gott eingesetzt. Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die Ordnung Gottes, und wer sich ihm entgegenstellt, wird dem Gericht verfallen. 3 Vor den Trägern der Macht hat sich nicht die gute, sondern die böse Tat zu fürchten; willst du also ohne Furcht vor der staatlichen Gewalt leben, dann tue das Gute, sodass du ihre Anerkennung findest! 4 Denn sie steht im Dienst Gottes für dich zum Guten. Wenn du aber das Böse tust, fürchte dich! Denn nicht ohne Grund trägt sie das Schwert. Sie steht nämlich im Dienst Gottes und vollstreckt das Urteil an dem, der das Böse tut. 5 Deshalb ist es notwendig, sich unterzuordnen, nicht allein um der Strafe, sondern auch um des Gewissens willen.«
(Hl. Apostel Paulus, Brief an die Römer 13,1-5)


»Einige Ausnahmen jedoch von dem Verbot, einen Menschen zu töten, hat eben jener göttliche Wille selbst gemacht. Von denen aber abgesehen, die Gott zu töten befiehlt, sei es durch gesetzliche Anordnung, sei es jeweils mit Bezug auf eine bestimmte Person durch ausdrücklichen Befehl – in solchen Fällen tötet nicht der, der dem Befehlenden diesen Dienst schuldet wie ein Schwert dem, der es führt, Hilfe schuldet; daher haben jene, die auf Gottes Geheiß Kriege führten oder im Besitze der öffentlichen Gewalt gemäß den Gesetzen Gottes d.i. nach dem Befehl der allgerechten Vernunft Verbrecher mit dem Tode bestraften, nicht wider das Gebot: „Du sollst nicht töten“ gehandelt; und Abraham, weit entfernt, des Verbrechens der Grausamkeit beschuldigt zu werden, wurde vielmehr gerühmt ob seiner Frömmigkeit, weil er seinen Sohn rein nur aus Gehorsam, nicht in frevelhafter Absicht töten wollte (Gen 22); und mit Recht zweifelt man, ob es für einen Auftrag Gottes zu halten sei, dass Jephte seine Tochter, die ihm entgegeneilte, tötete, lediglich weil er gelobt hatte, das was ihm bei der siegreichen Rückkehr aus der Schlacht zuerst entgegenkommen würde, Gott zu opfern (Ri 11,30ff) und auch Samson, der sich selbst mitsamt den Feinden unter den Trümmern eines Hauses begrub, findet nur darin eine Entschuldigung, daß ihm der Geist, der durch ihn Wunder tat, dies heimlich befahl (Ri 16,30) also abgesehen von denen, die entweder ein gerechtes Gesetz ein für allemal, oder Gott, der Quell der Gerechtigkeit, in besonderen Fällen zu töten befiehlt, macht sich des Verbrechens des Mordes jeder schuldig, der einen Menschen – sich oder sonst jemand – tötet.«
(Hl. Augustinus von Hippo, Über den Gottesstaat, lib. 1, cap. 21)

»Was die weltliche Gewalt betrifft, so erklären wir, dass sie ohne Todsünde ein Bluturteil vollstrecken kann, solange sie zum Vollzug der Strafe nicht aufgrund von Hass, sondern aufgrund eines richterlichen Urteils, nicht unvorsichtig, sondern überlegt schreitet.«
(Von Papst Innozenz III. 1210 dem den Waldensern vorgeschriebenen Glaubensbekenntnis von 1208 hizugefügter Satz, da diese das darin Ausgedrückte leugneten; DH 795)

»Zu Recht und ohne Sünde tötet also der Staatslenker die verbrecherischen Menschen, damit nicht der Friede der Bürgerschaft gefährdet wird. Daher sagt der Apostel Paulus 1 Kor 5,6: „Wisst ihr nicht, dass ein wenig Sauerteig den ganzen Teig durchsäuert?“ Und wenig später (V. 13) fügt er hinzu: „Schafft den Bösen fort aus eurem Kreis.“ Und Röm 13,4 heißt es von der irdischen Gewalt, dass sie „nicht ohne Grund das Schwert trägt: denn sie ist Dienerin Gottes und erregt mit ihrer Rache nur den Zorn dessen, der böse handelt.“ Und 1 Petr 2,13f. wird gesagt: „Unterwerft euch jeder menschlichen Ordnung um Gottes willen: sei es dem König, da er über allen steht; sei es seinem Statthalter, da sie zur Bestrafung der Übeltäter, aber zum Preis der Guten bestellt sind.“
Hierdurch wird aber der Irrtum gewisser Leute ausgeschlossen, die behaupteten, körperliche Bestrafungen geschähen zu Unrecht. Diese Leute führen zur Bekräftigung ihres Irrtums an, dass es Ex 20,13 heißt: „Du sollst nicht töten.“ Dies wird auch Mt 5,21 wiederholt. Auch führen sie an, dass Mt 13,30 gesagt Wird, der Herr habe (im Gleichnis) seinen Knechten, die das Unkraut vom Weizenfeld sammeln wollten, geantwortet: „Lasst beides wachsen bis zur Ernte.“ Mit Unkraut aber sind die „Söhne des Bösen“ gemeint, mit Ernte das „Ende der Welt“, Wie ebenda (V. 38ff.) gesagt Wird. Also dürfe man die Bösen nicht durch die Hinrichtung aus dem Kreis der Guten entfernen.Diese Leute führen auch ins Feld, ein Mensch könne, solange er auf der Welt ist, sich zum Besseren wandeln. Also dürfe er nicht durch die Hinrichtung aus der Welt entfernt, sondern müsse der Buße erhalten bleiben.

Aber dies sind nichtige Einwände. Denn in dem Gesetz, das sagt: „Du sollst nicht töten“, wird bald darauf (Ex 22,17) hinzugefügt: „Die Verbrecher sollst du nicht am Leben lassen.“ Hieraus lässt sich erkennen, dass (nur) die ungerechte Tötung von Menschen verboten ist. Dies ist auch aus den Worten des Herrn in Mt 5 offenbar. Denn als er gesagt hatte: „Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst nicht töten“, fügte er hinzu: „Ich aber sage euch: Wer seinem Bruder zürnt“ etc. Hiermit gibt er zu verstehen, dass die Tötung, die aus Zorn hervorgeht, verboten ist, nicht aber die, die aus dem Eifer der Gerechtigkeit hervorgeht. Auch sagt der Herr: „Lasst beides wachsen bis zur Ernte.“ Wie das zu verstehen ist, ist durch das offenbar, was folgt (V. 29): „Damit ihr nicht beim Sammeln des Unkrauts zugleich auch den Weizen ausrauft.“ Die Tötung der Bösen wird also da untersagt, wo es nicht ohne Gefahr für die Guten geschehen kann. Dies kommt meist dann vor, wenn die Bösen Sich noch nicht von den Guten durch offensichtliche Sünden unterscheiden oder wenn die Gefahr zu fürchten ist, dass die Bösen viele Gute mit sich reißen.

Dass aber die Bösen, solange sie leben, sich noch bessern können, verbietet nicht, dass sie zu Recht getötet werden: denn die Gefahr, die von ihrem Leben droht, ist größer und gewisser, als das Gute, das man von ihrer Besserung erwartet. Auch haben sie gerade im Augenblick des Todes die Möglichkeit, durch Reue zu Gott umzukehren. Wenn sie also bis dahin fest entschlossen sind, dass ihr Herz auch im Augenblick des Todes nicht von der Bosheit ablässt, so kann man mit hinreichender Wahrscheinlichkeit annehmen, dass sie niemals mehr von der Bosheit ablassen.« 
(Hl. Thomas von Aquin, Summa contra gentiles, lib. 3, cap. 146)


»Es ist erlaubt, Menschen im Gericht entweder zum Tode zu verurteilen oder zu töten. Eine andere erlaubte Art des Tötens ist jene, welche den Obrigkeiten zusteht, welchen die Gewalt des Tötens verliehen ist, kraft welcher sie nach der Vorschrift und dem Urteile der Gesetze die Übeltäter strafen und die Unschuldigen in Schutz nehmen. Wenn sie dieses Amt rechtlich verwalten, sind sie nicht nur des Totschlages nicht schuldig, sondern sie gehorchen im höchsten Grade diesem göttlichen Gesetze, wodurch der Totschlag verboten wird. Denn wenn diesem Gesetze dies als Ziel vorgesteckt ist, dass für Leben und Wohlfahrt der Menschen Sorge getragen wird: so zielen die Strafen der Obrigkeiten, welche die rechtmäßigen Rächer der Verbrechen sind, ebenfalls darauf hin, dass der Verwegenheit und Gewalttätigkeit durch Todesstrafen Einhalt geschieht und so das Leben der Menschen gesichert sei. Daher sagt David (Ps 108): „Frühe tötete ich alle Sünder des Landes, damit ich ausrotte aus der Stadt des Herrn alle Übeltäter“.«
(Papst Pius V. und Papst Klemens XIII, Catechismus Romanus [1566], III,6,4)


»Gibt es Fälle, in denen es erlaubt ist, den Nächsten zu töten?
Es ist erlaubt, den Nächsten zu töten, wenn man in einem gerechten Krieg kämpft; wenn man auf Befehl der höchsten Autorität das Todesurteil als Strafe für ein Verbrechen vollzieht und endlich, wenn es sich um die notwendige und rechte Verteidigung des Lebens gegen einen ungerechten Angreifer handelt.«
(Hl. Papst Pius X., Compendio della dottrina Cristiana [1905], Nr. 413)
 
»Selbst im Fall der Hinrichtung eines zum Tod verurteilten Verbrechers verfügt der Staat nicht über das Lebensrecht eines Einzelmenschen. Es ist der öffentlichen Autorität in diesem Falle vorbehalten, den Verurteilten zur Sühne seines Verbrechens des Lebensgutes zu berauben, nachdem er sein Lebensrecht bereits durch das Verbrechen verwirkt hat.«
(Der Diener Gottes Papst Pius XII. am 13. September 1952; AAS XLIV, 779-789)

»Gott will nicht, dass wir ungerechten Angriffen schutzlos preisgegeben sind. Darum darf jeder in gerechter Notwehr sich und andere verteidigen und dabei den Angreifer sogar verwunden oder töten, wenn es nötig ist. - Die Obrigkeit darf schwere Verbrechen mit dem Tode bestrafen. - Den Soldaten ist es in einem gerechten Kriege erlaubt, die feindlichen Soldaten im Kampf zu töten.«
(Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands, Münster 1963 [1955], Nr. 221/S. 235)

»Auf Grund der Lehre der Heiligen Schrift und der gesamten christlichen Überlieferung lässt sich dem Staat das Recht, die Todesstrafe zu verhängen, nicht grundsätzlich absprechen.«
(Bernhard Häring, Das Gesetz Christi, München 1967, Bd. 3, S. 149)


»In diesen Problemkreis gehört auch die Frage der Todesstrafe, wobei in der Kirche wie in der weltlichen Gesellschaft zunehmend eine Tendenz festzustellen ist, die eine sehr begrenzte Anwendung oder überhaupt die völlige Abschaffung der Todesstrafe fordert. Das Problem muss in die Optik einer Strafjustiz eingeordnet werden, die immer mehr der Würde des Menschen und somit letzten Endes Gottes Plan bezüglich des Menschen und der Gesellschaft entsprechen soll. Tatsächlich soll die von der Gesellschaft verhängte Strafe „in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen“. Die öffentliche Autorität muss die Verletzung der Rechte des einzelnen und der Gemeinschaft dadurch wiedergutmachen, dass sie dem Schuldigen als Vorbedingung für seine Wiederentlassung in die Freiheit eine angemessene Sühne für d as Vergehen auferlegt. Auf diese Weise erreicht die Autorität auch das Ziel, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Person zu verteidigen und zugleich dem Schuldigen selbst einen Ansporn und eine Hilfe zur Besserung und Heilung anzubieten.

Um alle diese Ziele zu erreichen, müssen Ausmaß und Art der Strafe sorgfältig abgeschätzt und festgelegt werden und dürfen außer in schwerwiegendsten Fällen, das heißt wenn der Schutz der Gesellschaft nicht anders möglich sein sollte, nicht bis zum Äußersten, nämlich der Verhängung der Todesstrafe gegen den Schuldigen, gehen. Solche Fälle sind jedoch heutzutage infolge der immer angepassteren Organisation des Strafwesens schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben.

Jedenfalls bleibt der vom neuen Katechismus der Katholischen Kirche angeführte Grundsatz gültig: „soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener“.

Wenn auf die Achtung jeden Lebens, sogar des Schuldigen und des ungerechten Angreifers, so große Aufmerksamkeit verwendet wird, hat das Gebot „du sollst nicht töten“ absoluten Wert, wenn es sich auf den unschuldigen Menschen bezieht. Und das umso mehr, wenn es sich um ein schwaches und schutzloses menschliches Lebewesen handelt, das einzig in der absoluten Kraft des Gebotes Gottes seinen radikalen Schutz gegenüber der Willkür und Gewalttätigkeit der anderen findet.

Die absolute Unantastbarkeit des unschuldigen Menschenlebens ist in der Tat eine in der Heiligen Schrift ausdrücklich gelehrte, in der Tradition der Kirche ständig aufrechterhaltene und von ihrem Lehramt einmütig vorgetragene sittliche Wahrheit. Diese Einmütigkeit ist sichtbare Frucht jenes vom Heiligen Geist geweckten und getragenen „übernatürlichen Glaubenssinnes“, der das Gottesvolk vor Irrtum bewahrt, wenn es „seine allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußert.“[…]

Mit der Petrus und seinen Nachfolgern von Christus verliehenen Autorität bestätige ich daher in Gemeinschaft mit den Bischöfen der katholischen Kirche, dass die direkte und freiwillige Tötung eines unschuldigen Menschen immer ein schweres sittliches Vergehen ist. Diese Lehre, die auf jenem ungeschriebenen Gesetz begründet ist, das jeder Mensch im Lichte der Vernunft in seinem Herzen findet (vgl. Röm 2, 14-15), ist von der Heiligen Schrift neu bestätigt, von der Tradition der Kirche überliefert und vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt gelehrt.

Die willentliche Entscheidung, einen unschuldigen Menschen seines Lebens zu berauben, ist vom moralischen Standpunkt her immer schändlich und kann niemals, weder als Ziel noch als Mittel zu einem guten Zweck gestattet werden. Sie ist in der Tat ein schwerer Ungehorsam gegen das Sittengesetz, ja gegen Gott selber, seinen Urheber und Garanten; sie widerspricht den Grundtugenden der Gerechtigkeit und der Liebe. „Niemand und nichts kann in irgendeiner Weise zulassen, dass ein unschuldiges menschliches Lebewesen getötet wird, sei es ein Fötus oder ein Embryo, ein Kind oder ein Erwachsener, ein Greis, ein von einer unheilbaren Krankheit Befallener oder ein im Todeskampf Befindlicher. [...]“.«
(Hl. Papst Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium Vitae über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens [1995], Nr. 56f.)



[Marginalie: In der ganzen Kirchengeschichte wurde in dieser Frage unterschieden zwischen Unschuldigen und vor dem Recht schuldigen Menschen. Letztere haben demnach ihr Lebensrecht durch ihre Tat verwirkt.]