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Mittwoch, 23. Februar 2022

...weder Schrift noch Tradition

»Widerlegt man nämlich die Häretiker aus den Schriften, dann erheben sie gegen eben diese Schriften die Anklage, dass sie nicht zuverlässig seien, keine Autorität besäßen, auf verschiedene Weise verstanden werden könnten, und dass aus ihnen die Wahrheit zu finden nur die imstande seien, die die Tradition verstünden. Diese sei nämlich nicht niedergeschrieben, sondern werde durch die lebendige Stimme überliefert, weswegen auch Paulus sage: "Weisheit reden wir unter den Vollkommenen, aber nicht die Weisheit dieser Welt" (1Kor 2,6). Unter dieser Weisheit versteht jeder von ihnen natürlich das von ihm erfundene System, so dass nach Ihnen die Wahrheit bald bei Valentinus, bald bei Markion, bald bei Cerinth ist. Später war sie natürlich bei Basilides oder bei einem seiner Widersacher, der auch nichts Rechtes vorbringen konnte. Denn verdreht sind sie alle, und trotzdem schämen sie sich nicht, sich selbst als die Richtschnur der Wahrheit hinzustellen.

Berufen wir uns aber ihnen gegenüber auf die apostolische Tradition, die durch die Nachfolge der Priester in der Kirche bewahrt wird, dann verwerfen sie wieder die Tradition, nennen sich klüger als Priester und Apostel und sagen, sie hätten allein die Wahrheit gefunden. Die Apostel hätten den Worten des Heilandes noch allerlei aus dem Gesetz beigemischt; und nicht bloß die Apostel, sondern auch der Herr habe seine Aussprüche teils vom Demiurgen, teils aus dem Ort der Mitte, teils von dem Allerhöchsten. Sie aber wüssten klar, rein und schlicht das darin verborgene Geheimnis — fürwahr, eine ganz unverschämte Gotteslästerung! So stehen sie also weder auf dem Boden der Schrift, noch der Tradition.

Gleichsam gegen Schlangen, die sich glatt nach allen Seiten herauszuwinden suchen, haben wir also zu kämpfen. Deshalb müssen wir ihnen auch von allen Seiten entgegentreten; vielleicht, dass wir dann einige von ihnen durch die Zurückweisung stutzig machen und bewegen können, zur Wahrheit zurückzukehren. Denn wenn es auch nicht leicht ist, dass eine Seele, die vom Irrtum umgarnt ist, wieder vernünftig wird, so ist es doch nicht absolut unmöglich, dass sie dem Irrtum entrinne, wenn ihr die Wahrheit entgegengehalten wird.« (Adv. Haer. III,2,1-3)


Heute so zutreffend wie vor über 1800 Jahren, als Irenäus von Lyon dies schrieb, nur die Häretiker heißen heute anders.

Montag, 24. Mai 2021

Gedanken zum "synodalen Prozess"

Ein paar erste einordnende Gedanken und Hinweise zum in diesem Jahr startenden synodalen Prozess der Weltkirche:


1) Schon allein sprachlich wird man sich hierzulande viel Mühe geben, den weltweiten synodalen Prozess als Ausweitung des deutschen suizidalen Weges zu verkaufen indem man z.B. den schwachsinnigen Namen „synodaler Weg“ („gemeinsamer Weg Weg“) dafür verwendet. Man reklamiert jetzt schon für sich, diesen weltweiten Prozess (mit) inspiriert zu haben, ja dessen „Wegbereiter“ zu sein. Natürlich stimmt das nicht, allein schon deshalb, weil der deutsche „synodale Weg“ 1. rechtswidrig ist (siehe den Brief von Kardinal Ouellet an Marxens vom September 2019) und 2. alle seine Themen bereits von Rom kassiert worden sind. Der suizidale Weg in Deutschland ist per Definition nicht synodal, weil er nicht die Spielregeln einer Synode befolgt. Das Wort „synodal“ im Namen macht es nicht automatisch zu einer Synode - so wenig wie Zitronenfalter Zitronen falten. Das ist ja auch der Grund, warum man ihn so bekloppt benannt hat, statt ihn „Synode“ zu nennen: Man wollte das für „Synoden“ verbindliche Reglement umgehen, und hat dafür in Kauf genommen, ein kirchenrechtlich nicht existentes Etwas zu erschaffen, das folglich auch keine rechtliche Verbindlichkeit für irgendwen beanspruchen kann. (Die „Würzburger Synode“ von 1971-75 hat übrigens auch keinerlei Rechtsgültigkeit, da ihre Beschlüsse von Rom nicht approbiert wurden, aber das nur am Rande. Irgendwie können wir Deutschen „Synode“ nicht.)

2) Natürlich hat der weltweite synodale Prozess auch aus sich heraus nichts mit dem deutschen suizidalen Weg seit 2019 zutun oder gemein: Jener wurde im Grunde bereits 2015 vom Papst zwischen den Zeilen angekündigt als er sagte: „Die Welt, in der wir leben und die in all ihrer Widersprüchlichkeit zu lieben und ihr zu dienen wir berufen sind, verlangt von der Kirche eine Steigerung ihres Zusammenwirkens in allen Bereichen ihrer Sendung. Genau dieser Weg der Synodalität ist das, was Gott sich von der Kirche des dritten Jahrtausends erwartet.“ (Ansprache zur 50-Jahr-Feier der Errichtung der Bischofssynode am 17. Oktober 2015; hier) Was im Oktober losgehen soll, hat der Papst damals schon ziemlich genau ausformuliert: „Die synodale Reise[*] beginnt im Hinhören auf das Volk, das ‚auch teilnimmt am prophetischen Amt Christi‘ […]. Der Weg der Synode setzt sich fort im Hinhören auf die Hirten. Durch die Synodenväter handeln die Bischöfe als authentische Hüter, Ausleger und Zeugen des Glaubens der ganzen Kirche, wobei sie verstehen müssen, diesen von den oft wechselhaften Strömungen der öffentlichen Meinung zu unterscheiden. […] Und schließlich gipfelt der synodale Weg im Hören auf den Bischof von Rom, der berufen ist, als ‚Hirte und Lehrer aller Christen‘ zu sprechen: nicht von seinen persönlichen Überzeugungen ausgehend, sondern als oberster Zeuge der fides totius Ecclesiae [des Glaubens der gesamten Kirche], als ‚Garant des Gehorsams und der Übereinstimmung der Kirche mit dem Willen Gottes, mit dem Evangelium Christi und mit der Überlieferung der Kirche‘.“

3) Bereits seit 2014 hat sich zudem die Internationale Theologische Kommission mit dem Thema befasst und dazu 2018 ein entsprechendes Dokument veröffentlicht (das man für den deutschen suizidalen Weg geflissentlich ignoriert hat, das die Weltkirche aber nicht ignorieren kann), das jeder Interessierte lesen sollte (hier; vgl. Karl-Heinz Menke dazu hier).

4) Der nun angestoßene synodale Prozess zielt m.E. auch stark auf Fortschritte auf dem Weg der Ökumene mit den orthodoxen Kirchen. Verwiesen sei auf die „Gemeinsame Internationale Kommission für den theologischen Dialog zwischen der Römisch‐Katholischen Kirche und der Orthodoxen Kirche“; über die Jahre gehörten dieser Kommission so illustre Namen an wie z.B. Louis Bouyer und Joseph Ratzinger auf katholischer Seite, und John Zizioulas und Dumitru Staniloae auf orthodoxer Seite (hier gibt es alle Dokumente von 1980 bis 2010). Diese Kommission hat seit dem so genannten Valamo-Dokument (benannt nach dem Ort der Unterzeichnung) von 1988 immer wieder auch die Synodalität als wesentliches Element des kirchlichen Lebens herausgestellt: unter den „Formen der Ausübung der Gemeinschaft unter den Bischöfen“ wird dort als „hauptsächlich das synodale oder konziliare Leben“ benannt (Nr. 52). Auch 2007 hat diese Kommission im so genannten Dokument von Ravenna die Frage der Konziliarität/Synodalität thematisiert. Darin heißt es z.B.: „Diese konziliare Dimension des Lebens der Kirche gehört zu ihrem tiefsten Wesen. D.h. sie ist im Willen Christi für sein Volk begründet (vgl. Mt 18,15-20), selbst wenn ihre kanonische Verwirklichung notgedrungen auch durch Geschichte und den sozialen, politischen und kulturellen Kontext bestimmt wird.“ (Nr. 10) Der nun angestoßene synodale Prozess soll bekanntluch auf mehreren Ebenen laufen (Bistümre, Bischofskonferenzen, kontinentale Konferenzen, Rom); genau das fand sich 2007 im Ravenna-Dokument formuliert: „So definiert muß die konziliare Dimension der Kirche auf den drei Ebenen kirchlicher Communio, der lokalen, regionalen und universalen Ebene, zu finden sein“ (ebd.). Im Jahr 2016 wurde das so genannten Chieti-Dokument veröffentlicht (hier), das sich mit Synodalität und Primat der Kirche im ersten Jahrtausend befasste. Dort wird etwa mit Blick auf Johannes Chrysostomos gesagt: „Synodalität ist eine grundlegende Qualität der Kirche als ganzer.“ (Nr. 3) Auch hier findet sich wieder die dreistufige unterscheidung der lokalen, regionalen und universslen Synodalität, was dann im Einzelnen näher ausgeführt wird.

5) Die Meinungsmacher und Meinungsmachthaber in der deutschen suizidalen Kirche werden sich sehr bemühen, das Ruder an sich zu reißen und weltweit Druck auszuüben. Keine Sorge: Die Zeiten sind vorbei. Die katholische Kirche in Deutschland hat längst ihre Glaubwürdigkeit verspielt. Auch die deutschsprachige Theologie, die einst das letzte Konzil maßgeblich bestimmte, und die aktuell das Loblied auf die Segnung gleichgeschlechtlicher Akte singt, wird weltweit mehr und mehr ignoriert.

6) Der suizidale Weg deutscher Machart wird durch den weltkirchlichen synodalen Prozess faktisch zur Marginalie. Alles was bisher dafür getan wurde und was noch getan werden sollte, kann direkt in die Tonne. Schon strukturell wird jener weltkirchliche Prozess völlig anders ablaufen und der Takt wird letztlich von Rom vorgegeben (hier der Ablauf). Die rechtswidrig erzielten „Ergebnisse“ des suizidalen Weges können nicht in das neue Format überführt werden.

7) In seinem Brief an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland (vgl. meine Gedanjken dazu hier, hier und hier) hat Franziskus deutlich gemacht, was für ihn bei der Frage der Synodalität die „bestimmenden Elemente“ sind: Evangelisierung und der Sensus Ecclesiae (vgl. dazu hier). Beides existiert beim deutschen suizidalen Weg nicht. Papst Franziskus am 30. April dieses Jahres an die Nationalversammlung der Katholischen Aktion Italiens (hier; eigene Übersetzung): „Eine Kirche des Dialogs ist eine synodale Kirche, die auf den Geist und auf die Stimme Gottes hört, die uns durch den Schrei der Armen und der Erde erreicht. In der Tat ist das Synodale nicht so sehr ein Plan, der geplant und verwirklicht werden muss, sondern vor allem ist es ein Stil, den es zu verkörpern gilt. Und wir müssen präzise sein, wenn wir von Synodalität, von einer synodalen Reise, von synodaler Erfahrung sprechen. Es ist kein Parlament, Synodalität bedeutet nicht, zu parlamentieren. Synodalität ist nicht die bloße Diskussion über Probleme, über verschiedene Dinge, die in der Gesellschaft existieren ... sie ist mehr. Die Synodalität strebt keine Mehrheit an, eine Einigung über pastorale Lösungen, die wir treffen müssen. Das allein ist keine Synodalität; das ist ein schönes ‚katholisches Parlament‘, okay, aber es ist keine Synodalität. Weil der Geist fehlt. Was die Diskussion, das ‚Parlament‘, die Suche nach Dingen[?] zur Synodalität macht, ist die Gegenwart des Geistes: Gebet, Schweigen, Unterscheidung von allem, was wir teilen. Ohne den Geist kann es keine Synodalität geben, und ohne Gebet gibt es keinen Geist. Dies ist sehr wichtig.“

 

Ich bin sehr gespannt. Die deutschsprachigen Mitraträger werden es in der Mehrheit und als DBK wohl tunlichst vermeiden, ihrer Hirtenpflicht nachzukommen, und sich stattdessen mit großer Begeisterung vor den Karren „wechselhafter Strömungen der öffentlichen Meinung“ spannen lassen; aber ich bin zuversichtlich, dass die Weltkirche sich daran kein Beispiel nehmen wird.



[*] Das  italienische „cammino sinodale“ kann man mit „synodaler Weg“ übersetzen, aber dann ist es eben unsinnig, weil im griechischen Wort „Synode“ schon das Wort „Weg“ drinsteckt (syn = gemeinsam; hodos = Weg). Auf italienisch kann man das deshalb sinnvoll sagen, weil das italienische Wort „cammino“ eigentlich
„das Gehen/Laufen“ oder „das zu Gehende/Laufende“ meint (it. camminare = laufen, gehen, wandern); stünde hier ein anderes italienisches Wort für „Weg“, z.B. sentiero (Pfad), via (Weg) oder passo (Pass, Schritt, Weg), ergäbe sich das gleiche Problem wie im Deutschen. Nur dooferwesie haben wir keine deutsche Entsprechung für cammino, die diesen Unfug vermeiden könnte, am ehesten scheint mir im Kontext noch das Wort „Reise“ zu funktionieren, daher von mir so wiedergegeben. Wer auch immer in der DBK sich für die Benennung des suizidalen Weges womöglich an jenen Worten des Papstes bedient hat, beherrschte vermutlich weder Italienisch noch Griechisch.

Pfingstliches Zeugnis

Tertullian († nach 220) wusste um das geistgewirkte Zeugnis und die machtvolle Fürsprache der Christen auch für den Staat – er wusste aber auch um die ihnen entgegenbrandende Feindseligkeit. Aus seinem Apologeticum:


»Von gestern erst sind wir, und doch haben wir schon den Erdkreis und all das eurige erfüllt, die Städte, Inseln, Kastelle, Munizipalstädte, Ratsversammlungen, sogar die Heerlager, Zünfte, Dekurien, den Palast, den Senat und das Forum; wir haben euch nur die Tempel gelassen. […] Jetzt nämlich ist die Zahl der Feinde, die ihr habt, geringer als die Zahl der Bürger, wegen der Menge der Christen, die fast die Gesamtzahl der loyalen Bürger ausmachen. Und indem ihr in den Christen beinahe alle Bürger für Feinde haltet, wolltet ihr sie doch lieber Feinde des menschlichen Geschlechts nennen, als Feinde der menschlichen Irrtümer. Aber wer würde euch dann jenen verborgenen, euch die geistige und körperliche Gesundheit beständig verwüstenden Feinden entreißen, ich meine, den Angriffen der Dämonen, welche wir von euch ohne Belohnung, ohne Bezahlung vertreiben? […] Ihr habt es aber vorgezogen, anstatt auf eine angemessene Belohnung für solchen Schutz Bedacht zu nehmen, eine Menschenklasse, die euch nicht nur nicht lästig, sondern sogar unentbehrlich ist, für Feinde anzusehen, was wir fürwahr sind – aber nicht des menschlichen Geschlechts, sondern vielmehr des menschlichen Irrtums. […] Aber fahrt nur so fort, treffliche Präsidenten, die ihr beim Pöbel viel beliebter werdet, wenn ihr ihm Christen opfert; quält, martert, verurteilt uns, reibt uns auf; eure Ungerechtigkeit ist der Beweis unserer Unschuld! Deswegen duldet Gott, daß wir solches dulden. […] Und doch, die ausgesuchteste Grausamkeit von eurer Seite nützt nichts; sie ist eher ein Verbreitungsmittel unserer Genossenschaft. Wir werden jedesmal zahlreicher, so oft wir von euch niedergemäht werden; ein Same ist das Blut der Christen.«


In Deutschland haben wir keine solche Feindseligkeit zu fürchten, weil wir auch kein Zeugnis geben…


Samstag, 7. Mai 2016

Augustinus vs. Intelligent Design Kreationismus

»Oft genug kommt es vor, daß auch ein Nichtchrist ein ganz  sicheres Wissen durch Vernunft und Erfahrung erworben hat, mit dem er etwas über die Erde und den Himmel, über  Lauf und Umlauf, Größe und Abstand der Gestirne, über bestimmte Sonnen- und Mondfinsternisse, über die Umläufe  der Jahre und Zeiten, über die Naturen der Lebewesen, Sträucher, Steine und dergleichen zu sagen hat. 
Nichts ist nun peinlicher, gefährlicher und am schärfsten zu verwerfen, als wenn ein Christ mit Berufung auf die christlichen [biblischen] Schriften zu einem Ungläubigen über diese Dinge Behauptungen  aufstellt, die falsch sind und, wie man sagt, den Himmel auf  den Kopf stellen, so daß der andre kaum sein Lachen zurückhalten kann.
Daß ein solcher Ignorant Spott erntet, ist nicht  das Schlimmste, sondern daß von Draußenstehenden geglaubt wird, unsere Autoren hätten so etwas gedacht. Gerade  sie, um deren Heil wir uns mühen, tragen den größten Schaden, wenn sie unsere Gottesmänner daraufhin als Ungelehrte verachten und zurückweisen. Denn wenn sie einen von uns Christen auf einem Gebiet, das sie genau kennen, bei einem Irrtum ertappen und merken, wie er seinen Unsinn mit unseren Büchern belegen will, wie sollen sie dann jemals diesen Büchern die Auferstehung der Toten, die Hoffnung auf das ewige Leben und das Himmelreich glauben, da sie das für falsch halten müssen, was diese Bücher geschrieben haben über Dinge, die sie selbst erfahren haben und als unzweifelhaft erkennen konnten?
Es ist unbeschreiblich, wie viel Verdruß und Kummer einsichtigen Brüdern durch solche unbesonnene Eiferer bereitet wird, die von Leuten, die nicht durch  die Autorität unserer Bücher gestützt werden, in ihren verkehrten und falschen Ansichten verächtlich zurückgewiesen werden und dann beginnen, das zu verteidigen, was sie in ihrer leichtsinnigsten Verwegenheit offenkundig falsch gesagt haben. Und dann wagen sie es auch noch, um sich zu beweisen, unsere heiligen Bücher anzuführen oder aus dem Gedächtnis alles mögliche daraus vorzubringen, von dem sie  meinen, es nützte ihnen als Bestätigung, und verstehen doch weder, was sie sagen, noch die Dinge, die sie behaupten (I Tim 1, 7).«
(Augustinus, Über den Wortlaut der Genesis I,19,39)

Donnerstag, 28. August 2014

Liebe und tu, was du willst!

»Liebe Brüder, wir wollen einander lieben; denn die Liebe ist aus Gott und jeder, der liebt, stammt von Gott und erkennt Gott.« (1Joh 4,7)

Hört, was wir euch einschärfen wollen: dass die Taten der Menschen sich (in ihrem Wert) nur von der Wurzel der Liebe her unterscheiden. Denn gar manche Tat scheint nach außen hin gut und geht doch nicht aus der Wurzel der Liebe hervor. Auch der Dornbusch trägt Blüten; manches aber scheint hart, unfreundlich; aber es geschieht zur Zucht unter dem Gebot der Liebe. Ein für alle Mal schreibt dir darum ein kurzes Gebot vor: Liebe und tu, was du willst! Schweigst du, so schweig aus Liebe; redest du, so rede aus Liebe; rügst du, so rüge aus Liebe; schonst du, so schone aus Liebe: die Wurzel der Liebe sei in deinem Innern! Aus dieser Wurzel kann nur Gutes erblühen.
(Augustinus, Predigten über den 1. Johannesbrief, Tr. 7, 8)

Donnerstag, 29. Mai 2014

Bleibend in den Sakramenten

»Er hörte auf, leibhaftig unter uns zu weilen, da er zur Rechten des Vaters bleiben wollte, bis die Zeiten vorübergegangen wären, die Gott im voraus für die Mehrung der Kinder der Kirche festgesetzt hatte, bis er in demselben Fleische, in dem er aufgefahren war, wieder kommen würde, um Gericht zu zu halten über die Lebenden und die Toten. Was also an unserem Erlöser sichtbar war, ist übergegangen in die Sakramente. Damit unser Glaube verdienstlicher und fester würde, ist an die Stelle der "sinnlichen Wahrnehmung" die "Lehre" getreten, deren gewichtigem Worte die von himmlischen Strahlen erleuchteten Herzen der Gläubigen folgen sollen!« (Leo der Große, Sermo 74 über die Himmelfahrt Christi)


Oder, mit einem Wort von Thomas von Aquin: Die Sakramente sind Reliquien der Menschwerdung.

Donnerstag, 3. April 2014

Dürftige Theologie - 7 - Falscher Zeitpunkt

Bitte die Einführung (hier) beachten!

Die wie auch immer geartete offizielle Anerkennung nichtehelicher Verbindungen und damit von Sexualität außerhalb der Ehe... Die offizielle Zulassung von dauerhaft in schwerer Schuld Lebenden zur Kommunion...

Es muss gefragt werden, 1) ob wir heute überhaupt über die theologische Kompetenz verfügen, in einer so wichtigen und für den Glauben zentralen Angelegenheit solch kühne Erwägungen zu führen und 2) ob das überhaupt die rechte Zeit für solche Auseinandersetzungen ist. 

1) Die Theologie von heute ist im Mainstream völlig marode. Die großen Theologen mit dem Blick für das Ganze fehlen heute, es gibt nur ein riesiges Heer von Fachidioten und eine unerträgliche Ideologisierung (ließ: Korrumpierung) der angeblichen "Wissenschaft", wo man nur hinschaut. Der letzte große Theologe lebt im Kloster Mater Ecclesiae im Vatikan und hat nicht mehr die Kraft, eine solche Frage zu stemmen. Bevor nicht die Theologie, v.a. die Moraltheologie, sich von ihrem nachkonziliaren suizidalen Wahn wirklich verabschiedet hat, sollte man sie nicht auf eine so diffizile Fragestellung loslassen!

2) Im allzumenschlichen Bereich sagt man, dass man in der Krise keine wichtigen Entscheidungen fällen soll. Nun: Die Kirche (und in ihr die Theologie) befindet sich in einer Krise. Und nicht nur das Schiff Kirche ist leckgeschlagen, auch und besonders Boot "Ehe und Familie", mit dem sich die Synode in den nächsten zwei Jahren befassen soll, ist von den Kanonen der säkularen Welt zerschossen und Wasser strömt von allen Seiten ein... ist das wirklich der richtige Zeitpunkt, den Kiel des Bootes mit der Kettensäge zu bearbeiten? Die Kirche sollte vielmehr in dieser Schlacht, in der sich die Ehe gerade befindet, alles was zu ihrem Wesen gehört umso mehr verteidigen und neu einschärfen!


PS. Bis nach Ostern wird es hier eher ruhig zugehen, da ich mich ins Kloster ver- und zurückziehen werde.

Samstag, 29. März 2014

Dürftige Theologie - 6 - Kasper, Gregor etc.

Bitte die Einführung (hier) beachten!

Kardinal Kasper zieht in seinem Vortrag neben Origenes und Basilius auch noch Gregor von Nazianz und Augustinus heran. Wie schon bei Basilius, nennt er nur die Namen.
Kaspers Text (den Teil bis zur Auslassung habe ich bereits in den Teilen 4 und 5 zitiert; ausgelassen habe ich hier nur den Verweis auf Origenes):
»Soviel ist jedoch sicher: In einzelnen Ortskirchen gab es das Gewohnheitsrecht, wonach Christen, welche zu Lebzeiten des ersten Partners in einer zweiten Verbindung lebten, nach einer Zeit der Buße zwar kein zweites Schiff, keine zweite Ehe, wohl aber durch die Teilnahme an der Kommunion eine Planke des Heils zur Verfügung stand. [...] Auch Basilius und Gregor von Nazianz haben sich auf diese Praxis berufen. Selbst Augustinus scheint zumindest an einer Stelle nicht jede pastorale Lösung ausgeschlossen zu haben. [...] und es gibt gute Gründe zu der Annahme, dass diese Praxis gegen den Rigorismus der Novatianer durch das Konzil von Nikaia (325) bestätigt wurde.« (Das Evangelium von der Familie, 63f)

Nun, die Stelle die Kasper wohl im Sinn hat, findet sich in Abschnitt 8 der Rede (Oratio) 37 des heiligen Gregor. Es ist eine recht bekannte Stelle, die in diesem Zusammenhang ständig vorgebracht wird, von der aber komischerweise fast immer nur ein einzelner (Halb)Satz zitiert wird... Ich geb im Folgenden mal ein wenig Kontext dazu. Eph 5,21ff. kommentierend, lesen wir dort:
»Ich glaube nämlich, dass Paulus hier die zweite Ehe untersagt. Denn gäbe es zwei Christusse, so gäbe es auch zwei Männer und zwei Ehefrauen. Wenn aber Christus einer ist, ein Haupt der Kirche, so sei auch ein Fleisch, und ein Zweites sei verworfen. Untersagt er nun also die zweite Ehe, was soll man dann erst von einer dritten sagen? Das erste ist Gesetz; das zweite Duldung; das dritte ein Verstoß gegen das Gesetz. Was darüber hinausgeht, gehört zu den Schweinen, für dessen Schlechtigkeit gibt es nicht einmal viele Beispiele.
Inzwischen erlaubt das Gesetz [gemeint ist das staatliche Recht!] eine Scheidung aus jedem Grunde. Nicht so Christus: Er erlaubt nur die Trennung von der Hure [d.h. im Fall von Unzucht]; in allen anderen Fällen mahnt er zur Geduld. Er erlaubt die Entlassung der Unzüchtigen, weil sie den Nachwuchs verdirbt. In allen anderen Fällen lasst uns Geduld haben und es ertragen. Seid beständig und geduldig, alle die ihr das Joch der Ehe erhalten habt.«

Immer wieder wird jene Dreigliederung "Das erste ist Gesetz; das zweite Duldung; das dritte ein Verstoß gegen das Gesetz" aus diesem Kontext herausgerissen und angeführt als angeblicher Belegt für die Legitimität einer zweiten Eheschließung zu Lebzeiten des ersten Partners. Aber das steht da nirgends! Eigentlich ist dieser Verweis Kaspers auf Gregor schnell geklärt: Gregor spricht von einer zweiten und einer dritten Ehe nach dem Tod des Gatten! Woher ich das weiß? Nunja... vor allem scheint mir alles andere mit dem Denken Gregors ziemlich unvereinbar.
Gregor von Nazianz war ein frommer Schöngeist, der die Jungfräulichkeit weit höher schätzte als die Ehe. Für ihn ist die Ehe nur deshalb Ehrwürdig, weil aus ihr neue Kandidaten für die Jungfräulichkeit hervorgehen (37,10). Er empfiehlt den Verheirateten längere Perioden der Enthaltsamkeit, um dem Gebet den gebührenden Raum zu geben, und er lobt Frauen, die in der Ehe enthaltsam leben (z.B. seine Schwester Gorgonia in ihren späteren Jahren in Rede Nr. 8). Für Gregor gehört Enthaltsamkeit in die Riege der den Christen auszeichnenden Tugenden. Im oben zitierten Abschnitt setzt Gregor das Verhältnis Christi zur Kirche analog zu dem zwischen Mann und Frau und stellt klar, dass es keine zwei Christusse geben kann. Weil für Gregor, wie für die ganze östliche Tradition nach ihm, das Eheband über den Tod hinaus bestehen bleibt, lehnt er eine erneute Eheschließung nach dem Tod des ersten Partners ab. Er kann sie bestenfalls tolerieren (weil auch Paulus sie toleriert hat), aber er kann sie nicht gutheißen. Eine erneute Eheschließung nach einer Scheidung, kommt, so weit ich ihn kenne, für Gregor überhaupt nicht in Frage!

Hilfreich bei dieser Frage kann auch sein, wie Gregor zur Frage einer Scheidung überhaupt steht. Das ersehen wir aus seinen Briefen:
Verianus, ein Bürger von Nazianz und Freund Gregors, wurde von seinem Stiefsohn beleidigt und will, dass seine Tochter sich von diesem trennt. Olympius (wohl ein Staatsbeamter an den sich Verianus wendete) schaltet den Bischof Gregor ein, um die Sache aus kirchlicher Sicht zu Beurteilen. Gregors Antwort (Briefe 144 und 145) ist ziemlich eindeutig: Er verlangt von Olympius, alles zu unternehmen, um diese Trennung zu verhindern. Und seinem Freund Verianus gebietet er Einhalt. Gregor wird überaus deutlich, wenn er klarstellt, eine Scheidung "verstößt ganz und gar gegen unsere [der Kirche] Gesetze, obzwar wohmöglich das Römische [weltliche] Recht hier anders urteilen würde"; außerdem habe er, als Bischof, die Verpflichtung, so zu urteilen, alles andere sei eine Auflehnung gegen Gott.
Gregor liegt hier besonders der Gegensatz zwischen weltlichem und kirchlichem Recht am Herzen, der auch schon im obigen Zitat vorkam. Für ihn steht fest, dass eine Scheidung aufgrund bloßer Übereinkunft ein Unding ist.

Eine Bestätigung dessen, was Kasper ausführt, nämlich dass sich Gregor auf die von ihm beschriebene Praxis der Wiederheirat und Zulassung zur Kommunion berufen hätte, findet sich bei Gregor von Nazianz meines Wissens nicht. Es würde mich auch sehr wundern, denn das stünde im unversönlichen Widerspruch zu seinem hohen Jungfräulich- und Enthaltsamkeitsideal.

 
Als letzten Kirchenvater führt Kasper den von mir besonders geschätzten Augustinus an. Aber was das angeht, habe ich mir gar nicht erst die Mühe gemacht, die von Kasper "gemeinte" Stelle ausfindig zu machen... eine Aussage wie "Selbst Augustinus scheint zumindest an einer Stelle nicht jede pastorale Lösung ausgeschlossen zu haben." ist es nicht wert, beachtet zu werden. Da ist einfach jedes Wort so weisch und nichtssagend, dass die Mühe nicht lohnt. Zumal Augustinus an allen Stellen die ich kenne äußerst scharf gegen alles vorgeht, was irgendwie in Kaspeers Richtung geht.
Die Anspielung auf Nicäa würdigt der Kardinal mit der einzigen Fußnote in diesem Abschnitt, in dem er den Kanon 8 dieses Konzils wiefolgt wiedergibt:
»Es wird von den "sogenannten Reinen" beim Übertritt zur katholischen Kirche verlangt, dass "sie... Gemeinschaft pflegen (müssen) sowohl mit denen, die in zweiter Ehe leben, als auch mit den in der Verfolgung abgefallenen."«

Nun, genau wie oben bei Gregor oder zuvor bei Basilius, als es um diejenigen ging, die nach dem Tod des Gatten erneut heiraten, so trifft das Gleiche auch hier zu. Man kann allgemein sagen, dass da, wo die Kirchenväter (oder auch die Konzilien) von einer "zweiten Ehe" sprechen, immer eine Ehe nach dem Ableben eines Partners gemeint ist; alles andere wird näher spezifiziert als "zu Lebzeiten des rechtmäßigen Partners" (siehe die Zitate von Basilius in Teil 5) oder direkt als Scheinehe und damit "Ehebruch" bezeichnet (siehe die Zitate von Origenes in Teil 4). Die Frage nach der erneuten Eheschließung nach dem Tod des ersten Gatten kommt uns heute wie eine Lappalie vor, natürlich ist das kein Problem!, aber damals war es bedeutend, allein schon deshalb, weil viele rigosristische Sekten dies verboten! Und genau so ergibt dieser Kanon auch nur Sinn: Das was die Novatianer ("die Reinen") im Unterschied zur Großkirche ablehnten, war genau diese zweite Ehe nach dem Tod eines Partners.

Es finden sich nur wenige Stellen bei den Vätern, die man, mit etwas Phantasie, für Kaspers Position hernehmen kann, weshalb er auch nur solche nichtssagenden (aber doch vereinnahmenden) Andeutungen gemacht hat. Und selbst die Väter, die scheinbar in die eine Richtung klar sind, zeigen dann anderswo doch wieder andere Positionen (etwa Basiluius, der in seinen Kanones fein säuberlich zwischen Männern und Frauen unterscheidet und manchmal für die Männer eine Zweitehe zuzulassen scheint, der aber in seinen Moralia - Regel 73, um genau zu sein - sehr deutlich macht, dass sowohl für den Mann wie für die Frau weder eine Scheidung noch eine zweite Eheschließung erlaubt sind).
Mich wundert es, dass der Kardinal nicht noch ein paar andere Väter als Zeugen aufgerufen hat... zumal z.B. Kyrill von Alexandrien ein lohnenderer Kandidate gewesen wäre als etwa Gregor...

Eine Zusammenfassung der letzten drei Beiträge in dieser Serie, könnte wiefolgt lauten: Kardinal Kasper will zeigen, dass seine Idee Vorbilder bei den Vätern hat. Eine Untersuchung der einschlägigen Väterzeugnisse zeigt aber, dass lediglich manche Einzelheiten seiner Idee bei manchen einzelnen Kirchenvätern auf eher undeutliche (oder nur indirekte oder gar wiedersprüchliche) Weise zu finden sind und auch nur in je unterschiedlichen historischen, gesellschaftlichen, theologischen und pastoralen Kontexten. Mehr nicht.

Am schlimmsten ist bei alle dem aber die Rosinenpickerei als solche: Man muss diese Stellen mit der Lupe suchen an Teils so dermaßen abgelegenen Ecken, dass es einen graust! Denn die große Mehrheit der Kirchenväter (und damit der lehramtlich so bedeutende consensus patrum!) lehrt ohne Umschweife und immer dann, wenn es darauf ankommt (Katechesen, Predigten, Apologien [etwa in Abgrenzung zum weltklichen Recht] etc.), dass eine zweite Verbindung zu Lebzeiten des ersten Partners Unzucht/Ehebruch/gesetzwidrig ist. Den consensus patrum zugunsten einiger weniger nibulöser Fragmente zu ignorieren, ist m.E. kein Fauxpas mehr, sondern gezielte Irreführung, und eine solche hat in einem so bedeutenden Vortrag vor der versammelten "Führungsriege" der Katholischen Kirche nichts zu suchen!

Freitag, 28. März 2014

Dürftige Theologie - 5 - Kasper und Basilius

Bitte die Einführung (hier) beachten!

Kardinal Kasper zieht in seinem Vortrag neben Origenes auch Basilius den Großen (aka von Caesarea, gest. 379) und Gregor von Nazianz als "Unterstützer" heran, nennt aber nur ihre Namen, ohne, wie er es für Origenes immerhin tat, sie auch nur mit einem Wort zu zitieren (Gregor behandle ich beim nächsten Mal). Dieser Beitrag wird etwas länger als die anderen Beiträge dieser Reihe und wohl auch verworrener, was aber der Sache und nicht mir geschuldet ist; ich werde versuchen, es verständlich darzustellen.
Kaspers Text (den Teil bis zur Auslassung habe ich bereits in Teil 4 zitiert; ausgelassen habe ich hier nur den Verweis auf Origenes):
»Soviel ist jedoch sicher: In einzelnen Ortskirchen gab es das Gewohnheitsrecht, wonach Christen, welche zu Lebzeiten des ersten Partners in einer zweiten Verbindung lebten, nach einer Zeit der Buße zwar kein zweites Schiff, keine zweite Ehe, wohl aber durch die Teilnahme an der Kommunion eine Planke des Heils zur Verfügung stand. [...] Auch Basilius und Gregor von Nazianz haben sich auf diese Praxis berufen.« (Das Evangelium von der Familie, 63f)

Wieder kein Verweiß auf eine Quelle im Buch. Kasper bezieht sich wohl auf die Kanones des Basilius (Canones Basilii), die in den so genannten kanonischen Briefen (nach der Mauriner-Ausgabe sind das die Nummern 188, 199 und 217; insgesamt sind es 84 Kanones) aufgeführt sind. Es handelt sich dabei um kirchenrechtlich relevante Anweisungen und Richtlinien für die kirchliche Bußdisziplin.
Dazu muss man wissen, dass es in jener Zeit nur einmal im Leben des Getauften möglich war, die Rekonziliation mit der Kirche zu erlangen (siehe dazu hier, die "zweite Planke"!). War ein Getaufter in schwere Sünde gefallen (also die Taufgnade verloren), in unserem Fall also Ehebruch, hatte er nur eine einmalige Chance, da wieder rauszukommen. Da das Bußsakrament bekanntlich heilsnotwendig ist (vgl. hier), war das also eine ziemlich ernste Angelegenheit!

Das in diesen Kanones ausgeführte kommt noch am ehesten an das heran, was Walter Kasper vorschlägt, jedoch müsste man für eine wirkliche Entsprechung das Gesamtgefüge der Kanones auseinanderreißen und neu zusammenfriemeln, einiges weglassen, anderes überbetonen usw. usf...
Das Problem mit diesen Kanones ist v.a. dass sie Unterscheidungen enthalten, die entweder fern ab der Realität liegen, oder im Widerspruch sowohl zur Heiligen Schrift als auch zu unserem Rechtsbewusstsein stehen.
So unterscheidet Basilius offenbar strikt zwischen einen Mann, der von seiner Frau verlassen wurde, und einem, der seine Frau verlassen hat (die Fälle, in denen das so klar zu unterscheiden wäre, sind gewiss äußerst selten; wenn eine Ehe scheitert, haben in aller Regel immer beide Schuld). Zum anderen macht es für Basilius allen Unterschied, ob es um eine Frau oder um einen Mann geht, Frauen behandelt er (im Unterschied zu Paulus) offenbar sehr viel strenger.

Was ich damit angesprochen habe wird besonders offensichtlich am Kanon 77 aus dem dritten kanonischen Brief, der bei dieser Thematik immer wieder herangezogen wird und an den wohl auch Kardinal Kasper denkt (auch Joseph Ratzinger verweist in seinem berüchtigten Aufsatz von 1972, auf den sich Kasper stützt, auf diesen Kanon). Dort ist zu lesen:
»Wer die rechtmäßig ihm angetraute Frau verläßt und eine andere heiratet, unterliegt nach dem Ausspruche des Herrn dem Urteile über den Ehebruch. Es ist aber von unsern Vätern gesetzlich bestimmt worden, daß solche ein Jahr weinen, zwei Jahre hören, drei Jahre knien, im siebenten Jahre mit den Gläubigen zusammenstehen und dann der Teilnahme am Opfer gewürdigt werden, wenn sie mit Tränen Buße getan haben.«

[Halten wir fest: Hier ist von Männern die Rede, die ihre Frau verlassen haben; diese sind Ehebrecher. Hier ist nicht die Rede von Frauen und auch nicht der Fall behandelt, dass ein Mann von seiner Frau verlassen wird.]

Die Zahlen sind hier wohl symbolisch gewählt, tatsächlich gab es da Unterschiede je nach Ort und Zeit. Es ist wichtig zu wissen, dass "Büßer" damals ein eigener Stand in der Kirche war (wie Witwen, Jungfrauen u.a.) und dieser Stand in sich wieder mehrmals untergliedert war. Die Dauer der einzelnen Bußetappen variierten je nach Art und Schwere der Sünde (ein Mord z.B. schließt 20 Jahre von der Eucharistie aus!). Die Bußzeit konnte zuweilen auch mal 30 Jahre oder gar das ganze restliche Leben andauern (Kanon 73: "Wer Christum verleugnet und gegen das Geheimnis der Erlösung sich vergangen hat, der soll seine ganze Lebenszeit hindurch weinen und Buße tun, jedoch in dem Augenblick, da er aus diesem Leben scheidet, des hl. Geheimnisses gewürdigt werden")!
Ein paar erklärende Worte zu den einzelnen "Etappen":
- Ein Jahr weinen: Es handelt sich um einen generellen Ausschluss der Büßer vom Gottesdienst. Die "Weinenden" standen (oder lagen) vor den Kirchentüren und flehten die anderen Gottesdienstbesucher um Wiederaufnahme an. Freilich lief das nicht so, dass sie dann tatsächlich von jemandem mit hineingenommen werden konnten, ihr Flehen um Einlass hatte eher symbolischen Charakter und dabei den Zweck, die Eingehnden um ihr fürbittendes Gebet zu bitten.
- Zwei Jahre hören: Die Büßer sind in dieser zeit nur zum ersten Teil der Messe (Vormesse), was wir heute "Wortgottesdienst" nennen, zugelassen und verfolgen diesen auch nur von der Vorhalle der Kirche aus (der Narthex, den es heute kaum mehr gibt).
- Drei Jahre des Kniens (oder: der Prostratio): Immernoch ist den Büßern nur die Anwesenheit bei der Vormesse gestattet, diesmal aber mit liturgischer Entlassung (Segen) und wohl nach wie vor abgesondert von den übrigen Gläubigen (die "normalen" Gläubigen standen damals im Gottesdienst, für die Büßer gab es wohl gesonderte Bereiche hinten in der Kirche oder an den Seiten in denen diese Knien oder auf dem Boden liegen konnten).
- Im siebenten Jahre mit den Gläubigen zusammenstehen: Die Büßer durften mit den anderen Gläubigen am ganzen Gottesdienst teilnehmen und mit ihnen zusammen beten, durften aber nicht die Kommunion empfangen.
- Dann Teilnahme am Opfer, wenn sie mit Tränen Buße getan haben: Nun, nach sieben Jahren der Buße, wenn sie diese ernsthaft und "unter Tränen" getan haben, sind die Büßer wieder zur Kommunion zugelassen.

Kurios finde ich es, dass Basilius in Kanon 58 für die "bloßen" Ehebrecher, die also ihren Partner nicht verlassen haben aber dennoch die Ehe brechen, eine viel härtere Strafe vorsieht, die oben genannte also eine gewisse Entschärfung bedeutet (obwohl es dort heißt, dass die Täter "dem Urteile über den Ehebruch" unterliegen):
»Wer die Ehe gebrochen hat, soll fünfzehn Jahre lang an den hl. Geheimnissen nicht teilnehmen: Vier Jahre soll er weinen, fünf Jahre hören, vier Jahre knien, zwei Jahre ohne Teilnahme (am Abendmahle) unter den Stehenden sein.«

Auch für die, die ein zweites oder drittes Mal nach dem Tod des Partners heiraten, nennt Basilius gängige Bußen (Kanon 4). Allerdings ist er der Meinung, dass nur die, "die das Maß einer zweimaligen Verehelichung überschreiten" mit Strafen zu belegen sind:
»Als Brauch aber haben wir übernommen für die dreimal Verheirateten einen fünfjährigen Ausschluß - nicht auf Grund von Kanones, sondern in Nachahmung der Vorgänger [auf dem Bischofsstuhl in Caesarea]. Man soll sie jedoch nicht gänzlich von der Kirche ausschließen, vielmehr ihnen zwei bis drei Jahre (nur) das Zuhören gestatten und hernach ihnen erlauben, (mit den Gläubigen) zusammenzustehen, ohne aber an der Gemeinschaft am Gute [d.i. die Eucharistie] teilzunehmen. Zeigen sie dann eine Frucht der Buße, so soll man sie wieder in ihre Stellung in der Gemeinschaft einsetzen.«

Es leuchtet ein, dass so eine Praxis heute nicht mehr machbar ist. Das wäre allein schon deshalb ein völliger Anachronismus, weil die Bußpraxis inzwischen eine völlig andere ist, nämlich mit regelmäßiger (wenigstens einmal jährlicher) Beichte und Absolution.

Dann ist da noch die Sache mit der Abkehr vom Bösen... In Kanon 3 schreibt Basilius:
»Im allgemeinen ist aber die Entfernung von der Sünde eine verlässigere Arznei. Wer also aus Fleischeslust die Gnade verloren hat, dann aber in der Abtötung des Fleisches und durch dessen völlige Unterordnung unter das Gesetz der Enthaltsamkeit von den Lüsten absteht, von denen er besiegt worden, der wird uns damit einen vollgültigen Beweis seiner Heilung erbringen.«

Welchen Sinn hätte dieser jahrelange Weg des Weinens, Hörens, Kniens und Stehens, wenn man dann doch weiterhin das tut, was der Grund für die Buße ist? Der Kanon 39  kann uns einen Hinweis geben auf die Tatsache der Fortdauer des Ehebruchs, wenn es dort heißt: "Die mit einem Ehebrecher zusammenlebt, ist die ganze Zeit hindurch eine Ehebrecherin."  Und der Kanon 18 schließlich zeigt, wie wichtig die Abkehr von diesem fortdauernden sündigen Tun ist, wenn dort die Rede davon ist, dass die Christen einen Mann, "der zu einem fremden Weibe geht, einen Ehebrecher nennen und ihn" - und jetzt kommts: "nicht eher zur Gemeinschaft zulassen, als bis er von seiner Sünde absieht".


Jetzt wird es kompliziert: Wie gesagt, trifft Basilius einige Unterscheidungen. Kanon 77 bezog sich nur auf Männer die ihre Frau verlassen haben. In Kanon 9 lesen wir:
»der verlassene Mann aber verdient Nachsicht, und diejenige, die mit einem solchen zusammenlebt, wird nicht verdammt.«

Wenn also der Mann verlassen wird, ist es, als sei nichts gewesen. Der Mann darf sich offenbar neu binden und begeht keinen Ehebruch. Noch nichtmal irgendeine Buße wird erwähnt, obwohl wir doch oben sahen, dass selbst die (Männer und Frauen), die nach dem Tod ihres Gatten erneut heiraten, Bußen auferlegt bekamen (auch wenn Basilius der Meinung ist, dies erst bei der dritten Ehe tun zu müssen).
Aber ist das überhaupt realistisch? Es wird in Kanon 35 näher ausgeführt, wo es heißt:
»Bei einem Manne, den seine Frau verlassen hat, muß man nach der Ursache der Verlassung forschen. Stellt sich heraus, daß sie ohne Grund von ihm gegangen ist, so verdient er Verzeihung, sie aber Strafe. Es wird ihm die kirchliche Gemeinschaft gewährt werden.«

Das ganze wird dann noch komplizierter, wenn es in Kanon  37 heißt:
»Wer heiratet, nachdem ihm die fremde Frau genommen worden, macht sich der ersten Frau gegenüber eines Ehebruches schuldig; der zweiten gegenüber wird er ohne Schuld sein.«
Wird die Frau "genommen", ist der Mann also an sich schuldlos, begeht aber dennoch Ehebruch, wenn er wieder heiratet.
Und dann heißt es in Kanon 48: 
»Eine Frau, die von ihrem Manne verlassen wurde, muß nach meiner Meinung so bleiben.«
Die Frauen sollen sich also genrell nicht neu binden, egal ob sie die Verlassenen sind! Und das in einer Zeit, in der Frauen, im Unterschied zu den Männern, schwerrlich alleine überleben konnten? Eine Begründung fehlt übrigens.


So weit die Bestandsaufnahme... Die Vorschriften des Basilius sind ein regelrechter Wust mit ziemlich krassen kasuistischen Spitzen. (Kardinal Caffarra hat hier überzeugend dargelegt, warum solche Kasuistik überwunden werden muss.) Man darf wohl auch einige Fragen stellen, z.B. warum Basilius den "bloßen" Ehebruch, ohne die Frau zu verlassen, für so viel schlimmer erachtet, als das Verlassen der Frau mit anschließendem "Quasi"ehebruch, zumal, wenn Basilius der Meinung ist, die Verlassene müsse dann allein bleiben...

Grundlegend für Basilius' Denken in dieser Sache ist das, was er in einer anderen Schrift, seiner Moralia, klar vertritt, dass sich nämlich Mann oder Frau überhaupt nicht von einander trennen dürfen, außer im Fall von bereits vorliegendem Eherbuch, also gründend auf die angebliche jesuanische Unzuchtsklausel (siehe hier). Übrigens verbietet Basilius an dieser Stelle eine zweite Eheschließung, egal ob jemand verlassen wurde oder selbst verlassen hat!
Diese Unzuchtsklausel wurde übrigens in den ersten drei christlichen Jahrhunderten stets so gedeutet, wie ich es (siehe Link) auch tat und gerade nicht als eine Ausnahme vom Scheidungsverbot aufgefasst. Erst ab dem 4. Jahrhundert begannen einzelne Theologen, darin eine Ausnahme zu sehen, die eine Scheidung gestattet.

Ein weiteres Problem beim Verständnis der Kanones des Basilius ist, dass nicht immer klar ist, wo Basilius Zugestandnisse an das weltliche Recht macht und wo nicht (das wird dann beim nächsten Mal, wenn es um Gregor von Nazianz geht, eine Rolle spielen).
Was Walter Kasper vorschlägt, nämlich eine zweite eheähnliche Verbindung zu Lebzeiten des ersten Partners abzusegnen und die in dieser Form Lebenden "nach einer Zeit der Buße" zur Eucharistie zuzulassen, kann man nun zwar mit Basilius wohl irgendwie rechtfertigen, aber dazu müsste man einige seiner kasuistischen Denkstrukturen übernehmen, gleichzeitig einige seiner Prämissen fallenlassen und seine Gedanken recht kreativ neu zusammenschustern. Wirklich auf Basilius berufen kann man sich also eher weniger, außer man betreibt exzessive Rosinenpickerei.
Für unser Thema festzuhalten ist: Für Basilius steht am Ende des Bußweges die Wiederzulassung zu den Mysterien, und offenbar auch unter Beibehaltung der neu eingegangenen Beziehung (anders ist es nicht erklärlich, dass er manche neue Bindungen für untadelig hält)... das wird zwar nie direkt erwähnt, scheint aber gegeben.

Beim nächsten Mal geht es um Gregor von Nazianz und die anderen Kleinigkeiten, die Kasper diesbezüglich von den Vätern erwähnt. Damit will ich dann diesen "Väter-Teil" abschließen und mich danach einigen inhaltlichen Fragen von Kaspers Referat zuwenden.

Dienstag, 25. März 2014

Dürftige Theologie - 4 - Kasper und Origenes

Bitte die Einführung (hier) beachten!

In diesem und folgenden Beiträgen will ich mich den Kirchenvätern zuwenden, die Kardinal Kasper für seine These bezüglich der in zweiter Zivilehe Lebenden als Unterstützer heranzieht. Meine Intention dabei ist freilich die, zu zeigen, dass diese Väter als Unterstützer dafür nicht sonderlich taugen.
Es ist doch so, dass man in den Biographien v.a. der neuzeitlichen Heiligen, immer wieder diesen einen Satz lesen kann: "Und er/sie vertiefte sich in das Studium der Schrift und der Väter"... die Kirchenväter haben große Autorität, unter ihnen finden sich die größten christlichen Denker und alles was "katholisch" ist, kann man von ihnen lernen. Man kann sie aber auch, genau wie die Bibel, instrumentalisieren, indem man aus dem unschätzbar großen Schatz einzelne Passagen oder gar nur einzelne Worte herausreißt, um irgendetwas damit zu "belegen".

Eine entscheidende Persönlichkeit, die Kardinal Kasper als "Unterstützer" anführt, ist Origenes (gest. 253), der, so Kasper, die Praxis einzelner Bischöfe, Wiederverheirateten nach einer Zeit der Buße die Kommunion zu spenden als "nicht unvernünftig" bezeichnet habe.
Kasper schreibt:
»In ähnlicher Weise gab es auch unter den Christen Herzenshärte (Mt 19,8) und Fälle von Ehebruch mit anschließender zweiter quasiehelicher Verbindung. Die Antwort der Kirchenväter auf diese Herausforderung war nicht einheitlich. Soviel ist jedoch sicher: In einzelnen Ortskirchen gab es das Gewohnheitsrecht, wonach Christen, welche zu Lebzeiten des ersten Partners in einer zweiten Verbindung lebten, nach einer Zeit der Buße zwar kein zweites Schiff, keine zweite Ehe, wohl aber durch die Teilnahme an der Kommunion [siehe meine Kritik dazu hier] eine Planke des Heils [zu der Sache mit Schiff und Planke siehe hier] zur Verfügung stand. Origenes berichtet von dieser Gewohnheit und bezeichnet sie als "nicht unvernünftig".« (Das Evangelium von der Familie, 63)

Mehr sagt Kasper nicht zu Origenes. Danach nennt er noch die Kirchenlehrer Basilius den Großen und Gregor von Nazianz beim Namen, mit denen werde ich mich dann als Nächstes beschäftigen.
Kasper gibt hier keine Quelle an (auch nicht in dem nunmehr gedruckten Buch), was das Nachvollziehen seiner Argumente nicht gerade vereinfacht. Nun, die Stelle die er meint, stammt wohl aus Origenes' Kommentar zum Matthäusevangelium (Scholia in Matthaeum XIV,23), der leider nur als Fragment erhalten ist. Beachtenswert finde ich allerdings, dass Kasper bei seinem Vortrag ein nicht ganz unwichtiges Detail verschwiegen hat...
Aber erstmal der entsprechende Text: Origenes führt darin sehr gedrängt alles an, was seiner Ansicht nach v.a. im 1. Korintherbrief für die Frage nach einer zweiten Eheschließung von Belang ist (kommentiert wird im größeren Zuzsammenhang Mt 19,3ff). Er schreibt (Text aus: Bibliothek der griechischen Literatur, Band 30; Übersetzung: Hermann J. Vogt):
»Wenn es aber auch so schien, als hätten wir in der erklärung dieser Stellen an Dinge gerührt, die tiefer gehen, als es unserem Vermögen entspricht, so muß nichtsdestoweniger schon wegen des bloßen Wortlautes auch dies gesagt werden, daß einige von den gesetzen, nicht weil sie besonders vorzüglich, sondern weil sie der Schwäche der Empfänger der Gesetzgebung aufgepreßt sind, geschrieben wurden. So etwas wird nämlich deutlich, wenn es heißt: Mose hat wegen eurer Hartherzigkeit erlaubt, eure Frauen zu entlassen. Das Besondere und Ausgezeichnete aber gegenüber dem Gesetz, welches wegen der Herzenshärte geschrieben ist, zeigt sich, wenn es heißt: Am Anfang war es aber nicht so. Auch im Neuen Testament gibt es aber einige Gesetzesvorschriften, die sich vergleichen lassen mit dem Wort: "Mose hat euch wegen eurer Herzenshärte gestattet, eure Frauen zu entlassen". Gewissermaßen mit Rücksicht auf unsere "Herzenshärte" ist nämlich geschrieben (wegen der Schwäche): "Wegen der unzucht aber soll jeder seine Frau haben, und jede soll ihren Mann haben" [1Kor 7,1f], und: "Der Mann soll der Frau die Schuldigkeit leisten und ebenso auch die Frau dem Mann" [1Kor 7,3]; danach heißt es ja: "Das sage ich aber als Zugeständnis, nicht als Anweisung" [1Kor 7,6]. Aber auch das Wort: "Die Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt; wenn aber ihr Mann stirbt, ist sie frei, einen anderen zu heiraten, den sie will, wofern es nur im Herrn geschieht" [1Kor 7,39], ist bei Paulus im Hinblick auf unsere Herzenshärte oder unsere Schwäche gesagt, für die, die sich nicht um "die höheren Gnaden" [1Kor 12,31] bemühen und seliger werden wollen.«

Soweit die Bestandsaufnahme. Interessant finde ich, dass Origenes sogar die zweite Heirat nach dem Tod des ersten Partners als Hartherzigkeit charakterisiert, obwohl Paulus das natürlich nicht so bezeichnet.
Der für uns entscheidende Passus kommt nun unmittelbar im Anschluss:
»Schon aber haben über das, was geschrieben steht, hinaus einige von den Kirchenführern manches gestattet [gr. ἐπιτρέπω], z.B. daß eine Frau "noch zu Lebzeiten ihres Mannes" wieder heiratet; damit haben sie zwar gegen das Schriftwort gehandelt (in welchem es heißt: "Die Frau ist gebunden, solange ihr Mann lebt" [1Kor 7,39], und: "Deshalb wird die Frau also Ehebrecherin genannt, wenn sie zu Lebzeiten ihres mannes einem anderen Mann angehört" [Röm 7,3], aber doch nicht ganz zu Unrecht [gr. οὐ μὴν πάντη ἀλόγως übersetzt man besser mit "keineswegs unvernünftig"]; denn wahrscheinlich ist auch gegen das von Anfang an gesetzlich Festgelegte und Geschriebene diese Anpassung [gr. συμπεριφορά ist zunächst nur "Verhalten", hier eher: "Gefälligkeit"] mit Rücksicht auf noch Schlimmeres gestattet.«

Origenes berichtet also, dass "einige von den Kirchenführern", also Bischöfe, Frauen erlaubt haben, zu Lebzeiten ihres Mannes neu zu heiraten. Die Schlüsselstelle für Kardinal Kasper ist nun freilich die, wo Origenes sagt, dieses Vorgehen der Kirchenoberen sei "nicht [besser: keineswegs] unvernünftig". Kasper argumentiert dann späterhin im Grunde genau wie Origenes, indem er von der Vermeidung von "noch Schlimmerem" redet, also von der Anerkennung einer zweiten eheähnlichen Verbindung als ein geringeres Übel.
Die Exegese, die Origenes hier betreibt, ist nicht ganz koscher. Er erzwingt eine Parallelität zwischen Mose und jenen laxen Kirchenführern, die die Texte aber nicht hergeben, indem er das gleiche Wort sowohl für die Gestattung durch Mose wie durch die Kirchenführer gebraucht (epitrepo). Während Mose aber bloß einen bestehenden der Schöpfungsordnung widerstreitenden Zustand in rechtliche Normen gegossen hat (wer die Frau entlässt, soll ihr einen Scheidebrief ausstellen), widerspricht das Tun der Kirchenführer direkt dem Schöpferwillen und dem ausdrücklichen Gebot Jesu.
Die Anpassung von der Origenes zum Schluss redet, entspricht in etwa dem, was später in der Orthodoxie die oikonomia ist (siehe Teil 1, hier).

Wie dem auch sei: Origenes lässt jedenfalls keinen Zweifel daran, dass eine zweite eheähnliche Beziehung zu Lebzeiten des ersten Partners Ehebruch ist und keine wirkliche Ehe darstellt, wenn er gleich im nächsten Kapitel schreibt: 
»Wie aber eine Frau Ehebrecherin ist, obwohl sie einen Mann zu heiraten scheint [!], nämlich dann, wenn ihr erster Mann noch lebt, so heiratet auch ein Mann, der eine Entlassene zu heiraten scheint [!], in Wirklichkeit nicht (wie unser Heiland gesagt hat), sondern begeht Ehebruch.« (XIV,24)

Wichtig finde ich in jenem obigen Text v.a. die Tatsache, dass Origenes klipp und klar sagt, dass diese Praxis im Widerspruch steht zu dem, was geschrieben steht. Zwar tadelt Origenes dies nicht, aber er erwähnt es auch nicht nur irgendwie beiläufig, sondern gleich drei Mal spricht er ausdrücklich davon, dass diese Praxis im Widerspruch zur Schrift und zum Gesetz steht! Diese Tatsache scheint Origenes wichtig gewesen zu sein, schade, dass Kardinal Kasper dieses Detail unerwähnt ließ.

... tja...

Mich kratzt das übrigens gar nicht so sehr, was Origenes da schreibt... das mag irgendwann mal irgendwo vorgekommen sein... aber im Blick auf die ganze Kirche der Väterzeit, waren dass wohl eher vereinzelte Abirrungen, die niemals lehramtlich begründet oder gar gebilligt wurden (außer dann später, im 6. Jahrhundert oder wann, in der Reichskirche des Ostens).

Ich weiß nicht, ob das inzwischen jemandem aufgefallen ist, aber: Alles das, was ich hier von Origenes angeführt habe und worauf sich Kardinal Kasper gerne beziehen möchte um für seine Ideen ein Fundament bei den Kirchenvätern zu (er)finden, kann überhaupt nicht dafür herhalten, das zu untermauern, was der Kardinal vorschlägt! 

Zur Erinnerung: Kardinal Kasper berichtet von "Christen, welche zu Lebzeiten des ersten Partners in einer zweiten Verbindung lebten" und denen "nach einer Zeit der Buße [...] durch die Teilnahme an der Kommunion eine Planke des Heils zur Verfügung stand." Davon sagt der Kardinal: "Origenes berichtet von dieser Gewohnheit und bezeichnet sie als 'nicht unvernünftig'." Aber die Wahrheit ist: Davon sagt Origenes überhaupt nichts! Das sind alles Dinge, die er in seinen Ausführungen überhaupt nicht behandelt. Dass Kasper dies behauptet, empfinde ich als zutiefst unehrlich!
 Origenes redet ausschließlich von der Ermöglichung einer erneuten Eheschließung als Konzession gegenüber der menschlichen Hartherzigkeit... und er betrachtet eine solche zweite Verbindung als fortgesetzten Ehebruch. Welche Folgen eine solche zweite Eheschließung hat, ob die Betroffenen in der Folge wohmöglich Sanktionen auferlegt bekamen und z.B. von der Kommunion ausgeschlossen wurden, darüber verliert er in seinem Bericht dessen, was "einige von den Kirchenführern" tun, kein Wort. Bei der krassen Bußpraxis der frühen Kirche und ihrem starken Bewusstsein für die verderbliche Macht der Sünde, würde es mich nicht überraschen, wenn an solch eine zweite Eheschließung harsche Konsequenzen geknüpft waren, erst recht, da Origenes den Widerspruch zu Schrift und Gesetz derart betont.

Auf die Konsequenzen des Ehebruchs und die harsche altkirchliche Bußpraxis komme ich beim nächsten Mal zu sprechen, wenn es um Basilius geht.

Sonntag, 2. März 2014

Kaspers Referat!

Nun ist also der kaspersche Eröffnungsreferat beim Konsistorium doch schon öffentlich. Zwar bisher nur auf Italienisch, aber immerhin. Unter dem Titel "Bibel, Eros und Familie" in Il Foglio (hier gibts das PDF). Und tatsächlich: Was ich vor ein paar Tagen aus der Vätertheologie dargelegt habe, ist haargenau das, was Kardinal Kasper auch vorbringt. Die Lektüre (hier) ist für das Folgende obligatorisch. Nachdem Kasper gegen Ende seines Referats genau das ausgeführt hat, kommt wohl der entscheidende Abschnitt dazu (der folgende deutsche Text ist eine ad hoc Übersetzung von mir und daher nicht perfekt und ohne Gewähr):
»Analog dazu gab es auch unter den Christen die Hartherzigkeit (Mt 19,8) und Fälle des Ehebruchs mit einer darauf folgenden zweiten quasi-ehelischer Verbindung. Die Antwort der Kirchenväter darauf war nicht einmütig. Sicher ist jedoch, dass es in den einzelnen Ortskirchen ein Gewohnheitsrecht [diritto consuetudinario] gab, auf dessen Grundlage die Christen, noch zu Lebzeiten des ersten Partners, in einer zweiten Verbindung lebten. Nach einer Zeit der Buße hatten sie zwar kein zweites Schiff zur Verfügung, keine zweite Ehe, aber durch die Teilnahme an der Kommunion [attraverso la partecipazione alla comunione] eine Planke des Heils.«

Ich finde es bemerkenswert, dass Kaper hier die Eucharistie als Mittel zu jener zweiten Planke anführt, obwohl er im Abschnitt direkt davor richtigerweise dargelegt hat, dass die Buße diese zweite Planke ist (die "zweite Taufe" nicht durch Wasser, sondern durch Tränen). Die Eucharistie kann aber nicht der Weg zur Buße sein, sondern nur andersherum wird ein Schuh draus: Die Buße ist der Weg zum Empfang der Eucharistie! Die (ehemals) enge Verknüpfung von Buße und Eucharistie liegt gerade darin, dass man sich durch Buße (und Umkehr!) bereitet, um den Leib und das Blut des Herrn zu empfangen. Nicht andersherum.
Direkt im Anschluss führt Kasper für seine These ein paar Kirchenväter an, ohne allzu konkret zu werden. Er nennt Origenes, Basilius, Gregor und Augustinus, aber benennt keine Werke dieser Theologen, anhand derer man seine Behauptungen überprüfen könnte.
»Origenes spricht von dieser Praxis [i.e. jenes zuvor erwähnte Gewohnheistrecht], und nannte sie "nicht unvernünftig" ["non irragionevole"]. Auch Basilius der Große und Gregor von Nazianz - zwei Kirchenväter der noch ungeteilten Kirche! - erwähnen diese Praxis. Ebenso scheint Augustinus, der sonst sehr streng in dieser Frage urteilt, zumindest an einem Punkt nicht jede pastorale Lösung ausgeschlossen zu haben. Diese Väter wollten, aufgrund pastoraler Überlegungen [per ragioni pastorali], im Letzten "Schlimmeres vermeiden" ["evitare di peggio"], indem sie tolerierten, was an und für sich nicht akzeptiert werden konnte [tollerare ciò che di per sé è impossibile accettare]. Es existierte eine Pastoral der Toleranz, der Barmherzigkeit und der Nachsicht [una pastorale della tolleranza, della clemenza e dell’indulgenza] und es gibt gute Gründe dafür, dass diese Praxis gegen den Rigosrismus der Novatianer vom Konzil von Nicäa (325) bestätigt wurde.«

Was Augustinus anlangt, kann ich dies zumindest insofern bestätigemn, dass er sehr streng urteilte. Der sagt nämlich in seiner Sermo 392, dass diejenigen, die sich einer schweren Sünde bewusst sind (aus dem Kontext erschließt sich, dass die Ehebrecher gemeint sind!), sich von der Kommunion fernhalten sollen (a communione se cohibeant), damit sie nicht von der Kanzel aus verjagt werden (ne de cancellis proiciantur). Und er fordert sie auf zur Reue und zur Unterlassung ihrer Hurerei (agant etiam ipsi paenitentiam, et deinceps ab immunditia abstineant fornicationum suarum). Hier wird sehr deutlich, dass für Augustinus die Buße die Voraussetzung dafür ist, dass ein Ehebrecher die Kommunion empfangen darf. Das passt im übrigens auch mit der Taufsymbolik und der Planke zusammen: Erst nach der Taufe war der Kommunionempfang überhaupt gestattet; die durch die schwere Sünde verlorene Taufgnade hat demnach zur Folge, nicht mehr zur Kommunion zugelassen zu werden, und erst durch die "zweite Taufe", wird dieses Recht wieder erlangt.
An welchem Punkt Augustinus "scheinbar" anders urteilte, ist mir nicht bekannt und ich finde es befremdlich, dass der Kardinal überhaupt nur recht vage Andeutungen macht.

Eine Bestätigung dieser Praxis durch Nicäa ist mir ebenfalls nicht bekannt; später nennt der Kardinal dann ausdrücklich den Kanon 8 jenes Konzils, der berüchtigterweise von "zweimal Verheirateten" spricht. Kardinal Brandmüller hat jüngst klargestellt, dass die Deutung dieses Satzfetzens auf die Legitimität einer zweiten Ehe zu Lebzeiten des ersten Partners (!) eine historische Fiktion ist, die im Widerspruch steht zu allem, was wir sonst über diese Zeit wissen (s. hier). Eine Bestätigung jener gewohnheitsrechtlichen Praxis ist das erst recht nicht, zumal diese Praxis in den Canones weder explizit noch implizit Erwähnung findet. Kasper nennt auch ausdrücklich jenes unwissenschaftliche Buch, das auch Kardinal Brandmüller bespricht.

Es ist interessant, dass das Beste, womit der Kardinal aufwarten konnte, eine negative Befürwortung in Form einer doppelten Verneinung ist, jene gewohnheitsrechtliche Praxis sei "nicht unvernünftig". Gibt es keine dezidiert positive Bewertung dieser Praxis in den Vätertexten? Wenn doch. warum zitiert sie der Kardinal nicht? Warum bleibt er überhaupt so vage und undeutlich? Ist es so schwer, ein Zitat eines Kirchenvaters einzuflechten? Im restlichen Referat ist er nicht so faul mit Zitaten und Quellenangaben...

Ich bin gespannt, ob das Referat in seiner Form als Buch endlich mal Quellen bietet... bis jetzt bin ich überaus unzufrieden mit dem, was Kardinal Kasper für dieses spezielle Thema an "Argumenten" bringt.


Es sei nochmal nachdrücklich daran erinnert, dass dieses Thema nur ein Nebenschauplatz eines viel dringenderen Problemfeldes ist. nämlich die heute mehr denn je angefochtene und gefährdete Ehe und Familie, aber auch die große Chance die sie bereit hält für die Evangelisierung. Dass ich mich dem eben behandelten gesondert widme, liegt an der Hitzigkeit und der Sorge, die viele gerade mit diesem Thema verbinden. Wenn ich die Zeit finde, gehe ich demnächst noch weiter auf den Rest (den größeren Teil) von Kaspers Referat ein.