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Samstag, 30. April 2022

Über Messstipendien

Bis vor kurzem nicht für möglich gehalten, nie einen Gedanken daran verschwendet... aber ich lasse mich ja grundsätzlich immer gerne von der Wirklichkeit eines Besseren belehren: Offenbar kann es in der katholischen Kirche in Deutschland passieren, dass das Pastoralteam einer Pfarrei beschließt, Messstipendien abzuschaffen.

Ach. Achso? Das geht?

Nein, natürlich nicht.

 

Aber der Reihe nach.

Was ist ein Messstipendium?

Ein Messstipendium (oder: Messintention) ist eine (Opfer)Gabe eines Gläubigen an einen Priester, mit dem Sinn, ihn zu verpflichten, eine Heilige Messe in der Intention (mit dem Anliegen, in der „Meinung“) des Gebers zu feiern. Heutzutage besteht es in einer Geldgabe. Diese Praxis ist so alt wie die Kirche, nur dass es sich bei den Gaben in den ersten ca. acht Jahrhunderten der Kirche meist um Naturalien (Lebensmittel) handelte. Diese auf die Feier der Messe konzentrierten Zuwendungen entwickelten sich aus den (Opfer)Gaben, die die Gläubigen generell für den Unterhalt und die wohltätige Arbeit der Kirche beisteuerten. Auf diese Weise sorgten die Gläubigen für den Unterhalt der für sie im heiligen Dienst stehenden Priester.

Die Bischöfe können festlegen, was die üblichen Beträge für ein Messstipendium sind (aber natürlich dürfen auch höhere oder niedrigere Beträge angenommen werden) und welchen Anteil an diesem Betrag der Priester selbst erhält, der Rest wird „nach oben“ weitergereicht und ist Zweckgebunden für die wesentlichen Aufgaben der Kirche.

Zumeist ist der von den Bischöfen festgesetzte Betrag in Deutschland 5€, wovon dem Priester 2,50€ zustehen. Hier in Deutschland ist der Anteil, den der Priester erhält, für diesen selbst eigentlich unerheblich, denn die Priester werden hierzulande im Allgemeinen ziemlich gut bezahlt (und dafür, dass sie keine Familie ernähren müssen und häufig nicht einmal Miete zahlen, sogar fast fragwürdig gut), weshalb sie i.d.R. dieses Geld unmittelbar einem guten Zweck zukommen lassen (andernfalls müssten sie es als Einkünfte versteuern). In vielen anderen Weltgegenden leben die Priester, wie es schon am Anfang der Kirche war, von diesen Stipendien, sie bestreiten damit ihren Lebensunterhalt.

Pro Priester und Messe darf nur eine solche Intention und folglich auch nur ein Stipendium angenommen und „erfüllt“ (Fachausdruck: „appliziert“) werden, sie wird dann im Verlauf der Messe erwähnt. Spätestens mit dem Priesterschwund der letzten Jahrzehnte und dem leider weit verbreiteten Wegfall der täglichen Zelebration können längst nicht alle Messstipendien, die – Gott sei Dank! – noch immer vergleichsweise zahlreich von den Gläubigen gegeben werden, von den Priestern erfüllt werden. Wenn man hierzulande oft eine ganze Reihung von Intentionen, etwa beim Totengedenken im Hochgebet, vernehmen kann, dann sind diese vielen Erwähnungen zwar legal, aber tatsächlich gilt diese Messe nur für die erste genannte Intention. Die anderen Intentionen werden samt Stipendium weitergereicht an andere Priester (z.B. in Klöstern), dank moderner Kommunikationstechnologie etwa auch an diejenigen in anderen Ländern, für die die Messstipendien die einzige Einkommensquelle sind. Über all das muss genau Buch geführt werden. Idealerweise nimmt der Geber eines Stipendiums auch an der entsprechenden Heiligen Messe teil, denn die Gabe des Stipendiums ist eigentlich nur der Anfang seiner Teilnahme, die sich in der Mitfeier der ganzen Messe verwirklicht und im Empfang der göttlichen Gegengabe – der Kommunion – ihren Höhepunkt erreicht.

 

Messstipendien abschaffen zu wollen ist aus verschiedenen Gründen falsch und zeugt v.a. von gravierenden Defiziten im Verständnis der Dinge des Glaubens und von erheblicher zwischenmenschlicher (pastoraler und diakonischer) Kurzsichtigkeit.

1) Zwar mögen Messstipendien für hiesige Priester keine relevante Einkommensquelle sein, weshalb die Frage aufkommen könnte „wozu?“, aber für andere Priester ist es das durchaus! Für Adveniat, Misereor etc. zu sammeln, aber dann Messstipendien abschaffen zu wollen, ist einfach zynisch. Hier mangelt es offenkundig an einem Bewusstsein für die kirchliche Gemeinschaft jenseits des eigenen Kirchturms.

2) Offenbar ist es eine hierzulande weit verbreitete Meinung, Messstipendien bezögen sich nur oder v.a. auf das Totengedenken in der Messe. Tatsächlich ist das nicht so, sie können mit jedem sinnvollen Anliegen verbunden sein (dann hört man etwa die Formulierung: „in einer bestimmten Meinung“). Faktisch sind sie hierzulande in der großen Mehrheit der Fälle mit den Verstorbenen verknüpft, eben weil man meint, es habe (nur) damit zu tun. Wenn wir das Totengedenken, oder besser: das Gebet für die Verstorbenen, als „Normalfall“ der mit einem Messstipendium verbundenen Intentionen annehmen, dann ist ihre Abschaffung erst recht als schwerwiegend, ja als grausam zu bezeichnen. Auch hier mangelt es an einem Bewusstsein für die Weite der kirchlichen Gemeinschaft, denn diese umfasst nicht nur die (vor Ort und auf der ganzen Welt) Lebendigen, sondern auch die Verstorbenen im Fegefeuer und im Himmel. Natürlich steckt hinter dem Versuch der Abschaffung der Messstipendien letztlich der weitestgehende Verlust des Glaubens an die Realität des Fegefeuers. Daher müsste das „Gebet für die Verstorbenen“, das Gott als Adressat und eben jene Verstorbenen als „Nutznießer“ hat, „für die“ gebetet wird, oftmals wohl eher „Aufforderung zur Erinnerung an die Verstorbenen“ heißen, weil als Adressat und zugleich Nutznießer eigentlich nur die Hinterbliebenen im Blick sind. Was würde ein „Gebet für die Verstorbenen“ auch bringen, wenn es kein Fegefeuer gäbe?


Mit dem letzten Punkt eng zusammenhängend ist die Verwirrung, die oft (auch unter pastoralen Mitarbeitern der Kirche) herrscht, über den Unterschied zwischen einem Stipendium für die Feier einer Heiligen Messe und einem fürbittenden Gebet zugunsten eines Verstorbenen, etwa im Rahmen einer Wort-Gottes-Feier. Tatsächlich gibt es immer wieder diözesane Verlautbarungen, die einschärfen, dass für Wort-Gottes-Feiern keine Messstipendien angenommen werden dürfen. Dass dies eigens (und wiederholt) eingeschärft werden muss, offenbart die weit verbreitete Ver(w)irrung, u.a. über den Unterschied zwischen diesen beiden Gottesdienstformen, über das Verhältnis von Wort und Sakrament, sowie bezüglich des priesterlichen Dienstes. Also:

3) Ein Messstipendium für einen Verstorbenen zu geben ist ein besonderer Akt der Nächstenliebe, der – wenn er nicht bloß „aus Tradition“ und dabei eher gedankenlos getan wird – allerdings das rechte Verständnis der Eucharistie voraussetzt. In „fromm“ ausgedrückt: Mit einem Messstipendium wird nicht nur eine Bitte zugunsten des im Fegefeuer Leidenden vor Gott gebracht, sondern diesem Leidenden werden die Früchte das rettenden Opfers Christi am Kreuz zugewendet. In „verständlich“ heißt das: Jesus hat denen, die ihm nachfolgen wollen, unmissverständlich den schwerwiegenden Auftrag erteilt: „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ (Lk 22,19; 1Kor 11,24); gemeint ist die Feier der Eucharistie, und damit die Anteilhabe an seinem Leib und seinem Blut (vgl. 1Kor 10,16). Dieser Auftrag ist keine Nebensächlichkeit, und seine Erfüllung ist nicht „optional“. Sondern unsere Teilnahme an der Eucharistie ist von überragender Bedeutung, denn die Alternative ist schrecklich: „Amen, amen, ich sage euch: Wenn ihr das Fleisch des Menschensohnes nicht esst und sein Blut nicht trinkt, habt ihr das Leben nicht in euch.“ (Joh 6,53) Wie können wir die Teilhabe daran, aber auch den Trost und die Hilfe daraus, unseren „lieben Verstorbenen“ vorenthalten?


Neben diesen Fragwürdigkeiten, die ein Defizit an (welt- und überirdisch-)kirchlichem Bewusstsein („kirchlicher Gesinnung“) vermuten lassen, gibt es aber noch ein weiteres Problem mit dem Versuch der Abschaffung von Messstipendien, das selbst denjenigen auffallen müsste, die nicht weltkirchlich zu denken und zu fühlen gewohnt sind, und die auch die bereits verstorbenen Glieder der Kirche, insbesondere die „leidende Kirche“ im Fegefeuer, nicht recht beachten (Stichwort: sentire cum ecclesia): Ein Messstipendium ist, wie aus dem vorherigen Punkten deutlich geworden sein müsste, auch eine besondere verdienstvolle Tätigkeit der Gläubigen. Nicht nur ginge eine Abschaffung von Messstipendien somit zu Lasten derer, für die die Intentionen gelten (z.B. im Fegefeuer), sondern auch die (noch auf Erden lebenden) Gläubigen vor Ort würden massiv in der tätigen Ausübung ihres Glaubens beeinträchtigt, und zwar gleich in zweifacher Hinsicht:

4) Zum einen wird den Gläubigen dadurch – insbesondere dann, wenn das Stipendium zugunsten eines Verstorbenen gegeben wird, aber auch generell – eine bedeutende Übung der tätigen Nächstenliebe verunmöglicht; sie könnten ihren „lieben Verstorbenen“ diese größtmögliche Hilfe nicht durch die bestellten Diener der Kirche zuwenden, und auch für andere (nicht verstorbene) können sie diesen großen Dienst der Nächstenliebe nicht leisten. Das allein ist schon schrecklich. Dass inzwischen bei nicht wenigen Gläubigen das Bewusstsein für die Möglichkeit und die Bedeutung dieses besonderen Dienstes fehlt, macht seine Verunmöglichung nicht weniger schlimm, sondern weist auf ein Defizit in Verkündigung und Glaubenspraxis hin. Es ist außerdem besonders grausam den Gläubigen gegenüber, die noch dieses gläubige (kirchliche) Bewusstsein haben.

5) Zum anderen wurde zu Anfang erwähnt, dass ein Messstipendium eine (Opfer)Gabe eines Gläubigen für den heiligen Dienst ist. Daran wird deutlich, dass es sich bei Messstipendien, ganz gleich, mit welcher berechtigten Intention es verbunden wird, tatsächlich um eine Form der tätigen Teilnahme (actuosa participatio) der Gläubigen am heiligen Dienst handelt, wie dies etwa Papst Paul VI. in seinem Schreiben über die Messstipendien von 1974 gleich im ersten Satz hervorgehoben hat: „Es ist feste Überlieferung der Kirche, dass die Gläubigen aus frommer und kirchlicher Gesinnung gleichsam ein gewisses eigenes Opfer dem eucharistischen Opfer anschließen, um daran tätiger teilzunehmen.“ (DEL 3312) Wenn also ein Pastoralteam die Messstipendien für seinen Zuständigkeitsbereich abschaffen will, dann beraubt es die Gläubigen dieser wichtigen Weise der tätigen Teilnahme am heiligen Dienst, die doch ansonsten immer so sehr eingefordert und befördert wird. Natürlich: Hierbei spielen sicher nicht wenig der Verlust des Verständnisses der Eucharistie als Opfer, sowie ein einseitig veräußerlichtes Verständnis von „tätiger Teilnahme“ eine wesentliche Rolle, darum werden es viele Gläubige nicht unbedingt merken. Aber auch das ist eher ein Hinweis auf ein Verkündigungsdefizit und macht die Vorenthaltung dieser Möglichkeit zur tätigen Teilnahme nicht weniger schlimm; und wiederum ist es gerade für diejenigen Gläubigen ein Schlag ins Gesicht, die den kirchlichen Glauben bezüglich der Eucharstie nach wie vor teilen, und die die Heilige Messe innerlich wie äußerlich tätig leben. Ob es klug ist, ausgerechnet diejenigen, die nach wie vor den Glauben in seiner Reichhaltigkeit leben, darin zu beschneiden?


Zu guter Letzt sei noch darauf hingewiesen, dass ein Pastoralteam (Priester, Diakone, Pastoral- bzw. Gemeindereferenten) natürlich keinerlei Kompetenz oder Befugnisse hat, Messstipendien „abzuschaffen“. Allein den Bischöfen kommt es zu, für ihren Zuständigkeitsbereich irgendetwas bezüglich der rechtlichen Ordnung des Messstipendienwesens zu ändern. „Abschaffen“ (verbieten) könnten aber auch sie es nicht, denn dazu haben sie kein Recht. Messstipendien anzunehmen ist nämlich ein Recht, das jedem Priester zusteht, einfach weil er Priester ist, und nicht, weil der Bischof es ihm gestattet (hat ein Bischof keine Regelungen getroffen, gelten ortsübliche Gewohnheiten etwa bzgl. der Beträge; verbieten kann es der Bischof nicht, es sei denn indirekt, indem er Priestern das Zelebrieren der Messe verbietet): „Gemäß bewährtem Brauch der Kirche ist es jedem Priester, der eine Messe zelebriert oder konzelebriert, erlaubt, ein Messstipendium anzunehmen, damit er die Messe in einer bestimmten Meinung appliziert.“ (Can. 945 §1 CIC) Ein Priester könnte es natürlich auch einfach generell unterlassen, Messstipendien anzunehmen, er ist schließlich nicht dazu verpflichtet (es wird ihm lediglich „eindringlich empfohlen“; ebd. §2), aber dann macht sich ein solcher Priester m.E. aus den vorgenannten Gründen schwer vor Gott und den Menschen schuldig (und ich frage mich, ob hier nicht ein schwerer Mangel hinsichtlich des Lebens seiner Berufung vorliegt).


Über die Gründe für den Willen zur Abschaffung von Messstipendien kann ich nur spekulieren. Der schlechteste wäre sicherlich, wenn man sich den Verwaltungsaufwand der Buchführung ersparen wollte. Ich vermute(!) – und habe dafür auch einige Anzeichen aus Gesprächen mit Akteuren, wenn auch an anderen Orten –, dass man dadurch die Bedeutung und Akzeptanz von Wort-Gottes-Feiern erhöhen möchte, indem man erklärt, dass das Gedenken an die Toten in ihnen nicht „weniger Wert“ ist als in einer heiligen Messe. Auch dem Selbstbild (und Prestige?) der WGF-Leiter wäre das sicher zuträglich. Die traurige Ironie ist allerdings, dass man dadurch etwaige Missverständnisse und Unklarheiten über die jeweils eigene Bedeutung dieser beiden Gottesdienstformen nur verstärkt. Womöglich sind die Verantwortlichen aber auch nicht Willens und/oder in der Lage, diesen Unterschied zu erklären, und sie wollen durch die Abschaffung dieser Peinlichkeit ausweichen? Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass einem solchen folgenschweren Entschluss besonders viel Nachdenken, Lektüre (z.B. des geltenden Kirchenrechts), Austausch mit den Betroffenen, Gebet und eigene Glaubenspraxis in diesem Bereich vorausgegangen sind... sonst würde man nicht zu einem solchen Entschluss gelangen.

 

 

PS. Die dargelegten Erwägungen verdeutlichen auch, warum Messstipendien keineswegs ein „klerikalistisches Relikt“ einer vergangenen „Priesterkirche“ sind, wie man das zuweilen hört: Die Laien müssen an die Priester Abgaben entrichten. Das ist natürlich eine durch dumme Vorurteile und Ressentiments befeuerte Verzerrung eines Sachverhalts, der sich kinderleicht auch genau andersherum deuten lässt: Messstipendien machen deutlich, dass die Priester den Laien zu dienen haben, denn jene werden von diesen beauftragt, in ihrem Anliegen in besonderer Weise vor Gott zu treten. Wollte man dieses besondere Vor-Gott-treten kritisieren, so würde man im Grunde nur die Tatsache kritisieren, dass es neben dem gemeinsamen Priestertum aller Getauften ein besonderes Weihepriestertum des Dienstes gibt. Messstipendien verdeutlichen besonders eindrücklich das Zu-, Für- und Miteinander von beiden, von denen keines ohne das andere vor Gott stehen kann.

Sonntag, 18. Juli 2021

Traditionis custodes

zu Deutsch: "Wächter des Verrats"?

Buch Jeremia 23,1-6:

Weh den Hirten, die die Schafe meiner Weide zugrunde richten und zerstreuen - Spruch des Herrn.
Darum - so spricht der Herr, der Gott Israels, über die Hirten, die mein Volk weiden: Ihr habt meine Schafe zerstreut und versprengt und habt euch nicht um sie gekümmert. Jetzt ziehe ich euch zur Rechenschaft wegen eurer bösen Taten - Spruch des Herrn.
Ich selbst aber sammle den Rest meiner Schafe aus allen Ländern, wohin ich sie versprengt habe. Ich bringe sie zurück auf ihre Weide; sie sollen fruchtbar sein und sich vermehren.
Ich werde für sie Hirten bestellen, die sie weiden, und sie werden sich nicht mehr fürchten und ängstigen und nicht mehr verlorengehen - Spruch des Herrn.
Seht, es kommen Tage - Spruch des Herrn -, da werde ich für David einen gerechten Spross erwecken. Er wird als König herrschen und weise handeln, für Recht und Gerechtigkeit wird er sorgen im Land.
In seinen Tagen wird Juda gerettet werden, Israel kann in Sicherheit wohnen. Man wird ihm den Namen geben: Der Herr ist unsere Gerechtigkeit.

Freitag, 18. Dezember 2020

Solidarischer Messverzicht?

Während des Shutdowns im März/April gab es Berichte (und selbstbewusstes Auftreten) von Ordensfrauen, die in ihren Konventen demonstrativ auf die hl. Messe verzichtet haben, obwohl ein Priester hätte kommen können. Ich selbst erfuhr von mehreren Priestern in meinem beruflichen Umfeld, die gar nicht oder kaum mal in dieser Zeit die hl. Messe feierten, auch nicht an Ostern. Dieser freiwillige Verzicht auf die Eucharistie wurde mit „Solidarität“ begründet: Man sei solidarisch mit den vielen Gläubigen, die auf die Feier der Eucharistie verzichten müssten... Denn Stellvertretung könne man nicht ohne Solidarität denken. Folglich könnten sie nicht stellvertretend für die anderen die Eucharistie Ferien, sondern sie müssten aus Solidarität mit ihnen darauf verzichten.

Mit der gleichen Argumentation könnten sie dort in Zukunft auf das Stundengebet verzichten: in Solidarität mit der zwischen Arbeit und Familie überlasteten Bevölkerung, die keine Zeit für das Gebet hat… Das wird die Überlasteten bestimmt total freuen!

Das Folgenschwerste dabei ist aber womöglich die Botschaft, die damit zwischen den Zeilen gesendet wird. Die kann wohl kaum anders lauten als: Wenn wir Messe feiern, dann tun wir das für uns. Die Feier dient nur uns und unserem Wohlbefinden. Solidarisch mit leidenden Menschen sind wir nur dann, wenn wir NICHT Messe feiern. Und aus „Solidarität“ mit denen, die nicht teilnehmen können, unterlassen wir darum dieses „unser“ Tun, wir „verzichten“ auf unseren Luxus! Ist das nicht toll von uns?


Aktuell hat, wie kath.net berichtet, eine Großpfarrei im Bistum Aachen mindestens bis Mitte Januar alle Gottesdienste abgesagt und zwar, wie es heißt, „möchte das Pastoralteam und der GdG-Rat seiner Verantwortung für die Menschen in unseren Gemeinden gerecht werden sowie die Verbundenheit mit allen an Covid-19 erkrankten Menschen und mit dem Pflegepersonal in unseren Krankenhäusern sowie mit allen Menschen, die vom Shutdown betroffen sind ausdrücken.“

Na, da werden sich aber die erkrankten Menschen und das Pflegepersonal freuen, dass hier eine ganze Großpfarrei auf ihre gottesdienstliche Eigenbrötlerei verzichtet. Wird ja auch mal Zeit, dass die ihre egoistischen „Gottesdienste“ unterlassen! Die Leute sind bestimmt dankbar, dass nun nicht mehr für sie das Opfer Christi gefeiert und für sie gebetet wird... Die Pfarrei fügt sogar extra hinzu: „Intentionen und Gebetsanliegen werden auf die Gottesdienste nach dem Shutdown verschoben.“ (HIER)
An diesem Vorgehen ist so viel falsch... Manchmal zweifle ich, ob das alles nur schlichte Dummheit ist, oder ein Fall für den Exorzisten. Das so entscheidende „Pastoralteam“ - zu Deutsch: Hirtengruppe! -, scheint jedenfalls aus bepelzten (und womöglich lobotomierten) Wölfen zu besteht, und die Gläubigen in der Pfarrei sind ihnen schutzlos ausgeliefert. 

Was wir hier erleben ist meiner Meinung nach ein diabolisches Antizeugnis sondergleichen, das antikirchliche Polemik bestätigt, den Trost- und Haltsuchenden die Tür vor der Nase zuknallt und die Gläubigen von dem entfremdet, was eigentlich Kern ihres Glaubenslebens sein sollte. Letztlich ist es Verrat an Christus und seinem Heilswerk.


Ich stelle mir gerade ein anderes Szenario vor: Eine Pfarrei die öffentlich verlauten lässt, ihre Gottesdienste zu vermehren und konsequent mit den Anliegen der Kranken und der Menschen im Gesundheitswesen zu verknüpfen. Ich stelle mir eine Pfarrei vor, die für ihre Glieder und darüber hinaus kerygmatisch-mystagogische Hinführungen an das in der Messe gefeierte „Geheimnis unserer Erlösung“ publiziert, die deutlich machen was die Kirche glaubt und feiert: Nämlich, dass sie in der Feier der Messe nicht sich selbst feiert unter Absehung des Leidens anderer, sondern dass in dieser Feier der ultimativ solidarische Gott sich offenbart in seiner Lebenshingabe und seiner Auferstehung für uns und dass wir daran Anteil erhalten und die ganze Welt mit uns in diese Gottesgemeinschaft hineinziehen können - gerade da, wo gelitten wird. Man stelle sich vor, dies würde die Gläubigen in ihrem Eifer für Gott stärken und womöglich Fernstehende und Trostsuchende anziehen... Ein Zeugnis vor der Welt für das, was wir in der Messe wirklich tun!

Wunschträume…?

Sonntag, 27. September 2020

Die Methode von "Gemeinsam am Tisch des Herrn"

Mit dem Dokument „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ (GTH) möchte man – gegen die ausdrückliche Weisung aus Rom – die Interkommunion in das Belieben des Einzelnen (seine „Gewissensentscheidung“) stellen. Im Folgenden möchte ich anhand von zwei kleinen Beispielen (die durchaus repräsentativ sind für die Methode des ganzen Dokuments) illustrieren, wie die „Theologie“ in dem Dokument funktioniert.

 

Erstes Beispiel:

In Punkt 4.6 möchte man sich gerne auf den großen Kirchenlehrer Augustinus berufen für die Idee, dass die evangelische und katholische Gottesdienstpraxis im Grunde nur Ausdruck einer zu respektierenden Vielfalt sei. Sodann wird behauptet: Die von Augustinus „geforderten konstitutiven Elemente, die unbedingt zu beachten seien, sind erstaunlich wenige.“ Man unterlässt es freilich, den Kirchenlehrer zu zitieren oder auch nur auf eine konkrete Textstelle zu verweisen, sondern spricht nur von „einem Brief an den Bischof Januarius“ (immer ein guter Anlass zur Skepsis!).

Also: Worum geht es? Der Kirchenlehrer wurde von Januarius, einem „Sohn im Geiste“, gefragt, ob es denn legitim sei, was dieser in manchen Ortkirchen an religiösen Praktiken beobachtet hat. Darauf sagt Augustinus (ich vermute, auf diesen Satz beziehen sich die Autoren von GTH in ihrer ersten diesbezüglichen Behauptung): „Ein verständiger und ernsthafter Christ hält nun nicht den einen Gebrauch für besser, den anderen für schlechter, sondern er schließt sich dem Brauche der Gemeinde, bei der er sich gerade befindet, an.“

Die Autoren von GTH tun so, als wäre dieser Standpuntk Ausgustins auf die Unterschiede zwischen Katholiken und Protestanten anwendbar. Aber um welche „Bräuche“ geht es hier? Zunächst muss man wissen, dass Augustinus sehr klar unterscheidet zwischen Bräuchen die auf der Offenbarung in der Schrift beruhen, solchen die, auf die Offenbarung gegründet, von den Konzilien festgesetzt und von der ganzen Kirche als verbindlich anerkannt sind, und solchen Bräuchen, die nur lokale Relevanz haben. Die in Frage stehenden Punkte, um die es in diesem Austausch zwischen Januarius und Augustinus geht sind: Die Häufigkeit der Kommunion (täglich oder nur am Sonntag?), örtlich anzutreffende Milderungen des Fastens in der Fastenzeit (regelmäßige Bäder) und der Zeitpunkt der Kommunion an Gründonnerstag (vor oder nach dem Essen?). Um es gleich vorweg zu nehmern: Die in Frage stehenden Punkte gehören allesamt der letzteren Kategorie an: regionale Bräuche, die weder in der Schrift vorgegeben, noch von der Kirche allgemein vorgeschrieben sind.

Nachdem Augustinus an einigen Beispielen dargelegt hat, was für die ganze Kirche gilt (die Feier von Ostern, Himmelfahrt und Pfingsten), schreibt er: „Andere Gebräuche sind verschieden nach Gegend, Land, Ortschaft. So fasten einige am Sabbate, andere nicht. Einige empfangen täglich den Leib und das Blut des Herrn, andere nur an bestimmten Tagen. An einigen Orten unterbleibt das heilige Opfer keinen Tag, an anderen wird es nur am Sabbat und am Sonntag, an anderen wieder nur am Sonntag dargebracht. Diese und ähnliche Gebräuche derart können nach freier Wahl beobachtet werden.“ Und genau hieran schließt sich das zuvor zitierte Plädoyer zum Respekt vor anderen Bräuchen an. Und direkt im Anschluss an selbiges Zitat heißt es: „Denn was offenbar weder gegen den Glauben noch gegen die guten Sitten verstößt, das ist als indifferent zu betrachten und muß beobachtet werden im Anschlusse an jene, bei denen man sich befindet.“

Der Punkt ist: Aus katholischer Sicht verstößt die protestantische Auffassung (und auch die in „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ dargelegte Aufassung) dem Glauben der Kirche und zwar in vielfacher Hinsicht (um nur die wichtigsten Punkte zu nennen: Kirchenverständnis, Amtsverständnis, Opferverständnis…); ebenso verstößt die katholische Auffassung gegen den Glauben der Protestanten. Das ist der Grund, warum wir von einer „getrennten Christenheit“ sprechen und warum es „ökumenische Gespräche“ gibt.

Dass man sich dann noch im selben Abschnitt auf den Libellus ad Leonem X beruft, der die Vielfalt der in der Grabeskirche in Jerusalem um das Jahr 1500 gefeierten Riten rühmt, ist absolut lächerlich: Zu dieser Zeit waren sich alle Christen der verschiedenen west- und ostkirchlichen Traditionen in ihre Verständnis der Eucharistie einig: Es ist das wahre Fleisch und Blut des Erlösers, das geopfert wird. Das trifft übrigens bis heute auf die in der Grabeskirche vertretenen Riten zu, zumal Protestanten, verglichen mit den in der Grabeskirche vertretenen Kirchen, deutlich weniger Interesse an diesen historischen heiligen Stätten haben (ähnlich wie sie auch weniger Interesse an Reliquien haben). Das Dokument gesteht sogar selbst ein, dass der Bezug auf die Liturgie in der Grabeskirche um 1500 für einen Vergleich völlig unbrauchbar ist: Es redet an ganz anderer Stelle von „Elementen der Gestaltung“ von Liturgie, die „beginnend im 16. Jahrhundert[!] und fortdauernd bis heute“ als trennend empfunden werden... Na, wer daran wohl schuld ist? Bestimmt die Katholiken, die sich mit allen Ost- und altorientalischen Kirchen bis heute in ihrem Verständnis von der Eucharistie einig sind!

Man sieht also wie hier historische Befunde behandelt werden: Auf dem Niveau von Klischees und unter Verfälschung des damaligen wie des heutigen Kontextes. Genau so scheint auch das historische Faktum der Kirchenspaltung behandelt zu werden.

 

Zweites Beispiel:

In Punkt 5.6.1 ist zu lesen: „Die liturgischen Feierformen des Abendmahls/der Eucharistie sind in allen Konfessionen in unterschiedlichem Maße regional geprägt“. Der Satz vermittelt den Eindruck, als wolle er nur sagen, dass innerhalb des Protestantismus und innerhalb des Katholizismus jeweils regionale Prägungen der je eigenen Bräuche existieren, was natürlich ein triviales Statement ist. Gegen Ende des Abschnitts tritt jedoch eine recht ausgeklügelte sprachliche Verschiebung ein, die darauf zielt, die Unterschiede zwischen Protestanten und Katholiken, ganz im Sinne des zuvor behandelten irreführenden Bezugs auf Augustinus, geradezu unter diese regionalen Unterschiede zu summieren.

Um dorthin zu gelangen verdreht man faktisch die Prioritäten: Das Wichtigste wird wie das Unwichtigste behandelt. So fängt man in dem Abschnitt damit an, über Kirchenlieder zu sprechen und über zuweilen regional anzutreffenden liturgischen Tanz. Sodann geht es recht ausführlich um Leseordnungen und deren unterschiedliche Verbindlichkeit. Schließlich werden Schuldbekenntnis und Vergebungsbitte in aller Knappheit als „feste Bestandteile“ (mit Variationen) benannt. Und dann, wie als sei es eine nachklappende Nebenbemerkung, wird erwähnt, dass „Analoges“ (also, dass es sich um „feste Bestandteile“ handelt) auch für „das Gedächtnis der Einsetzung des Abendmahls/der Eucharistie durch Jesus Christus“ sowie für bestimmte Gebete (z.B. Sanctus), Glaubensbekenntisse und Segenshandlungen gelte. Daher, so heißt es schließlich, „überwiegt somit der Eindruck, dass wesentliche Bestandteile der Abendmahlsliturgie sowie der Feier der Eucharistie übereinstimmen.“

Mal davon abgesehen, dass Katholiken nur einmal im Jahr „das Gedächtnis der Einsetzung der Eucharistie“ feiern – nämlich an Gründonnerstag; an allen anderen Tagen feiern sie schlicht die Eucharistie, die Formulierung spart also den wesentlichen Sinngehalt der Eucharistie gekonnt aus und reduziert sie auf ein bloßes Gedächtnis –, sei auf die äußerst geschickte Komposition des ganzen Abschnitts aufmerksam gemacht: Den weitaus größten Raum nehmen Kirchenlieder, liturgischer Tanz und Leseordnungen ein, der wesentlichste Teil – die Eucharistie – taucht nur wie in einer Nachbemerkung und innerhalb einer Aufzählung auf. Auf diese Weise erreicht man genau das, was man abschließend feststellt: Es entsteht der Eindruck(!) einer Übereinstimmung im Wesentlichen, während man in Wahrheit das Wesentliche so klein, nebensächlich und nichtssagend wie nur irgend möglich dargestellt hat.

Strategie und Gedankengang des ganzen Dokuments sind in diesem Beispiel gewissermaßen „im Kleinen“ deutlich sichtbar: Es ist ein Taschenspielertrick, der die Perspektive so verdreht und das Wesentliche so kastriert, dass man anhand der kümmerlichen Reste eine Übereinstimmung behaupten kann.

 

Drei abschließende Gedanken dazu:
Das Dokument „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ behauptet Einigkeit im Verständnis des Herrenmahls, verschweigt aber wesentliche Elemente des katholischen Eucharistieglaubens oder bestreitet sie sogar ausdrücklich (z.B. die Notwendigkeit eines geweihten Amtes und die wesensmäßig enge Beziehung zwischen Kirche und Eucharistie). Selbstbewusst verortet sich das Dokument in einer Zeit der „Ernte der Früchte der bisherigen ökumenischen Dialoge“… wenn das aber die Früchte sind, dann ist der Baum, von dem sie kommen, todkrank und muss dringend „umgehauen und ins Feuer geworfen“ werden (vgl. Mt 7,19)… Das mit der Berufung auf das Gewissen des Einzelnen ist darum auch nur eine Farce, denn ein Gewissen, das mit diesem Dokument gebildet ist, ist ein bewusst in die Irre geführtes, zumindest aber ein zutiefst uninformiertes. Das Dokument ist eine bewusste, gut durchdachte Irreführung und ich bin froh, dass man das auch in Rom sehr deutlich sieht. (Es schmälert aber nicht das Selbstbewusstsein der Autoren, immerhin wurde dieses Dokument eines innerdeutschen ökumenischen Arbeitskreises in seiner Buchform zweisprachig deutsch-englisch herausgebracht... man wähnt sich also offenkundig als Vorreiter und Lehrer der weltweiten Christenheit.)

Wenn nun medial behauptet wird, die Rüge aus Rom würde ja nur dieses Dokument treffen und nicht den Plan, beim kommenden Ökumenischen Kirchentag Interkommunion aus Gewissensgründen zu praktizieren, dann ist auch das eine bewusste Irreführung, zumal der Brief deutlich sagt: „Die Lehrunterschiede sind immer noch so gewichtig, dass sie eine wechselseitige Teilnahme am Abendmahl bzw. an der Eucharistie derzeit ausschließen. Das Dokument kann daher auch nicht als Leitfaden für eine individuelle Gewissensentscheidung über eine Hinzutreten zum Abendmahl bzw. zur Eucharistie dienen.“ Es ist sogar noch mehr: Das Dokument legt großen Wert darauf, dass nach einer langen Zeit des theologischen Diskurses nun die Zeit der praktischen Verwirklichung gekommen sei... zu behaupten, der Brief aus Rom würde nur das Dokument treffen, nicht aber die Praxis, ist eigentlich ein Eingeständnis, dass alles vorherige Reden bedeutungslos war. Damit relativieren die Verteidiger des Dokuments dieses selbst bis zur Unkenntlichkeit.

Das vielleicht traurige ist, und darauf geht auch der kritische Brief aus Rom in seinem Anhang ein, dass das Dokument im Vergleich mit anderen ökumenischen Bemühungen, etwa mit den Lutheranern, einen echten Rückschritt bedeutet und es zugleich nur die Wirkung haben kann, dass es die Gräben zwischen der katholischen Kirche und dem orthodoxen Christentum vertieft, denn es gibt den Glauben auf, der für Katholiken und Orthodoxe zentral ist. Also ist damit nicht nur der katholische Glauben faktisch verraten, sondern auch dem Anliegend er Ökumene wird ein Bärendienst erwiesen. Man könnte lachen, wenn es nicht so ernst und schrecklich wäre. 

 

 

Nachtrag: Hier geht's zu Teil 2.

Mittwoch, 18. März 2020

„Privatmessen“ und geistige Kommunion in Zeiten von COVID-19

Überaus erstaunlich, was dieser Tage so alles von Bischöfen zu hören ist. Töne, die man seit Jahrzehnten vermisst hat.

Zur Frage der „Privatmesse

Seit Jahrzehnten führen Theologen und Verantwortungsträger in der Pastoral einen regelrechten Kampf gegen das Schreckgespenst der so genannte „Privatmesse“. Ein Messe ohne „aktive Beteiligung“ der Gläubigen dürfe es nicht geben, das sei ein Widerspruch in sich und im Übrigen vorkonziliar. Das sei Egoismus des Priesters (Klerikalismus) und im Grunde schon gar keine gültige Messe mehr im Sinne Jesu. Da findet keine Kommunikation (gemeint ist: zwischen priesterlichem Animateur und „Volk“) statt, da „haben“ die Gläubigen nichts von, sie werden regelrecht missachtet, ignoriert, ausgebootet, das sei im Grunde ein Akt gegen die kirchliche Gemeinschaft, ein Missachtung des Volkes Gottes. So ähnlich ließt sich das  heute auch auf katholisch.de, HIER.
Letztlich ist es wohl v.a. eine unerwünschte Erinnerung daran, dass eine Millionen Getaufte keine Messe feiern können, auch wenn sie es noch so sehr wollen, ein einziger Priester aber schon. Gnade und Erlösung kommen eben nicht aus uns selbst, sondern werden uns „von oben“ geschenkt. Darin sehe ich den tieferen Grund für diese Aversion: Es ist für den modernen Menschen, der sich als Christ verstehen will, eine schreckliche Kränkung (im freudschen Sinne), dass das Taufpriestertum nicht ausreicht für die Fülle der Verheißung. (Jesus sagte nicht nur: Tauft; er sagte auch: Tut dies zu meinem Gedächtnis.)


Ein Wort zur Begrifflichkeit:
Es ist erstaunlich, wie viele „studierte Theologen“ nicht einmal wissen, dass „Privatmesse“ eigentlich ein völlig falscher Ausdruck ist. Im Lateinischen gibt es den Ausdruck „missa privata“, aber dieser war schon zur Zeit des Trienter Konzils durchaus unbeliebt und wurde kirchenamtlich eher vermieden. Als Schreckgespenst wird er aber noch immer regelmäßig von Theologen entmottet, wann immer man einen Strohmann braucht um gegen ihn zu polemisieren. „Privatmessen“ werden meiner Erfahrung nach v.a. von ihren Kritikern so bezeichnet (siehe der oben verlinkte Artikel auf katholisch.de). Dieser Ausdruck kann nun aber, anders als oft behauptet, gerade nicht mit „private Messe“ übersetzt werden, denn das deutsche Wort „privat“ hat eine andere Bedeutung als das hier gebrauchte lateinische Verb „privare“. Dieses bedeutet hier „berauben“, oder „befreien von etwas“. Eine „missa privata“ meint nicht eine Messe, die keine amtliche Messe ist, die sozusagen (Privat)Eigentum des Priesters ist. Jede Messe ist „amtlich“: von der ganzen Kirche für die ganze Kirche gefeiert. Gemeint ist damit vielmehr eine Messe, die von einigen Elementen befreit, oder besser: die bestimmter Elemente beraubt (lat. privatus) ist. Damit ist nicht das Volk gemeint, sondern Elemente der Feierlichkeit: etwa Prozessionen, Weihrauch, Leuchter, Gesang, Leviten (Diakone), oder eben die für die Feierlichkeit wichtige physische Anwesenheit vieler Gläubiger. „Missa privata“ müsste man korrekt übersetzen mit „Messe befreit (von Feierlichkeit)“. Mehr nicht. [Darum ist es auch falsch zu behaupten, früher sei die stille Messe des Priesters ohne Volk die Grundform der Messe gewesen: Sie war vielmehr die der Feierlichkeit beraubte Form! (In den Lehrbüchern wurde immer zuerst die Stillmesse besprochen, weil sich an ihr gut zeigen ließ, was sozusagen das unveränderliche Grundgerüst jeder Messe ist. „Grundform“, also Maßstab, war aber die feierliche Papstmesse - samt Volk.)]
Aus dem selben Grund ist auch der gebräuchliche Ausdruck „missa sine populo“ (Messe ohne Volk) leider missverständlich, denn selbst wenn kein „Volk“ leiblich anwesend ist, so geschieht jede Messe doch in Gemeinschaft mit dem ganzen Volk und für das ganze Volk („In Gemeinschaft mit der ganzen Kirche gedenken wir...“). Ganz zu schweigen davon, dass das Volk Gottes immer mehr meint als nur eine irdisch-physisch Anwesende Größe im Hier und Jetzt: Die Kirche besteht über die Zeiten hinweg (Vergangenheit und Zukunft) und über das Irdische hinaus (Fegfeuer, Himmel). Auch wenn nur ein einsamer Priester die Messe zelebriert, ist er nie allein, was spätestens am Ende der Präfation überdeutlich wird: „Darum preisen wir dich mit allen Engeln und Heiligen und singen vereint mit ihnen das Lob deiner Herrlichkeit:...“


Seit Jahrzehnten wird nun also gegen diese Form der Messfeier polemisiert, einige Beispiele habe ich oben gegeben. Und jetzt, in Zeiten von COVID-19, empfehlen es viele Bischöfe doch wieder. Auf einmal können und sollen Priester „stellvertretend“ Messen feiern! Noch vor wenigen Wochen wäre es von vielen als beleidigend und klerikalistisch aufgefasst worden, zu sagen, ein Priester könne oder solle „stellvertretend“ eine Messe ohne anwesende Gläubige feiern.
Wie weit die Abscheu gegen die „missa sine populo“ schon zur Zeit der Liturgiereform in Deutschland ging, sieht man etwa auch daran, dass es im Deutschen Messbuch kein Formular für die „Messe ohne Volk“ gibt. Im lateinischen Messbuch von 1970 ist es drin. Das ist nicht nur ausgesprochen hinderlich für alle Priester, die etwa auf Reisen sind (und sich z.B. keine Gemeindemesse findet, bei der sie konzelebrieren könnten), es erweist sich gerade jetzt als nachteilig.

Zugleich dürfte so eine „Messe ohne Volk“ nicht wenigen Priestern schwer fallen, da ihnen doch stets eingebläut wurde, dass sie doch „aus dem Volk heraus“ nur Diener der Gemeinde seien, sie nichts Besonders, sondern Gleiche unter Gleichen seien. Feiern sie nicht die Messe mit dem Volk und für die Anwesenden? Und noch viel grundsätzlicher: Müssen sie nicht bei der Feier der Messe stets den Gläubigen etwas „mitgeben“ oder „bieten“? Ist nicht die Messe ein „kirchliches Angebot“ auf dem religiösen Markt der Möglichkeiten? Dann geht das natürlich nicht ohne „Kundschaft“!
Auf einmal verlangt man von den Priestern, dass sie Priester sein sollen und ihre ureigenste priesterliche Aufgabe erfüllen sollen – ohne „aktive Beteiligung“ der Gläubigen! Da gibt es sicher bei nicht wenigen Priestern einiges an Hemmungen zu überwinden und sicher gibt es auch etliche, die mindestens an den Werktagen schlicht auf die Feier der Messe verzichten in der irrigen Meinung, das sei nun eben ohne „Volk“ gar keine richtige/gültige Messe. (Ich habe es schon erlebt, dass Priester angesichts eine Messfeier in Ermangelung einer anwesenden Gemeinde fragten, was das denn „bringen“ solle…)

Schon allein die Zelebrationsrichtung kann hier für viele Priester problematisch werden: Vor einer leeren Kirche zelebrieren? Das Offensichtliche, nämlich am in vielen Kirchen noch vorhandenen Hochaltar zu zelebrieren, oder sich einfach vor den Volksaltar mit Blick auf den oftmals dahinter befindlichen Tabernakel oder das Kreuz zu stellen, kommt vielen gar nicht in den Sinn. Zu stark ist die im Studium erfahrene Prägung, dass soetwas ganz und gar nicht geht.
Man darf darüber schmunzeln, dass mancher Priester Selfies seiner Gemeindemitglieder an die Bänke klebt (z.B. hier). Positiv ist daran sicher das Zeugnis der Gläubigen, die damit ihrer Sehnsucht Ausdruck geben, mit dem Priester vor Gott zu stehen und es drückt sicherlich auch die Nähe zwischen Priester und Gemeinde aus. Aber es kann je nach Gesinnung auch ein Armutszeugnis für den Priester sein, denn der erste Adressat der Messe ist ja nicht das (nun nicht physisch anwesende) Volk, sondern Gott! Gerade wenn wir schon anerkennen, dass der Priester „stellvertretend“ Messe feiert, dann sollte er dies nicht in verschroben-imitierender Weise im Hinschauen auf Fotos seiner Gemeindemitglieder tun, sondern mit dem Blick auf Gott, vor dem er stellvertretend für viele steht. Der Priester sollte sich ganz Gott zuwenden und sich umso mehr die leidende Kirche im Fegfeuer und triumphierende Kirche im Himmel gegenwärtig halten – und so wahrhaft stellvertretend für das ganze Volk Gottes die Eucharistie feiern.
Vielleicht wäre das eine Gelegenheit, den Hochaltar für seinen eigentlichen Zweck zu gebrauchen, nachdem er jahrzehntelang primär als Hintergrundschmuck und Stellplatz für Blumenarrangements diente. Somit könnte sich der Priester, wenn er sich schon Bildern zuwenden will, auch gleich den Heiligen zuwenden (s. Bild).
Die Zelebration „zum Altar hin“ (im Unterschied zu „zum Volk hin“) ist übrigens auch im aktuellen deutschen Messbuch die gewöhnliche Form des Zelebrierens, was schon die vielen Rubriken beweisen, die ausdrücklich eine Wendung „zum Volk“ vorschreiben, wenn dieses tatsächlich angesprochen wird, die aber eine Wendung „zum Altar“ verlangen, wenn Gott im Gebet angesprochen wird. Vgl. meine Ausführungen HIER.


Noch ein Wort zur Stellvertretung: Der die Eucharistie feiernde Priester tut dies in gewisser Weise immer in der Weise der Stellvertretung für die Kirche bzw. sein Gemeinde. Es ist ein grobes Missverständnis, wenn der Priester als „Stellvertreter Gottes“ oder „Stellvertreter Christi“ angesehen wird. Er handelt zwar in bestimmten Augenblicken in persona Christi, also an dessen Stelle, aber v.a. und die meiste Zeit sowieso, ist er der Vor-Steher, der stellvertretend für seine Gemeinde, an ihrer Spitze, vor Gott steht!
Dieser wesentliche Dienst, der den Priester auszeichnet, ist leider mit der Verkehrung der Zelebrationsrichtung weitestgehend aus dem Bewusstsein der Gläubigen wie auch der Priester verlorengegangen. Leider hat gerade die Frontalstellung des Priesters genau zu jenem Missverständnis beigetragen: Der Adressat des Gebets ist Gott, er ist also das Gegenüber der betenden Gemeinde. Da nun aber der Priester ständig sichtbar der Gemeinde gegenübersteht, erzeugt dies den theologisch falschen aber intuitiv scheinbar richtigen Fehlschluss, er sei Stellvertreter Gottes, deswegen steht der da vorne, uns gegenüber. Was man also der (durchaus sehr demokratischen) gemeinsamen Gebetsrichtung von Priester und Volk vorwirft, dass sie den Priester in eine herausgehobene Machtposition bringt, ist eigentlich erst bei der dem Volk zugewandten Zelebration ein wirkliches Problem.

Steht der Priester dem Volk gegenüber, erscheint er nicht als Stellvertreter, sondern als Autorität, etwa wie der Lehrer im Frontalunterricht, oder wie der Redner auf der Tribüne, der den Menschenmassen erklärt, was Sache ist. Der Priester ist dann eben Animateur der Gemeinde (vgl. hier). Bei der gemeinsamen Gebetsrichtung wird hingegen deutlich, dass der Priester Teil des Volkes ist und dass er für dieses Volk eintritt, wie etwa Aaron aus dem Volk heraustrat und dem Herrn stellvertretend für das ganze Volk opferte (vgl. 3. Mose 9,7-8). Im Gegenüber, im gegenseitigen Anblicken ist wenig spürbar vom stellvertretenden Handeln des Priesters, dabei ist dieses nicht nur in der gegenwärtigen Krise, sondern immer von größter Bedeutung.


Kommen wir zur Frage der geistigen Kommunion

Insbesondere tut der Priester diesen stellvertretenden Dienst auch für diejenigen, die selbst nicht leiblich an der hl. Kommunion Anteil haben können. Dass dieser Tage auch vermehrt die geistliche Kommunion Erwähnung findet, ist, wie die Frage nach der Messe ohne Volk, durchaus bemerkenswert. Die Herren Liturgiewissenschaftler des ganz oben verlinkten Artikels meinen denn auch dazu kategorisch: "Das alles ist heute nicht mehr akzeptabel und beschädigt die Liturgie."

Seit Jahrzehnten hört man nichts davon, auch in der Theologie ist das bestenfalls ein Nischenthema, das eigentlich nur in konservativen Kreisen zuweilen auftaucht. Selbst bei wichtigen ethischen oder ökumenischen Fragen findet es keine Erwähnung. Stets redet man von der Bedeutung der eucharistischen Kommunion und meint damit ausschließlich die physische, die dann auch denen gespendet werden soll, die den katholischen Glauben nicht bekennen oder die in objektiv sündhaften Verhältnissen leben. Die bloße Erwähnung der Möglichkeit der geistigen Kommunion wurde bei diesen Diskussion schon als reaktionär und gehässig abgestempelt, als Hohn und Beleidigung gegen Menschen, die angeblich eine so starke Sehnsucht nach der Eucharistie verspüren, denen man es aber nicht zumuten möchte, sich zur Glaubens- und Morallehre der Kirche zu bekennen und sich entsprechend zu verhalten.
Es ist durchaus ein Ausdruck einer Konsummentalität, gepaart mit einer guten Portion Gönnerhaftigkeit, diesen Menschen unbedingt etwas „geben“ zu wollen, über das man in Wahrheit nach eigenem Gutdünken zu verfügen kein Recht hat (vgl. dazu hier). Es wird im Gegenteil behauptet, die Menschen hätten ein Recht auf den Kommunionempfang und ihnen dies zu verwehren bedeute, sie aus der Gemeinschaft auszuschließen.

Was noch vor kurzem als „antiökumenisch“ oder „unsensibel“ oder gar der Intention Jesu zuwider (Jesus sagte ja „nehmt und esst!“) bekämpft wurde, was theologisch totgeschwiegen oder sogar als unchristlich verschrien war, das empfehlen nun die Bischöfe.
Wohl gemerkt, in Fragen des Glaubens und der Moral steht dabei das ewige Heil der Seelen auf dem Spiel: „Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn. Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon isst und trinkt, ohne den Leib zu unterscheiden, der zieht sich das Gericht zu, indem er isst und trinkt.“ (1. Kor 11,27-29)
Im Fall von COVID-19 geht es um eine leibliche Krankheit, von der die allermeisten Menschen wieder genesen werden. Nichts desto trotz haben nicht wenige Priester und auch Hirten der Kirche keine Skrupel, denen die Kommunion zu reichen, die sich dadurch offenkundig in große Gefahr für ihr ewiges Heil begeben, ohne der Möglichkeit der geistigen Kommunion auch nur eine Silbe zu widmen. Aber kaum besteht die leibliche Gefahr einer ansteckenden Krankheit, ist die geistige Kommunion – Achtung: Wortwitz – in aller Munde.


Das letzte Abendmahl Jesu muss deutlich unterschieden werden von Jesu Sündermählern, man beachte auch die bei Johannes überlieferte Waschung. Die ganze christliche Tradition bezeugt indes, dass die volle Teilnahme an der Eucharistie denen im Stand der Gnade (getauft, versöhnt) vorbehalten war. Das primäre Sakrament der Sündenvergebung ist denn auch die Beichte, nicht die Eucharistie. Aus der Existenz des Beichtsakramentes ergibt sich schon der notwendige Zusammenhang, wonach die Beichte die Voraussetzung für die volle Teilnahme an der Eucharistie ist. Hier kann besonders die Praxis der Ostkirche lehrreich sein, wo der Kommunionempfang alles andere als selbstverständlich oder gar alltäglich ist. Die geistige Kommunion mit der ihr wesentlichen Sehnsucht nach dem leiblichen Empfang ist hier immer schon als eine große Hilfe gesehen worden, insbesondere auch bei der Vorbereitung auf die Beichte. Und sie ist ein Trost für die, denen der Gang zur Beichte schwer fällt oder die in scheinbar unlösbarer Not sind.


Wie auch bei der stellvertretenden Messzelebration für die Priester, so ergibt sich aus der Anweisung seitens der Bischöfe zur geistigen Kommunion nun ein Problem für die Gläubigen: Nur die wenigsten wissen mit dem Begriff der geistigen Kommunion überhaupt etwas anzufangen und noch weniger haben eine Vorstellung davon, was das konkret für die Praxis bedeutet. Zu fleißig und auch zu erfolgreich war das theologische und pastorale Establishment, diese seit Jahrhunderten geübte und von vielen Heiligen empfohlene Praxis zu verschweigen oder in Misskredit zu bringen.
Eine große Zahl von Gläubigen (inklusive der haupt- und ehrenamtlich in den Gemeinden Tätigen) erlebt und praktiziert die Kommunion nicht als Ausdruck einer persönlichen Beziehung zu Jesus Christus, sondern als einen Akt der Teilnahme an einem Ritual. Punkt. Daraus resultiert die Aggression gegen die Erwähnung der geistigen Kommunion, denn diese wird als Ausschluss von der Teilnahme am Ritual aufgefasst. Wir sollen aber, so sagt man uns, inklusiv sein und niemanden ausschließen.

Diese falsche Botschaft, dass die Versagung des leiblichen Kommunionempfangs mit einem Ausschluss aus der Gemeinschaft, gar mit einer Abkopplung von der Gemeinschaft mit Christus gleichbedeutend ist, rächt sich nun. Und zwar rächt sie sich bei denen, die eine echte Sehnsucht nach der Eucharistie haben und auch bei denen, die dies nicht haben.
Wer Sehnsucht nach der Beziehung zu Jesus Christus in der Eucharistie hat und wem erzählt wurde, dass eigentlich nur der leibliche Empfang „zählt“, bei dem herrscht nun Ratlosigkeit und vielleicht sogar Verzweiflung. Das kann zu großem Leid führen.
Wer bisher nur ein oberflächliches Verhältnis zur Eucharistie hatte, dem wird es nicht schwer fallen, alternative „Rituale“ zu (er)finden, um „Teilnahme“ zu praktizieren, was ihn nur noch weiter von der Wahrheit wegführt (man kann solche Surrogate in Wort-Gottes-Feiern zuweilen erleben).


Die jahrzehntelange Vernachlässigung der Verkündigung und Lehre nicht nur in moralischen Fragen die Eucharistie betreffend, kann nun aber v.a. dazu führen, dass sich bei vielen eine Gleichgültigkeit gegenüber der Eucharistie und damit eine Distanzierung von der Kirche ereignet: Vielen Katholiken ist nicht bewusst, dass es Umstände gibt, unter denen ein Verzicht auf den leiblichen Empfang der Eucharistie ratsam ist, gerade weil sie etwas so Heiliges und alles Begreifen Überragendes ist. Wenn ich in einer Weise Lebe und Handle, die im Widerspruch zur Liebe Jesu steht, dann wird der leibliche Empfang dieser Liebe, die Jesus selber ist, zur Lüge.
Wenn nun auf längere Zeit hin dieser Empfang aufgrund äußerer Umstände unmöglich ist, könnten diese Menschen zu der irrigen Meinung gelangen, dass das Leben allem Anschein nach auch ohne diesen Empfang funktioniert. Anders ausgedrückt: Wenn ich in der Vergangenheit zwischen meinem Handeln und meiner Teilhabe an Jesus in der Eucharistie keine echte Wirksamkeit und keine wechselseitigen(!) Konsequenzen gesehen habe (also: wie ich lebe beeinflusst meine Beziehung zu Jesus!), dann werde ich solche Konsequenzen jetzt auch nicht sehen.

Ganz davon abgesehen, fehlt es schlicht und ergreifend an Übung. Die allermeisten Gläubigen, ob ihnen nun die Eucharistie wenig oder viel bedeutet, wissen nicht, dass und v.a. wie man an ihr Anteil haben kann, ohne sie leiblich zu empfangen, wie man die Beziehung zum eucharistischen Herrn pflegen kann, ohne ihn zu berühren. (Siehe dazu meine Überlegungen zur gefährlichen eucharistischen Anbetung HIER.) Der bloße Hinweis von Seiten kirchlicher Autoritäten zum geistigen Empfang kann nur weitreichende Ratlosigkeit oder Gleichgültigkeit aufgrund von Nichtverstehen zur Folge haben. Bleibt zu hoffen, dass die, die ihrem Priester Selfies geschickt haben, um sie auf die Kirchenbänke kleben zu lassen, in der Lage sind, sich geistig mit dem eucharistischen Christus zu vereinigen.


Aus meiner eigenen Erfahrung, kenne ich den Reichtum, den die geistige Kommunion darstellt, sehr gut. In der Zeit zwischen meiner Bekehrung und meiner Taufe (etwa eineinhalb Jahre), konnte ich – das war mit instinktiv klar, das musste mir niemand erklären – die Kommunion nicht leiblich empfangen: Ich war nicht getauft, erst recht nicht katholisch, also kann ich hier nicht im Vollmaß teilnehmen. Das hat mich aber nicht daran gehindert, sie unzählige Male geistiger Weise zu empfangen, sei es während der Messe oder, was vermutlich häufiger war, in der Anbetung. Auch das musste mir übrigens niemand erklären – vom Konzept einer „geistigen Kommunion“ erfuhr ich erst lange nach meiner Taufe, ich wusste aber, dass es bei der Eucharistie um eine liebende Vereinigung geht –, ich tat es einfach: Ich ersehnte innerlich, geistig die Vereinigung mit dem, der vor mir gegenwärtig war.
Aber ich erfuhr bald, dass die allermeisten Katholiken nicht wussten, wovon ich sprach, wenn ich davon erzählte. Sogar manche Priester schauten schief. Jetzt empfehlen die Bischöfe die geistige Kommunion, aber mir ist bisher noch keine öffentliche Stellungnahme begegnet, die erklärt, worum es dabei geht. (Nur in Nischen finden sich Hinweise, so etwa von Weihbischof Schwaderlapp, HIER.)


Ich hoffe sehr, dass möglichst viele Priester möglichst häufig die hl. Messe feiern, und dass möglichst viele Gläubige häufig geistig kommunizieren, aber ich weiß, dass nicht wenige davon überfordert sind... es besteht die Gefahr des Abdriftens. Man wird sehen, was die Konsequenzen sein werden, die der jahrzehntelange Verkündigungsmangel bringt.

Montag, 9. März 2020

Kommunion in Zeiten von COVID-19

Erneut veröffentlicht mit Ergänzungen.

"Der Leib Christi kann nur heilen, nie krank machen."

Solche und ähnliche Sprüche kursieren z.Z. in den sozialen Medien und sie sind gegen die Vorsichtsmaßnahme angesichts von COVID-19 gerichtet, zeitweilig auf die Mundkommunion zu verzichten.

Zunächstmal: Diese Vorsichtsmaßnahme geschieht nicht primär aus Angst, die Eucharistie selber könnte das Virus übertragen - sonst müsste man auf die Kommunion generell verzichten -, sondern es geht um die Gefahr des Körperkontakts, speziell der Übertragung von Speichel, was leider bei unerfahrenen/unachtsamen Spendern wie auch bei unerfahrenen/unachtsamen Empfängern der Mundkommunion tatsächlich vorkommen kann (und auch beim "Amen!" sagen oder durch bloßes Anhauchen). Im übrigen besteht auch bei der Handkommunion eine gewisse (wenn auch geringere) Gefahr, wenn einer z.B. vorher in die Hand hustet und der Priester beim Ablegen der Hostie in die Hand diese berührt. Dennoch halte ich die Vorsichtsmaßnahme für sinnvoll, denn bloß weil sich z.B. ein bestimmter Spender nicht dran hält bzw. nicht vorsichtig ist, muss ich es ihm ja nicht gleichtun.

Aber kommen wir zur Eucharistie, denn auch auf die Kelchkommunion durch Gläubige soll ja verzichtet werden. Auch das halte ich für sinnvoll.
Es stimmt: Der Leib Christi macht nicht krank. Aber: Die äußeren Gestalten, unter denen dieser Leib und das Blut Christi sakramental gegenwärtig werden, die können krank machen! Stichworte: Glutenunverträglichkeit, Alkoholiker. Die eucharistischen Gestalten haben alle physikalischen und chemischen Eigenschaften dessen, wonach sie aussehen. Sie können bekanntlich verderben, schlecht werden, schimmeln. Sie können allergische Reaktionen hervorrufen und die Gestalt des Weines hat die Effekte von Wein. (Ich selbst reagiere sehr empfindlich auf Alkohol und habe den Effekt bei der Sumption von überschüssig konsekriertem Blut bereits erlebt.) Wenn die eucharistischen Gestalten diese Wirkungen haben und auch etwa gegen Schimmelpilze nicht immun sind, dann können sie offenkundig auch Transportmittel für Bakterien, Viren und Sonstiges sein, sie haben keine magische, antibakteriell und antiviral wirkende Aura um sich.

Diese Tatsache sollte einen Christen nicht verwundern, war doch Jesus Christus, als er "in allem uns gleich, außer der Sünde" auf Erden wandelte, ebenfalls mit allen physikalischen und chemischen Eigenschaften ausgestattet, die man als Mensch nunmal hat... er hatte Hunger und Durst, hatte einen Stoffwechsel samt aller zu entsorgenden Stoffwechselendprodukte, konnte leiden, krank werden und sterben... Ja, es ist wahr: Die hochheilige Gottesmutter musste ab und an auch mal dem Jesuskind die Windeln wechseln!
Der Eucharistie eine magische Immunität zuzusprechen ist nichts weiter als die altbekannte Häresie des Doketismus (heißt: Jesus habe nur einen Scheinleib gehabt, keinen echten, den physikalischen Gegebenheiten unterworfenen): Die eucharistischen Gestalten seien keine echten Gestalten von Brot und Wein, sie sind es nur scheinbar.
So eine Ansicht ist nicht besonders fromm und sie ist auch kein Ausdruck der Treue zur Überlieferung. Schaut man einmal in die Praxis der Vergangenheit, stellt man fest, dass man schon damals vorsichtig und realistisch war. So gab es etwa die Praxis, bei Ansteckungsgefahr die Krankenkommunion mit einer Art Löffel zu reichen, an dessen Ende sich eine Lunula (wie in einer Monstranz) befand, siehe Bild. Heute wissen wir mehr über ansteckende Krankheiten, und dass es ratsam wäre, sich erst gar nicht im selben Raum aufzuhalten wie ein Pestkranker. Aber wir sehen: Auch in der Vergangenheit ging man nicht von einer magischen Aura der Eucharistie aus, die eine Ansteckung verhindert, sondern man ergriff dem aktuellen Verständnis der Krankheiten entsprechende Vorsichtsmaßnahmen.

Wer nun die Erkenntnisse der modernen Medizin verschmäht und meint, die Eucharistie würde ihn vor Ansteckung bewahren, der offenbart m.E. ein falsches Eucharistieverständnis. Wunder gibt es, seien sie eucharistisch oder Heilungswunder an besonderen Gnadenorten. Aber Wunder kann man nicht verallgemeinern und schon gar nicht voraussetzen oder garantieren, das wäre schon fast gotteslästerlich und erinnert an die Versuchungen Jesu in der Wüste, von denen wir dieser Tage erst wieder in der Messe gehört haben. Auch Weihwasser oder Lourdeswasser ist kein Zaubermittel: Auch dieses ist den physikalischen und chemischen Gesetzlichkeiten unterworfen. Diesem vergänglichen Wasser wundersamere Eigenschaften zuzusprechen als den vergänglichen Gestalten der hl. Eucharistie grenzt m.E. schon an Götzendienst.
Nochmal: früher ergriff man auch adäquate Vorsichtsmaßnahmen. Im Übrigen geht es nicht nur um einen selbst, sondern auch um die Gesundheit aller anderen!

Ich halte nichts von Panikmache. Klugheit und Achtsamkeit sollte man deshalb trotzdem nicht vernachlässigen. Es geht nicht nur um den eigenen Schutz, sondern auch den der anderen. Wenn z.B. ein Infizierter auf dem Empfang durch Mundkommunion besteht, er selbst oder der Priester aber nicht in der Lage ist, sie so zu spenden bzw. zu empfangen, dass ein Kontakt zwischen Zunge und Fingern ausgeschlossen ist, dann ist das ein echtes Übertragungsrisiko.
Es ist nicht so schwer: Hände oft waschen und desinfizieren, in die Innenseite der Ellenbogen husten statt in die Hand, möglichst wenig mit den Händen berühren, bei Mund- wie auch bei der Handkommunion Kontakt vermeiden, was oft bei der Handkommunion einfacher ist: Wenn man den Priester nicht kennt ist nicht klar, ob er richtig Mundkommunion reichen kann, gleichfalls sind aus Sicht des Priesters oft Gläubige nicht recht in der Lage, sie zu empfangen, wenn sie etwa "zuschnappen" oder sich unerwartet nach vorne bewegen.

Der Empfang der hl. Kommunion in ein auf der rechten Hand liegendes Tuch scheint mir übrigens keine sinnvolle Lösung zu sein. Die Praxis geht auf die Zeit zwischen dem 4. und 9. Jahrhundert zurück und betraf nur Frauen. Sie kam aus der Mode, als die Handkommunion aus der Mode kam. In der alten Praxis wurde der Leib des Herrn nicht auf die linke Hand gelegt und mit der Rechten Hand aufgenommen und zum Mund geführt, wie es heute Usus ist, sondern er wurde auf der Rechten Handfläche empfangen und dann direkt sumiert, indem der Kommunikant den Kopf zur Hand neigte und mit dem Mund den Leib des Herrn aufnahm. Diese Praxis war sinnvoll, solange es sich bei der eucharistischen Gestalt des Leibes Christi noch um "richtige" (gesäuerte) Brotstücke etwa in Würfelform handelte, die auf die beschriebene Weise leicht aufzunehmen waren. Mit unseren heutigen flachen (ungesäuerten) Hostien würde sich diese Praxis m.E. als ziemlich problematisch in der Durchführung erweisen. Von der Problematik der Reinigung dessen, was dann faktisch ein Corporale (oder: Dominicale) ist, ganz zu schweigen.


Zu guter Letzt bleibt immer noch die geistige bzw. geistliche Kommunion (vgl. meine Ausführungen dazu HIER). Für alle, die keine Handkommunion machen wollen, kann ich diese Form wärmstens empfehlen.
Die Eucharistie ist v.a. Nahrung für das ewige Leben, insofern bleibt neben hygienischen Fragen die wichtigste zu beachtende Sache immer noch die rechte Disposition zum Empfang des Sakraments. Eine Beichte mag zwar auch nicht vor einer viralen Ansteckung schützen, aber sie sorgt dafür, dass die Eucharistie fruchtbar werden kann, ob nun Mund-, Hand- oder geistige Kommunion. Es ist durchaus befremdlich, dass man dieser Tage von unseren Bischöfen und Priestern so viel über hygienische Fragen zum Kommunionempfang hört, aber ich kann mich nicht erinnern, wann ich das letzte Mal etwas zur noch viel schwerwiegenderen moralischen Disposition und zum würdigen Empfang gehört habe... Das betrifft dann v.a. das ewige Heil, aber auch schon das irdische Wohl: »Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn. Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon isst und trinkt, ohne den Leib zu unterscheiden, der zieht sich das Gericht zu, indem er isst und trinkt. Deswegen sind unter euch viele schwach und krank und nicht wenige sind schon entschlafen.« (1Kor 11,27-30)

Das Bild stammt aus: A. Schmid, Cæremoniale für Priester, Leviten, Ministranten und Sänger, Kempten/München 1906.

Donnerstag, 11. April 2019

Dominus vobiscum

"Ich begrüße Sie ganz herzlich zu unserer Eucharistiefeier!"

So oder ähmlich beginnen Landauf landab viele Heiligen Messen in deutschen Landen. Weil mich das schon seit sehr langer Zeit maßlos irritiert, möchte ich mir ein paar Gedanken dazu von der Seele schreiben.

Eigentlich beginnt die Messe nach dem Gesang zur Eröffnung (wobei der Introitus leider fast völlig aus dem Bewusstsein entschwunden ist) mit dem Kreuzzeichen "im Namen des Vaters etc.", denn in diesem Zeichen und nicht ohne dieses soll die Versammlung Jünger Jesu stattfinden: im Namen ihres Herrn.

Da somit die Seinsweise der Versammlung grundgelegt ist (in seinem Namen), können alle Beteiligten nunmehr in ihre ihnen jeweils zukommende Rolle (im Sinne von: Art und Weise der Mitwirkung) schlüpfen. Für den Priester bedeutet dies, dass er nicht als er selbst vor der Gemeinde steht, sondern nur dem Herrn seine Hände und seine Stimme leiht. Er tut hier nichts, als auf den Herrn zu verweisen: "Der Herr sei mit euch!" oder eine der im aktuellen deutschen Messbuch zahlreichen Alternativen, die allesamt durchaus den Charakter einer Zusage und Segensbitte haben: "Gnade und Friede von Gott, unserem Vater, und dem Herrn Jesus Christus sei mit euch!" Dadurch wird deutlich, dass es nicht um diesen Priester geht und er auch nicht der Gastgeber ist. Sondern es geht um den Herrn, den einzigen Gastgeber, mit dem hier Begegnung nicht nur behauptet und erbeten wird, sondern die in der Messe auch wirklich geschieht (in der Versammlung selbst, in der Person des Priesters, im Altar, im Wort der Heiligen Schrift, v.a. aber in seinem Leib und seinem Blut).

Mit jeder Silbe wird so der Charakter dieser Versammlung unausweichlich deutlich: Es ist eine Religiöse Versammlung der Jünger um ihren Meister. Es ist eine Versammlung von Betenden, die sich ganz ihrem Herrn verdankt und zu ihm hinstrebt. Die ganze Gemeinde ist hier hineingenommen in die Bewegung zu Christus hin und jeder Einzelne übt bereits an dieser Stelle sein Taufpriestertum aus, wenn er die Zusage und Segensbitte des geweihten Priesters aufnimt und zurückgibt: "Und mit deinem Geiste!"


Mit diesen kurzen Bemerkungen wird bereits deutlich, was mit jener obigen Begrüßung nicht stimmt. Vor allem ist es bemerkenswert, was für ein gewaltiger Graben sich dadurch zwischen dem Priester und der Gemeinde auftut (man könnte hier auch von [u.U. unbeabsichtigtem] Klerikalismus sprechen): Der Priester stellt nicht zu allererst den Herrn, den tatsächlichen Gastgeber, ins Zentrum, und er betet auch nicht für die Gemeinde und mit ihr, sondern er geriert sich selbst als Gastgeber der seine Gäste willkommen heißt. Wobei letztere eigentlich noch unter das Niveau von Gästen erniedrigt werden, da sie in der Regel die an sie gerichtete Begrüßung nicht erwidern (können): Sie sind Zuschauer bei einer Show.

Schließlich ist es auch eine krasse Verkennung der Heiligen Messe, wenn sie als "unsere" (was unweigerlich verstanden wird als: die der Anwesenden) charakterisiert wird... Es ist eben nicht "unsere", sondern es ist die Feier von Leid, Tod und Auferstehung des Herrn, es ist SEIN Paschamysterium, das vom ganzen mystischen Leib Christi (vor Ort, auf der Ganzen Erde, zu allen Zeiten und im Himmel) begangen wird.

Manchmal folgt noch ein "Schön, dass Sie gekommen sind" oder "Schön, dass wir zusammen Eucharistie feiern", wahlweise auch mit Orts- und sogar Zeitangabe der gerade begonnenen Veranstaltung. Abgesehen davon, dass die so Angesprochenen sich ziemlich dumm vorkommen müssen, weil ihnen offenbar nicht zugetraut wird, zu wissen wo sie sind und warum, möchte man doch auf so eine Anrede spontan mit "bitteschön, gern geschehen" antworten...
Eine solche Begrüßung ist, theologisch gesprochen, die exakte Antithese eines Rituals (das nämlich von einer Selbstverständlichkeit lebt, die keine Rahmeninformation, keinen Liveticker benötigt).
Und natürlich gibt es nicht selten das gleiche Trauerspiel am Ende der Messe.


Ich bin mir bewusst, dass auch bei "korrektem" Vollzug nicht automatisch jeder in mystischer Verzückung den Herrn lobpreist, aber wenigstens böte sich damit schonmal die beste Voraussetzung dazu. Auch ist mir klar, dass nach jener areligiösen "Begrüßung" oft noch die (mehr oder minder) korrekte Eröffnung der Messe folgt. Trotzdem wird damit ein Störfaktor eingebracht, der allem Nachfolgenden etwas von seiner Ernsthaftigkeit und v.a. von seiner Glaubwürdigkeit (eines religiösen Aktes) nimmt.


[Ein Lektüretipp dazu, wo die Frage der verminderten Glaubwürdigkeit eigenmächtig umgestalteter Rituale auf empirischer Basis erkundet wird: Christian Rentsch, Ritual und Realität: Eine empirische Studie zum gottesdienstlichen Handeln des Priesters in der Meßfeier, Regensburg 2013.]

Sonntag, 24. Juli 2016

Zelebrationsrichtung

Die Zelebrationsrichtung ist ein Feld ideologischer Auseinandersetzungen, wie kaum ein anderer Aspekt der Messe neben dem pro multis (vgl. dazu hier). Ein paar unsystematische Gedanken zur - achtung Wortwitz - Orientierung. (Das Wort kommt von lat. oriens, also: Osten. Orientierung meint wörtlich: Ostung.)
Ich persönlich favorisiere die gemeinsame Gebetsrichtung von Volk und Priester (und ich weiß mich damit im Einklang mit dem Römischen Messbuch, s.u.). Allerdings nicht, weil das schon immer so war, sondern weil ich glaube, dass unsere Zeit den Sinn für das Heilige verloren hat, und in der gemeinsamen Ausrichtung dieses besser erfahren werden kann, als in einem von profaner Alltagserfahrung und vom Showbiz zuweilen ununterschidbaren vis à vis von Volk und Priester (vgl. meine Gedanken dazu hier).


Kardinal Sarah bei der Sacra Liturgia Konferenz Anfang Juli in London (kompletter Text hier):

»[I]t is very important that we return as soon as possible to a common orientation, of priests and the faithful turned together in the same direction—Eastwards or at least towards the apse—to the Lord who comes, in those parts of the liturgical rites when we are addressing God. This practice is permitted by current liturgical legislation. It is perfectly legitimate in the modern rite. Indeed, I think it is a very important step in ensuring that in our celebrations the Lord is truly at the centre.
And so, dear Fathers, I humbly and fraternally ask you to implement this practice wherever possible, with prudence and with the necessary catechesis, certainly, but also with a pastor’s confidence that this is something good for the Church, something good for our people. Your own pastoral judgement will determine how and when this is possible, but perhaps beginning this on the first Sunday of Advent this year, when we attend ‘the Lord who will come’ and ‘who will not delay’ (see: Introit, Mass of Wednesday of the first week of Advent) may be a very good time to do this.«

An dieser Bitte(!) des Kardinals ist eigentlich alles richtig. Bemerkenswert ist zunächst, dass es eben eine Bitte ist, kein offizieller Erlass, und dass sie überdies wohlbegründet und zugleich mit großer Milde vorgetragen wurde: Der Kardinal hat lediglich das Offensichtliche konstatiert, dass die Zelebration zum Herrn hin, an den Stellen in der Messe, an denen dieser Herr angesprochen wird, durchaus erlaubt ist. Um mit Loriot zu sprechen: Achwas?

Erstaunlich sind dagegen die Reaktionen gewisser Bischöfe gewesen, etwa die des Erzbischofs von Westminster, der seinen Priestern wenige Tage später in einem Brief von einer Zelebration ad orientem abriet, und der sich dabei auf eine falsche (und bereits seit mehreren Jahren korrigierte) Übersetzung eines offiziellen Textes stützte. Entscheidend ist für ihn die Nr. 299 der Grundordnung des Römischen Messbuches, die er in seinem Brief wie folgt zitierte:
»The altar should be built apart from the wall, in such a way that it is possible to walk around it easily and that Mass can be celebrated at it facing the people, which is desirable wherever possible.« (hier)
[Das ist insofern auch ein Affront, weil wenige Tage zuvor Kardinal Sarah im Haus des Erzbischofs zu Besuch war.]

Father Z. hat hier ausführlich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um eine falsche Übersetzung der Norm handelt. U.a. in der deutschen Übersetzung ist es einigermaßen korrekt (aber offenbar immer noch für eine Fehlinterpretation offen) wiedergegeben, wenn es dort heißt: 
»299. Der Altar ist von der Wand getrennt zu errichten, so dass man ihn leicht umschreiten und die Feier an ihm dem Volk zugewandt vollzogen werden kann. Das empfiehlt sich überall, wo es möglich ist.« (hier kann man die Grundordnung als PDF herunterladen)
Die entscheidende Frage ist, worauf sich der letzte empfehlende(!) Satz bezieht: Auf die Zelebrationsrichtung oder auf den von der Wand abgelösten Altar? Antwort: Natürlich auf den Hauptsatz der vorhergehenden Aussage, also auf die Stellung des Altares. Die Begründung mit der Umschreitbarkeit und der Möglichkeit ("kann") der Zelebration zum Volk hin, ist ein Einschub, eine Parenthese zur hauptsächlichen Aussage über den Ort des Altares. Das wird besonders offenkundig im letztendlich maßgeblichen lateinischen Text der Grundordnung, dort handelt es sich bei dieser Passage nämlich um einen einzigen Satz: 
»299. Altare exstruatur a pariete seiunctum, ut facile circumiri et in eo celebratio versus populum peragi possit, quod expedit ubicumque possibile sit.« (hier nachzulesen)
Der von mir kursiv gesetzte Mittelteil kann ohne Beeinträchtigung der Syntax herausgenommen werden, denn es handelt sich eben nur um eine Parenthese, die ebensogut in Klammern oder in einer Fußnote stehen kann: Was sich "empfiehlt [...] wo es möglich ist", ist die Ablösung des Altares von der Wand, nicht die Zelebrationsrichtung.
Zu beachten ist hier auch, dass dies keine Norm ist, die um jeden Preis durchgeführt werden soll, sondern eben nur "wo es möglich ist". Es ist vor diesem Hintergrund besonders erschreckend, in wie vielen noch so kleinen Kirchen und Kapellen man in den letzten Jahrzehnten noch einen "Zelebrationsaltar" gezwängt und damit den Platz für selbige Zelebration erheblich eingeschränkt hat. In der alten Allgemeinen Einführung in das Messbuch fehlt in der entsprechenden Nr. 262 jene Passage mit der Empfehlung "wo es möglich ist", man wollte damit in der neuen Grundordnung wohl genau diesem Phänomen der zuweilen ins Absurde reichenden Einengung des liturgischen Raumes entgegentreten.
Was mich auch sehr wundert seit ich katholisch bin, ist ohnehin die Tatsache, dass man überhaupt das Geld für all die neuen Altäre hatte... V.a. aber gab es niemals eine Anweisung, die zum Abriss bestehender Altäre veranlasste, Hier ist lediglich die Rede von zu beachtenden Gesichtspunkten bei Neubauten.

Ich fand einmal in einer Kirche an der Stelle, wo einmal ein Hochaltar stand, eine Gratnitplatte, auf der eingemeißelt stand, dass der Hochaltar "gemäß den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils" abgerissen worden sei. In dieser Aussage stecken so viele Fehler, dass es mir kalt den Rücken runter lief, aber dieses Beispiel macht deutlich, wie unglaublich ideologisch verblendet nicht wenige Menschen waren und bis heute sind.
Dazu passt es, dass es sich ein gewisser Chefredakteur einer gewissen bedeutenden Jesuitenzeitschrift, von dem man doch wohl eine gewisse theologische Kompetenz erwarten darf, sich in der Folge der Diskussion um die Bitte Sarahs per Twitter nicht nehmen ließ, die lateinische(!) Grundordnung (Nr. 146) derart zu paraphrasieren, dass darin stünde, der Priester würde dies oder jenes "zum Volk gerichtet" ("facing the people"; siehe den Tweet hier) tun. Der Clou ist natürlich, dass genau diese Grundordnung an zahlreichen Stellen präzise zu unterscheiden weiß zwischen der Zugewandtheit zum Volk (versus [ad] populum; z.B. Nr. 124), der Zugewandtheit zum Altar (ad altare conversus) und dem dem Volk zugewandt Stehen am Altar (ad altare... versus ad populum; z.B. Nr. 164); und zwar genau so, wie man es erwarten würde, wenn die Gebete, v.a. das eucharistische Hochgebet, in einer gemeinsamen Gebetsrichtung mit dem Volk gesprochen werden und der Priester sich dementsprechend jedes Mal erst umwenden muss, wann immer er das Volk anspricht. So heißt es etwa in Nr. 157 und 158 (s. auch Nr. 243-44 bei Konzelebrationen sowie Nr. 268, wo die Hinwendung zum Volk mangels Volk wegfällt), wo es um das Agnus Dei und die Kommunion des Priesters geht:
»157. Hat der Priester das Gebet beendet, macht er eine Kniebeuge, nimmt eine in derselben Messe konsekrierte Hostie, und indem er sie etwas über der Patene beziehungsweise Hostienschale oder über dem Kelch erhoben hält, spricht er zum Volk gewandt [versus ad populum]: Seht das Lamm Gottes...

158. Darauf spricht der Priester, zum Altar gewandt [ad altare conversus], still: Der Leib Christi bewahre mich zum ewigen Leben...«

Auch die Rubriken im Messbuch selbst - für alle, die zu doof sind, die Grundordnung zu lesen - sind darin völlig klar, wenn es etwa schon ganz am Beginn der Messe zum "Der Herr sei mit euch" heißt: "Der Gemeinde zugewandt, breitet der Priester die Hände aus und begrüßt die Gemeinde" (S. 324). Das Messbuch und seine Grundordnung gehen von einem Wechsel der Ausrichtung des Priesters aus, entsprechend dem Adressaten seiner Rede: Ist das Volk angesprochen, soll er sich dem Volk zuwenden, betet er zu Gott, besonders in der eucharistischen Liturgie, dann ist er nicht dem Volk zugewandt. Tatsächlich geht das Messbuch bezüglich der Orientierung beim Hochgebet davon aus, dass es sich im Normalfall um eine andere Richtung als die zum Volk hin handelt, wenn es nämlich in den Rubriken zu den Wandlungsworten über das Brot und den Wein jeweils heißt, dass sich der Priester ein wenig verneigen soll "außer wenn er dem Volk zugewandt steht" (S. 472).
Nicht nur ist also die Zelebration ad orientem erlaubt, wie es Kardinal Sarah sehr konziliant ausdrückte, sie ist sogar der Standard, von dem das Messbuch offenkundig ausgeht. Weswegen auch in den Rubriken des Messbuches (wie in der Grundordnung desselben) die Hinwendung zum Altar gar nicht ausdrücklich erwähnt wird, außer bei der schon erwähnten Priesterkommunion (im Messbuch S. 522), sondern nur die Hinwendungen zum Volk für jeden einzelnen Fall gesondert vorgeschrieben werden, wie etwa bei der schon erwähnten Begrüßung, aber auch mittendrin bei der Einladung zum Gebet (aber nicht beim Gebet selbst! S. 346), beim Friedensgruß (S. 518) und beim Agnus Dei (S. 521), bis hin zum Segen und zum Entlassruf am Schluss (S. 530-31).

Es ist hoffentlich deutlich geworden, dass die Zelebationsrichtung zum Volk hin nicht nur nicht die nunmehr einzige erlaubte Zelebrationsrichtung ist, wie dies tatsächlich zuweilen sogar von Bischöfen insinuiert (vgl. hier ein US Bischof, der gegen die liturgischen Normen von seinen Priestern "erwartet", dass sie zum Volk hin zelebriren) und von manchen v.a. älteren Priestern, aber auch von vielen Theologen lauthals verkündet wird. Sondern genau genommen ist sie sogar nur eine neben dem Standard bestehende Möglichkeit - was aber genau genommen auch schon vor der Liturgiereform der Fall war (bloß war das an den allermeisten Altären spätestens seit dem Barock schlicht nicht möglich; die Nr. 299 der Grundordnung will genau diese Möglichkeit, und zwar als Möglichkeit, wieder eröffnen). Eigentlich geht das Messbuch, wie wir gesehen haben, von einer gemeinsamen Gebetsrichtung aller an der Liturgie Beteiligten aus, und zugleich von einem Gegenüber von Priester und Volk immer genau dann, wenn zwischen diesen tatsächlich auch ein Austausch stattfindet (Einladung zum Gebet, Friedensgruß etc.). Das ist insofern wirklich ein Fortschritt gegenüber der "überlieferten Messe", als dort der Priester selbst dann nicht wirklich dem Volk zugewandt ist, wenn er es angespricht (beim "Orate fratres" und beim Schlusssegen dreht er sich zwar um, soll aber den Blick gesenkt halten). 


Noch ein paar Gedanken, die vllt. Anstöße geben können: 
- Man war seit der Liturgiereform ja immer sehr bemüht, die Zahl der Altäre zu reduzieren. Auch die Grundordnung gibt vor, dass eine Kirche standardmäßig nur einen Altar haben soll, und dass weitere Altäre nur in Seitenkapellen errichtet werden. Es gab geradezu einen Horror vor einer Altarpluralität. Ich habe einmal einen Priester darüber predigen hören, wie schlimm das früher gewesen sei, mit den vielen Altären - eine Kirche dürfe bloß einen Altar haben. Und nach der Predigt stellte sich der selbe Priester hinter seinen Zelebrationsaltar... der nur c.a. 1,5 Meter entfernt war von dem direkt dahinter stehenden Hochaltar... Ob ich an jenem Tag der einzige war, der sein Lachen unterdrücken musste? Es ist ausgesprochen absurd, vor einen bestehenden Altar einen weiteren zu setzen und dann zwischen diesen beiden zu zelebrieren.
- Es ist indes ein Mythos, zu sagen, dass, weil der Hochaltar besonders in großen Kirchen immer so weit weg sei, die Gläubigen früher von der Liturgie nichts mitbekommen hätten. Zum einen wurden früher zumeist eh die dem Volk sehr nahe gelegenen Seitenaltäre verwendet - die heute zugunsten des zumeist weiter vom Volk entfernten "Zelebrationsaltares" brach liegen -, und zum anderen gab es auch schon lange vor der Liturgiereform in den Chorräumen vieler v.a. größerer Kirchen (mobile) Altäre, die oftmals sogar an ziemlich genau der Stelle standen, wo nach der Liturgiereform die "Volksaltäre" hingepflanzt wurden, etwa im mir gerade am nächsten gelegenen Freiburger Münster (wie man auf Fotos aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts sehr schön ersehen kann).
- Das Thema "Zelebrationsrichtung" ist erst seit der Liturgiereform nach dem letzten Konzil von so großem und meist ideologisch getriebenem Interesse. Wenn man etwa im klassischen Handbuch der Liturgik von Eisenhofer (1932) nachschaut, findet sich die Erklärung der Gebetsrichtung nach Osten - zum Wiederkommenden Herrn bzw. zum im Osten gedachten Paradies hin - nur eher beiläufig auf einer halben Seite im Kleingedruckten behandelt, und zwar in dem Abschnitt, dessen Thema eigentlich die Erhebung der Augen vor, während und nach bestimmten Gebeten ist, wie sie seit dem Mittelalter vorgeschrieben waren. In vielen Repertorien und Zeremonienbüchlein wird diese Frage überhaupt nicht thematisiert. Man interessierte sich vor der Liturgiereform nicht für die Frage "zum Volk" oder "nicht zum Volk", sondern von alters her war Osten schlicht und ergreifend die taditionelle (in der Antike allgemein verbreitete) Gebetsrichtung, egal ob dort nun die Apsis lag oder das Volk saß.
- Ich habe bisher absichtlich die letzten Sätze von Nr. 299 der Grundordnung des Römischen Messbuches unterschlagen, weil darin nicht die Ausrichtung des Priesters am Altar behandelt wird. Interessant sind sie dennoch auch für dieses Thema. Sie lauten: 
»Der Altar ist aber so aufzustellen, dass er wahrhaft den Mittelpunkt bildet, dem sich die Aufmerksamkeit der ganzen Versammlung der Gläubigen von selbst zuwendet. In der Regel hat er feststehend und geweiht zu sein.«
Diese Formulierung ist missverständlich für den, der sie missverstehen will. "Zentrum" kann hier nicht so zu verstehen sein, dass der Altar im geographischen Sinne im Mittelpunkt der Kirche zu stehen hat. Wäre dem so, ergäben die vielen Anweisungen, sich dem Volk zuzuwenden, wenig Sinn, denn dieses befände sich ja dann ringsherum. Vielmehr muss es im klassischen Sinne eines Fokalpunktes aufgefasst werden, wie es auch die Formulierung zum Ausdruck bringt, dass sich dem Altar "die Aufmerksamkeit der ganzen Versammlung der Gläubigen von selbst zuwendet"; auch ein klassischer Hochhaltar tut genau dies, und, mit Verlaub, sehr viel effektiver als mancher moderne "Volksaltar" der eher unauffällig oder sogar schäbig daherkommt. In aller Klarheit: Der Altar soll "im wahrhaften Zentrum (lat. revera centrum)" stehen, und zwar im Zentrum der Aufmerksamkeit der feiernden Gemeinde (lat. totius congregationis fidelium attentio), nicht im geographischen Mittelpunkt des Kirchenraumes.Übrigens spricht die maßgebliche lateinische Grundordnung wiederholt beim Treten des Priesters an den Altar vom Hinaufsteigen, lat. ascendit (z.B. Nr. 123), was aber etwa in der deutschen Übersetzung nur mit "herantreten" (lat. entspräche dem accendit - ein kleiner aber feiner Unterschied!) wiedergegeben wird... die Grundordnung geht also davon aus, dass der Altar, an dem zelebriert wird, erhöht gelegen ist - eine Eigenschaft, die einem "Zentrum der Aufmerksamkeit" durchaus dienlich ist.


Die Frage ist nicht "zum Volk" oder "weg vom Volk" oder "mit dem Rücken zum Volk" oder was auch immer. Die eigentliche Frage lautet: Wollen wir gemeinsam im Gebet vor den Herrn hintreten, oder wollen wir primär mit einander einen Dialog führen?
Einem Gegenüber, dem Adressaten der eigenen Rede, wendet man sich naturgemäß zu. Wenn sich aber die Gläubigen dem Priester und der Priester den Gläubigen zuwendet, während sie sich betend an Gott wenden, dann entsteht eine für jedes Kind spürbare Dissonanz. Wenn der Adressat einer Rede Gott ist - sei es bei den Orationen, beim Gloria und besonders beim eucharistischen Hochgebet -, dann ist eine Hinwendung zu anderen Personen problematisch. Es liegt dagegen nahe und kommt der leiblichen Verfassung des Menschen sehr entgegen, wenn man sich bei der Anrede Gottes gerade nicht auf andere Menschen richtet und sich in die Augen sieht, sondern wenn man gemeinsam auf den Herrn, besonders auf das Kreuz schaut.
Interessanterweise ist ausgerechnet in der absolut unverdächtigen, weil ansonsten liberal imprägnierten "Zeit"-Beilage "Christ und Welt" neulich ein Leitartikel von Christina Rietz mit dem Titel "Schau mir nicht in die Augen" erschienen, der genau dieser Betrachtungsweise wunderbar Ausdruck gibt. Sie schreibt u.a.:
»Die katholische Messe aber bezieht ihre unwiderstehliche Schönheit aus einer dramatischen Symbolik, aus einer sakralen Choreografie, in die sich der Blick gen Osten wunderbar einfügen würde. Was ist im Osten? Architektonisch: in den meisten Kirchen die Apsis mit Hochaltar, Kruzifix und Tabernakel. Geografisch: der Ort der aufgehenden Sonne. Metaphorisch: das Licht der Welt, die Auferstehung, das Ziel aller Messopfer und Gebete. Die gemeinsame Hinwendung von Gottesdienstbesuchern und Priestern ad orientem wäre ein vergleichsweise einfach zu deutendes Zeichen – in einer an komplizierten Zeichen nicht armen Liturgie, die oft nur Eingeweihte verstehen.
Im Alltag suchen Menschen ständig und bei so ziemlich allen Beschäftigungen Blickkontakt zueinander. Den Priester zur Gemeinde hin auszurichten, gut einsehbar und ausgeleuchtet, scheint deshalb folgerichtig zu sein, weil die Situation dem täglichen Erlebnis entspricht: Immer werden wir von Menschen angeschaut, wenn sie uns etwas mitteilen wollen. Doch das Reich des Alltäglichen endet an der Kirchentür. Dahinter gelten andere Gesetze. Je stärker man das bemerkt, desto besser. Die Messe ist ein sakrales Ritual, das sich seinem Wesen nach von profanen Vorgängen unterscheiden muss. Die Eucharistie ist kein Abendessen, deshalb darf sie auch nach anderen Codes funktionieren. Es geht ausdrücklich um ein Opfer, das nicht einer anwesenden menschlichen Gemeinde dargeboten wird.« (hier - absolut lesenswert!)


Erzbischof Nichols von Westminster ist durchaus Recht zu geben, wenn er sagt:
»May I emphasize that the celebration of the Church’s liturgy is not a place in which priests are to exercise personal preference or taste.«
Nur kann er mit dem Argument gerade nicht eine Zelebration versus altare (unterschieden von versus populum) untersagen, denn erlaubt ist beides und eines davon wird vom Messbuch sogar klar favorisiert.
Faktisch leben wir aber in einer antinomistischen Zeit, in der Gesetze (und die Rubriken des Messbuches sind nichts anderes als Gesetze, sie stehen nur aus guten Gründen nicht im CIC - dieser verweist jedoch ausdrücklich auf sie und fordert ihre Einhaltung!) wenig gelten. Auch Nichols selbst ist, entgegen seiner Mahnung, nicht gerade berühmt für seine getreue Observanz liturgischer Vorschriften. Faktisch machen heute viele Priester was ihnen gefällt und in aller Regel steckt dahinter keine ausgefeilte Theologie, sondern bloße Gefühle vermischt mit theologischer Halbbildung. Aber immerhin ist es nicht mehr so schlimm wie in den ersten Jahren nach der Reform, als wirklich alles egal zu sein schien (genau in der Zeit, als sich fast allgemeine die Umkehrung der Zelebrationsrichtung durchsetzte...).
Erfreulich ist, dass gerade die junge Generation der Priester wieder stärker auf die Würde und Rechtheit der Liturgie bedacht zu sein scheint und auch immer mehr junge Gläubige nicht nur kein Problem mehr mit der gemeinsamen Gebetsrichtung haben, sondern diese sogar schätzen. Ich vermute, dass die Generation, die sich einst von dieser verabschiedet hatte, und die dies als großen Sieg feierte, tatsächlich erst wegsterben muss, bevor die junge Generation sich wieder besinnen, und erneut orientieren kann.


PS. Zum Bild: Ein Altar an der Wand des linken Seitenschiffes in der Kirche Santa Maria Antiqua in Rom, die ich vorige Woche besuchen durfte. Der Hohlraum in der Mitte war für Reliquien bestimmt. Über dem Altar thront Christus, umgeben von Aposteln. Dieses Gebäude, im 1. Jahrhundert als profaner Bau am Fuß des Palatin auf dem Forum Romanum errichtet und im 5. Jahrhundert zu einer Kirche umgewandelt, wurde im 9. Jahrhundert durch ein Erdbeben verschüttet und über ein Jahrtausend später in fantastischem Erhaltungszustand wieder ausgegraben. Nach vielen Jahren der Restaurierung ist die Kirche seit diesem Jahr wieder für Besucher geöffnet.