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Samstag, 30. April 2022

Über Messstipendien

Bis vor kurzem nicht für möglich gehalten, nie einen Gedanken daran verschwendet... aber ich lasse mich ja grundsätzlich immer gerne von der Wirklichkeit eines Besseren belehren: Offenbar kann es in der katholischen Kirche in Deutschland passieren, dass das Pastoralteam einer Pfarrei beschließt, Messstipendien abzuschaffen.

Ach. Achso? Das geht?

Nein, natürlich nicht.

 

Aber der Reihe nach.

Was ist ein Messstipendium?

Ein Messstipendium (oder: Messintention) ist eine (Opfer)Gabe eines Gläubigen an einen Priester, mit dem Sinn, ihn zu verpflichten, eine Heilige Messe in der Intention (mit dem Anliegen, in der „Meinung“) des Gebers zu feiern. Heutzutage besteht es in einer Geldgabe. Diese Praxis ist so alt wie die Kirche, nur dass es sich bei den Gaben in den ersten ca. acht Jahrhunderten der Kirche meist um Naturalien (Lebensmittel) handelte. Diese auf die Feier der Messe konzentrierten Zuwendungen entwickelten sich aus den (Opfer)Gaben, die die Gläubigen generell für den Unterhalt und die wohltätige Arbeit der Kirche beisteuerten. Auf diese Weise sorgten die Gläubigen für den Unterhalt der für sie im heiligen Dienst stehenden Priester.

Die Bischöfe können festlegen, was die üblichen Beträge für ein Messstipendium sind (aber natürlich dürfen auch höhere oder niedrigere Beträge angenommen werden) und welchen Anteil an diesem Betrag der Priester selbst erhält, der Rest wird „nach oben“ weitergereicht und ist Zweckgebunden für die wesentlichen Aufgaben der Kirche.

Zumeist ist der von den Bischöfen festgesetzte Betrag in Deutschland 5€, wovon dem Priester 2,50€ zustehen. Hier in Deutschland ist der Anteil, den der Priester erhält, für diesen selbst eigentlich unerheblich, denn die Priester werden hierzulande im Allgemeinen ziemlich gut bezahlt (und dafür, dass sie keine Familie ernähren müssen und häufig nicht einmal Miete zahlen, sogar fast fragwürdig gut), weshalb sie i.d.R. dieses Geld unmittelbar einem guten Zweck zukommen lassen (andernfalls müssten sie es als Einkünfte versteuern). In vielen anderen Weltgegenden leben die Priester, wie es schon am Anfang der Kirche war, von diesen Stipendien, sie bestreiten damit ihren Lebensunterhalt.

Pro Priester und Messe darf nur eine solche Intention und folglich auch nur ein Stipendium angenommen und „erfüllt“ (Fachausdruck: „appliziert“) werden, sie wird dann im Verlauf der Messe erwähnt. Spätestens mit dem Priesterschwund der letzten Jahrzehnte und dem leider weit verbreiteten Wegfall der täglichen Zelebration können längst nicht alle Messstipendien, die – Gott sei Dank! – noch immer vergleichsweise zahlreich von den Gläubigen gegeben werden, von den Priestern erfüllt werden. Wenn man hierzulande oft eine ganze Reihung von Intentionen, etwa beim Totengedenken im Hochgebet, vernehmen kann, dann sind diese vielen Erwähnungen zwar legal, aber tatsächlich gilt diese Messe nur für die erste genannte Intention. Die anderen Intentionen werden samt Stipendium weitergereicht an andere Priester (z.B. in Klöstern), dank moderner Kommunikationstechnologie etwa auch an diejenigen in anderen Ländern, für die die Messstipendien die einzige Einkommensquelle sind. Über all das muss genau Buch geführt werden. Idealerweise nimmt der Geber eines Stipendiums auch an der entsprechenden Heiligen Messe teil, denn die Gabe des Stipendiums ist eigentlich nur der Anfang seiner Teilnahme, die sich in der Mitfeier der ganzen Messe verwirklicht und im Empfang der göttlichen Gegengabe – der Kommunion – ihren Höhepunkt erreicht.

 

Messstipendien abschaffen zu wollen ist aus verschiedenen Gründen falsch und zeugt v.a. von gravierenden Defiziten im Verständnis der Dinge des Glaubens und von erheblicher zwischenmenschlicher (pastoraler und diakonischer) Kurzsichtigkeit.

1) Zwar mögen Messstipendien für hiesige Priester keine relevante Einkommensquelle sein, weshalb die Frage aufkommen könnte „wozu?“, aber für andere Priester ist es das durchaus! Für Adveniat, Misereor etc. zu sammeln, aber dann Messstipendien abschaffen zu wollen, ist einfach zynisch. Hier mangelt es offenkundig an einem Bewusstsein für die kirchliche Gemeinschaft jenseits des eigenen Kirchturms.

2) Offenbar ist es eine hierzulande weit verbreitete Meinung, Messstipendien bezögen sich nur oder v.a. auf das Totengedenken in der Messe. Tatsächlich ist das nicht so, sie können mit jedem sinnvollen Anliegen verbunden sein (dann hört man etwa die Formulierung: „in einer bestimmten Meinung“). Faktisch sind sie hierzulande in der großen Mehrheit der Fälle mit den Verstorbenen verknüpft, eben weil man meint, es habe (nur) damit zu tun. Wenn wir das Totengedenken, oder besser: das Gebet für die Verstorbenen, als „Normalfall“ der mit einem Messstipendium verbundenen Intentionen annehmen, dann ist ihre Abschaffung erst recht als schwerwiegend, ja als grausam zu bezeichnen. Auch hier mangelt es an einem Bewusstsein für die Weite der kirchlichen Gemeinschaft, denn diese umfasst nicht nur die (vor Ort und auf der ganzen Welt) Lebendigen, sondern auch die Verstorbenen im Fegefeuer und im Himmel. Natürlich steckt hinter dem Versuch der Abschaffung der Messstipendien letztlich der weitestgehende Verlust des Glaubens an die Realität des Fegefeuers. Daher müsste das „Gebet für die Verstorbenen“, das Gott als Adressat und eben jene Verstorbenen als „Nutznießer“ hat, „für die“ gebetet wird, oftmals wohl eher „Aufforderung zur Erinnerung an die Verstorbenen“ heißen, weil als Adressat und zugleich Nutznießer eigentlich nur die Hinterbliebenen im Blick sind. Was würde ein „Gebet für die Verstorbenen“ auch bringen, wenn es kein Fegefeuer gäbe?


Mit dem letzten Punkt eng zusammenhängend ist die Verwirrung, die oft (auch unter pastoralen Mitarbeitern der Kirche) herrscht, über den Unterschied zwischen einem Stipendium für die Feier einer Heiligen Messe und einem fürbittenden Gebet zugunsten eines Verstorbenen, etwa im Rahmen einer Wort-Gottes-Feier. Tatsächlich gibt es immer wieder diözesane Verlautbarungen, die einschärfen, dass für Wort-Gottes-Feiern keine Messstipendien angenommen werden dürfen. Dass dies eigens (und wiederholt) eingeschärft werden muss, offenbart die weit verbreitete Ver(w)irrung, u.a. über den Unterschied zwischen diesen beiden Gottesdienstformen, über das Verhältnis von Wort und Sakrament, sowie bezüglich des priesterlichen Dienstes. Also:

3) Ein Messstipendium für einen Verstorbenen zu geben ist ein besonderer Akt der Nächstenliebe, der – wenn er nicht bloß „aus Tradition“ und dabei eher gedankenlos getan wird – allerdings das rechte Verständnis der Eucharistie voraussetzt. In „fromm“ ausgedrückt: Mit einem Messstipendium wird nicht nur eine Bitte zugunsten des im Fegefeuer Leidenden vor Gott gebracht, sondern diesem Leidenden werden die Früchte das rettenden Opfers Christi am Kreuz zugewendet. In „verständlich“ heißt das: Jesus hat denen, die ihm nachfolgen wollen, unmissverständlich den schwerwiegenden Auftrag erteilt: „Tut dies zu meinem Gedächtnis“ (Lk 22,19; 1Kor 11,24); gemeint ist die Feier der Eucharistie, und damit die Anteilhabe an seinem Leib und seinem Blut (vgl. 1Kor 10,16). Dieser Auftrag ist keine Nebensächlichkeit, und seine Erfüllung ist nicht „optional“. Sondern unsere Teilnahme an der Eucharistie ist von überragender Bedeutung, denn die Alternative ist schrecklich: „Amen, amen, ich sage euch: Wenn ihr das Fleisch des Menschensohnes nicht esst und sein Blut nicht trinkt, habt ihr das Leben nicht in euch.“ (Joh 6,53) Wie können wir die Teilhabe daran, aber auch den Trost und die Hilfe daraus, unseren „lieben Verstorbenen“ vorenthalten?


Neben diesen Fragwürdigkeiten, die ein Defizit an (welt- und überirdisch-)kirchlichem Bewusstsein („kirchlicher Gesinnung“) vermuten lassen, gibt es aber noch ein weiteres Problem mit dem Versuch der Abschaffung von Messstipendien, das selbst denjenigen auffallen müsste, die nicht weltkirchlich zu denken und zu fühlen gewohnt sind, und die auch die bereits verstorbenen Glieder der Kirche, insbesondere die „leidende Kirche“ im Fegefeuer, nicht recht beachten (Stichwort: sentire cum ecclesia): Ein Messstipendium ist, wie aus dem vorherigen Punkten deutlich geworden sein müsste, auch eine besondere verdienstvolle Tätigkeit der Gläubigen. Nicht nur ginge eine Abschaffung von Messstipendien somit zu Lasten derer, für die die Intentionen gelten (z.B. im Fegefeuer), sondern auch die (noch auf Erden lebenden) Gläubigen vor Ort würden massiv in der tätigen Ausübung ihres Glaubens beeinträchtigt, und zwar gleich in zweifacher Hinsicht:

4) Zum einen wird den Gläubigen dadurch – insbesondere dann, wenn das Stipendium zugunsten eines Verstorbenen gegeben wird, aber auch generell – eine bedeutende Übung der tätigen Nächstenliebe verunmöglicht; sie könnten ihren „lieben Verstorbenen“ diese größtmögliche Hilfe nicht durch die bestellten Diener der Kirche zuwenden, und auch für andere (nicht verstorbene) können sie diesen großen Dienst der Nächstenliebe nicht leisten. Das allein ist schon schrecklich. Dass inzwischen bei nicht wenigen Gläubigen das Bewusstsein für die Möglichkeit und die Bedeutung dieses besonderen Dienstes fehlt, macht seine Verunmöglichung nicht weniger schlimm, sondern weist auf ein Defizit in Verkündigung und Glaubenspraxis hin. Es ist außerdem besonders grausam den Gläubigen gegenüber, die noch dieses gläubige (kirchliche) Bewusstsein haben.

5) Zum anderen wurde zu Anfang erwähnt, dass ein Messstipendium eine (Opfer)Gabe eines Gläubigen für den heiligen Dienst ist. Daran wird deutlich, dass es sich bei Messstipendien, ganz gleich, mit welcher berechtigten Intention es verbunden wird, tatsächlich um eine Form der tätigen Teilnahme (actuosa participatio) der Gläubigen am heiligen Dienst handelt, wie dies etwa Papst Paul VI. in seinem Schreiben über die Messstipendien von 1974 gleich im ersten Satz hervorgehoben hat: „Es ist feste Überlieferung der Kirche, dass die Gläubigen aus frommer und kirchlicher Gesinnung gleichsam ein gewisses eigenes Opfer dem eucharistischen Opfer anschließen, um daran tätiger teilzunehmen.“ (DEL 3312) Wenn also ein Pastoralteam die Messstipendien für seinen Zuständigkeitsbereich abschaffen will, dann beraubt es die Gläubigen dieser wichtigen Weise der tätigen Teilnahme am heiligen Dienst, die doch ansonsten immer so sehr eingefordert und befördert wird. Natürlich: Hierbei spielen sicher nicht wenig der Verlust des Verständnisses der Eucharistie als Opfer, sowie ein einseitig veräußerlichtes Verständnis von „tätiger Teilnahme“ eine wesentliche Rolle, darum werden es viele Gläubige nicht unbedingt merken. Aber auch das ist eher ein Hinweis auf ein Verkündigungsdefizit und macht die Vorenthaltung dieser Möglichkeit zur tätigen Teilnahme nicht weniger schlimm; und wiederum ist es gerade für diejenigen Gläubigen ein Schlag ins Gesicht, die den kirchlichen Glauben bezüglich der Eucharstie nach wie vor teilen, und die die Heilige Messe innerlich wie äußerlich tätig leben. Ob es klug ist, ausgerechnet diejenigen, die nach wie vor den Glauben in seiner Reichhaltigkeit leben, darin zu beschneiden?


Zu guter Letzt sei noch darauf hingewiesen, dass ein Pastoralteam (Priester, Diakone, Pastoral- bzw. Gemeindereferenten) natürlich keinerlei Kompetenz oder Befugnisse hat, Messstipendien „abzuschaffen“. Allein den Bischöfen kommt es zu, für ihren Zuständigkeitsbereich irgendetwas bezüglich der rechtlichen Ordnung des Messstipendienwesens zu ändern. „Abschaffen“ (verbieten) könnten aber auch sie es nicht, denn dazu haben sie kein Recht. Messstipendien anzunehmen ist nämlich ein Recht, das jedem Priester zusteht, einfach weil er Priester ist, und nicht, weil der Bischof es ihm gestattet (hat ein Bischof keine Regelungen getroffen, gelten ortsübliche Gewohnheiten etwa bzgl. der Beträge; verbieten kann es der Bischof nicht, es sei denn indirekt, indem er Priestern das Zelebrieren der Messe verbietet): „Gemäß bewährtem Brauch der Kirche ist es jedem Priester, der eine Messe zelebriert oder konzelebriert, erlaubt, ein Messstipendium anzunehmen, damit er die Messe in einer bestimmten Meinung appliziert.“ (Can. 945 §1 CIC) Ein Priester könnte es natürlich auch einfach generell unterlassen, Messstipendien anzunehmen, er ist schließlich nicht dazu verpflichtet (es wird ihm lediglich „eindringlich empfohlen“; ebd. §2), aber dann macht sich ein solcher Priester m.E. aus den vorgenannten Gründen schwer vor Gott und den Menschen schuldig (und ich frage mich, ob hier nicht ein schwerer Mangel hinsichtlich des Lebens seiner Berufung vorliegt).


Über die Gründe für den Willen zur Abschaffung von Messstipendien kann ich nur spekulieren. Der schlechteste wäre sicherlich, wenn man sich den Verwaltungsaufwand der Buchführung ersparen wollte. Ich vermute(!) – und habe dafür auch einige Anzeichen aus Gesprächen mit Akteuren, wenn auch an anderen Orten –, dass man dadurch die Bedeutung und Akzeptanz von Wort-Gottes-Feiern erhöhen möchte, indem man erklärt, dass das Gedenken an die Toten in ihnen nicht „weniger Wert“ ist als in einer heiligen Messe. Auch dem Selbstbild (und Prestige?) der WGF-Leiter wäre das sicher zuträglich. Die traurige Ironie ist allerdings, dass man dadurch etwaige Missverständnisse und Unklarheiten über die jeweils eigene Bedeutung dieser beiden Gottesdienstformen nur verstärkt. Womöglich sind die Verantwortlichen aber auch nicht Willens und/oder in der Lage, diesen Unterschied zu erklären, und sie wollen durch die Abschaffung dieser Peinlichkeit ausweichen? Jedenfalls kann ich mir nicht vorstellen, dass einem solchen folgenschweren Entschluss besonders viel Nachdenken, Lektüre (z.B. des geltenden Kirchenrechts), Austausch mit den Betroffenen, Gebet und eigene Glaubenspraxis in diesem Bereich vorausgegangen sind... sonst würde man nicht zu einem solchen Entschluss gelangen.

 

 

PS. Die dargelegten Erwägungen verdeutlichen auch, warum Messstipendien keineswegs ein „klerikalistisches Relikt“ einer vergangenen „Priesterkirche“ sind, wie man das zuweilen hört: Die Laien müssen an die Priester Abgaben entrichten. Das ist natürlich eine durch dumme Vorurteile und Ressentiments befeuerte Verzerrung eines Sachverhalts, der sich kinderleicht auch genau andersherum deuten lässt: Messstipendien machen deutlich, dass die Priester den Laien zu dienen haben, denn jene werden von diesen beauftragt, in ihrem Anliegen in besonderer Weise vor Gott zu treten. Wollte man dieses besondere Vor-Gott-treten kritisieren, so würde man im Grunde nur die Tatsache kritisieren, dass es neben dem gemeinsamen Priestertum aller Getauften ein besonderes Weihepriestertum des Dienstes gibt. Messstipendien verdeutlichen besonders eindrücklich das Zu-, Für- und Miteinander von beiden, von denen keines ohne das andere vor Gott stehen kann.

Mittwoch, 13. Januar 2021

"Niedere Weihen" für Frauen?

Papst Franziskus hat mit seinem Motu proprio Spiritus Domini vom 11. Januar 2021 eine Änderung des CIC c. 230 §1 verordnet, derzufolge nun auch weibliche Menschen ganz offiziell zu den Diensten als Lektor und Akolyth dauerhaft beauftragt werden können. (HIER ist das Motu proprio und HIER der Begleitbrief des Papstes, beides bisher nicht auf deutsch veröffentlicht.)

Das hat für einen gewissen Unmut gesorgt, da man das als eine Etappe in der Salamitaktik hin zur Priesterweihe für Frauen wahrnehmen zu müssen meint, v.a. vor dem Hintergrund, dass Lektor und Akolyth früher als sog. "niedere Weihen" Vorstufen zum Priestertum bildeten.


Ich möchte an dieser Stelle gern die Panik etwas dämpfen, indem ich ein paar Punkte erläutere.

  • "In den ältesten Zeiten wurden die niederen Kirchendienste vielfach von Laien besorgt, und es verging geraume Zeit, bis die verschiedenen Klassen laikaler Diener zu klerikalen Rangstufen sich entwickelten und erhoben wurden" (Nikolaus Gihr, Sakramentenlehre Bd. 2, Freiburg 1921, 235).
  • "Zum Sacrament der Priesterweihe gehören jedenfalls die drei Ordines: Episkopat, Presbyterat und Diakonat, denn diese drei sind in der Heiligen Schrift genannt und wurden von den Aposteln durch Händeauflegung übertragen" (Paul Schanz, Die Lehre von den heiligen Sakramenten der katholischen Kirche, Freiburg 1893, 674; vgl. auch Oswald, Sakramentenlehre Bd. 2, Münster 1877, 320ff.). Die sog. "niederen Weihen" waren also keine sakramentalen Weihen, sondern es handelte sich, wie es Gihr (ebd.) ausdrückt, um Anordnungen der Kirche. In aller Deutlichkeit: Die niederen Weihen waren immer schon "bloß" Sakramentalien.
  • In seinem Motu proprio Ministeria quaedam von 1972 ordnete Papst Paul VI. an: "Was bisher als 'niedere Weihen' bezeichnet wurde, soll in Zukunft die Bezeichnung Dienste erhalten [s.o., auch Gihr sprach schon von 'Kirchendiensten']" und: "Die Dienste können auch Laien übertragen werden, so dass sie nicht mehr den Kandidaten für das Weihesakrament vorbehalten bleiben."
  • Papst Franziskus lässt in seinem Begleitbrief keinen Zweifel daran, dass die Kirche, wie dies Johannes Paul II. feststellte und was Franziskus hier  ausdrücklich wiederholt, keine Berechtigung hat, Frauen zu Priestern zu weihen. Was er tut ist, er unterscheidet zwischen ordiniertem (sakramentalem) Amt und nicht-ordiniertem (nicht-sakramentalem) Dienst. Und diese Unterscheidung ist korrekt, sie war es auch schon vor dem Vaticanum II. 
  • Jene nicht-sakramentalen Dienste werden seit Jahrzehnten von Laien übernommen, wie dies auch in der frühen Kirche der Fall war. Die sakramentale Ordnung der Kirche ist davon unberührt.
  • Die Änderung, die Franziskus nun für den CIC angeordnet hat, war eigentlich überfällig. Es geht ja letztlich nur um die Frage, ob auch Frauen dauerhaft zu jenen Diensten beauftragt werden können. Faktisch geschieht das schon vielerorts, es sorgte bloß für mehr Papierkram, dass die befristete Beauftragung regelmäßig "verlängert" werden musste.
  • Faktisch wurde übrigens schon 1997 eine dauerhafte Beauftragung auch von Frauen zum Dienst des außerordentlichen Kommunionspenders ermöglicht. In der "Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester", die von allen römischen Dikasterien (auch von Ratzinger) unterzeichnet wurde, heißt es: "Wenn Gründe echter Notwendigkeit es nahelegen, können Laien vom Bischof beauftragt werden, als außerordentliche Kommunionspender auch außerhalb der Eucharistiefeier die heilige Kommunion auszuteilen, 'ad actum vel ad tempus' oder auf Dauer; dazu ist der dafür vorgesehene liturgische Ritus anzuwenden." (Instr. Art 8 §1)
  • Die Ironie dabei ist übrigens Folgendes: Da der Gegenstand der aktuellen Frage die Dauerhaftigkeit der Beauftragung von Laien zu diesen Diensten ist, wird eigentlich nochmal deutlicher, wie wenig das hier Behandelte mit den "niederen Weihen" von einst zu tun hat, denn diese waren gerade nicht "auf Dauer", sie waren seit vielen Jahrhunderten nur noch Durchgangsstufen ohne real existierende Funktion - es war durchaus üblich, dass ein und derselbe "Weihekandidat" mehrere dieser "niederen Weihen" in ein und der selben Feier nacheinander gespendet bekam.
  • Die katholischen Stände waren übrigens nie nur schwarz/weiß, Laien/Kleriker. Klassischerweise gab (und gibt) es zwischen dem geweihten Amt (Diakone, Priester, Bischöfe) und den nicht-ordinierten Laien noch so manche "Zwischenstufe". Dazu zähl(t)en etwa die geweihten ("ordinierten") Jungfrauen, die Witwen, Bekenner und eben auch Lektoren (vgl. Martimort, Handbuch der Liturgiewissenschaft 2, Freiburg 1965, 11). Nie wurde das als eine Verwischung des Unterschieds zwischen Laien und Klerikern wahrgenommen, und auch Franziskus lässt an dieser Unterscheidung keinen Zweifel.
  • Wer hier Salamitaktik unterstellt, muss m.E. diese selbe Motivation auch für die Entscheidungen von Paul VI. und Johannes Paul II. unterstellen. Wenn überhaupt, dann ist die aktuelle Entscheidung von Franziskus eine weitere überdeutliche Bestätigung dafür, dass Frauen nicht das Sakrament der Weihe empfangen können, da jetzt deutlicher wird, für welche Dienste keine Weihe erforderlich ist, bis wohin der "Laiendienst" reicht, und wo er seine Grenze hat.

Mittwoch, 12. Dezember 2012

Ein frohes Fest!

Da ich am Beginn des Festes keine Zeit hatte, sei nun zumindest zur Halbzeit eine Erwähnung getan. Man nennt es zuweilen "jüdisches Weihnachten", weil es auch mit Licht und Geschenken zutun hat und meist in den Dezember fällt.

Gemeint ist natürlich das acht Tage dauernde Chanukka, das Tempelweihfest der Juden.

167 v. Chr. verbot Antiochus IV. (er nannte sich "Epiphanes", Erscheinung Gottes... seine Gegner verspotteten ihn als "Epimanes", Wahnsinniger) die Ausübung der jüdischen Religion und wandelte den Tempel in ein heidnisches Kultzentrum um (zuvor hatte er schon den Tempelschatz geplündert). Daraufhin zettelten die Hasmonäer einen Guerillakrieg gegen die Hellenisten an. 142 v. Chr. hatten sie Erfolg und weihten den Tempel wieder dem einzigen Gott (vgl. 1 Makk 4,29ff).

Als die Sieger jedoch in den Tempel kamen merken sie, dass von dem Öl, das für den Betrieb der Menorah verwendet wurde, entweiht war... nurnoch ein versiegelter Krug war übrig geblieben, nur genug Öl für einen Tag. Es würde aber acht Tage dauern, neues geweihtes und reines Öl herzustellen. Dennoch zündeten die Hasmonäer den Leuchter an. Und siehe da: Der Leuchter brannte acht Tage, bis das neue Öl im Tempel eintraf. Darum dauert dieses Fest, das am 25. Kislew beginnt, acht Tage.

Es ist kein "großes" Fest... Kerzen, fette Speisen (als Erinnerung an das Öl), Dreidelspiel (N G H S). Zentral ist dabei die Chanukkiah, der achtarmige Leuchter. Die neunte Kerze ist der Schammasch, die "Diener"-Kerze: von ihrem Feuer wird jeden Tag eine Kerze (von den 8) mehr angezündet.
Vielleicht stammt hier der Brauch her, in der Advents- und Weihnachtszeit Lichter ins Fenster zu stellen, denn die Chanukkiah soll man ins Fenster stellen, damit die Welt es sehen kann. Ein Zeugnis für die Güte Gottes!

Ein Frohes und gesegnetes Fest wünsch' ich!

Sonntag, 16. September 2012

Geistliche Berufungen

»In diesen Tagen ging er auf einen Berg, um zu beten. Und er verbrachte die ganze Nacht im Gebet zu Gott.« (Lk 6,12)

Früher war es üblich, besonders in den Quatemberzeiten (wie z.B. jetzt, nach Kreuzerhöhung) um Priesterberufungen zu beten. Bei uns in der Pfarrei beten wir immer Mittwochs um geistliche Berufe.
Mich wurmt und schmerzt immer die Anmaßung mancher Männer und Frauen, Priester werden zu wollen und einen Anspruch darauf zu erheben. Ich habe hier schonmal darüber gesprochen, dass es die Kirche ist, die in der Vollmacht Christi beruft, während sich ein Kandidat nur der Kirche anbieten kann - mehr nicht.

Jesus betete die ganze Nacht, bevor er seine Apostel auswählte... Mich wundert es, wie diese Menschen wohl beten können... Wie betet einer, der Berufensein mit Ansprüchestellen verwechselt?

Inzwischen bete ich nicht nur für geistliche Berufungen (und Berufungen zur Familie!), sondern damit verbunden auch um die Bekehrung jener, die ihr eigenes Wollen ohne Rücksicht auf Verluste gegen die Kirche stellen... der geistliche Schaden den solches Wüten verursacht, ist kaum abzuschätzen... ist das Anmaßung? Nehme ich mir etwas heraus? Bin ich besser als sie? Nein, bin ich nicht. Aber ich bin zumindest stets bemüht, meine Wünsche und Vorstellungen nicht als Maß zu nehmen, sondern mich von der Kirche belehren zu lassen...

An Quatembertagen nach der hl. Messe wurde gebetet: 
»Gott, du Herr und lehrer Deiner Gläubigen: Du hast zur Erhaltung und verbreitung Deiner Kirche das Priestertum eingesetzt und zu deinen Aposteln gesprochen: "Die Ernste ist groß, aber der Arbeiter sind wenige. Bittet daher den Herrn der Ernte, daß Er Arbeiter in seine Ernte sende." Sieh, wir kommen mit inbrünstigem Verlangen und flehen inständig zu Dir: Sende Arbeiter in Deine Ernte; sende würdige Priester in Deine heilige Kirche! Laß alle, die Du von Ewigkeit her zu Deinem heiligen Dienste berufen hast, Deine Stimme willig hören und Deinem Rufe freudig folgen. Bewahre sie vor den Gefahren der Welt. Weleih ihnen den Geist der Weisheit und des Verstandes, den geist des rates und der Stärke, den Geist der Wissenschaft und der Frömmigkeit und erfülle sie mit dem Geiste Deiner heiligen Furcht. Ausgerüstet mit der Gnade des Priestertums mögen sie uns durch Wort und Beispiel lehren, den Weg Deiner Gebote zu wandeln, und uns hinführen zur ewigen, glückseligen Vereinigung mit Dir, der Du lebst und herrschest von Ewigkeit zu Ewigkeit. Amen.«

Montag, 9. Juli 2012

Aus Liebe zum Gesetz

Nochmal Ida Friederike Görres:
»Die Zeitgenossen haben es schwer mit dem Gesetz. [...] Bis tief in die Kirche, unter Theologen ist es Mode geworden, aus dem Gesetz von vornherein einen Popanz zu machen: als repressiv, despotisch, ein Insult gegen die Mündigkeit des reifen Christen, ein Angriff gegen seine "Freiheitsräume". Gesetz, jüdisches Einsprengsel wider das Evangelium, ist mit sprungbereitem Argwohn zu betrachten, mit wirklich "protestantischer", keineswegs "evangelischer" Angst und Überheblichkeit gegen die "Gesetzlichkeit". [...] Hier dürfen wir ruhig etwas von den Juden lernen, vor deren Frömmigkeit im Alten Testament wie auch heute wir doch so viele verbale Verbeugungen machen: Ihre Liebe zum Gesetz als dem Ausdruck des Willens Gottes, ihre Dankbarkeit für das Gesetz als Weisung, Weg, Stab, Licht, Speise -- wie die Psalmen, besonders der 118., es doch unaufhörlich besingen. Können wir uns überhaupt ein "Fest der Thora-Freude"*, der Freude über das göttliche Geschenk der Weisung, vorstellen?«

* Gemeint ist Simchat Thora, Die Freude über die Thora. Ein Tag der mit viel Freude und Tanz begangen wird. Man feiert das Ende des Jahreszyklus in dem die Thora gelesen wird, nur um gleich wieder von Vorn beginnen zu können (Ende und Anfang werden also an einem Tag gelesen), denn ihre Weisheit ist unendlich.
Man nimmt an diesem Tag alle Thorarollen aus dem Schrein und in den Arm und trägt sie hüpfend, tanzend und singend durch die Synagoge. Ist einer der Träger erschöpft, kommt der nächste dran, schnappt sich die Rolle und zieht weiter tanzend durch die Synagoge. In den großen jüdischen Zentren tanzt und singt man auch um die Synagoge herum und durch die Straßen (quasi ein jüdisches Fronleichnam). Und für die Kinder gibt es kleine Plüsch-Thorarollen.
Wie haben wir es nur geschafft, die Gebote Gottes, einschließlich das Ehegebot Jesu, so zu verabscheuen?

Donnerstag, 23. Februar 2012

Für mehr Freude in der Fastenzeit

"Habt Acht auf eure Frömmigkeit, dass ihr die nicht übt vor den Leuten, um von ihnen gesehen zu werden; ihr habt sonst keinen Lohn bei eurem Vater im Himmel."
(Mt 6,1)

Jesu Warnung vor dem Zurschaustellen, die wir immer am Aschermittwoch zu hören bekommen, bleibt ewig aktuell. Es gibt ja Menschen, auch so genannte "konservative" Katholiken, die zwar nicht zerlumpt und ungewaschen, aber doch immerhin trübselig rumlaufen, kaum ist "Fasten" angesagt.

Leute: Trübsal könnt ihr in der Karwoche blasen.
Jetzt aber steht uns Freude gut an!
Der Wüstenvater Besarion wählte ein Dasein in der Wüste und es heißt über ihn: "Es machte ihm Freude, sich auf der grenzenlosen, unwirtlichen Sandwüste herumzutreiben wie ein Schiffer auf dem Meer." In diesem Sinne:




FROHES FASTEN!

Donnerstag, 10. November 2011

"Heilige" Messe

Das Pfarrer kommt zwei Minuten vor Beginn der Messe endlich in die Sakrtistei. Der genervte Messner hilft bei der Einkleidung, die Ministranten reißen Witze.
Der Lektor stolpert herein, bekommt gesagt, was er lesen soll und ab.
"Unsere Hilfe ist im Namen des HErrn..."


Huhn oder Ei: Ist dieses alltägliche Szenario der Grund für die Geringachtung dessen, was eigentlich "Quelle" und "Höhepunkt" alles kirchlichen Tuns ist (SC 10), oder ist es nur ein Symptom?
Ich weiß es ehrlich nicht!

Sollte man nicht meinen, so eine heilige Messe müsste adäquat vorbereitet sein? Ist es zuviel verlangt, dass ein Lektor wenigstens einmal das vorher lesen und bedenken sollte, was er hernach verkündigen soll? Ist es vorstellbar, dass er beim ihm zugetragenen Akt, der vormals nicht grundlos einem Weiheamt vorbehalten war, in prima vista wirklich voll bei der Sache ist und weiß was er da vorträgt? Wenn man sich einschlägige Literatur (pastorale Leitlinien etc.) so anschaut, bekommt man den Eindruck, dass es entscheidender für einen Lektor ist, dass er Augenkontakt mit seinen Zuhörern sucht, als dass er selber begreift, was er ließt.

Was den Zelebranten anlangt... Ist es vorstellbar, dass er, gerade noch schnaubend in die Sakristei gestürzt, nachdem er sich von Schreibtisch und Kugelschreiber losgerissen, sogleich in der rechten innerer Haltung am Altar steht? (<schwerm> Stufengebet... hach... </schwerm>)

Natürlich kann man niemandem ins Herz schauen. Aber ein gemeinsames Gebet von Priester und MInistranten zur "Bereitung" auf die Messe ist doch nicht zuviel verlangt... oder? Wenigstens ein Moment der Ruhe und Besinnung muss doch immer drin sein!