Erstes Beispiel:
In Punkt 4.6 möchte man sich gerne auf den großen Kirchenlehrer Augustinus berufen für die Idee, dass die evangelische und katholische Gottesdienstpraxis im Grunde nur Ausdruck einer zu respektierenden Vielfalt sei. Sodann wird behauptet: Die von Augustinus „geforderten konstitutiven Elemente, die unbedingt zu beachten seien, sind erstaunlich wenige.“ Man unterlässt es freilich, den Kirchenlehrer zu zitieren oder auch nur auf eine konkrete Textstelle zu verweisen, sondern spricht nur von „einem Brief an den Bischof Januarius“ (immer ein guter Anlass zur Skepsis!).
Also: Worum geht es? Der Kirchenlehrer wurde von Januarius, einem „Sohn im Geiste“, gefragt, ob es denn legitim sei, was dieser in manchen Ortkirchen an religiösen Praktiken beobachtet hat. Darauf sagt Augustinus (ich vermute, auf diesen Satz beziehen sich die Autoren von GTH in ihrer ersten diesbezüglichen Behauptung): „Ein verständiger und ernsthafter Christ hält nun nicht den einen Gebrauch für besser, den anderen für schlechter, sondern er schließt sich dem Brauche der Gemeinde, bei der er sich gerade befindet, an.“
Die Autoren von GTH tun so, als wäre dieser Standpuntk Ausgustins auf die Unterschiede zwischen Katholiken und Protestanten anwendbar. Aber um welche „Bräuche“ geht es hier? Zunächst muss man wissen, dass Augustinus sehr klar unterscheidet zwischen Bräuchen die auf der Offenbarung in der Schrift beruhen, solchen die, auf die Offenbarung gegründet, von den Konzilien festgesetzt und von der ganzen Kirche als verbindlich anerkannt sind, und solchen Bräuchen, die nur lokale Relevanz haben. Die in Frage stehenden Punkte, um die es in diesem Austausch zwischen Januarius und Augustinus geht sind: Die Häufigkeit der Kommunion (täglich oder nur am Sonntag?), örtlich anzutreffende Milderungen des Fastens in der Fastenzeit (regelmäßige Bäder) und der Zeitpunkt der Kommunion an Gründonnerstag (vor oder nach dem Essen?). Um es gleich vorweg zu nehmern: Die in Frage stehenden Punkte gehören allesamt der letzteren Kategorie an: regionale Bräuche, die weder in der Schrift vorgegeben, noch von der Kirche allgemein vorgeschrieben sind.
Nachdem Augustinus an einigen Beispielen dargelegt hat, was für die ganze Kirche gilt (die Feier von Ostern, Himmelfahrt und Pfingsten), schreibt er: „Andere Gebräuche sind verschieden nach Gegend, Land, Ortschaft. So fasten einige am Sabbate, andere nicht. Einige empfangen täglich den Leib und das Blut des Herrn, andere nur an bestimmten Tagen. An einigen Orten unterbleibt das heilige Opfer keinen Tag, an anderen wird es nur am Sabbat und am Sonntag, an anderen wieder nur am Sonntag dargebracht. Diese und ähnliche Gebräuche derart können nach freier Wahl beobachtet werden.“ Und genau hieran schließt sich das zuvor zitierte Plädoyer zum Respekt vor anderen Bräuchen an. Und direkt im Anschluss an selbiges Zitat heißt es: „Denn was offenbar weder gegen den Glauben noch gegen die guten Sitten verstößt, das ist als indifferent zu betrachten und muß beobachtet werden im Anschlusse an jene, bei denen man sich befindet.“
Der Punkt ist: Aus katholischer Sicht verstößt die protestantische Auffassung (und auch die in „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ dargelegte Aufassung) dem Glauben der Kirche und zwar in vielfacher Hinsicht (um nur die wichtigsten Punkte zu nennen: Kirchenverständnis, Amtsverständnis, Opferverständnis…); ebenso verstößt die katholische Auffassung gegen den Glauben der Protestanten. Das ist der Grund, warum wir von einer „getrennten Christenheit“ sprechen und warum es „ökumenische Gespräche“ gibt.
Dass man sich dann noch im selben Abschnitt auf den Libellus ad Leonem X beruft, der die Vielfalt der in der Grabeskirche in Jerusalem um das Jahr 1500 gefeierten Riten rühmt, ist absolut lächerlich: Zu dieser Zeit waren sich alle Christen der verschiedenen west- und ostkirchlichen Traditionen in ihre Verständnis der Eucharistie einig: Es ist das wahre Fleisch und Blut des Erlösers, das geopfert wird. Das trifft übrigens bis heute auf die in der Grabeskirche vertretenen Riten zu, zumal Protestanten, verglichen mit den in der Grabeskirche vertretenen Kirchen, deutlich weniger Interesse an diesen historischen heiligen Stätten haben (ähnlich wie sie auch weniger Interesse an Reliquien haben). Das Dokument gesteht sogar selbst ein, dass der Bezug auf die Liturgie in der Grabeskirche um 1500 für einen Vergleich völlig unbrauchbar ist: Es redet an ganz anderer Stelle von „Elementen der Gestaltung“ von Liturgie, die „beginnend im 16. Jahrhundert[!] und fortdauernd bis heute“ als trennend empfunden werden... Na, wer daran wohl schuld ist? Bestimmt die Katholiken, die sich mit allen Ost- und altorientalischen Kirchen bis heute in ihrem Verständnis von der Eucharistie einig sind!
Man sieht also wie hier historische Befunde behandelt werden: Auf dem Niveau von Klischees und unter Verfälschung des damaligen wie des heutigen Kontextes. Genau so scheint auch das historische Faktum der Kirchenspaltung behandelt zu werden.
Zweites Beispiel:
In Punkt 5.6.1 ist zu lesen: „Die liturgischen Feierformen des Abendmahls/der Eucharistie sind in allen Konfessionen in unterschiedlichem Maße regional geprägt“. Der Satz vermittelt den Eindruck, als wolle er nur sagen, dass innerhalb des Protestantismus und innerhalb des Katholizismus jeweils regionale Prägungen der je eigenen Bräuche existieren, was natürlich ein triviales Statement ist. Gegen Ende des Abschnitts tritt jedoch eine recht ausgeklügelte sprachliche Verschiebung ein, die darauf zielt, die Unterschiede zwischen Protestanten und Katholiken, ganz im Sinne des zuvor behandelten irreführenden Bezugs auf Augustinus, geradezu unter diese regionalen Unterschiede zu summieren.
Um dorthin zu gelangen verdreht man faktisch die Prioritäten: Das Wichtigste wird wie das Unwichtigste behandelt. So fängt man in dem Abschnitt damit an, über Kirchenlieder zu sprechen und über zuweilen regional anzutreffenden liturgischen Tanz. Sodann geht es recht ausführlich um Leseordnungen und deren unterschiedliche Verbindlichkeit. Schließlich werden Schuldbekenntnis und Vergebungsbitte in aller Knappheit als „feste Bestandteile“ (mit Variationen) benannt. Und dann, wie als sei es eine nachklappende Nebenbemerkung, wird erwähnt, dass „Analoges“ (also, dass es sich um „feste Bestandteile“ handelt) auch für „das Gedächtnis der Einsetzung des Abendmahls/der Eucharistie durch Jesus Christus“ sowie für bestimmte Gebete (z.B. Sanctus), Glaubensbekenntisse und Segenshandlungen gelte. Daher, so heißt es schließlich, „überwiegt somit der Eindruck, dass wesentliche Bestandteile der Abendmahlsliturgie sowie der Feier der Eucharistie übereinstimmen.“
Mal davon abgesehen, dass Katholiken nur einmal im Jahr „das Gedächtnis der Einsetzung der Eucharistie“ feiern – nämlich an Gründonnerstag; an allen anderen Tagen feiern sie schlicht die Eucharistie, die Formulierung spart also den wesentlichen Sinngehalt der Eucharistie gekonnt aus und reduziert sie auf ein bloßes Gedächtnis –, sei auf die äußerst geschickte Komposition des ganzen Abschnitts aufmerksam gemacht: Den weitaus größten Raum nehmen Kirchenlieder, liturgischer Tanz und Leseordnungen ein, der wesentlichste Teil – die Eucharistie – taucht nur wie in einer Nachbemerkung und innerhalb einer Aufzählung auf. Auf diese Weise erreicht man genau das, was man abschließend feststellt: Es entsteht der Eindruck(!) einer Übereinstimmung im Wesentlichen, während man in Wahrheit das Wesentliche so klein, nebensächlich und nichtssagend wie nur irgend möglich dargestellt hat.
Strategie und Gedankengang des ganzen Dokuments sind in diesem Beispiel gewissermaßen „im Kleinen“ deutlich sichtbar: Es ist ein Taschenspielertrick, der die Perspektive so verdreht und das Wesentliche so kastriert, dass man anhand der kümmerlichen Reste eine Übereinstimmung behaupten kann.
Drei abschließende Gedanken dazu:
Das Dokument „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ behauptet Einigkeit im Verständnis des Herrenmahls, verschweigt aber wesentliche Elemente des katholischen Eucharistieglaubens oder bestreitet sie sogar ausdrücklich (z.B. die Notwendigkeit eines geweihten Amtes und die wesensmäßig enge Beziehung zwischen Kirche und Eucharistie). Selbstbewusst verortet sich das Dokument in einer Zeit der „Ernte der Früchte der bisherigen ökumenischen Dialoge“… wenn das aber die Früchte sind, dann ist der Baum, von dem sie kommen, todkrank und muss dringend „umgehauen und ins Feuer geworfen“ werden (vgl. Mt 7,19)… Das mit der Berufung auf das Gewissen des Einzelnen ist darum auch nur eine Farce, denn ein Gewissen, das mit diesem Dokument gebildet ist, ist ein bewusst in die Irre geführtes, zumindest aber ein zutiefst uninformiertes. Das Dokument ist eine bewusste, gut durchdachte Irreführung und ich bin froh, dass man das auch in Rom sehr deutlich sieht. (Es schmälert aber nicht das Selbstbewusstsein der Autoren, immerhin wurde dieses Dokument eines innerdeutschen ökumenischen Arbeitskreises in seiner Buchform zweisprachig deutsch-englisch herausgebracht... man wähnt sich also offenkundig als Vorreiter und Lehrer der weltweiten Christenheit.)
Wenn nun medial behauptet wird, die Rüge aus Rom würde ja nur dieses Dokument treffen und nicht den Plan, beim kommenden Ökumenischen Kirchentag Interkommunion aus Gewissensgründen zu praktizieren, dann ist auch das eine bewusste Irreführung, zumal der Brief deutlich sagt: „Die Lehrunterschiede sind immer noch so gewichtig, dass sie eine wechselseitige Teilnahme am Abendmahl bzw. an der Eucharistie derzeit ausschließen. Das Dokument kann daher auch nicht als Leitfaden für eine individuelle Gewissensentscheidung über eine Hinzutreten zum Abendmahl bzw. zur Eucharistie dienen.“ Es ist sogar noch mehr: Das Dokument legt großen Wert darauf, dass nach einer langen Zeit des theologischen Diskurses nun die Zeit der praktischen Verwirklichung gekommen sei... zu behaupten, der Brief aus Rom würde nur das Dokument treffen, nicht aber die Praxis, ist eigentlich ein Eingeständnis, dass alles vorherige Reden bedeutungslos war. Damit relativieren die Verteidiger des Dokuments dieses selbst bis zur Unkenntlichkeit.
Das vielleicht traurige ist, und darauf geht auch der kritische Brief aus Rom in seinem Anhang ein, dass das Dokument im Vergleich mit anderen ökumenischen Bemühungen, etwa mit den Lutheranern, einen echten Rückschritt bedeutet und es zugleich nur die Wirkung haben kann, dass es die Gräben zwischen der katholischen Kirche und dem orthodoxen Christentum vertieft, denn es gibt den Glauben auf, der für Katholiken und Orthodoxe zentral ist. Also ist damit nicht nur der katholische Glauben faktisch verraten, sondern auch dem Anliegend er Ökumene wird ein Bärendienst erwiesen. Man könnte lachen, wenn es nicht so ernst und schrecklich wäre.
Nachtrag: Hier geht's zu Teil 2.
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