Ein unsystematischer und unvollständiger
Kommentar zum
Responsum ad dubium
der Kongregation für die Glaubenslehre über die Segnung
von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts [HIER herunterzuladen]
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Sofort wird klar – was aber
	nur bemerkt, wer ehrlich und unverbrettert ließt –, dass es in
	diesem Responsum nicht um die Segnung von (Einzel)Personen geht,
	sondern um die Segnung einer Verbindung von Personen, also um eine
	Lebensform, allgemeiner gesagt: um eine Handlung oder ein Tun von
	Personen. In den Kommentaren und Entgegenungen auf das Responsum,
	selbst in Wortmeldungen mancher Bischöfe, wurde der Eindruck
	erweckt oder sogar ausdrücklich so gesagt, dass diese römische
	Äußerung gegen die Segnung homosexuell empfindender Menschen
	gerichtet ist. Wie es der Text mehrfach(!) unmissverständlich
	deutlich macht, ist genau das nicht gemeint. Sogar weltliche Medien
	schaffen es, die im Dokument ausgedrückte Unterscheidung zwischen
	Sünde und Sünder deutlich hervorzuheben, beispielsweise
	tagesschau.de (hier),
	schade, dass manche kirchlichen Persönlichkeiten dazu nicht in der
	Lage sind. 
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Ein Beispiel
	ist hier Bischof Overbeck in Essen, der verlauten ließ „Wir
	werden mit unseren seelsorglichen Angeboten auch weiterhin alle
	Menschen begleiten, wenn sie darum bitten – ganz gleich in welcher
	Lebenssituation.“ (hier)
	Mit dieser Äußerung erweckt er den Eindruck, Rom habe die
	Seelsorge für homosexuell empfindende Menschen untersagt, wogegen
	er sich nun mutig zur Wehr setzt. Dabei tut Rom eigentlich das
	genaue Gegenteil (s.u.). Eine ehrliche (und von Einsicht zeugende)
	Antwort wäre es gewesen, wenn der Bischof gesagt hätte, man werde
	das römische Responsum als Anspron nehmen, die entsprechende
	Seelsorge weiter zu fördern, denn genau dazu regt es ja auch an. 
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Es ist im
	christlichen Denken schon immer eine Grundkonstante, zwischen dem
	Sünder und der Sünde zu unterscheiden. Der Sünder hat ein Anrecht
	auf unsere Liebe und unseren Segen, weil er diese Liebe und diesen
	Segen auch fraglos von Gott erhält. Seine sündhaften Handlungen
	haben diesen Anspruch jedoch nicht, weil er ihnen auch von Gott her
	nicht zukommt: Gott segnet nicht die Sünde (vgl. Gal 2,17). Paulus
	sagt „Segnet,
	die euch verfolgen“
	(Röm
	12,14), er
	sagt nicht „Segnet die Verfolgung“. Jesus sagt „Liebt eure
	Feinde und betet für die, die euch verfolgen“ (Mt 5,44), er sagt
	nicht „Betet dafür, dass die Verfolgung gelingt“. In gleicher
	Weise sollen wir z.B. für einen Ehebrecher beten und ihn segnen,
	aber unter keinen Umständen dürfen wir den Ehebruch segnen, egal
	wie sehr der Ehebrecher und seine Geliebte meinen, sich zu „lieben“. 
AUF DAS VORGELEGTE DUBIUM: 
Hat
die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen
Geschlechts zu segnen?
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Es sei das Augenmerk auf die
	Wortwahl gerichtet: Gefragt wird nämlich nicht, ob die Kirche
	willens ist, oder ob sie in der Lage dazu ist, etwas zu tun. Sondern
	es wird gefragt, ob sie die Vollmacht hat, etwas zu
	tun. Es geht also nicht darum, ob die Kirche das in Frage Stehende
	tun kann, sondern ob sie es darf. Das „Können“
	ist derweil vom „Dürfen“ abhängig, denn was nicht erlaubt ist,
	entfaltet in diesem Sinne auch keine Wirkung, ist nicht gültig, ist
	null und nichtig: Wenn ich beispielsweise als nicht bevollmächtigte
	Person ein Dokument unterschreibe, dann „kann“ ich diesen
	mechanischen Vorgang des Unterschreibens zwar offensichtlich
	tätigen, aber weil ich diese Unterschrift auf diesem Papier nicht
	leisten darf, weil ich nicht die Vollmacht dazu habe, ist meine
	Unterschrift Bedeutung- und Wirkungslos und bewirkt höchstens
	Verwirrung, Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand
	zur Bereinigung des Fehlers. 
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Wann immer eine Frage
	auftaucht, in der es darum geht, ob die Kirche etwas tun darf,
	geht es folglich nicht um etwas, das in der Verfügungsgewalt der
	Kirche steht. Denn dürfen und nicht-dürfen geschieht nicht aus
	einem
	selbst heraus, sondern es
	ist auferlegt von dem, der
	die Regeln aufgestellt hat.
	Vollmacht wird einem durch
	Bevollmächtigung zuteil. (Die
	Alternative ist Selbstermächtigung, etwas, das gewöhnlich nicht
	gewaltfrei abläuft.) Also:
	Die Frage behandelt nicht etwas, das in der Kompetenz oder
	Beliebigkeit der Kirche
	liegt, sondern etwas, das ihr vorgegeben ist. Ginge es nur um ein „Können“, ließe sich fragen, ob die Kirche nicht einfach den nötigen „Mut“ aufbringen könnte, um es zu tun... Wenn ihr aber die Vollmacht fehlt, dann kann sie das nicht eigenmächtig ändern.
 
 
- 
Nicht
	„Rom“ übt hier „Macht“ aus, wie es gerne dargestellt wird,
	sondern „Rom“ stellt gerade fest, dass es diesbezüglich keine
	Macht hat! Dass es auch in
	Sachen Religion
	gewalttätige Selbstermächtigung gibt, wissen wir aus Jesu eigenem
	Mund, wenn er über das Schicksal des Täufers Johannes (und
	sein eigenes) spricht: „bis
	heute wird dem Himmelreich Gewalt
	angetan und Gewalttätige
	reißen es
	an sich.“ (Mt 11,12)
	Gemeint ist ein
	gewalttätiges Auflehnen gegen die Umkehrpredigt des Täufers, das
	dann auch folgerichtig auf die Umkehrpredigt Jesu weiterwirkte und
	noch bis heute wirkt. Das Aufbäumen von Theologenschaft und
	Bischofsclique gegen diese „römische Note“ ist m.E. nichts
	anderes als die (verbal) gewalttätige Auflehnung gegen das
	Himmelreich (= die Herrschaft Gottes), von der Jesus sprach. 
- 
Übrigens: Die
	gleiche Formulierung bzgl.
	der Vollmacht findet sich
	z.B. auch in Ordinatio
	sacerdotalis, womit die
	Unmöglichkeit der Spendung des Weihesakraments an Frauen
	festgestellt wurde. Auch Johannes Paul II. verkündete damals nicht, dass die Kirche dies nicht tun könne oder wolle, sondern, Zitat: „dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden“ (Nr. 4). 
 
 
WIRD GEANTWORTET: 
Nein.
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Manche
	Reaktionen stören sich an dem, was sie als „schroffes Nein“
	oder dergleichen bezeichnen. Sogar manche Theologen stoßen in
	dieses Horn. Dazu muss man wissen, worauf auch der Kommentar zum
	Responsum hinweißt, dass ein Responsum grundsätzlich
	mit „Ja“ oder „Nein“ antwortet, die zugrundeliegende frage
	(dubium) ist entsprechend stets so gestellt, dass eine
	Ja/Nein Antwort möglich ist. Das ist in diesem „Literatur-Genre“
	so und hat nichts mit Schroffheit zutun. Hätte die Frage anders
	gelautet, z.B. „Muss ein Priester die Segnung eines homosexuellen
	Paares unterlassen?“, wäre ein ebenso „schroffes“ Ja als
	Antwort gekommen. Eine Frage die nicht mit Ja oder Nein beantwortet
	werden kann, wäre nicht in der Form eines Responsum
	beantwortet worden, sondern dann womöglich als Instruktion oder
	Brief oder dergleichen… Mehr steckt nicht hinter dem angeblich
	„schroffen“ „Nein“. 
Erläuternde Note
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	Wir können uns freuen, dass es erläuternde Noten gibt. Das war
	nicht immer so und das ist für die Autorität der gegebenen Antwort
	auch nicht erforderlich. Das Responsum wäre genauso gültig
	und verbindlich ohne eine erläuternde Note. Sie ist eine Hilfe zum
	Verständnis und zur Vermittlung. Wie sich zeigen wird, zeigt diese
	Note ein hohes Maß an pastoralem Einfühlungsvermögen und
	Realitätssinn bei den Verfassern. Ironischerweise spricht man ihnen
	genau das derzeit ab, während die so Absprechenden (bewusst oder
	aus Ignoranz) genau die Missverständnisse wiederholen, die mit
	dieser Note geklärt und beantwortet werden. 
In einigen kirchlichen Bereichen verbreiten sich Projekte und
Vorschläge von Segnungen für Verbindungen von Personen gleichen
Geschlechts.
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Inzwischen hat es sich medial herumgesprochen, dass dieses
	Responsum vermutlich auf eine Anfrage aus dem deutschen
	Sprachraum antwortet, und dass es daher auch besonders auf diese
	Länder gemünzt ist. Bekanntlich werden in den meisten Bistümern
	inzwischen solche Segnungen vorgenommen und von offizieller Stelle
	zumeist stillschweigend geduldet. Manche Bischöfe haben auch schon
	ganz offen solche Feiern angeregt. 
Nicht selten sind solche Projekte durch den aufrichtigen Willen
motiviert, homosexuelle Personen anzunehmen, sie zu begleiten und
ihnen Wege des Glaubenswachstums anzubieten, „damit diejenigen,
welche die homosexuelle Tendenz zeigen, die notwendigen Hilfen
bekommen können, um den Willen Gottes in ihrem Leben zu begreifen
und ganz zu erfüllen“.
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Faktisch herrscht wohl meistens eine Einstellung vor, die
	den Willen Gottes für das Leben des Menschen mit seinem faktischen
	Leben gleichsetzt. Wie immer jemand lebt, was immer er tut und will,
	das wird als der Wille Gottes für sein Leben propagiert. Der
	Maßstab ist meist also nicht der Wille Gottes, sondern der Wille
	des Menschen: Wie er leben will, das ist maßgeblich. Der Anspruch
	einer Lebensänderung die nicht dem eigenen Willen entspricht, kommt
	in den meisten pastoralen Papieren und Praktiken nicht vor. 
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	Die Bibel weiß es besser: „Meine
	Gedanken sind nicht eure
	Gedanken und eure
	Wege sind nicht
	meine Wege“ (Jes
	55,8). Wir wissen, dass sogar ein christliches Bekenntnis nicht
	ausreicht, um gerettet zu werden, solange nicht auch unser Handeln
	dem Bekenntnis entspricht; und das heißt, solange unser Handeln
	nicht konsequent an den Plänen bzw. am Willen Gottes ausgerichtet
	ist: „Herr! Herr!, wird in das Himmelreich kommen, sondern wer den
	Willen meines Vaters im Himmel tut.“ (Mt 7,21; vgl. 12,50) Das
	Entscheidende ist der Weg Gottes, der nichts anderes meint als die
	Befolgung seines Willens: „Du sollst die Gebote des Herrn,
	deines Gottes, bewahren, auf seinen Wegen gehen und ihn fürchten.“
	(5Mos 8,6) 
Auf diesen Wegen können das Hören des Wortes Gottes, das Gebet,
die Teilnahme an liturgischen Handlungen der Kirche und praktizierte
Nächstenliebe eine wichtige Rolle bei der Förderung von Bemühungen
spielen, die eigene Lebensgeschichte zu deuten sowie frei und
verantwortungsbewusst die eigene Taufberufung anzunehmen,...
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Das ist ein ungemein wichtiger Punkt: Es wird klar, dass
	die Teilnahme und Teilhabe am Leben der Kirche sehr viel mehr
	beinhaltet, als die oft geforderte „Anerkennung“ durch eine
	öffentliche Zeremonie. Die Realität ist häufig gerade die, dass
	solche Zeremonien, deren Inhalt meist nicht verstanden, und die
	daher mit eigenen „Inhalten“ gefüllt werden, einen Gutteil
	unserer pastoralen Anstrengungen einnehmen: Die so genannten
	Kasualien (Taufe des Kindes, Erstkommunion, Firmung, Trauung,
	Beerdigung) werden noch relativ viel nachgefragt, aber sie entfalten
	faktisch keine Tiefenwirkung mehr. Sie werden innerhalb eines in
	hohem Maße standardisierten und ebenso flachen Kirchen- und
	Gottesbildes (ein säkularisiertes Christen- und Gutmenschentum,
	wenn man so will) als Gestaltungselemente für Familienfeiern udgl.
	angefragt, aber nicht als Vollzüge des christlichen Glaubens.
	Dementsprechend sind, wenn es um „Teilhabe an Kirche“ geht,
	meist auch nur solche formalisierten und öffentlichen Aktionen im
	Blick. Das Glaubensleben, also die bewusste Annahme der
	Taufberufung, umfasst mehr; einiges wurde hier genannt. 
... weil „Gott jeden Menschen liebt. Und Gleiches tut auch die
Kirche“, indem sie jede ungerechte Diskriminierung ablehnt.
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Wird später noch relevant: Die Kirche lehnt ungerechte
	Diskriminierung ab. Das gleiche tut auch der Staat. Wie wir aus der
	Geschichte wissen, ist das leider sowohl bei der Kirche als auch
	beim Staat durchaus nicht selbstverständlich. 
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Nun behaupten manche anlässlich des Responsums,
	etwa der „Schweizerische Katholische Frauenbund“ (hier),
	es gäbe nicht soetwas wie eine gerechte Diskriminierung,
	Diskriminierung sei immer ungerecht. Das ist natürlich
	Quatsch, denn sowohl im Staat, als auch im gesellschaftlichen Alltag
	und so auch in der Kirche gibt es massenweise gerechte
	Diskriminierungen, d.h. eine Ungleichbehandlung von Personen anhand
	bestimmter Parameter. Beispiele gefälligst? Hier: Wenn jemand im
	Gefängnis sitzt und nicht nach belieben die Welt bereisen darf,
	dann handelt es sich dabei um eine gerechte Diskriminierung. Der
	Staat hat das Recht, Menschen auf diese Weise (gerechter Weise) zu
	diskriminieren, z.B. in der Form der Strafe für begangene
	Verbrechen. Aber auch jedes Schild an einer Tür „Zutritt
	verboten“, „Privat“, „Nur für autorisiertes Personal“ ist
	eine gerechte Diskriminierung, denn allen nicht Berechtigten wird
	der Zutritt verwehrt. Oder wenn ein Ladenbesitzer sich entscheidet,
	aus einem gerechten Grund einen potentiellen Kunden nicht zu
	bedienen, dann ist das eine gerechte Diskrimierung. Oder wenn der
	Busfahrer mich nicht mitnehmen will, weil ich keine Fahrkarte habe
	(und auch keine kaufen will), dann ist das eine gerechte
	Diskriminierung. Ein wichtiges Stichwort hier ist das „Hausrecht“.
	Das gibt es aber auch anderswo, z.B. wenn Grundstücke verlost
	werden: Wer kein Los kauft, wird diskriminiert, indem er nicht an
	der Verlosung teilnehmen darf. Wer eine Niete gezogen hat wird
	diskriminiert, indem er kein Grundstück bekommt. Überall gibt es
	gerechte Diskriminierung. Flapsig gesprochen: Wie der ÖPNV,
	so hat auch die Kirche Regeln, und wer sich nicht an sie hält, hat
	keinen Anspruch darauf, „bedient“ zu werden, er wird dann
	folglich gerechterweise diskriminiert. 
Unter den liturgischen Handlungen der Kirche sind Sakramentalien
von besonderer Bedeutung: als „heilige Zeichen, durch die in einer
gewissen Nachahmung der Sakramente Wirkungen, besonders geistlicher
Art, bezeichnet und kraft der Fürbitte der Kirche erlangt werden.
Durch diese Zeichen werden die Menschen bereitet, die eigentliche
Wirkung der Sakramente aufzunehmen; zugleich wird durch solche
Zeichen das Leben in seinen verschiedenen Gegebenheiten geheiligt“.
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Diese allgemeine Darlegung konkretisierend: Der Segen über
	eine innige Verbindung zwischen zwei Menschen ist Hingeordnet auf
	die in Gottes Plan vorgesehene Verbindung par excellence, in der
	sich als ein tiefes/großes Geheimnis das Verhältnis zwischen
	Christus und seiner Kirche (Eph 5,32) bzw. zwischen Gott und Mensch
	sinnbildlich verdichtet: Die Ehe. 
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In der Geschichte der Kirche gab es auch die Tradition der
	Freundschaftssegnung, bei der eine besondere freundschaftliche Liebe
	zwischen zwei Menschen (meist zwischen zwei Männern) in einer
	eigenen Liturgie unter den Segen Gottes gestellt wurde. Diese so
	genannte „Adelphopoiese“ (gr.
	„Brudermachung“), im
	Deutschen spricht man von „Schwurbruderschaft“,
	gab es in der Westkirche bis ins 14., in der Ostkirche noch bis ins
	20. Jahrhundert.
	Vor ein Paar Jahren hat man versucht, hier soetwas wie eine Trauung
	Homosexueller oder doch zumindest die „Gutheißung“ (Segnung)
	gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
	zu erblicken… das stellte sich erwartungsgemäß als dummer Irrtum
	heraus und ist seit ein
	paar Jahren wieder in der Versenkung verschwunden.
	Es würde mich aber nicht wundern, wenn das demnächst von
	irgendwelchen „Theologen“ erneut herangezogen wird, was dann
	wiederum mühselig entkräftet werden muss… Stellte sich nämlich
	heraus: Menschen waren einstmals in der Lage, eine innige Beziehung
	zu pflegen,
	ja sogar Liebe für
	einen anderen Menschen
	zu empfinden, ohne jeglichen Wunsch, auch mit diesem zu kopulieren…
	Etwas, das in unserer hypersexualisierten Welt unvorstellbar
	geworden ist, daher auch das Unverständnis
	für diese historischen
	Zeremonien. 
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Im
	Grunde wäre es wünschenswert, wir würden „Liebe“ nicht immer
	eingleisig als sexuelle Liebe auffassen. Es gibt z.B. auch die Liebe
	in der Familie, für die es eigene Segensformen gibt
	(Familiensegen). Ob es für freundschaftliche „Liebesbeziehungen“
	wieder besondere liturgische Formen braucht, weiß ich nicht, aber
	sie würden in der gegenwärtigeen Situation jedenfalls
	ein gerütteltes Maß an Unterscheidung und Festigkeit im Glauben
	erfordern, um sie korrekt zu beurteilen und einzusetzen… 
	 
Der Katechismus der katholischen Kirche erläutert weiter:
„Die Sakramentalien verleihen die Gnade des Heiligen Geistes nicht
nach Art der Sakramente, sondern bereiten durch das Gebet der Kirche
vor, die Gnade zu empfangen und mit ihr mitzuwirken“ (Nr. 1670).
- 
In gewisser weise sind alle Sakramentalien mit Gebet
	verbundene Segnungen, denn sie alle dienen dazu, Gegenstände oder
	Personen in den Dienst (des Willens) Gottes zu stellen bzw. Gottes
	Zuwendung durch die Kirche auszudrücken. 
Zur den Sakramentalien gehören Segnungen, mit denen
die Kirche „die Menschen aufruft, Gott zu preisen, sie auffordert,
seinen Schutz zu erbitten und sie ermahnt, sich seiner Barmherzigkeit
mit der Heiligkeit des Lebens würdig zu erweisen“. Darüber hinaus
sind „sie in einer gewissen Nachahmung der Sakramente eingesetzt
und beziehen sich immer und hauptsächlich auf geistliche Wirkungen,
die sie kraft der Fürbitte der Kirche erlangen“.
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Wir erfahren: Ein
	Segen befähigt zur „Mitwirkung“, er entält eine Ermanung und
	er hat (hoffentlich) auch eine Wirkung.
	Ein Segen ist also
	kein
	Konsumgut – das man passiv
	empfängt, um dann weiter das zu tun, was man halt
	tun will –, sondern
	er wirkt und bewirkt etwas. 
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Festzuhalten ist,
	dass ein
	Segen an
	sich nicht an in der Vergagenheit liegende Vorausetzungen
	beim
	Empfänger
	gebunden ist,
	denn was auch immer in der Vergangenheit gewesen ist, wo auch immer
	der bisherige Weg langführte: Der Segen dient dazu, mehr auf den
	Wegen Gottes zu gehen. Ein Segen ist aus
	genau diesem Grund
	aber
	durchaus anspruchsvoll in
	Richtung Zukunft,
	und er bringt eine Verpflichtung mit sich bezüglich
	der Absicht (für diese Zukunft), mit der er empfangen wird. 
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Wenn „Segnen“
	bedeutet, jemandem das „gute
	Wort
	Gottes“
	zukommen zu lassen, dann kann dies immer nur in
	dem Sinn geschehen, dass das
	Segnen
	dazu
	dient, den
	Willen
	Gottes
	zu
	erfüllen:
	Das „Wort,
	das meinen Mund verlässt: Es kehrt nicht leer zu mir zurück, ohne
	zu bewirken, was ich will, und das zu erreichen, wozu ich es
	ausgesandt habe.“ (Jes 55,11) 
- 
Ganz gleich, ob
	wir Gegenstände, Tiere
	oder Menschen Segnen: Immer ist der Sinn des Ganzen
	dies, dass der Wille Gottes durch sie mehr erfüllt wird, dass das
	Leben von
	Gottes Geschöpfen
	gelingt und (mehr)
	Frucht bringt. Eine sündhafte Handlung kann folglich nicht gesegnet
	werden „auf dass sie gelinge“, der Versuch wäre nichts weniger
	als Blasphemie. Umso
	mehr
	sollen wir die so handelnden Menschen – Sünder,
	wie wir alle! – segnen,
	auf dass sie von ihrem sündigen Tun ablassen und
	sich auf den
	Weg Gottes begeben. 
- 
Hier wird auch
	einleuchtend, warum die Kirche Gegenstände segnet, nicht aber
	bestimmte
	Handlungen
	von Menschen: Gegenstände sind nicht sündhaft und sie können gar
	nicht sündigen, nur Menschen können das. Man kann Gegenstände
	zu sündhaften Zwecken
	gebrauchen, aber dann sündigt der Gebrauchende, nicht der
	Gegenstand. Der Spruch „Ihr segnet Kläranlagen, aber nicht
	Schwule“ ist also in mehrfacher Hinsicht fragwürdig:
	1. Segnen wir Schwule durchaus, nur nicht ihre „schwulen“
	Handlungen; wie
	wir jeden Sünder segnen, nicht aber die Sünden, die er begeht.
	2. Ist es ziemlich menschenverachtend, homosexuell empfindende
	Menschen mit unbelebten Gegenständen, erst recht mit Kläranlagen,
	zu vergleichen. Menschen können sich für oder gegen Gott, für das
	Gute oder für die Sünde entscheiden; Kläranlagen können dies
	nicht. Offensichtlich respektiert und
	schützt
	die Kirche die Würde dieser Menschen mehr als diejenigen,
	die solche
	dümmlichen Vergleiche anstellen. 
Um der Natur der Sakramentalien zu entsprechen, ist es deshalb
erforderlich, dass, wenn über einige menschliche Beziehungen ein
Segen herabgerufen wird, abgesehen von der rechten Absicht
derjenigen, die daran teilnehmen, die zu segnende Wirklichkeit
objektiv und positiv darauf hingeordnet ist, die Gnade zu empfangen
und auszudrücken, und zwar im Dienst der Pläne Gottes, die in die
Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig
offenbart sind. Mit dem Wesen der von der Kirche erteilten Segnung
ist daher nur vereinbar, was an sich darauf hingeordnet ist, diesen
Plänen zu dienen.
- 
Aufhorchen ließ mich hier das Wort „vollständig“. Die
	Pläne Gottes für seine Schöpfung sind durch Christus vollständig
	offenbar geworden. Dies bedeutet, dass es keine „neuen
	Erkenntnisse“ geben kann (weder aus Privatoffenbarungen, noch aus
	den oft herbeifabulierten „Humanwissenschaften“), die an diesem
	einmal geoffenbarten Willen Gottes etwas ändern können. Sein Wille
	ist es, dass wir durch Christus gerettet sind, dass wir uns von der
	Sünde entfernen und ihm zuwenden sollen. Punkt. Die Zehn Gebote
	sind keine Verhandlungssache. Ebenso wenig die Bergperedigt oder
	sonstwelche Weisungen, die die Kirche uns authentisch, im Gehorsam
	gegen den Willen Gottes vorlegt. 
- 
"Vollständig offenbart" heißt indes nicht, das
	dieser Plan auch schon vollständig von der Kirche erkannt und
	verstanden wird. Der Geist, der uns in die ganze Wahrheit einführt
	(vgl. Joh 16,13) ist ja nach wie vor am Wirken. Gleichwohl kann ein
	Fortschritt in diesem Verständnis nie dem bisherigen Weg
	widersprechen; es kann keine echte Einsicht aus dem Geist Gottes
	geben, die einer früheren Einsicht aus demselben Geist
	widerspricht. Was einmal als wahr erkannt wurde, bleibt wahr. Dies
	zu leugnen wäre Relativismus, der die Möglichkeit von Wahrheit
	ablehnt. 
- 
Außerdem: Der Segen gilt allem, „was an sich
	darauf hingeordnet ist“ Gottes Plänen zu dienen. Es geht also
	nicht um Dinge, von denen wir behaupten, sie würden diesen Plänen
	dienen, und es geht auch nicht um solche Dinge, deren Hinordnung auf
	diese Pläne durch menschliches Verhalten pervertiert wurde. Nicht
	menschlicher Wunsch und seine Einbildungskraft sind also maßgeblich,
	sondern die Dinge an sich. 
Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst
stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle
Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen
Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die
Lebensweitergabe offen ist) einschließen, wie dies bei Verbindungen
von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist.
- 
Achtung, wichtig: Was die Kirche über die Unmöglichkeit
	der Segnungen von Verbindungen zwischen Menschen lehrt, betrifft nur
	solche Verbindungen „die eine sexuelle Praxis außerhalb der
	Ehe einschließen“ und es betrifft alle Verbidnungen „die
	eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe einschließen“. Also auch
	alle heterosexuellen Beziehungen und Partnerschaften, auf die dies
	zutrifft. Die zuvor erwähnte Adelphopoiese,
	genau wie Segnungen für
	Familien oder solche zur Verlobung, sind darum unproblematisch. [Nun
	wird mancher
	sagen: „Ja, aber die Verlobten sind noch nicht verheiratet und die
	‚machen es‘ doch bestimmt schon!“ Das mag sein. Solange sie es
	nicht an die große Glocke hängen, geht die Kirche jedoch
	wohlwollend, gütig und
	barmherzig davon aus, dass
	sie „es“ nicht „machen“, sondern sich an die Lehre der
	Kirche halten – oder sich
	zumindest aufrichtig darum bemühen (im Falle des Scheiterns gibt es
	die Beichte). Das ist auch
	nicht soo wirklichkeitsfremd, wie es oft dargestellt wird, ich
	selbst kenne
	einige v.a. junge
	Menschen, die sich daran
	(ge)halten (haben),
	einschließlich meine Frau und mich.] 
- 
Nun hat man der Kirche (wiedermal) eine „Fixierung auf
	Sexualität“ vorgeworfen. Das ist natürlich Unsinn, denn wo ist
	hier die Fixierung? Wann hat sich die Kirche denn das letzte Mal
	über das Thema Sex geäußert? Ist länger her… also gibt es hier
	keine Fixierung. Da die Kirche aber zu allem, was zum Menschsein
	gehört, etwas zu sagen hat, kommt ab und an natürlich auch mal Sex
	zur Sprache, der gehört nämlich zum Menschsein dazu und ist sogar
	von quasi-sakramentaler Natur (eine sakramental geschlossene Ehe ist
	erst dann gänzlich unauflöslich, wenn sie „vollzogen“ wurde).
	Manfred Lütz sagte einmal pointiert „Sex ist ein Sakrament!“…
	so hoch, so wichtig, ja so heilig(!) schätzt die Kirche
	Sex(ualität) ein. 
- 
Nicht unwichtig ist, dass hier davon die Rede ist, dass
	eine Ehe per Definition „an sich für die Lebensweitergabe offen“
	ist. Denn nichts lieben Pharisäer mehr, als Haare zu spalten und
	darauf hinzuweisen, dass auch in Ehen zwischen Mann und Frau nicht
	immer Nachwuchs vorhanden ist, ob das denn gleichfalls „ungültige“
	Verbindungen seien… Das ist natürlich nur ein Ablenkungsmanöver.
	Das Entscheidende ist nicht, ob tatsächlich Kinder da sind, wie das
	„alttestamentlich“ zuweilen der Fall war (Unfruchtbarkeit als
	Zeichen für das Verfluchtsein von Gott), sondern ob die Verbindung
	„an sich offen“ für Kinder ist – die ja immer Geschenk
	Gottes, nie Verdienst, und nicht mit Gewalt (künstliche
	Befruchtung, Leihmutterschaft) zu erringen sind. 
- 
Diese Offenheit, die stets den Menschen als ganzen Betrifft
	(ein bloßes Gefühl genügt z.B. nicht) kann übrigens auch in
	heterosexuellen Verbindungen fehlen, weswegen etwa das bewusste
	Aussschließen von Nachwuchs ein Grund für die Nichtigkeit einer
	Ehe ist. Bei homosexuellen Paaren ist es so, dass sie, egal wie
	offen für Nachwuchs sie seelisch (gefühlsmäßig) oder geistig
	(willensmäßig) auch sein mögen, sie es als „ganze Menschen“
	(aus Seele, Geist und Körper) faktisch nicht sind und nicht
	sein können, denn zwei Männer oder zwei Frauen können
	keinen Nachwuchs hervorbringen, ganz egal wie sehr sie es wollen,
	fühlen oder wie gesund und fit sie sind. (Ein bewusstloser Mensch –
	sozusagen ohne „Geist“ – kann darum auch keine Ehe eingehen.) 
- 
„Aber was, wenn z.B. die Frau aufgrund einer Erkrankung
	keine Kinder bekommen kann, dann ‚kann‘ sie doch auch nicht
	‚körperlich offen‘ sein?“ Eine Krankheit ändert nichts an
	der genannten „Offenheit“, schließlich betrachten wir auch
	Krankheit nicht (mehr) als Hinweis auf eine Verfluchung durch Gott.
	Eine Erkrankung mit der sexuellen Orientierung eines Menschen zu
	vergleichen ist indes Unfug, Homosexualität ist keine Krankheit. 
Das Vorhandensein positiver Elemente – die in sich betrachtet
dennoch zu schätzen und hervorzuheben sind – in solchen
Beziehungen ist trotzdem nicht in der Lage, diese zu rechtfertigen
und sie daher rechtmäßig zum Gegenstand einer kirchlichen Segnung
zu machen, weil diese Elemente im Dienst einer Verbindung stehen, die
nicht auf den Plan des Schöpfers hingeordnet ist.
- 
Wichtige Unterscheidung: positive Elemente machen den
	Kontext, in dem sie eingebettet sind, nicht durch ihr bloßes
	Vorhandensein zu etwas Gutem. Wenn ein Ehebrecher mit seiner
	Geliebten „Werte“ wie Freundschaft, Hilfsbereitschaft und
	„Treue“ (haha!) pflegt, bleibt seine Beziehung zu ihr dennoch
	ein Ehebruch und also eine Sünde. Was immer es an „Positivem“
	in dieser Beziehung gibt, ist nicht wegen der (sündhaften)
	Beziehung da, sondern höchstens trotz dieser. Daher machen
	sie diesen Ehebruch nicht „gut“, sie „rechtfertigen“ den
	Ehebruch nicht, er bleibt Sünde und kann niemals von der Kirche
	(ab)gesegnet werden. Genau betrachtet fördern diese positiven
	Elemente hier sogar die Sünde, weil sie der sündhaften Beziehung
	mehr „Haltbarkeit“ verleihen… Es wird also klar: Auch an und
	für sich Positives wie z.B. „Hilfsbereitschaft“ kann
	pervertieren und gewissermaßen „im Dienst“ der Sünde stehen.
	Man kann das auch mit beliebigen anderen Szenarien durchspielen: Ein
	Missbrauchstäter, der die an sich positiven Elemente „Fürsorge“
	oder „Väterlichkeit“ pervertiert; oder das positive Element
	„kindliches Vertrauen“, das sein Opfer daran hindert, aus dieser
	schrecklichen Beziehung auszubrechen. Der Punkt ist: Nur weil ein
	Gefühl, eine Überzeugung, ein Wille oder eine charakterliche
	Eigenschaft an und für sich positiv ist, bedeutet dies nicht, dass
	sie auch in jedem Kontext Positives hervorbringt. Das bloße
	Vorhandensein „positiver Elemente“ hat darum keinerlei Gewicht
	für die Beurteilung des Kontextes in dem sie vorkommen, wenn dieser
	Kontext an sich schon sündhaft ist. [Die einzige zu stellende Frage
	ist also letztlich: Ist praktizierte Homosexualität, wie überhaupt
	praktizierte Sexualität außerhalb der Ehe, Sünde, oder ist sie es
	nicht? Bibel und Kirche sagen: ja, sie ist es.] 
- 
Heilsgeschichtlich gewendet sind „positive Elemente“
	wie Freundschaft, Vertrauen, Treue, Dankbarkeit etc. in einer Ehe
	nicht nur für das Gute, das die Ehe ist, förderlich, sondern sie
	haben selbst ihren Ursprung aus der Gnade, die dem ehelichen Bund
	zuteil wird. 
Da die Segnungen für Personen in Beziehung
zu den Sakramenten stehen, kann darüber hinaus die Segnung
gleichgeschlechtlicher Verbindungen nicht als zulässig angesehen
werden, weil sie in gewisser Weise eine Nachahmung oder einen
analogen Hinweis auf den Brautsegen darstellen würde, der auf den Mann und die Frau herabgerufen wird, die sich im
Sakrament der Ehe vereinigen, da „es keinerlei Fundament dafür
[gibt], zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan
Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in
einem weiteren Sinn“.
- 
Manche Kommentatoren meinen, die Kongregation würde hier
	eine Verwechslung zwischen einer sakramentalen Ehe und einer bloßen
	Segnung für eine Partnerschaft befürchten, was ein falsches
	Sakramentsverständnis auf Seiten der Kongregation sei. Antwort: 1.
	Ja und 2. Nein. 
- 
Zu 2.: Die Gefahr einer Verwechslung sieht die Kongregation
	zunächst im Blick auf den zur kirchlichen Trauung gehörigen
	Brautsegen, nicht im Blick auf das Sakrament. Aber das eine führt
	zum anderen: 
- 
Zu 1.: Die Gefahr einer solchen Verwechslung ist
	zweifelsohne real, denn bei Licht betrachtet wissen die meisten, die
	sich in unseren Kirchen „trauen“, nicht, was sie dort tun. Papst
	Franziskus hatte 2016 (in der konkreten Wortwahl wohl eher
	unüberlegt, der Sache nach aber nicht falsch) drastisch dargelegt:
	„sie wissen nicht, was sie sagen“, wenn sie sich das Ja-Wort
	geben. Er schließt daraus: „die große Mehrheit unserer
	sakramentalen Ehen“ sei daher „ungültig“. Der Papst stellte
	fest, dass „die Leute nicht wissen, was das Sakrament bedeutet“
	(hier).
	Dass die Erfragung des Konsenses ein sakramentaler Vollzug ist, ist
	den meisten überhaupt nicht bewusst. Oder überhaupt, was ein
	Sakrament ist. Mag sein, dass diese Erfragung für nicht wenige
	Paare nur so eine Art Willenserklärung ist, wie etwa bei der Taufe
	eines Kindes, wenn der Zelebrant fragt „Was erbitten Sie von der
	Kirche“ und man mit „die Taufe“ antwortet. Meist besteht das
	Entscheidende für die Paare darin „den Segen Gottes“ zu
	erhalten. Das ist für sich genommen auch schön und begrüßenswert,
	aber zuwenig. Und genau darum besteht die sehr reale Gefahr der
	Verwechslung mit anderen „Segnungen“. Da ist die
	Glaubenskongregation sehr hellsichtig und realistisch. 
- 
Zu glauben, die Menschen, die Adressaten solcher Feiern
	wären, würden hier die Unterscheidung klar haben, ist
	ausgesprochen unrealistisch. Von sonstigen Mitfeiernden und
	Außenstehenden ganz zu schweigen. Faktisch ist der Zustand der
	religiösen Bildung auf einem absoluten Tiefpunkt. Mir sind z.B.
	beruflich bedingt Ergebnisse von (nicht veröffentlichten) Umfragen
	aus österreichischen Diözesen bekannt, aus denen hervorgeht, dass
	viele der regelmäßigen Gottesdienstbesucher(!) nicht unterscheiden
	(können) zwischen einer Wort-Gottes-Feier mit Kommunionempfang und
	einer Eucharistiefeier. [Ich weiß zudem aus direkter Beobachtung,
	dass auch reichlich Theologen den wesentlichen Unterschied nicht
	benennen können.] Eine Segensfeier für ein Homosexuelles Paar wäre
	für die meisten Menschen genausowenig von einer Trauung
	unterscheidbar, zumal die umgebenden Feierlichkeiten außerhalb des
	Kirchenraums (und wohl schon die Deko und Gestaltung in demselben)
	gewiss auch keinen Unterschied deutlich machen würden. Selbst wenn
	den „Gesegneten“ der Unterschied bewusst und verständlich wäre:
	Es rechnet wohl niemand ernsthaft damit, dass sie diesen Unterschied
	dann auch in der Gestaltung der Feierlichkeiten kenntlich machen
	würden. 
Die Erklärung der Unzulässigkeit von Segnungen der Verbindungen
von Personen gleichen Geschlechts ist daher weder eine ungerechte
Diskriminierung noch enthält sie die Absicht, eine solche zu sein,
sondern ruft die Wahrheit des liturgischen Ritus in Erinnerung und
das, was dem Wesen der Sakramentalien zutiefst entspricht, so wie die
Kirche sie versteht.
- 
Jeder Mensch kann sich zu jeder Zeit den Segen Gottes
	„holen“, sei es im liturgischen Rahmen etwa am Schluss einer
	jeden hl. Messe oder im persönlichen oder gemeinschaftlichen Gebet
	(„Der Herr segne uns, er bewahre uns vor Unheil und führe uns zum
	ewigen Leben“); oder einfach indem er Gott darum bittet oder
	jemand anderen bittet, ihn zu segnen. Nichts und niemand hindert
	einen Menschen, Gottes Segen zu erhalten, am wenigsten die Kirche.
	Es gibt nur ein Hindernis zwischen dem Menschen und Gott: Die Sünde
	des Menschen. 
- 
Die Kirche segnet alle und sie betet für alle. Als
	Christen sollen wir auch homosexuell empfindende Menschen segnen.
	Nicht, weil sie homosexuell sind, sondern weil sie von Gott in diese
	Welt gestellt sind, von ihm als seine Geschöpfe geliebt und darum
	schon immer von ihm, Gott, gesegnet. Sündhafte Handlungen von
	Menschen können wir aber nicht segnen, weil sie nicht von Gott in
	die Welt gesetzt sind, sondern aus dem freien Willen der Menschen
	kommen. Zu glauben, alles was Menschen tun, habe ein Recht auf
	Segen, weil Gott doch alle (Menschen!) segne, ist ein grober Irrtum;
	man spiele das nur einmal mit anderen freien menschlichen Handlungen
	wie Mord, Ehebruch oder Diebstahl durch. Menschen können sündigen,
	d.h. sich von Gott(es Plan) abwenden, daher kann nicht alles, was
	Menschen tun, gesegnet werden. 
- 
Die Sünde ist Trennung von Gott und faktisch das
	Ausschlagen seines Segens. 
Die christliche Gemeinschaft und die geistlichen Hirten sind
aufgerufen, Menschen mit homosexuellen Neigungen mit Respekt und Takt
aufzunehmen; sie werden im Einklang mit der kirchlichen Lehre die am
besten geeigneten Wege zu finden wissen, um ihnen das Evangelium in
seiner Fülle zu verkünden. Diese Personen mögen gleichzeitig die
aufrichtige Nähe der Kirche anerkennen – die für sie betet, sie
begleitet, mit ihnen den Weg des christlichen Glaubens teilt – und
ihre Lehren mit aufrichtiger Bereitwilligkeit annehmen.
- 
Dieser Aufruf gilt eigentlich für alle Menschen. Faktisch
	kennen die meisten Getauften die (Moral)Lehre der Kirche nicht und
	sie leben sie folglich auch nicht (und sie können folglich auch
	nicht über ihren Sinn oder Unsinn urteilen). Die Umfrage im Vorfeld
	der Familiensynode hat diese weitestgehende Unkenntnis (bei
	gleichzeitiger blinder Ablehnung des nicht Bekannten) eindrücklich
	belegt, vgl. meine Anmerkungen dazu hier;
	in kurz: die Hirten und Theologen haben seit Jahrzehnten (spätestens
	seit Humanae vitae) ihre Pflicht diesbzeüglich sträflich
	vernachlässigt und geben „Rom“ die Schuld daran. Die Theologie
	hat diesen Irrweg befeuert. [Dieses ideologische Spiel geht sogar so
	weit, dass z.B. einige Bücher von Johannes Paul II., insbesondere
	„Liebe und Verantwortung“, jahrzehntelang vergriffen waren und
	ganz bewusst nicht nachgedruckt wurden, auch nicht als dieser große
	Papst starb und heiliggesprochen wurde (welche Chance, sein
	schriftliches Erbe gewinnbringend unters Volk zu werfen!…
	vertan…): der Kösel-Verlag saß auf den Rechten seiner deutschen
	Übersetzung von 1979 und tat nichts damit. Es musste erst von Josef
	Spindelböck eine neue Übersetzung aus dem Polnischen erstellt
	werden, damit dieses wichtige Buch den deutschsprachigen Leser über
	einen anderen Verlag wieder erreichen konnte. Solche Blockaden
	seitens der Verlage sind recht effektiv, wenn man bestimmte
	Positionen und Gedanken kleinhalten will, und es ist die Theologie,
	die hier Druck auszuüben vermag.] 
- 
Hierzulande hört man es nicht gern, das es tatsächlich
	homosexuell empfindende Menschen gibt, die sich bemühen,
	entsprechend der Lehre der Kirche zu leben. Allen Unkenrufen zum
	Trotz gibt es diese Menschen. Besonders hervorzuheben ist hier das
	seit über 40 Jahren aktive Apostolat „Courage International“,
	das sich genau dieser Menschen annimmt. Diese homosexuell
	empfindenden Menschen, die nach der Lehre der Kirche zu leben sich
	bemühen, die gibt es, und der Prozentsatz könnte u.U. (ist nur
	eine Mußmaßung meinerseits) sogar dem der Heterosexuellen ähneln,
	die dies gleichfalls tun wollen. 
- 
Ich bin mir derweil sicher: Würden die Hirten ihrer
	Pflicht nachkommen und diese Lehre (zunächst selbst kennen und)
	unverkürzt verkünden, würden sehr viel mehr Menschen nach ihr
	leben, denn diese Lehre ist befreiend, erfüllend und einfach schön.
	Meine Meinung? Die hierzulande durch viel theologische Propaganda
	und Falschinformation fast schon zum Schimpfwort gewordene
	„Theologie des Leibes“ ist Mark und Bein einer christlichen
	Lehre und Lebenspraxis von Liebe und Sexualität für das 21.
	Jahrhundert. Möge sich Gott der Hirten erbarmen, die seit
	Jahrzehnten ihre Pflicht so sträflich vernachlässigt haben... 
Die Antwort auf das vorgelegte Dubium schließt nicht aus,
dass Segnungen einzelnen Personen mit homosexueller Neigung gespendet
werden, die den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen
Gottes zu leben, wie sie in der kirchlichen Lehre vorgelegt werden;
sie erklärt jedoch jede Segnungsform für unzulässig, die dazu
neigt, ihre Verbindungen anzuerkennen. In diesem Fall würde die
Segnung nämlich die Absicht zum Ausdruck bringen, nicht bestimmte
Einzelpersonen dem Schutz und der Hilfe Gottes im oben genannten
Sinne anzuvertrauen, sondern einen Entschluss und eine Lebenspraxis
zu billigen und zu fördern, die nicht als objektiv auf die
geoffenbarten Pläne Gottes hingeordnet anerkannt werden können.
- 
Erneut erfahren wir, dass für den Empfang des Segens
	Gottes der Wille, die Absicht für die Zukunft entscheidend ist.
	Wenn ich davon ausgehe, dass mir der Segen Kraft für ein
	anstehendes Werk gibt, dann wäre es schlicht eine Gotteslästerung
	(eine Sünde gegen den Heiligen Geist [Mt 12,31]?), diese göttliche
	Kraft für eine Sünde, also die Abkehr von Gott und zum Schaden für
	mich und andere einzusetzen. Die Argumentation zielt also nicht
	darauf ab, Gottes Segen oder gar Gott selbst „in Schutz zunehmen“,
	wie manche meinen. Sondern es geht um den Schutz des Menschen vor
	noch tieferer Verstrickung in die Sünde durch die Vergötzung oder
	Fetischisierung des göttlichen Segens für sündige Zwecke. 
- 
Ein Segen ist immer eine Einladung (oder Aufforderung), auf
	dem Weg Gottes zu gehen. Er dient nicht unseren Wünschen, sondern
	dem Willen Gottes für uns. 
- 
„Gottes Pläne“… wie sehr stört man sich an diesem
	Begriff! Es wird als kaum zu überbietende Dreistigkeit gesehen,
	dass „Rom“ meint, die „Pläne Gottes“ zu kennen. Tatsächlich
	geht es hier nur um das, was ich bereits erwähnte: Die Kirche
	äußert hier keinen Machtanspruch (oder Wissensvorsprung), sondern
	sie weist auf ihre eigenen Grenzen hin, dass sie sich nämlich nicht
	gegen den geoffenbarten Willen Gottes erheben kann (zur Frage, ob
	praktizierte Homosexualität laut der Bibel Sünde ist, vgl. meine
	Überlegungen hier).
	Täte sie es, sie hörte auf, seine Kirche zu sein. 
Gleichzeitig erinnert die Kirche daran, dass Gott selbst nicht
aufhört, jedes seiner Kinder zu segnen, die in dieser Welt pilgern,
denn für ihn „sind wir […] wichtiger als alle Sünden, die wir
begehen können“. Aber er segnet nicht die Sünde und er kann sie
nicht segnen: Er segnet den sündigen Menschen, damit er erkennt,
dass er Teil seines Liebesplans ist, und sich von ihm verändern
lässt. Denn er „nimmt uns so, wie wir sind, aber lässt uns nie
so, wie wir sind“.
- 
Nochmal: Es ist zu unterscheiden zwischen dem Sünder und
	der Sünde, also zwischen dem Menschen und dem, was er tut. Wenn wir
	die Unterscheidung zwischen Sünder und Sünde nicht machen, dann
	müssten wir beides miteinander identifizieren – der Sünder ist
	die Sünde –, was dann nur zwei ungute Möglichkeiten bereithält:
	1) Wir verurteilen jeden Sünder endgültig, ohne Möglichkeit von
	Umkehr und Vergebung, denn es gibt ja keine Unterscheidung zwischen
	der Sünde und dem Sünder – das will offenkundig niemand und das
	ist auch nicht der Weg Gottes. 2) Weil wir den Menschen für absolut
	gut halten, müssen wir auch alle seine sündhaften Handlungen für
	gut erklären, also faktisch die Idee der „Sünde“ abschaffen,
	um nicht – was wir ja nicht wollen – in 1) zu geraten – das
	scheint es zu sein, was nicht wenige heute gerne hätten, aber auch
	das ist offenkundig nicht der Weg Gottes. Der Ruf Jesu zur Umkehr
	(Mt 3,2) ist der Beweis für die Notwendigkeit der Unterscheidung
	zwischen Sünder und Sünde, denn dieser Ruf setzt sowohl die
	Realität der Sünde voraus, als auch die Möglickeit, sich von ihr
	abzuwenden. 
- 
Die Logik Mensch gut = Handlung gut ist für mich eine
	Ausgeburt des Snobismus. Sowas kann nur jemand denken, der noch nie
	die Folgen eigener oder fremder Sünden an sich selbst oder an
	anderen erlebt hat. Hier kommt ins Spiel, was Bernhard Meuser in
	seinem Buch "Freie Liebe" beschrieben hat: die, die die
	kirchliche Moral abschaffen wollen, zeichnen z.B. homosexuelle
	Beziehungen immer nur in den schillernsten Farben. Alles super
	aufgeklärte und reife, tief gläubige Menschen die ausschließlich
	respektvoll, achtsam und liebenswürdig miteinander umgehen.
	Zugleich zeichnen sie Menschen, die an der kirchlichen Moral
	scheitern, als die Schlimmsten, weil sie es überhaupt versucht
	haben. In der Realität sind die hier in Frage stehenden gleichgeschlechtlichen Beziehungen
	meist alles andere als ideal: Monogamie ist eher die Ausnahme,
	Drogen, Alkohol und Promiskuität sind hier deutlich häufiger
	anzutreffen. Die traurige Ironie dabei ist freilich, dass es für
	das Scheitern an der kirchlichen Moral viel Hoffnung gibt, denn
	insbesondere die Beichte schenkt stets die Möglichkeit des neuen
	Anfangs, während das Scheitern außerhalb der Kirche sehr schnell
	in einen bodenlosen Abgrund führt… 
Aus diesen Gründen verfügt die Kirche weder über die Vollmacht,
Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts im oben gemeinten
Sinne zu segnen, noch kann sie über diese Vollmacht verfügen.
- 
Manche Kommentatoren
	behaupten, es gäbe in diesem Schreiben „dynamische
	Begrifflichkeiten“
	die eine Weiterentwicklung
	ermöglichen würden (hier).
	Der entscheidende Begriff
	hier (wie auch in Ordinatio
	sacerdotalis) ist
	jedoch, wie schon
	erläutert, der der
	Vollmacht,
	und der ist nicht dynamisch. 
- 
Was ich oben zur Vollmacht ausgeführt habe, wird hier am
	Ende des Dokuments noch überboten: Nicht nur hat die Kirche die
	Vollmacht nicht, sie kann diese Vollmacht überhaupt nicht
	haben; Die Kirche darf nicht nur solche Verbindungen nicht segnen,
	sie kann es gar nicht dürfen. Mehr Absolutheit und weniger
	„Dynamik“ geht nicht. 
- 
Die Kritiker werden nun erwidern:
	Dann nehmen wir uns eben diese Vollmacht, wir bevollmächtigen uns
	selbst. Und damit sind wir wieder bei Jesus: „bis
	heute wird dem Himmelreich Gewalt
	angetan und Gewalttätige
	reißen es
	an sich.“ (Mt 11,12)
	Nichts Neues unter der
	Sonne (vgl. Pred 1,9). 
Papst Franziskus wurde in der dem unterzeichnenden Sekretär
dieser Kongregation gewährten Audienz über das vorliegende
Responsum ad dubium samt der Erläuternden Note informiert
und hat ihre Veröffentlichung gutgeheißen.
- 
Der Münsteraner
	Dogmatiker Michael Seewald
	meint, mit dieser
	Wortmeldung aus Rom seien
	drei der synodalen Themen faktisch
	abgewickelt (hier):
	1) den
	Zölibat habe Papst Franziskus nach der Amazonassynode bekräftigt
	(z.B. hier);
	2)
	das Frauenpriestertum könne man sowieso vergessen (vgl. die
	entsprechende Stellungnahme der Glaubenskongregation aus dem Jahr
	2018, hier,
	worin die Lehre von Ordinatio sacerdotalis
	nochmals bestätigt wurde); 3) und
	nun sei auch die Frage nach
	der Segnung homosexueller Partnerschaften vom Tisch.
	– Ganz Unrecht hat der
	Dogmatiker
	nicht, er
	vergisst allerdings
	die Instruktion der
	Kleruskongregation vom
	Juni 2020
	(„Die pastorale Umkehr der
	Pfarrgemeinde“, hier),
	die klargestellt hat, dass Laien
	nicht Pfarrer sein können;
	damit ist auch das vierte Thema des suizidalen Weges eigentlich
	erledigt. Was dem Dogmatiker auch entgangen zu sein scheint (was
	man in Deutschland aber generell einfach nicht wahrnehmen wollte),
	ist, dass das hier nun
	behandelte Thema eigentlich
	bereits 2016 durch Amoris Laetitia
	Nr. 251 (hier)
	entschieden
	wurde, worauf sich das hier behandelte Schreiben ja auch maßgeblich
	stützt, da
	„es keinerlei Fundament dafür [gibt], zwischen den homosexuellen
	Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie
	Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn“. 
- 
Alle
	vier „Themen“ des synodalen Weges haben bereits ihre Absage vom
	Papst erhalten… Und nun? 
	
	
	
	
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 22.
Februar 2021, dem Fest der Kathedra Petri.
- 
Des Öfteren wird so getan, als ob dieses Verbot der
	Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen etwas Neues wäre. Das
	ist es natürlich nicht, denn die Kirche hat solche Segnungen nie
	gutgeheißen, auch schon vor dem 22. Februar 2021. Ausdrückliche
	„Verbote“ gibt es erst aus jüngerer Zeit, einfach weil es erst
	in jüngerer Zeit Forderungen und Versuche gibt, solche Segnungen
	durchzuführen. Das Responsum aus Rom bestätigt und
	bekräftigt jedoch nur, was vorher schon galt, insofern ist jede
	Empörung seitens kirchlicher Würdenträger oder aus der
	Theologenschaft entweder nur ein Schauspiel für die Medien, oder
	die sich so Äußernden hatten bislang wirklich keine Ahnung, was
	ihre Kirche lehrt. Ein gutes Beispiel bietet aktuell der in solchen
	Fragen des Öfteren sich äußernde Bischof Johan Bonny aus
	Antwerpen, der nach dieser Weisung aus Rom, medial gut platziert,
	sich nun für seine Kirche „schämt“ (hier).
	[Ich hatte mich vor einigen Jahren schonmal mit dem Wirrwar des
	Denkens dieses Bischofs befasst (hier).]
	Dass die Kirche Segnungen für gleichgeschlechtliche Verbindungen
	für unzulässig hält und sie auch vor diesem Responsum
	schon (auf lokaler Ebene) verboten wurden, lässt sich sogar ohne
	Rückgriff auf den Katechismus oder den Blick ins ferne „Rom“
	belegen: Im Jahr 2018 hat der Freiburger Erzbischof Stephan Burger
	im Anschluss an jene aus Amoris laetitia zitierte Stelle (Nr.
	251) für sein Bistum bereits die Segnung gleichgeschlechtlicher
	Paare ausdrücklich untersagt, ebenso Bischof Fürst von
	Rottenburg-Stuttgart (hier).
	Ein Jahr zuvor tat Bischof Genn in Münster das Gleiche (hier).
	Also: Die aktuelle „römische“ Weisung ist nichts Neues.