Die Krankheit, um die es sich hier
handelt, hat bereits der heilige Paulus vorausgesagt: »Denn es wird eine
Zeit kommen, da man die gesunde Lehre nicht erträgt, sondern sich nach
den eigenen Lüsten Lehrer beschafft, um sich das Ohr kitzeln zu lassen«
(2 Tim 4,3). Keine Zeit scheint ganz davon verschont zu werden, in der
unseren aber ist dieses Leiden wie eine Epidemie ausgebrochen.
Auffällig ist, daß Paulus den Professoren eine Hauptrolle bei seiner
Verbreitung zuweist. Es wird eine Zeit kommen, sagt er, da die Leute
hinter einem Schwarm von Lehrern herlaufen, weil ihnen die Ohren jucken.
Diese, wie es scheint, höchst ansteckende Krankheit hat ihren Herd bei
Professoren und Experten. Das Ohrenjucken wird so allgemein verbreitet
sein, daß man die Wahrheit nicht mehr wird hören können, sondern sich
vielmehr den Fabeln zuwenden wird, den »Mythen«, wie Paulus sagt. Ja, da
sind sie ja schon unsere lieben Mythen, die wir in so reichlichem Maße
konsumieren. Gewiß, aber nicht die großen, verehrungswürdigen Mythen,
die der Jugend der Menschheit angehören; unser Ohrenjucken hat es mit
sterilen, von Professoren verfertigten Mythen zu tun, vor allem mit dem
Mythos der Entmythologisierung.
Mit Ohrfeigen kann man dieser Ohrenerkrankung nicht beikommen. Das wäre
eine erbärmliche Medizin; denn dieser Schaden wird von Unterernährung
und einem erheblichen Vitaminmangel hervorgerufen.
(Aus: Jacques Maritain, Der Bauer von der Garonne)
Mittwoch, 25. September 2019
Dienstag, 24. September 2019
Marx der Pusher
Das Westfalen Blatt (und sicher auch andere Medien) zitiert heute mit einer dpa-Meldung Kardinal Marx so:
"Ich weiß, es braucht Bewegung. Ich dränge und pusche, aber manchmal geht es nur langsam voran."
Ein "Pusher" ist laut Duden ein Drogendealer, im üblichen Sprachgebrauch aber auch in einem weiteren Sinn überhaupt ein Betrüger, jemand der pusht, also drückt, nachhilft, um illegitimerweise und zum Schaden für andere etwas zu erreichen (etwa bei Auktionen). Passt irgendwie.
"Ich weiß, es braucht Bewegung. Ich dränge und pusche, aber manchmal geht es nur langsam voran."
Ein "Pusher" ist laut Duden ein Drogendealer, im üblichen Sprachgebrauch aber auch in einem weiteren Sinn überhaupt ein Betrüger, jemand der pusht, also drückt, nachhilft, um illegitimerweise und zum Schaden für andere etwas zu erreichen (etwa bei Auktionen). Passt irgendwie.
Mittwoch, 4. September 2019
unbedeutend
Der Vorschlag, beim "synodalen Weg" auch das Thema (Neue) Evangelisierung zu berücksichtigen, wird von einem lustigen Menschen namens Odendahl auf katholsich.de mit folgendem Argument zurückgewiesen:
Jener lustige Mensch gibt also offen zu, dass es beim "synodalen Weg" nur um unbedeutende Strukturfragen geht und nicht um den eigentlichen Auftrag der Kirche. Gut, dass das mal geklärt ist.
Es ist sodann auch faszinierend, wie dieser Mensch offenbar mit ernster Mine und ohne rot zu werden schreiben konnte, die Behandlung dieser nach seinen eigenen Worten im Vergleich zum eigentlichen Auftrag der Kirche völlig unwichtigen und "säkularen" Themen würde der Kirche wieder Glaubwürdigkeit verleihen... da verknoten sich die Hirnwindungen.
Wir wollen uns schließlich nicht unser schönes säkulares Reformprogramm von einer geistlichen Dimension kaputtmachen lassen...
PS. Übrigens halte ich "synodaler Weg" (eine listige Wortneuschöpfung um nicht an die kirchlichen Vorgaben zum Abhalten einer Synode gebunden zu sein) an sich schon für ein ausgesprochen dummes Wortkunstrukt, denn in dem Wort "Synode" steckt bereits das Wort "Weg" (gr. hodos) drin: Synode = syn-hodos, gemeinsamer Weg.
»Was erst einmal wie die ernsthafte Sorge darum aussieht, den "synodalen Weg" um eine geistliche Dimension zu erweitern, ist in Wirklichkeit allerdings eher ein Ablenkungsmanöver. Schließlich erscheinen die allzu weltlichen Strukturfragen – egal ob Zölibat oder Frauenweihe – als beinahe unbedeutend, rückt man das fast schon prophetische Verkünden des Wortes Gottes in den Fokus der Aufmerksamkeit.«
Jener lustige Mensch gibt also offen zu, dass es beim "synodalen Weg" nur um unbedeutende Strukturfragen geht und nicht um den eigentlichen Auftrag der Kirche. Gut, dass das mal geklärt ist.
Es ist sodann auch faszinierend, wie dieser Mensch offenbar mit ernster Mine und ohne rot zu werden schreiben konnte, die Behandlung dieser nach seinen eigenen Worten im Vergleich zum eigentlichen Auftrag der Kirche völlig unwichtigen und "säkularen" Themen würde der Kirche wieder Glaubwürdigkeit verleihen... da verknoten sich die Hirnwindungen.
Wir wollen uns schließlich nicht unser schönes säkulares Reformprogramm von einer geistlichen Dimension kaputtmachen lassen...
PS. Übrigens halte ich "synodaler Weg" (eine listige Wortneuschöpfung um nicht an die kirchlichen Vorgaben zum Abhalten einer Synode gebunden zu sein) an sich schon für ein ausgesprochen dummes Wortkunstrukt, denn in dem Wort "Synode" steckt bereits das Wort "Weg" (gr. hodos) drin: Synode = syn-hodos, gemeinsamer Weg.
Montag, 12. August 2019
Über die Angst vor bekehrten Christen
Unsystematische Gedanken zur Lage der katholischen Kirche in Deutschland.
0. Eine Erfahrung, die
ich inzwischen sowohl auf der pfarrlichen, als auch auf
der akademischen, als auch beruflich auf der administrativen Ebene der
katholischen Kirche in Deutschland machen
durfte ist die, dass man dort zutiefst misstrauisch ist gegenüber und Angst hat vor Leuten, die nicht katholisch
aufgewachsen sind. Am meisten hat man Angst vor solchen, die sich als
Erwachsene ganz bewusst dazu entschieden haben, sich in der
katholischen Kirche taufen zu lassen. Die sind von vornherein sehr
verdächtig.
1. Das ist natürlich
völlig absurd. Geradezu surreal. Waren nicht in den
ersten Jahren des Christentums nahezu alle Nachfolger dieses Jesus
erst als Erwachsene zum Glauben gekommen? Ja, stimmt. Und die
Erwachsenentaufe blieb auch noch lange der Standard.
Aber heute hat man
Angst vor solchen Leuten und der Grund ist offensichtlich: Diese Leute nehmen
den Glauben ernst. Die gesammelten katholischen Glaubensinhalte und den Anspruch, den dieser
Glaube an sie und ihre Lebensweise stellt.
2. Mit „katholisch
aufgewachsen“ meine ich einen Menschen, der als Kind getauft wurde
und dann die üblichen Mühlen in Gemeinde und Schule durchlaufen
hat. Dabei steht es auf einem völlig anderen Blatt, ob von diesen
Mühlen irgendetwas wirklich ins Innere jenes Menschen vorgedrungen
ist, sodass sein Denken und Handeln sich merklich von der „Welt“
unterscheidet. Aus Erfahrung weiß ich, dass diejenigen, die in
diesem Sinne katholisch aufgewachsen sind und sich heute bemühen,
den unverkürzten Glauben
der Kirche zu leben (d.h. ganz banal: die sich in dem, was sie
glauben und wie sie handeln, an den Weltkatechismus halten), i.d.R.
früher oder später in ihrem Leben eine Bekehrung erlebt haben.
Diese kann schon im Kindesalter geschehen sein oder erst viel viel
später. Es gibt Ausnahmen, entweder durch ein entsprechend
fruchtbares Klima Zuhause oder durch unmittelbare Gnade, wo ohne ein
benennbares Bekehrungserlebnis jener unverkürzte Glaube
„selbstverständlich“ gelebt wird.
3. Wo eine solche
Bekehrung nicht stattgefunden hat oder das Leben nach dem
unverkürzten Glauben nicht ausnahmsweise selbstverständlich ist,
ist der Glaube nie zu dieser nötigen Reife der Bekehrung gekommen
(auch wenn man sich hier häufig mit dem „reifen“ oder
„aufgeklärten Glauben“ besonders rühmt), sondern bleibt in etwa
auf dem kümmerlichen Status, der die typische Frucht unseres
Religionsunterrichts ist, plus einiger „wissenschaftlicher“ Finessen und politischer Ambitionen. Nun
mag man zwar einwenden, dass ein solch mittelmäßiger Glaube, der
auch dementsprechend gelebt wird, doch schon seinen Wert habe. Das
stimmt auch, aber nur insofern er auf die Fülle hin ausgerichtet
bleibt, d.h. insofern die Fülle des Glaubens (und des Lebens daraus)
angestrebt wird, solange man sich auf dem Weg zu „mehr“ befindet.
Dem, der seine Pflicht erfüllt, sagt Jesus nicht „gut so, reicht“,
sondern: Sei vollkommen!
4. Wer keine Affinität
zu jenem unverkürzten Glauben hat, für den ist schon die Rede davon
unerträglich. Un-er-träg-lich! Viel wichtiger als das, woran man
glaubt, ist für diese Menschen ohnehin, „dass“ man überhaupt
(irgendetwas) glaubt. Irgendwie merhrheitskompatibel links-grün
gutmenschlich Handeln gehört auch dazu, manchmal sogar die Ablehnung
von Abtreibung (aber dann nicht allzu laut artikuliert, um niemanden
vor den Kopf zu stoßen). Und wenn doch mal Glaubensinhalte gefragt
sind, dann werden die so verklausuliert oder verwässert ins Wort
gebracht, dass man sich nie ganz sicher sein kann, wovon da
eigentlich die Rede ist.
[Die
Gegenüberstellung von Glaubensakt und Glaubensinhalt ist in etwa so
sinnvoll wie die Gegenüberstellung von Feuer an sich und Brennstoff…
als ob man Feuer haben könnte ohne „etwas“ das brennt (z.B. Holz
und Sauerstoff...). Ohne Glaubensinhalte ist nichts da, was geglaubt
werden könnte!]
5. Zur Verdeutlichung:
Der Unterschied zwischen dem, was ich hier „mittelmäßigen
Glauben“ und dem, was ich „unverkürzten Glauben“
nenne besteht darin, dass Letzterer danach strebt und sich bemüht, den ganzen
Glauben, wie er maßgeblich im Katechismus der katholischen Kirche
dargelegt ist, anzunehmen und zu leben, so umfassend wie möglich.
(Nicht gemeint sind fragwürdige, manchmal sektenartige Richtungen
wie Engelwerk, „Warnung“ oder sonstige Privatoffenbarunen die zum Superdogma gewählt wurden.) Der Mittelmäßige ist
zufrieden mit dem Maß, in dem er den Glauben annehmen zu können
meint und er hält es nicht für nötig, den ganzen Glauben annehmen
zu müssen. Für manche mag das interessant sein, er braucht das nicht. Das eigene Ermessen ist hier Maßstab dessen, was zu glauben und wie zu handeln
ist, souverän und „mündig“ steht er über dem Glauben. Hier
trifft der atheistische Vorwurf, der Mensch mache sich Gott nach seinem
Bilde, ins Schwarze.
6. Für so einen
Menschen ist es schwer vorstellbar, dass sein Katholischsein
Auswirkungen auf sein Denken, Fühlen, Handeln jenseits dessen haben
könnte, was er von sich aus schon denkt, fühlt und handelt. Jeder
Anspruch des Evangeliums über das hinaus wie man selber denken,
fühlen und handel will wird ausgeblendet. Irgendwie ist das ja auch
verständlich: Da er ja schon katholisch ist solange er sich erinnern
kann, ist das, wie er denkt, fühlt und handelt, eben das, wie
Katholiken denken, fühlen und handeln. Es hat hier eigentlich nie
eine wirkliche Konfrontation des eigenen Lebens mit dem Glauben
gegeben, das „normale“ Leben, das man eben führt, wird für den
Standard gehalten, wie ein Leben als Christ zu sein hat. Eine
Bekehrung ist nicht erforderlich, denn man „ist“ doch schon
katholisch. Klingt logisch, oder? (Das ist und war immer schon die
Gefahr der Kindertaufe. Sie ist nur dadurch zu bannen, dass die
Eltern sich um ein unverkürztes Katholischsein mühen.)
7. In krassem Kontrast
dazu steht ein Mensch, der sich bei vollem Bewusstsein und nach
reiflicher Überlegung auf den Weg begibt, dieser Kirche und damit
Jesus Christus wirklich anzugehören, ob er ungetauft ist oder
getauft aber bisher lauwarm. Für ihn ist ganz klar, dass dieses
„neue Leben“ sich merklich vom vorherigen unterscheiden muss.
Andernfalls wäre die ganze Aktion sinnfrei.
Dieser Mensch weiß,
dass der Glaube der Kirche nicht mit seinen Ideen und Vorstellungen
zusammenpasst, schon gar nicht sich aus diesen speist. Nichts an
diesem Glauben, weder die Inhalte, noch die moralischen Folgerungen
daraus, sind für ihn selbstverständlich. Jesus war für ihn nie der, für den er ihn
hält, sondern er wurde von Jesus auf unaussprechlich faszinierende
und zugleich ehrfurchtgebietende Weise überrascht, von ihm
ergriffen, manchmal regelrecht überwältigt. (Das ist etwas völlig
anderes, als das was jener Prediger meint, der seine Zuhörer auf
Jesu „überraschendes“ Handeln hinsichtlich des Umweltschutzes
aufmerksam machen will… Hinter der Phrase „lassen sie sich
überraschen“ steckt bei den meisten Predigern ein „Ich sag ihnen
jetzt mal, wie es wirklich ist!“, gefolgt von einer Banalität.)
In kurz: Für den
bekehrten Christen ist das Evangelium in seinen Inhalten und
Forderungen zutiefst anstößig. Darum ist er hier: weil er daran
angestoßen ist.
8. Der Bekehrte weiß:
Er muss viel lernen und er muss sich und sein Leben grundlegend ändern um zu
Jesus zu gehören, nicht Jesus (oder das, was die Kirche über ihn
lehrt) muss sich ändern um zu ihm und seinem Lebensentwurf zu
passen. Das ist fundamental und es gilt übrigens auch für die
Liturgie der Kirche! Der Bekehrte will den unverkürzten katholischen
Glauben annehmen. Das heißt aber auch: Ihm geht es nicht um eine
Gruppe, eine Pfarrei oder ein Bistum. Folglich auch nicht um das, was
in einer solchen Struktur gerade en vogue ist. Auch nicht liturgisch!
Die Vorlieben einer bestimmten Person oder Gruppe, und seien es der
Pfarreirat, der Pfarrer, irgendwelche Kirchenbeamte oder der örtliche
Bischof, interessieren ihn erstmal herzlich wenig. Ihn interessiert
der katholische Glaube in seiner Gesamtheit. Er will Jesus
kennenlernen, nicht die Meinungen Einzelner oder einer Gruppe, nicht
die Kreativität des Pfarrers (oder des Liturgieausschusses), nicht
die mehr oder minder gescheiten „Visionen“ eines Bischofs. Der Bekehrte hat nicht vor, Mitglied einer
Pfarrei oder eines Bistums zu werden, sondern er will katholisch
werden. In der Kirche sucht er die Begegnung mit dem lebendigen Sohn
Gottes der Mensch wurde und bleibend in ihr in Wort und Sakrament
gegenwärtig ist, er sucht keine politischen Aktionen und er sucht
auch nicht den nächsten Eine-Welt-Laden.
9. Diese Tatsache macht
v.a. Leute die erst als eErwachsene getauft wurden in den Augen von
Verantwortungsträgern sehr suspekt, zuweilen schon auf Pfarreiebene
(Gremien), mehr noch im akademischen Bereich, v.a. aber auf
Bistumsebene. Denn auch das habe ich inzwischen gelernt: Je höher
man in der kirchlichen (und auch der akademischen) Hierarchie kommt,
desto größer ist die Angst vor solchen Menschen. Vielleicht spürt
man dort noch auf irgendeiner Bewusstseinsebene die leise Stimme des
Gewissens, die mahnt, dass der katholische Glaube doch nicht absehen
kann von der Gesamtheit seiner Inhalte und einer diesen
entsprechenden Lebensweise; dementsprechend wäre ein aus der Tiefe
gelebter unverkürzter Glaube eine schlimme Kränkung. Aber v.a.
dürfte es daran liegen, dass man weiter oben auf der hierarchischen
Leiter auch dementsprechend exponierter ist und man daher umso mehr Angst
vor Reaktionen von linksaußen oder generell von medialer oder
politischer Seite hat. Für die weiter oben Stehenden sind Bekehrte
Katholiken für den kirchlichen Dienst nicht tragbar, weil sie „zu
fromm“ sind, manchmal wird ihnen das auch direkt (wenn auch nicht
mit exakt diesen Worten) gesagt.
Menschen die bewusst
katholisch werden, stellen ein nur mittelmäßiges Glaubensleben
jedenfalls radikal in Frage, das macht sie bedrohlich.
10. Diese Angst vor der
In-Frage-Stellung des mittelmäßigen Glaubens mag auch der
(unbewusste) Grund dafür sein, warum sämtliche Programme und
Initiativen, die von kirchenamtlicher Seite unternommen werden um
„Kirchenferne“ (damit meine ich Getaufte Fernbleibende und
Ungetaufte gleichermaßen) anzusprechen, ganz bewusst vollkommen
flach, fast schon säkular gestaltet sind. Man begründet das meist
pädagogisch: Dass man den Menschen schließlich nicht gleich mit den
ganzen Inhalten kommen könne, sondern sie langsam heranführen müsse
und erst mal beim „Glauben an sich“ anfangen müsse, bevor es an
„Glaubensartikel“ geht. Abgesehen davon, dass das eine ganz
eigenartige Bevormundung darstellt (wo man doch von aufgeklärtem
oder reifem Glauben spricht!), offenbart sich dies als hohles Gefasel
spätestens dann, wenn der „Einstieg“ gemacht ist, denn dann
folgt inhaltlich… nichts. Jene Programme und Initiativen hören
dann auf, wenn die Kirchensteuer (wieder) fließt.
Der Verdacht
drängt sich zudem häufig auf, dass hier deswegen weitgehend auf Glaubensinhalte
verzichtet wird, weil den Verantwortlichen diese Glaubensinhalte
selbst fremd (wenn nicht sogar peinlich) sind.
Diese Programme und
Initiativen versuchen die Quadratur des Kreises, da sie einerseits
vorgeben das Evangelium zu den Menschen zu bringen, sie aber
andererseits ganz ohne Bekehrung (für die „getauften Heiden“ wie
für die Ungetauften) auskommen wollen. Das erinnert dezent an den Ablasshandel der Lutherzeit: „Du darfst Mitglied sein und
musst nichts leisten, außer einem bescheidenen Obolus.“ Mehr ist mit etwaigen Imagekampagnen und
Werbungsmaßnahmen jedenfalls auch nicht angestrebt und, mal ehrlich,
auch nicht erwünscht.
11. Die Folge
ist übrigens, dass ausgerechnet diejenigen, die ein ehrliches
Interesse am Glauben haben und die nach Jesus fragen, sich von
solchen Programmen abgestoßen fühlen, entweder weil sie sich als
mündige Menschen nicht ernst genommen fühlen, oder weil ihnen hier
schlicht ein Antizeugnis gegeben wird – und zwar von denen, die
vorgeben Autorität in Glaubenssachen zu haben!
12. Letztlich geht es
bei diesen Initiativen nicht darum, Menschen für Jesus zu gewinnen
(denn das geht nicht ohne Bekehrung!), sondern es geht darum,
Kirchensteuerzahler zu gewinnen bzw. zu halten. Es geht letztlich
also um Quantität. Manchmal wird das auch explizit etwa von Bischöfen gesagt: Wir wollen wachsen. (Ein Schelm, wer hier an den „breiten Weg“
denkt, auf dem „viele gehen“...) Es steckt hier aber noch etwas dahinter: Es geht den
Verantwortlichen letztlich um ihre eigene Macht bzw. den Machterhalt. Man nennt
das natürlich nicht so, sondern redet von „Einfluss“ und
„Relevanz“ in der Gesellschaft und ihren Debatten und ist bereit,
alles dafür zu tun, um nicht „belang-“ oder „bedeutungslos“
zu werden. Das Ziel klingt zunächst löblich, wird hier aber
faktisch um einen zu hohen Preis erkauft, denn alles Anstößige
fällt ihm früher oder später zum Opfer. Alternativ verzichtet man
beim Wortergreifen gleich ganz auf das Eigene und nimmt sich die
Agenda von jemand anderem, um sie zum „neuen“ eigenen Anliegen zu
machen, obwohl jener Andere das schon viel länger und viel
effizienter tut, z.B. Umweltschutz. Hauptsache, man redet mit,
hat „etwas zu sagen“ (egal was...).
13. Auch hier wieder: Letztlich wird diese Haltung das Gegenteil dessen bewirken, was sie vorgibt zu wollen. Sie wird zu einem völligen Bedeutungsverlust führen, denn eine weitere Echokammer die dem Mainstream nachplappert braucht die Gesellschaft nicht. Eine solche Kirche können nicht einmal mehr ihre Gegner ernst nehmen, sie wird zum Objekt der Belustigung. Anglikaner und die EKD führen das exemplarisch vor Augen und die katholischen deutschen Bischöfe wetteifern schon um diesen fragwürdigen Pokal.
14. Auf ein Feindbild muss man in den bischöflichen Behörden dennoch nicht verzichten, denn es gibt ja noch die bekehrten Christen.
Bei aller berechtigten Skepsis gegenüber neu aufblühenden Bewegungen an
der Basis und der Begeisterung von Einzelpersonen für das Evangelium – die Art und
Weise, wie man in dieser Kirche mit gläubigen Menschen umgeht und die
eifersüchtig gehütete ideologische Monokultur in den bischöflichen
Behörden, Gremien und akademischen Einrichtungen erinnern frappierend an
das Vorgehen kommunistischer Organisationen mit ihren
Säuberungsaktionen und einheitlichen Parteilinien. Auch das letzte verbliebene Zentralkomitee (terminus technicus einer kommunistischen Einrichtung!) auf deutschem Boden trägt seinen Namen nicht zu Unrecht.
15. Es geht in
diesem Text nicht darum, die harte Arbeit vieler Menschen schlecht zu
machen. Ich hinterfrage aber die viel zu oft anzutreffenden Motive
und Methoden, sowie die Haltung gegenüber denen, die es im
beschriebenen Sinne ernst meinen mit dem unverkürzten Glauben der
Kirche. Diözesane Liturgiereferenten, die eine getreu nach dem
Messbuch gefeierte Heilige Messe mit
Fundamentalismus gleichsetzen, sind zwar ein Extrembeispiel, aber
auch davon gibt es mehr als man denkt. Und auch der das Reden und
Handeln bestimmende Kampf um Macht in den bischöflichen Behörden –
das Kratzen nach oben und das Treten nach unten – ist Alltag in
Deutschland. „Persönliche Profilierung vor Evangelisierung“ kommt hier auf allen Ebenen vor (hoffentlich nicht allzu oft).
16. Bleibt zu fragen:
Und nun? Was macht einer der als „zu fromm“ für den kirchlichen
Dienst eingestuft wird? Klappe halten und Nische suchen. Das schlimmste Vergehen im deutschen Kirchenapparat
besteht darin, fromm zu sein. Diesen Eindruck sollte man also tunlichst vermeiden. Wer gerne Rosenkranz betet, die eucharistische Anbetung besucht oder – oh Graus! –
mehrmals die Woche an einer hl. Messe teilnimmt, erzeugt bei
Kirchenamtlichen vor allem eines: großes Misstrauen. Ein völliger
Mangel an
jedweder Frömmigkeit ist derweil kein Problem, denn das gilt dann – auch diese Tatsache ist an sich schon faszinierend – als „Privatsache“. Eine tiefe Frömmigkeit gilt als problematisch, besonders, wenn man es mit Lehre und Verkündigung zu tun hat, das Fehlen derselben ist hingegen unbedenklich.
Die Zeit
ist noch nicht reif für überzeugte Katholiken im Dienst der Kirche,
dafür hat sie hierzulande einfach noch viel zu viel Geld.
17. Bekehrte Christen
stehen jenem Durst nach Macht („Relevanz“) und Geld („wir tun
doch so viel Gutes damit“) im Weg. Sie erinnern nämlich daran,
dass Jesus genau von denen zu Tode verurteilt wurde, die vom Messias
einen Zuwachs an Macht und Einfluss für sich erwarteten (der
politische, über die Römer siegende Held), und die zutiefst
enttäuscht und wütend waren, als sie merkten, dass dieser Jesus aus
Nazareth genau dies weder für sich noch für andere bringen würde.
Für diese Enttäuschung hatte er in ihren Augen den Tod verdient. Er
stirbt am Kreuz und die ihm nachfolgen sind „die Geringsten“ und
„von der Welt gehasst“. (Ein Zustand, den die katholische Kirche in Deutschland offenbar mit allen Mitteln zu vermeiden versucht. Es gibt einen Bergriff dafür: Everybody's Darling. So ganz scheint er mir nicht mit der Verkündigung Jesu vereinbar.)
Der Bekehrte ist
sich des notwendig eintretenden Widerspruchs der Welt bewusst und nimmt diesen Kampf ebenso bewusst für sich
an (ecclesia militans und der „schmale Weg“); die
Verantwortungsträger in der Kirche, allen voran die meisten
Bischöfe hierzulande, sind Getriebene ihrer Angst vor Bedeutungs- und Machtverlust und davor, in unserer Mediengesellschaft
„nicht gut dazustehen“. Es ist Angst vor dem Schicksal der Jünger
Jesu, folglich haben sie auch Angst vor denen, die sie – oder
andere – daran erinnern könnten.
18. Zum Schluss ein Gedanke aus
einer Predigt eines guten Pastors in meiner Nähe: Es gab in der
Kirchengeschichte viele Märtyrer. Der Grund für das Erleiden des
Martyriums wird oft genug darin bestanden haben, dass diese Menschen
sich nicht so recht dem Zeitgeist anzupassen wussten. In Deutschland
gibt es heute keine Märtyrer mehr, woran das wohl liegt?
...
Halt, Korrektur, denn die Angst vor bekehrten Christen hat eine schlimme Kehrseite:
Auch heute gibt es in Deutschland Märtyrer, nur kommt die
Verfolgung, die sie erleiden, nicht von außen, sondern sie geschieht
inmitten der Kirche und durch ihre Verantwortungsträger...
Donnerstag, 18. Juli 2019
Interkommunion
Aus aktuellem Anlass.
Hier kann ein Wort über das schmerzliche Thema der ersehnten und noch immer nicht möglichen Interkommunion zwischen christlichen Gemeinschaften gesagt werden, die in ihrem Glaubensverständnis nicht eins sind. Die Differenzen ballen sich gerade an der Stelle zusammen, wo das Geheimnis der Eucharistie steht, das nach unserem Verständnis das für die Kirche zentrale, sie im letzten begründende und erhaltende ist.
Viele Laien werden von dieser Rolle der Eucharistie zwar überzeugt sein, aber ohne die Voraussetzungen und Folgen dieser Überzeugung hinreichend zu bedenken. So kann man ihnen die Meinung nicht verübeln, Interkommunion könne eine Brücke über die verbleibenden Differenzen bilden, ja vielleicht durch ihr Gnadenwirken helfen, sie zum Verschwinden zu bringen. Aber weder kann das Sakrament, wenn es auf beiden Seiten verschieden aufgefaßt wird, Einheit herstellen, noch kann es seine Funktion sein, eine Versöhnung (gleichsam magisch?, ex opere operato?) zu erwirken, die nur durch bewußte Tat der Menschen hergestellt werden kann. «Bevor du zum Altar hinzutrittst, geh hin und versöhne dich mit deinem Bruder» (Mt 5, 23 f).
Wiederum werden viele sagen: «Aber ich bin ja mit ihm schon versöhnt, ich habe nichts gegen ihn, wir beide haben die gleiche Taufe empfangen und sind der Überzeugung, Christus in der Feier des Abendmahls zu begegnen. Ist das nicht das Wesentliche?» Dann wäre alles übrige, was uns noch trennt, unwesentlich und könnte, als praktisch nicht ins Gewicht fallend, übergangen werden. Aber zeigen nicht die zahlreichen ökumenischen Gespräche gerade über die Eucharistie heute: man hat sich theoretisch schon so stark angenähert, daß die Verwandtschaft die Differenz eindeutig überwiegt. Was hindert dann das Kirchenvolk - angesichts der von allen Seiten betonten Dringlichkeit der Einigung - die praktischen Konsequenzen zu ziehen?
Das ernsthafte Streben nach Einigung in den ökumenischen Gesprächen darf in keiner Weise geleugnet werden, ebensowenig der Nutzen ihrer objektiven Klärungen. Die Frage bleibt, ob die in der Eucharistiefrage tragenden Momente, die im 16. Jahrhundert als kirchentrennend empfunden Wurden, heute als so harmlos erscheinen können, daß sie zu Nebensächlichkeiten herabsinken. Dieser Momente sind vor allem drei. [...]1. Jesu Selbstverteilung - «dies ist das für euch vergossene Blut des Bundes...» - ist eindeutig vorwegnehmender Hinweis und Einschluß seines Kreuzes, wie denn Paulus sagt, daß der Empfänger des Sakraments den Tod Christi verkündigt. Das «am Vorabend vor seinem Leiden» eingesetzte Sakrament ändert nach Ostern seinen Charakter nicht; es vermittelt nicht eine beliebige Begegnung mit einem zeitlosen Jesus; eine solche findet ja im ganzen Glaubensleben des Christen statt, bei jedem Gebet, bei jeder christlichen Begegnung mit einem Mitmenschen. Es geht um den bewußten Empfang dessen, der sich für uns (unsere Sünde tragend) in den Tod unserer Gottverlassenheit gegeben hat, der gemäß der Zersplitterung der Sünder sich endlos in ihre Egoismen hinab zersplittert hat - weit über den Orpheusmythos hinaus -, um das Verlorene zurückzuholen. Wissen wir (hüben und drüben), daß wir diesem in unseren Abgrund Preisgegebenen, vor dem Schmutz unserer Füße knienden Herrn begegnen? Beten wir ihn als solchen an?2. Die katholische Kirche Wird nie davon abgehen können, daß Jesus seine Vollmachten zur Konsekration und zur Absolution schwerer Schuld einem Amt in der Kirche anvertraut hat, wie es zunächst von den «Aposteln» ausgeübt und dann von ihnen ausdrücklich an solche weitergegeben wurde, die es ihrerseits weiterzugeben haben: «Dazu habe ich dich auf Kreta zurückgelassen, damit du das, woran es noch fehlt, in Ordnung bringst und Stadt für Stadt Presbyter einsetzest, wie ich dir aufgetragen habe» (Tit 1,5). Diese Ordnung erscheint schon in den ersten nachapostolischen Schriften (Klemensbrief um 96, Ignatiusbriefe um 115) durchgeführt, und hinter sie - auf mögliche, aber mehr oder Weniger hypothetische Gemeindestrukturen, die sich unter den Augen und mit Billigung der Apostel ausformten - kann die Kirche nicht zurückgehen. Eine volle Kommunion zwischen kirchlichen Gemeinschaften - und die Eucharistie ist der Ausdruck der vollen und nicht einer partiellen Kommunion - setzt die sowohl sichtbar verkörperte Wie geistig bejahte Gemeinschaft im kirchlichen Amt voraus, von dem man nicht (wie gewisse katholische Theologen es tun) sagen kann, es sei in seiner Wesensstruktur durch die Kirche selbst veränderbar. Ist es doch wesentlich und bleibend Geschenk Christi an die Kirche, die kraft dieses Geschenkes sein darf, was sie ist.
Das ist zentral festzuhalten, und es ist uns weder möglich noch erlaubt, aufgrund von Spekulationen darüber, was Gottes Gnade in Notfällen und gleichsam am Rande zu tun, in welchen Glaubensgemeinschaften der Herr der Kirche sich zu vergegenwärtigen vermag, die normale kirchliche Struktur in ihrer Geltung zu relativieren.3. Schließlich ist auf das Mysterium hinzublicken, das wir anläßlich der Rolle Marias zu umschreiben versuchten: die sehr geheimnisvolle, aber nicht zu bezweifelnde Hineinnahme der «geschehenlassenden» (und in diesem Sinn auch mitopfernden) Kirche in das Kreuzesgeschehen. Ein «bloßes Gedenkmal» ist die Eucharistie auf keinen Fall, sie enthält sicherlich eine Einbeziehung der Gemeinde in das Todes- (und Auferstehungs-) Geschehen Jesu, wie differenziert und abgestuft dieses Geheimnis auch dargestellt werden muß. [...]
Die Eucharistie ist im Kern ein zugleich wunderbares und schmerzliches Geheimnis. Es wäre gut, wenn beide Seiten, die nach gemeinsamer Kommunion drängen, sich dessen bewußt blieben, und im Verzicht auf oberflächliche und übereilte Einigungen etwas von dem Schmerz miterlebten, der in der Selbstpreisgabe Jesu um der Einigung willen in diesem Sakrament verborgen enthalten ist.
(aus: Hans Urs von Balthasar, Kleine Fibel für verunsicherte Laien)
Montag, 29. April 2019
politische Seligsprechung?
»Die Seligsprechung des ‚Montonero‘-Bischofs Enrique Angelelli spaltet Argentinien. Ein bekannter Prälat, Erzbischof Hector Aguer, ergriff Position gegen das Martyrium Angelellis in odium fidei, der 1976 Opfer eines Verkehrsunfalls wurde, den die Verfechter der Seligsprechung ohne Beweise für einen Mord halten. Erzbischof Aguer bricht das Tabu der politischen Korrektheit und fragt sich, warum nicht vielmehr ein Seligsprechungsverfahren für den katholischen Intellektuellen Carlos Alberto Sacheri eingeleitet wurde, der wirklich ein Opfer des Terrorismus wurde, des marxistischen, und vor den Augen seiner Kinder ermordet wurde, weil er die kommunistische Infiltrationen in die katholischen Kirche aufgezeigt und kritisiert hat.« (Vom August 2018, hier)Ich kenne die sehr verwirrenden Hintergründe nicht genug, um mir ein Urteil bilden zu können. Nichts desto trotz ist es in höchstem Maße besorgniserregend, was hier geschieht, wenn derartige Zweifel und Gegendarstellungen bestehen.
Donnerstag, 11. April 2019
Dominus vobiscum
"Ich begrüße Sie ganz herzlich zu unserer Eucharistiefeier!"So oder ähmlich beginnen Landauf landab viele Heiligen Messen in deutschen Landen. Weil mich das schon seit sehr langer Zeit maßlos irritiert, möchte ich mir ein paar Gedanken dazu von der Seele schreiben.
Eigentlich beginnt die Messe nach dem Gesang zur Eröffnung (wobei der Introitus leider fast völlig aus dem Bewusstsein entschwunden ist) mit dem Kreuzzeichen "im Namen des Vaters etc.", denn in diesem Zeichen und nicht ohne dieses soll die Versammlung Jünger Jesu stattfinden: im Namen ihres Herrn.
Da somit die Seinsweise der Versammlung grundgelegt ist (in seinem Namen), können alle Beteiligten nunmehr in ihre ihnen jeweils zukommende Rolle (im Sinne von: Art und Weise der Mitwirkung) schlüpfen. Für den Priester bedeutet dies, dass er nicht als er selbst vor der Gemeinde steht, sondern nur dem Herrn seine Hände und seine Stimme leiht. Er tut hier nichts, als auf den Herrn zu verweisen: "Der Herr sei mit euch!" oder eine der im aktuellen deutschen Messbuch zahlreichen Alternativen, die allesamt durchaus den Charakter einer Zusage und Segensbitte haben: "Gnade und Friede von Gott, unserem Vater, und dem Herrn Jesus Christus sei mit euch!" Dadurch wird deutlich, dass es nicht um diesen Priester geht und er auch nicht der Gastgeber ist. Sondern es geht um den Herrn, den einzigen Gastgeber, mit dem hier Begegnung nicht nur behauptet und erbeten wird, sondern die in der Messe auch wirklich geschieht (in der Versammlung selbst, in der Person des Priesters, im Altar, im Wort der Heiligen Schrift, v.a. aber in seinem Leib und seinem Blut).
Mit jeder Silbe wird so der Charakter dieser Versammlung unausweichlich deutlich: Es ist eine Religiöse Versammlung der Jünger um ihren Meister. Es ist eine Versammlung von Betenden, die sich ganz ihrem Herrn verdankt und zu ihm hinstrebt. Die ganze Gemeinde ist hier hineingenommen in die Bewegung zu Christus hin und jeder Einzelne übt bereits an dieser Stelle sein Taufpriestertum aus, wenn er die Zusage und Segensbitte des geweihten Priesters aufnimt und zurückgibt: "Und mit deinem Geiste!"
Mit diesen kurzen Bemerkungen wird bereits deutlich, was mit jener obigen Begrüßung nicht stimmt. Vor allem ist es bemerkenswert, was für ein gewaltiger Graben sich dadurch zwischen dem Priester und der Gemeinde auftut (man könnte hier auch von [u.U. unbeabsichtigtem] Klerikalismus sprechen): Der Priester stellt nicht zu allererst den Herrn, den tatsächlichen Gastgeber, ins Zentrum, und er betet auch nicht für die Gemeinde und mit ihr, sondern er geriert sich selbst als Gastgeber der seine Gäste willkommen heißt. Wobei letztere eigentlich noch unter das Niveau von Gästen erniedrigt werden, da sie in der Regel die an sie gerichtete Begrüßung nicht erwidern (können): Sie sind Zuschauer bei einer Show.
Schließlich ist es auch eine krasse Verkennung der Heiligen Messe, wenn sie als "unsere" (was unweigerlich verstanden wird als: die der Anwesenden) charakterisiert wird... Es ist eben nicht "unsere", sondern es ist die Feier von Leid, Tod und Auferstehung des Herrn, es ist SEIN Paschamysterium, das vom ganzen mystischen Leib Christi (vor Ort, auf der Ganzen Erde, zu allen Zeiten und im Himmel) begangen wird.
Manchmal folgt noch ein "Schön, dass Sie gekommen sind" oder "Schön, dass wir zusammen Eucharistie feiern", wahlweise auch mit Orts- und sogar Zeitangabe der gerade begonnenen Veranstaltung. Abgesehen davon, dass die so Angesprochenen sich ziemlich dumm vorkommen müssen, weil ihnen offenbar nicht zugetraut wird, zu wissen wo sie sind und warum, möchte man doch auf so eine Anrede spontan mit "bitteschön, gern geschehen" antworten...
Eine solche Begrüßung ist, theologisch gesprochen, die exakte Antithese eines Rituals (das nämlich von einer Selbstverständlichkeit lebt, die keine Rahmeninformation, keinen Liveticker benötigt).
Und natürlich gibt es nicht selten das gleiche Trauerspiel am Ende der Messe.
Ich bin mir bewusst, dass auch bei "korrektem" Vollzug nicht automatisch jeder in mystischer Verzückung den Herrn lobpreist, aber wenigstens böte sich damit schonmal die beste Voraussetzung dazu. Auch ist mir klar, dass nach jener areligiösen "Begrüßung" oft noch die (mehr oder minder) korrekte Eröffnung der Messe folgt. Trotzdem wird damit ein Störfaktor eingebracht, der allem Nachfolgenden etwas von seiner Ernsthaftigkeit und v.a. von seiner Glaubwürdigkeit (eines religiösen Aktes) nimmt.
[Ein Lektüretipp dazu, wo die Frage der verminderten Glaubwürdigkeit eigenmächtig umgestalteter Rituale auf empirischer Basis erkundet wird: Christian Rentsch, Ritual und Realität: Eine empirische Studie zum gottesdienstlichen Handeln des Priesters in der Meßfeier, Regensburg 2013.]
Dienstag, 9. April 2019
"Erkenntnisse der Wissenschaften"
"Ihr werdet erkennen, dass ich nichts im eigenen Namen tue, sondern nur das sage, was mich der Vater gelehrt hat. Und er, der mich gesandt hat, ist bei mir; er hat mich nicht allein gelassen, weil ich immer das tue, was ihm gefällt. Als Jesus das sagte, kamen viele zum Glauben an ihn."
(Joh 8,28-29; aus demEvangelium vom Dienstag der 5. Fastenwoche)
"Die Sexualmoral der Kirche hat entscheidende Erkenntnisse aus Theologie und Humanwissenschaften noch nicht rezipiert." So lautet es im Pressebericht von Kardinal Marx zum Abschluss der FrühjahrsVollversammlung der DBK im März 2019 (hier als PDF).
Jeden gläubigen Katholiken kann ich an dieser Stelle beruhigen: Diese Aussage von Kardinal Marx dient einzig der Irreführung.
Es wird schon sehr lange von Theologen davon gesprochen, dass das Lehramt irgendwelche Erkentnisse nicht "wahrgenommen" oder nicht "berücksichtigt", oder nicht "bedacht" hätte. Damit soll gezielt der Eindruck erweckt werden, dass das Lehramt nicht kompetent oder mündig genug sei, hier zu urteilen.
Ich habe mich bereits damit befasst, was es damit auf sich hat, dass angeblich das Lehramt die Erkenntnisse der Theologie nicht zur Kenntnis nimmt: HIER.
Wann immer jemand mit einer Phrase kommt, vonwegen das Lehramt habe diese oder jene Erkenntnis "(noch) nicht rezipiert", muss man sich darüber im Klaren sein, was das eigentlich besagen soll, nämlich: "Das Lehramt sagt nicht das, was ich sage."
Die gemeinten angeblichen Erkenntnisse "der Wissenschaft(en)" sollen nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern in das Lehramt selber inkorporiert werden, sie sollen Teil dieses Lehramtes sein.
Die Wahrheit ist, dass das Lehramt sehr wohl ständig die Erkenntnisse von Theologie und Humanwissenschaften zur Kenntnis nimmt und sie erwägt; das Gegenteil zu behaupten ist daher eine glatte Lüge. Bestes Beispiel hierfür ist Humanae vitae, wo dies deutlicher zum Ausdruck gebracht wird, als in irgdneinem anderen lehramtlichen Dokument. Dort heißt es in der Einleitung:
»3. [...] Wäre es nicht angebracht, angesichts der gegenwärtigen Lebensverhältnisse und der Bedeutung, die der eheliche Verkehr für die Harmonie und gegenseitige Treue der Gatten hat, die heute geltenden sittlichen Normen zu überprüfen? Zumal, wenn man erwägt, daß diese unter Umständen nur unter heroischen Opfern befolgt werden können? Könnte nicht das sogenannte Ganzheitsprinzip auf diesen Bereich angewandt werden und damit die Planung einer weniger großen, aber vernünftig geregelten Fruchtbarkeit einen physisch unfruchtbar machenden Akt in eine erlaubte und vorausschauende Geburtenlenkung verwandeln? Kann man nicht die Meinung vertreten, daß das Ziel des Dienstes an der Fortpflanzung mehr dem Eheleben als Ganzen aufgegeben sei als jedem einzelnen Akt? Man stellt auch die Frage, ob bei dem gesteigerten Verantwortungsbewußtsein des heutigen Menschen nicht die Zeit gekommen sei, wo die Weitergabe des Lebens mehr von Vernunft und freier Entscheidung bestimmt werden sollte als von gewissen biologischen Regelmäßigkeiten.
4. Zweifellos forderten solche Fragen vom kirchlichen Lehramt eine neue und vertiefte Überlegung über die Prinzipien der Ehemoral [...].
5. Im Bewußtsein dieser gleichen Aufgabe haben Wir den von Unserm Vorgänger Johannes XXIII. im März 1963 eingesetzten Ausschuß bestätigt und erweitert. Ihm gehörten außer vielen Gelehrten aus den betreffenden Fachgebieten auch Ehepaare an. Dieser Ausschuß sollte Gutachten einholen über die Fragen, die das eheliche Leben und vor allem die sittlich geordnete Geburtenregelung aufwirft; er sollte darüber hinaus die Ergebnisse seiner Studien so vorlegen, daß das kirchliche Lehramt eine den Erwartungen nicht nur der Gläubigen, sondern auch der übrigen Welt entsprechende Antwort geben könnte (5). Das Forschungsergebnis der Sachkundigen und die Gutachten vieler Unserer Brüder im Bischofsamt, die sie teils aus eigenem Antrieb einsandten, die teils von Uns erbeten waren, erlaubten Uns, dieses vielseitige Problem von allen Seiten aus sorgfältiger zu bedenken. Deshalb sagen Wir allen von Herzen Dank.«
Die Anfragen an die Kirche und aus der Kirche werden also sehr klar gesehen, und es wurde intensiv geforscht und beraten, abgewogen und gebetet. Das Ergebnis ist bekannt: Es gab einen Mehrheits- und einen Minderheitsbeschluss. Papst Paul VI schloss sich, wohl wissend, dass er sich damit quer zum Zeitgeist stellt, dem Minderheitenbeschluss an. Ich habe mich bereits einmal anhand dieser Beschlüsse ausführlich damit befasst, warum Humanae vitae richtig und wichtig ist: HIER.
Das ist nun der springende Punkt: Die Ergebnisse der Wissenschaften zur Kenntnis nehmen ist etwas anderes, als sie zum Maßstab zu machen. Wie oben erwähnt, geht es ja den Forderern trotz ihrer meist vorsichtigen Wortwahl in Wahrheit nie darum, dass das Lehramt nur etwas zur Kenntnis nimmt, sondern was gefordert wird ist die Hörigkeit des Lehramtes!
Da Marx zumindest offiziell den Schein wahren muss, als habe das Lehramt eine gewisse Relevanz, muss er im Sprechen einen (für ihn gewiss lästigen) Umweg kontruieren: Die Erkenntnisse "der Wissenschaften" können nicht direkt unser Glauben und Handeln bestimmen, sie müssen erst vom "Lehramt" angenommen, sprich: übernommen werden. Was Marx und andere wollen, ist letztlich ein entmündigtes Lehramt, das im Grunde nur das sagt, was die Welt ihm einflüstert.
Das ist für mich die größte Ironie dabei: Man wirft dem Lehramt einen Mangel an Kompetenz oder Mündigkeit vor, mit dem Ziel, ihm jede Kompetenz zu nehmen und es letzlich zu entmündigen. Denn es braucht wahrlich keine Kompetenz irgendwelcher Art um das zu wiederholen, was einem ins Ohr gesagt wird.
Genau dies kann und darf es nicht geben. Das macht auch Paul VI in Humanae vitae überaus deutlich, wenn er schreibt:
»6. Die Folgerungen jedoch, zu denen der Ausschuß gelangt war, konnten für Uns kein sicheres und endgültiges Urteil darstellen, das Uns der Pflicht enthoben hätte, ein so bedeutsames Problem zum Gegenstand Unserer persönlichen Erwägung zu machen. Das war auch deshalb notwendig, weil es in der Vollversammlung des Ausschusses nicht zu einer vollen Übereinstimmung der Auffassungen über die vorzulegenden sittlichen Normen gekommen war; und vor allem, weil einige Lösungsvorschläge auftauchten, die von der Ehemoral, wie sie vom kirchlichen Lehramt bestimmt und beständig vorgelegt wurde, abwichen. Daher wollen Wir nun nach genauer Prüfung der Uns zugesandten Akten, nach reiflicher Überlegung, nach inständigem Gebet zu Gott, in kraft des von Christus Uns übertragenen Auftrags auf diese schwerwiegenden Fragen Unsere Antwort geben.«
Niemand lasse sich von derlei Äußerungen, wie sie Kardinal Marx getätigt hat, beunruhigen. Das Lehramt hat (die Ergebnisse der Theologie und der Humanwissenschaften) wahrgenommen, erwogen, die Geister unterschieden, geurteilt und verkündet. Darin hat es seine Kompetenz und Mündigkeit ja: seine Authentizität bewiesen. Ein Kardinal Marx möchte gerne vom Wahrnehmen (was "die Wissenschaften" sagen) sofort zur Verkündigung schreiten. Er versteht sich selbst offenbar nur als Megaphon des Zeitgeistes, was in mir die Frage nach seiner Mündigkeit als Christ ("gleicht euch nicht der Welt an") und seiner Kompetenz als Bischof (siehe die Frage in der Weiehliturgie für einen Bischof, ob er bereit ist, den Glauben der Kirche unverkürzt weiterzugeben) aufwirft.
Wenn man hier Papst Paul VI. und Kardinal Marx mal vergleicht, ergibt sich ein erstaunliches Bild:
- Der eine kennt alle Argumente und hat nach sorgfältiger Betrachtung der überlieferten Wahrheit und im Wissen um seine Verantwortung als Hirte ein vor der Welt unbeschreiblich unpopuläres Urteil gefällt.
- Der andere fordert, das Lehramt müsse stupide das wiederkäuen, was von der Welt geboten wird.
Wer von diesen beiden ist Kompetent? Wer von beiden hat Mut? Wem sollte man als Christ glauben?
Im Blick auf das anfängliche Jesuswort könnte man entsprechend fragen: Spricht Marx das, was Gott lehrt, oder was die Welt lehrt? Tut er das, was Gott gefällt, oder was der Welt gefällt?
PS. Es ist auch zum Schreien, wenn an selber Stelle von Marx behauptet wird "Die personale Bedeutung der Sexualität findet keine hinreichende Beachtung [in der Sexualmoral der Kirche]". Wer sich einmal auch nur oberflächlich mit der "Theologie des Leibes" befsst hat, wie sie der heilige Papst Johannes Paul II. grundgelegt hat, kann bei soetwas nur den Kopf auf die Tischplatte schlagen. Das ist besonders krass, weil diese selbe Theologie des Leibes von gewissen schismatischen Gruppen als Beweis hergenommen wird, die Moralverkündigung der Kirche sei vollends einem Personalismus erlegen. Ups.
Wie so oft ist man vor die Alternative gestellt: Entweder ist Kardinal Marx völlig inkompetent (weil er nicht weiß wovon er spricht), oder er lügt... Herr, vergib ihm, denn er weiß nicht, was er tut?
Freitag, 5. April 2019
Der mahnende Papst Paul VI.
Der heilige Papst Paul VI. hat sich in seinen letzten Amts- und Lebensjahren nicht gerade selten über fragwürdige Tendenzen innerhalb der Kirche in aller nur wünschenswerten (und selbst bei Johannes Paul II. so kaum jemals anzutreffenden) Deutlichkeit geäußert. Im Gang der Jahre merkt man, wie die Enttäuschung zunimmt, er muss unglaublich gelitten haben unter dem, was da geschah. Ich möchte ein paar Fragmente zitieren. Etwaige Ähnlichkeiten mit aktuellen Ereignissen, Haltungen und Praktiken in der Kirche, auch in höheren
und höchsten Leitungsebenen der derselben, kann jeder selbst für sich entdecken.
In einer Ansprache im geheimen Konsistorium am 24. Mai 1976 setzte sich der Papst mit häretischen und schismatischen Tendenzen in der Kirche seiner Zeit auseinander. Nachdem er zunächst in erstaunlich herzlichem und hoffnungsvollem Ton über die Anhänger des Erzbischofs Lefebvre gesprochen hat, wendet er sich dem (aus der politischen Skala) anderen Extrem zu:
»Auf der entgegengesetzten Seite, was ihre ideologische Position betrifft, jedoch gleichermaßen Ursache tiefen Schmerzes ist, befinden sich jene, die im irrigen Glauben, die Linie des Konzils fortzusetzen, eine Haltung vorgefaßter und mitunter unbeugsamet Kritik an der Kirche und ihren Einrichtungen eingenommen haben.Wit müssen deshalb mit der gleichen Bestimmtheit sagen, daß wir auch die Einstellung derer nicht annehmen können:
- die sich für autorisiert halten, sich ihre eigene Liturgie zu schaffen, wobei sie mitunter das Meßopfer oder die Sakramente auf die Feier ihres eigenen Lebens oder Kämpfens oder aber auf das Symbol der Brüderlichkeit einschränken oder sogar mißbräuchlich die Interkommunion praktizieren;
- die in der Katechese die Unterweisung in der Lehre herabmindern oder sie nach ihrem Geschmack entstellen, entsprechend den Interessen, dem Druck oder den Forderungen der Menschen;
- Tendenzen, die die christliche Botschaft tiefgreifend verfälschen, wie Wir schon in dem Apostolischen Mahnschreiben Quinque iam anni vom 8. Dezember 1970, fünf Jahre nach Abschluß des Konzils, aufgezeigt haben (vgl. AAS 63/1971, S. 99 [s. unten]);
- die so tun, als ob sie die lebendige Tradition der Kirche von den Vätern bis zu den Verlautbarungen des Lehramts nicht kennten, und die Lehre der Kirche, ja selbst das Evangelium, die geistlichen Realitäten, die Gottheit Christi, seine Auferstehung oder die Eucharistie neu interpretieren, sie so praktisch ihres Inhalts entleeren, eine neue Gnosis schaffen und in gewisser Weise in die Kirche die „freie Prüfung“ (liberum examen [s. dazu unten]) einführen; dies ist um so gefährlicher, wenn es sich dabei um Personen handelt, die die überaus hohe und schwierige Aufgabe haben, katholische Theologie zu lehren;
- die die spezifische Funktion des Priesteramtes verkürzen;
- die die Gesetze der Kirche oder die von ihr aufgezeigten ethischen Forderungen schmerzlich übertreten;
- die das Leben aus dem Glauben so verstehen, als handle es sich darum, die irdische Gesellschaft zu ordnen, es auf politische Aktionen reduzieren und zu diesem Zweck Wege einschlagen, die dem Evangelium widersprechen; man geht dabei so weit, daß man die jenseitige Botschaft Christi, seine Verkündigung des Reiches Gottes, sein Gesetz der Liebe unter den Menschen, die in der unaussprechlichen Vaterschaft Gottes gründet, mit Ideologien vermischt, die eine solche Botschaft von ihrem Wesen her verneinen durch eine völlig entgegengesetzte Lehre; man propagiert einen Widernatürlichen Bund zwischen zwei Welten, die selbst nach Meinung der Theoretiker der anderen Seite miteinander unvereinbar sind.« (Entnommen aus: Papst Paul VI., Wort und Weisung im Jahr 1976, Rom 1977, 263-264)
Das "liberum examen" taucht bei Paul VI. häufiger auf. Was er damit meint, kann man etwa in dem Apostolischen Schreiben "Über die Versöhnung in der Kirche" vom 8. Dezember 1974 nachlesen. Dort heißt es:
»Was aber soll man von dem Pluralismus sagen, der den Glauben und seine Ausdrucksweise nicht als ein gemeinschaftliches und damit kirchliches Erbe betrachtet, sondern als Ergebnis der freien Kritik und der freien Prüfung des Wortes Gottes durch einzelne? Ohne die Vermittlung des Lehramtes der Kirche, dem die Apostel ihr eigenes Lehramt anvertraut haben (vgl. DV 7) und das deshalb "nichts anderes lehrt, als was überliefert ist" (DV 8) ist auch die sichere Verbindung mit Christus durch die Apostel gefährdet, die "das weitergeben, was sie selbst empfangen haben" (DV 8). Wenn einmal das Verharren in der von den Aposteln überlieferten Lehre in Frage gestellt ist, geschieht es, daß man vielleicht in der Absicht, die Schwierigkeiten des Geheimnisses zu beseitigen, Formeln von trügerischer Verständlichkeit sucht, die den wirklichen Inhalt auflösen; auf diese Weise gelangt man zu Lehren, die nicht zum objektiven Bestand des Glaubens gehören oder ihm sogar entgegengesetzt sind und darüber hinaus in einem Gefüge von auch untereinander widersprüchlichen Auffassungen stehen.« (Entnommen aus: Papst Paul VI., Wort und Weisung im Jahr 1974, Rom 1975, 520-521)
Allerdings bezieht sich dieser Terminus nicht nur auf die Heilige Schrift, auch Glaubensinhalte können (siehe oben) einer solchen "freien Prüfung" unterworfen werden. Diese Vorgehensweise würde, so der Papst (einen italienischen Professor zitierend), dem radikalsten Subjektivismus Tür und Tor öffnen (ebd. 121).
Das zuvor zitierte Schreiben über die Versöhnung in der Kirche behandelt nicht so sehr das Bußsakrament, sondern meint tatsächlich die Versöhnung sich gegenüberstehender Gruppen in der Kirche. Über die herrschende Zwietracht hat sich der Papst etwa in der Generalaudienz vom 10. Juli des selben Jahres geäußert. So sagt er beispielsweise über gewisse Vertreter der theologischen Zunft:
»Diese tun so, als hätte das Konzil Neuerungen solcher Art für die Geschichte und das konkrete Leben der Kirche angezeigt, um das Vergangene als wertlos abzutun und für die Kirche selbst einen derartigen Neubeginn zu setzen, daß ihre Glaubenssätze neu zu formulieren, der Gehorsam gegenüber ihrem Lehr- und Hirtenamt abzuschaffen und eine völlige Neugestaltung ihrer Gesetze und Lebensformen als berechtigt anzusehen seien. Dadurch soll angeblich ein zweifacher Vorteil erreicht werden: die Kirche zu den ursprünglichen Lebensformen des Evangeliums zurückzuführen und ihr zugleich ein nunmehr vorbehaltloses Zusammengehen mit den vorherrschenden ideologischen und sozialen Strömungen unseres Jahrhunderts zu ermöglichen, auch wenn diese bis jetzt grundsätzlich und im Licht ganz offenkundiger, noch immer fortdauernder schmerzlicher Erfahrungen als negativ und für den Katholizismus unannehmbar beurteilt werden.« (Ebd. 89-90)
Aus dem Apostolischen Schreiben Quinque iam anni von Papst Paul VI. anlässlich des fünften Jahrestages der Beendigung des Zweiten Vatikanischen Konzils (8. Dezember 1970) [Ein Dokument, das merkwürdig oft abwesend ist in vielen nachkonzliaren Dokumentensammlungen...]:
»7 [...] Im selben Augenblick nämlich, da die Verkündigung des Gotteswortes in der Liturgie dank des Konzils eine wunderbare Erneuerung erfährt, die Vertrautheit mit der Heiligen Schrift im christlichen Volk zunimmt, der Fortschritt in der Katechese, wenn sie nach den Richtlinien des Konzils erfolgt, eine vertiefte Glaubensverkündigung ermöglicht, da die biblische, patristische und theologische Forschung oft einen wertvollen Beitrag zur genaueren Auslegung der geoffenbarten Wahrheiten leistet, im selben Augenblick, sagen wir, sind viele Gläubige durch eine Fülle von Zweideutigkeiten, Unsicherheiten und Zweifeln in wesentlichen Wahrheiten ihres Glaubens verwirrt. Zu diesen gehören die Dogmen der Trinitätslehre und Christologie, das Geheimnis der heiligen Eucharistie und der Realpräsenz, die Lehre von der Kirche als Heilsinstitution, der priesterlid1e Dienst inmitten des Gottesvolkes, die Bedeutung des Gebetes und der Sakramente, Forderungen der christlichen Sittenlehre, wie zum Beispiel die Unauflöslichkeit der Ehe und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens. Ja, selbst die göttliche Autorität der Heiligen Schrift wird durch eine übertriebene Aussonderung sogenannter mythischer Elemente, die man als "Entmythologisierung" bezeichnet, in Frage gestellt.
8 Während allmählich gewisse Grundwahrheiten der christlichen Religion mit Stillschweigen übergangen werden, sehen wir eine Tendenz, die von den psychologischen und soziologischen Gegebenheiten her ein Christentum aufzubauen sucht, das sich von der ununterbrochenen Tradition lossagt, die es mit dem Glauben der Apostel verbindet, und ein christliches Leben anpreist, das seines religiösen Inhaltes beraubt ist.« (Entnommen aus: hier)
Derlei mahnende Worte aus dem Munde dieses Papstes ließen sich noch vermehren. Er hatte auch manches Interessante zum Thema Ökumene zu sagen...
Freitag, 29. März 2019
Zum Thema Todesstrafe
Aus dokumentarischem
Interesse.
Inhalt:
- Die Veränderungen der
Nummer 2267 des Katechismus der katholischen Kirche 1992 bis 2018
- Aus dem Schreiben der
Kongregation für die Glaubenslehre an die Bischöfe über die neue
Formulierung der Nr. 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche
bezüglich der Todesstrafe (1. August 2018)
-
Aus der Ansprache des Heiligen Vaters Papst Franziskus zum 25.
Jahrestag der Veröffentlichung des Katechismus der katholischen
Kirche (11.
Oktober 2017)
-
Aus der Ansprache des Heiligen Vaters Papst Franziskus an die
Delegation der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe (17.
Dezember 2017)
- Eine kleine Auswahl relevanter Texte aus der Tradition der Kirche
Die
Veränderungen der Nummer 2267 des Katechismus der katholischen
Kirche 1992 bis 2018
1992 – Deutsch
2267 Soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener.
1997 – Latein (editio typica)
2267 Traditionalis doctrina Ecclesiae, supposita plena determinatione identitatis et responsabilitatis illius qui culpabilis est, recursum ad poenam mortis non excludit, si haec una sit possibilis via ad vitas humanas ab iniusto aggressore efficaciter defendendas.
Si
autem instrumenta incruenta sufficiunt ad personarum securitatem ab
aggressore defendendam atque protegendam, auctoritas his solummodo
utatur instrumentis, utpote quae melius respondeant concretis boni
communis condicionibus et sint dignitati personae humanae magis
consentanea.
Revera
nostris diebus, consequenter ad possibilitates quae Statui praesto
sunt ut crimen efficaciter reprimatur, illum qui hoc commisit,
innoxium efficiendo, quin illi definitive possibilitas substrahatur
ut sese redimat, casus in quibus absolute necessarium sit ut reus
supprimatur, « admodum raro [...] intercidunt [...], si qui omnino
iam reapse accidunt ». (EV 56)
1997 – Deutsch
2267 Unter der Voraussetzung, daß die Identität und die Verantwortung des Schuldigen mit ganzer Sicherheit feststeht, schließt die überlieferte Lehre der Kirche den Rückgriff auf die Todesstrafe nicht aus, wenn dies der einzig gangbare Weg wäre, um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen.
Wenn aber unblutige Mittel hinreichen, um die Sicherheit der Personen gegen den Angreifer zu verteidigen und zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener.
Infolge der Möglichkeiten, über die der Staat verfügt, um das Verbrechen wirksam zu unterdrücken und den Täter unschädlich zu machen, ohne ihm endgültig die Möglichkeit der Besserung zu nehmen, sind jedoch heute die Fälle, in denen die Beseitigung des Schuldigen absolut notwendig ist, „schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben“ (EV 56).
2018 – Italienisch (Original)
2267 Per molto tempo il ricorso alla pena di morte da parte della legittima autorità, dopo un processo regolare, fu ritenuta una risposta adeguata alla gravità di alcuni delitti e un mezzo accettabile, anche se estremo, per la tutela del bene comune.
Oggi è sempre più viva la consapevolezza che la dignità della persona non viene perduta neanche dopo aver commesso crimini gravissimi. Inoltre, si è diffusa una nuova comprensione del senso delle sanzioni penali da parte dello Stato. Infine, sono stati messi a punto sistemi di detenzione più efficaci, che garantiscono la doverosa difesa dei cittadini, ma, allo stesso tempo, non tolgono al reo in modo definitivo la possibilità di redimersi.
Pertanto
la Chiesa insegna, alla luce del Vangelo, che «la pena di morte è
inammissibile perché attenta all’inviolabilità e dignità della
persona»,[1] e si impegna con determinazione per la sua
abolizione in tutto il mondo.
[1]
FRANCISCUS, Sermo
ad participantes conventum a Pontificio Consilio de Nova
Evangelizatione Promovenda provectum (die
XI mensis Octobris anno MMXVII): L’Osservatore
Romano (die
XI mensis Octobris anno MMXVII), 5.
2018
– Latein (Übersetzung)
2267
Quod auctoritas legitima, processu ordinario peracto, recurrere
posset ad poenam mortis, diu habitum est utpote responsum nonnullorum
delictorum gravitati aptum instrumentumque idoneum, quamvis extremum,
ad bonum commune tuendum.
His
autem temporibus magis magisque agnoscitur dignitatem personae
nullius amitti posse, nec quidem illius qui scelera fecit gravissima.
Novus insuper sanctionis poenalis sensus, quoad Statum attinet, magis
in dies percipitur. Denique rationes efficientioris custodiae
excogitatae sunt quae in tuto collocent debitam civium defensionem,
verum nullo modo imminuant reorum potestatem sui ipsius redimendi.
Quapropter
Ecclesia, sub Evangelii luce, docet “poenam capitalem non posse
admitti quippe quae repugnet inviolabili personae humanae
dignitati”[1]atque Ipsa devovet se eidemque per omnem
orbem abolendae.
[1]
Francesco, Discorso ai partecipanti all’incontro promosso dal
Pontificio Consiglio per la Promozione della Nuova Evangelizzazione
(11 ottobre 2017): L’Osservatore Romano (11 ottobre 2017),
5.
2018 – Deutsch
2267 Lange Zeit wurde der Rückgriff auf die Todesstrafe durch die rechtmäßige Autorität – nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren – als eine angemessene Antwort auf die Schwere einiger Verbrechen und als ein annehmbares, wenn auch extremes Mittel zur Wahrung des Gemeinwohls angesehen.
Heute gibt es ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat. Hinzu kommt, dass sich ein neues Verständnis vom Sinn der Strafsanktionen durch den Staat verbreitet hat. Schließlich wurden wirksamere Haftsysteme entwickelt, welche die pflichtgemäße Verteidigung der Bürger garantieren, zugleich aber dem Täter nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen.
Deshalb lehrt die Kirche im Licht des Evangeliums, dass „die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt“[1], und setzt sich mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein.
[1] Papst Franziskus, Ansprache zum 25. Jahrestag der Veröffentlichung des Katechismus der Katholischen Kirche, 11. Oktober 2017 (L’Osservatore Romano, 11. Oktober 2017, 5)
Aus
dem Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre an die Bischöfe
über die neue Formulierung der Nr. 2267 des Katechismus der
Katholischen Kirche bezüglich der Todesstrafe
1.
August 2018
4.
Johannes Paul II. äußerte sich auch bei anderen Gelegenheiten gegen
die Todesstrafe und berief sich dabei auf die Achtung vor der Würde
der Person wie auch auf die Mittel der modernen Gesellschaft, um sich
vor Verbrechern zu schützen. So brachte er in der
Weihnachtsbotschaft 1998 den Wunsch zum Ausdruck, dass «in der Welt
der Konsens über dringende und angemessene Maßnahmen erhalten
(bleibe) mit dem Ziel , die Todesstrafe abzuschaffen». Im darauf
folgenden Monat wiederholte er in den Vereinigten Staaten: «Ein
Zeichen der Hoffnung ist die zunehmende Einsicht, dass die Würde des
menschlichen Lebens niemals in Abrede gestellt werden darf, auch dann
nicht, wenn jemand ein Verbrechen begangen hat. Die moderne
Gesellschaft hat die Mittel, sich selbst zu schützen, ohne
Verbrechern die Möglichkeit der Besserung endgültig zu nehmen. Ich
rufe erneut dazu auf, wie ich es kürzlich an Weihnachten getan habe,
zu einer Übereinstimmung bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe,
die grausam und unnötig ist, zu kommen».
5.
Der entschiedene Einsatz für die Abschaffung der Todesstrafe ging
unter den nachfolgenden Päpsten weiter. Benedikt XVI. machte «die
Verantwortlichen der Gesellschaft … auf die Notwendigkeit
aufmerksam, alles im Bereich des Möglichen zu tun, um die
Abschaffung der Todesstrafe zu erlangen».[...]
7.
Die neue Formulierung der Nr. 2267 des Katechismus der Katholischen
Kirche, die Papst Franziskus approbiert hat, liegt auf der Linie des
vorausgehenden Lehramts und führt eine konsequente Entwicklung der
katholische Lehre weiter. Der neue Text folgt den Spuren der Lehre
von Johannes Paul II. in Evangelium vitae und bekräftigt, dass die
Unterdrückung des Lebens eines Verbrechers als Strafe für ein
Vergehen unzulässig ist, weil sie gegen die Würde der Person
verstößt, eine Würde, die auch dann nicht verloren geht, wenn
jemand schwerste Verbrechen begangen hat. [...]
8.
All das zeigt, dass die neue Formulierung der Nr. 2267 des
Katechismus eine authentische Entwicklung der Lehre ausdrückt, die
nicht im Widerspruch zu früheren Aussagen des Lehramts steht. [...]
9.
In der neuen Formulierung wird hinzugefügt, dass das Bewusstsein
über die Unzulässigkeit der Todesstrafe «im Licht des Evangeliums»
gewachsen ist. [...]
Aus
der Ansprache des Heiligen Vaters Papst Franziskus zum 25. Jahrestag
der Veröffentlichung des Katechismus der katholischen Kirche
11.
Oktober 2017
Bei
dieser Problematik kann man es nicht bei einer hauptsächlich
geschichtlichen Abhandlung belassen, die dabei nicht nur die
lehramtliche Entwicklung unter den letzten Päpsten außer Acht
lässt, sondern auch das veränderte Bewusstsein im Volke Gottes, das
eine positive Haltung gegenüber einer Strafe ablehnt, die die Würde
des Menschen schwer verletzt. Stattdessen muss deutlich festgestellt
werden, dass die Todesstrafe eine unmenschliche Maßnahme ist, die –
wie auch immer sie ausgeführt wird – die Würde des Menschen
herabsetzt. Sie widerspricht in ihrem Wesen dem Evangelium, weil sie
willentlich entscheidet ein menschliches Leben zu beenden, das in den
Augen des Schöpfers immer heilig ist und dessen wahrer Richter und
Garant im Letzten allein Gott ist. Kein Mensch, »nicht einmal der
Mörder verliert seine Menschenwürde« (Brief an den Präsidenten
der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe, 20. März
2015), denn Gott ist ein Vater, der immer auf die Rückkehr des
Sohnes wartet, der, um seinen Fehler wissend um Vergebung bittet und
ein neues Leben beginnt. Niemandem darf daher nicht nur das Leben,
sondern damit auch die Möglichkeit einer moralischen und
existenziellen Umkehr verwehrt werden, damit er zum Wohle der
Gemeinschaft umkehrt.
Anbetracht
mangelnder Instrumente zur Verteidigung und einer noch nicht so weit
entwickelten gesellschaftlichen Reife, schien die Todesstrafe in
vergangenen Jahrhunderten die logische Konsequenz, um Gerechtigkeit
walten zu lassen. Leider wurde auch im Kirchenstaat auf dieses
extreme und unmenschliche Mittel zurückgegriffen, und man hat dabei
den Primat der Barmherzigkeit über die Gerechtigkeit vernachlässigt.
Wir übernehmen die Verantwortung für die Vergangenheit und
bekennen, dass diese Methoden mehr von einer legalistischen als von
einer christlichen Haltung bestimmt wurden. Die Sorge um Machterhalt
und materiellen Reichtum haben zu einer Überbewertung des Gesetzes
geführt und ein tiefes Verständnis des Evangeliums verhindert.
Gerade deswegen können wir heute, angesichts einer neuen
Notwendigkeit, die Würde des Menschen zu betonen, nicht gleichgültig
bleiben. Wir würden uns noch mehr schuldig machen.
Wir
stehen hier vor keinerlei Widerspruch zu früheren Lehraussagen, denn
die Verteidigung der Würde des menschlichen Lebens von der
Empfängnis bis zum natürlichen Tod hat in der kirchlichen Lehre
stets eine eindeutige und maßgebende Stimme gefunden. Die
harmonische Entwicklung der kirchlichen Lehre gebietet es, Positionen
zu vermeiden, die an Argumenten festhalten, die längst eindeutig
einem neuen Verständnis der christlichen Wahrheit widersprechen.
Schon der hl. Vinzenz von Lérins erinnerte: »Aber vielleicht sagt
jemand: Wird es also in der Kirche Christi keinen Fortschritt der
Religion geben? Gewiss soll es einen geben, sogar einen recht großen.
Denn wer wäre gegen die Menschen so neidisch und gegen Gott so
feindselig, dass er das zu verhindern suchte?« (Commonitorium,
23.1; PL 50). Darum ist es notwendig zu betonen, dass, egal
wie schwer das begangene Verbrechen auch war, die Todesstrafe
unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der
Person verstößt.
Aus
der Ansprache des Heiligen Vaters Papst Franziskus an die Delegation
der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe
17.
Dezember 2017
All
this is now reflected in the recently revised text of n. 2267 of the
Catechism of the Catholic Church, which expresses the progress
of the doctrine of the last Pontiffs, as well as a change in the
conscience of the Christian people, which rejects a penalty that is
deeply injurious to human dignity [...]; a penalty contrary to the
Gospel, because it means suppressing a life which is always sacred in
the eyes of the Creator and of which God alone is the true judge and
guarantor [...].
In
past centuries, when the instruments that we have available today for
the protection of society were lacking and the current level of
development in human rights had not yet been achieved, recourse to
the death penalty was presented on some occasions as a logical and
just consequence. Even in the Papal States recourse was made to this
inhuman form of punishment, ignoring the primacy of mercy over
justice.
It
is for this reason that the new version of the Catechism implies
that we should also assume our responsibility for the past and that
we acknowledge that the acceptance of this type of penalty was due to
the mentality of an era that was more legalistic than Christian,
which held sacred the value of laws lacking in humanity and mercy.
The Church could not maintain a neutral stance in the face of the
current demands of reaffirmation of personal dignity.
The
revision of the text of the Catechism in the article dedicated
to the death penalty does not imply any contradiction with past
teaching, because the Church has always defended the dignity of human
life. However, the harmonious development of doctrine necessarily
requires that the Catechism reflect the fact that, despite the
gravity of the crime committed, the Church teaches, in the light of
the Gospel, that the death penalty is always inadmissible because it
offends the inviolability and dignity of the person.
Likewise,
the Magisterium of the Church holds that life sentences, which
take away the possibility of the moral and existential redemption of
the person sentenced and in favour of the community, are a form of
death penalty in disguise [...]. God is a Father who always awaits
the return of his son, who, aware he has made a mistake, asks
forgiveness and begins a new life. Thus, life cannot be taken from
anyone, nor the hope of one’s redemption and reconciliation with
the community.
Eine kleine Auswahl relevanter Texte aus der Tradition der Kirche
»1
Jeder ordne sich den Trägern der staatlichen Gewalt unter. Denn es
gibt keine staatliche Gewalt außer von Gott; die jetzt bestehen,
sind von Gott eingesetzt. Wer sich daher der
staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die Ordnung Gottes,
und wer sich ihm entgegenstellt, wird dem Gericht verfallen. 3 Vor
den Trägern der Macht hat sich nicht die gute, sondern die böse Tat
zu fürchten; willst du also ohne Furcht vor der staatlichen Gewalt
leben, dann tue das Gute, sodass du ihre Anerkennung findest! 4 Denn
sie steht im Dienst Gottes für dich zum Guten. Wenn du aber das Böse
tust, fürchte dich! Denn nicht
ohne Grund trägt sie das Schwert. Sie steht nämlich im Dienst
Gottes und vollstreckt das Urteil an dem, der das Böse tut. 5
Deshalb ist es notwendig, sich unterzuordnen, nicht allein um der
Strafe, sondern auch um des Gewissens willen.«
(Hl. Apostel Paulus, Brief an die Römer 13,1-5)
»Einige
Ausnahmen jedoch von dem Verbot, einen Menschen zu töten, hat eben
jener göttliche Wille selbst gemacht. Von denen aber abgesehen, die
Gott zu töten befiehlt, sei es durch gesetzliche Anordnung, sei es
jeweils mit Bezug auf eine bestimmte Person durch ausdrücklichen
Befehl – in solchen Fällen tötet nicht der, der dem Befehlenden
diesen Dienst schuldet wie ein Schwert dem, der es führt, Hilfe
schuldet; daher haben jene, die auf Gottes Geheiß Kriege führten
oder im Besitze der öffentlichen Gewalt gemäß den Gesetzen Gottes
d.i. nach dem Befehl der allgerechten Vernunft Verbrecher mit dem
Tode bestraften, nicht wider das Gebot: „Du sollst nicht töten“
gehandelt; und Abraham, weit entfernt, des Verbrechens der
Grausamkeit beschuldigt zu werden, wurde vielmehr gerühmt ob seiner
Frömmigkeit, weil er seinen Sohn rein nur aus Gehorsam, nicht in
frevelhafter Absicht töten wollte (Gen 22); und mit Recht zweifelt
man, ob es für einen Auftrag Gottes zu halten sei, dass
Jephte
seine Tochter, die ihm entgegeneilte, tötete, lediglich weil er
gelobt hatte, das was ihm bei der siegreichen Rückkehr aus der
Schlacht zuerst entgegenkommen würde, Gott zu opfern (Ri 11,30ff)
und
auch Samson, der sich selbst mitsamt den Feinden unter den Trümmern
eines Hauses begrub, findet nur darin eine Entschuldigung, daß ihm
der Geist, der durch ihn Wunder tat, dies heimlich befahl (Ri 16,30)
also
abgesehen von denen, die entweder ein gerechtes Gesetz ein für
allemal, oder Gott, der Quell der Gerechtigkeit, in besonderen Fällen
zu töten befiehlt, macht sich des Verbrechens des Mordes jeder
schuldig, der einen Menschen – sich oder sonst jemand – tötet.«
(Hl. Augustinus von Hippo, Über den Gottesstaat, lib. 1, cap. 21)
»Was die weltliche Gewalt betrifft, so erklären wir, dass sie ohne Todsünde ein Bluturteil vollstrecken kann, solange sie zum Vollzug der Strafe nicht aufgrund von Hass, sondern aufgrund eines richterlichen Urteils, nicht unvorsichtig, sondern überlegt schreitet.«
(Von Papst Innozenz III. 1210 dem den Waldensern vorgeschriebenen Glaubensbekenntnis von 1208 hizugefügter Satz, da diese das darin Ausgedrückte leugneten; DH 795)
»Zu Recht und ohne Sünde tötet also der Staatslenker die verbrecherischen Menschen, damit nicht der Friede der Bürgerschaft gefährdet wird. Daher sagt der Apostel Paulus 1 Kor 5,6: „Wisst ihr nicht, dass ein wenig Sauerteig den ganzen Teig durchsäuert?“ Und wenig später (V. 13) fügt er hinzu: „Schafft den Bösen fort aus eurem Kreis.“ Und Röm 13,4 heißt es von der irdischen Gewalt, dass sie „nicht ohne Grund das Schwert trägt: denn sie ist Dienerin Gottes und erregt mit ihrer Rache nur den Zorn dessen, der böse handelt.“ Und 1 Petr 2,13f. wird gesagt: „Unterwerft euch jeder menschlichen Ordnung um Gottes willen: sei es dem König, da er über allen steht; sei es seinem Statthalter, da sie zur Bestrafung der Übeltäter, aber zum Preis der Guten bestellt sind.“
Hierdurch wird aber der Irrtum gewisser Leute ausgeschlossen, die behaupteten, körperliche Bestrafungen geschähen zu Unrecht. Diese Leute führen zur Bekräftigung ihres Irrtums an, dass es Ex 20,13 heißt: „Du sollst nicht töten.“ Dies wird auch Mt 5,21 wiederholt. Auch führen sie an, dass Mt 13,30 gesagt Wird, der Herr habe (im Gleichnis) seinen Knechten, die das Unkraut vom Weizenfeld sammeln wollten, geantwortet: „Lasst beides wachsen bis zur Ernte.“ Mit Unkraut aber sind die „Söhne des Bösen“ gemeint, mit Ernte das „Ende der Welt“, Wie ebenda (V. 38ff.) gesagt Wird. Also dürfe man die Bösen nicht durch die Hinrichtung aus dem Kreis der Guten entfernen.Diese Leute führen auch ins Feld, ein Mensch könne, solange er auf der Welt ist, sich zum Besseren wandeln. Also dürfe er nicht durch die Hinrichtung aus der Welt entfernt, sondern müsse der Buße erhalten bleiben.
Aber
dies sind nichtige Einwände. Denn in dem Gesetz, das sagt: „Du
sollst nicht töten“, wird bald darauf (Ex 22,17) hinzugefügt:
„Die Verbrecher sollst du nicht am Leben lassen.“ Hieraus lässt
sich erkennen, dass (nur)
die ungerechte Tötung von Menschen verboten ist. Dies ist auch aus
den Worten des Herrn in Mt 5 offenbar. Denn als er gesagt hatte: „Ihr
habt gehört, dass zu
den Alten gesagt worden ist: Du sollst nicht töten“, fügte er
hinzu: „Ich aber sage euch: Wer seinem Bruder zürnt“ etc.
Hiermit gibt er zu verstehen, dass die
Tötung, die aus Zorn hervorgeht, verboten ist, nicht aber die, die
aus dem Eifer der
Gerechtigkeit hervorgeht. Auch sagt der Herr: „Lasst beides wachsen
bis zur Ernte.“ Wie das zu verstehen ist, ist durch das offenbar,
was folgt (V. 29): „Damit ihr nicht beim Sammeln des Unkrauts
zugleich auch den Weizen ausrauft.“ Die Tötung der Bösen wird
also da untersagt, wo es nicht ohne Gefahr für die Guten geschehen
kann. Dies kommt meist dann vor, wenn die Bösen Sich noch nicht von
den Guten durch offensichtliche Sünden unterscheiden oder wenn die
Gefahr zu fürchten ist, dass die
Bösen viele Gute mit sich reißen.
Dass
aber die Bösen, solange sie leben, sich noch bessern können,
verbietet nicht, dass sie zu Recht getötet werden: denn die Gefahr,
die von ihrem Leben droht, ist größer und gewisser, als das Gute,
das man von ihrer Besserung erwartet. Auch haben sie gerade im
Augenblick des Todes die Möglichkeit, durch Reue zu Gott umzukehren.
Wenn sie also bis dahin fest entschlossen sind, dass ihr Herz auch im
Augenblick des Todes nicht von der Bosheit ablässt, so kann man mit
hinreichender Wahrscheinlichkeit annehmen, dass sie niemals mehr von
der Bosheit ablassen.«
(Hl. Thomas von Aquin, Summa contra gentiles, lib. 3, cap. 146)
»Es ist erlaubt, Menschen im
Gericht entweder zum Tode zu verurteilen oder zu töten. Eine andere
erlaubte Art des Tötens ist jene, welche den Obrigkeiten zusteht,
welchen die Gewalt des Tötens verliehen ist, kraft welcher sie nach
der Vorschrift und dem Urteile der Gesetze die Übeltäter strafen
und die Unschuldigen in Schutz nehmen. Wenn sie dieses Amt rechtlich
verwalten, sind sie nicht nur des Totschlages nicht schuldig, sondern
sie gehorchen im höchsten Grade diesem göttlichen Gesetze, wodurch
der Totschlag verboten wird. Denn wenn diesem Gesetze dies als Ziel
vorgesteckt ist, dass für Leben und Wohlfahrt der Menschen Sorge
getragen wird: so zielen die Strafen der Obrigkeiten, welche die
rechtmäßigen Rächer der Verbrechen sind, ebenfalls darauf hin,
dass der Verwegenheit und Gewalttätigkeit durch Todesstrafen Einhalt
geschieht und so das Leben der Menschen gesichert sei. Daher sagt
David (Ps 108): „Frühe tötete ich alle Sünder des Landes, damit
ich ausrotte aus der Stadt des Herrn alle Übeltäter“.«
(Papst Pius V. und Papst Klemens XIII, Catechismus Romanus [1566], III,6,4)
»Gibt es Fälle, in denen es erlaubt ist, den Nächsten zu töten?
Es ist erlaubt, den Nächsten zu töten, wenn man in einem gerechten Krieg kämpft; wenn man auf Befehl der höchsten Autorität das Todesurteil als Strafe für ein Verbrechen vollzieht und endlich, wenn es sich um die notwendige und rechte Verteidigung des Lebens gegen einen ungerechten Angreifer handelt.«
(Hl. Papst Pius X., Compendio della dottrina Cristiana [1905], Nr. 413)
»Selbst im Fall der Hinrichtung eines zum Tod verurteilten Verbrechers verfügt der Staat nicht über das Lebensrecht eines Einzelmenschen. Es ist der öffentlichen Autorität in diesem Falle vorbehalten, den Verurteilten zur Sühne seines Verbrechens des Lebensgutes zu berauben, nachdem er sein Lebensrecht bereits durch das Verbrechen verwirkt hat.«(Der Diener Gottes Papst Pius XII. am 13. September 1952; AAS XLIV, 779-789)»Gott will nicht, dass wir ungerechten Angriffen schutzlos preisgegeben sind. Darum darf jeder in gerechter Notwehr sich und andere verteidigen und dabei den Angreifer sogar verwunden oder töten, wenn es nötig ist. - Die Obrigkeit darf schwere Verbrechen mit dem Tode bestrafen. - Den Soldaten ist es in einem gerechten Kriege erlaubt, die feindlichen Soldaten im Kampf zu töten.«
(Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands, Münster 1963 [1955], Nr. 221/S. 235)
»Auf Grund der Lehre der Heiligen Schrift und der gesamten christlichen Überlieferung lässt sich dem Staat das Recht, die Todesstrafe zu verhängen, nicht grundsätzlich absprechen.«
(Bernhard Häring, Das Gesetz Christi, München 1967, Bd. 3, S. 149)
»In
diesen Problemkreis gehört auch
die Frage der Todesstrafe,
wobei in der Kirche wie
in der weltlichen Gesellschaft zunehmend eine Tendenz festzustellen
ist, die eine sehr begrenzte Anwendung oder überhaupt die völlige
Abschaffung der Todesstrafe fordert. Das Problem muss in
die Optik einer Strafjustiz eingeordnet werden, die immer mehr der
Würde des Menschen und somit letzten Endes Gottes Plan bezüglich
des Menschen und der Gesellschaft entsprechen soll. Tatsächlich soll
die von der Gesellschaft verhängte Strafe „in erster Linie die
durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen“. Die
öffentliche Autorität muss die
Verletzung der Rechte des einzelnen und der Gemeinschaft dadurch
wiedergutmachen, dass sie
dem Schuldigen als Vorbedingung für seine Wiederentlassung in die
Freiheit eine angemessene Sühne für d as Vergehen auferlegt. Auf
diese Weise erreicht die Autorität auch das Ziel, die öffentliche
Ordnung und die Sicherheit der Person zu verteidigen und zugleich dem
Schuldigen selbst einen Ansporn und eine Hilfe zur Besserung und
Heilung anzubieten.
Um alle diese Ziele zu
erreichen, müssen Ausmaß und Art der Strafe sorgfältig
abgeschätzt und festgelegt werden und dürfen außer in
schwerwiegendsten Fällen, das heißt wenn der Schutz der
Gesellschaft nicht anders möglich sein sollte, nicht bis zum
Äußersten, nämlich der Verhängung der Todesstrafe gegen den
Schuldigen, gehen. Solche Fälle sind jedoch heutzutage infolge der
immer angepassteren Organisation des Strafwesens schon sehr selten
oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben.
Jedenfalls
bleibt der vom neuen Katechismus
der Katholischen Kirche angeführte
Grundsatz gültig: „soweit unblutige Mittel hinreichen, um das
Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche
Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die
Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den
konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde
angemessener“.
Wenn
auf die Achtung jeden Lebens, sogar des Schuldigen und des
ungerechten Angreifers, so große Aufmerksamkeit verwendet wird, hat
das Gebot „du sollst nicht töten“ absoluten Wert, wenn es sich
auf den unschuldigen Menschen bezieht. Und das umso mehr, wenn
es sich um ein schwaches und schutzloses menschliches Lebewesen
handelt, das einzig in der absoluten Kraft des Gebotes Gottes seinen
radikalen Schutz gegenüber der Willkür und Gewalttätigkeit der
anderen findet.
Die
absolute Unantastbarkeit des unschuldigen Menschenlebens ist in der
Tat eine in der Heiligen Schrift ausdrücklich gelehrte, in der
Tradition der Kirche ständig aufrechterhaltene und von ihrem Lehramt
einmütig vorgetragene sittliche Wahrheit. Diese Einmütigkeit ist
sichtbare Frucht jenes vom Heiligen Geist geweckten und getragenen
„übernatürlichen Glaubenssinnes“, der das Gottesvolk vor Irrtum
bewahrt, wenn es „seine allgemeine Übereinstimmung in Sachen des
Glaubens und der Sitten äußert.“[…]
Mit
der Petrus und seinen Nachfolgern von Christus verliehenen Autorität
bestätige ich daher in Gemeinschaft mit den Bischöfen der
katholischen Kirche, dass die direkte und freiwillige
Tötung eines unschuldigen Menschen immer ein schweres sittliches
Vergehen ist. Diese Lehre, die auf jenem ungeschriebenen Gesetz
begründet ist, das jeder Mensch im Lichte der Vernunft in seinem
Herzen findet (vgl. Röm 2, 14-15), ist von der Heiligen
Schrift neu bestätigt, von der Tradition der Kirche überliefert und
vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt gelehrt.
Die
willentliche Entscheidung, einen unschuldigen Menschen seines Lebens
zu berauben, ist vom moralischen Standpunkt her immer schändlich und
kann niemals, weder als Ziel noch als Mittel zu einem guten Zweck
gestattet werden. Sie ist in der Tat ein schwerer Ungehorsam gegen
das Sittengesetz, ja gegen Gott selber, seinen Urheber und Garanten;
sie widerspricht den Grundtugenden der Gerechtigkeit und der Liebe.
„Niemand und nichts kann in irgendeiner Weise zulassen, dass ein
unschuldiges menschliches Lebewesen getötet wird, sei es ein Fötus
oder ein Embryo, ein Kind oder ein Erwachsener, ein Greis, ein von
einer unheilbaren Krankheit Befallener oder ein im Todeskampf
Befindlicher. [...]“.«
(Hl. Papst Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium Vitae über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens [1995], Nr. 56f.)
[Marginalie: In der ganzen Kirchengeschichte wurde in dieser Frage unterschieden zwischen Unschuldigen und vor dem Recht schuldigen Menschen. Letztere haben demnach ihr Lebensrecht durch ihre Tat verwirkt.]
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