Dienstag, 5. Juni 2012

Suprema lex?

Einige Kleriker des Erzbistums Freiburg berufen sich auf das Heil der Seelen...:

 
»Wir brin­gen mit unse­rer Unter­schrift zum Aus­druck, dass wir uns in unse­rem pas­to­ra­len Han­deln gegen­über wie­der­ver­hei­ra­te­ten Geschie­de­nen von der Barm­her­zig­keit lei­ten las­sen (salus ani­ma­rum suprema lex). Uns ist bewusst, dass wir damit oft gegen der­zeit gel­tende kir­chen­recht­li­che Vor­schrif­ten der römisch-katholischen Kir­che handeln.«


Soso... ich habe dazu nur drei Fragen:

1) Ist eine Zweitehe für das Heil der Seelen notwendig?

2) Dient das Begehen einer schweren Sünde (nämlich Ehebruch: vgl. Mt 19) dem Heil der Seele?

3) Ist das Heil der Seele ohne Kampf und Verzicht zu erlangen?

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