Donnerstag, 5. Juli 2012

Beschneidung?

Magritte - Les vacances de Hegel
Birgit Kelle hat die vllt. konziseste Entlarvung der Absurdität des Beschneidungsurteils geliefert:
»Tagtäglich entscheiden Eltern über das Wohl ihrer Kinder auch und gerade hinsichtlich deren Gesundheit. Als Frau darf ich während der Schwangerschaft rauchen und so viel Alkohol trinken, wie ich will. Meinem Kind wird das massiv und nachweislich schaden, strafrechtlich belangt werde ich dafür nicht. Ich darf meinem Kind Impfungen verweigern, die es vor Krankheiten schützen. Im Falle eines Infektes, der vermeidbar gewesen wäre, bin ich strafrechtlich nicht festzuhalten. Immer noch sterben in Deutschland unnötig Kinder, zum Beispiel an Masern. Ich darf meinem Kind eine völlig überflüssige Schönheitsoperation zum Geburtstag schenken. Eine neue Nase, oder Körbchengröße C – medizinisch sinnlos, ein operativer Eingriff. Strafrechtlich egal. Was ist mit der Frage, ob man abstehende Ohren anlegen darf? Alles nur Kosmetik, medizinisch sinnlos – Körperverletzung? Darf ich meiner Tochter noch Ohrlöcher stechen lassen, obwohl sie mit ihren vier Jahren nicht explizit eingewilligt hat? Eltern, die ihren Kleinkindern nicht täglich die Zähne putzen, riskieren Karies, verbunden mit Schmerzen und nicht unerheblichen Folgebehandlungen. Alles im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Es gibt viele Wege, wie Eltern ihren Kindern völlig legal medizinische Hilfe verweigern und unnötiges medizinisches Handeln antun dürfen. Es ist zutiefst willkürlich, das Beschneiden als Körperverletzungen herauszugreifen, nur weil eine religiöse Motivation dahintersteckt.

Nicht zuletzt darf ich mein Kind sogar im Mutterleib töten lassen. Ohne strafrechtliche Folgen. Beschneidung nein, Abtreibung ja? Mehr Inkonsequenz geht überhaupt nicht, als dass wir die Frage nach Leben oder Tod des Kindes selbstverständlich in den Händen der Eltern belassen und hier manche sogar allen Ernstes auch noch von einem „Frauenrecht“ reden – eine Beschneidung meines Kindes mich aber fortan vor den Richter zerren soll. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat das Kind also, das Recht auf Leben nicht unbedingt. Gratulation. Endlich verstehe ich das Sprichwort, vor Gericht und auf hoher See sei man in Gottes Hand.«

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