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Magritte - Les vacances de Hegel |
Birgit Kelle hat die vllt. konziseste Entlarvung der Absurdität des Beschneidungsurteils geliefert:
»Tagtäglich entscheiden Eltern über das Wohl ihrer Kinder auch und
gerade hinsichtlich deren Gesundheit. Als Frau darf ich während der
Schwangerschaft rauchen und so viel Alkohol trinken, wie ich will.
Meinem Kind wird das massiv und nachweislich schaden, strafrechtlich
belangt werde ich dafür nicht. Ich darf meinem Kind Impfungen
verweigern, die es vor Krankheiten schützen. Im Falle eines Infektes,
der vermeidbar gewesen wäre, bin ich strafrechtlich nicht festzuhalten.
Immer noch sterben in Deutschland unnötig Kinder, zum Beispiel an
Masern. Ich darf meinem Kind eine völlig überflüssige
Schönheitsoperation zum Geburtstag schenken. Eine neue Nase, oder
Körbchengröße C – medizinisch sinnlos, ein operativer Eingriff.
Strafrechtlich egal. Was ist mit der Frage, ob man abstehende Ohren
anlegen darf? Alles nur Kosmetik, medizinisch sinnlos –
Körperverletzung? Darf ich meiner Tochter noch Ohrlöcher stechen lassen,
obwohl sie mit ihren vier Jahren nicht explizit eingewilligt hat?
Eltern, die ihren Kleinkindern nicht täglich die Zähne putzen, riskieren
Karies, verbunden mit Schmerzen und nicht unerheblichen
Folgebehandlungen. Alles im Rahmen der freiheitlich demokratischen
Grundordnung. Es gibt viele Wege, wie Eltern ihren Kindern völlig legal
medizinische Hilfe verweigern und unnötiges medizinisches Handeln antun
dürfen. Es ist zutiefst willkürlich, das Beschneiden als
Körperverletzungen herauszugreifen, nur weil eine religiöse Motivation
dahintersteckt.
Nicht zuletzt darf ich mein Kind sogar im Mutterleib töten lassen.
Ohne strafrechtliche Folgen. Beschneidung nein, Abtreibung ja? Mehr
Inkonsequenz geht überhaupt nicht, als dass wir die Frage nach Leben
oder Tod des Kindes selbstverständlich in den Händen der Eltern belassen
und hier manche sogar allen Ernstes auch noch von einem „Frauenrecht“
reden – eine Beschneidung meines Kindes mich aber fortan vor den Richter
zerren soll. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit hat das Kind
also, das Recht auf Leben nicht unbedingt. Gratulation. Endlich verstehe
ich das Sprichwort, vor Gericht und auf hoher See sei man in Gottes
Hand.«
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