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Montag, 5. September 2022

Verkündigung als Irreführung

Bischof Bätzing hat am vergangenen Sonntag in Essen zur Feier der Ludgerustracht gepredigt… und bewiesen, dass er entweder die Menschen böswillig in den Unglauben führen möchte, oder, dass er keine Ahnung vom Katholizismus hat. Sogar sein eigenes, nachlesbares theologhischen Fachwissen scheint er über Bord geworfen zu haben. Schlimm, wirklich schlimm.

Er sagte u.a.:


Dass die Grabstätten von Heiligen so bedeutsam wurden, dass man sogar Reliquienübertragungen quer durch Europa vollzog, hängt mit der familienbezogenen religiösen Einstellung der germanischen Bevölkerung zusammen. Dort bezog man sich auf einen Stammvater der Sippe – und der wurde nun im wahrsten Sinne des Wortes durch den Bezug zu einem christlichen Heiligen neu gesetzt.

Einmal davon abgesehen, dass es soetwas wie einen Heiligenkult und insbesondere Reliquienverehrung auch weit jenseits des Christentums gab und gibt (etwa im Buddhiusmus schon im 5. Jhd. v. Chr., im Konfuzianismus im 2. Jhd. v. Chr., ebenso im Islam bis heute), dies also schwerlich auf germanische Eigenheiten zurückzuführen ist, ist das von Bätzing dargelegte natürlich grundfalsch.

Im Christentum gab es Jahrhunderte vor den ersten Versuchen der Germanenmission schon einen ausgeprägten und auch theologisch reflektierten Heiligenkult inklusive Reliquienverehrung; das früheste uns in aller Deutlichkeit bezeugte Beispiel für einen ausgesprochenen Kult um einen Heiligen/Märtyrer und seine Reliquien ist Polykarp von Smyrna (gest. ca. 155), der seit ältester Zeit als Schüler des Apostels Johannes gilt, und auch da gewinnt man nicht den Eindruck, dass dies etwas Neues oder Unübliches war.

Dass die Verehrung gerade der Grabstätten der Heiligen nicht „mit der familienbezogenen religiösen Einstellung der germanischen Bevölkerung zusamme[hängt]“, sondern wohl eher biblische Wurzeln hat (Propheten- und Patriarchengräber!), kommt Bätzing offenbar nicht in den Sinn. Er dreht den Spieß einfach um und tut so, als wäre unsere christliche Heiligenverehrung ein heidnisches (germanisches) Relikt, das die Christen übernommen haben. In der Wirklichkeit ist es andersherum: Die Germanen hatten einen leichteren Zugang zum Christentum, weil sie Elemente ihrer eigenen Kuktur darin (in von heidnischen Vorstellungen gereinigter Form) wiederfanden.

Schon biblisch ist die Verehrung heiliger Gräber reichlich bezeugt. Als Jesus den Pharisäern zurief „Ihr errichtet den Propheten Grabstätten und schmückt die Denkmäler der Gerechten“ (Mt 23,29), da tadelte er nicht diese Praxis, sondern die Heuschelei die daraus entsteht, dass sie die Propheten und Gerechten zwar äußerlich ehren, sie in ihrem Tun aber verraten. Auch die Kraft solcher Gräber ist bezeugt: So hatte etwa das Grab des Elischa die Kraft, Tote zum Leben zu erwecken (vgl. 2Kön 13,20-21). Und ebenfalls biblisch ist auch schon die Verlegung von bedeutenden Gräbern („Reliquienübertragung“) bezeugt (etwa Rahels Grab: 1Sam 10,2).

Germanische Eigenheiten?


Der Glaube der Germanen war kriegerisch. Ähnlich wie bereits im Römischen Reich war man durchaus bereit, einem siegreichen Gott Folge zu leisten. So wurde das Kreuz mehr und mehr zum Siegeszeichen und Christus zum Sieger; die „Torheit des Kreuzes“, zu der sich der Apostel Paulus bekannte, trat sehr in den Hintergrund.

Soso, das Kreuz als ruhmwürdiges Siegszeichen und Christus als Sieger ist also nicht paulinisch? Redet er von dem Apostel Paulus, der immer wieder von dem Sieg und dem Siegespreis redet, den wir durch Christus errungen haben (Röm 8,37; 1Kor 9,24; 15,54.57; Phil 3,14; Kol 2,18)? Jener Paulus, der sich „allein des Kreuzes Jesu Christi, unseres Herrn, rühmen“ möchte (Gal 6,14), und der die, die nicht glauben, als „Feinde des Kreuzes Christi“ (Phil 3,18) bezeichnet?

Bätzing versteht offenbar nicht, dass Paulus mit der „Torheit des Kreuzes“ den Vorwurf der Ungläubigen benennt: „Wir dagegen verkünden Christus als den Gekreuzigten: für Juden ein Ärgernis, für Heiden eine Torheit“ (1Kor 1,23), und dass er dem entgegen setzt: „für die Berufenen aber, Juden wie Griechen: Christus, Gottes Kraft und Gottes Weisheit.“ (V. 24) Insbesondere die Nennung der „Kraft“ ist hier aufschlussreich, denn sie weist in die gleiche von Paulus so geliebte „sportliche“ Bildsprache ([Wett]Kampf, Lauf etc.), wie die Rede vom „Sieg“. Nochmal: „Denn das Wort vom Kreuz ist denen, die verloren gehen[!], Torheit; uns aber, die gerettet werden, ist es Gottes Kraft.“ (1Kor 1,18)

Achja, Jesus: „Ich habe die Welt besiegt.“ (Joh 16,33) Insbesondere der Erste Johannesbrief und die Offenbarung des Johannes sind natürlich voll von „Siegesrhetorik“ darüber, was Jesus getan hat und wer er ist.

Germanische Eigenheiten?


Im Folgenden beklagt Bätzing dann noch, dass der Charakter der Eucharistie als Opfer „stärker in den Vordergrund“ getreten sei als die Danksagung, womit er nur, ganz vorne auf dem deutsch-theologischen Mainstream reitend, seinen eigenen Unmut über die faktische Entfaltung des Durchdringens der Offenbarung im Laufe der Kirchengeschichte zum Besten gibt – er selbst wünscht sich offenbar etwas anderes, aber zum Glück beten wir nicht „Bätzings Wille geschehe“. Und er kontrastiert seine romantisierte Vorstellung einer güldenen Anfangszeit, in der jeder einzelne Mensch ausschließlich aufgrund „persönlicher Umkehr“ zum Glauben kam, mit den offenbar schä(n)dlichen Einflüssen der Germanen, die seiner Ansicht nach erst eine Annahme des Glaubens als „Familienclan“ ermöglicht, und folglich „Zwangstaufen“ befördert hätten. *Hust* Apg 16,14-15 *hust*… offenbar wurden auch vorher schon ganze „Häuser“, sprich: Familien (und damit ist biblisch nicht die Kleinfamilie im schnuckligen Einfamilienhaus gemeint!) getauft.

Nach diesem Stakkato von falschen und irreführenden Aussagen fragt der Bischof doch allen Ernstes:

Liebe Geschwister im Glauben, hilft uns ein solcher Exkurs in die Lebens- und Glaubenswelt des hl. Liudger mit all ihren Herausforderungen?

Die Antwort muss wohl lauten: Nein. Kein Stück. Es sei denn, die Intention ist es, sich möglichst schnell vom katholischen Glauben und Leben zu verabschieden.

Im Übrigen muss man wohl hoffen, dass im Publikum nicht allzu viele „Geschwister im Glauben“ saßen, jedenfalls, wenn man es am sich hier ausdrückenden Glauben des Herrn Bätzing misst.

 

Alles Treiben um den suizidalen Weg und die Abschaffung von Priestertum, Hierarchie und kirchlicher Sexualmoral einmal beiseite gelassen, zeigt diese Predigt: Dieser „Bischof“ stärkt nicht die ihm anvertraute Herde, er belebt nicht die Freude am Glauben oder die Verehrung Gottes und seiner Heiligen, sondern er sät nur Falschheiten, Zweifel und Unglaube. Er übernimmt die dümmlichen und schlicht uninformierten (ignoranten) Vorurteile einer antichristlichen Welt und „verkündet“ sie als Wahrheiten von der Kanzel. Letztlich entmündigt er die Menschen, weil er sie offenbar für dumm verkauft und in die Irre führt.

Wie kann so jemand Bischof werden - und bleiben?

Freitag, 8. Oktober 2021

Irenäus von Lyon, Kirchenlehrer

Papst Franziskus hat angekündigt, dem Kirchenvater Irenäus von Lyon den Titel eines Kirchenlehrers zu verleihen. Das ist sehr zu begrüßen. Irenäus war, ohne jede Übertreibung, der wichtigste christliche Denker des 2. Jahrhunderts und er ist der beste Beleg dafür, dass so ziemlich alles, was Katholiken heute glauben, auch schon damals geglaubt wurde. Er wird (vielleicht genau darum) heute kaum noch wahrgenommen. Ich war froh, ihn schon vor meinem Theologiestudium kennengelernt zu haben. Irenäus beschreibt an einer Stelle sehr schön das Treiben der Mehrheit unserer heutigen Theologen und Kirchenfunktionäre in Deutschland, etwa auf dem suizidalen Weg, das in 1840 Jahren offenbar keinen merklichen argumentativen Fortschritt gemacht hat:

»Widerlegt man nämlich die Häretiker aus den Schriften, dann erheben sie gegen eben diese Schriften die Anklage, dass sie nicht zuverlässig seien, keine Autorität besäßen, auf verschiedene Weise verstanden werden könnten, und dass aus ihnen die Wahrheit zu finden nur die imstande seien, die die Tradition verstünden. Diese sei nämlich nicht niedergeschrieben, sondern werde durch die lebendige Stimme überliefert, weswegen auch Paulus sage: „Weisheit reden wir unter den Vollkommenen, aber nicht die Weisheit dieser Welt“ (1Kor 2,6). Unter dieser Weisheit versteht jeder von ihnen natürlich das von ihm erfundene System, so dass nach Ihnen die Wahrheit bald bei Valentinus, bald bei Markion, bald bei Cerinth ist. Später war sie natürlich bei Basilides oder bei einem seiner Widersacher, der auch nichts Rechtes vorbringen konnte. Denn verdreht sind sie alle, und trotzdem schämen sie sich nicht, sich selbst als die Richtschnur der Wahrheit hinzustellen.
 

Berufen wir uns aber ihnen gegenüber auf die apostolische Tradition, die durch die Nachfolge der Priester [ließ: Bischöfe] in der Kirche bewahrt wird, dann verwerfen sie wieder die Tradition, nennen sich klüger als Priester und Apostel und sagen, sie hätten allein die Wahrheit gefunden. Die Apostel hätten den Worten des Heilandes noch allerlei aus dem Gesetz beigemischt; und nicht bloß die Apostel, sondern auch der Herr habe seine Aussprüche teils vom Demiurgen, teils aus dem Ort der Mitte, teils von dem Allerhöchsten [d.h. aus unzuverlässigen, widersprüchlichen Quellen]. Sie aber wüssten klar, rein und schlicht das darin verborgene Geheimnis – fürwahr, eine ganz unverschämte Gotteslästerung! So stehen sie also weder auf dem Boden der Schrift, noch der Tradition.« (Gegen die Häresien III,2,1-2)

Freitag, 1. Oktober 2021

Das Glaubensbekenntnis des Zweiten Vatikanischen Konzils

Wie, Sie kennen das „Glaubensbekenntnis des Zweiten Vatikanischen Konzils“ nicht? Na dann: Eine kleine Veranschaulichung, wie heutzutage Theologie betrieben wird.

Am 30. Juni 1968 veröffentlichte Papst Paul VI. sein „Credo des Gottesvolkes“, das wohl auf Anregung des französischen Philosophen Jacques Maritain und des schweizer Theologen und Kardinals Charles Journet initiiert und im Wesentlichen durch jenen Maritain verfasst wurde. Die Absicht beschreibt Paul VI. so:

»Wir wollen ein Credo sprechen, das — ohne eine dogmatische Definition im eigentlichen Sinne des Wortes sein zu wollen — in der Substanz mit einigen Erweiterungen, die durch die geistige Situation unserer Zeit geboten sind, das Credo von Nizäa wiederholt, das Credo der unsterblichen Überlieferung der heiligen Kirche Gottes.«

Also: Der Papst möchte den Glauben der Kirche „in der Substanz mit einigen Erweiterungen, die durch die geistige Situation unserer Zeit geboten sind,“ darlegen und versteht dies im Kern als eine Wiederholung des bis heute maßgeblichen Glaubensbekenntnisses von Nicäa, des ersten ökumenischen Konzils der Kirche. Das Credo des Gottesvolkes ist heute unter Theologen wie Gläubigen weitestgehend unbekannt. Es existiert bestenfalls als dunkles Schema einer unklaren Andeutung in nebeligen Erinnerungen an eine langweilige Vorlesung über neuere Kirchengeschichte. Für „ernsthafte Theologie“ und „mündigen Glauben“ ohne jede Bedeutung.

 

Der „Denzinger“, jenes seit über 150 Jahren ständig weitergeführte Standardwerk, beansprucht für sich, ein „Kompendium der Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen“ von der Bibel bis heute zu sein (wobei schon die deutsche Übersetzung des Buchtitels etwas unterschlägt, nämlich jene Lehräußerungen, die die Moral betreffen). Angesichts dieses Anspruchs ist es daher überraschend, festzustellen, dass jenes „Credo des Gottesvolkes“ keinen Eingang in den Denzinger gefunden hat.

Vor einiger Zeit hatte ich Gelegenheit, mich mit den derzeitigen Herausgebern des Denzinger zu unterhalten und auf meine Frage, warum das Credo Pauls VI. nicht darin enthalten sei, erhielt ich zur Antwort: Es sei ja gar kein „echtes“ Glaubensbekenntnis, denn es ist viel zu lang, als dass es im Rahmen der Liturgie von einzelnen oder allen gesprochen werden könne, und dies geschehe ja faktisch auch nicht. Damals fand ich diese Erklärung schlüssig.

 

Wenn man in jenes andere Standardwerk, das „Lexikon für Theologie und Kirche“ in seiner dritten Auflage aus den 90er und 2000er Jahren schaut, bekommt man diese Einordnung bestätigt, dort heißt es in der Begriffsdefinition von „Glaubensbekenntnis“:

»Glaubensbekenntnisse sind formelhafte Zusammenfassungen der grundlegenden Lehren und Überzeugungen einer Religion, „Kurzformeln des Glaubens“, in denen eine Religion sich zugleich von anderen Religionen, aber auch eine bestimmte religiöse Gruppe sich von andersgläubigen Strömungen derselben Religion (Häresie) abgrenzt. Glaubensbekenntnisse unterscheiden sich aber von der reinen Darstellung der Lehre wesentlich dadurch, dass sie in der Weise eines Gebetes oder eines Lobgesangs von einzelnen wie von einer Versammlung von Gläubigen im Rahmen einer Kulthandlung [also z.B. in der Liturgie] rezitiert werden können.« ( LThK³ 4, 699)

Der Leser möge besonders den letzten Satz beachten, wo ein Glaubensbekenntnis generell als etwas bestimmt wird, das sich wesentlich von einer reinen Darstellung des Glaubens dadurch unterscheidet, dass es kultisch (liturgisch) rezitiert werden kann und wird. Dies entspricht jener auf mich zunächst plausibel wirkenden Begründung, warum das „Credo des Gottesvolkes“ nicht im Denzinger zu finden ist.


Irgendwann später fiel mir aber immer häufiger auf, wie tendenziös (und teilweise echt falsch oder mit mangelnden Quellen versehen) viele Inhalte im LThK³ dargestellt sind, und so schaute ich einmal in der zweiten Auflage des selben Lexikons aus den 60er Jahren nach. Dort ist als Definition von „Glaubensbekenntnis“ zu lesen:

»Glaubensbekenntnisse sind autoritativ bzw. traditionell fixierte Glaubensformulierungen religiöser Gemeinschaften (besonders in christlichen Kirchen als Formulierung der fides quae).« (LThK² 4, 935)

Etwas später heißt es dann noch:

»Das Glaubensbekenntnis hat seinen eigentlichen und ältesten Ort im Gottesdienst (vornehmlich in der Liturgie der Taufe; von daher die Einzahl: ich glaube).« (ebd. 938)

Es fällt auf: In der Begriffsbestimmung steht nichts von einem kultischen Rahmen, der wesentlich zum Glaubensbekenntnis gehört. Zwar wird später darauf hingewiesen, dass ein solcher der „eigentliche und älteste“ Ort des Glaubensbekenntnisses sei, aber das schließt ja nicht die Realität und Gültigkeit von uneigentlichen und weniger alten Orten aus.


Gehen wir nochmal weiter zurück. In der ersten Auflage des Lexikons für Theologie und Kirche aus den 30er Jahren heißt es darüber:

»Glaubensbekenntnis (Symbolum, Confessio, Credo), jedes autoritativ festgestellte Formular zum Bekenntnis des kirchlichen Glaubens; vgl. […].

Die Römische Liturgie gebraucht heute folgende Glaubensbekenntnisse: […]« (LThK¹ 4, 528)

Auch hier ist wieder der Bezug zur Liturgie deutlich, aber für die Definition dessen, was ein Glaubensbekenntnis für sich genommen ist, spielt das wieder keine Rolle. Man beachte das Wörtchen „jedes“.

 

Gehen wir nochmal einen Schritt zurück, zu Wetzer und Welte‘s Kirchenlexikon vom Ende des 19. Jahrhunderts. Dort heißt es zum Stichwort Glaubensbekenntnis:

„Glaubensbekenntnis oder Glaubenssymbol nennt man jedes auctoritativ festgestellte Formular für das Bekenntnis des kirchlichen Glaubens.“ (WuW² 5, 676)


Es zeigt sich ein Muster: Dass ein Glaubensbekenntnis wesentlich dadurch definiert sei, dass es in der Liturgie verwendet werden kann, hat erst nach der Veröffentlichung von Pauls VI. „Credo des Gottesvolkes“ in die Begriffsdefinition für ein Glaubensbekenntnis Eingang gefunden. So ein Zufall aber auch.

Schaut man in das Standardwerk von John N.D. Kelly („Altchristliche Glaubensbekenntnisse – Geschichte und Theologie“; wird seit einem halben Jahrhundert bis heute nachgedruckt), stellt man fest, dass der Befund in der alten Kirche sehr bunt ist. Wichtig für uns ist: Ein Glaubensbekenntnis wurde zwar oft (nicht immer!) in der Taufliturgie von den Täuflingen rezitiert, aber diese Rezitation bildete nur den Abschluss des vorbereitenden katechetischen Prozesses, dessen wesentlicher Inhalt es war, dieses Bekenntnis zu erklären. Den wesentlichen Ort des Glaubensbekenntnisses auf die (Tauf)Liturgie einzuschränken, ist daher Unsinn. Tatsächlich hatten Glaubensbekenntisse viele Einsatzorte (Kelly nennt: Taufe, Gottesdienst, Predigt, katechetische Unterweisung, Polemik gegen Häretiker, Dämonenaustreibungen), sie waren nie nur auf den Kult beschränkt. Daher spricht Kelly spezifisch von „deklaratorischen Glaubensbekenntnissen“, wenn er die Glaubensbekenntnisse beschreibt, die im Rahmen etwa der Taufliturgie gesprochen (deklariert) wurden. Es gab folglich von Anfang an auch nicht-deklaratorische Glaubensbekenntisse – auch außerhalb des Kultes –, und die waren darum nicht weniger echte (auch offizielle) Glaubensbekenntnisse.


Natürlich: Man wollte das „Credo des Gottesvolkes“ ganz einfach nicht, gerade in Deutschland nicht (in anderen Ländern wurde es durchaus positiv aufgenommen!), da es den unwandelbaren Glauben der Kirche inmitten der nachkonziliaren Wirren bekräftigte. Darum hat man es totgeschwiegen und sogar aus dem Denzinger bewusst rausgelassen (auch wenn etwa die Definition im damals aktuellen LThK dies noch nicht erforderte). Man beachte auch: Es war das Jahr von Humanae Vitae (HV); das Credo erschien nur einen Monat zuvor… Mit HV war Paul VI. für den theologischen Mainstream erledigt, sein Credo konnte man so noch einfacher fallenlassen. HV konnte man schlecht totschweigen und aus dem Denzinger rauslassen, denn alle sprachen darüber; aber das Credo, das konnte man weglassen, ohne dass es jemandem auffiel, denn alle sprachen ja über HV, niemand sprach über das Credo – wenn es überhaupt jemand tat in dem einen Monat vor HV.

Vielleicht war es ja so: Trotz allem dezent peinlich berührt von der Tatsache, dass man ein feierlich vom obersten Hirten der Kirche verkündetes Glaubensbekenntnis im maßgeblichen „Kompendium der Glaubensbekenntnisse“ nicht aufgenommen hatte, definierte man den Begriff „Glaubensbekenntnis“ fortan einfach um, sodass jener Text in dieses Kempendium per Definition gar nicht (mehr) hineingehört: Das „Credo des Gottesvolkes“ ist nämlich gar kein „Credo“ im eigentlichen, wahren Sinn, müsst ihr wissen! Sache erledigt.

Nicht ganz: Natürlich bringt das wieder neue Probleme, denn der „Denzinger“ enthält bereits aus früheren Jahrhunderten „Glaubensbekenntnisse“, die dieser neuen Definition nicht entsprechen und somit eigentlich herausfallen müssten. Bestes Beispiel ist das 1564 von Papst Pius IV. formulierte „Trienter Glaubensbekenntnis“ (DH 1862-1870), das in seiner Entstehung frappierende Ähnlichkeit zum Credo des Gottesvolkes von Paul VI. hat: Auch das Trienter Glaubensbekenntnis wurde in der Folge eines ökumenischen Konzils von einem bedeutenden Theologen jener Zeit angeregt (nämlich vom Kirchenlehrer Petrus Canisius) und vom Papst veröffentlicht um nachkonziliaren Wirren Einhalt zu gebieten. Angesichts solcher Ähnlichkeiten des Trienter Glaubensbekenntnisses könnte man das „Credo des Gottesvolkes“ auch völlig zu Recht als „Vatikanisches Glaubensbekenntnis“ bezeichnen. Auch das „Trienter Glaubensbekenntnis“ ist viel zu lang um in einem gottesdienstlichen Rahmen vorgetragen zu werden: Sein erster Teil ist das „große Glaubensbekenntnis“ von Nicäa und Konstantinopel, aber das ist nur ungefähr ein Viertel des ganzen Textes.

Ein anderes Beispiel ist das nochmal sehr viel längere Glaubensbekenntnis der 11. Synode von Toledo, das „Toletanische Glaubensbekenntnis“ aus dem Jahr 675 (DH 525-541), das gleichfalls für den liturgischen Gebrauch nicht geeignet ist (es ist etwa so lang wie 14 große Glaubensbekenntnisse).

Dann gibt es auch Glaubensbekenntnisse, die in Briefform versandt und verlesen wurden, aber nie in liturgsichem Rahmen als tatsächliches Glaubensbekenntnis von Einzelnen oder der ganzen Gemeinde gesprochen wurden, z.B. der Brief des griechischen Kaisers Michael Palaiologos an Papst Gregor X. aus dem Jahr 1274 (DH 851-861). Es gab auch Glaubensbekenntnisse, die etwa von Häretikern bei Konzilien oder Synoden unterschrieben werden sollten, um in die Gemeinschaft der Kirche zurückzukehren, z.B. der „Libellus fidei“ von Papst Hormisdas aus dem Jahr 515 für die Rückkehrer aus dem Akazianischen Schisma (DH 363-365); oder solche, die bestimmte Kirchenfürsten anlässlich ihrer Erhebung in besondere Ämter zu unterschreiben oder zu sprechen hatten, etwa das Glaubensbekenntnis, das Erzbischof Simon Evodius 1743 ablegen musste, als er auf den Patriarchenstuhl der Maroniten erhoben wurde (DH 2525-2540).

All diese entsprechen nicht der aktuellen Definition eines Glaubensbekenntnisses im LThK.

Vielleicht sollte der Denzinger korrekter „Kompendium ausgewählter Glaubensbekenntnisse und kirchlichen Lehrentscheidungen“ heißen…


Achja: Das Argument, dass jenes Credo Pauls VI. ja nur als „Motu proprio“ in den Akten des Apostolischen Stuhles Eingang gefunden habe, und daher von geringer lehramtlicher Relevanz sei, ist nicht tragfähig, denn der Denzinger enthält, soweit ich sehe, auch noch einige andere Schreiben, die als Motu proprio veröffentlicht wurden (z.B. von vor Paul VI.: DH 3503 und 3537–3550, sowie aus neuerer Zeit: 4820–4823, 5065–5066 und 5067–5068). Welche Autorität der Papst selbst ihm zumisst, ist aus seiner einleitenden Bemerkung ersichtlich, worin es u.a. heißt: „In gleicher Weise will es Uns scheinen, dass Wir den Auftrag erfüllen müssen, den Christus Petrus anvertraute, dessen geringster Nachfolger Wir sind, in der Lage zu sein, unsere Brüder im Glauben zu bestärken.“

Wir lernen: Weder dem LThK noch dem Denzinger sollte man blind trauen. Es steckt immer auch Auswahl und Tendenz darin, und seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil gehen diese meist gegen die Kirche und ihren überlieferten Glauben. Aber so funktioniert Theologie heute eben...


Das „Credo des Gottesvolkes“, das man m.E. zu Recht als Glaubensbekenntnis des Zweiten Vatikanischen Konzils betrachten kann (in Analogie zu denen früherer Konzilien), samt Einleitung des Papstes kann man z.B. HIER nachlesen. Empfehlenswert ist die Ausgabe des Johannes-Verlags Leutesdorf von 1969, da ist auch ein Kommentar Pauls VI. mit abgedruckt. Außerdem hat Ferdinand Holböck 1970 unter dem Titel „Credimus – Kommentar zum Credo Pauls VI.“ einen sehr ausführlichen Kommentar veröffentlicht. Beides ist antiquarisch beziehbar.

Sonntag, 21. März 2021

Sünde und Heiligkeit

Was das Responsum der Kongregation für die Glaubenslehre letztlich bedeutet, und wogegen sich nun viele mit ehrlicher oder inszenierter Wut aufbäumen, ist bei Licht betrachtet einzig dies: Dass zum ersten Mal seit langem wieder unmissverständlich klargestellt wurde, dass Sünde real ist.

 

 

»Die Kirche grenzt niemanden aus. Jeder der glaubt, und sein Leben auf Gott ausrichten will, ist willkommen. „Ausgrenzen“ kann man sich nur selbst, durch Unglauben und durch ein bewusst sündiges Leben. Das gilt, wie für alle Menschen, auch für Menschen mit gleichgeschlechtlichen Neigungen.

[…]

Selbstverständlich vergibt Gott homosexuelle Sünden genauso wie jede andere Sünde, die ein Mensch bereut. Gerade deswegen ist es wichtig, dass die Kirche auch auf diesem Gebiet die Sünde Sünde nennt. Zu behaupten, dies sei „diskriminierend“, ist absurd. Die Frage kann nur sein, ob die Lehre der Kirche wirklich der Wahrheit entspricht. Aber wenn homosexuelle Akte tatsächlich Sünde sind gilt wie bei jedem anderen Gebot: Gottes Wort ist „Licht“ auf dem Weg des Menschen, und es ist gut für ihn zu wissen, dass dieses oder jenes Verhalten ,,ins Verderben“ führt, wie die Bibel dies auszudrücken pflegt.

[…]

[A]m gebieterischen Ruf zur Keuschheit führt kein christlicher Weg vorbei. Wer darüber entsetzt ist und das für schlechthin „unzumutbar“ hält, lasse sich gesagt sein: Das ist keine „besondere Strenge“ gegenüber Homosexuellen. Denn ein sexuell enthaltsames Leben mutet die Kirche im Namen Gottes jedem unverheirateten Menschen zu, zeitweise auch Eheleuten, und manchen Menschen für immer. […]

Menschen mit gleichgeschlechtlichen Neigungen sind, wie alle Menschen, zur Heiligkeit berufen. Man kann mit Sicherheit annehmen: Es hat schon Heilige mit homosexuellen (und allen nur möglichen sexuell oder sonst wie merkwürdigen und abartigen) Neigungen gegeben. Als Christen, die entschlossen waren. Gott mehr zu gehorchen als ihren Antrieben, erkannten sie darin Versuchungen zur Sünde, die sie niederrangen und auszuhalten lernten, sicher auch mit Hilfe der Beichte.

Es wäre zu wünschen, einige von diesen Heiligen mit homosexuellen Neigungen beim Namen zu kennen und sie somit als Fürsprecher und Vorbilder zu haben: Heilige, die bestimmte Zeiten ihres Lebens unter gleichgeschlechtlichen Neigungen litten und doch verzichtet haben, ihnen nachzugeben. Sie richteten ihre Augen auf Gott, hielten die Leiden an diesem ihren Kampf für ungleich geringer als die Freude, die Gott ihnen verheißen hatte, dachten an die Gebote Gottes, hörten auf ihr Gewissen und lebten nach der Lehre der Kirche, der sie mehr glaubten als den „Weisen“ dieser Welt. Darum hörten sie nach ihrem Tod das Wort Jesu: ,,Kommt, ihr, die ihr von meinem Vater gesegnet seid, nehmt das Reich in Besitz, das seit der Erschaffung der Welt für euch bestimmt ist.“ „Homosexuelle“ im Himmel? Nein, sondern heilige Menschen, die trotz ihrer sexuellen und trotz manch anderer sündigen Neigungen Gott geliebt haben aus ganzem Herzen und mit allen ihren Kräften, nach dem Maß der Gnade.«

(aus: Andreas Laun, Homosexualität aus katholischer Sicht)


Mittwoch, 13. Januar 2021

"Niedere Weihen" für Frauen?

Papst Franziskus hat mit seinem Motu proprio Spiritus Domini vom 11. Januar 2021 eine Änderung des CIC c. 230 §1 verordnet, derzufolge nun auch weibliche Menschen ganz offiziell zu den Diensten als Lektor und Akolyth dauerhaft beauftragt werden können. (HIER ist das Motu proprio und HIER der Begleitbrief des Papstes, beides bisher nicht auf deutsch veröffentlicht.)

Das hat für einen gewissen Unmut gesorgt, da man das als eine Etappe in der Salamitaktik hin zur Priesterweihe für Frauen wahrnehmen zu müssen meint, v.a. vor dem Hintergrund, dass Lektor und Akolyth früher als sog. "niedere Weihen" Vorstufen zum Priestertum bildeten.


Ich möchte an dieser Stelle gern die Panik etwas dämpfen, indem ich ein paar Punkte erläutere.

  • "In den ältesten Zeiten wurden die niederen Kirchendienste vielfach von Laien besorgt, und es verging geraume Zeit, bis die verschiedenen Klassen laikaler Diener zu klerikalen Rangstufen sich entwickelten und erhoben wurden" (Nikolaus Gihr, Sakramentenlehre Bd. 2, Freiburg 1921, 235).
  • "Zum Sacrament der Priesterweihe gehören jedenfalls die drei Ordines: Episkopat, Presbyterat und Diakonat, denn diese drei sind in der Heiligen Schrift genannt und wurden von den Aposteln durch Händeauflegung übertragen" (Paul Schanz, Die Lehre von den heiligen Sakramenten der katholischen Kirche, Freiburg 1893, 674; vgl. auch Oswald, Sakramentenlehre Bd. 2, Münster 1877, 320ff.). Die sog. "niederen Weihen" waren also keine sakramentalen Weihen, sondern es handelte sich, wie es Gihr (ebd.) ausdrückt, um Anordnungen der Kirche. In aller Deutlichkeit: Die niederen Weihen waren immer schon "bloß" Sakramentalien.
  • In seinem Motu proprio Ministeria quaedam von 1972 ordnete Papst Paul VI. an: "Was bisher als 'niedere Weihen' bezeichnet wurde, soll in Zukunft die Bezeichnung Dienste erhalten [s.o., auch Gihr sprach schon von 'Kirchendiensten']" und: "Die Dienste können auch Laien übertragen werden, so dass sie nicht mehr den Kandidaten für das Weihesakrament vorbehalten bleiben."
  • Papst Franziskus lässt in seinem Begleitbrief keinen Zweifel daran, dass die Kirche, wie dies Johannes Paul II. feststellte und was Franziskus hier  ausdrücklich wiederholt, keine Berechtigung hat, Frauen zu Priestern zu weihen. Was er tut ist, er unterscheidet zwischen ordiniertem (sakramentalem) Amt und nicht-ordiniertem (nicht-sakramentalem) Dienst. Und diese Unterscheidung ist korrekt, sie war es auch schon vor dem Vaticanum II. 
  • Jene nicht-sakramentalen Dienste werden seit Jahrzehnten von Laien übernommen, wie dies auch in der frühen Kirche der Fall war. Die sakramentale Ordnung der Kirche ist davon unberührt.
  • Die Änderung, die Franziskus nun für den CIC angeordnet hat, war eigentlich überfällig. Es geht ja letztlich nur um die Frage, ob auch Frauen dauerhaft zu jenen Diensten beauftragt werden können. Faktisch geschieht das schon vielerorts, es sorgte bloß für mehr Papierkram, dass die befristete Beauftragung regelmäßig "verlängert" werden musste.
  • Faktisch wurde übrigens schon 1997 eine dauerhafte Beauftragung auch von Frauen zum Dienst des außerordentlichen Kommunionspenders ermöglicht. In der "Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester", die von allen römischen Dikasterien (auch von Ratzinger) unterzeichnet wurde, heißt es: "Wenn Gründe echter Notwendigkeit es nahelegen, können Laien vom Bischof beauftragt werden, als außerordentliche Kommunionspender auch außerhalb der Eucharistiefeier die heilige Kommunion auszuteilen, 'ad actum vel ad tempus' oder auf Dauer; dazu ist der dafür vorgesehene liturgische Ritus anzuwenden." (Instr. Art 8 §1)
  • Die Ironie dabei ist übrigens Folgendes: Da der Gegenstand der aktuellen Frage die Dauerhaftigkeit der Beauftragung von Laien zu diesen Diensten ist, wird eigentlich nochmal deutlicher, wie wenig das hier Behandelte mit den "niederen Weihen" von einst zu tun hat, denn diese waren gerade nicht "auf Dauer", sie waren seit vielen Jahrhunderten nur noch Durchgangsstufen ohne real existierende Funktion - es war durchaus üblich, dass ein und derselbe "Weihekandidat" mehrere dieser "niederen Weihen" in ein und der selben Feier nacheinander gespendet bekam.
  • Die katholischen Stände waren übrigens nie nur schwarz/weiß, Laien/Kleriker. Klassischerweise gab (und gibt) es zwischen dem geweihten Amt (Diakone, Priester, Bischöfe) und den nicht-ordinierten Laien noch so manche "Zwischenstufe". Dazu zähl(t)en etwa die geweihten ("ordinierten") Jungfrauen, die Witwen, Bekenner und eben auch Lektoren (vgl. Martimort, Handbuch der Liturgiewissenschaft 2, Freiburg 1965, 11). Nie wurde das als eine Verwischung des Unterschieds zwischen Laien und Klerikern wahrgenommen, und auch Franziskus lässt an dieser Unterscheidung keinen Zweifel.
  • Wer hier Salamitaktik unterstellt, muss m.E. diese selbe Motivation auch für die Entscheidungen von Paul VI. und Johannes Paul II. unterstellen. Wenn überhaupt, dann ist die aktuelle Entscheidung von Franziskus eine weitere überdeutliche Bestätigung dafür, dass Frauen nicht das Sakrament der Weihe empfangen können, da jetzt deutlicher wird, für welche Dienste keine Weihe erforderlich ist, bis wohin der "Laiendienst" reicht, und wo er seine Grenze hat.

Montag, 28. Dezember 2020

Kindermord von Bethlehem

 

Alle Jahre wieder werden wir durch irgendwelche offiziellen kirchlichen Kanäle mit der Auskunft beglückt, dass der Kindermord von Bethlehem ja eigentlich gar kein historisches Ereignis gewesen sei(n könne), weil er außerhalb der Bibel nicht bezeugt sei. So auch dieses Jahr wieder zielsicher auf katholisch.de (hier): »Eine zeitgenössische Bestätigung jedenfalls gibt es nicht. Vielmehr muss man einräumen, dass selbst der Historiker Flavius Josephus, der in seinen 'Antiquitates Iudaicae' doch recht ausführlich über die Herrschaftszeit des Herodes des Großen berichtet, kein Wort über einen Kindermord in Betlehem verliert. Sein Schweigen über dieses doch sehr grausame Ereignis ist zumindest ein sehr gewichtiges Indiz, dass der Kindermord keine historische Tatsache ist.«

Weil mir das schon sehr lange auf den Keks geht, hier mal die sehr gescheiten Ausführungen von Heinrich Klug ("Das Evangelium als Geschichtsquelle und Glaubensverkündigung", S. 499-501):

»Das Johannesevangelium, das als topographisch zuverlässig durch die wissenschaftliche Forschung immer mehr anerkannt wird, bezeichnet Bethlehem zur Zeit Jesu als einen ‚Flecken‘ (Joh 7,42: Komä = Dorf, Kastell). In einem solch kleineren Ort ist die Zahl der jährlichen Geburten nicht bedeutend groß. Bei dem Kindermord war diese kleine Zahl noch halbiert, weil die Mädchen nicht ermordet wurden. Außerdem muß aber besonders die damals große Kindersterblichkeitsziffer berücksichtigt werden. Gemäß damaliger Auffassung galt der Wert eines Menschenlebens als gering, vor allem bei der Anerkennung der Verfügungsmacht über Leben und Tod seiner Untertanen durch einen Tyrannen wie Herodes oder zur Befestigung der römischen Herrschergewalt. Unter dem römischen Prokurator Sabinus wurden nach einem Aufstand zweitausend Männer auf einmal ans Kreuz geschlagen und getötet. Ferner hatte nach heidnischer Aufassung vielfach der Vater das Recht, sein Kind nach der Geburt anzuerkennen oder zu töten. […]
Herodes ließ gleich bei seinem Regierungsantritt 45 Anhänger des letzten Hasmonäers hinrichten (Flav Jos, Ant 15,133). Auch gegen seine eigene Familie wütete er so, daß er die ganze männliche Nachkommenschaft des Hyrkanos ausrotten ließ. […] Flavius Josephus faßte sein Urteil über Herodes in die Worte zusammen: Herodes ‚wütete gegen Schuldige und Unschuldige mit gleicher Bosheit‘ (Flav Jos, Ant 17,634). Der Bericht des Evangeliums über den Kindermord des Herodes stimmt genau überein mit den außerbiblischen Angaben über die negativen Charakterzüge des Herodes: Ehrgeiz, Herrschsucht, Mißtrauen, Verschlagenheit, Rücksichtslosigkeit und Grausamkeit. Mit den großen politischen Ereignissen und den Massenmorden durch Herodes, besonders an dem jüdischen Hochadel und an anderen führenden Persönlichkeiten ist allerdings der Mord in Bethlehem im Hinblick auf die verhältnismäßig geringe Zahl und die politische Bedeutungslosigkeit der unmündigen Kinder armer, unangesehener Leute von Bethlehem nicht zu vergleichen. Entweder erschien dem Schriftsteller Flavius Josephus der Kindermord von Bethlehem als weltgeschichtlich und volkspolitisch nicht bemerkenswert, oder dieser Vorfall war ihm bei der Fülle der anderen politisch bedeutungsvollen Ereignisse jener Zeit überhaupt nicht bekannt. Auf keinen Fall ist das Schweigen über den Vorfall in Bethlehem ein Beweis gegen die Geschichtlichkeit des Kindermordes.«

 

Zum Video: Philip Stopford, Lully, Lulla Lullay, aufgeführt von Voces8. Die bewegendste Vertonung des Geschehens um den Kindermord, die ich kenne. Ich empfehle gute Kopfhörer.

Sonntag, 27. September 2020

Die Methode von "Gemeinsam am Tisch des Herrn"

Mit dem Dokument „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ (GTH) möchte man – gegen die ausdrückliche Weisung aus Rom – die Interkommunion in das Belieben des Einzelnen (seine „Gewissensentscheidung“) stellen. Im Folgenden möchte ich anhand von zwei kleinen Beispielen (die durchaus repräsentativ sind für die Methode des ganzen Dokuments) illustrieren, wie die „Theologie“ in dem Dokument funktioniert.

 

Erstes Beispiel:

In Punkt 4.6 möchte man sich gerne auf den großen Kirchenlehrer Augustinus berufen für die Idee, dass die evangelische und katholische Gottesdienstpraxis im Grunde nur Ausdruck einer zu respektierenden Vielfalt sei. Sodann wird behauptet: Die von Augustinus „geforderten konstitutiven Elemente, die unbedingt zu beachten seien, sind erstaunlich wenige.“ Man unterlässt es freilich, den Kirchenlehrer zu zitieren oder auch nur auf eine konkrete Textstelle zu verweisen, sondern spricht nur von „einem Brief an den Bischof Januarius“ (immer ein guter Anlass zur Skepsis!).

Also: Worum geht es? Der Kirchenlehrer wurde von Januarius, einem „Sohn im Geiste“, gefragt, ob es denn legitim sei, was dieser in manchen Ortkirchen an religiösen Praktiken beobachtet hat. Darauf sagt Augustinus (ich vermute, auf diesen Satz beziehen sich die Autoren von GTH in ihrer ersten diesbezüglichen Behauptung): „Ein verständiger und ernsthafter Christ hält nun nicht den einen Gebrauch für besser, den anderen für schlechter, sondern er schließt sich dem Brauche der Gemeinde, bei der er sich gerade befindet, an.“

Die Autoren von GTH tun so, als wäre dieser Standpuntk Ausgustins auf die Unterschiede zwischen Katholiken und Protestanten anwendbar. Aber um welche „Bräuche“ geht es hier? Zunächst muss man wissen, dass Augustinus sehr klar unterscheidet zwischen Bräuchen die auf der Offenbarung in der Schrift beruhen, solchen die, auf die Offenbarung gegründet, von den Konzilien festgesetzt und von der ganzen Kirche als verbindlich anerkannt sind, und solchen Bräuchen, die nur lokale Relevanz haben. Die in Frage stehenden Punkte, um die es in diesem Austausch zwischen Januarius und Augustinus geht sind: Die Häufigkeit der Kommunion (täglich oder nur am Sonntag?), örtlich anzutreffende Milderungen des Fastens in der Fastenzeit (regelmäßige Bäder) und der Zeitpunkt der Kommunion an Gründonnerstag (vor oder nach dem Essen?). Um es gleich vorweg zu nehmern: Die in Frage stehenden Punkte gehören allesamt der letzteren Kategorie an: regionale Bräuche, die weder in der Schrift vorgegeben, noch von der Kirche allgemein vorgeschrieben sind.

Nachdem Augustinus an einigen Beispielen dargelegt hat, was für die ganze Kirche gilt (die Feier von Ostern, Himmelfahrt und Pfingsten), schreibt er: „Andere Gebräuche sind verschieden nach Gegend, Land, Ortschaft. So fasten einige am Sabbate, andere nicht. Einige empfangen täglich den Leib und das Blut des Herrn, andere nur an bestimmten Tagen. An einigen Orten unterbleibt das heilige Opfer keinen Tag, an anderen wird es nur am Sabbat und am Sonntag, an anderen wieder nur am Sonntag dargebracht. Diese und ähnliche Gebräuche derart können nach freier Wahl beobachtet werden.“ Und genau hieran schließt sich das zuvor zitierte Plädoyer zum Respekt vor anderen Bräuchen an. Und direkt im Anschluss an selbiges Zitat heißt es: „Denn was offenbar weder gegen den Glauben noch gegen die guten Sitten verstößt, das ist als indifferent zu betrachten und muß beobachtet werden im Anschlusse an jene, bei denen man sich befindet.“

Der Punkt ist: Aus katholischer Sicht verstößt die protestantische Auffassung (und auch die in „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ dargelegte Aufassung) dem Glauben der Kirche und zwar in vielfacher Hinsicht (um nur die wichtigsten Punkte zu nennen: Kirchenverständnis, Amtsverständnis, Opferverständnis…); ebenso verstößt die katholische Auffassung gegen den Glauben der Protestanten. Das ist der Grund, warum wir von einer „getrennten Christenheit“ sprechen und warum es „ökumenische Gespräche“ gibt.

Dass man sich dann noch im selben Abschnitt auf den Libellus ad Leonem X beruft, der die Vielfalt der in der Grabeskirche in Jerusalem um das Jahr 1500 gefeierten Riten rühmt, ist absolut lächerlich: Zu dieser Zeit waren sich alle Christen der verschiedenen west- und ostkirchlichen Traditionen in ihre Verständnis der Eucharistie einig: Es ist das wahre Fleisch und Blut des Erlösers, das geopfert wird. Das trifft übrigens bis heute auf die in der Grabeskirche vertretenen Riten zu, zumal Protestanten, verglichen mit den in der Grabeskirche vertretenen Kirchen, deutlich weniger Interesse an diesen historischen heiligen Stätten haben (ähnlich wie sie auch weniger Interesse an Reliquien haben). Das Dokument gesteht sogar selbst ein, dass der Bezug auf die Liturgie in der Grabeskirche um 1500 für einen Vergleich völlig unbrauchbar ist: Es redet an ganz anderer Stelle von „Elementen der Gestaltung“ von Liturgie, die „beginnend im 16. Jahrhundert[!] und fortdauernd bis heute“ als trennend empfunden werden... Na, wer daran wohl schuld ist? Bestimmt die Katholiken, die sich mit allen Ost- und altorientalischen Kirchen bis heute in ihrem Verständnis von der Eucharistie einig sind!

Man sieht also wie hier historische Befunde behandelt werden: Auf dem Niveau von Klischees und unter Verfälschung des damaligen wie des heutigen Kontextes. Genau so scheint auch das historische Faktum der Kirchenspaltung behandelt zu werden.

 

Zweites Beispiel:

In Punkt 5.6.1 ist zu lesen: „Die liturgischen Feierformen des Abendmahls/der Eucharistie sind in allen Konfessionen in unterschiedlichem Maße regional geprägt“. Der Satz vermittelt den Eindruck, als wolle er nur sagen, dass innerhalb des Protestantismus und innerhalb des Katholizismus jeweils regionale Prägungen der je eigenen Bräuche existieren, was natürlich ein triviales Statement ist. Gegen Ende des Abschnitts tritt jedoch eine recht ausgeklügelte sprachliche Verschiebung ein, die darauf zielt, die Unterschiede zwischen Protestanten und Katholiken, ganz im Sinne des zuvor behandelten irreführenden Bezugs auf Augustinus, geradezu unter diese regionalen Unterschiede zu summieren.

Um dorthin zu gelangen verdreht man faktisch die Prioritäten: Das Wichtigste wird wie das Unwichtigste behandelt. So fängt man in dem Abschnitt damit an, über Kirchenlieder zu sprechen und über zuweilen regional anzutreffenden liturgischen Tanz. Sodann geht es recht ausführlich um Leseordnungen und deren unterschiedliche Verbindlichkeit. Schließlich werden Schuldbekenntnis und Vergebungsbitte in aller Knappheit als „feste Bestandteile“ (mit Variationen) benannt. Und dann, wie als sei es eine nachklappende Nebenbemerkung, wird erwähnt, dass „Analoges“ (also, dass es sich um „feste Bestandteile“ handelt) auch für „das Gedächtnis der Einsetzung des Abendmahls/der Eucharistie durch Jesus Christus“ sowie für bestimmte Gebete (z.B. Sanctus), Glaubensbekenntisse und Segenshandlungen gelte. Daher, so heißt es schließlich, „überwiegt somit der Eindruck, dass wesentliche Bestandteile der Abendmahlsliturgie sowie der Feier der Eucharistie übereinstimmen.“

Mal davon abgesehen, dass Katholiken nur einmal im Jahr „das Gedächtnis der Einsetzung der Eucharistie“ feiern – nämlich an Gründonnerstag; an allen anderen Tagen feiern sie schlicht die Eucharistie, die Formulierung spart also den wesentlichen Sinngehalt der Eucharistie gekonnt aus und reduziert sie auf ein bloßes Gedächtnis –, sei auf die äußerst geschickte Komposition des ganzen Abschnitts aufmerksam gemacht: Den weitaus größten Raum nehmen Kirchenlieder, liturgischer Tanz und Leseordnungen ein, der wesentlichste Teil – die Eucharistie – taucht nur wie in einer Nachbemerkung und innerhalb einer Aufzählung auf. Auf diese Weise erreicht man genau das, was man abschließend feststellt: Es entsteht der Eindruck(!) einer Übereinstimmung im Wesentlichen, während man in Wahrheit das Wesentliche so klein, nebensächlich und nichtssagend wie nur irgend möglich dargestellt hat.

Strategie und Gedankengang des ganzen Dokuments sind in diesem Beispiel gewissermaßen „im Kleinen“ deutlich sichtbar: Es ist ein Taschenspielertrick, der die Perspektive so verdreht und das Wesentliche so kastriert, dass man anhand der kümmerlichen Reste eine Übereinstimmung behaupten kann.

 

Drei abschließende Gedanken dazu:
Das Dokument „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ behauptet Einigkeit im Verständnis des Herrenmahls, verschweigt aber wesentliche Elemente des katholischen Eucharistieglaubens oder bestreitet sie sogar ausdrücklich (z.B. die Notwendigkeit eines geweihten Amtes und die wesensmäßig enge Beziehung zwischen Kirche und Eucharistie). Selbstbewusst verortet sich das Dokument in einer Zeit der „Ernte der Früchte der bisherigen ökumenischen Dialoge“… wenn das aber die Früchte sind, dann ist der Baum, von dem sie kommen, todkrank und muss dringend „umgehauen und ins Feuer geworfen“ werden (vgl. Mt 7,19)… Das mit der Berufung auf das Gewissen des Einzelnen ist darum auch nur eine Farce, denn ein Gewissen, das mit diesem Dokument gebildet ist, ist ein bewusst in die Irre geführtes, zumindest aber ein zutiefst uninformiertes. Das Dokument ist eine bewusste, gut durchdachte Irreführung und ich bin froh, dass man das auch in Rom sehr deutlich sieht. (Es schmälert aber nicht das Selbstbewusstsein der Autoren, immerhin wurde dieses Dokument eines innerdeutschen ökumenischen Arbeitskreises in seiner Buchform zweisprachig deutsch-englisch herausgebracht... man wähnt sich also offenkundig als Vorreiter und Lehrer der weltweiten Christenheit.)

Wenn nun medial behauptet wird, die Rüge aus Rom würde ja nur dieses Dokument treffen und nicht den Plan, beim kommenden Ökumenischen Kirchentag Interkommunion aus Gewissensgründen zu praktizieren, dann ist auch das eine bewusste Irreführung, zumal der Brief deutlich sagt: „Die Lehrunterschiede sind immer noch so gewichtig, dass sie eine wechselseitige Teilnahme am Abendmahl bzw. an der Eucharistie derzeit ausschließen. Das Dokument kann daher auch nicht als Leitfaden für eine individuelle Gewissensentscheidung über eine Hinzutreten zum Abendmahl bzw. zur Eucharistie dienen.“ Es ist sogar noch mehr: Das Dokument legt großen Wert darauf, dass nach einer langen Zeit des theologischen Diskurses nun die Zeit der praktischen Verwirklichung gekommen sei... zu behaupten, der Brief aus Rom würde nur das Dokument treffen, nicht aber die Praxis, ist eigentlich ein Eingeständnis, dass alles vorherige Reden bedeutungslos war. Damit relativieren die Verteidiger des Dokuments dieses selbst bis zur Unkenntlichkeit.

Das vielleicht traurige ist, und darauf geht auch der kritische Brief aus Rom in seinem Anhang ein, dass das Dokument im Vergleich mit anderen ökumenischen Bemühungen, etwa mit den Lutheranern, einen echten Rückschritt bedeutet und es zugleich nur die Wirkung haben kann, dass es die Gräben zwischen der katholischen Kirche und dem orthodoxen Christentum vertieft, denn es gibt den Glauben auf, der für Katholiken und Orthodoxe zentral ist. Also ist damit nicht nur der katholische Glauben faktisch verraten, sondern auch dem Anliegend er Ökumene wird ein Bärendienst erwiesen. Man könnte lachen, wenn es nicht so ernst und schrecklich wäre. 

 

 

Nachtrag: Hier geht's zu Teil 2.

Freitag, 24. Juli 2020

Hirtenamt und Laienwürde

Dass nun nicht wenige Bischöfe den Laien mehr Leitungsverantwortung (vulgo: Macht) in der Kirche geben wollen, erinnert mich sehr an die Zeit der Fürstbischöfe, die keine Weihe empfangen hatten, sondern eigentlich nur weltliche Herrscher waren. Sakramentale Verrichtungen übernahmen die so genannten „Weihbischöfe“, die extra angestellt wurde, weil die eigentlichen „Bischöfe“ mangels Weihe selbst keine Weihen vornehmen konnten. Zu Recht lehnen wir solche Verhältnisse heute ab: Der oberste Hirte eines Bistums muss geweiht sein, wirklich Bischof sein, nicht bloß ein weltlicher Herrscher. Aber warum eigentlich? Man hat damals das Leitungsamt in der Kirche in zwei Bestandteile zerlegt, die zuvor fraglos zusammen gehörten: Sakrament und Regiment (da steckt das Wort „regieren“ drin).

Ein kurzer Abstecher: Das Volk Israel verlangte einst in seiner Ignoranz: „ein König soll über uns herrschen!“ Dies geschah mit der Begründung: „Wir wollen wie alle anderen Völker sein.“ (1 Sam 8,19-20) [Man vergleiche die fast gleichlautende Formulierung beim Götzendienst: „Wir wollen sein wie die Heiden, wie die Völker in den andern Ländern, und Holz und Stein anbeten.“ (Hes 20,32)] In ähnlicher Weise ist die Aufspaltung des Hirtenamts in der Kirche nach dem Vorbild der profanen Welt geschehen: Man wollte das Regiment ohne das lästige Sakrament, oder konkreter: Man wollte Herrschaft (Prestige und Geld) ohne zölibatär leben zu müssen... so wie die weltlichen Herrscher auch. Nochmal anders: Laien wollten Macht in der Kirche.

Seit ältester Zeit gehören in der Kirche Leitung und Heiligung wesentlich zusammen, beides war und ist Merkmal des einen in apostolischer Nachfolge ausgeübten Hirtenamtes, wie es dem Sinn und Existenzgrund der Kirche (Verkündigung des Evangeliums) entspricht. Das Führen der Herde auf die Weide und zur Quelle umfasst stets beides: Leitung und sakramentliche Heiligung. Joseph Ratzinger hat treffend beschrieben, was geschieht, wenn diese Einheit aufgebrochen wird: Es handelt sich um eine unzulässige Trennung jener beiden Vollmachten des Hirtenamtes, „bei der die eine ins Magische, die andere ins Profane abgedrängt wird: Das Sakrament wird nur mehr rituell und nicht als Auftrag zur Leitung der Kirche durch Wort und Liturgie gefaßt; das Leiten umgekehrt wird als ein rein politisch-administratives geschäft gesehen – weil man offenbar die Kirche selbst nur für ein politisches Instrument hält.“ (Demokratie in der Kirche, 31-32) „In Wahrhweit“, so fährt Ratzinger fort, „ist das Vorsteheramt in der Kirche ein unteilbarer Dienst. Die Kirche, der vorzustehen ist, ist ihrem Kern nach Versammlung. Diese Versammlung aber kommt zusammen, um Tod und Auferstehung Jesu Christi zu verkündigen. Das Vorstehen in ihr vollzieht sich daher nicht anders als in der Vollmacht der sakramentalen Verkündigung.“ (Ebd.)

Die Fürstbischöfe mit ihren Weihbischöfen waren ein Bruch mit dieser apostolischen Tradition, ein Schandfleck der Kirchengeschichte. Die so handelnden wollten es bequem, wollten herrschen, ohne lästige sakramentale Vollzüge und die an sie geknüpften Verpflichtungen. Sie wollten die Macht, aber ohne den großen Anspruch der Lebenshingabe im sakramentalen Amt, denn dieser Anspruch ist kein geringer. Mit den Worten von Marianne Schlosser: „Die Ehelosigkeit ist eine sehr konkrete, auch in der Dimension des Verzichtes spürbare, Form der Übereignung an Gott: Ihm wird gegeben das Verlangen, fruchtbar und nicht sinnlos zu leben, und die Sehnsucht, personal geliebt zu sein. Es wird gegeben ‚um des Himmelreiches willen‘, in der glaubenden Gewissheit, dass man niemals Gott etwas gibt, ohne dass ER mehr zurückgibt, in der zuversichtlichen Hoffnung, dass dadurch diejenige Liebe (caritas) wachse, die zum Heil anderer beiträgt, die Liebe des Guten Hirten, der sein Leben für die Seinen einsetzt.“ (hier)
Natürlich schützt die Sakramentalität des Amtes nicht völlig vor dem Missbrauch von Macht und vor falschen Motiven. Aber es besteht doch die begründete Hoffnung, dass das Wirken Gottes und das Gebet der Gläubigen wirksam werden können. Oder, wie es Marianne Schlosser an anderer Stelle ausdrückt: „Die Kirche bindet die Übertragung von Vollmacht und besonderer Verantwortung an Kriterien, auch an eine längere Ausbildung und Prüfung der charakterlichen und religiösen Voraussetzungen eines Kandidaten, um Risiken zu minimieren. Und im Ritus der Weihe kommt das Vertrauen in das Gebet der Gläubigen zum Ausdruck, dass der Heilige Geist nicht untätig bleiben wird. Solange das Leitungsamt (‚munus regiminis‘) – selbst wenn das nur ein fernes Ideal wäre! – dialektisch mit der ‚diakonia Christi‘ (Joh 13,13-16; Lk 22,27) verbunden ist, das heißt: mit der Entäußerung von sich selbst notfalls bis zur Lebenshingabe, gibt es wenigstens Hoffnung, dass sich einige, viele, möglichst alle daran ausrichten – Hoffnung, dass man den Gipfel nicht aus den Augen verliert, selbst wenn man zurückfiele.“ (hier)

Was wir heute erleben, erinnert doch stark an jene finsteren Zeiten der Fürstbischöfe, nur etwas abgewandelt: Die heutigen Bischöfe wollen ebenfalls den Leitungsdienst vom Heiligungsdienst abtrennen, nur wollen sie im Unterschied zu den Fürstbischöfen die Last der Leitungsverantwortung abgeben.
Ich kann zwar keinem unserer Bischöfe ins Herz schauen, ihre Motivationen sind mir fremd, aber es scheint mir nicht so weit hergeholt, auch hier eine gewisse Bequemlichkeit zu vermuten. Das gleiche erleben wir seit Jahrzehnten mit den Pfarrern. Nicht wenige Bischöfe und Pfarrer, so scheint mir, sind froh darüber, nur mehr „Sakramentenonkel“ zu sein und die lästige Verantwortung der schnöden Leitung und Verwaltung abgeben zu können: „Die Leute lassen sich ja eh nichts mehr sagen!“ Damit geben sie auch Verantwortung ab und nehmen so wiederum viele Lasten von ihren Schultern weg.
Damit tun die Verantwortlichen das Gleiche, was die Fürstbischöfe von einst taten: Sie zerteilen das eine Hirtenamt gegen die beständige Überlieferung der Kirche, so als ob Leitung und Heiligung voneinander getrennte Aufgabenbereiche wären. Man kann sie wohl unterscheiden, aber in der Kirche, die sowohl eine sichtbare Institution als auch eine unsichtbare sakramentale Wirklichkeit ist, lassen sie sich nicht trennen.

Dass die gegenwärtigen Strukturen in Deutschland eine solche Trennung erforderlich machen würden (sprich: verteilung auf mehrere Schultern), ist ein Scheinargument, denn diese Strukturen wurden ja bewusst anhand der Prämisse errichtet, dass die Laien immer mehr davon übernehmen sollen. Die Strukturen sind nicht einfach so, wie ein Schicksal, wie ein Umstand, mit dem man sich arrangieren muss… sie wurden von den Verantwortlichen im wachen Zustand so gestaltet, auch auf Druck der Laien die nach Macht strebten. Bestes Beispiel sind Pfarrgemeinderäte, die laut Kirchenrecht eigentlich nur beratende Funktion haben dürften, faktisch hierzulande aber bestimmend sind und dem Pfarrer nur das negative Rech des Einspruchs lassen, ihm also die positive Initiative faktisch aus der Hand genommen haben.

Übrigens zeigt sich dieses gleiche Muster der Zerteilung des Hirtendienstes und der Rückkehr zu überwundenen Fehlentwicklungen der Geschichte auch bei der Argumentation für das Frauenpriestertum. Etwa, wenn mit der großen Bedeutung argumentiert wird, die in der Vergangenheit manche Äbtissinnen hatten. Diese hätten viel Macht und Einfluss besessen und sogar nach ihrem Gutdünken über Priester bestimmt, folglich könne man Frauen nicht von Leitungspositionen, sogar über den Priestern, ausschließen.
Dabei wird freilich das Faktum unterschlagen, dass jene Äbtissinnen mehr Ähnlichkeit mit jenen Fürstbischöfen hatten, als mit Ordensfrauen: Auch für so eine Äbtissin war der Posten eher eine herrschaftliche Einrichtung (Prestige und Geld): Sie waren weltliche Herrscherinnen, lebten nicht im Kloster, legten keine Gelübde ab und verließen den Posten des Öfteren bald wieder um zu heiraten. Auch hier waren Leitungsdienst und Heiligungsdienst (die geistliche Führung der Klostergemeinschaft) zerteilt: Die geistlichen Aufgaben übernahm, analog zu den oben erwähnten Weihbischöfen, die Priorin, die Äbtissin schaute nur gelegentlich mal vorbei. (Mit vielen Äbten war das übrigens genauso.) Ihre „Leitungsposition“ als Äbtissin hatten sie also darum inne, weil sie weltliche Herrscherinnen waren. Oder so: Sie hatten ihre Macht nicht, weil oder trotz dass sie Äbtissinnen (oder: Frauen) waren, sondern sie waren Äbtissinnen, weil sie weltliche, feudale Machthaber waren, ihr Geschlecht spielte dabei keine Rolle. Na, ob das ein gutes Modell für heute ist?

Also: Man möchte Leitungsdienst und Heiligungsdienst trennen, und fällt damit in den gleichen Irrtum, den wir zu Recht verurteilen, nämlich die Zerteilung des apostolischen Hirtenamtes. Rom hat diesen wesentlichen(!) Zusammenhang bezüglich der Pfarrer nun erneut bekräftigt und zugleich die Verantwortung der Laien für die angestrebte pastorale Umkehr betont.


Wo liegen die Gründe?

Vielleicht kommen wir dem Grund für das heutige „Machtstreben“ der Laien durch die Sprache etwas näher: Wenn wir in dieser Debatte von „Verantwortung“ reden, dann meinen wir Leitungsverantwortung, Letztverantwortung. Doch das ist eine extreme Verkürzung. Verantwortung trägt nämlich auch der, der nicht das letzte Wort hat. Man spricht dann ungeschickterweise von „Mitverantwortung“ und wertet das als einen negativen, abwertenden Ausdruck. Das empfinde ich aber als irreführend. Denn auch wenn ich nicht der letzte Entscheider, der Hauptverantwortungsträger bin, so bin ich doch (mit-)verantwortlich für das Ganze. Ich bin verantwortlich durch mein Zeugnis in meinem Lebenswandel und in meinem Wort. Ich bin ggf. verantwortlich im beratenden Wort und im Gehorsam, soweit es eben an mir liegt.
Und da sehe ich den Knackpunkt: Dieses Letzte ist nicht gewollt. Diese Form der Verantwortung (für das eigene Handeln!) ist nicht gewollt. Niemand will gehorsam sein, und zwar nicht bloß was den Pfarrer oder den Bischof betrifft. Letztlich geht der Gehorsam bekanntlich gegen Gott („wer euch hört, hört mich“). Dieser darf bekanntlich nicht mehr als Gebietender verkündet werden, sondern muss stets auf Augenhöhe gehalten werden – die Zehn Gebote sind nur ein Gesprächsangebot. Das Machtstreben der Gläubigen hat seine letzte Motivation, sein letztes Ziel nicht in der Augenhöhe mit Pfarrer und Bischof – das sind nur Äußerlichkeiten –, sondern der Abbau der irdischen Hierarchie soll v.a. strukturell (sichtbar) das widerspiegeln, was ohnehin schon im Gottesverhältnis propagiert und eingeübt wurde.
Letztlich spricht man nicht dem Bischof die Leitungsvollmacht ab, sondern Gott. Alles soll dialogisch, demokratisch sein. Darum müssen Heiligung und Leitung getrennt werden: Die Heilung und Heiligung von Gott möchte man, aber die Gebote nicht unbedingt, nur wenn sie gerade passen. Man ist bequem. Den Anspruch, der mit dem Heilsangebot Gottes einhergeht, den lehnt man ab. Die Bedingung nimmt man eigentlich gar nicht mehr wahr: „Wenn ihr meine Gebote haltet, so werdet ihr in meiner Liebe bleiben“ (Joh 15,10).

Und was machen die Hirten angesichts dieser Bestrebungen? Die meisten Bischöfe (und Pfarrer) haben diesbezüglich schon lange klein beigegeben. Es wird weithin nicht mehr verkündet, sondern möglichst unverbindlich angeboten; nicht mehr ermahnt, sondern nur noch beraten. Nicht wenige Hirten haben sich ein Fell übergezogen, laufen auf allen Vieren und machen freudig „määh“.
Ein Freund hatte mir das neutlich sehr drastisch gesagt: Er befürchtet, dass es nie zu einem „offiziellen“ Schisma kommen wird, sondern dass der Brand unbenannt, knapp unter der Oberfläche und kaum durch Floskeln verschleiert, weiter vor sich hin schwelt, da die Hirten (in Deutschland und in Rom) zu schwach sind. Sie haben weder den Charakter, noch die Intelligenz, und erst recht nicht die Leidenschaft, die einen echten Häretiker/Schismatiker vom Schlag eines Marcion, Arius, Jan Hus oder Martin Luther (vgl. dazu das sehr lehrreiche „Buch der Ketzer“ von Walter Nigg) oder ihre katholischen Kontrahenten auszeichneten. Unsere Bischöfe sind in der Mehrheit lauwarm, theologisch alles andere als versiert und sie haben v.a. Angst um ihr Ansehen (vgl. meine Gedanken dazu hier). Anders ausgedrückt: Ein „offizielle“ Schisma erfordert den Mut zum (falschen) Bekenntnis. Den haben unsere Bischöfe in der Mehrheit jedoch nicht.

Das Traurigste ist, dass es nicht so sein muss. Die Alternative ist nämlich gerade nicht die Widerherstellung fürstbischöflicher absolutistischer Verhältnisse. Wenn die Laien, statt den Anspruch und die Last von Gottes Geboten abzuwerfen, sich ihrer Verantwortung vor Gott bewusst wären, gerade dann würde ein fruchtbares und wahrhaft christliches Verhältnis zwischen Klerikern und Laien im Leben der Kirche entstehen. Man stelle sich allein schon die Entlastung vor, wenn die Zuständigkeiten klar wären… die meisten Sitzungen hätten sich erledigt.

Auch hier bietet die verwendete Sprache Anhaltspunkte: So liegt es durchaus im Interesse der Akteure, dass der Begriff „Laie“ negativ besetzt ist und negativ besetzt bleibt. Die negative Definition „Laien sind die, die nicht geweiht sind“ ist in der aktuellen (jahrzehntealten) Debatte mit voller Absicht von interessierten Kreisen gesetzt worden; sie ließe sich problemlos durch eine positive Bestimmung (etwa: Glieder des königlich-priesterlich-prophetischen Volkes [gr. loas] Gottes, auserwähltes Geschlecht, Erben des Reiches Gottes) ersetzen – aber das wird verhindert, denn die Laien sollen sich als Defizitär und als unterjochte Opfer der „Kleriker“ fühlen. Durch diese sprachliche Festlegung haben sie auch weiterhin stets den Eindruck, in „Kirche“ nichts von Bedeutung tun zu können, solange sie nicht entweder die Leitungsgewalt der Geweihten bekommen, oder selbst geweiht werden (Thema Frauenpriestertum). Wobei mir hier die große Mehrheit der Leute nur Stimmvieh einiger Weniger zu sein scheint, die dabei die Hebel in der Hand haben und z.B. jenes Sprachspiel aufrechterhalten, die allermeisten wissen gar nicht, wovon sie reden.

Es ist eine Lüge, wenn behauptet wird, die Laien seien sich ihrer Würde bewusst geworden und würden eben darum nach Macht in der Kirche streben. Die Laien sind die vorrangigen Träger des Auftrags der Kirche! Dieser Auftrag besteht aber gerade nicht darin, „Kirche“ zu gestalten, sondern der Welt das Evangelium zu verkünden (vgl. Ratzingers Kommentar zum suizidalen Weg, HIER). Die Würde der Laien besteht eben gerade darin, die Mission der Kirche in die Welt hinaus zu tragen. Mit einem militärischen Gleichnis (nicht, dass ich besonders militärafffin wäre, aber von Fußball hab ich noch weniger Ahnung): Die Laien sind die Frontlinie der Mission, die Phalanx des „gehet hin und macht alle Völker zu meinen Jüngern“. Die römische Instruktion nennt daher alle Getauften „aktive Protagonisten der Evangelisierung“. Die Kleriker sind dabei eher die Sanitäter und Versorgungsoffiziere im Hintergrund und zuweilen auch mal die Artillerie… der eigentliche Nahkampf wird von den Laien geleistet, die in ihrem Alltag in der Welt mit dem Zeugnis ihres Lebens Christus bezeugen. Darin besteht ihre Würde, nicht in „Macht in der Kirche“.
Ich befürchte (wieder: ich kann in niemandes Herz schauen, aber der Verdacht drängt sich mir auf), dass sich unsere Gremien- und Verbandskatholiken darum so sehr auf die ihnen nicht zustehenden Posten in der Kirche konzentrieren, weil sie nicht willens und/oder nicht fähig sind zum Zeugnis nach draußen, wo ein verwässerter Glaube nichts gilt und nur das furchtlose Bekenntnis den Unterschied macht. Sie sind, im vorigen Gleichnis gesprochen, fahnenflüchtig, und versuchen sich jetzt unter die Versorgungsoffiziere und Sanitäter zu mischen, um bloß nicht an die Front zu müssen.

Rekapitulieren wir: Die Hirten wollen mit den Schafen blöken und die Ziegen möchten gerne Gärtner sein. So. Ein. Unsinn.
Die meisten Hirten und (jedenfalls der Lautstärke nach zu urteilen) der Großteil der Herde gleichermaßen, haben nicht den Mut zum Gehorsam gegenüber Gott und zum Bekenntnis gegenüber den Menschen... welchen Wert hat das ganze dann noch? Dann taugen wir wahrhaftig nur noch als eine politisch-ökologische Pazifisten-NGO...

Dienstag, 14. Juli 2020

Heilige Wurzeln

Aus dem Evangelium des letzten Sonntags: "Auf felsigen Boden ist der Samen bei dem gefallen, der das Wort hört und sofort freudig aufnimmt, aber keine Wurzeln hat, sondern unbeständig ist; sobald er um des Wortes willen bedrängt oder verfolgt wird, kommt er zu Fall."

Auch wenn ich das Etikett furchtbar finde, gebrauche ich es einmal: Liberale Katholiken. Also solche, die meinen, die Kirche neu erfinden zu müssen, die nicht viel geben auf das überkommene Glaubensgut der Kirche.
Mir tun diese Leute Leid. Ehrlich. Sie tun mir insbesondere darum Leid, weil sie den unermesslichen Schatz an geistlicher Erfahrung, an mystischer und systematischer Beschäftigung mit den Dingen des Glaubens, an Betrachtungen, Gebeten und Hymnen beinahe ausschließlich nur in der Weise des Verdachts oder sogar der Abscheu betrachten können. Wenn, um ein Beispiel zu nennen, von Irenäus über Gertrud die Große bis Hugo Rahner die Eucharistie insbesondere als Opfer, unser Bezug zu ihr als Mitopfern und Selbstopfer betrachtet wird, dann können solche Leute damit nicht nur nichts anfangen, sondern sie müssen es als etwas glücklicherweise Überwundenes betrachten oder es in eine bis zur Unkenntlichkeit verwaschene Form umdeuten. Und damit versperren sie sich den Zugang zu allem, was diese geistlichen Giganten dazu gedacht haben.

Dieser unermessliche Schatz der Erfahrungen, Überlegungen und Betrachtungen der Kirche, insbesondere ihrer ungezählten Heiligen, ist für sie höchstens in vereinzelten Klischees zugänglich (etwa Franz von Assisi als Umweltaktivist). Einen zusammenhängenden Gedanken, geschweige denn einen ganzen Text eines heiligen Schriftstellers oder eines Konzils, können sie nie wirklich verstehen und echten geistlichen Nutzen daraus ziehen - viel zu fremd (überwunden) ist es.

In meiner Arbeit wie auch im privaten Umgang merke ich immer wieder, dass die Menschen, insbesondere die, die hauptamtlich für die Kirche arbeiten, keine Wurzeln in der Geschichte der Kirche haben. Sie scheinen zu glauben, ihre Schwierigkeiten, etwa in Sachen Katechese, seien neu und schlimm und sie müssten sich etwas ausdenken... dabei ist nichts neu und die Tradition bietet bereits alle Antworten.

Heilige bringen Heilige hervor: Jeder Heilige wurde in seinem Leben wesentlich geprägt oder sogar unmittelbar bekehrt durch das Wirken oder die Schriften anderer Heiligen. Überhaupt sind die Vorbilder und das Denken der vorangegangenen Glaubenden immer Inspiration und Antrieb für das christliche Leben gewesen. Dieser "Generationenvertrag" ist heute weitestgehend gekündigt, denn jenseits vereinzelter Klischees können die meisten Katholiken, insbesondere im Kirchenapparat, mit Leben und Schriften der Glaubenden vor uns nichts mehr anfangen.
Das scheint mir ein wesentlicher Grund für die Krise zu sein: Nicht nur, dass wir den auf uns gekommenen Glauben nicht mehr wollen, sondern weil wir ihn nicht wollen, können wir keine Wurzeln in die Glaubensgeschichte schlagen. Wir verdorren und kommen zu Fall.

Es täte Not, die Heiligen als Zeugen des Glaubens, nicht bloß als Klischees, in allen Bereichen der Kirche neu zu entdecken, zu studieren und ernstzunehmen...

Donnerstag, 21. November 2019

Diakone an den Altar!

Der Papst warnte neulich - berechtigterweise - vor einer Klerikalisierung der Laien (HIER). Kurios ist, dass er auch ausführlich über die Diakone spricht, so als wären diese Laien. Es geht mir hier um die Aussage, die Bischöfe sollten die Diakone von den Altären wegholen.
Fr Hunwicke hat sich der Sache dankenswerterweise schon angenommen (HIER).

Ich habe mich auf diesem Blog mit expliziter Kritik am Papst sehr zurückgehalten (siehe dazu HIER). Aber es ist nicht zu leugnen, dass viele offizielle, halboffizielle und inoffizielle Äußerungen (und Erlasse, bis hin zu Gesetzestexten) dieses Pontifex ein eklatantes Bildungsdefizit in theologischen (und anderen) Sachgebieten offenbaren. Das ist mal mehr, mal weniger offenkundig, in diesem Fall aber himmelschreiend.

Ich kann es nicht verstehen... ich kann nicht verstehen, wie ein Papst einen solch eklatanten Mangel an theologischer Bildung haben kann. In einer Hochschulprüfung in Sakramentenlehre wäre ein Student, der soetwas sagt, durchgefallen.
Und auch das muss erwähnt sein: Der Papst ist Bischof. Als solcher hat er alle drei Weihestufen durchlaufen und ist somit auch Priester und auch Diakon. Ein Defizit im intellektuellen Verständnis des Diakonats wäre an sich ja nicht soo schlimm, es ließe sich leicht korrigieren indem man ihm ein gutes Buch in die Hand drückt. Aber hier handelt es sich offenbar auch um einen Mangel an spiritueller Durchdringung. Wenn ein Diakon (der Papst ist auch dies) nicht weiß, was seine Aufgaben sind und was, damit eng zusammenhängend, seine Identität ist, ist das durchaus problematisch.

Natürlich gehört der Diakon an den Altar, denn am Ursprung dieses Dienstes steht an erster Stelle die Assistenz des Bischofs in der Verkündigung des Evangeliums während der Liturgie und in der Austeilung der Kommunion.

»Daher ist es notwendig - wie ihr es ja haltet - dass ihr ohne den Bischof nichts tuet, und dass ihr vielmehr auch dem Presbyterium euch füget wie den Aposteln Jesu Christi, unserer Hoffnung, in dem wandelnd wir erfunden werden sollen. Auch ist es nötig, dass die Diakonen, welche Geheimnisse Jesu Christi verwalten [d.i. die Austeilung der Kommunion], auf jede Weise allen genehm seien. Denn sie sind nicht Diener für Speise und Trank, sondern Gehilfen der Kirche Gottes.« (Ignatius von Antiochien, gestorben um 110, Schüler des Apostels Johannes, in seinem Brief an die Trallianer 2,2-3)

»In der Hierarchie eine Stufe tiefer stehen die Diakone, welche die Handauflegung "nicht zum Priestertum, sondern zur Dienstleistung empfangen". Mit sakramentaler Gnade gestärkt, dienen sie dem Volke Gottes in der Diakonie der Liturgie [man beachte, dass dies als erster Punkt genannt wird!], des Wortes und der Liebestätigkeit in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium. Sache des Diakons ist es, je nach Weisung der zuständigen Autorität, feierlich die Taufe zu spenden, die Eucharistie zu verwahren und auszuteilen, der Eheschließung im Namen der Kirche zu assistieren und sie zu segnen, die Wegzehrung den Sterbenden zu überbringen, vor den Gläubigen die Heilige Schrift zu lesen, das Volk zu lehren und zu ermahnen, dem Gottesdienst und dem Gebet der Gläubigen vorzustehen, Sakramentalien zu spenden und den Beerdigungsritus zu leiten.«  (Zweites Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Lumen Gentium über die Kirche, Abschnitt 29)

»Aufgabe der Diakone ist es unter anderem [man beachte die Reihenfolge!], dem Bischof und den Priestern bei der Feier der göttlichen Geheimnisse, vor allem der Eucharistie, zu helfen, die heilige Kommunion zu spenden, der Eheschließung zu assistieren und das Brautpaar zu segnen, das Evangelium zu verkünden und zu predigen, den Begräbnissen vorzustehen und [obacht!] sich den verschiedenen karitativen Diensten zu widmen.« (Katechismus der katholischen Kirche, Nr. 1570)


Fragt sich, ob dahinter eine Agenda steht: Erst wird die Weihestufe des Diakons umdefiniert und weit weg geschoben vom priesterlichen Dienst an der Eucharistie, um so Bedenken bezüglich der Weihe von "Diakoninnen" zu sedieren: "Schau, das hat doch mit dem 'eigentlichen' Weiheamt des Priesters nichts zu tun!" Und wenn die Zeit reif ist, schiebt man den Diakon bzw. die Diakonin wieder an den Altar zurück: "Schau, soviel unterscheidet ihn/sie eh nicht vom Priester, dann können wir auch gleich Priesterinnen weihen!"
Getreu dem Motto, dass man nie Böswilligkeit (oder eine Agenda) unterstellen sollte, wenn Dummheit (oder Bildungsmangel) als Erklärung ausreicht, scheint es mir jedoch eher wahrscheinlich, dass es hier tatsächlich einfach ein Fall von Ignoranz ist. Bei einem Papst nicht nur traurig und schade, sondern auch höchst gefährlich.

Freitag, 29. März 2019

Zum Thema Todesstrafe


Aus dokumentarischem Interesse.


Inhalt:
- Die Veränderungen der Nummer 2267 des Katechismus der katholischen Kirche 1992 bis 2018

- Aus dem Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre an die Bischöfe über die neue Formulierung der Nr. 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche bezüglich der Todesstrafe (1. August 2018)

- Aus der Ansprache des Heiligen Vaters Papst Franziskus zum 25. Jahrestag der Veröffentlichung des Katechismus der katholischen Kirche (11. Oktober 2017)

- Aus der Ansprache des Heiligen Vaters Papst Franziskus an die Delegation der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe (17. Dezember 2017)
- Eine kleine Auswahl relevanter Texte aus der Tradition der Kirche




Die Veränderungen der Nummer 2267 des Katechismus der katholischen Kirche 1992 bis 2018

1992Deutsch
2267 Soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener.


1997Latein (editio typica)
2267 Traditionalis doctrina Ecclesiae, supposita plena determinatione identitatis et responsabilitatis illius qui culpabilis est, recursum ad poenam mortis non excludit, si haec una sit possibilis via ad vitas humanas ab iniusto aggressore efficaciter defendendas.

Si autem instrumenta incruenta sufficiunt ad personarum securitatem ab aggressore defendendam atque protegendam, auctoritas his solummodo utatur instrumentis, utpote quae melius respondeant concretis boni communis condicionibus et sint dignitati personae humanae magis consentanea.

Revera nostris diebus, consequenter ad possibilitates quae Statui praesto sunt ut crimen efficaciter reprimatur, illum qui hoc commisit, innoxium efficiendo, quin illi definitive possibilitas substrahatur ut sese redimat, casus in quibus absolute necessarium sit ut reus supprimatur, « admodum raro [...] intercidunt [...], si qui omnino iam reapse accidunt ». (EV 56)

1997Deutsch
2267 Unter der Voraussetzung, daß die Identität und die Verantwortung des Schuldigen mit ganzer Sicherheit feststeht, schließt die überlieferte Lehre der Kirche den Rückgriff auf die Todesstrafe nicht aus, wenn dies der einzig gangbare Weg wäre, um das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen.
Wenn aber unblutige Mittel hinreichen, um die Sicherheit der Personen gegen den Angreifer zu verteidigen und zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener.
Infolge der Möglichkeiten, über die der Staat verfügt, um das Verbrechen wirksam zu unterdrücken und den Täter unschädlich zu machen, ohne ihm endgültig die Möglichkeit der Besserung zu nehmen, sind jedoch heute die Fälle, in denen die Beseitigung des Schuldigen absolut notwendig ist, „schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben“ (EV 56).



2018Italienisch (Original)
2267 Per molto tempo il ricorso alla pena di morte da parte della legittima autorità, dopo un processo regolare, fu ritenuta una risposta adeguata alla gravità di alcuni delitti e un mezzo accettabile, anche se estremo, per la tutela del bene comune.
Oggi è sempre più viva la consapevolezza che la dignità della persona non viene perduta neanche dopo aver commesso crimini gravissimi. Inoltre, si è diffusa una nuova comprensione del senso delle sanzioni penali da parte dello Stato. Infine, sono stati messi a punto sistemi di detenzione più efficaci, che garantiscono la doverosa difesa dei cittadini, ma, allo stesso tempo, non tolgono al reo in modo definitivo la possibilità di redimersi.

Pertanto la Chiesa insegna, alla luce del Vangelo, che «la pena di morte è inammissibile perché attenta all’inviolabilità e dignità della persona»,[1] e si impegna con determinazione per la sua abolizione in tutto il mondo.

[1] FRANCISCUS, Sermo ad participantes conventum a Pontificio Consilio de Nova Evangelizatione Promovenda provectum (die XI mensis Octobris anno MMXVII): L’Osservatore Romano (die XI mensis Octobris anno MMXVII), 5.


2018Latein (Übersetzung)

2267 Quod auctoritas legitima, processu ordinario peracto, recurrere posset ad poenam mortis, diu habitum est utpote responsum nonnullorum delictorum gravitati aptum instrumentumque idoneum, quamvis extremum, ad bonum commune tuendum.

His autem temporibus magis magisque agnoscitur dignitatem personae nullius amitti posse, nec quidem illius qui scelera fecit gravissima. Novus insuper sanctionis poenalis sensus, quoad Statum attinet, magis in dies percipitur. Denique rationes efficientioris custodiae excogitatae sunt quae in tuto collocent debitam civium defensionem, verum nullo modo imminuant reorum potestatem sui ipsius redimendi.

Quapropter Ecclesia, sub Evangelii luce, docet “poenam capitalem non posse admitti quippe quae repugnet inviolabili personae humanae dignitati”[1]atque Ipsa devovet se eidemque per omnem orbem abolendae.

[1] Francesco, Discorso ai partecipanti all’incontro promosso dal Pontificio Consiglio per la Promozione della Nuova Evangelizzazione (11 ottobre 2017): L’Osservatore Romano (11 ottobre 2017), 5.

2018Deutsch
2267 Lange Zeit wurde der Rückgriff auf die Todesstrafe durch die rechtmäßige Autorität – nach einem ordentlichen Gerichtsverfahren – als eine angemessene Antwort auf die Schwere einiger Verbrechen und als ein annehmbares, wenn auch extremes Mittel zur Wahrung des Gemeinwohls angesehen.
Heute gibt es ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat. Hinzu kommt, dass sich ein neues Verständnis vom Sinn der Strafsanktionen durch den Staat verbreitet hat. Schließlich wurden wirksamere Haftsysteme entwickelt, welche die pflichtgemäße Verteidigung der Bürger garantieren, zugleich aber dem Täter nicht endgültig die Möglichkeit der Besserung nehmen.
Deshalb lehrt die Kirche im Licht des Evangeliums, dass „die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt“[1], und setzt sich mit Entschiedenheit für deren Abschaffung in der ganzen Welt ein.
[1] Papst Franziskus, Ansprache zum 25. Jahrestag der Veröffentlichung des Katechismus der Katholischen Kirche, 11. Oktober 2017 (L’Osservatore Romano, 11. Oktober 2017, 5)



Aus dem Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre an die Bischöfe über die neue Formulierung der Nr. 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche bezüglich der Todesstrafe
1. August 2018

4. Johannes Paul II. äußerte sich auch bei anderen Gelegenheiten gegen die Todesstrafe und berief sich dabei auf die Achtung vor der Würde der Person wie auch auf die Mittel der modernen Gesellschaft, um sich vor Verbrechern zu schützen. So brachte er in der Weihnachtsbotschaft 1998 den Wunsch zum Ausdruck, dass «in der Welt der Konsens über dringende und angemessene Maßnahmen erhalten (bleibe) mit dem Ziel , die Todesstrafe abzuschaffen». Im darauf folgenden Monat wiederholte er in den Vereinigten Staaten: «Ein Zeichen der Hoffnung ist die zunehmende Einsicht, dass die Würde des menschlichen Lebens niemals in Abrede gestellt werden darf, auch dann nicht, wenn jemand ein Verbrechen begangen hat. Die moderne Gesellschaft hat die Mittel, sich selbst zu schützen, ohne Verbrechern die Möglichkeit der Besserung endgültig zu nehmen. Ich rufe erneut dazu auf, wie ich es kürzlich an Weihnachten getan habe, zu einer Übereinstimmung bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe, die grausam und unnötig ist, zu kommen».

5. Der entschiedene Einsatz für die Abschaffung der Todesstrafe ging unter den nachfolgenden Päpsten weiter. Benedikt XVI. machte «die Verantwortlichen der Gesellschaft … auf die Notwendigkeit aufmerksam, alles im Bereich des Möglichen zu tun, um die Abschaffung der Todesstrafe zu erlangen».[...]

7. Die neue Formulierung der Nr. 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche, die Papst Franziskus approbiert hat, liegt auf der Linie des vorausgehenden Lehramts und führt eine konsequente Entwicklung der katholische Lehre weiter. Der neue Text folgt den Spuren der Lehre von Johannes Paul II. in Evangelium vitae und bekräftigt, dass die Unterdrückung des Lebens eines Verbrechers als Strafe für ein Vergehen unzulässig ist, weil sie gegen die Würde der Person verstößt, eine Würde, die auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat. [...]

8. All das zeigt, dass die neue Formulierung der Nr. 2267 des Katechismus eine authentische Entwicklung der Lehre ausdrückt, die nicht im Widerspruch zu früheren Aussagen des Lehramts steht. [...]

9. In der neuen Formulierung wird hinzugefügt, dass das Bewusstsein über die Unzulässigkeit der Todesstrafe «im Licht des Evangeliums» gewachsen ist. [...]



Aus der Ansprache des Heiligen Vaters Papst Franziskus zum 25. Jahrestag der Veröffentlichung des Katechismus der katholischen Kirche 
11. Oktober 2017

Bei dieser Problematik kann man es nicht bei einer hauptsächlich geschichtlichen Abhandlung belassen, die dabei nicht nur die lehramtliche Entwicklung unter den letzten Päpsten außer Acht lässt, sondern auch das veränderte Bewusstsein im Volke Gottes, das eine positive Haltung gegenüber einer Strafe ablehnt, die die Würde des Menschen schwer verletzt. Stattdessen muss deutlich festgestellt werden, dass die Todesstrafe eine unmenschliche Maßnahme ist, die – wie auch immer sie ausgeführt wird – die Würde des Menschen herabsetzt. Sie widerspricht in ihrem Wesen dem Evangelium, weil sie willentlich entscheidet ein menschliches Leben zu beenden, das in den Augen des Schöpfers immer heilig ist und dessen wahrer Richter und Garant im Letzten allein Gott ist. Kein Mensch, »nicht einmal der Mörder verliert seine Menschenwürde« (Brief an den Präsidenten der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe, 20. März 2015), denn Gott ist ein Vater, der immer auf die Rückkehr des Sohnes wartet, der, um seinen Fehler wissend um Vergebung bittet und ein neues Leben beginnt. Niemandem darf daher nicht nur das Leben, sondern damit auch die Möglichkeit einer moralischen und existenziellen Umkehr verwehrt werden, damit er zum Wohle der Gemeinschaft umkehrt.

Anbetracht mangelnder Instrumente zur Verteidigung und einer noch nicht so weit entwickelten gesellschaftlichen Reife, schien die Todesstrafe in vergangenen Jahrhunderten die logische Konsequenz, um Gerechtigkeit walten zu lassen. Leider wurde auch im Kirchenstaat auf dieses extreme und unmenschliche Mittel zurückgegriffen, und man hat dabei den Primat der Barmherzigkeit über die Gerechtigkeit vernachlässigt. Wir übernehmen die Verantwortung für die Vergangenheit und bekennen, dass diese Methoden mehr von einer legalistischen als von einer christlichen Haltung bestimmt wurden. Die Sorge um Machterhalt und materiellen Reichtum haben zu einer Überbewertung des Gesetzes geführt und ein tiefes Verständnis des Evangeliums verhindert. Gerade deswegen können wir heute, angesichts einer neuen Notwendigkeit, die Würde des Menschen zu betonen, nicht gleichgültig bleiben. Wir würden uns noch mehr schuldig machen. 

Wir stehen hier vor keinerlei Widerspruch zu früheren Lehraussagen, denn die Verteidigung der Würde des menschlichen Lebens von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod hat in der kirchlichen Lehre stets eine eindeutige und maßgebende Stimme gefunden. Die harmonische Entwicklung der kirchlichen Lehre gebietet es, Positionen zu vermeiden, die an Argumenten festhalten, die längst eindeutig einem neuen Verständnis der christlichen Wahrheit widersprechen. Schon der hl. Vinzenz von Lérins erinnerte: »Aber vielleicht sagt jemand: Wird es also in der Kirche Christi keinen Fortschritt der Religion geben? Gewiss soll es einen geben, sogar einen recht großen. Denn wer wäre gegen die Menschen so neidisch und gegen Gott so feindselig, dass er das zu verhindern suchte?« (Commonitorium, 23.1; PL 50). Darum ist es notwendig zu betonen, dass, egal wie schwer das begangene Verbrechen auch war, die Todesstrafe unzulässig ist, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt.



Aus der Ansprache des Heiligen Vaters Papst Franziskus an die Delegation der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe 
17. Dezember 2017

All this is now reflected in the recently revised text of n. 2267 of the Catechism of the Catholic Church, which expresses the progress of the doctrine of the last Pontiffs, as well as a change in the conscience of the Christian people, which rejects a penalty that is deeply injurious to human dignity [...]; a penalty contrary to the Gospel, because it means suppressing a life which is always sacred in the eyes of the Creator and of which God alone is the true judge and guarantor [...].

In past centuries, when the instruments that we have available today for the protection of society were lacking and the current level of development in human rights had not yet been achieved, recourse to the death penalty was presented on some occasions as a logical and just consequence. Even in the Papal States recourse was made to this inhuman form of punishment, ignoring the primacy of mercy over justice.

It is for this reason that the new version of the Catechism implies that we should also assume our responsibility for the past and that we acknowledge that the acceptance of this type of penalty was due to the mentality of an era that was more legalistic than Christian, which held sacred the value of laws lacking in humanity and mercy. The Church could not maintain a neutral stance in the face of the current demands of reaffirmation of personal dignity.

The revision of the text of the Catechism in the article dedicated to the death penalty does not imply any contradiction with past teaching, because the Church has always defended the dignity of human life. However, the harmonious development of doctrine necessarily requires that the Catechism reflect the fact that, despite the gravity of the crime committed, the Church teaches, in the light of the Gospel, that the death penalty is always inadmissible because it offends the inviolability and dignity of the person.

Likewise, the Magisterium of the Church holds that life sentences, which take away the possibility of the moral and existential redemption of the person sentenced and in favour of the community, are a form of death penalty in disguise [...]. God is a Father who always awaits the return of his son, who, aware he has made a mistake, asks forgiveness and begins a new life. Thus, life cannot be taken from anyone, nor the hope of one’s redemption and reconciliation with the community.



Eine kleine Auswahl relevanter Texte aus der Tradition der Kirche

»1 Jeder ordne sich den Trägern der staatlichen Gewalt unter. Denn es gibt keine staatliche Gewalt außer von Gott; die jetzt bestehen, sind von Gott eingesetzt. Wer sich daher der staatlichen Gewalt widersetzt, stellt sich gegen die Ordnung Gottes, und wer sich ihm entgegenstellt, wird dem Gericht verfallen. 3 Vor den Trägern der Macht hat sich nicht die gute, sondern die böse Tat zu fürchten; willst du also ohne Furcht vor der staatlichen Gewalt leben, dann tue das Gute, sodass du ihre Anerkennung findest! 4 Denn sie steht im Dienst Gottes für dich zum Guten. Wenn du aber das Böse tust, fürchte dich! Denn nicht ohne Grund trägt sie das Schwert. Sie steht nämlich im Dienst Gottes und vollstreckt das Urteil an dem, der das Böse tut. 5 Deshalb ist es notwendig, sich unterzuordnen, nicht allein um der Strafe, sondern auch um des Gewissens willen.«
(Hl. Apostel Paulus, Brief an die Römer 13,1-5)


»Einige Ausnahmen jedoch von dem Verbot, einen Menschen zu töten, hat eben jener göttliche Wille selbst gemacht. Von denen aber abgesehen, die Gott zu töten befiehlt, sei es durch gesetzliche Anordnung, sei es jeweils mit Bezug auf eine bestimmte Person durch ausdrücklichen Befehl – in solchen Fällen tötet nicht der, der dem Befehlenden diesen Dienst schuldet wie ein Schwert dem, der es führt, Hilfe schuldet; daher haben jene, die auf Gottes Geheiß Kriege führten oder im Besitze der öffentlichen Gewalt gemäß den Gesetzen Gottes d.i. nach dem Befehl der allgerechten Vernunft Verbrecher mit dem Tode bestraften, nicht wider das Gebot: „Du sollst nicht töten“ gehandelt; und Abraham, weit entfernt, des Verbrechens der Grausamkeit beschuldigt zu werden, wurde vielmehr gerühmt ob seiner Frömmigkeit, weil er seinen Sohn rein nur aus Gehorsam, nicht in frevelhafter Absicht töten wollte (Gen 22); und mit Recht zweifelt man, ob es für einen Auftrag Gottes zu halten sei, dass Jephte seine Tochter, die ihm entgegeneilte, tötete, lediglich weil er gelobt hatte, das was ihm bei der siegreichen Rückkehr aus der Schlacht zuerst entgegenkommen würde, Gott zu opfern (Ri 11,30ff) und auch Samson, der sich selbst mitsamt den Feinden unter den Trümmern eines Hauses begrub, findet nur darin eine Entschuldigung, daß ihm der Geist, der durch ihn Wunder tat, dies heimlich befahl (Ri 16,30) also abgesehen von denen, die entweder ein gerechtes Gesetz ein für allemal, oder Gott, der Quell der Gerechtigkeit, in besonderen Fällen zu töten befiehlt, macht sich des Verbrechens des Mordes jeder schuldig, der einen Menschen – sich oder sonst jemand – tötet.«
(Hl. Augustinus von Hippo, Über den Gottesstaat, lib. 1, cap. 21)

»Was die weltliche Gewalt betrifft, so erklären wir, dass sie ohne Todsünde ein Bluturteil vollstrecken kann, solange sie zum Vollzug der Strafe nicht aufgrund von Hass, sondern aufgrund eines richterlichen Urteils, nicht unvorsichtig, sondern überlegt schreitet.«
(Von Papst Innozenz III. 1210 dem den Waldensern vorgeschriebenen Glaubensbekenntnis von 1208 hizugefügter Satz, da diese das darin Ausgedrückte leugneten; DH 795)

»Zu Recht und ohne Sünde tötet also der Staatslenker die verbrecherischen Menschen, damit nicht der Friede der Bürgerschaft gefährdet wird. Daher sagt der Apostel Paulus 1 Kor 5,6: „Wisst ihr nicht, dass ein wenig Sauerteig den ganzen Teig durchsäuert?“ Und wenig später (V. 13) fügt er hinzu: „Schafft den Bösen fort aus eurem Kreis.“ Und Röm 13,4 heißt es von der irdischen Gewalt, dass sie „nicht ohne Grund das Schwert trägt: denn sie ist Dienerin Gottes und erregt mit ihrer Rache nur den Zorn dessen, der böse handelt.“ Und 1 Petr 2,13f. wird gesagt: „Unterwerft euch jeder menschlichen Ordnung um Gottes willen: sei es dem König, da er über allen steht; sei es seinem Statthalter, da sie zur Bestrafung der Übeltäter, aber zum Preis der Guten bestellt sind.“
Hierdurch wird aber der Irrtum gewisser Leute ausgeschlossen, die behaupteten, körperliche Bestrafungen geschähen zu Unrecht. Diese Leute führen zur Bekräftigung ihres Irrtums an, dass es Ex 20,13 heißt: „Du sollst nicht töten.“ Dies wird auch Mt 5,21 wiederholt. Auch führen sie an, dass Mt 13,30 gesagt Wird, der Herr habe (im Gleichnis) seinen Knechten, die das Unkraut vom Weizenfeld sammeln wollten, geantwortet: „Lasst beides wachsen bis zur Ernte.“ Mit Unkraut aber sind die „Söhne des Bösen“ gemeint, mit Ernte das „Ende der Welt“, Wie ebenda (V. 38ff.) gesagt Wird. Also dürfe man die Bösen nicht durch die Hinrichtung aus dem Kreis der Guten entfernen.Diese Leute führen auch ins Feld, ein Mensch könne, solange er auf der Welt ist, sich zum Besseren wandeln. Also dürfe er nicht durch die Hinrichtung aus der Welt entfernt, sondern müsse der Buße erhalten bleiben.

Aber dies sind nichtige Einwände. Denn in dem Gesetz, das sagt: „Du sollst nicht töten“, wird bald darauf (Ex 22,17) hinzugefügt: „Die Verbrecher sollst du nicht am Leben lassen.“ Hieraus lässt sich erkennen, dass (nur) die ungerechte Tötung von Menschen verboten ist. Dies ist auch aus den Worten des Herrn in Mt 5 offenbar. Denn als er gesagt hatte: „Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt worden ist: Du sollst nicht töten“, fügte er hinzu: „Ich aber sage euch: Wer seinem Bruder zürnt“ etc. Hiermit gibt er zu verstehen, dass die Tötung, die aus Zorn hervorgeht, verboten ist, nicht aber die, die aus dem Eifer der Gerechtigkeit hervorgeht. Auch sagt der Herr: „Lasst beides wachsen bis zur Ernte.“ Wie das zu verstehen ist, ist durch das offenbar, was folgt (V. 29): „Damit ihr nicht beim Sammeln des Unkrauts zugleich auch den Weizen ausrauft.“ Die Tötung der Bösen wird also da untersagt, wo es nicht ohne Gefahr für die Guten geschehen kann. Dies kommt meist dann vor, wenn die Bösen Sich noch nicht von den Guten durch offensichtliche Sünden unterscheiden oder wenn die Gefahr zu fürchten ist, dass die Bösen viele Gute mit sich reißen.

Dass aber die Bösen, solange sie leben, sich noch bessern können, verbietet nicht, dass sie zu Recht getötet werden: denn die Gefahr, die von ihrem Leben droht, ist größer und gewisser, als das Gute, das man von ihrer Besserung erwartet. Auch haben sie gerade im Augenblick des Todes die Möglichkeit, durch Reue zu Gott umzukehren. Wenn sie also bis dahin fest entschlossen sind, dass ihr Herz auch im Augenblick des Todes nicht von der Bosheit ablässt, so kann man mit hinreichender Wahrscheinlichkeit annehmen, dass sie niemals mehr von der Bosheit ablassen.« 
(Hl. Thomas von Aquin, Summa contra gentiles, lib. 3, cap. 146)


»Es ist erlaubt, Menschen im Gericht entweder zum Tode zu verurteilen oder zu töten. Eine andere erlaubte Art des Tötens ist jene, welche den Obrigkeiten zusteht, welchen die Gewalt des Tötens verliehen ist, kraft welcher sie nach der Vorschrift und dem Urteile der Gesetze die Übeltäter strafen und die Unschuldigen in Schutz nehmen. Wenn sie dieses Amt rechtlich verwalten, sind sie nicht nur des Totschlages nicht schuldig, sondern sie gehorchen im höchsten Grade diesem göttlichen Gesetze, wodurch der Totschlag verboten wird. Denn wenn diesem Gesetze dies als Ziel vorgesteckt ist, dass für Leben und Wohlfahrt der Menschen Sorge getragen wird: so zielen die Strafen der Obrigkeiten, welche die rechtmäßigen Rächer der Verbrechen sind, ebenfalls darauf hin, dass der Verwegenheit und Gewalttätigkeit durch Todesstrafen Einhalt geschieht und so das Leben der Menschen gesichert sei. Daher sagt David (Ps 108): „Frühe tötete ich alle Sünder des Landes, damit ich ausrotte aus der Stadt des Herrn alle Übeltäter“.«
(Papst Pius V. und Papst Klemens XIII, Catechismus Romanus [1566], III,6,4)


»Gibt es Fälle, in denen es erlaubt ist, den Nächsten zu töten?
Es ist erlaubt, den Nächsten zu töten, wenn man in einem gerechten Krieg kämpft; wenn man auf Befehl der höchsten Autorität das Todesurteil als Strafe für ein Verbrechen vollzieht und endlich, wenn es sich um die notwendige und rechte Verteidigung des Lebens gegen einen ungerechten Angreifer handelt.«
(Hl. Papst Pius X., Compendio della dottrina Cristiana [1905], Nr. 413)
 
»Selbst im Fall der Hinrichtung eines zum Tod verurteilten Verbrechers verfügt der Staat nicht über das Lebensrecht eines Einzelmenschen. Es ist der öffentlichen Autorität in diesem Falle vorbehalten, den Verurteilten zur Sühne seines Verbrechens des Lebensgutes zu berauben, nachdem er sein Lebensrecht bereits durch das Verbrechen verwirkt hat.«
(Der Diener Gottes Papst Pius XII. am 13. September 1952; AAS XLIV, 779-789)

»Gott will nicht, dass wir ungerechten Angriffen schutzlos preisgegeben sind. Darum darf jeder in gerechter Notwehr sich und andere verteidigen und dabei den Angreifer sogar verwunden oder töten, wenn es nötig ist. - Die Obrigkeit darf schwere Verbrechen mit dem Tode bestrafen. - Den Soldaten ist es in einem gerechten Kriege erlaubt, die feindlichen Soldaten im Kampf zu töten.«
(Katholischer Katechismus der Bistümer Deutschlands, Münster 1963 [1955], Nr. 221/S. 235)

»Auf Grund der Lehre der Heiligen Schrift und der gesamten christlichen Überlieferung lässt sich dem Staat das Recht, die Todesstrafe zu verhängen, nicht grundsätzlich absprechen.«
(Bernhard Häring, Das Gesetz Christi, München 1967, Bd. 3, S. 149)


»In diesen Problemkreis gehört auch die Frage der Todesstrafe, wobei in der Kirche wie in der weltlichen Gesellschaft zunehmend eine Tendenz festzustellen ist, die eine sehr begrenzte Anwendung oder überhaupt die völlige Abschaffung der Todesstrafe fordert. Das Problem muss in die Optik einer Strafjustiz eingeordnet werden, die immer mehr der Würde des Menschen und somit letzten Endes Gottes Plan bezüglich des Menschen und der Gesellschaft entsprechen soll. Tatsächlich soll die von der Gesellschaft verhängte Strafe „in erster Linie die durch das Vergehen herbeigeführte Unordnung wiedergutmachen“. Die öffentliche Autorität muss die Verletzung der Rechte des einzelnen und der Gemeinschaft dadurch wiedergutmachen, dass sie dem Schuldigen als Vorbedingung für seine Wiederentlassung in die Freiheit eine angemessene Sühne für d as Vergehen auferlegt. Auf diese Weise erreicht die Autorität auch das Ziel, die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Person zu verteidigen und zugleich dem Schuldigen selbst einen Ansporn und eine Hilfe zur Besserung und Heilung anzubieten.

Um alle diese Ziele zu erreichen, müssen Ausmaß und Art der Strafe sorgfältig abgeschätzt und festgelegt werden und dürfen außer in schwerwiegendsten Fällen, das heißt wenn der Schutz der Gesellschaft nicht anders möglich sein sollte, nicht bis zum Äußersten, nämlich der Verhängung der Todesstrafe gegen den Schuldigen, gehen. Solche Fälle sind jedoch heutzutage infolge der immer angepassteren Organisation des Strafwesens schon sehr selten oder praktisch überhaupt nicht mehr gegeben.

Jedenfalls bleibt der vom neuen Katechismus der Katholischen Kirche angeführte Grundsatz gültig: „soweit unblutige Mittel hinreichen, um das Leben der Menschen gegen Angreifer zu verteidigen und die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Menschen zu schützen, hat sich die Autorität an diese Mittel zu halten, denn sie entsprechen besser den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls und sind der Menschenwürde angemessener“.

Wenn auf die Achtung jeden Lebens, sogar des Schuldigen und des ungerechten Angreifers, so große Aufmerksamkeit verwendet wird, hat das Gebot „du sollst nicht töten“ absoluten Wert, wenn es sich auf den unschuldigen Menschen bezieht. Und das umso mehr, wenn es sich um ein schwaches und schutzloses menschliches Lebewesen handelt, das einzig in der absoluten Kraft des Gebotes Gottes seinen radikalen Schutz gegenüber der Willkür und Gewalttätigkeit der anderen findet.

Die absolute Unantastbarkeit des unschuldigen Menschenlebens ist in der Tat eine in der Heiligen Schrift ausdrücklich gelehrte, in der Tradition der Kirche ständig aufrechterhaltene und von ihrem Lehramt einmütig vorgetragene sittliche Wahrheit. Diese Einmütigkeit ist sichtbare Frucht jenes vom Heiligen Geist geweckten und getragenen „übernatürlichen Glaubenssinnes“, der das Gottesvolk vor Irrtum bewahrt, wenn es „seine allgemeine Übereinstimmung in Sachen des Glaubens und der Sitten äußert.“[…]

Mit der Petrus und seinen Nachfolgern von Christus verliehenen Autorität bestätige ich daher in Gemeinschaft mit den Bischöfen der katholischen Kirche, dass die direkte und freiwillige Tötung eines unschuldigen Menschen immer ein schweres sittliches Vergehen ist. Diese Lehre, die auf jenem ungeschriebenen Gesetz begründet ist, das jeder Mensch im Lichte der Vernunft in seinem Herzen findet (vgl. Röm 2, 14-15), ist von der Heiligen Schrift neu bestätigt, von der Tradition der Kirche überliefert und vom ordentlichen und allgemeinen Lehramt gelehrt.

Die willentliche Entscheidung, einen unschuldigen Menschen seines Lebens zu berauben, ist vom moralischen Standpunkt her immer schändlich und kann niemals, weder als Ziel noch als Mittel zu einem guten Zweck gestattet werden. Sie ist in der Tat ein schwerer Ungehorsam gegen das Sittengesetz, ja gegen Gott selber, seinen Urheber und Garanten; sie widerspricht den Grundtugenden der Gerechtigkeit und der Liebe. „Niemand und nichts kann in irgendeiner Weise zulassen, dass ein unschuldiges menschliches Lebewesen getötet wird, sei es ein Fötus oder ein Embryo, ein Kind oder ein Erwachsener, ein Greis, ein von einer unheilbaren Krankheit Befallener oder ein im Todeskampf Befindlicher. [...]“.«
(Hl. Papst Johannes Paul II., Enzyklika Evangelium Vitae über den Wert und die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens [1995], Nr. 56f.)



[Marginalie: In der ganzen Kirchengeschichte wurde in dieser Frage unterschieden zwischen Unschuldigen und vor dem Recht schuldigen Menschen. Letztere haben demnach ihr Lebensrecht durch ihre Tat verwirkt.]