(Humanae Vitae 13)
Dienstag, 30. Juli 2013
Paul VI. an die Bischöfe
»Der Auftrag der Bischöfe ist es, den Gläubigen die sittliche Lehre über die
Sexualität darzulegen, wie groß auch die Schwierigkeiten sein mögen, die sich
aus den heute gängigen Denk- und Lebensgewohnheiten der Erfüllung dieser Aufgabe
entgegenstellen. Die überlieferte Lehre muß vertieft und so dargelegt werden,
daß die Gläubigen auf Grund einer entsprechenden Gewissensbildung mit den neu
entstandenen Situationen fertig zu werden verstehen. Ferner soll sie behutsam
auch das mitbeachten, was an Wahrem und Nützlichem über Sinn, Bedeutung und
Macht der menschlichen Sexualität gesagt werden kann. Indes müssen die
Prinzipien und Normen des sittlichen Lebens, die durch diese Erklärung neu
bekräftigt wurden, treu beachtet und auch dargelegt werden. Vor allem wird man
die Gläubigen davon überzeugen, daß die Kirche bei der Wahrung dieser Grundsätze
nicht veralteten »Tabus« nachhängt oder, wie oft behauptet wird, dem Vorurteil
des Manichäismus erliegt; sie weiß vielmehr mit Sicherheit, daß diese Grundsätze
der göttlichen Schöpfungsordnung und dem Geist Christi und darum auch der Würde
des Menschen entsprechen.«
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