Tag 6: Nidation im Endometrium |
»Im Grenzfall der Vergewaltigung sehe ich aber die Möglichkeit einer berechtigten Ausnahme, weil die Frau eine Art Notwehrrecht hat, die ihr durch Gewalt aufgezwungene Schwangerschaft zu beenden. [...] Die Schuld am Abbruch fällt hier auf den Vergewaltiger zurück, der dann zwei Leben auf seinem Gewissen hat.« (Eberhard Schockenhoff im KNA Interview)
So neu ist das nicht.
Bereits in seiner "Ethik des Lebens" (im Umfang verdoppelte Neuauflage 2009; wie es in den früheren Auflagen war, weiß ich nicht) bezeichnet er das Nichtabtreiben eines Kindes, das durch Vergewaltigung entstanden ist, als supererogatorische Handlungsweise, also eine Handlungsweise, die über das moralisch Gebotene hinausgeht (quasi etwas heroisches). Er schreibt zwar zunächst in "Ethik des Lebens", dass die Schuld an solch einer Abtreibung "[nur] zum größeren Teil" dem Vergewaltiger beigelegt werden müsse, stellt aber sogleich klar, dass die Frau dabei "ohne zurechenbare persönliche Schuld" handle. Überhaupt stellt Schockenhoff erst unmissverständlich klar, dass eine Abtreibung "keinen ethisch vertretbaren Ausweg" darstelle, beginnt dann aber den darauf folgenden Satz mit "Andererseits", was dann zum eben Beschriebenen führt... also doch vertretbar?
Dialektik schön und gut, aber muss es denn auf Kosten Unschuldiger sein?
Der Begriff der Notwehr taucht in seinem Buch noch nicht auf. Er scheint mir übrigens sehr verräterisch, denn im Grunde ist das genau die Sprache, die von der "Mein Bauch gehört mir"-Lobby verwendet wird...: (ungeborene) Kinder sind ein feindlicher Angriff (eine Knechtung), gegen den es sich zu wehren gilt.
Wie kann das Töten eines völlig unschuldigen und ungefährlichen Menschen Notwehr sein? Verwechselt Herr Schockenhoff hier nicht doch das Kind mit dem Vergewaltiger?
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