»So lehren wir nun, ein wie trefflich, köstlich und tröstlich Ding es um die Beichte ist und vermahnen dazu, daß man solch teuer Gut in Anbetracht unserer großen Not nicht verachte. Bist Du nun ein Christ, so bedarfst Du weder meines Zwanges noch des Papstes Gebot überhaupt, sondern wirst Dich wohl selbst zwingen und mich darum bitten, daß Du solches teilhaftig werden mögest. Willst Du es aber verachten und so stolz ungebeichtet hingehen, so beschließen wir das Urteil, daß Du kein Christ bist und auch des Sakramentes (des Altares) nicht genießen sollst. Denn Du verachtest, was kein Christ verachten soll, und machest damit, daß Du keine Vergebung der Sünde haben kannst. Und das ist ein sicheres Zeichen, daß Du auch das Evangelium verachtest.«
(Martin Luther über die Beichte, in seiner Beifügung zur zweiten Ausgabe seines Großen Katechismus, 1529. Zwar betrachtete Luther auch z.B. das Beten des Vaterunser als eine Form der Beichte, aber er spricht hier ausdrücklich über die "heimliche Beichte, die einem Bruder gegenüber allein" getätigt wird. Er betrachtet sie nicht als "in (ein) Gebot gefasset, wie jene zwei [Taufe und Altarsakramrent], sondern einem jeglichen, wer ihrer bedarf, anheimgestellt, daß ers in der Not brauche, je nachdem ers bedarf". Er schreibt: "Wo nun ein Herz ist, das seine Sünde fühlt und Trost begehret, hat es hier eine sichere Zuflucht, wo es Gottes Wort findet und hört, daß Gott es durch einen Menschen entbindet und losspricht." Im Zwickauer Dom und einigen anderen Kirchen in Sachsen kann man noch immer sehr schöne, aber ungenutzte, original lutherische [nach der Reformation angefertigte] Beichtstühle bewundern.)
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