Bitte die Einführung (hier) beachten!
Nur son Gedanke...
Angenommen, es gibt im Anschluss an die Synode im kommenden Jahr eine vatikanische Verlautbarung, die es ganz offiziell gestattet, dass Personen, die, getrennt von ihrem sakramental angetrauten Partner, in einer Zivilehe mit einem neuen Partner leben, die Sakramente der Buße und der Eucharistie empfangen dürfen (unter welchen Voraussetzungen und ob das "Einzelfälle" sein sollen, spielt dabei keine Rolle; vgl. dazu hier und hier).
Eine solche Erklärung seitens des Heiligen Stuhls hätte einen ganzen Rattenschwanz an redaktioneller Arbeit zur Folge: Es kann nämlich keine gültige lehramtliche Verlautbarung geben, die etwas anordnet oder (unter welchen Bedingungen auch immer) für erlaubt erklärt, was dieweil von den zentralen Dokumenten des Lehramtes explizit verboten wird (und zwar ohne jede Ausnahme!).
Zunächstmal müssten die folgenden Canones des kirchlichen Gesetzbuches (CIC) an den hervorgehobenen Stellen inhaltlich massiv geändert werden (am CIC wird eh immer wieder mal was verändert, das klingt also irgendwie machbar...):
»Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden Exkommunizierte und Interdizierte nach Verhängung oder Feststellung der Strafe sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren.« (Can. 915)
»Im Sakrament der Buße erlangen die Gläubigen, die ihre Sünden bereuen und mit dem Vorsatz zur Besserung dem rechtmäßigen Spender bekennen, durch die von diesem erteilte Absolution von Gott die Verzeihung ihrer Sünden, die sie nach der Taufe begangen haben; zugleich werden sie mit der Kirche versöhnt, die sie durch ihr Sündigen verletzt haben.« (Can. 959)(Denn ein Vorsatz zur Änderung des Verhaltens ist, sofern die Betroffenen nicht aufrichtig bekunden, in Zukunft wie Bruder und Schwester zusammenzuleben [s.u.], nicht gegeben.)
Sodann müssten auch folgende Abschnitte aus dem Katechismus der katholischen Kirche an den hervorgehobenen Stellen geändert werden (was eher nich geht... zumindest gibt es keine Präzedenzfälle für eine inhaltliche Überarbeitung eines Weltkatechismus, sei es der Catachismus Romanus oder der KKK... es bräuchte dann vermutlich einen neuen Katechismus; vgl. dazu hier):
»Unter den Akten des Pönitenten steht die Reue an erster StelÜberarbeitungle. Sie ist "der Seelenschmerz und der Abscheu über die begangene Sünde, verbunden mit dem Vorsatz, fortan nicht zu sündigen".« (Nr. 1451)
»In vielen Ländern gibt es heute zahlreiche Katholiken, die sich nach den zivilen Gesetzen scheiden lassen und eine neue, zivile Ehe schließen. Die Kirche fühlt sich dem Wort Jesu Christi verpflichtet: "Wer seine Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entläßt und einen anderen heiratet" (Mk 10, 11–12). Die Kirche hält deshalb daran fest, daß sie, falls die Ehe gültig war, eine neue Verbindung nicht als gültig anerkennen kann. Falls Geschiedene zivil wiederverheiratet sind, befinden sie sich in einer Situation, die dem Gesetze Gottes objektiv widerspricht. Darum dürfen sie, solange diese Situation andauert, nicht die Kommunion empfangen. Aus dem gleichen Grund können sie gewisse kirchliche Aufgaben nicht ausüben. Die Aussöhnung durch das Bußsakrament kann nur solchen gewährt werden, die es bereuen, das Zeichen des Bundes und der Treue zu Christus verletzt zu haben, und sich verpflichten, in vollständiger Enthaltsamkeit zu leben.« (Nr. 1650)
»Somit ist es falsch, bei der Beurteilung des sittlichen Charakters der menschlichen Handlungen einzig die ihr zugrunde liegende Absicht oder die sie begleitenden Umstände (wie Milieu, gesellschaftlicher Druck, Zwang oder Notwendigkeit zu handeln) zu beachten. Es gibt Handlungen, die wegen ihres Objekts in schwerwiegender Weise, unabhängig von den Umständen und den Absichten, aus sich und in sich schlecht sind, z. B. Gotteslästerung und Meineid, Mord und Ehebruch. Es ist nicht erlaubt, etwas Schlechtes zu tun, damit etwas Gutes daraus entsteht.« (Nr. 1756)
»Die Ehescheidung ist ein schwerer Verstoß gegen das natürliche Sittengesetz. Sie gibt vor, den zwischen den Gatten freiwillig eingegangenen Vertrag, bis zum Tod zusammenzuleben, brechen zu können. Die Ehescheidung mißachtet den Bund des Heiles, dessen Zeichen die sakramentale Ehe ist. Das Eingehen einer, wenn auch vom Zivilrecht anerkannten, neuen Verbindung verstärkt den Bruch noch zusätzlich. Der Ehepartner, der sich wieder verheiratet hat, befindet sich dann in einem dauernden, öffentlichen Ehebruch.« (Nr. 2384)
Eine "Änderung der Lehre" wird dieser Tage auch von Theologen an allen Ecken und Enden beschworen. Die Redlichen sind dabei noch die, die eingestehen, dass eine Änderung der "Praxis" eine Änderung der Lehre (wie sie v.a. in CIC und KKK dargelegt ist) voraussetzt. Aber glaubt denn wirklich jemand, dass dieser ganze Aufwand getrieben werden wird, nur um es einer doch wohl eher kleinen Zahl von Leuten recht zu machen? (Die Katholiken, denen es wirklich was ausmacht wie sie leben und wie die Kirche das beurteilt, sind die Wenigsten derer, die so leben - den meisten ist es egal.)
Nochmal: Die Kirche kann sich in ihrer Verkündigung in Glaubens- und Sittenfragen nicht widersprechen. Die Kirche kann nicht ein und die selbe Sache zugleich als wahr und als falsch verkündigen. Entweder der CIC und der KKK enthalten in diesen Punkten außerordentlich gravierende Fehler (der Wahrheit widersprechende Inhalte), oder sie stimmen.
Ich will nicht behaupten, das sei unmöglich... eine Revision des CIC, ein neuer KKK... ich sage nur: es ist absolut nicht plausibel. Und die Theologen sollten das wissen. Zumindest sollte man dann von offizieller Seite so ehrlich sein und klar benennen, dass die bisherige Lehre der Kirche an dieser Stelle falsch ist, anstatt faule Kompromisse zu machen und von einer "Vertiefung" oder einer "Interpretation" zu sprechen. Die zitierten Canones und Katechismusnummern lassen keine Vertiefung oder Interpretation zu, die eine Zulassung solcherart Lebender zu Beichte und Eucharistie ermöglicht.
Vor allem aber wird durch die angeführten Stellen einsichtig, dass es hier nicht um eine Lappalie geht. Diese Frage geht an die Substanz des Glaubens der Kirche (Sakramente, Kirchenverständnis, Sünde, Rechtfertigung) und des Wortes Gottes in der Heiligen Schrift (Zehn Gebote, Jesu Verschärfung der bis dato geltenden Ehegesetze im Volk Gottes).
Praktisch liefe es bei so einer "neuen Lehre" am Ende wohl darauf hinaus, unseren Begriff von "Ehebruch" zu entleeren oder irgendwie kreativ umzumodeln (oder, frei nach Kasper, einfach abzuschaffen, weil anstößig, vgl. hier), damit klar ist, dass Ehebruch eigentlich folgenlos bleibt, keine schwere Sünde ist, etc... Was uns dann aber Probleme mit der Bibel einbrächte, in der zwar bekanntlich nichts über Sakramentenausschluss bei Ehebruch steht, aber dafür einiges über den Ehebruch selbst.
In den Zehn Geboten heißt es: "Du sollst nicht die Ehe brechen." (Ex 20,14) Und in der Weisheitsliteratur sind die harschen Worte zu lesen: "Wer Ehebruch treibt, ist ohne Verstand, nur wer sich selbst vernichten will, lässt sich darauf ein." (Spr 6,32)
Wir müssten uns dann jedenfalls überlegen, wie wir die Worte des Apostels Paulus diesbezüglich in Zukunft auffassen wollen:
»Wisst ihr denn nicht, dass Ungerechte das Reich Gottes nicht erben werden? Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Lustknaben, noch Knabenschänder, noch Diebe, noch Habgierige, keine Trinker, keine Lästerer, keine Räuber werden das Reich Gottes erben.« (1 Kor 6,9-10)
Und worauf bezieht sich dann eigentlich noch die Warnung (vor den möglichen Folgen: Krankheit und Tod!) des Paulus im Bezug auf die Eucharistie, wenn sogar Ehebruch (als ein Sein in der Sünde) hier "nicht mit gemeint" ist?»Den Verheirateten gebiete nicht ich, sondern der Herr: Die Frau soll sich vom Mann nicht trennen - wenn sie sich aber trennt, so bleibe sie unverheiratet oder versöhne sich wieder mit dem Mann - und der Mann darf die Frau nicht verstoßen.« (1 Kor 7,10-11)
»Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn. Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon isst und trinkt, ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er isst und trinkt. Deswegen sind unter euch viele schwach und krank und nicht wenige sind schon entschlafen.« (1 Kor 11,27-30)
Schließlich und endlich müssten wir uns Gedanken machen, wie wir die außerordentlich klaren und unmissverständlichen Worte Jesu verstehen wollen, die uns so oft und so übereinstimmend überliefert sind, wie kein anderer Ausspruch des Herrn (offenbar ist das etwas Wichtiges!):
»Ich aber sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.« (Mt 5,32)
»Ich sage euch: Wer seine Frau entlässt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch.« (Mt 19,9 - bzgl. dieser "Unzuchtsklausel" vgl. meine Ausführiungen hier.)
»Er antwortete ihnen: Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entlässt und einen anderen heiratet.« (Mk 10,11-12)
»Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; auch wer eine Frau heiratet, die von ihrem Mann aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.« (Lk 16,18)Auch diese (neben vielen anderen):
»Wenn du aber das Leben erlangen willst, halte die Gebote [...]: Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen; ehre Vater und Mutter! Und: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!« (Mt 19,17b-19)
»Da brachten die Schriftgelehrten und die Pharisäer eine Frau, die beim Ehebruch ertappt worden war. Sie stellten sie in die Mitte und sagten zu ihm: Meister, diese Frau wurde beim Ehebruch auf frischer Tat ertappt. [...] Da sagte Jesus zu ihr: Auch ich verurteile dich nicht. Geh und sündige von jetzt an nicht mehr!« (Joh 8,4.11b)
Also, wat nu?
Johannes Paul der Große hatte seinerzeit seine eigenen Äußerungen zu dem Themenkomplex m.E. schon sehr verbindlich geschrieben, wie ich im September 2013 schon gebloggt habe.
AntwortenLöschenEr betont, daß die Kirche sich in ihrer Praxis auf die Schrift stützt. Das ist doch schon sehr ein (fast dogmatisches) „Schrift-und-Tradition-Argument“.
Und die Schriften eines Heiligen mal eben so für inhaltlich falsch zu erklären ist ja auch nochmal eine Sache für sich…
Ich habe Enzykliken und sonstige Verlautbarungen absichtlich nicht erwähnt, das wäre dann zu kleinteilig geworden. Und weil der KKK ja eh alle diese Lehrschreiben quasi "enthält", fand ich das auch nicht notwendig.
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