Kan. 1. Wer sagt, der Mensch könne durch seine Werke, die durch die Kräfte der menschlichen Natur oder vermittels der Lehre des Gesetzes getan werden, ohne die göttliche Gnade durch Christus Jesus vor Gott gerechtfertigt werden: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 2. Wer sagt, die göttliche Gnade werde durch Christus Jesus allein dazu geschenkt, daß der Mensch leichter gerecht leben und das ewige Leben verdienen könne, so als ob er durch den freien Willen ohne Gnade beides - wenn auch nur mühsam und schwer - könnte: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 3. Wer sagt, der Mensch könne ohne die zuvorkommende Einhauchung des Heiligen Geistes und seine Hilfe glauben, hoffen und lieben, oder Buße tun, wie es nötig ist, daß ihm die Gnade der Rechtfertigung verliehen wird: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 4. Wer sagt, der von Gott bewegte und erweckte freie Wille des Menschen wirke durch seine Zustimmung zu der Erweckung und dem Ruf Gottes nichts dazu mit, sich auf den Empfang der Rechtfertigungsgnade zuzurüsten und vorzubereiten, und er könne nicht widersprechen, wenn er wollte, sondern tue wie etwas Lebloses überhaupt nichts und verhalte sich rein passiv: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 5. Wer sagt, der freie Wille des Menschen sei nach der Sünde Adams verloren und ausgelöscht worden, oder es gehe nur um eine Bezeichnung, ja, eine Bezeichnung ohne Inhalt, schließlich um eine vom Satan in die Kirche eingeführte Erdichtung: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 6. Wer sagt, es stehe nicht in der Macht des Menschen, seine Wege schlecht zu machen, sondern Gott wirke die schlechten Werke so wie die guten, nicht nur, indem er sie zuläßt, sondern auch im eigentlichen Sinne und durch sich, so daß der Verrat des Judas nicht weniger sein eigenes Werk ist als die Berufung des Paulus: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 7. Wer sagt, alle Werke, die vor der Rechtfertigung geschehen, gleichgültig, auf welche Weise sie geschehen sind, seien in Wahrheit Sünden bzw. verdienten den Haß Gottes; oder je angestrengter sich einer bemühe, sich auf die Gnade vorzubereiten, desto schwerer sündige er: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 8. Wer sagt, die Furcht vor der Hölle, durch die wir unsere Zuflucht zur Barmherzigkeit Gottes nehmen, indem wir über die Sünden Schmerz empfinden, oder uns vom Sündigen enthalten, sei Sünde oder mache die Sünder noch schlechter: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 9. Wer sagt, der Gottlose werde allein durch den Glauben gerechtfertigt, so daß er (darunter) versteht, es werde nichts anderes erfordert, wodurch er zur Erlangung der Rechtfertigungsgnade mitwirke, und es sei keineswegs notwendig, daß er sich durch seine eigene Willensregung vorbereite und zurüste: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 10. Wer sagt, die Menschen würden ohne die Gerechtigkeit Christi, durch die er für uns Verdienste erwarb, gerechtfertigt oder seien formal durch eben diese gerecht: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 11. Wer sagt, die Menschen würden entweder allein durch die Anrechnung der Gerechtigkeit Christi oder allein durch die Vergebung der Sünden ohne die Gnade und Liebe gerechtfertigt, die in ihren Herzen durch den Heiligen Geist ausgegossen wird und ihnen einwohnt; oder auch, die Gnade, durch die wir gerechtfertigt werden, sei nur die Gunst Gottes: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 12. Wer sagt, der rechtfertigende Glaube sei nichts anderes als das Vertrauen in die göttliche Barmherzigkeit, die um Christi willen die Sünden vergibt; oder es sei allein dieses Vertrauen, durch das wir gerechtfertigt werden: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 13. Wer sagt, um die Vergebung der Sünden zu erlangen, sei es für jeden Menschen notwendig, fest und ohne jeden Zweifel wegen der eigenen Schwachheit und Unzulänglichkeit zu glauben, daß ihm die Sünden vergeben sind: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 14. Wer sagt, der Mensch werde deshalb von seinen Sünden losgesprochen und gerechtfertigt, weil er fest glaube, er werde losgesprochen und gerechtfertigt; oder in Wahrheit sei nur der gerechtfertigt, der glaubt, er sei gerechtfertigt, und allein durch diesen Glauben werde die Lossprechung und Rechtfertigung vollendet: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 15. Wer sagt, der wiedergeborene und gerechtfertigte Mensch sei aufgrund des Glaubens gehalten, zu glauben, er gehöre sicher zur Zahl der Voherbestimmten: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 16. Wer mit absoluter und unfehlbarer Sicherheit sagt, er werde jene große Gabe der Beharrlichkeit bis zum Ende sicher haben, ohne daß er dies aus einer besonderen Offenbarung erfahren hätte: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 17. Wer sagt, die Gnade der Rechtfertigung werde nur den zum Leben Vorherbestimmten zuteil, alle übrigen aber, die gerufen werden, würden zwar gerufen, aber nicht die Gnade empfangen, da sie ja durch die göttliche Macht zum Bösen vorherbestimmt seien: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 18. Wer sagt, die Gebote Gottes seien auch für einen gerechtfertigten und unter der Gnade stehenden Menschen unmöglich zu beobachten: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 19. Wer sagt, im Evangelium sei nichts vorgeschrieben außer dem Glauben, das übrige sei gleichgültig, weder vorgeschrieben noch verboten, sondern frei; oder die zehn Gebote hätten keine Bedeutung für die Christen: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 20. Wer von einem gerechtfertigten und noch so vollkommenen Menschen sagt, er sei nicht gehalten zur Beobachtung der Gebote Gottes und der Kirche, sondern nur zum Glauben, so als ob das Evangelium die bloße und unbedingte Verheißung des ewigen Lebens sei, ohne die Bedingung, die Gebote zu beobachten: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 21. Wer sagt, Christus Jesus sei von Gott den Menschen geschenkt worden als Erlöser, dem sie vertrauen sollen, nicht auch als Gesetzgeber, dem sie gehorchen sollen: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 22. Wer sagt, der Gerechtfertigte könne ohne die besondere Hilfe Gottes in der empfangenen Gerechtigkeit verharren, oder er könne (es) mit ihr nicht: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 23. Wer sagt, ein einmal gerechtfertigter Mensch könne nicht mehr sündigen oder die Gnade verlieren, und deshalb sei der, der fällt und sündigt, niemals wahrhaft gerechtfertigt gewesen; oder umgekehrt, er könne im ganzen Leben alle Sünden, auch die verzeihlichen, meiden, wenn nicht aufgrund eines besonderen Vorrechtes von Gott, wie es die Kirche in bezug auf die selige Jungfrau festhält: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 24. Wer sagt, die empfangene Gerechtigkeit werde durch gute Werke vor Gott nicht bewahrt und auch nicht vermehrt, sondern diese Werke seien lediglich die Früchte und Zeichen der erlangten Rechtfertigung, nicht auch die Ursache ihrer Vermehrung: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 25. Wer sagt, der Gerechte sündige in jedem guten Werke wenigstens verzeihlich oder (was noch unerträglicher ist) tödlich, und verdiene deswegen ewige Strafen; und er werde nur deshalb nicht verurteilt, weil Gott diese Werke nicht zur Verurteilung anrechnet; der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 26. Wer sagt, die Gerechten dürften für ihre guten Werke, die in Gott getan wurden, keine ewige Entgeltung von Gott durch seine Barmherzigkeit und das Verdienst Jesu Christi erwarten und erhoffen, wenn sie im guten Tun und in der Bewahrung der göttlichen Gebote bis ans Ende ausgeharrt haben: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 27. Wer sagt, es gebe keine Todsünde außer dem Unglauben, oder man verliere die einmal empfangene Gnade durch keine andere noch so schwere und große Sünde außer dem Unglauben: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 28. Wer sagt, wenn die Gnade durch die Sünde verloren ist, werde immer zugleich auch der Glaube verloren; oder der Glaube, der zurückbleibt, sei kein wahrer Glaube, wenn er auch nicht lebendig ist; oder wer den Glauben ohne Liebe hat, der sei kein Christ: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 29. Wer sagt, der nach der Taufe Gefallene könne nicht durch Gottes Gnade wiederaufstehen; oder er könne zwar die verlorene Gerechtigkeit wiedererlangen, aber allein durch den Glauben, ohne das Sakrament der Buße, wie es die heilige Römische und allgemeine Kirche, von Christus, dem Herrn, und seinen Aposteln belehrt, bis zu diesem Zeitpunkt verkündet, bewahrt und gelehrt hat: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 30. Wer sagt, jedem reuigen Sünder werde nach Empfang der Rechtfertigungsgnade so die Schuld vergeben und die Strafwürdigkeit für die ewige Strafe getilgt, daß keine Strafwürdigkeit für eine zeitliche Strafe übrig bleibt, die entweder in dieser Zeit oder künftig im Reinigungsort zu bezahlen ist, bevor der Zutritt zum Himmelreich offenstehen kann: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 31. Wer sagt, der Gerechtfertigte sündige, wenn er im Blick auf den ewigen Lohn gut handelt: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 32. Wer sagt, die guten Werke des gerechtfertigten Menschen seien so Gaben Gottes, daß sie nicht auch die guten Verdienste des Gerechtfertigten selbst sind; oder der Gerechtfertigte erlange mit den guten Werken, die von ihm durch Gottes Gnade und das Verdienst Jesu Christi (dessen lebendiges Glied er ist) getan werden, in Wahrheit nicht die Vermehrung der Gnade, das ewige Leben und (sofern er nur in der Gnade gestorben ist) den Eintritt in dieses ewige Leben, wie auch die Vermehrung der Herrlichkeit: der sei mit dem Anathema belegt.
Kan. 33. Wer sagt, durch diese katholische Lehre über die Rechtfertigung, die vom heiligen Konzil in diesem vorliegenden Dekret formuliert wurde, werde in irgendeiner Hinsicht der Ehre Gottes oder den Verdiensten unseres Herrn Jesus Christus Abbruch getan, und es werde nicht vielmehr die Wahrheit unseres Glaubens und schließlich die Ehre Gottes und Christi Jesu ins Licht gesetzt: der sei mit dem Anathema belegt.
Konzil von Trien, 6. Sitzung, 13. Januar 1547: Dekret über die Rechtfertigung - Kanones (DH 1551-1583)