Samstag, 15. Juni 2013

Ehescheidung und Ehebruch

Ausgehend von der Evangelienperikope, hat der Zelebrant gestern eine Predigt gehalten, in der er im Grunde gesagt hat "Ich scheisse auf das Lehramt!" Besonders bestechend war die grottenschlechte Exegese die er betrieben hat (der Zelebrant ist übrigens Professor für Altes Testament, er sollte sich also mit Exegese auskennen), die ich nur als eine Vergewaltigung des Textes bezeichnen kann. Schlussendlich ließe sich die Predigt als ein Aufruf zum Ehebruch summieren. Gewürzt mit viel Hohn und Spott und recht dümmlicher Polemik gegen das kirchliche Lehramt, besonders was die Gesetze göttlichen Rechts betrifft.

In der (langen) Predigt war so viel falsch, halbwahr und verdreht, dass es schwer ist, überhaupt nur anzufangen, sie zu entlarven. Ich werde mich daher auf die am Beginn der Predigt vorgenommene Exegese der betreffenden Schriftstelle konzentrieren. (Ich mache hier also keine umfassende Evangelienauslegung, Brautmystik, Sakramentenlehre, kirchenrechtliche Erläuterung oder einen Beitrag zum aktuellen gesellschaftliche Disput. Ich urteile auch nicht über Scheidung und Ehebruch. Es geht mir mal nur um bestimmte Worte Jesu, wie sie uns die Evangelien überliefern.)

Die Position des Predigers ist schnell umrissen: Wenn man das Augeausreißen und Handabhacken nicht wörtlich nimmt (was niemand tut), mit welcher Berechtigung meint dann das kirchliche Lehramt, die Aussage zur Ehescheidung wörtlich (und darum als "göttliches Recht") nehmen zu dürfen? Und: Jesus habe hier in Mt eine Ausnahme ("Unzucht") zugelassen, was in den parallelen Überlieferungen (Mk, Lk) nicht der Fall sei, ergo könnten wir gar nicht wissen, was Jesus "wirklich" gesagt hat. 
Es handelt sich um ein exzellentes und durchaus repräsentatives Beispiel dafür, wie gängigerweise die Schrift mit reichlich Kreativität und Arglist für die eigene Agenda missbraucht wird. 

Zunächst der Text (Mt 5,27-32):

»Ihr habt gehört, daß gesagt worden ist: Du sollst nicht die Ehe brechen.
Ich aber sage euch: Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen.
Wenn dich dein rechtes Auge zum Bösen verführt, dann reiß es aus und wirf es weg! Denn es ist besser für dich, daß eines deiner Glieder verlorengeht, als daß dein ganzer Leib in die Hölle geworfen wird.
Und wenn dich deine rechte Hand zum Bösen verführt, dann hau sie ab und wirf sie weg! Denn es ist besser für dich, daß eines deiner Glieder verlorengeht, als daß dein ganzer Leib in die Hölle kommt.
Ferner ist gesagt worden: Wer seine Frau aus der Ehe entläßt, muß ihr eine Scheidungsurkunde geben.
Ich aber sage euch: Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, liefert sie dem Ehebruch aus; und wer eine Frau heiratet, die aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.«


1. Das Thema der Perikope ist der Ehebruch. Nicht, wie ich zeigen werde, die Möglichkeit oder Unmöglichkeit einer Ehescheidung oder gar einer Wiederheirat. Es ist außerdem ziemlich offensichtlich, dass Jesus in der ganzen Perikope nur Männer anspricht: "Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht" und "Wer seine Frau aus der Ehe entläßt". Jesu Erläuterungen betreffen also Männer. Und zwar geht es konkret darum, auf welche Weise Männer schuldig werden unter der Überschrift "Ehebruch". Wie wir noch sehen werden, will die Perikope uns, wie gesagt, nicht darüber in Kenntnis setzen, ob oder wann eine Ehe unauflöslich ist. Es wird vielmehr bereits vorausegesetzt, dass sie unauflöslich ist!

2. Jesus faltet dieses Thema (das Schuldigwerden des Mannes unter dem Titel "Ehebruch") in zweierlei Hinsicht auf. Zunächst: Inwiefern der Mann selbst des Ehebruchs schuldig wird. Nämlich: "Wer eine Frau auch nur lüstern ansieht, hat in seinem Herzen schon Ehebruch mit ihr begangen." Das bedarf wohl keiner Erläuterungen... es ist eindeutig.

3. Zur Rede vom Augeausreißen und Handabhacken: Zu sagen, diese Rede sei nicht wortwörtlich zu verstehen, und darum sei auch jene andere Rede vom "Ehebruch durch Ehescheidung" nicht wörtlich zu nehmen, entbehrt jeder Substanz. Und es ignoriert völlig den nun einmal gegebenen Text. Es ist eigentlich recht simpel: Der vorliegende Text ist eine Zusammenstellung zweier Aussagen, die sich einer klassischen und durchaus nicht außergewöhnlichen antiken Argumentationsweise bedienen: "Es ist gesagt worden... Ich aber sage euch". Den verkrassenden Beispielen mit dem Augeausreißen und Handabhacken kann, da sie offensichtlich "nachgeordnete" Verdeutlichungen zur ersten Aussage sind und nicht Teil der Argumentation selbst, unmöglich die gleiche Qualität zugesprochen werden, wie den in jenen Argumentationen beschlossenen Positionen Jesu.

4. Aber selbst, wenn wir diesen literarischen Aspekt ignorieren: Dass Jesus sich zuweilen "hyperbolisch" ausdrückt um seinen Punkt zu machen, ist nicht ungewöhnlich. Die die Perikope abschließende Erklärung zur Entlassung aus der Ehe ist aber, für jeden Leser sofort erkennbar, keine solche Hyperbel. Eine unterschiedliche Wertung dieser jeweiligen Verse ist also keine willkürliche nachträgliche Konstruktion (des Lehramtes), sondern der Text verlangt sie. 

5. Dass die Rede vom Augeausreißen und Handabhacken eine andere Qualität hat als die Rede vom "Ehebruch durch Ehescheidung" ist evident, allein schon von der Aussagerichtung her: Während das Augeausreißen und das Handabhacken konkrete (hyperbolische) Handlungsanweisungen sind, ist die Feststellung des "Ehebruchs durch Ehescheidung" eben genau dies: eine Feststellung. Diese Verse müssen also unterschiedlich gewertet werden! Was es nun mit diesen Handlungsanweisungen auf sich hat, soll hier nicht näher thematisiert werden.

6. Kommen wir zur zweiten Aussage. Wie bereits gesagt, geht es in dieser Perikope darum, wie der Mann unter der Überschrift "Ehebruch" schuldig werden kann. In der ersten Aussage ging es um den "konkreten" Ehebruch des Mannes: Er "hat... schon Ehebruch mit ihr begangen." In der zweiten Aussage geht es nur scheinbar um den Ehebruch der Frau... in Wirklichkeit geht es nach wie vor um das Schuldigwerden des Mannes: Wer seine Frau verstößt, liefert sie dem Ehebruch aus. Dem Mann fällt also die Schuld zu, die Frau in die Sünde getrieben zu haben, wenn er die Frau, ohne ihr zutun, verstößt und sie sich dann einen neuen Mann suchen muss. Das ist es, was Jesus seinen (männlichen) Zuhörern vermitteln will: Schuldbewusstsein.

7. Nochmal: Eine Frau aus der Ehe zu entlassen (was nur der Mann tun konnte, und zwar auch ohne das Einverständnis der Frau) heißt, so Jesus, sie dem Ehebruch auszuliefern: "Wer seine Frau entläßt, liefert sie dem Ehebruch aus." Denn um überleben zu können, muss sie sich einen neuen Mann suchen. Das ist der Hauptsatz. Es gilt also: Ist die "Bedingung" des Ehebruchs (der "Unzucht") auf Seiten der Frau nicht bereits vorher gegeben, wird die Frau durch die Scheidung dem Ehebruch ausgeliefert.

8. Die Klausel "obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt" kann nun aber definitiv nicht dahingehend gedeutet werden, dass beim Vorliegen von "Unzucht" eine Scheidung gerechtfertigt ist, denn: Wenn die Scheidung ohne vorausgehenden Ehebruch ("Unzucht") die Frau dem Ehebruch ausliefert, dann ist es nur logisch zwingend, dass eine Verstoßung der Frau durch den Mann im Falle eines bereits vorliegenden Ehebruchs, die Frau nicht dem Ehebruch ausliefert, denn diesen begeht die Frau ja schon vor der Scheidung, nämlich durch ihre "Unzucht" (ein torafrommer Mann darf sich einer unzüchtigen Frau nicht einmal mehr nähern!).

9. Man könnte es so formulieren, wollte man die scheinbare Ausnahmeklausel als eigenen Satz fassen: "Wer eine Frau, die bereits im Ehebruch lebt, aus der Ehe entlässt, liefert sie nicht dem Ehebruch aus (denn den begeht sie ja bereits)." Die Ausnahmeklausel ist also nur insofern eine Ausnahme, als sie, im Rahmen des Themas der Perikope (das Schuldigwerden des Mannes), klarstellt, das der Mann in diesem speziellen Fall nicht selbst schuldig wird: Der Mann liefert die Frau in diesem Fall nicht dem Ehebruch aus, weil sie diesem von sich aus bereits begangen hat!

10. Wenn überhaupt, dann ist hier von Jesus nur die Möglichkeit eingeräumt, dass der Mann sich nicht dahingehend schuldig macht, seine Frau dem Ehebruch ausgeliefert zu haben, wenn sie diesen Ehebruch bereits vorher verübte. Man kann also höchstens eine Trennung (wie sie auch vom Kirchenrecht her möglich ist) als Möglich ansehen. Eine "zweite Ehe" ist damit aber keinesfalls zu rechtfertigen. Wieso sollte sonst, wenn keine Ehebruch vorliegt, die Frau durch die Scheidung dem Ehebruch ausgeliefert werden? Laut Jesus kommt es in jedem Fall zum Ehebruch bzw. der Gefahr desselben: Entweder vor der "Scheidung" (jener "Fall von Unzucht"), oder danach (in Form der "Auslieferung" durch den Mann). Ergo wäre selbst die "Scheidung" keine Auflösung der Ehe - sondern diese bleibt in jedem Fall bestehen.

11. Der Sachverhalt, also der komplette Satz, ergibt nur dann einen Sinn, wenn Jesus die absolute Unauflöslichkeit der Ehe bereits voraussetzt! Jene Klausel in Mt 5,32 ist keine Ausnahmeregelung. Der komplette Satz setzt voraus, was in Mk 10,11f und Lk 16,18 gesagt wird: »Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht Ehebruch; auch wer eine Frau heiratet, die von ihrem Mann aus der Ehe entlassen worden ist, begeht Ehebruch.«

12. Es handelt sich hier m.E. nicht um unterschiedlichen Überlieferungen des selben Logions, weswegen es als unsicher gelten könnte, was Jesus "wirklich" gesagt hat. Es sind vielmehr durchaus sehr verschiedene Aussagen. Während Lk 16,18 und Mk 10,11f klipp und klar sagen, dass jede "Zweitehe" einen Ehebruch darstellt (die "erste Ehe" also bestehen bleibt!), behandelt Mt 5,32 nur das Schuldigwerden des Mannes in zweifacher Hinsicht und setzt jene anderen Aussagen, die Unmöglichkeit einer "Zweitehe", voraus: "Wer seine Frau entläßt liefert sie dem Ehebruch aus." Dieser Satz wäre nonsens, wenn nicht die absolute Unauflöslichkeit der ("ersten") Ehe vorausgesetzt wäre. Möglich, dass es sich hier um matthäisches Sondergut (also aus einer separaten Überlieferung stammend) handelt.

13. Noch eine Anmerkung zur Frage nach dem "göttlichen Recht": Dass es sich hier um "göttliches Recht" handelt, erschließt sich aus dem Zusammenhang dieses Logions wie es in Mt 19,9 deutlich wird (vgl. auch Mk 10,2-12): Während nämlich der Scheidungsbrief des Mose eindeutig kein göttliches Gesetz war, sondern etwas, was der Mensch Mose dem Volk gewährte (5 Mo 24,1), bezieht sich Jesus für seine Verschärfung auf den Schöpfungswillen Gottes: "Am Anfang war das nicht so" (Mt 19,8; Mk 10,6: "Am Anfang der Schöpfung..."). Er setzt also der erst späteren, rein menschlichen Praxis, die ursprüngliche Schöpfungsordnung entgegen. Note bene: Es ist der Gott im Fleisch, der dies tut!

14. Wenn wir jetzt hergehen und sagen: "Wer seine Frau aus der Ehe entlässt und eine andere heiratet, begeht keinen Ehebruch; auch wer eine Frau heiratet, die von ihrem Mann aus der Ehe entlassen worden ist, begeht keinen Ehebruch.", dann muss uns klar sein, dass dieses unser Statement der 4 (Vier!) Mal (ausdrücklich oder vorausgesetzt) von den Evangelisten überlieferten und durchaus unzweideutigen Anweisung Jesu diametral entgegen läuft.

15. Was, wenn es stimmt, was uns die Evangelien mehrfach direkt und indirekt überliefern? Was, wenn jede "weitere Ehe" ein Leben im dauernden Ehebruch, also in schwerer Sünde, gleichkommt? Wie klug wäre es dann im Hinblick auf das Seelenheil der Betroffenen, ihnen zu erzählen, das mit der zweiten oder dritten Ehe sei "schon O.K."? Wollen wir die gleiche Ausrede dann auch bei allen anderen Geboten als Fußnote hinzufügen?

4 Kommentare:

  1. War das in der schönen Kirche mit dem zurechtgehobelten Baumstamm am Stahlträger? Und: Warst Du am Freitag so gegen 14 Uhr zufällig in der theologischen Abteilung bei Herder?

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    1. Es war nicht in der Unikirche... einer von unsern Dominikanern ist so drauf... leider... er traut sichs aber auch nur, wenn Prior und Pfarrvikar nich da sind.

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    2. Klinkt sehr nach P. Steymans OP. (?)

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