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Durchaus hinterfragbar: Der Papst hat sich über die Statuten der Deutschen Bischofskonferenz hinweggesetzt, indem er Zollitsch als Vorsitzenden der DBK bis zum Auslaufen dieser Amtsperiode im März 2014 belässt. Soviel zur Autonomie der Teilkirchen...
Update (30.09.13): Wie ich heute erfahren hab, hat der Papst sich sogar zweimal direkt und einmal indirekt über das partikulare Recht hinweggesetzt: Einmal, wie erwähnt, indem er Zollitsch den DBK-Vorsitz ließ. Aber der Papst hat sich auch dahingehend nicht an die hiesige Ordnung gehalten, als es normalerweise das Domkapitel ist, das in Freiburg die Bischofsvertretung während der Sedisvakanz wählt, er nun aber von sich aus bestimmt hat, dass Zollitsch sich selbst vertreten soll. Indirekt hat sich der Papst auch noch eingemischt, da ein Administrator eigentlich nichts wichtiges in der Diözese, die er administriert, ändern darf. Zollitsch darf aber de facto Sachen ändern und auch nach Belieben Neues anstoßen (z.B. noch mehr Dialogprozesse), nämlich weil er Vorsitzender der DBK bleibt.
Ich hoffe ja, dass sich Papa Francesco noch mehr einmischt... aber ob das Z(d)K dann auch noch jubeln wird?
Sehr bemerkenswert ...
AntwortenLöschenGerade die, die sonst auf die Autonomie der Teilkirchen verweisen und den Teilkirchen am liebsten noch mehr Autonomie zukommen lassen wollen, sind jene, die sich nun hocherfreut zeigen, daß Erzbischof em. Robert noch etwas in der DBK rumwurschteln darf.
AntwortenLöschenManche Überzeugungen sind bei manchen wie die Moral: man hat sie doppelt.