Ein unsystematischer und unvollständiger
Kommentar zum
Responsum ad dubium
der Kongregation für die Glaubenslehre über die Segnung
von Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts [HIER herunterzuladen]
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Sofort wird klar – was aber
nur bemerkt, wer ehrlich und unverbrettert ließt –, dass es in
diesem Responsum nicht um die Segnung von (Einzel)Personen geht,
sondern um die Segnung einer Verbindung von Personen, also um eine
Lebensform, allgemeiner gesagt: um eine Handlung oder ein Tun von
Personen. In den Kommentaren und Entgegenungen auf das Responsum,
selbst in Wortmeldungen mancher Bischöfe, wurde der Eindruck
erweckt oder sogar ausdrücklich so gesagt, dass diese römische
Äußerung gegen die Segnung homosexuell empfindender Menschen
gerichtet ist. Wie es der Text mehrfach(!) unmissverständlich
deutlich macht, ist genau das nicht gemeint. Sogar weltliche Medien
schaffen es, die im Dokument ausgedrückte Unterscheidung zwischen
Sünde und Sünder deutlich hervorzuheben, beispielsweise
tagesschau.de (hier),
schade, dass manche kirchlichen Persönlichkeiten dazu nicht in der
Lage sind.
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Ein Beispiel
ist hier Bischof Overbeck in Essen, der verlauten ließ „Wir
werden mit unseren seelsorglichen Angeboten auch weiterhin alle
Menschen begleiten, wenn sie darum bitten – ganz gleich in welcher
Lebenssituation.“ (hier)
Mit dieser Äußerung erweckt er den Eindruck, Rom habe die
Seelsorge für homosexuell empfindende Menschen untersagt, wogegen
er sich nun mutig zur Wehr setzt. Dabei tut Rom eigentlich das
genaue Gegenteil (s.u.). Eine ehrliche (und von Einsicht zeugende)
Antwort wäre es gewesen, wenn der Bischof gesagt hätte, man werde
das römische Responsum als Anspron nehmen, die entsprechende
Seelsorge weiter zu fördern, denn genau dazu regt es ja auch an.
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Es ist im
christlichen Denken schon immer eine Grundkonstante, zwischen dem
Sünder und der Sünde zu unterscheiden. Der Sünder hat ein Anrecht
auf unsere Liebe und unseren Segen, weil er diese Liebe und diesen
Segen auch fraglos von Gott erhält. Seine sündhaften Handlungen
haben diesen Anspruch jedoch nicht, weil er ihnen auch von Gott her
nicht zukommt: Gott segnet nicht die Sünde (vgl. Gal 2,17). Paulus
sagt „Segnet,
die euch verfolgen“
(Röm
12,14), er
sagt nicht „Segnet die Verfolgung“. Jesus sagt „Liebt eure
Feinde und betet für die, die euch verfolgen“ (Mt 5,44), er sagt
nicht „Betet dafür, dass die Verfolgung gelingt“. In gleicher
Weise sollen wir z.B. für einen Ehebrecher beten und ihn segnen,
aber unter keinen Umständen dürfen wir den Ehebruch segnen, egal
wie sehr der Ehebrecher und seine Geliebte meinen, sich zu „lieben“.
AUF DAS VORGELEGTE DUBIUM:
Hat
die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen
Geschlechts zu segnen?
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Es sei das Augenmerk auf die
Wortwahl gerichtet: Gefragt wird nämlich nicht, ob die Kirche
willens ist, oder ob sie in der Lage dazu ist, etwas zu tun. Sondern
es wird gefragt, ob sie die Vollmacht hat, etwas zu
tun. Es geht also nicht darum, ob die Kirche das in Frage Stehende
tun kann, sondern ob sie es darf. Das „Können“
ist derweil vom „Dürfen“ abhängig, denn was nicht erlaubt ist,
entfaltet in diesem Sinne auch keine Wirkung, ist nicht gültig, ist
null und nichtig: Wenn ich beispielsweise als nicht bevollmächtigte
Person ein Dokument unterschreibe, dann „kann“ ich diesen
mechanischen Vorgang des Unterschreibens zwar offensichtlich
tätigen, aber weil ich diese Unterschrift auf diesem Papier nicht
leisten darf, weil ich nicht die Vollmacht dazu habe, ist meine
Unterschrift Bedeutung- und Wirkungslos und bewirkt höchstens
Verwirrung, Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand
zur Bereinigung des Fehlers.
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Wann immer eine Frage
auftaucht, in der es darum geht, ob die Kirche etwas tun darf,
geht es folglich nicht um etwas, das in der Verfügungsgewalt der
Kirche steht. Denn dürfen und nicht-dürfen geschieht nicht aus
einem
selbst heraus, sondern es
ist auferlegt von dem, der
die Regeln aufgestellt hat.
Vollmacht wird einem durch
Bevollmächtigung zuteil. (Die
Alternative ist Selbstermächtigung, etwas, das gewöhnlich nicht
gewaltfrei abläuft.) Also:
Die Frage behandelt nicht etwas, das in der Kompetenz oder
Beliebigkeit der Kirche
liegt, sondern etwas, das ihr vorgegeben ist. Ginge es nur um ein „Können“, ließe sich fragen, ob die Kirche nicht einfach den nötigen „Mut“ aufbringen könnte, um es zu tun... Wenn ihr aber die Vollmacht fehlt, dann kann sie das nicht eigenmächtig ändern.
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Nicht
„Rom“ übt hier „Macht“ aus, wie es gerne dargestellt wird,
sondern „Rom“ stellt gerade fest, dass es diesbezüglich keine
Macht hat! Dass es auch in
Sachen Religion
gewalttätige Selbstermächtigung gibt, wissen wir aus Jesu eigenem
Mund, wenn er über das Schicksal des Täufers Johannes (und
sein eigenes) spricht: „bis
heute wird dem Himmelreich Gewalt
angetan und Gewalttätige
reißen es
an sich.“ (Mt 11,12)
Gemeint ist ein
gewalttätiges Auflehnen gegen die Umkehrpredigt des Täufers, das
dann auch folgerichtig auf die Umkehrpredigt Jesu weiterwirkte und
noch bis heute wirkt. Das Aufbäumen von Theologenschaft und
Bischofsclique gegen diese „römische Note“ ist m.E. nichts
anderes als die (verbal) gewalttätige Auflehnung gegen das
Himmelreich (= die Herrschaft Gottes), von der Jesus sprach.
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Übrigens: Die
gleiche Formulierung bzgl.
der Vollmacht findet sich
z.B. auch in Ordinatio
sacerdotalis, womit die
Unmöglichkeit der Spendung des Weihesakraments an Frauen
festgestellt wurde. Auch Johannes Paul II. verkündete damals nicht, dass die Kirche dies nicht tun könne oder wolle, sondern, Zitat: „dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden“ (Nr. 4).
WIRD GEANTWORTET:
Nein.
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Manche
Reaktionen stören sich an dem, was sie als „schroffes Nein“
oder dergleichen bezeichnen. Sogar manche Theologen stoßen in
dieses Horn. Dazu muss man wissen, worauf auch der Kommentar zum
Responsum hinweißt, dass ein Responsum grundsätzlich
mit „Ja“ oder „Nein“ antwortet, die zugrundeliegende frage
(dubium) ist entsprechend stets so gestellt, dass eine
Ja/Nein Antwort möglich ist. Das ist in diesem „Literatur-Genre“
so und hat nichts mit Schroffheit zutun. Hätte die Frage anders
gelautet, z.B. „Muss ein Priester die Segnung eines homosexuellen
Paares unterlassen?“, wäre ein ebenso „schroffes“ Ja als
Antwort gekommen. Eine Frage die nicht mit Ja oder Nein beantwortet
werden kann, wäre nicht in der Form eines Responsum
beantwortet worden, sondern dann womöglich als Instruktion oder
Brief oder dergleichen… Mehr steckt nicht hinter dem angeblich
„schroffen“ „Nein“.
Erläuternde Note
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Wir können uns freuen, dass es erläuternde Noten gibt. Das war
nicht immer so und das ist für die Autorität der gegebenen Antwort
auch nicht erforderlich. Das Responsum wäre genauso gültig
und verbindlich ohne eine erläuternde Note. Sie ist eine Hilfe zum
Verständnis und zur Vermittlung. Wie sich zeigen wird, zeigt diese
Note ein hohes Maß an pastoralem Einfühlungsvermögen und
Realitätssinn bei den Verfassern. Ironischerweise spricht man ihnen
genau das derzeit ab, während die so Absprechenden (bewusst oder
aus Ignoranz) genau die Missverständnisse wiederholen, die mit
dieser Note geklärt und beantwortet werden.
In einigen kirchlichen Bereichen verbreiten sich Projekte und
Vorschläge von Segnungen für Verbindungen von Personen gleichen
Geschlechts.
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Inzwischen hat es sich medial herumgesprochen, dass dieses
Responsum vermutlich auf eine Anfrage aus dem deutschen
Sprachraum antwortet, und dass es daher auch besonders auf diese
Länder gemünzt ist. Bekanntlich werden in den meisten Bistümern
inzwischen solche Segnungen vorgenommen und von offizieller Stelle
zumeist stillschweigend geduldet. Manche Bischöfe haben auch schon
ganz offen solche Feiern angeregt.
Nicht selten sind solche Projekte durch den aufrichtigen Willen
motiviert, homosexuelle Personen anzunehmen, sie zu begleiten und
ihnen Wege des Glaubenswachstums anzubieten, „damit diejenigen,
welche die homosexuelle Tendenz zeigen, die notwendigen Hilfen
bekommen können, um den Willen Gottes in ihrem Leben zu begreifen
und ganz zu erfüllen“.
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Faktisch herrscht wohl meistens eine Einstellung vor, die
den Willen Gottes für das Leben des Menschen mit seinem faktischen
Leben gleichsetzt. Wie immer jemand lebt, was immer er tut und will,
das wird als der Wille Gottes für sein Leben propagiert. Der
Maßstab ist meist also nicht der Wille Gottes, sondern der Wille
des Menschen: Wie er leben will, das ist maßgeblich. Der Anspruch
einer Lebensänderung die nicht dem eigenen Willen entspricht, kommt
in den meisten pastoralen Papieren und Praktiken nicht vor.
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Die Bibel weiß es besser: „Meine
Gedanken sind nicht eure
Gedanken und eure
Wege sind nicht
meine Wege“ (Jes
55,8). Wir wissen, dass sogar ein christliches Bekenntnis nicht
ausreicht, um gerettet zu werden, solange nicht auch unser Handeln
dem Bekenntnis entspricht; und das heißt, solange unser Handeln
nicht konsequent an den Plänen bzw. am Willen Gottes ausgerichtet
ist: „Herr! Herr!, wird in das Himmelreich kommen, sondern wer den
Willen meines Vaters im Himmel tut.“ (Mt 7,21; vgl. 12,50) Das
Entscheidende ist der Weg Gottes, der nichts anderes meint als die
Befolgung seines Willens: „Du sollst die Gebote des Herrn,
deines Gottes, bewahren, auf seinen Wegen gehen und ihn fürchten.“
(5Mos 8,6)
Auf diesen Wegen können das Hören des Wortes Gottes, das Gebet,
die Teilnahme an liturgischen Handlungen der Kirche und praktizierte
Nächstenliebe eine wichtige Rolle bei der Förderung von Bemühungen
spielen, die eigene Lebensgeschichte zu deuten sowie frei und
verantwortungsbewusst die eigene Taufberufung anzunehmen,...
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Das ist ein ungemein wichtiger Punkt: Es wird klar, dass
die Teilnahme und Teilhabe am Leben der Kirche sehr viel mehr
beinhaltet, als die oft geforderte „Anerkennung“ durch eine
öffentliche Zeremonie. Die Realität ist häufig gerade die, dass
solche Zeremonien, deren Inhalt meist nicht verstanden, und die
daher mit eigenen „Inhalten“ gefüllt werden, einen Gutteil
unserer pastoralen Anstrengungen einnehmen: Die so genannten
Kasualien (Taufe des Kindes, Erstkommunion, Firmung, Trauung,
Beerdigung) werden noch relativ viel nachgefragt, aber sie entfalten
faktisch keine Tiefenwirkung mehr. Sie werden innerhalb eines in
hohem Maße standardisierten und ebenso flachen Kirchen- und
Gottesbildes (ein säkularisiertes Christen- und Gutmenschentum,
wenn man so will) als Gestaltungselemente für Familienfeiern udgl.
angefragt, aber nicht als Vollzüge des christlichen Glaubens.
Dementsprechend sind, wenn es um „Teilhabe an Kirche“ geht,
meist auch nur solche formalisierten und öffentlichen Aktionen im
Blick. Das Glaubensleben, also die bewusste Annahme der
Taufberufung, umfasst mehr; einiges wurde hier genannt.
... weil „Gott jeden Menschen liebt. Und Gleiches tut auch die
Kirche“, indem sie jede ungerechte Diskriminierung ablehnt.
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Wird später noch relevant: Die Kirche lehnt ungerechte
Diskriminierung ab. Das gleiche tut auch der Staat. Wie wir aus der
Geschichte wissen, ist das leider sowohl bei der Kirche als auch
beim Staat durchaus nicht selbstverständlich.
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Nun behaupten manche anlässlich des Responsums,
etwa der „Schweizerische Katholische Frauenbund“ (hier),
es gäbe nicht soetwas wie eine gerechte Diskriminierung,
Diskriminierung sei immer ungerecht. Das ist natürlich
Quatsch, denn sowohl im Staat, als auch im gesellschaftlichen Alltag
und so auch in der Kirche gibt es massenweise gerechte
Diskriminierungen, d.h. eine Ungleichbehandlung von Personen anhand
bestimmter Parameter. Beispiele gefälligst? Hier: Wenn jemand im
Gefängnis sitzt und nicht nach belieben die Welt bereisen darf,
dann handelt es sich dabei um eine gerechte Diskriminierung. Der
Staat hat das Recht, Menschen auf diese Weise (gerechter Weise) zu
diskriminieren, z.B. in der Form der Strafe für begangene
Verbrechen. Aber auch jedes Schild an einer Tür „Zutritt
verboten“, „Privat“, „Nur für autorisiertes Personal“ ist
eine gerechte Diskriminierung, denn allen nicht Berechtigten wird
der Zutritt verwehrt. Oder wenn ein Ladenbesitzer sich entscheidet,
aus einem gerechten Grund einen potentiellen Kunden nicht zu
bedienen, dann ist das eine gerechte Diskrimierung. Oder wenn der
Busfahrer mich nicht mitnehmen will, weil ich keine Fahrkarte habe
(und auch keine kaufen will), dann ist das eine gerechte
Diskriminierung. Ein wichtiges Stichwort hier ist das „Hausrecht“.
Das gibt es aber auch anderswo, z.B. wenn Grundstücke verlost
werden: Wer kein Los kauft, wird diskriminiert, indem er nicht an
der Verlosung teilnehmen darf. Wer eine Niete gezogen hat wird
diskriminiert, indem er kein Grundstück bekommt. Überall gibt es
gerechte Diskriminierung. Flapsig gesprochen: Wie der ÖPNV,
so hat auch die Kirche Regeln, und wer sich nicht an sie hält, hat
keinen Anspruch darauf, „bedient“ zu werden, er wird dann
folglich gerechterweise diskriminiert.
Unter den liturgischen Handlungen der Kirche sind Sakramentalien
von besonderer Bedeutung: als „heilige Zeichen, durch die in einer
gewissen Nachahmung der Sakramente Wirkungen, besonders geistlicher
Art, bezeichnet und kraft der Fürbitte der Kirche erlangt werden.
Durch diese Zeichen werden die Menschen bereitet, die eigentliche
Wirkung der Sakramente aufzunehmen; zugleich wird durch solche
Zeichen das Leben in seinen verschiedenen Gegebenheiten geheiligt“.
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Diese allgemeine Darlegung konkretisierend: Der Segen über
eine innige Verbindung zwischen zwei Menschen ist Hingeordnet auf
die in Gottes Plan vorgesehene Verbindung par excellence, in der
sich als ein tiefes/großes Geheimnis das Verhältnis zwischen
Christus und seiner Kirche (Eph 5,32) bzw. zwischen Gott und Mensch
sinnbildlich verdichtet: Die Ehe.
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In der Geschichte der Kirche gab es auch die Tradition der
Freundschaftssegnung, bei der eine besondere freundschaftliche Liebe
zwischen zwei Menschen (meist zwischen zwei Männern) in einer
eigenen Liturgie unter den Segen Gottes gestellt wurde. Diese so
genannte „Adelphopoiese“ (gr.
„Brudermachung“), im
Deutschen spricht man von „Schwurbruderschaft“,
gab es in der Westkirche bis ins 14., in der Ostkirche noch bis ins
20. Jahrhundert.
Vor ein Paar Jahren hat man versucht, hier soetwas wie eine Trauung
Homosexueller oder doch zumindest die „Gutheißung“ (Segnung)
gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
zu erblicken… das stellte sich erwartungsgemäß als dummer Irrtum
heraus und ist seit ein
paar Jahren wieder in der Versenkung verschwunden.
Es würde mich aber nicht wundern, wenn das demnächst von
irgendwelchen „Theologen“ erneut herangezogen wird, was dann
wiederum mühselig entkräftet werden muss… Stellte sich nämlich
heraus: Menschen waren einstmals in der Lage, eine innige Beziehung
zu pflegen,
ja sogar Liebe für
einen anderen Menschen
zu empfinden, ohne jeglichen Wunsch, auch mit diesem zu kopulieren…
Etwas, das in unserer hypersexualisierten Welt unvorstellbar
geworden ist, daher auch das Unverständnis
für diese historischen
Zeremonien.
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Im
Grunde wäre es wünschenswert, wir würden „Liebe“ nicht immer
eingleisig als sexuelle Liebe auffassen. Es gibt z.B. auch die Liebe
in der Familie, für die es eigene Segensformen gibt
(Familiensegen). Ob es für freundschaftliche „Liebesbeziehungen“
wieder besondere liturgische Formen braucht, weiß ich nicht, aber
sie würden in der gegenwärtigeen Situation jedenfalls
ein gerütteltes Maß an Unterscheidung und Festigkeit im Glauben
erfordern, um sie korrekt zu beurteilen und einzusetzen…
Der Katechismus der katholischen Kirche erläutert weiter:
„Die Sakramentalien verleihen die Gnade des Heiligen Geistes nicht
nach Art der Sakramente, sondern bereiten durch das Gebet der Kirche
vor, die Gnade zu empfangen und mit ihr mitzuwirken“ (Nr. 1670).
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In gewisser weise sind alle Sakramentalien mit Gebet
verbundene Segnungen, denn sie alle dienen dazu, Gegenstände oder
Personen in den Dienst (des Willens) Gottes zu stellen bzw. Gottes
Zuwendung durch die Kirche auszudrücken.
Zur den Sakramentalien gehören Segnungen, mit denen
die Kirche „die Menschen aufruft, Gott zu preisen, sie auffordert,
seinen Schutz zu erbitten und sie ermahnt, sich seiner Barmherzigkeit
mit der Heiligkeit des Lebens würdig zu erweisen“. Darüber hinaus
sind „sie in einer gewissen Nachahmung der Sakramente eingesetzt
und beziehen sich immer und hauptsächlich auf geistliche Wirkungen,
die sie kraft der Fürbitte der Kirche erlangen“.
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Wir erfahren: Ein
Segen befähigt zur „Mitwirkung“, er entält eine Ermanung und
er hat (hoffentlich) auch eine Wirkung.
Ein Segen ist also
kein
Konsumgut – das man passiv
empfängt, um dann weiter das zu tun, was man halt
tun will –, sondern
er wirkt und bewirkt etwas.
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Festzuhalten ist,
dass ein
Segen an
sich nicht an in der Vergagenheit liegende Vorausetzungen
beim
Empfänger
gebunden ist,
denn was auch immer in der Vergangenheit gewesen ist, wo auch immer
der bisherige Weg langführte: Der Segen dient dazu, mehr auf den
Wegen Gottes zu gehen. Ein Segen ist aus
genau diesem Grund
aber
durchaus anspruchsvoll in
Richtung Zukunft,
und er bringt eine Verpflichtung mit sich bezüglich
der Absicht (für diese Zukunft), mit der er empfangen wird.
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Wenn „Segnen“
bedeutet, jemandem das „gute
Wort
Gottes“
zukommen zu lassen, dann kann dies immer nur in
dem Sinn geschehen, dass das
Segnen
dazu
dient, den
Willen
Gottes
zu
erfüllen:
Das „Wort,
das meinen Mund verlässt: Es kehrt nicht leer zu mir zurück, ohne
zu bewirken, was ich will, und das zu erreichen, wozu ich es
ausgesandt habe.“ (Jes 55,11)
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Ganz gleich, ob
wir Gegenstände, Tiere
oder Menschen Segnen: Immer ist der Sinn des Ganzen
dies, dass der Wille Gottes durch sie mehr erfüllt wird, dass das
Leben von
Gottes Geschöpfen
gelingt und (mehr)
Frucht bringt. Eine sündhafte Handlung kann folglich nicht gesegnet
werden „auf dass sie gelinge“, der Versuch wäre nichts weniger
als Blasphemie. Umso
mehr
sollen wir die so handelnden Menschen – Sünder,
wie wir alle! – segnen,
auf dass sie von ihrem sündigen Tun ablassen und
sich auf den
Weg Gottes begeben.
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Hier wird auch
einleuchtend, warum die Kirche Gegenstände segnet, nicht aber
bestimmte
Handlungen
von Menschen: Gegenstände sind nicht sündhaft und sie können gar
nicht sündigen, nur Menschen können das. Man kann Gegenstände
zu sündhaften Zwecken
gebrauchen, aber dann sündigt der Gebrauchende, nicht der
Gegenstand. Der Spruch „Ihr segnet Kläranlagen, aber nicht
Schwule“ ist also in mehrfacher Hinsicht fragwürdig:
1. Segnen wir Schwule durchaus, nur nicht ihre „schwulen“
Handlungen; wie
wir jeden Sünder segnen, nicht aber die Sünden, die er begeht.
2. Ist es ziemlich menschenverachtend, homosexuell empfindende
Menschen mit unbelebten Gegenständen, erst recht mit Kläranlagen,
zu vergleichen. Menschen können sich für oder gegen Gott, für das
Gute oder für die Sünde entscheiden; Kläranlagen können dies
nicht. Offensichtlich respektiert und
schützt
die Kirche die Würde dieser Menschen mehr als diejenigen,
die solche
dümmlichen Vergleiche anstellen.
Um der Natur der Sakramentalien zu entsprechen, ist es deshalb
erforderlich, dass, wenn über einige menschliche Beziehungen ein
Segen herabgerufen wird, abgesehen von der rechten Absicht
derjenigen, die daran teilnehmen, die zu segnende Wirklichkeit
objektiv und positiv darauf hingeordnet ist, die Gnade zu empfangen
und auszudrücken, und zwar im Dienst der Pläne Gottes, die in die
Schöpfung eingeschrieben und von Christus dem Herrn vollständig
offenbart sind. Mit dem Wesen der von der Kirche erteilten Segnung
ist daher nur vereinbar, was an sich darauf hingeordnet ist, diesen
Plänen zu dienen.
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Aufhorchen ließ mich hier das Wort „vollständig“. Die
Pläne Gottes für seine Schöpfung sind durch Christus vollständig
offenbar geworden. Dies bedeutet, dass es keine „neuen
Erkenntnisse“ geben kann (weder aus Privatoffenbarungen, noch aus
den oft herbeifabulierten „Humanwissenschaften“), die an diesem
einmal geoffenbarten Willen Gottes etwas ändern können. Sein Wille
ist es, dass wir durch Christus gerettet sind, dass wir uns von der
Sünde entfernen und ihm zuwenden sollen. Punkt. Die Zehn Gebote
sind keine Verhandlungssache. Ebenso wenig die Bergperedigt oder
sonstwelche Weisungen, die die Kirche uns authentisch, im Gehorsam
gegen den Willen Gottes vorlegt.
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"Vollständig offenbart" heißt indes nicht, das
dieser Plan auch schon vollständig von der Kirche erkannt und
verstanden wird. Der Geist, der uns in die ganze Wahrheit einführt
(vgl. Joh 16,13) ist ja nach wie vor am Wirken. Gleichwohl kann ein
Fortschritt in diesem Verständnis nie dem bisherigen Weg
widersprechen; es kann keine echte Einsicht aus dem Geist Gottes
geben, die einer früheren Einsicht aus demselben Geist
widerspricht. Was einmal als wahr erkannt wurde, bleibt wahr. Dies
zu leugnen wäre Relativismus, der die Möglichkeit von Wahrheit
ablehnt.
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Außerdem: Der Segen gilt allem, „was an sich
darauf hingeordnet ist“ Gottes Plänen zu dienen. Es geht also
nicht um Dinge, von denen wir behaupten, sie würden diesen Plänen
dienen, und es geht auch nicht um solche Dinge, deren Hinordnung auf
diese Pläne durch menschliches Verhalten pervertiert wurde. Nicht
menschlicher Wunsch und seine Einbildungskraft sind also maßgeblich,
sondern die Dinge an sich.
Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, Beziehungen oder selbst
stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle
Praxis außerhalb der Ehe (das heißt außerhalb einer unauflöslichen
Verbindung eines Mannes und einer Frau, die an sich für die
Lebensweitergabe offen ist) einschließen, wie dies bei Verbindungen
von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist.
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Achtung, wichtig: Was die Kirche über die Unmöglichkeit
der Segnungen von Verbindungen zwischen Menschen lehrt, betrifft nur
solche Verbindungen „die eine sexuelle Praxis außerhalb der
Ehe einschließen“ und es betrifft alle Verbidnungen „die
eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe einschließen“. Also auch
alle heterosexuellen Beziehungen und Partnerschaften, auf die dies
zutrifft. Die zuvor erwähnte Adelphopoiese,
genau wie Segnungen für
Familien oder solche zur Verlobung, sind darum unproblematisch. [Nun
wird mancher
sagen: „Ja, aber die Verlobten sind noch nicht verheiratet und die
‚machen es‘ doch bestimmt schon!“ Das mag sein. Solange sie es
nicht an die große Glocke hängen, geht die Kirche jedoch
wohlwollend, gütig und
barmherzig davon aus, dass
sie „es“ nicht „machen“, sondern sich an die Lehre der
Kirche halten – oder sich
zumindest aufrichtig darum bemühen (im Falle des Scheiterns gibt es
die Beichte). Das ist auch
nicht soo wirklichkeitsfremd, wie es oft dargestellt wird, ich
selbst kenne
einige v.a. junge
Menschen, die sich daran
(ge)halten (haben),
einschließlich meine Frau und mich.]
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Nun hat man der Kirche (wiedermal) eine „Fixierung auf
Sexualität“ vorgeworfen. Das ist natürlich Unsinn, denn wo ist
hier die Fixierung? Wann hat sich die Kirche denn das letzte Mal
über das Thema Sex geäußert? Ist länger her… also gibt es hier
keine Fixierung. Da die Kirche aber zu allem, was zum Menschsein
gehört, etwas zu sagen hat, kommt ab und an natürlich auch mal Sex
zur Sprache, der gehört nämlich zum Menschsein dazu und ist sogar
von quasi-sakramentaler Natur (eine sakramental geschlossene Ehe ist
erst dann gänzlich unauflöslich, wenn sie „vollzogen“ wurde).
Manfred Lütz sagte einmal pointiert „Sex ist ein Sakrament!“…
so hoch, so wichtig, ja so heilig(!) schätzt die Kirche
Sex(ualität) ein.
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Nicht unwichtig ist, dass hier davon die Rede ist, dass
eine Ehe per Definition „an sich für die Lebensweitergabe offen“
ist. Denn nichts lieben Pharisäer mehr, als Haare zu spalten und
darauf hinzuweisen, dass auch in Ehen zwischen Mann und Frau nicht
immer Nachwuchs vorhanden ist, ob das denn gleichfalls „ungültige“
Verbindungen seien… Das ist natürlich nur ein Ablenkungsmanöver.
Das Entscheidende ist nicht, ob tatsächlich Kinder da sind, wie das
„alttestamentlich“ zuweilen der Fall war (Unfruchtbarkeit als
Zeichen für das Verfluchtsein von Gott), sondern ob die Verbindung
„an sich offen“ für Kinder ist – die ja immer Geschenk
Gottes, nie Verdienst, und nicht mit Gewalt (künstliche
Befruchtung, Leihmutterschaft) zu erringen sind.
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Diese Offenheit, die stets den Menschen als ganzen Betrifft
(ein bloßes Gefühl genügt z.B. nicht) kann übrigens auch in
heterosexuellen Verbindungen fehlen, weswegen etwa das bewusste
Aussschließen von Nachwuchs ein Grund für die Nichtigkeit einer
Ehe ist. Bei homosexuellen Paaren ist es so, dass sie, egal wie
offen für Nachwuchs sie seelisch (gefühlsmäßig) oder geistig
(willensmäßig) auch sein mögen, sie es als „ganze Menschen“
(aus Seele, Geist und Körper) faktisch nicht sind und nicht
sein können, denn zwei Männer oder zwei Frauen können
keinen Nachwuchs hervorbringen, ganz egal wie sehr sie es wollen,
fühlen oder wie gesund und fit sie sind. (Ein bewusstloser Mensch –
sozusagen ohne „Geist“ – kann darum auch keine Ehe eingehen.)
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„Aber was, wenn z.B. die Frau aufgrund einer Erkrankung
keine Kinder bekommen kann, dann ‚kann‘ sie doch auch nicht
‚körperlich offen‘ sein?“ Eine Krankheit ändert nichts an
der genannten „Offenheit“, schließlich betrachten wir auch
Krankheit nicht (mehr) als Hinweis auf eine Verfluchung durch Gott.
Eine Erkrankung mit der sexuellen Orientierung eines Menschen zu
vergleichen ist indes Unfug, Homosexualität ist keine Krankheit.
Das Vorhandensein positiver Elemente – die in sich betrachtet
dennoch zu schätzen und hervorzuheben sind – in solchen
Beziehungen ist trotzdem nicht in der Lage, diese zu rechtfertigen
und sie daher rechtmäßig zum Gegenstand einer kirchlichen Segnung
zu machen, weil diese Elemente im Dienst einer Verbindung stehen, die
nicht auf den Plan des Schöpfers hingeordnet ist.
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Wichtige Unterscheidung: positive Elemente machen den
Kontext, in dem sie eingebettet sind, nicht durch ihr bloßes
Vorhandensein zu etwas Gutem. Wenn ein Ehebrecher mit seiner
Geliebten „Werte“ wie Freundschaft, Hilfsbereitschaft und
„Treue“ (haha!) pflegt, bleibt seine Beziehung zu ihr dennoch
ein Ehebruch und also eine Sünde. Was immer es an „Positivem“
in dieser Beziehung gibt, ist nicht wegen der (sündhaften)
Beziehung da, sondern höchstens trotz dieser. Daher machen
sie diesen Ehebruch nicht „gut“, sie „rechtfertigen“ den
Ehebruch nicht, er bleibt Sünde und kann niemals von der Kirche
(ab)gesegnet werden. Genau betrachtet fördern diese positiven
Elemente hier sogar die Sünde, weil sie der sündhaften Beziehung
mehr „Haltbarkeit“ verleihen… Es wird also klar: Auch an und
für sich Positives wie z.B. „Hilfsbereitschaft“ kann
pervertieren und gewissermaßen „im Dienst“ der Sünde stehen.
Man kann das auch mit beliebigen anderen Szenarien durchspielen: Ein
Missbrauchstäter, der die an sich positiven Elemente „Fürsorge“
oder „Väterlichkeit“ pervertiert; oder das positive Element
„kindliches Vertrauen“, das sein Opfer daran hindert, aus dieser
schrecklichen Beziehung auszubrechen. Der Punkt ist: Nur weil ein
Gefühl, eine Überzeugung, ein Wille oder eine charakterliche
Eigenschaft an und für sich positiv ist, bedeutet dies nicht, dass
sie auch in jedem Kontext Positives hervorbringt. Das bloße
Vorhandensein „positiver Elemente“ hat darum keinerlei Gewicht
für die Beurteilung des Kontextes in dem sie vorkommen, wenn dieser
Kontext an sich schon sündhaft ist. [Die einzige zu stellende Frage
ist also letztlich: Ist praktizierte Homosexualität, wie überhaupt
praktizierte Sexualität außerhalb der Ehe, Sünde, oder ist sie es
nicht? Bibel und Kirche sagen: ja, sie ist es.]
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Heilsgeschichtlich gewendet sind „positive Elemente“
wie Freundschaft, Vertrauen, Treue, Dankbarkeit etc. in einer Ehe
nicht nur für das Gute, das die Ehe ist, förderlich, sondern sie
haben selbst ihren Ursprung aus der Gnade, die dem ehelichen Bund
zuteil wird.
Da die Segnungen für Personen in Beziehung
zu den Sakramenten stehen, kann darüber hinaus die Segnung
gleichgeschlechtlicher Verbindungen nicht als zulässig angesehen
werden, weil sie in gewisser Weise eine Nachahmung oder einen
analogen Hinweis auf den Brautsegen darstellen würde, der auf den Mann und die Frau herabgerufen wird, die sich im
Sakrament der Ehe vereinigen, da „es keinerlei Fundament dafür
[gibt], zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan
Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in
einem weiteren Sinn“.
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Manche Kommentatoren meinen, die Kongregation würde hier
eine Verwechslung zwischen einer sakramentalen Ehe und einer bloßen
Segnung für eine Partnerschaft befürchten, was ein falsches
Sakramentsverständnis auf Seiten der Kongregation sei. Antwort: 1.
Ja und 2. Nein.
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Zu 2.: Die Gefahr einer Verwechslung sieht die Kongregation
zunächst im Blick auf den zur kirchlichen Trauung gehörigen
Brautsegen, nicht im Blick auf das Sakrament. Aber das eine führt
zum anderen:
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Zu 1.: Die Gefahr einer solchen Verwechslung ist
zweifelsohne real, denn bei Licht betrachtet wissen die meisten, die
sich in unseren Kirchen „trauen“, nicht, was sie dort tun. Papst
Franziskus hatte 2016 (in der konkreten Wortwahl wohl eher
unüberlegt, der Sache nach aber nicht falsch) drastisch dargelegt:
„sie wissen nicht, was sie sagen“, wenn sie sich das Ja-Wort
geben. Er schließt daraus: „die große Mehrheit unserer
sakramentalen Ehen“ sei daher „ungültig“. Der Papst stellte
fest, dass „die Leute nicht wissen, was das Sakrament bedeutet“
(hier).
Dass die Erfragung des Konsenses ein sakramentaler Vollzug ist, ist
den meisten überhaupt nicht bewusst. Oder überhaupt, was ein
Sakrament ist. Mag sein, dass diese Erfragung für nicht wenige
Paare nur so eine Art Willenserklärung ist, wie etwa bei der Taufe
eines Kindes, wenn der Zelebrant fragt „Was erbitten Sie von der
Kirche“ und man mit „die Taufe“ antwortet. Meist besteht das
Entscheidende für die Paare darin „den Segen Gottes“ zu
erhalten. Das ist für sich genommen auch schön und begrüßenswert,
aber zuwenig. Und genau darum besteht die sehr reale Gefahr der
Verwechslung mit anderen „Segnungen“. Da ist die
Glaubenskongregation sehr hellsichtig und realistisch.
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Zu glauben, die Menschen, die Adressaten solcher Feiern
wären, würden hier die Unterscheidung klar haben, ist
ausgesprochen unrealistisch. Von sonstigen Mitfeiernden und
Außenstehenden ganz zu schweigen. Faktisch ist der Zustand der
religiösen Bildung auf einem absoluten Tiefpunkt. Mir sind z.B.
beruflich bedingt Ergebnisse von (nicht veröffentlichten) Umfragen
aus österreichischen Diözesen bekannt, aus denen hervorgeht, dass
viele der regelmäßigen Gottesdienstbesucher(!) nicht unterscheiden
(können) zwischen einer Wort-Gottes-Feier mit Kommunionempfang und
einer Eucharistiefeier. [Ich weiß zudem aus direkter Beobachtung,
dass auch reichlich Theologen den wesentlichen Unterschied nicht
benennen können.] Eine Segensfeier für ein Homosexuelles Paar wäre
für die meisten Menschen genausowenig von einer Trauung
unterscheidbar, zumal die umgebenden Feierlichkeiten außerhalb des
Kirchenraums (und wohl schon die Deko und Gestaltung in demselben)
gewiss auch keinen Unterschied deutlich machen würden. Selbst wenn
den „Gesegneten“ der Unterschied bewusst und verständlich wäre:
Es rechnet wohl niemand ernsthaft damit, dass sie diesen Unterschied
dann auch in der Gestaltung der Feierlichkeiten kenntlich machen
würden.
Die Erklärung der Unzulässigkeit von Segnungen der Verbindungen
von Personen gleichen Geschlechts ist daher weder eine ungerechte
Diskriminierung noch enthält sie die Absicht, eine solche zu sein,
sondern ruft die Wahrheit des liturgischen Ritus in Erinnerung und
das, was dem Wesen der Sakramentalien zutiefst entspricht, so wie die
Kirche sie versteht.
-
Jeder Mensch kann sich zu jeder Zeit den Segen Gottes
„holen“, sei es im liturgischen Rahmen etwa am Schluss einer
jeden hl. Messe oder im persönlichen oder gemeinschaftlichen Gebet
(„Der Herr segne uns, er bewahre uns vor Unheil und führe uns zum
ewigen Leben“); oder einfach indem er Gott darum bittet oder
jemand anderen bittet, ihn zu segnen. Nichts und niemand hindert
einen Menschen, Gottes Segen zu erhalten, am wenigsten die Kirche.
Es gibt nur ein Hindernis zwischen dem Menschen und Gott: Die Sünde
des Menschen.
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Die Kirche segnet alle und sie betet für alle. Als
Christen sollen wir auch homosexuell empfindende Menschen segnen.
Nicht, weil sie homosexuell sind, sondern weil sie von Gott in diese
Welt gestellt sind, von ihm als seine Geschöpfe geliebt und darum
schon immer von ihm, Gott, gesegnet. Sündhafte Handlungen von
Menschen können wir aber nicht segnen, weil sie nicht von Gott in
die Welt gesetzt sind, sondern aus dem freien Willen der Menschen
kommen. Zu glauben, alles was Menschen tun, habe ein Recht auf
Segen, weil Gott doch alle (Menschen!) segne, ist ein grober Irrtum;
man spiele das nur einmal mit anderen freien menschlichen Handlungen
wie Mord, Ehebruch oder Diebstahl durch. Menschen können sündigen,
d.h. sich von Gott(es Plan) abwenden, daher kann nicht alles, was
Menschen tun, gesegnet werden.
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Die Sünde ist Trennung von Gott und faktisch das
Ausschlagen seines Segens.
Die christliche Gemeinschaft und die geistlichen Hirten sind
aufgerufen, Menschen mit homosexuellen Neigungen mit Respekt und Takt
aufzunehmen; sie werden im Einklang mit der kirchlichen Lehre die am
besten geeigneten Wege zu finden wissen, um ihnen das Evangelium in
seiner Fülle zu verkünden. Diese Personen mögen gleichzeitig die
aufrichtige Nähe der Kirche anerkennen – die für sie betet, sie
begleitet, mit ihnen den Weg des christlichen Glaubens teilt – und
ihre Lehren mit aufrichtiger Bereitwilligkeit annehmen.
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Dieser Aufruf gilt eigentlich für alle Menschen. Faktisch
kennen die meisten Getauften die (Moral)Lehre der Kirche nicht und
sie leben sie folglich auch nicht (und sie können folglich auch
nicht über ihren Sinn oder Unsinn urteilen). Die Umfrage im Vorfeld
der Familiensynode hat diese weitestgehende Unkenntnis (bei
gleichzeitiger blinder Ablehnung des nicht Bekannten) eindrücklich
belegt, vgl. meine Anmerkungen dazu hier;
in kurz: die Hirten und Theologen haben seit Jahrzehnten (spätestens
seit Humanae vitae) ihre Pflicht diesbzeüglich sträflich
vernachlässigt und geben „Rom“ die Schuld daran. Die Theologie
hat diesen Irrweg befeuert. [Dieses ideologische Spiel geht sogar so
weit, dass z.B. einige Bücher von Johannes Paul II., insbesondere
„Liebe und Verantwortung“, jahrzehntelang vergriffen waren und
ganz bewusst nicht nachgedruckt wurden, auch nicht als dieser große
Papst starb und heiliggesprochen wurde (welche Chance, sein
schriftliches Erbe gewinnbringend unters Volk zu werfen!…
vertan…): der Kösel-Verlag saß auf den Rechten seiner deutschen
Übersetzung von 1979 und tat nichts damit. Es musste erst von Josef
Spindelböck eine neue Übersetzung aus dem Polnischen erstellt
werden, damit dieses wichtige Buch den deutschsprachigen Leser über
einen anderen Verlag wieder erreichen konnte. Solche Blockaden
seitens der Verlage sind recht effektiv, wenn man bestimmte
Positionen und Gedanken kleinhalten will, und es ist die Theologie,
die hier Druck auszuüben vermag.]
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Hierzulande hört man es nicht gern, das es tatsächlich
homosexuell empfindende Menschen gibt, die sich bemühen,
entsprechend der Lehre der Kirche zu leben. Allen Unkenrufen zum
Trotz gibt es diese Menschen. Besonders hervorzuheben ist hier das
seit über 40 Jahren aktive Apostolat „Courage International“,
das sich genau dieser Menschen annimmt. Diese homosexuell
empfindenden Menschen, die nach der Lehre der Kirche zu leben sich
bemühen, die gibt es, und der Prozentsatz könnte u.U. (ist nur
eine Mußmaßung meinerseits) sogar dem der Heterosexuellen ähneln,
die dies gleichfalls tun wollen.
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Ich bin mir derweil sicher: Würden die Hirten ihrer
Pflicht nachkommen und diese Lehre (zunächst selbst kennen und)
unverkürzt verkünden, würden sehr viel mehr Menschen nach ihr
leben, denn diese Lehre ist befreiend, erfüllend und einfach schön.
Meine Meinung? Die hierzulande durch viel theologische Propaganda
und Falschinformation fast schon zum Schimpfwort gewordene
„Theologie des Leibes“ ist Mark und Bein einer christlichen
Lehre und Lebenspraxis von Liebe und Sexualität für das 21.
Jahrhundert. Möge sich Gott der Hirten erbarmen, die seit
Jahrzehnten ihre Pflicht so sträflich vernachlässigt haben...
Die Antwort auf das vorgelegte Dubium schließt nicht aus,
dass Segnungen einzelnen Personen mit homosexueller Neigung gespendet
werden, die den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen
Gottes zu leben, wie sie in der kirchlichen Lehre vorgelegt werden;
sie erklärt jedoch jede Segnungsform für unzulässig, die dazu
neigt, ihre Verbindungen anzuerkennen. In diesem Fall würde die
Segnung nämlich die Absicht zum Ausdruck bringen, nicht bestimmte
Einzelpersonen dem Schutz und der Hilfe Gottes im oben genannten
Sinne anzuvertrauen, sondern einen Entschluss und eine Lebenspraxis
zu billigen und zu fördern, die nicht als objektiv auf die
geoffenbarten Pläne Gottes hingeordnet anerkannt werden können.
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Erneut erfahren wir, dass für den Empfang des Segens
Gottes der Wille, die Absicht für die Zukunft entscheidend ist.
Wenn ich davon ausgehe, dass mir der Segen Kraft für ein
anstehendes Werk gibt, dann wäre es schlicht eine Gotteslästerung
(eine Sünde gegen den Heiligen Geist [Mt 12,31]?), diese göttliche
Kraft für eine Sünde, also die Abkehr von Gott und zum Schaden für
mich und andere einzusetzen. Die Argumentation zielt also nicht
darauf ab, Gottes Segen oder gar Gott selbst „in Schutz zunehmen“,
wie manche meinen. Sondern es geht um den Schutz des Menschen vor
noch tieferer Verstrickung in die Sünde durch die Vergötzung oder
Fetischisierung des göttlichen Segens für sündige Zwecke.
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Ein Segen ist immer eine Einladung (oder Aufforderung), auf
dem Weg Gottes zu gehen. Er dient nicht unseren Wünschen, sondern
dem Willen Gottes für uns.
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„Gottes Pläne“… wie sehr stört man sich an diesem
Begriff! Es wird als kaum zu überbietende Dreistigkeit gesehen,
dass „Rom“ meint, die „Pläne Gottes“ zu kennen. Tatsächlich
geht es hier nur um das, was ich bereits erwähnte: Die Kirche
äußert hier keinen Machtanspruch (oder Wissensvorsprung), sondern
sie weist auf ihre eigenen Grenzen hin, dass sie sich nämlich nicht
gegen den geoffenbarten Willen Gottes erheben kann (zur Frage, ob
praktizierte Homosexualität laut der Bibel Sünde ist, vgl. meine
Überlegungen hier).
Täte sie es, sie hörte auf, seine Kirche zu sein.
Gleichzeitig erinnert die Kirche daran, dass Gott selbst nicht
aufhört, jedes seiner Kinder zu segnen, die in dieser Welt pilgern,
denn für ihn „sind wir […] wichtiger als alle Sünden, die wir
begehen können“. Aber er segnet nicht die Sünde und er kann sie
nicht segnen: Er segnet den sündigen Menschen, damit er erkennt,
dass er Teil seines Liebesplans ist, und sich von ihm verändern
lässt. Denn er „nimmt uns so, wie wir sind, aber lässt uns nie
so, wie wir sind“.
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Nochmal: Es ist zu unterscheiden zwischen dem Sünder und
der Sünde, also zwischen dem Menschen und dem, was er tut. Wenn wir
die Unterscheidung zwischen Sünder und Sünde nicht machen, dann
müssten wir beides miteinander identifizieren – der Sünder ist
die Sünde –, was dann nur zwei ungute Möglichkeiten bereithält:
1) Wir verurteilen jeden Sünder endgültig, ohne Möglichkeit von
Umkehr und Vergebung, denn es gibt ja keine Unterscheidung zwischen
der Sünde und dem Sünder – das will offenkundig niemand und das
ist auch nicht der Weg Gottes. 2) Weil wir den Menschen für absolut
gut halten, müssen wir auch alle seine sündhaften Handlungen für
gut erklären, also faktisch die Idee der „Sünde“ abschaffen,
um nicht – was wir ja nicht wollen – in 1) zu geraten – das
scheint es zu sein, was nicht wenige heute gerne hätten, aber auch
das ist offenkundig nicht der Weg Gottes. Der Ruf Jesu zur Umkehr
(Mt 3,2) ist der Beweis für die Notwendigkeit der Unterscheidung
zwischen Sünder und Sünde, denn dieser Ruf setzt sowohl die
Realität der Sünde voraus, als auch die Möglickeit, sich von ihr
abzuwenden.
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Die Logik Mensch gut = Handlung gut ist für mich eine
Ausgeburt des Snobismus. Sowas kann nur jemand denken, der noch nie
die Folgen eigener oder fremder Sünden an sich selbst oder an
anderen erlebt hat. Hier kommt ins Spiel, was Bernhard Meuser in
seinem Buch "Freie Liebe" beschrieben hat: die, die die
kirchliche Moral abschaffen wollen, zeichnen z.B. homosexuelle
Beziehungen immer nur in den schillernsten Farben. Alles super
aufgeklärte und reife, tief gläubige Menschen die ausschließlich
respektvoll, achtsam und liebenswürdig miteinander umgehen.
Zugleich zeichnen sie Menschen, die an der kirchlichen Moral
scheitern, als die Schlimmsten, weil sie es überhaupt versucht
haben. In der Realität sind die hier in Frage stehenden gleichgeschlechtlichen Beziehungen
meist alles andere als ideal: Monogamie ist eher die Ausnahme,
Drogen, Alkohol und Promiskuität sind hier deutlich häufiger
anzutreffen. Die traurige Ironie dabei ist freilich, dass es für
das Scheitern an der kirchlichen Moral viel Hoffnung gibt, denn
insbesondere die Beichte schenkt stets die Möglichkeit des neuen
Anfangs, während das Scheitern außerhalb der Kirche sehr schnell
in einen bodenlosen Abgrund führt…
Aus diesen Gründen verfügt die Kirche weder über die Vollmacht,
Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts im oben gemeinten
Sinne zu segnen, noch kann sie über diese Vollmacht verfügen.
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Manche Kommentatoren
behaupten, es gäbe in diesem Schreiben „dynamische
Begrifflichkeiten“
die eine Weiterentwicklung
ermöglichen würden (hier).
Der entscheidende Begriff
hier (wie auch in Ordinatio
sacerdotalis) ist
jedoch, wie schon
erläutert, der der
Vollmacht,
und der ist nicht dynamisch.
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Was ich oben zur Vollmacht ausgeführt habe, wird hier am
Ende des Dokuments noch überboten: Nicht nur hat die Kirche die
Vollmacht nicht, sie kann diese Vollmacht überhaupt nicht
haben; Die Kirche darf nicht nur solche Verbindungen nicht segnen,
sie kann es gar nicht dürfen. Mehr Absolutheit und weniger
„Dynamik“ geht nicht.
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Die Kritiker werden nun erwidern:
Dann nehmen wir uns eben diese Vollmacht, wir bevollmächtigen uns
selbst. Und damit sind wir wieder bei Jesus: „bis
heute wird dem Himmelreich Gewalt
angetan und Gewalttätige
reißen es
an sich.“ (Mt 11,12)
Nichts Neues unter der
Sonne (vgl. Pred 1,9).
Papst Franziskus wurde in der dem unterzeichnenden Sekretär
dieser Kongregation gewährten Audienz über das vorliegende
Responsum ad dubium samt der Erläuternden Note informiert
und hat ihre Veröffentlichung gutgeheißen.
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Der Münsteraner
Dogmatiker Michael Seewald
meint, mit dieser
Wortmeldung aus Rom seien
drei der synodalen Themen faktisch
abgewickelt (hier):
1) den
Zölibat habe Papst Franziskus nach der Amazonassynode bekräftigt
(z.B. hier);
2)
das Frauenpriestertum könne man sowieso vergessen (vgl. die
entsprechende Stellungnahme der Glaubenskongregation aus dem Jahr
2018, hier,
worin die Lehre von Ordinatio sacerdotalis
nochmals bestätigt wurde); 3) und
nun sei auch die Frage nach
der Segnung homosexueller Partnerschaften vom Tisch.
– Ganz Unrecht hat der
Dogmatiker
nicht, er
vergisst allerdings
die Instruktion der
Kleruskongregation vom
Juni 2020
(„Die pastorale Umkehr der
Pfarrgemeinde“, hier),
die klargestellt hat, dass Laien
nicht Pfarrer sein können;
damit ist auch das vierte Thema des suizidalen Weges eigentlich
erledigt. Was dem Dogmatiker auch entgangen zu sein scheint (was
man in Deutschland aber generell einfach nicht wahrnehmen wollte),
ist, dass das hier nun
behandelte Thema eigentlich
bereits 2016 durch Amoris Laetitia
Nr. 251 (hier)
entschieden
wurde, worauf sich das hier behandelte Schreiben ja auch maßgeblich
stützt, da
„es keinerlei Fundament dafür [gibt], zwischen den homosexuellen
Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie
Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn“.
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Alle
vier „Themen“ des synodalen Weges haben bereits ihre Absage vom
Papst erhalten… Und nun?
Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 22.
Februar 2021, dem Fest der Kathedra Petri.
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Des Öfteren wird so getan, als ob dieses Verbot der
Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen etwas Neues wäre. Das
ist es natürlich nicht, denn die Kirche hat solche Segnungen nie
gutgeheißen, auch schon vor dem 22. Februar 2021. Ausdrückliche
„Verbote“ gibt es erst aus jüngerer Zeit, einfach weil es erst
in jüngerer Zeit Forderungen und Versuche gibt, solche Segnungen
durchzuführen. Das Responsum aus Rom bestätigt und
bekräftigt jedoch nur, was vorher schon galt, insofern ist jede
Empörung seitens kirchlicher Würdenträger oder aus der
Theologenschaft entweder nur ein Schauspiel für die Medien, oder
die sich so Äußernden hatten bislang wirklich keine Ahnung, was
ihre Kirche lehrt. Ein gutes Beispiel bietet aktuell der in solchen
Fragen des Öfteren sich äußernde Bischof Johan Bonny aus
Antwerpen, der nach dieser Weisung aus Rom, medial gut platziert,
sich nun für seine Kirche „schämt“ (hier).
[Ich hatte mich vor einigen Jahren schonmal mit dem Wirrwar des
Denkens dieses Bischofs befasst (hier).]
Dass die Kirche Segnungen für gleichgeschlechtliche Verbindungen
für unzulässig hält und sie auch vor diesem Responsum
schon (auf lokaler Ebene) verboten wurden, lässt sich sogar ohne
Rückgriff auf den Katechismus oder den Blick ins ferne „Rom“
belegen: Im Jahr 2018 hat der Freiburger Erzbischof Stephan Burger
im Anschluss an jene aus Amoris laetitia zitierte Stelle (Nr.
251) für sein Bistum bereits die Segnung gleichgeschlechtlicher
Paare ausdrücklich untersagt, ebenso Bischof Fürst von
Rottenburg-Stuttgart (hier).
Ein Jahr zuvor tat Bischof Genn in Münster das Gleiche (hier).
Also: Die aktuelle „römische“ Weisung ist nichts Neues.