Zu Dokumentationszwecken:
(1) Warum haben wir dem #Erzbistum Köln dringend geraten, das erste #Missbrauchsgutachten nicht zu veröffentlichen und es von Profis neu machen zu lassen? Weil Kardinal #Woelki und wir finden, dass Taten von Sexualstraftätern vertuscht werden sollten? Ernsthaft?
— Prof. Dr. Ralf Höcker (@Ralf_Hoecker) March 15, 2021
(2) Die Presse versucht seit Monaten wider besseres Wissen diesen Eindruck zu erwecken, denn das ist die griffigere Geschichte, die klassische Klischees aufgreift und jedem "einleuchtet". Aus Gesprächen mit Kölner Katholiken weiß ich, dass viele diesen Unfug tatsächlich glauben.
— Prof. Dr. Ralf Höcker (@Ralf_Hoecker) March 15, 2021
(3) Mein Partner Carsten Brennecke erklärt im Interview mit LTO, wie das erste Gutachten wirklich zu bewerten ist:
— Prof. Dr. Ralf Höcker (@Ralf_Hoecker) March 15, 2021
(4) 1. Das erste Gutachten wurde unfassbar schlampig erstellt. Es ist den hohen Anforderungen, die an die Aufklärung des Skandals zu stellen sind, nicht im Ansatz gerecht geworden und hat mehr Fragen offen gelassen als geklärt. Eine solche Minderleistung veröffentlicht man nicht.
— Prof. Dr. Ralf Höcker (@Ralf_Hoecker) March 15, 2021
(5) 2. Das erste Gutachten war schlicht rechtswidrig. Seine Veröffentlichung wäre sofort gerichtlich verboten worden. Die besten deutschen Äußerungsrechtler hatten bereits ihre Messer gewetzt und hätten es in der Luft zerrissen.
— Prof. Dr. Ralf Höcker (@Ralf_Hoecker) March 15, 2021
(6) Das Erzbistum wäre mit Unterlassungs- und Schmerzensgeldverfahren überzogen worden und hätte sie mit Sicherheit verloren. Kardinal Woelki hätte also wissentlich Rechtsbruch betrieben, wenn er das Gutachten veröffentlicht hätte.
— Prof. Dr. Ralf Höcker (@Ralf_Hoecker) March 15, 2021
(7) In der Presse hätte er dafür Applaus bekommen. Es wäre der einfachere Weg gewesen. Jedes Unternehmen mit hasenfüßiger Presseabteilung hätte die Rechtsverletzungen wahrscheinlich als das kleinere Übel kühl kalkulierend in Kauf genommen. Eine Kirche kann so nicht handeln.
— Prof. Dr. Ralf Höcker (@Ralf_Hoecker) March 15, 2021
(8) 3. Das zweite Gutachten wird nach Auskunft des Verfassers Prof. Gercke deutlich mehr Fälle aufklären als das (rechtswidrige) erste. Das neue Gutachten betreibt also gerade die Aufklärungsarbeit, die das erste vermissen ließ.
— Prof. Dr. Ralf Höcker (@Ralf_Hoecker) March 15, 2021
(9) 4. Für Interessierte werden dennoch beide Gutachten zur Ansicht und zum direkten Vergleich ausliegen, damit sich jeder einen persönlichen Eindruck davon verschaffen kann, wie miserabel das erste Gutachten war. https://t.co/kTpSOVGOko
— Prof. Dr. Ralf Höcker (@Ralf_Hoecker) March 15, 2021
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