Kirche und Staat
Unbedingt lesenswerter detailreicher Beitrag von Josef Bordat zur Frage staatlicher Leistungen für/an die Kirche: Lex und Privilex
»„Kirchenprivilegien“ – was soll das sein? Grundsätzlich werden darunter wohl drei Dinge gefasst:
1.) dass der Staat die Kirche für geschehene Enteignungen entschädigt,
2.) dass der Staat die Kirche für soziale und karitative Dienste an der Gemeinschaft entlohnt,
3.) dass der Staat für die Kirche das Inkasso der Kirchensteuer übernimmt.
Bei genauerer Betrachtung erkennt man, dass dies keine Vor-Rechte, sondern Rechte
sind, nicht nur formal, weil die Vorgänge 1 bis 3 auf gesetzlicher oder
vertraglicher Grundlage geschehen, sondern auch material, weil sie dem
Gemeinwesen dienen und jeder vergleichbaren Einrichtung – unabhängig von
ihrer weltanschaulichen Ausrichtung – zustehen.«
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