Montag, 8. April 2013

Der Bischof auf dem Stuhl

Aus aktuellem Anlass, da unser geliebter Heiliger Vater Franziskus gestern seine Bischofskirche in Besitz genommen hat. Nun ist er "ganz" das, was er von Anfang an besonders herausgestellt hat: Bischof von Rom.

Ich hatte bereits an anderer Stelle (hier, über die sehr konkrete Bedeutung der "Stühle") Augustinus zitieret, der die Verheißung der Richterstühle (Offb 20,4) an die Apostel so deutet: »Nicht auf das letzte Gericht hat man dies zu deuten; vielmehr sind die Sitze der Vorsteher und die Vorsteher selbst zu verstehen, die hinieden die Kirche regieren.«

Aber was bedeutet es, wenn der Papst als "Stellvertreter Christi" bezeichnet wird?
Die lateinische Bezeichnung ist vicarius Christi. Vikar ist ein durchaus geläufiger Terminus in der Katholischen Kirche: Ein Vikar ist ein Stellvertreter im Sinne eines Beauftragten. Der Vikar hat nicht alle Rechte oder Befugnisse desjenigen, der ihn beauftragt hat, er ist immer dem, der ihn beauftragt hat, untergeordnet.

Jener Titel des Papstes wird außerkatholisch oft mit dem Argument zurückgewiesen, dass der Heilige Geist der Stellvertreter Christi sei. Da ist was dran, Jesus sicherte uns ja auch zu: »Es ist gut für euch, dass ich fortgehe. Denn wenn ich nicht fortgehe, wird der Beistand nicht zu euch kommen; gehe ich aber, so werde ich ihn zu euch senden.« (Joh 16,7)

Im Kontext des eben zum Begriff Vikar Erörterten erscheint dieser Einwand jedoch absurd: der Heilige Geist wäre dann Christus untergeordnet und somit nicht Gott. Tatsächlich ist dieses (hauptsächlich protestantische oder anglikanische) "Ärgernis" eigentlich auf einem sprachlichen Missverständnis begründet: Der Papst ist Vikar Gottes, er ist mit einem bestimmten Auftrag versehen, hat eine ganz bestimmte Aufgabe zu erfüllen. Er Papst ist nicht Christus gleichgestellt!

Dennoch gilt: »Wer euch hört, der hört mich, und wer euch ablehnt, der lehnt mich ab; wer aber mich ablehnt, der lehnt den ab, der mich gesandt hat.« (Lk 10,16) Und: »Wer euch aufnimmt, der nimmt mich auf, und wer mich aufnimmt, nimmt den auf, der mich gesandt hat.« (Mt 10,40) Diese Aussagen (und einige andere) machen alle Apostel zu Stellvertretern (Vikaren) Christi! Und so wie die Apostel ihre Sendung, ihre Vollmacht und ihre Autorität weitergereicht haben, so auch diese Rolle als Stellvertreter. Darum lehrt die Kirche nicht nur vom Papst, dass er Stellvertreter Christi sei, sondern von jedem Bischof! Das Zweite Vatikanische Konzil lehrt: »Die Bischöfe leiten Teilkirchen, die ihnen anvertraut worden sind, als Stellvertreter und Gesandte Christi durch Rat, Zuspruch und Beispiel, aber auch mit Autorität und heiliger Vollmacht.« (LG 27) Und wir lesen im Katechismus der Katholischen Kirche: »Als Stellvertreter Christi hat jeder Bischof das Hirtenamt über die ihm anvertraute Teilkirche inne« (Nr. 1560).
Außerdem spricht der Katechismus, den seligen John Henry Newman zitierend, vom Gewissen als dem "ursprünglichen Statthalter Christi" (Nr. 1778), wobei hier wiederum eine andere Kategorie angesprochen wird, die um die Frage nach der Gewissensfreiheit kreist. Die Autorität der Bischöfe bleibt dabei unangetastet.


Die Bischöfe, ganz besonders der Papst (= Bischof von Rom), vollziehen also einen Dienst, sie sind Gesandte, Beauftragte, Nachfolger der Apostel. Und zwar in einen dreifachen Sinn: Es ist dies der Dienst der Heiligung (z.B. Sakramentenspendung), der Dienst der Lehre (z.B. Katechese) und der Dienst der Führung und Leitung (also im wahren Sinne: Hirtendienst).

Dem Papst kommt zudem noch der besondere Dienst an der Einheit (des ganzen Gottesvolkes) zu. Die Bischöfe (das Kollegium der Bischöfe) im allgemeinen und der Papst im Besonderen sind somit der sichbare Garant für die authentische Weitergabe der christlichen Lehre: die kirchliche Tradition. Das (bischöfliche) Weiheamt bürgt für die Zusage Christi: die Mächte der Unterwelt werden die Kirche nicht überwältigen (vgl. Mt 16,18). Der Heilige Geist ist es zwar primär, der die Kirche alles lehren und an alles erinnern wird (vgl. Joh 14,26), aber dieses Faktum schließt einen sichtbaren "Erinnerer" und "Ermahner" nicht aus... In diesem Sinne sagt denn auch der Autor des zweiten Petrusbriefes: »Darum will ich[!] euch immer an das alles erinnern« (1,12; vgl. auch Kol 1,28 u.a.). Und er fährt fort: »Ich halte es nämlich für richtig, euch daran zu erinnern, solange ich noch in diesem Zelt lebe, und euch dadurch wach zu halten« (V. 13). Und genau das tut der Inhaber des Petrus-Amtes und alle Bischöfe bis heute! Die Rolle des Geistes wird nicht bestritten, aber die Bedeutung der Errinnerer aus Fleisch und Blut (die nach Luthers Lehre völlig überflüssig sein müssten) war auch schon in biblischer Zeit keineswegs gering.

Schon der römische Bischof Clemens (
† 97) belehrt in seinem Brief die korinthische Gemeinde über die Einsetzung des Bischofsamtes: 
»Auch unsere Apostel wußten durch unseren Herrn Jesus Christus, daß Streit entstehen werde um die Bischofswürde. Aus diesem Grunde setzten sie auch, da sie eine genaue Kenntnis hiervon zum voraus erhalten hatten, die oben Genannten ein und gaben ihnen dazu Auftrag, daß, wenn sie entschlafen wären, andere erprobte Männer ihren Dienst übernähmen.«

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