Freitag, 17. Oktober 2014

Reue ohne Umkehr


»Wie schwer eine Sünde auch immer sein mag, wenn der Sünder mit dem festen Vorsatz sich zu bessern umkehrt, wird er barmherzig aufgenommen und losgesprochen. Aber Lossprechung ohne Umkehr – was ist das anderes als Barmherzigkeit „light“, also Laxismus? Genau das aber, „Lossprechung ohne Umkehr“, ist die innere Logik des Lösungsvorschlags von Kardinal Kasper.[*] Denn sein Weg zur Wiederzulassung der Betroffenen zu den Sakramenten durch die Zulassung zur und Absolution in der Beichte spricht nur von der Reue, aber nicht von der Wandlung, der Umkehr. Letzteres würde das – wie auch immer geartete - Ablassen vom eingeschlagenen Weg einer ungültigen „Zweitehe“ bedeuten. Wenn aber zwar Reue, aber keine Umkehr, dann auch keine Lossprechung, alles andere kann wohl nur verstanden werden als Missbrauch oder Umdeutung des Sakramentes der Buße.  
Es ist ja wohl auch unsinnig zu sagen: „Ich bereue den Bruch meiner sakramentalen unauflöslichen Ehe und das Eingehen meiner zweiten ‚Ehe‘“, zugleich aber einen bewussten Willensakt zu setzen: „Ich will den damit eingeschlagenen Weg der Abkehr vom legitimen Ehepartner in der neuen „Ehe“ fortsetzen.“ Was man „will“, kann man nicht zugleich glaubwürdig bereuen. Was würde auch ein „neuer Lebenspartner“ zu dem Bekenntnis sagen: „Ich bereue, Dich geheiratet zu haben“? Die solches tun, suchen im Grunde nicht Barmherzigkeit, sondern sie wollen die Rechtfertigung ihres Tuns durch die Änderung der dem entgegenstehenden Norm. Die Kirche sagt: „Der Vergebung muss die Änderung des Lebens, die Umkehr vorausgehen“, während im anderen Fall „Vergebung ohne Änderung des Lebens“ angezielt wird. Das aber dreht die Struktur der Beichte um 180 Grad. Die zivile Zweitehe wäre keine Sünde mehr - logischerweise würde damit die Unauflöslichkeit der sakramentalen Ehe aufgegeben. Denn Reue und Umkehr kann in diesem Fall nur bedeuten, zur ersten Ehe zurückzukehren; niemand kann ernsthaft sagen „Ich bereue, aber ich will in dem Zustand bleiben, den die Tat hervorgerufen hat, die ich bereue“.
Wenn Barmherzigkeit etwas anderes bedeuten würde als die liebevolle Zuwendung und Antwort auf die Umkehr, dann wäre Ehebruch (denn so nennt Christus selbst die neue Verbindung) die einzige Sünde, die ohne Reue und Umkehr vergeben werden könnte. Barmherzigkeit kann in keiner Weise eine angeblich „barmherzige“ Rechtfertigung einer offenkundigen Ungerechtigkeit bedeuten. Denn dann wäre sie eine Täuschung des Menschen, die es ihm erlauben würde, in der Sünde zu verharren. Eine Kommunionzulassung auf dieser Basis wäre das Symbol für eine solche „Rechtfertigung“. Bekanntlich gehört gemäß einer langen Tradition der Kirche die Belehrung von Unwissenden und Irrenden zu den Werken der Barmherzigkeit.
[*] Vgl. S. 65 f. Die Argumentation des Autors erscheint zuweilen in sich widersprüchlich. So sagt er z. B. an anderer Stelle auch, dass „die Barmherzigkeit Gottes…nicht von der Umkehr dispensiert“ (S. 65). Oder: „Deshalb kann unsere Position nicht die einer liberalen Anpassung an den Status quo sein“ (S. 11). Aber wenn er z. B. die Tür der „wilden Lösungen“ (i.e. der willkürlichen Zulassung zur Kommunion) „in vielen Gemeinden längst sperrangelweit offenstehen“ sieht und er dem begegnen will, indem „man eine verantwortliche offizielle Tür öffnet“ (so in der „Tagespost“ vom 15. 4. 2014 in seiner Entgegnung auf unsere Besprechung seines Buches ebd. vom 11. 3.), dann ist das doch genau die Anpassung an den Status quo. - Oder wenn er auf der einen Seite für die Lösung der behandelten Fragen „eine Kasuistik nicht möglich und nicht wünschenswert“ hält (S. 92), auf der anderen Seite aber dann ein Vorgehen vorschlägt, das einen klassischen Fall von Kasuistik darstellt (S. 65f). Vgl. auch seine dies bestätigende Aussage, dass er „Einzelfallentscheidungen … zu bedenken gegeben habe“ (in seinem Interview „Nicht mit dem Papst selbst gesprochen“, in: „Die Tagespost“ vom 1. 3. 2014, S. 5).«

(Norbert und Renate Martin, "Dulden, was an sich unmöglich ist" - Kritische Anfragen an Walter Kaspers Buch "Das Evangelium von der Familie", Forum Katholische Theologie 2014,3, 186-201, 193-4. Hier als PDF verfügbar: KLICK)

Donnerstag, 16. Oktober 2014

Im kleinen Kreis... den Aufstand proben

In jedem der Berichte der Sprachgruppen (hier zu finden) sind einige schallende Ohrfeigen für die Autoren der Relatio post disceptationem zu finden. Zur Orientierung: Es gab je zwei französische und spanische Gruppen und je drei englische und italienische.
Keine einzige Sprachgruppe ist zufrieden mit der am Montag veröffentlichten Relatio. Und zwar fast immer mit den gleichen Punkten. Vor allem die umstrittensten Elemente (auch die, die ich hier bearbeitet habe) werden ganz schön beharkt und eine Mehrheit für diese Thesen ist m.E. nicht einmal mit großer Mühe zu finden. Zugleich werden - Gott seis gedankt - andere Dinge eingebracht, die bisher fehlten, etwa die Themen Umkehr und Bekehrung aber auch Keuchheit und die Theologie des Leibes des heiligen Johannes Paul II. (da sind besonders die Spanier sehr fit). 

Wie John Zuhlsdorf berichtet (hier), ging es in der Synodenaula ziemlich heiß her, weil diese Texte eigentlich nicht veröffentlich werden sollten. Ein Aufstand der Bischöfe gegen die Manipulation durch die Synodenleitung (die mit der Relatio offekundig wurde; weitere Details, siehe Link). Father Z. schreibt:
»Apparently, Card. Pell was the first one to rise up against Card. Baldisseri.

When Baldisseri made the announcement [dass die Berichte nicht veröffentlicht werden würden], Card. Pell took the floor and said that the reports had to be published and that they were tired of the manipulation.

From that point, the bishops also rose up. When Baldisseri repeated his position, he was effectively shouted down.

At that point, Card. Baldisseri turned to the Pope and got the nod to publish.«

Wie krass ist das denn?
Ich ziteire mal einige der für mein Empfinden "heftigsten" Stellen aus jeder Gruppe (für Übersetzungen habe ich heute keine Zeit):

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Gallicus A:

Constater les échecs de l’amour et les unions imparfaites qui se multiplient appelle une attention pastorale qui sache respecter ces personnes, encourager les efforts de repentance et offrir l’appui fraternel de la communauté chrétienne à laquelle elles appartiennent. Un tel constat ne doit pas faire oublier les familles qui vivent avec cohérence et fidélité le mariage chrétien et rendent ce témoignage au travers de leurs joies mais aussi en dépit d’épreuves comme la pauvreté, le chômage, la maladie, le deuil, la stérilité et les difficultés dans l’éducation des enfants.

Sur le rapport entre les divorcés remariés et les sacrements de la Réconciliation et de l’Eucharistie, notre texte dit qu’il importe de "ne pas changer la doctrine de l’Eglise sur l’indissolubilité du mariage et la non-admission des divorcés remariés aux sacrements de la Réconciliation et de l’Eucharistie mais d’appliquer cette doctrine constante de l’Eglise aux situations diverses et douloureuses de notre époque avec un regard renouvelé de compassion et de miséricorde sur les personnes".


Gallicus B:

Faute de majorité absolue (9 pour, 5 contre, 4 abstentions), a été écarté le recours au concept de « gradualité », à l’analogie œcuménique développée par Lumen gentium (§ 8 : « subsistit in ») et à l’expression patristique « semences du Verbe », chaque fois que ces expressions risquaient, à tort, d’être comprises comme la légitimation a priori de situations de vie irrégulières, voire peccamineuses, même si nous reconnaissons que, a posteriori, plusieurs de ces situations peuvent être un chemin ou une étape vers une situation meilleure.

Nous avons demandé que la pratique de la « communion spirituelle », recommandée traditionnellement à ceux qui, pour diverses raisons, ne peuvent pas communier « sacramentellement », soit étudiée et évaluée en ses fondements théologiques et, si elle est accréditée par cet examen, soit promue et mieux diffusée parmi les fidèles.

Nous avons redit notre respect et notre accueil aux personnes homosexuelles et avons dénoncé les discriminations injustes et parfois violentes qu’elles ont subies et subissent encore parfois, y compris dans l’Église, hélas ! Mais cela ne signifie pas que l’Église doive légitimer les pratiques homosexuelles et encore moins reconnaître, comme le font certains États, un soi-disant « mariage » homosexuel. Au contraire, nous dénonçons toutes les manœuvres de certaines organisations internationales visant à imposer, par voie de chantage financier, aux pays pauvres des législations instituant un soi-disant « mariage » homosexuel.


Anglicus A:

For example, where the Relatio appeared to be suggesting that sex outside of marriage may be permissible, or that cohabitation may be permissible, we have attempted to show why such lifestyles do not lead to human fulfillment. At the same time, we want to acknowledge that there are seeds of truth and goodness found in the persons involved, and through dedicated pastoral care these can be appreciated and developed. We believe that if we imply that certain life-styles are acceptable, then concerned and worried parents could very easily say "Why are we trying so hard to encourage our sons and daughters to live the Gospel and embrace Church teaching?"

We had serious questions about the presentation of the principle of GRADUALITY. We wished to show in our amendments that we are not speaking of the GRADUALITY of DOCTRINE of faith and morals, but rather the gradual moral growth of the individual in his or her actions.


Anglicus B:

Many in the group felt that a young person reading the Relatio would if anything become even less enthusiastic about undertaking the challenging vocation of Christian matrimony. The Synod Report - and the Message - should direct itself towards young people, to help them understand and be attracted by the Christian vision of marriage and the family, in a world in which they are exposed to many contradictory visions.

It was felt that in the current situation of widespread cultural confusion about marriage and the family and the human suffering that this can bring, there is an urgent need for leadership in today's world and that such clear leadership can only come from the Church. Such leadership is an urgent part of the Church's service to contemporary society and a failure to give such witness would be to fail humanity.

Some members of the group stressed the need of pastors to recognize their own failures and their inadequacies in fostering support for families. The Church needs a radical renewal of its style of ministry to families. Marriage accompaniment is a lifelong task not limited to preparation for the wedding. It is a task which belongs within a broad faith itinerary and must encourage and foster family prayer.

On the subject of the admission of the divorced and remarried to the Eucharist the group stressed two principles flowing directly from God's Word:
  • the clear affirmation of the indissolubility of a valid sacramental union, while humbly admitting that we need a more credible way of presenting and witnessing to that teaching;
  • the strong desire to invite and embrace sincere Catholics who feel alienated from the family of the Church because of irregular situations.
The group recalled the necessity of finding a new vocabulary to preserve the timeless teaching of the Church in a fresh and appealing manner. It recommended the examination of possible paths of repentance and discernment by which, in particular circumstances, a divorced and remarried person might participate in the sacraments; and about providing alternatives, such as a deeper appreciation of the classical wisdom and value of spiritual communion.


Anglicus C:

Thus, it is important that the document does not, in any way, weaken the hope that such marriages express, or weaken the commitment that the members have for each other. We rightly wish to welcome, without judgement or condemnation, those who, for some reason, are not yet able to express life-long commitment in a marriage between a man and a woman. We wish also to give them encouragement, to help them recognize their own goodness, and to care for them as Christ cares for his sheep. We wish them to know that they are loved by God and rejected neither by him nor the Church. In expressing such sentiments we may inadvertently convey the impression that marriage is not important, or that it is an ideal that only a few select people can achieve. It is possible that some may even have the impression that all unions are equal. For this reason, we felt it necessary to carefully define the meaning of the law of gradualness, which should not be understood as gradualness of the law. Gradualness should not make insipid the challenge of the Gospel to conversion, to "go and sin no more", as Jesus said to the woman caught in adultery. The aim of recognizing gradualness should be to draw people closer to Christ. Truth and mercy are not mutually exclusive terms, and in proclaiming truth we also proclaim the most profound mercy – that of reconciliation and unity with God; on the other hand, it is in mercy that we find truth.


Italicus A:

I Padri sinodali hanno sottolineato con particolare attenzione la questione della inapplicabilità dell’analogia espressa nel testo con quanto detto nella Lumen Gentium, 8.

Rispetto alla ammissione ai sacramenti della Penitenza e dell’Eucaristia i Padri del Circolo pur sensibili alla problematica propongono che l’argomento sia ristudiato alla luce del n. 84 della Familiaris Consortio al fine di precisare eventuali condizioni diverse dalla disciplina attuale.


Italicus B:

Sembra che si abbia timore di esprimere un giudizio su diverse questioni che sono divenute ormai espressioni culturali dominanti. Questo non appare coerente con la missione profetica che la Chiesa possiede. E’ importante che il testo esprima al meglio il ruolo profetico che i Pastori e la comunità cristiana possiedono ben sapendo che non andiamo alla ricerca di un facile populismo che tutto assopisce e ovatta, ma che abbiamo la responsabilità di esprimere anche un giudizio che proviene dalla Parola di Dio. Ritornano significative in questo contesto le parole rivolte al profeta Ezechiele: "Quando sentirai dalla mia bocca una parola, tu dovrai avvertirli da parte mia. Se io dico al malvagio: Tu morirai! e tu non lo avverti e non parli perché il malvagio desista dalla sua condotta perversa e viva, egli, il malvagio, morirà per la sua iniquità, ma della sua morte io domanderò conto a te. Ma se tu ammonisci il malvagio ed egli non si allontana dalla sua malvagità e dalla sua perversa condotta, egli morirà per il suo peccato, ma tu ti sarai salvato" (Ez 3,17-19). Ciò diventa evidente soprattutto dinanzi a situazioni che sono assunte come una forma di de-istituzionalizzazione del matrimonio e della famiglia in forza di pretesi diritti individuali. Una semplice fenomenologia del dato non appare consona alla funzione profetica della Chiesa.


Italicus C:

Una prima sensibilità parte dalla preoccupazione che il rinnovato annuncio del Vangelo della famiglia, per il linguaggio da utilizzare, gli accenti e la selezione delle tematiche, contribuisca involontariamente ad accentuare la mancata accoglienza integrale dei suoi contenuti. Questi padri, pur accettando che il profilo specifico del tema che investe questa assemblea straordinaria è quello delle sfide pastorali, ritengono imprescindibile che la Relatio ribadisca in maniera esplicita la dottrina su matrimonio, famiglia e sessualità, senza tentennamenti nell’avvalersi delle categorie di "peccato" e "adulterio" e "conversione" rispetto alle situazioni oggettivamente contrastanti con il Vangelo della famiglia. Gli stessi padri insistono sul fatto che usare eufemismi possa provocare malintesi tra i fedeli, soprattutto per distorte interpretazioni fatte da una parte della stampa non specializzata.


Hibericus A:

Nos pareció que el número siguiente ofrecía la visión de S. Juan Pablo II y valía la pena citar esta fuente que es su catequesis sobre el amor humano.

La aceptación de las anteriores consideraciones nos animan a exhortar a los matrimonios civiles y a los divorciados vueltos a casar, a secundar la llamada de Dios hasta alcanzar la plenitud de la comunión y de la gracia divina.

Hemos querido concluir esta segunda parte diciendo que "sabiendo que la mayor misericordia es decir la verdad con amor (San Agustín), vamos más allá de la compasión. El amor misericordioso así como atrae y une, también transforma y enaltece e invita a la conversión. Ver (Jn 8,1-11).


Volviendo a los novios (34) es necesario recordar la importancia educativa de las virtudes y particularmente de la castidad y de la pureza, condición absolutamente imprescindible para el crecimiento genuino del amor interpersonal. A los novios hay que plantearles el ideal matrimonial con claridad para que puedan discernir y decidir con libertad.

Sobre las personas divorciadas pero no vueltas a casar, además de lo dicho en el número 45, hay que añadir que muchas veces "ellos son testigos heroicos de la indisolubilidad y de la fidelidad".


Hibericus B:

Hay una enorme riqueza en el magisterio reciente de Pablo VI, San Juan Pablo II, Benedicto XVI y Papa Francisco sobre la familia, que requiere una renovada atención

Nuestros principales aportes al documento van en la línea de:
    - subrayar las luces de la familia y la importancia del matrimonio
    - Afirmar la doctrina sobre el matrimonio y la familia y
    - Animar la pastoral familiar en las circunstancias actuales.
    - Esperar del sínodo luz y orientaciones sobre las nuevas situaciones matrimoniales.
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Kein Wunder, dass diese Berichte geheimgehalten werden sollten... sie passen so garnicht zu dem Bild, das die Relatio vom Montag vermittelte. Sehr spannend!

Dürftige Theologie - 16 - Moralische Gradualität

 Bitte die Einführung (hier) beachten!


Der Vorschlag einiger Synodenteilnehmer, das Prinzip der "Elemente der Wahrheit" aus dem Kontext der Ökumene (Vaticanum II) auf die moralischen Normen des göttlichen Gesetzes zu übertragen, ist zumindest fragwürdig. Zunächst die Texte.

Gaudium et Spes 8 (hier):
»Das schließt nicht aus, daß außerhalb ihres Gefüges vielfältige
Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi
eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen.«

Relatio post disceptationem, 18 und 20 (hier):
»[...] Einige [Synodenteilnehmer] fragen, ob die sakramentale Fülle der Ehe die Möglichkeit eröffnet, positive Elemente auch in den unvollkommenen Formen [forme imperfette] außerhalb der ehelischen Realität anzuerkennen, die in jedem Fall auf diese hingeordnet [ordinate] sind.
[...]
Im Bewusstsein der Notwendigkeit einer geistlichen Unterscheidung im Blick auf vorehelisches Zusammenleben, auf Zivielehe und Ehescheidung sowie auf wiederverheiratete Personen, ist es die Aufgabe der Kirche, jene Samenkörner des Wortes anzuerkennen, die jenseits der sichtbaren sakramemntalen Grenzen gelangt sind. Den Blick Christi nachahmend, der alle Menschen erleuchtet, wendet sich die Kirche respektvoll jenen zu, die an ihrem Leben in unvollständiger und unvollkommener Weise [in modo incompiuto e imperfetto] teilnehmen, die positiven Werte schätzend [apprezzare], die sie enthalten, statt ihrer Begrenzungen und Defizite.«

[Jetzt ist mir der Churer Generalvikar Martin Grichting mit seinem lesenswerten Kommentar zuvorgekommen (hier). Lesen! Die entscheidenden Texte aus Veritatis Splendor über die absolute - und eben nicht "graduelle" - Gültigkeit der Gebote sind am Ende dieses Beitrags noch in größerer Ausführlichkeit widergegeben, als dies in jenem Kommentar geschehen ist.]
 

Überraschend ist das Auftauchen dieser Überlegung zur Gradualität vor allem darum, weil in dem für die Vorbereitung dieser Synode maßgeblichen Dokument, Familiaris Consortio (das hoffentlich jeder Teilnehmer zuvor eingehend studiert hat; hier nachzulesen), genau dieser Punkt bereits behandelt wird und genau das was nun von manch einem Synodenteilnehmer vorgeschlagen zu werden scheint, verworfen wurde. Das Thema ist also nicht neu. Ich habe selbst lange damit gehadert, bevor ich die Lehre der Kirche dazu akzeptieren konnte.
In Familiaris Consortio heißt es (der Kontext ist die Debatte um Humanae Vitae, es trifft aber ebenso auf die Frage "eheähnlicher Lebensformen" zu): 
»Es ist stets von großer Bedeutung, einen richtigen Begriff von der sittlichen Ordnung, von ihren Werten und Normen zu haben. Diese Bedeutung wächst, je zahlreicher und größer die Schwierigkeiten werden, sie zu beachten. 
[...]
Doch ist der Mensch, der berufen ist, dem weisen und liebenden Plan Gottes in freier Verantwortung mit seinem Leben zu entsprechen, ein geschichtliches Wesen, das sich Tag für Tag durch seine zahlreichen freien Entscheidungen selbst formt; deswegen kennt, liebt und vollbringt er das sittlich Gute auch in einem stufenweisen Wachsen.
Auch die Eheleute sind im Bereich ihres sittlichen Lebens auf einen solchen Weg gerufen, getragen vom aufrichtig suchenden Verlangen, die Werte, die das göttliche Gesetz schützt und fördert, immer besser zu erkennen, sowie vom ehrlichen und bereiten Willen, diese in ihren konkreten Entscheidungen zu verwirklichen.«

Es ist eine Binsenweisheit, dass niemand als moralisch einwandfrei geboren wird oder überhaupt jemals fehlerlos zu werden vermag. Die Frage ist nicht, ob die Kirche sich den Niederungen und dem Dreck des Daseins zuwenden sollte um zu helfen - das tut sie von je her! -, sondern die Frage ist, wie das "Dreckigsein" zu bewerten ist. Natürlich weiß die Kirche um die Notwendigkeit eines Wachstums im sittlichen Leben, aber sie kann nicht vom Gesetz Abstriche machen! So fährt denn Johannes Paul II. unmittelbar fort:
»Jedoch können sie das Gesetz nicht als ein reines Ideal auffassen, das es in Zukunft einmal zu erreichen gelte, sondern sie müssen es betrachten als ein Gebot Christi, die Schwierigkeiten mit aller Kraft zu überwinden. "Daher kann das sogenannte 'Gesetz der Gradualität' oder des stufenweisen Weges nicht mit einer 'Gradualität des Gesetzes' selbst gleichgesetzt werden, als ob es verschiedene Grade und Arten von Gebot im göttlichen Gesetz gäbe, je nach Menschen und Situationen verschieden. Alle Eheleute sind nach dem göttlichen Plan in der Ehe zur Heiligkeit berufen, und diese hehre Berufung verwirklicht sich in dem Maße, wie die menschliche Person fähig ist, auf das göttliche Gebot ruhigen Sinnes im Vertrauen auf die Gnade Gottes und auf den eigenen Willen zu antworten" (Johannes Paul II., Homilie zum Abschluß der VI. Bischofssynode am 25.10.1980).«

Das Problem mit der aktuellen Debatte ist, dass, zumindest so wie es in der Relatio steht (s.o.), die sittliche Forderung des Gebotes Christi unberücksichtigt bleibt. Es entsteht der Eindruck, die "niedrigen Stufen" jenes Weges würden als Gegebenheiten verstanden, die in ihrem Sosein belassen und als "legitime Form" anerkannt und sogar "wertgeschätzt" (ital. apprezzare!) werden können, weil sie ja dem Gesetz "zu einem gewissen Grade" entsprechen. Johannes Paul II. weist dies wehement zurück.


Was in Nr. 20 der Relatio steht, klingt verführerisch: Sich denen zuzuwenden, die "in unvollkommener Weise teilnehmen" am Leben der Kirche, klingt zunächstmal gut. Es klingt aber gleich ganz anders, wenn man bedenkt, dass es, abgesehen von der Jungfrau Maria, nie einen Menschen innerhalb der Kirche gab, der "in vollkommener Weise" an ihrem Leben teilhatte. Wir alle sind Sünder! Wo immer wir nur unvollkommen an deisem Leben der Kirche teilhaben, reicht eine Wertschätzung (ital. apprezzamento!) aber sicherlich nicht aus, sondern wir brauchen v.a. den Ruf zu Bekehrung und einen Ansporn zur "Vollkommenheit" zu streben: "Ihr nun sollt vollkommen sein, wie euer himmlischer Vater vollkommen ist." (Mt 5,48)

Die allgegenwärtigen "unvollkommenen Formen" menschlichen Zusammenlebens sind eine Realität - auch unter Getauften. Niemand bestreitet das. Aber die Konstatierung einer "Hinordnung" dieser "unvollkommenen Formen" auf die "Fülle der Ehe" - analog zu der Weise, wie die unterschiedlichen religiösen Gemeinschaften in ihrer je eigenen Weise auf die eine Kirche Christi hingeordnet sind (und zwar unabhängig davon, ob die Angehörigen dieser Gemeinschaften dies bewusst wollen!) -, reicht nicht aus zur Verkündigung des göttlichen Gebots! Es muss vielmehr deutlich werden, dass der Mensch in seinem konkreten Handeln stets zu jener "Fülle" aktiv streben muss:
»Das handelnde Subjekt eignet sich persönlich die im Gesetz enthaltene Wahrheit an: Durch die Handlungen und die entsprechenden Tugenden macht es sich diese Wahrheit seines Seins zu eigen.« (VS 52)

Bei der Lektüre dieser Abschnitte der Relatio hat man das Gefühl, hier ginge es gar nicht um Menschen (moralische Wesen!), denen etwas verkündet wird, sondern nur um soziale Konstrukte, deren "Status" evaluiert werden soll... Es fehlt etwas.
Das "Positive" zu würdigen, und mit keinem Wort auf die Gefahren hinzuweisen, klingt frappierend nach dem Versuch, das Wort "Sünde" aus dem christlichen Vokabular zu streichen (Kardinal Kasper freut sich nen Wolf). Ich werd mich bedanken, wenn mein Fahrradhändler mir unentwegt die tolle Gangschaltung des Gebrauchtrades anpreist, und dabei unerwähnt lässt, dass die Bremsen nicht funktionieren!
Ist "Unvollkommenheit" ein Substitut für "Sünde"? ... "O mein Jesus, verzeih' uns unsere Unvollkommenheiten..."?

Es mutet schon ziemlich kurios an, wenn man diese Rede von der Hinordnung des "Unvollkommenen" (gemeint ist das, was klassischerweise - und gut biblisch - unter "Unzucht" und "Ehebruch" fällt!) betrachtet. Bei Johannes Paul II. taucht solch eine Hinordnung ebenfalls auf:
»Nun bezeugt die Vernunft, daß es Objekte menschlicher Handlungen gibt, die sich "nicht auf Gott hinordnen" lassen, weil sie in radikalem Widerspruch zum Gut der nach seinem Bild geschaffenen Person stehen.« (VS 80)
Man kann hier durchaus den Eindruck gewinnen, dass von Papst Johannes Paul II. eine Handlungsweise als "nicht auf Gott hingeordnet" bewertet wird, während die gleiche Handlungsweise von manchem Synodenvater als "auf die Fülle der Ehe hingeordnet" betrachtet wird. Ist nun diese Handlungsweise zugleich gut und böse, zugleich wahr und falsch? (Vgl. dazu Nr. 14 dieser Serie hier.) Oder ist sie zum Teil gut und zum Teil böse?
Das ist das Mantra der Moraltheologen: es gibt keine "bösen" oder "guten" Handlungen... es ist alles relativ und je nach den ersichtlichen Folgen zu bewerten. Das ist genau der Konsequentialismus/Proportionalismus, zu dessen Abwehr durch das kirchliche Lehramt Veritatis Splendor geschrieben wurde!

Johannes Paul II. hat die Frage jedenfalls apodiktisch beantwortet:
»Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung semper et pro semper verbieten, ohne Ausnahme, weil die Wahl der entsprechenden Verhaltensweise in keinem Fall mit dem Gutsein des Willens der handelnden Person, mit ihrer Berufung zum Leben mit Gott und zur Gemeinschaft mit dem Nächsten vereinbar ist. Es ist jedem und allezeit verboten, Gebote zu übertreten, die es allen und um jeden Preis zur Pflicht machen, in niemandem und vor allem nicht in sich selbst die persönliche und allen gemeinsame Würde zu verletzen.« (VS 52)
»Die Handlungen aber, die sich aufgrund ihres Objektes nicht auf Gott "hinordnen" lassen und "der menschlichen Person unwürdig" sind, stehen diesem Gut immer und in jedem Fall entgegen.« (VS 82)


Zusammenfassend: 

1) Das Gesetz der Gradualität besagt, dass jeder sich nach seinen Kräften und Fähigkeiten bemühen muss, so weit zur "Fülle" vorzudringen, wie er kann und sich nicht mit dem Faktischen abzufinden. Das ist gut katholisch und unterscheidet uns von den Katherern, Gnostikern, Novatianern und sonstigen Häretikern. Leider wurde dieses Gesetz der Gradualität, zusammen mit dem Rest der katholischen Morallehre, seit Jahrzehnten verschwiegen... weswegen nicht wenige der Kirche bis heute einen Katharismus zu Unrecht vorwerfen.

2) Die Gradualität des Gesetzes schafft hingegen Abstufungen in dem, was anzustreben ist, gibt sich sozusagen bei dem, was verkündet wird, mit einem "Weniger" zufrieden. Das ist der Relativismus des gesellschaftlichen Mainstreams.
Was die Relatio anbietet, erweckt stark den Verdacht, solch eine Gradualität des Gesetzes zu befürworten. Es ist natürlich sehr vorsichtig formuliert, aber in der Tendenz würde sich die Kirche (zumindest in der Wahrnehmung) unweigerlich mit der Welt gemein machen.

3) Was immer bei unvollkommenen sündhaften Lebensformen an Gutem zu finden ist (niemand bestreitet, dass es das gibt!), besteht dort nicht wegen der Unvollkommenheit Sündhaftigkeit dieser Lebensformen, sondern trotz ihrer. Das Gute ist nicht Teil oder "Element" der sündhaften Lebensformen. Ein Gut, das trotz der Sünde besteht, legitimiert nicht die Sünde und macht sie nicht "besser", sondern ist vielmehr wegen dieser Sünde ständig in Gefahr.

4) Das Benennen der Sünde und der Ruf zur Bekehrung dürfen nicht ausbleiben:
»Zu dieser Zeit kamen einige Leute zu Jesus und berichteten ihm von den Galiläern, die Pilatus beim Opfern umbringen ließ, sodass sich ihr Blut mit dem ihrer Opfertiere vermischte. Da sagte er zu ihnen: Meint ihr, dass nur diese Galiläer Sünder waren, weil das mit ihnen geschehen ist, alle anderen Galiläer aber nicht? Nein, im Gegenteil: Ihr alle werdet genauso umkommen, wenn ihr euch nicht bekehrt. Oder jene achtzehn Menschen, die beim Einsturz des Turms von Schiloach erschlagen wurden - meint ihr, dass nur sie Schuld auf sich geladen hatten, alle anderen Einwohner von Jerusalem aber nicht? Nein, im Gegenteil: Ihr alle werdet genauso umkommen, wenn ihr euch nicht bekehrt.« (Lk 13,1-5)


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Veritatis Splendor:

»52. Es ist immer und für alle recht und gut, Gott zu dienen, ihm die gebührende Verehrung zu erweisen und die Eltern zu ehren, wie es sich ziemt. Solche positive Gebote, die anordnen, manche Handlungen zu vollbringen und bestimmte Verhaltensweisen zu üben, verpflichten allgemein; sie sind "unveränderlich"; (vgl. Vat. II. GS 10) sie vereinigen in demselben gemeinsamen Gut alle Menschen aller Zeitalter der Geschichte, die für "dieselbe Berufung und dieselbe göttliche Bestimmung" (Vat. II. GS 29) geschaffen sind. Diese universalen und bleibenden Gesetze entsprechen Erkenntnissen der praktischen Vernunft und werden durch das Gewissensurteil auf die einzelnen Handlungen angewandt.
Das handelnde Subjekt eignet sich persönlich die im Gesetz enthaltene Wahrheit an: Durch die Handlungen und die entsprechenden Tugenden macht es sich diese Wahrheit seines Seins zu eigen. Die negativen Gebote des Naturgesetzes sind allgemein gültig: sie verpflichten alle und jeden einzelnen allezeit und unter allen Umständen. Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung semper et pro semper verbieten, ohne Ausnahme, weil die Wahl der entsprechenden Verhaltensweise in keinem Fall mit dem Gutsein des Willens der handelnden Person, mit ihrer Berufung zum Leben mit Gott und zur Gemeinschaft mit dem Nächsten vereinbar ist. Es ist jedem und allezeit verboten, Gebote zu übertreten, die es allen und um jeden Preis zur Pflicht machen, in niemandem und vor allem nicht in sich selbst die persönliche und allen gemeinsame Würde zu verletzen.
Auch wenn nur die negativen Gebote immer und unter allen Umständen verpflichten, heißt das andererseits nicht, daß im sittlichen Leben die Verbote wichtiger wären als das Bemühen, das von den positiven Geboten aufgezeigte Gute zu tun. Der Grund ist vielmehr folgender: Das Gebot der Gottes- und der Nächstenliebe hat in seiner Dynamik keine obere Grenze, wohl aber hat es eine untere Grenze: unterschreitet man diese, verletzt man das Gebot. Zudem hängt das, was man in einer bestimmten Situation tun soll, von den Umständen ab, die sich nicht alle von vornherein schon voraussehen lassen; umgekehrt aber gibt es Verhaltensweisen, die niemals, in keiner Situation, eine angemessene - das heißt, der Würde der Person entsprechende - Lösung sein können. Schließlich ist es immer möglich, daß der Mensch infolge von Zwang oder anderen Umständen daran gehindert wird, bestimmte gute Handlungen zu Ende zu führen; niemals jedoch kann er an der Unterlassung bestimmter Handlungen gehindert werden, vor allem wenn er bereit ist, lieber zu sterben als Böses zu tun.
Die Kirche hat immer gelehrt, daß Verhaltensweisen, die von den im Alten und im Neuen Testament in negativer Form formulierten sittlichen Geboten untersagt werden, nie gewählt werden dürfen. Wie wir gesehen haben, bestätigt Jesus selber die Unumgänglichkeit dieser Verbote: "Wenn du das Leben erlangen willst, halte die Gebote! ... Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen" (Mt 19, 17-18).«

»80. Nun bezeugt die Vernunft, daß es Objekte menschlicher Handlungen gibt, die sich "nicht auf Gott hinordnen" lassen, weil sie in radikalem Widerspruch zum Gut der nach seinem Bild geschaffenen Person stehen. Es sind dies die Handlungen, die in der moralischen Überlieferung der Kirche "in sich schlecht" (intrinsece malum), genannt wurden: Sie sind immer und an und für sich schon schlecht, d.h. allein schon aufgrund ihres Objektes, unabhängig von den weiteren Absichten des Handelnden und den Umständen. Darum lehrt die Kirche - ohne im geringsten den Einfluß zu leugnen, den die Umstände und vor allem die Absichten auf die Sittlichkeit haben -, daß "es Handlungen gibt, die durch sich selbst und in sich, unabhängig von den Umständen, wegen ihres Objekts immer schwerwiegend unerlaubt sind".(RP 17 [*]) Das Zweite Vatikanische Konzil bietet im Zusammenhang mit der Achtung, die der menschlichen Person gebührt, eine ausführliche Erläuterung solcher Handlungsweisen anhand von Beispielen: "Was zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art von Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord; was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung, körperliche oder seelische Folter und der Versuch, psychischen Zwang auszuüben; was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftung, Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit Jugendlichen, sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der Arbeiter als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird: all diese und andere ähnliche Taten sind an sich schon eine Schande; sie sind eine Zersetzung der menschlichen Kultur, entwürdigen weit mehr jene, die das Unrecht tun, als jene, die es erleiden. Zugleich sind sie in höchstem Maße ein Widerspruch gegen die Ehre des Schöpfers". (Vat. II. GS 24)

Über die in sich sittlich schlechten Handlungen und im Blick auf kontrazeptive Praktiken, mittels derer vorsätzlich unfruchtbar gemacht wird, lehrt Papst Paul VI.: "Wenn es auch in der Tat zuweilen erlaubt ist, ein sittliches Übel hinzunehmen, in der Absicht, damit ein größeres Übel zu verhindern oder ein höheres sittliches Gut zu fördern, ist es doch nicht erlaubt, nicht einmal aus sehr schwerwiegenden Gründen, das sittlich Schlechte zu tun, damit daraus das Gute hervorgehe (vgl. Röm 3, 8), d.h. etwas zum Gegenstand eines positiven Willensaktes zu machen, was an sich Unordnung besagt und daher der menschlichen Person unwürdig ist, auch wenn es in der Absicht geschieht, Güter der Person, der Familie oder der Gesellschaft zu schützen oder zu fördern". (HV 14)

81. Wenn die Kirche das Bestehen "in sich schlechter" Handlungen lehrt, greift sie die Lehre der Heiligen Schrift auf. Der Apostel stellt kategorisch fest: "Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Lustknaben, noch Knabenschänder, noch Diebe, noch Habgierige, keine Trinker, keine Lästerer, keine Räuber werden das Reich Gottes erben" (1 Kor 6, 9-10).

Wenn die Akte in sich schlecht sind, können eine gute Absicht oder besondere Umstände ihre Schlechtigkeit zwar abschwächen, aber nicht aufheben: Sie sind "irreparabel" schlechte Handlungen, die an und für sich und in sich nicht auf Gott und auf das Gut der menschlichen Person hinzuordnen sind: "Wer würde es im Hinblick auf die Handlungen, die durch sich selbst Sünden sind (cum iam opera ipsa peccata sunt) - schreibt der hl. Augustinus -, wie Diebstahl, Unzucht, Gotteslästerung, zu behaupten wagen, sie wären, wenn sie aus guten Motiven (causis bonis) vollbracht würden, nicht mehr Sünden oder, eine noch absurdere Schlußfolgerung, sie wären gerechtfertigte Sünden?". (Vat. II. DH 7)

Darum können die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt sittenlosen Akt in einen "subjektiv" sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln.

82. Im übrigen ist die Absicht dann gut, wenn sie auf das wahre Gut der Person im Blick auf ihr letztes Ziel gerichtet ist. Die Handlungen aber, die sich aufgrund ihres Objektes nicht auf Gott "hinordnen" lassen und "der menschlichen Person unwürdig" sind, stehen diesem Gut immer und in jedem Fall entgegen. In diesem Sinne bedeutet die Beachtung der Normen, die solche Handlungen verbieten und semper et pro semper, das heißt ausnahmslos, verpflichten, nicht nur keine Beschränkung für die gute Absicht, sondern sie ist geradezu der fundamentale Ausdruck guter Absicht.
Die Lehre vom Objekt als Quelle der Sittlichkeit ist authentische Ausdrucksform der biblischen Moral des Bundes und der Gebote, der Liebe und der Tugenden. Die sittliche Qualität menschlichen Handelns hängt von dieser Treue zu den Geboten ab, die Ausdruck von Gehorsam und Liebe ist. Und deshalb - wir wiederholen es noch einmal - muß die Meinung als irrig zurückgewiesen werden, es sei unmöglich, die bewußte Wahl einiger Verhaltensweisen bzw. konkreter Handlungen ihrer Spezies nach als sittlich schlecht zu bewerten, ohne die Absicht, aufgrund welcher diese Wahl vollzogen wurde, oder ohne die Gesamtheit der vorhersehbaren Folgen jener Handlung für alle betroffenen Personen zu berücksichtigen. Ohne diese Vernunftbestimmtheit der sittlichen Qualität menschlichen Handelns wäre es unmöglich, eine "objektive sittliche Ordnung" (Vat. II. DH 7) anzunehmen und irgendeine von inhaltlichen Gesichtspunkten bestimmte Norm festzulegen, die ausnahmslos verpflichtet; und das zum Schaden der Brüderlichkeit unter den Menschen und der Wahrheit über das Gute und ebenso zum Nachteil der kirchlichen Gemeinschaft.«
[*] Dazu findet sich in den Endnoten von VS noch dieser Ausschnitt aus einer Ansprache von Paul VI. aus dem Jahre 1967: 
»Man muss vermeiden, die Gläubigen zu verleiten, anders darüber zu denken, so als wären nach dem Konzil heute einige Verhaltensweisen erlaubt, die die Kirche früher für in sich schlecht erklärt hatte. Wer sieht nicht, dass daraus ein bedauerlicher sittlicher Relativismus entstehenwürde, der leicht das ganze Erbe der Lehre der Kirche in Frage stellen könnte?«

Mittwoch, 15. Oktober 2014

Geistliche Kommunion

verborgen anwesend
Blogger-Kollege Tarquinius hat einen zum Nachdenken anregenden Beitrag zur Frage der geistlichen Kommunion geschrieben (hier). (Ich war zu faul, die Anregung von Ed Peters selbst in die Tat umzusetzen, also: Danke dafür! ;))

Leider gibt es erstaunlich wenig Literatur zu diesem Thema, und die letzten 50 Jahre hat man offenbar gar nicht mehr darüber nachgedacht (die Gründe sind bekannt). Das ist mir schmerzlich aufgegangen in der Zeit zwischen meiner Bekehrung und meiner Taufe, als mir nunmal ausschließlich die geistliche Kommunion zur Verfügung stand.
Soweit ich das verstanden habe, ist die geistliche Kommunion stets auf die sakramentale hingeordnet, in der Art, wie ein Akt vollkommener Reue in Ermangelung eines Priesters auf den Empfang des Bußsakramentes hingeordnet ist. Heißt: Wenn es keine Möglichkeit zum Sakramentenempfang gibt (sei es aufgrund von äußeren oder inneren Faktoren), man diesen aber in der gleichen Gesinnung der Liebe und mit der gleichen Bereitschaft zur Bekehrung und Hingabe ersehnt, dann wird einem die sakramentale Gnade zuteil. Aber sobald die Möglichkeit des Empfangs sich ergibt, ist diese auch zu nutzen. Dies geschieht dann freilich nicht im Sinne eines "Nachholens" einer Pflichtübung, sondern als Realisierung dessen, was schon zuvor im Hinblick auf den tatsächlichen Empfang gewährt wurde.

Das Konzil von Trient wusste noch die drei Arten des Empfangs der heiligsten Eucharistie wohl zu unterscheiden:
»In bezug auf den Gebrauch aber haben unsere Väter richtig und klug drei Weisen, dieses heilige Sakrament zu empfangen, unterschieden.
Sie lehrten nämlich, daß manche es lediglich sakramental genießen als Sünder [d.h. sie machen sich eben dadurch schuldig!]; andere nur geistlich, nämlich jene, die, jenes vor Augen gestellte himmlische Brot dem Verlangen nach essend, mit lebendigem Glauben, "der durch die Liebe wirkt" (Gal 5,6), seine Frucht und seinen Nutzen verspüren; die dritten aber zugleich sakramental und geistlich; es sind aber diejenigen, die sich zuvor so prüfen und herrichten, daß sie, mit dem Hochzeitsgewande angetan, zu diesem göttlichen Tische hinzutreten (vgl. Mt 22,11f).«
(13. Sitzung, Kapitel 8; DH 1649)

Im Fall der geistlichen Kommunion wegen "Unwürdigkeit" (Paulus) bedeutet dies freilich einen Ansporn zur Bekehrung. Das wirft nun aber tatsächlich die Frage auf, wie das bei vorauszusehender und sogar beabsichtiger Dauerhaftigkeit des Zustandes ausschaut...
Ich nehme mir da die Worte Johannes Pauls II. zu Herzen, der am Ende des Abschnittes, der dieses leidige Thema behandelt, in FC schreibt:
»Die Kirche vertraut fest darauf; daß auch diejenigen, die sich vom Gebot des Herrn entfernt haben und noch in einer solchen Situation leben, von Gott die Gnade der Umkehr und des Heils erhalten können, wenn sie ausdauernd geblieben sind in Gebet, Buße und Liebe.«

Die Hinordnung der geistlichen Kommunion auf die sakramentale hat keine festen zeitlichen Parameter. Insofern spielt es keine Rolle, wie lange ich schmachte. Aber was Tarquinius schreibt stimmt natürlich: Ich kann nicht zugleich wahrhaft nach der Eucharistie verlangen und das Böse, das mich (objektiv!) davon abhält wollen. Eine, wie es der Römische Katechismus nennt, "Abscheu" gegen die Sünde ist eine notwendige Voraussetzung für die Hinwendung zu Gott. Ich kann nicht zugleich in zwei entgegengesetzte Richtungen blicken und nicht zugleich zwei Herren dienen. Die Internationale Theologische Kommission, die ich in meinem letzten Beitrag (hier) diesbezüglich bereits zu Wort kommen ließ, drückt das so aus: 
»Würde [die Kirche] wiederverheiratete Geschiedene zur Eucharistie zulassen, so würde sie diese Ehepartner glauben machen, sie könnten auf der Ebene der Zeichen mit dem kommunizieren, dessen eheliches Geheimnis sie auf der Ebene der Wirklichkeit ablehnen.«

Wir können den Menschen nicht ins Herz schauen. Und wir wissen nicht, was die Zukunft für den Einzelnen bringt. Was wir wissen ist, dass die Kirche der Gnade Gottes keine Grenzen setzen kann und dass der tatsächliche Verlauf dieser Grenzen, von der Hölle mal abgesehen, auch der Kirche letztlich unbekannt ist. Was die Kirche aber tut und was auch zu ihrem Daseinsgrund gehört ist, alles zu tun, um die Menschen sicher in das Vaterhaus zu bringen. Die Schafe ins Trockene, wie man so schön sagt.
Das kann man sich vielleicht in etwa wie bei einer herannahenden Flut vorstellen: Um nicht fortgerissen zu werden, kann es genügen, ein paar Meter den Hügel hinaufzugehen, so genau weiß man das nicht, bevor die Wellen tatsächlich kommen. Sicherer ist es aber, weiter hinaufzusteigen, zu versuchen, die höchste Stelle zu erreichen, solange noch Zeit bleibt.
Es ist die Aufgabe der Kirche den Leuten dieses klarzumachen: Die Gnade Gottes reicht immer weiter als wir denken. Aber wenn wir uns überhaupt nicht nach besten Kräften "nach oben" bewegen, dann dürfen wir uns hinterher nicht beklagen, wenn wir von den Wellen erfasst werden. Dass wir auch dann noch auf Rettung von Oben hoffen dürfen und auch unsere Mitbrüber nicht tatenlos rumstehen, ist urchristlich... sich aber sehenden Auges und trotz Warnungen mitreißen zu lassen, ist einfach nur dumm... und gefährlich!

Die geistliche Kommunion ist immer ein Weg, nie das Ziel. Ein Weg muss aber auch gegangen werden und führt notwendig vom Hier zum Dort und vom Jetzt zum Einst. Wer sich auf den Weg zu Gott begibt mag straucheln, immer wieder hängen bleiben, zurückfallen, ausrutschen, vom Bösen überfallen werden oder auch mal in die Irre gehen. Aber ich wage zu behaupten, dass es für jeden Hoffnung gibt und jeder sich immer und immer wieder auf diesen Weg begeben darf, egal wie klein sein Fortschritt ist. Und: Keiner ist dabei allein.

Dienstag, 14. Oktober 2014

Dürftige Theologie - 15 - Einzelfälle

Bitte die Einführung (hier) beachten!


Im Juli 1993 veröffentlichten die Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz (Saier, Lehmann und Kasper) ein Hirtenwort, in dem sie das, was Familiaris Consortio vorgibt (dass wiederverheiratete Geschiedene nicht zur Kommunion und zur Beichte zugelassen werden können), recht kreativ umdeuteten (siehe meine Befassung mit diesem Hirntenbrief hier). Den grottenschlechten "Katholischen Erwachsenenkatechismus" zitierend (man ist bei soetwas natürlich zur Selbstreferenz verdammt...) heißt es dort:
»Das kirchliche Recht kann aber "nur eine allgemein gültige Ordnung aufstellen, es kann jedoch nicht alle, oft sehr komplexen einzelnen Fälle regeln". Deshalb ist im seelsorgerlichen Gespräch zu klären, ob das, was im allgemeinen gilt, auch in der konkreten Situation zutrifft.«

Hier wird fälschlich suggeriert, dass "in der konkreten Situation" anders verfahren werden könnte, als FC dies "allgemein gültig" ausführt, sprich, dass man durchaus wiederverheiratete Gescheidene zu den Sakramenten zulassen könne...
Einzelfälle, individuelle Situationen, Ausnahmen... alles unter dem Banner der "Barmherzigkeit"... Also das, was Kardinal Kasper im Februar beim Konsistorium vorgeschlagen hat und was gegenwärtig auch an der Synode von manchem vorgebracht wird.


Die Antwort auf jenes oberrheinische Hirtenwort blieb jedenfalls nicht aus. Sie kam 1994 von der Kongregation für die Glaubenslehre (hier nachzulesen) und in diesem Dokument wird u.a. kurz und knapp die Vorgabe von Familiaris Consortio deutlich charakterisiert und somit der Winkelzug der oberrheinischen Bischöfe ausgehebelt:
»Die Struktur des Mahnschreibens und der Tenor seiner Worte zeigen klar, daß diese in verbindlicher Weise vorgelegte Praxis nicht aufgrund der verschiedenen Situationen modifiziert werden kann [immutari non posse ob differentes condiciones].«

Die Vorschriften gelten. Eine Anpassung an Einzelfälle wird ausgeschlossen. Der Grund ist eigentlich offensichtlich: Es geht hier nicht um das "Privatproblem" der Betroffenen, sondern es betrifft die soziale und sakramentale Struktur der Kirche, was hier geschieht. Im Einzelfall etwas zu tun, was dem allgemeinen Gesetz widerspricht, ist schlicht ein Rechtsbruch. Mord ist, weil es "allgemein" verboten ist, auch im Einzelfall nicht erlaubt! Wieso sollte das mit kirchlichen Gesetzen anders sein?
Die Kirche kann die Sünde nicht gutheißen, und sie darf sie erst recht nicht befördern - nicht allgemein, nicht in "Situationen".
Natürlich geht es bei alledem letztlich darum, dass die "Pastoral" als Quelle für "neue Normen" angesehen wird und folglich die Lehre entsprechend den menschlichen Erfahrungen modifiziert werden soll. Nicht mehr das göttliche Gebot, das die Kirche verkündet, soll Maßstab des Handelns sein, sondern die Bedürfnisse der Menschen.

Im Jahre 1977 veröffentlichte die Internationale Theologische Kommission (die gewissermaßen für das Lehramt des Papstes einen theologischen Unterbau schafft und mit internationalen Experten besetzt ist) eine umfassende Arbeit über die katholische Lehre vom Sakrament der Ehe (hier nachzulesen), dem "sechzehn christologischen Thesen" über die Ehe des Anfang dieses Jahres verstorbenen Jesuiten Gustave Martelet als gebilligt angefügt wurden. These 12 befasst sich mit dem Thema "Ehescheidung und Eucharistie" und enthält das folgende sehr aufschlussreiche Statement:
»Ohne die mildernden Umstände und zuweilen auch die Qualität einer auf die Ehescheidung folgenden Zivilehe zu verkennen, bleibt der Zugang von wiederverheirateten Geschiedenen zur Eucharistie unvereinbar mit dem Geheimnis, dessen Dienerin und Zeugin die Kirche ist. Würde sie wiederverheiratete Geschiedene zur Eucharistie zulassen, so würde sie diese Ehepartner glauben machen, sie könnten auf der Ebene der Zeichen mit dem kommunizieren, dessen eheliches Geheimnis sie auf der Ebene der Wirklichkeit ablehnen.
Die Kirche würde sich in diesem Fall ferner mit Getauften in dem Moment einverstanden erklären, wo diese sich in einen objektiven und klaren Widerspruch zum Leben, Denken und Sein des Herrn als Bräutigam der Kirche begeben oder darin verbleiben. Könnte sie das Sakrament der Einheit jenen spenden, die in einem wesentlichen Punkt des Geheimnisses Christi mit ihr gebrochen haben, wäre sie nicht mehr Zeichen und Zeugin Christi, sondern vielmehr sein Gegenzeichen und seine Gegenzeugin. Dennoch rechtfertigt diese Ablehnung kein entehrendes Vorgehen, denn das würde zugleich der Barmherzigkeit Christi mit den Sündern, die wir selber sind, widersprechen.«

Die Kirche wird letztlich auch in Mitleidenschaft gezogen, wenn sie ihre Glieder nicht ermahnt und zur Umkehr ruft, sondern sie stattdessen gewähren lässt und ihr Tun folgenlos lässt. Der Päpstliche Rat für die Interpretation der Gesetzestexte erklärte im Jahr 2000 über den canon 915 CIC, der festlegt, wer vom Empfang der Eucharistie ausgeschlossen ist, Folgendes (hier nachzulesen):
»In der Tat ist es ein objektiver Schaden für die kirchliche Gemeinschaft, wenn jemand, der öffentlich als unwürdig bekannt ist, den Leib des Herrn empfängt; es ist ein Verhalten, das die Rechte der Kirche und aller Gläubigen verletzt, in konsequenter Weise den Ansprüchen dieser Gemeinschaft entsprechend zu leben. Im konkreten Fall der Zulassung der geschiedenen und wiederverheirateten Gläubigen zur hl. Kommunion betrifft das Ärgernis - verstanden als ein Handeln, das die andern zum Schlechten bewegt - zugleich das Sakrament der Eucharistie und die Unauflöslichkeit der Ehe. Ein solches Ärgernis besteht auch dann, wenn ein derartiges Verhalten leider keine Verwunderung mehr hervorruft; ja, gerade angesichts der Verformung der Gewissen wird ein geduldiges und zugleich entschiedenes Handeln der Seelsorger umso notwendiger, zum Schutz der Heiligkeit der Sakramente, zur Verteidigung der christlichen Moral und zur richtigen Unterweisung der Gläubigen.«
 
Sehr erhellend bei der Frage nach den "Einzelfällen" ist aber m.E. vor allem etwas, was Papst Benedikt XVI. 2012 zur Eröffnung des Gerichtsjahres der Römischen Rota sagte (hier; sehr lesenswert!) und worin sehr präzise aufgedeckt wird, was die Folgen einer solchen Überbetonung der "individuellen Situation" sind:
»[...] Dies hat zu einer Kreativität im rechtlichen Bereich geführt, bei der die einzelne Situation zum entscheidenden Faktor bei der Feststellung der wahren Bedeutung der Rechtsvorschrift im konkreten Fall wird. Barmherzigkeit, Gerechtigkeit, "oikonomia" – sehr geschätzt in der östlichen Tradition – sind einige der Begriffe, auf die man bei dieser Auslegungstätigkeit zurückgreift. Es muß sofort gesagt werden, daß dieser Ansatz den Positivismus, den er anklagt, nicht überwindet, sondern sich darauf beschränkt, ihn durch einen anderen zu ersetzen, in dem die menschliche Auslegungstätigkeit sich zum Protagonisten aufschwingt bei der Bestimmung dessen, was rechtlich ist. Es fehlt das Bewußtsein für ein objektives Recht, nach dem gesucht werden muß, denn dieses bleibt Spielball von Überlegungen, die den Anspruch erheben, theologisch oder pastoral zu sein, am Ende jedoch der Gefahr der Willkür ausgesetzt sind. Auf diese Weise wird die Rechtshermeneutik ausgehöhlt: Im Grunde besteht kein Interesse daran, die Gesetzesweisung zu verstehen, da sie jeder Lösung dynamisch angepaßt werden kann, auch wenn diese dem Buchstaben des Gesetzes widerspricht.«

Dazu ist eigentlich nicht viel zu sagen... Wenn die Einzelfälle darüber bestimmen, was erlaubt ist, dann wird das ganze Gesetz ausgehöhlt. Die Antwort des Papstes ist hier ebenso klar wie einleuchtend: Es geht um das "höhere Gesetz", das alleine jedem "Einzelfall" gerecht werden kann.
»Es gibt einen anderen Weg, auf dem das angemessene Verständnis des kirchlichen Gesetzes den Weg öffnet für eine Auslegungstätigkeit, die in die Suche nach der Wahrheit über Recht und Gerechtigkeit in der Kirche eingebunden ist. Wie ich vor dem Bundestag meines Landes im Berliner Reichstagsgebäude erläutert habe, ist das wahre Recht untrennbar von der Gerechtigkeit. Dieses Prinzip gilt natürlich auch für das kirchliche Gesetz, in dem Sinne, daß es nicht in ein rein menschliches Normensystem eingeschlossen werden kann, sondern mit der rechten Ordnung der Kirche verbunden sein muß, in der ein höheres Gesetz gilt. Unter diesem Gesichtspunkt verliert das positive menschliche Recht die Vorrangstellung, die man ihm zuerkennen möchte, da das Recht nicht mehr einfach mit ihm gleichgesetzt wird; das menschliche Gesetz erhält dadurch jedoch Wertschätzung als Ausdruck der Gerechtigkeit, zunächst einmal für das, was es zum göttlichen Gesetz erklärt, aber auch für das, was es als rechtmäßigen Beschluß des menschlichen Rechts einführt.
Auf diese Weise wird eine Rechtshermeneutik ermöglicht, die wirklich rechtlich ist, in dem Sinne, daß man in Übereinstimmung mit der wirklichen Bedeutung des Gesetzes die entscheidende Frage stellen kann nach dem, was in jedem einzelnen Fall rechtmäßig ist. In diesem Zusammenhang sollte Folgendes angemerkt werden: Um die wirkliche Bedeutung des Gesetzes zu erfassen, muß man stets auf die Wirklichkeit blicken, die geregelt wird, und zwar nicht nur dann, wenn das Gesetz vorwiegend das göttliche Recht zum Ausdruck bringt, sondern auch dann, wenn es in konstitutiver Form menschliche Regelungen einführt. Diese müssen nämlich auch im Licht der Wirklichkeit ausgelegt werden, für die die Regelungen gelten und die stets einen Kern des Naturrechts und positiven göttlichen Rechts enthält, mit dem jede Norm im Einklang stehen muß, um vernünftig und wirklich rechtlich zu sein. Aus einer solchen realistischen Perspektive heraus erhält das – zuweilen sehr schwierige – Bemühen um Auslegung einen Sinn und ein Ziel.«

Es bleibt bei dem, was ich schon zuvor in Teil 9 und 10 dieser Serie schrieb (hier und v.a. hier):
»"[Kasper] spricht von einer kleinen Zahl, für die eine eventuell neue Lösung in Frage käme. Was wird die riesige Anzahl der anderen Geschiedenen, was werden die kritischen bis feindlichen Medien angesichts dieser "Privilegierten" sagen? [...]"
Wie bei jeder "Ausnahmeregelung", wird auch hier sehr schnell der Druck von außen (und innen) so groß sein, dass man ausweitet und verallgemeinert, bis alle zufrieden sind. (...) Die Ausnahmen werden nicht vermittelt werden können, weil sie von der Masse ganz einfach nicht rezipiert werden wollen! Und weil diese Vermittlung ja auch tatsächlich nicht einfach wäre. (...) Man wird sich einfach, schon aus Trotz!, diskriminiert fühlen. Basta! Da kann man noch so viel die inzwischen abgedroschene Vokabel "Barmherzigkeit" im Munde führen, man wird es als Diskiminierung auffassen und "wahre Barmherzeigkeit (für alle!)" fordern.
Man wird sich Kaspers eigener Argumentstionsweise bedienen und sagen, eine "Weiterentwicklung" von bereits Erreichtem sei "möglich"; man wird seinen Vorschlag als Türöffner begreifen... Norbert und Renate Martin haben das sehr gut erfasst, wenn sie sagen, es ginge darum, "die Tür wenigstens einen Spalt weit [zu] öffnen und ein Signal der Hoffnung [zu] geben"... ja, und andere werden kommen und diese Tür, von der auch Kasper spricht, ganz aufstemmen! Der Lärm wird unerträglich sein, bis das geschieht.
Die Beteuerung, auch noch so eng umgrenzte Ausnahmen zu ermöglichen, wird einen Dammbruch nicht verhindern. Der mag schrittweise erfolgen, aber er ist unvermeidlich. Es wird umgehend einen öffentlichen Aufschrei geben und jeder, der nicht zu den "Wenigen" zählt, wird sich eine Kamera und ein Mikrophon suchen, das ZdK wird großflächige Plakate ausrollen und alle werden im Chor ein Ende dieser unverständlichen, menschenfeindlichen Diskriminierung fordern.«

»Wobei ich mich eh frage, wie man denen, die nicht zu den wenigen "Privilegierten" gehören, das dann zu erklären gedenkt... "Ihr seid leider nicht fromm genug." oder "Ihr engagiert euch leider nicht genug." oder, um mal veralteten Jugend-Jargon zu bemühen, "Das ist halt pP [persönliches Pech]." Wo, bitte, soll bei solchem Gebaren Barmherzeigkeit sichtbar werden? Darf bzw. kann man Barmherzeigkeit überhaupt derart selektiv üben? Ist es barmherzig, die Barmherzigkeit anhand eines Eignungskatalogs zu verwalten?«

Montag, 13. Oktober 2014

Aufreger: Lösungen in Sicht?

katholisch.de titelt (hier, siehe Bild) "Familiensynode erwägt neue Lösungen" und schreibt darunter: "Die Bischofssynode im Vatikan sieht Möglichkeiten einer Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten."
Der große Artikel (hier) ist etwas ausgeglichener, aber ein gewisses G'schmäckle bleibt.

Bevor jetzt gleich das Heulen und Zähneknirschen losgeht: Es gibt keinen Grund zur Sorge. Keep cool.
Worum es geht ist die "Relatio post disceptationem" (zu Deutsch: "Bericht nach der Diskussion"), die unter der Leitung des Generalrelators der Synode, Kardinal Péter Erdő, erarbeitet wurde. Und hier könnte ich eigenrtlich schon aufhören zu schreiben, denn auch wenn diese Relatio jetzt sicherlich von vielen gepusht wird um weiter idiotische Hoffnungen zu schüren, so ist sie doch den Atem nicht wert. Wie Kardinal Tagle in der heutigen Pressekonferenz (hier anzusehen) erklärte (etwa bei Minute 6): Die Relatio 
»darf nicht als ein endgültiges Dokument der Synode betrachtet werden. Sie ist sehr provisorisch in dem Sinne, dass sie uns sagt: Bis hierhin sind wir gekommen [d.i. in den Beratungen] und die Synodenteilnehmer sind angefragt zu schauen: was muss vertieft werden, was muss geklärt werden, welche anderen Themen müssen noch vorgebracht werden, die bisher nicht vorgebracht wurden. [Scherzend:] Das Drama geht also weiter.«

Die Relatio ist nur eine Zusammenfassung dessen, was bisher an der Synode diskutiert wurde, sie spiegelt nur wider was bisher war. Und sie dient als Basis für die kommenden Diskussionen. Dass bei den bisherigen Diskussionen auch dieses heikle Thema vorkam, ist wenig überraschend. 
Der Passus um den es geht, ist die Nr. 47, dieser Relatio. Der Kontext ist dabei wichtig, denn das Thema wird ganz systematisch angegangen. In Abschnitt 45 werden die zivilrechtlich Geschiedenen behandelt, die keine zweite Zivilehe eingegangen haben. Diese sollen an den Sakramenten teilnehmen und müssen pastoral begleitet werden. In Abschnitt 46 wird für die Geschiedenen, die eine neue Zivilehe eingegangen sind, ebenfalls eine umfassende pastorale Begleitung erwähnt. Erst in Abschnitt 47 kommt die Realtio auf die Frage des Sakramentenempfangs für diese Letztgenannten zu sprechen. In Abschnitt 48 wird sodann die Frage nach der geistlichen Kommunion gestellt und es wird mit Nachdruck angeregt, dass eine vertiefte theologische Reflektion erforderlich ist über den Zusammenhang der Sakramente der Ehe und der Eucharistie und ihren Bezug zum "Sakrament", das die Kirche ist (das wird z.B. von Kardinal de Paolis in dem inzwischen auf Deutsch verfügbaren "Buch der fünf Kardinäle" sehr gut behandelt: klick). Auch eine Gewissensbildung bei den Betroffenen wird erwähnt.
Im Abschnitt 47 heißt es (eigene Übersetzung ad hoc und ohne Gewähr, das italienische Original ist hier zu finden):
»In Bezug auf die Möglichkeit des Zugangs zu den Sakramenten der Buße und der Eucharistie haben einige [Synodenteilnehmer] zu Gunsten der gegenwärtigen Disziplin, kraft ihrer theologischen Grundlage, argumentiert, andere [Synodenteilnehmer] haben sich für eine größere Offenheit unter genau definierten Bedingungen ausgesprochen, wo es sich um Situationen handelt, die nicht gelöst werden können ohne neue Ungerechtigkeiten und Leiden zu verursachen. Für einige [Synodenteilnehmer] würde der mögliche Zugang zu den Sakramenten einen vorangestellten Weg der Buße notwendig machen - unter der Verantwortung des Diözesanbischofs - mit einem klaren Bekenntnis zu Gunsten der Kinder. Es würde sich hierbei nicht um eine allgemeine Möglichkeit handeln, sondern um das Ergebnis einer Unterscheidung die von Fall zu Fall vorgenommen wird, nach einem Gesetz der Gradualität, und die eine Unterscheidung gewahrt zwischen einem Zustand der Sünde, einem Zustand der Gnade und mildernden Umständen.«

Was wir vor allem aus diesem Text lernen können ist wohl dies: Nichts Neues.
Das sind halt eben die unterschiedlichen Positionen die es gibt und die seit Monaten bekannt sind und diskutiert werden. Auch auf der Synode... Wer die Pressekonferenzen der letzten Woche verfolgt hat weiß, dass das Thema immer wieder mal vorkam, wie zu erwarten war. Das Thema wird zudem auch nicht über gebühr betont, befasst sich doch nur einer von 58 Abschnitten damit.
Die Schlagzeile von katholisch.de, derzufolge "die Synode" "Möglichkeiten" sieht, ist also irreführend... die Synode sieht gar nichts... "einige Teilnehmer" der Synopde wollen hier "Möglichkeiten" sehen!
Keine Schlagzeile und v.a. keine Aufregung wert.

Das Dokument ist übrigens sehr lesenswert und enthält viele schöne und wichtige Gedanken. Ich freue mich schon auf das Nachsynodale Schreiben im nächsten oder übernächsten Jahr!

Weitermachen!