Bitte die Einführung (hier) beachten!
Der
Vorschlag einiger Synodenteilnehmer, das Prinzip der "Elemente der
Wahrheit" aus dem Kontext der Ökumene (Vaticanum II) auf die moralischen Normen des
göttlichen Gesetzes zu übertragen, ist zumindest fragwürdig. Zunächst die Texte.
Gaudium et Spes 8 (hier):
»Das schließt nicht aus, daß außerhalb ihres Gefüges vielfältige
Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi
eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen.«
Relatio post disceptationem, 18 und 20 (hier):
»[...]
Einige [Synodenteilnehmer] fragen, ob die sakramentale Fülle der Ehe die
Möglichkeit eröffnet, positive Elemente auch in den unvollkommenen
Formen [forme imperfette] außerhalb der ehelischen Realität anzuerkennen, die in jedem Fall auf diese hingeordnet [ordinate] sind.
[...]
Im
Bewusstsein der Notwendigkeit einer geistlichen Unterscheidung im Blick
auf vorehelisches Zusammenleben, auf Zivielehe und Ehescheidung sowie
auf wiederverheiratete Personen, ist es die Aufgabe der Kirche, jene
Samenkörner des Wortes anzuerkennen, die jenseits der sichtbaren
sakramemntalen Grenzen gelangt sind. Den Blick Christi nachahmend,
der alle Menschen erleuchtet, wendet sich die Kirche respektvoll jenen
zu, die an ihrem Leben in unvollständiger und unvollkommener Weise [in modo incompiuto e imperfetto] teilnehmen, die positiven
Werte schätzend [apprezzare], die sie enthalten, statt ihrer Begrenzungen und
Defizite.«
[Jetzt ist mir der Churer Generalvikar Martin Grichting mit seinem lesenswerten Kommentar zuvorgekommen (hier). Lesen! Die entscheidenden Texte aus Veritatis Splendor über die absolute - und eben nicht "graduelle" - Gültigkeit der Gebote sind am Ende dieses Beitrags noch in größerer Ausführlichkeit widergegeben, als dies in jenem Kommentar geschehen ist.]
Überraschend
ist das Auftauchen dieser Überlegung zur Gradualität vor allem darum,
weil in dem für die Vorbereitung dieser Synode maßgeblichen Dokument,
Familiaris Consortio (das hoffentlich jeder Teilnehmer zuvor eingehend
studiert hat; hier
nachzulesen), genau dieser Punkt bereits behandelt wird und genau das
was nun von manch einem Synodenteilnehmer vorgeschlagen zu werden
scheint, verworfen wurde. Das Thema ist also nicht neu. Ich habe selbst
lange damit gehadert, bevor ich die Lehre der Kirche dazu akzeptieren
konnte.
In
Familiaris Consortio heißt es (der Kontext ist die Debatte um Humanae
Vitae, es trifft aber ebenso auf die Frage "eheähnlicher Lebensformen"
zu):
»Es ist stets von großer Bedeutung, einen richtigen Begriff von der
sittlichen Ordnung, von ihren Werten und Normen zu haben. Diese Bedeutung
wächst, je zahlreicher und größer die Schwierigkeiten werden, sie zu beachten.
[...]
Doch ist der Mensch, der berufen ist, dem weisen und liebenden Plan Gottes in
freier Verantwortung mit seinem Leben zu entsprechen, ein geschichtliches Wesen,
das sich Tag für Tag durch seine zahlreichen freien Entscheidungen selbst formt;
deswegen kennt, liebt und vollbringt er das sittlich Gute auch in einem
stufenweisen Wachsen.
Auch die Eheleute sind im Bereich ihres sittlichen Lebens auf einen solchen
Weg gerufen, getragen vom aufrichtig suchenden Verlangen, die Werte, die das
göttliche Gesetz schützt und fördert, immer besser zu erkennen, sowie vom
ehrlichen und bereiten Willen, diese in ihren konkreten Entscheidungen zu
verwirklichen.«
Es
ist eine Binsenweisheit, dass niemand als moralisch einwandfrei geboren
wird oder überhaupt jemals fehlerlos zu werden vermag. Die Frage ist
nicht, ob die Kirche sich den Niederungen und dem Dreck des Daseins
zuwenden sollte um zu helfen - das tut sie von je her! -, sondern die
Frage ist, wie das "Dreckigsein" zu bewerten ist. Natürlich weiß die
Kirche um die Notwendigkeit eines Wachstums im sittlichen Leben, aber
sie kann nicht vom Gesetz Abstriche machen! So fährt denn Johannes Paul
II. unmittelbar fort:
»Jedoch können sie das Gesetz nicht als ein reines Ideal
auffassen, das es in Zukunft einmal zu erreichen gelte, sondern sie müssen es
betrachten als ein Gebot Christi, die Schwierigkeiten mit aller Kraft zu
überwinden. "Daher kann das sogenannte 'Gesetz der Gradualität' oder des
stufenweisen Weges nicht mit einer 'Gradualität des Gesetzes' selbst
gleichgesetzt werden, als ob es verschiedene Grade und Arten von Gebot im
göttlichen Gesetz gäbe, je nach Menschen und Situationen verschieden. Alle
Eheleute sind nach dem göttlichen Plan in der Ehe zur Heiligkeit berufen, und
diese hehre Berufung verwirklicht sich in dem Maße, wie die menschliche Person
fähig ist, auf das göttliche Gebot ruhigen Sinnes im Vertrauen auf die Gnade
Gottes und auf den eigenen Willen zu antworten" (Johannes Paul II., Homilie
zum Abschluß der VI. Bischofssynode am 25.10.1980).«
Das
Problem mit der aktuellen Debatte ist, dass, zumindest so wie es in der
Relatio steht (s.o.), die sittliche Forderung des Gebotes Christi
unberücksichtigt bleibt. Es entsteht der Eindruck, die "niedrigen
Stufen" jenes Weges würden als Gegebenheiten verstanden, die in ihrem
Sosein belassen und als "legitime Form" anerkannt und sogar
"wertgeschätzt" (ital. apprezzare!) werden können, weil sie ja dem
Gesetz "zu einem gewissen Grade" entsprechen. Johannes Paul II. weist dies wehement zurück.
Was
in Nr. 20 der Relatio steht, klingt verführerisch: Sich denen
zuzuwenden, die "in unvollkommener Weise teilnehmen" am Leben der
Kirche, klingt zunächstmal gut. Es klingt aber gleich ganz anders, wenn
man bedenkt, dass es, abgesehen von der Jungfrau Maria, nie einen
Menschen innerhalb der Kirche gab, der "in vollkommener Weise" an ihrem
Leben teilhatte. Wir alle sind Sünder! Wo immer wir nur unvollkommen an
deisem Leben der Kirche teilhaben, reicht eine Wertschätzung (ital.
apprezzamento!) aber sicherlich nicht aus, sondern wir
brauchen v.a. den Ruf zu Bekehrung und einen Ansporn zur "Vollkommenheit" zu
streben: "Ihr nun sollt vollkommen sein, wie euer himmlischer Vater vollkommen ist." (Mt 5,48)
Die
allgegenwärtigen "unvollkommenen Formen" menschlichen Zusammenlebens
sind eine Realität - auch unter Getauften. Niemand bestreitet das. Aber
die Konstatierung einer "Hinordnung" dieser "unvollkommenen
Formen" auf die "Fülle der Ehe" - analog zu der Weise, wie die
unterschiedlichen religiösen Gemeinschaften in ihrer je eigenen Weise
auf die eine Kirche Christi hingeordnet sind (und zwar unabhängig davon,
ob die Angehörigen dieser Gemeinschaften dies bewusst wollen!) -,
reicht nicht aus zur Verkündigung des göttlichen Gebots! Es muss vielmehr deutlich werden, dass der Mensch in seinem konkreten Handeln stets zu jener "Fülle" aktiv streben muss:
»Das handelnde Subjekt
eignet sich persönlich die im Gesetz enthaltene Wahrheit an: Durch die
Handlungen und die entsprechenden Tugenden macht es sich diese Wahrheit seines
Seins zu eigen.« (VS 52)
Bei der Lektüre dieser Abschnitte der Relatio hat man das Gefühl, hier ginge es gar nicht um Menschen
(moralische Wesen!), denen etwas verkündet wird, sondern nur um soziale
Konstrukte, deren "Status" evaluiert werden soll... Es fehlt etwas.
Das
"Positive" zu würdigen, und mit keinem Wort auf die Gefahren
hinzuweisen, klingt frappierend nach dem Versuch, das Wort "Sünde" aus
dem christlichen Vokabular zu streichen (Kardinal Kasper freut sich
nen Wolf). Ich werd mich bedanken, wenn mein Fahrradhändler mir
unentwegt die tolle Gangschaltung des Gebrauchtrades anpreist, und dabei
unerwähnt lässt, dass die Bremsen nicht funktionieren!
Ist "Unvollkommenheit" ein Substitut für "Sünde"? ... "O mein Jesus, verzeih' uns unsere Unvollkommenheiten..."?
Es mutet schon ziemlich kurios an, wenn man diese Rede von der Hinordnung des "Unvollkommenen"
(gemeint ist das, was klassischerweise - und gut biblisch - unter
"Unzucht" und "Ehebruch" fällt!) betrachtet. Bei Johannes Paul II.
taucht solch eine Hinordnung ebenfalls auf:
»Nun
bezeugt die Vernunft, daß es Objekte menschlicher Handlungen gibt, die
sich "nicht auf Gott hinordnen" lassen, weil sie in radikalem
Widerspruch zum Gut
der nach seinem Bild geschaffenen Person stehen.« (VS 80)
Man
kann hier durchaus den Eindruck gewinnen, dass von Papst Johannes Paul
II. eine Handlungsweise als "nicht auf Gott hingeordnet" bewertet wird,
während die gleiche Handlungsweise von manchem Synodenvater als
"auf die Fülle der Ehe hingeordnet" betrachtet wird. Ist nun diese
Handlungsweise zugleich gut und böse, zugleich wahr und falsch? (Vgl. dazu Nr. 14 dieser Serie hier.) Oder ist sie zum Teil gut und zum Teil böse?
Das
ist das Mantra der Moraltheologen: es gibt keine "bösen" oder "guten"
Handlungen... es ist alles relativ und je nach den ersichtlichen Folgen
zu bewerten. Das ist genau der Konsequentialismus/Proportionalismus, zu dessen Abwehr durch das kirchliche Lehramt Veritatis Splendor geschrieben wurde!
Johannes Paul II. hat die Frage jedenfalls apodiktisch beantwortet:
»Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung semper et
pro semper verbieten, ohne Ausnahme, weil die Wahl der entsprechenden
Verhaltensweise in keinem Fall mit dem Gutsein des Willens der handelnden
Person, mit ihrer Berufung zum Leben mit Gott und zur Gemeinschaft mit dem
Nächsten vereinbar ist. Es ist jedem und allezeit verboten, Gebote zu
übertreten, die es allen und um jeden Preis zur Pflicht machen, in niemandem
und vor allem nicht in sich selbst die persönliche und allen gemeinsame Würde
zu verletzen.« (VS 52)
»Die Handlungen aber, die sich
aufgrund ihres Objektes nicht auf Gott "hinordnen" lassen und "der menschlichen
Person unwürdig" sind, stehen diesem Gut immer und in jedem Fall entgegen.« (VS 82)
Zusammenfassend:
1) Das Gesetz der Gradualität
besagt, dass jeder sich nach seinen Kräften und Fähigkeiten bemühen
muss, so weit zur "Fülle" vorzudringen, wie er kann und sich nicht mit
dem Faktischen abzufinden. Das ist gut katholisch und unterscheidet uns
von den Katherern, Gnostikern, Novatianern und sonstigen Häretikern.
Leider wurde dieses Gesetz der Gradualität, zusammen mit dem Rest der
katholischen Morallehre, seit Jahrzehnten verschwiegen... weswegen nicht
wenige der Kirche bis heute einen Katharismus zu Unrecht vorwerfen.
2) Die Gradualität des Gesetzes
schafft hingegen Abstufungen in dem, was anzustreben ist, gibt sich
sozusagen bei dem, was verkündet wird, mit einem "Weniger" zufrieden.
Das ist der Relativismus des gesellschaftlichen Mainstreams.
Was
die Relatio anbietet, erweckt stark den Verdacht, solch eine
Gradualität des Gesetzes zu befürworten. Es ist natürlich sehr
vorsichtig formuliert, aber in der Tendenz würde sich die Kirche
(zumindest in der Wahrnehmung) unweigerlich mit der Welt gemein machen.
3) Was immer bei unvollkommenen sündhaften Lebensformen an Gutem zu finden ist (niemand bestreitet, dass es das gibt!), besteht dort nicht wegen der Unvollkommenheit Sündhaftigkeit dieser Lebensformen, sondern trotz ihrer. Das Gute ist nicht Teil oder "Element" der sündhaften Lebensformen. Ein Gut, das trotz der Sünde besteht, legitimiert nicht die Sünde und macht sie nicht "besser", sondern ist vielmehr wegen dieser Sünde ständig in Gefahr.
4) Das Benennen der Sünde und der Ruf zur Bekehrung dürfen nicht ausbleiben:
»Zu
dieser Zeit kamen einige Leute zu Jesus und berichteten ihm von den
Galiläern, die Pilatus beim Opfern umbringen ließ, sodass sich ihr Blut
mit dem ihrer Opfertiere vermischte. Da
sagte er zu ihnen: Meint ihr, dass nur diese Galiläer Sünder waren,
weil das mit ihnen geschehen ist, alle anderen Galiläer aber nicht? Nein, im Gegenteil: Ihr alle werdet genauso umkommen, wenn ihr euch nicht bekehrt. Oder
jene achtzehn Menschen, die beim Einsturz des Turms von Schiloach
erschlagen wurden - meint ihr, dass nur sie Schuld auf sich geladen
hatten, alle anderen Einwohner von Jerusalem aber nicht? Nein, im Gegenteil: Ihr alle werdet genauso umkommen, wenn ihr euch nicht bekehrt.« (Lk 13,1-5)
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Veritatis Splendor:
»52. Es ist immer und für alle recht und gut, Gott zu dienen, ihm die gebührende
Verehrung zu erweisen und die Eltern zu ehren, wie es sich ziemt. Solche positive
Gebote, die anordnen, manche Handlungen zu vollbringen und bestimmte
Verhaltensweisen zu üben, verpflichten allgemein; sie sind
"unveränderlich"; (vgl. Vat. II. GS 10) sie vereinigen in demselben
gemeinsamen Gut alle Menschen aller
Zeitalter der Geschichte, die für "dieselbe Berufung und dieselbe
göttliche
Bestimmung" (Vat. II. GS 29) geschaffen sind. Diese universalen und
bleibenden
Gesetze entsprechen Erkenntnissen der praktischen Vernunft und werden
durch das
Gewissensurteil auf die einzelnen Handlungen angewandt.
Das handelnde Subjekt
eignet sich persönlich die im Gesetz enthaltene Wahrheit an: Durch die
Handlungen und die entsprechenden Tugenden macht es sich diese Wahrheit seines
Seins zu eigen. Die negativen Gebote des Naturgesetzes sind allgemein
gültig: sie verpflichten alle und jeden einzelnen allezeit und unter allen Umständen.
Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung semper et
pro semper verbieten, ohne Ausnahme, weil die Wahl der entsprechenden
Verhaltensweise in keinem Fall mit dem Gutsein des Willens der handelnden
Person, mit ihrer Berufung zum Leben mit Gott und zur Gemeinschaft mit dem
Nächsten vereinbar ist. Es ist jedem und allezeit verboten, Gebote zu
übertreten, die es allen und um jeden Preis zur Pflicht machen, in niemandem
und vor allem nicht in sich selbst die persönliche und allen gemeinsame Würde
zu verletzen.
Auch wenn nur
die negativen Gebote immer und unter allen Umständen verpflichten, heißt das
andererseits nicht, daß im sittlichen Leben die Verbote wichtiger wären als das
Bemühen, das von den positiven Geboten aufgezeigte Gute zu tun. Der Grund ist
vielmehr folgender: Das Gebot der Gottes- und der Nächstenliebe hat in seiner
Dynamik keine obere Grenze, wohl aber hat es eine untere Grenze: unterschreitet
man diese, verletzt man das Gebot. Zudem hängt das, was man in einer bestimmten
Situation tun soll, von den Umständen ab, die sich nicht alle von vornherein
schon voraussehen lassen; umgekehrt aber gibt es Verhaltensweisen, die niemals,
in keiner Situation, eine angemessene - das heißt, der Würde der Person
entsprechende - Lösung sein können. Schließlich ist es immer möglich, daß der
Mensch infolge von Zwang oder anderen Umständen daran gehindert wird, bestimmte
gute Handlungen zu Ende zu führen; niemals jedoch kann er an der Unterlassung
bestimmter Handlungen gehindert werden, vor allem wenn er bereit ist, lieber zu
sterben als Böses zu tun.
Die Kirche hat
immer gelehrt, daß Verhaltensweisen, die von den im Alten und im Neuen
Testament in negativer Form formulierten sittlichen Geboten untersagt werden,
nie gewählt werden dürfen. Wie wir gesehen haben, bestätigt Jesus selber die
Unumgänglichkeit dieser Verbote: "Wenn du das Leben erlangen willst, halte die
Gebote! ... Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst
nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen" (Mt 19, 17-18).«
»80. Nun
bezeugt die Vernunft, daß es Objekte menschlicher Handlungen gibt, die
sich "nicht auf Gott hinordnen" lassen, weil sie in radikalem
Widerspruch zum Gut
der nach seinem Bild geschaffenen Person stehen. Es sind dies die Handlungen,
die in der moralischen Überlieferung der Kirche "in sich schlecht" (intrinsece
malum), genannt wurden: Sie sind immer und an und für sich schon schlecht,
d.h. allein schon aufgrund ihres Objektes, unabhängig von den weiteren
Absichten des Handelnden und den Umständen. Darum lehrt die Kirche - ohne im
geringsten den Einfluß zu leugnen, den die Umstände und vor allem die Absichten
auf die Sittlichkeit haben -, daß "es Handlungen gibt, die durch sich selbst
und in sich, unabhängig von den Umständen, wegen ihres Objekts immer
schwerwiegend unerlaubt sind".(RP 17 [*]) Das Zweite Vatikanische
Konzil
bietet im Zusammenhang mit der Achtung, die der menschlichen Person
gebührt,
eine ausführliche Erläuterung solcher Handlungsweisen anhand von
Beispielen: "Was zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art von
Mord, Völkermord,
Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord; was immer
die Unantastbarkeit
der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung, körperliche oder
seelische
Folter und der Versuch, psychischen Zwang auszuüben; was immer die
menschliche
Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche
Verhaftung,
Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit
Jugendlichen, sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der
Arbeiter
als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person
behandelt wird: all diese und andere ähnliche Taten sind an sich schon
eine
Schande; sie sind eine Zersetzung der menschlichen Kultur, entwürdigen
weit
mehr jene, die das Unrecht tun, als jene, die es erleiden. Zugleich sind
sie in
höchstem Maße ein Widerspruch gegen die Ehre des Schöpfers". (Vat. II. GS 24)
Über die in
sich sittlich schlechten Handlungen und im Blick auf kontrazeptive Praktiken,
mittels derer vorsätzlich unfruchtbar gemacht wird, lehrt Papst Paul VI.: "Wenn
es auch in der Tat zuweilen erlaubt ist, ein sittliches Übel hinzunehmen, in
der Absicht, damit ein größeres Übel zu verhindern oder ein höheres sittliches
Gut zu fördern, ist es doch nicht erlaubt, nicht einmal aus sehr
schwerwiegenden Gründen, das sittlich Schlechte zu tun, damit daraus das Gute
hervorgehe (vgl. Röm 3, 8), d.h. etwas zum Gegenstand eines positiven
Willensaktes zu machen, was an sich Unordnung besagt und daher der menschlichen
Person unwürdig ist, auch wenn es in der Absicht geschieht, Güter der Person,
der Familie oder der Gesellschaft zu schützen oder zu fördern". (HV 14)
81. Wenn die Kirche das Bestehen "in sich schlechter" Handlungen lehrt, greift sie
die Lehre der Heiligen Schrift auf. Der Apostel stellt kategorisch fest: "Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch
Lustknaben, noch Knabenschänder, noch Diebe, noch Habgierige, keine Trinker,
keine Lästerer, keine Räuber werden das Reich Gottes erben" (1 Kor 6,
9-10).
Wenn die Akte
in sich schlecht sind, können eine gute Absicht oder besondere Umstände ihre
Schlechtigkeit zwar abschwächen, aber nicht aufheben: Sie sind "irreparabel"
schlechte Handlungen, die an und für sich und in sich nicht auf Gott und auf
das Gut der menschlichen Person hinzuordnen sind: "Wer würde es im Hinblick auf
die Handlungen, die durch sich selbst Sünden sind (cum iam opera ipsa
peccata sunt) - schreibt der hl. Augustinus -, wie Diebstahl, Unzucht,
Gotteslästerung, zu behaupten wagen, sie wären, wenn sie aus guten Motiven (causis
bonis) vollbracht würden, nicht mehr Sünden oder, eine noch absurdere
Schlußfolgerung, sie wären gerechtfertigte Sünden?". (Vat. II. DH 7)
Darum können
die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt
sittenlosen Akt in einen "subjektiv" sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln.
82. Im übrigen ist die Absicht dann gut, wenn sie auf das wahre Gut der Person im
Blick auf ihr letztes Ziel gerichtet ist. Die Handlungen aber, die sich
aufgrund ihres Objektes nicht auf Gott "hinordnen" lassen und "der menschlichen
Person unwürdig" sind, stehen diesem Gut immer und in jedem Fall entgegen. In
diesem Sinne bedeutet die Beachtung der Normen, die solche Handlungen verbieten
und semper et pro semper, das heißt ausnahmslos, verpflichten, nicht nur
keine Beschränkung für die gute Absicht, sondern sie ist geradezu der
fundamentale Ausdruck guter Absicht.
Die Lehre vom
Objekt als Quelle der Sittlichkeit ist authentische Ausdrucksform der
biblischen Moral des Bundes und der Gebote, der Liebe und der Tugenden. Die
sittliche Qualität menschlichen Handelns hängt von dieser Treue zu den Geboten
ab, die Ausdruck von Gehorsam und Liebe ist. Und deshalb - wir wiederholen es
noch einmal - muß die Meinung als irrig zurückgewiesen werden, es sei
unmöglich, die bewußte Wahl einiger Verhaltensweisen bzw. konkreter Handlungen
ihrer Spezies nach als sittlich schlecht zu bewerten, ohne die Absicht,
aufgrund welcher diese Wahl vollzogen wurde, oder ohne die Gesamtheit der
vorhersehbaren Folgen jener Handlung für alle betroffenen Personen zu
berücksichtigen. Ohne diese Vernunftbestimmtheit der sittlichen Qualität
menschlichen Handelns wäre es unmöglich, eine "objektive sittliche Ordnung" (Vat. II. DH 7) anzunehmen und irgendeine von inhaltlichen Gesichtspunkten
bestimmte Norm festzulegen, die ausnahmslos verpflichtet; und das zum Schaden
der Brüderlichkeit unter den Menschen und der Wahrheit über das Gute und ebenso
zum Nachteil der kirchlichen Gemeinschaft.«
[*] Dazu findet sich in den Endnoten von VS noch dieser Ausschnitt aus einer Ansprache von Paul VI. aus dem Jahre 1967:
»Man muss vermeiden, die Gläubigen zu verleiten, anders darüber zu denken, so als wären nach dem Konzil heute einige Verhaltensweisen erlaubt, die die Kirche früher für in sich schlecht erklärt hatte.
Wer sieht nicht, dass daraus ein bedauerlicher sittlicher Relativismus
entstehenwürde, der leicht das ganze Erbe der Lehre der Kirche in Frage
stellen könnte?«