Dienstag, 29. September 2020

In memoriam Joseph Schumacher

"Erst die Liebe öffnet die Augen für die Wahrheit." 

Ich beneidete ihn nie darum, aber bewunderte ihn stets dafür, dass er unablässig allen Schund und alles Übel, das in der Kirche (und außerhalb) gegen diese Kirche wuchert, klar wahrgenommen und konsequent im christlichen Geist und an der Wahrheit gemessen hat...

An diesem Altar (Marienkapelle in der Pfarrkirche St. Martin in der freiburger Innenstadt) hat Prof. Schumacher über viele Jahre, wenn nicht Jahrzehte, täglich die Frühmesse gefeiert. R.I.P.

Sonntag, 27. September 2020

Die Methode von "Gemeinsam am Tisch des Herrn"

Mit dem Dokument „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ (GTH) möchte man – gegen die ausdrückliche Weisung aus Rom – die Interkommunion in das Belieben des Einzelnen (seine „Gewissensentscheidung“) stellen. Im Folgenden möchte ich anhand von zwei kleinen Beispielen (die durchaus repräsentativ sind für die Methode des ganzen Dokuments) illustrieren, wie die „Theologie“ in dem Dokument funktioniert.

 

Erstes Beispiel:

In Punkt 4.6 möchte man sich gerne auf den großen Kirchenlehrer Augustinus berufen für die Idee, dass die evangelische und katholische Gottesdienstpraxis im Grunde nur Ausdruck einer zu respektierenden Vielfalt sei. Sodann wird behauptet: Die von Augustinus „geforderten konstitutiven Elemente, die unbedingt zu beachten seien, sind erstaunlich wenige.“ Man unterlässt es freilich, den Kirchenlehrer zu zitieren oder auch nur auf eine konkrete Textstelle zu verweisen, sondern spricht nur von „einem Brief an den Bischof Januarius“ (immer ein guter Anlass zur Skepsis!).

Also: Worum geht es? Der Kirchenlehrer wurde von Januarius, einem „Sohn im Geiste“, gefragt, ob es denn legitim sei, was dieser in manchen Ortkirchen an religiösen Praktiken beobachtet hat. Darauf sagt Augustinus (ich vermute, auf diesen Satz beziehen sich die Autoren von GTH in ihrer ersten diesbezüglichen Behauptung): „Ein verständiger und ernsthafter Christ hält nun nicht den einen Gebrauch für besser, den anderen für schlechter, sondern er schließt sich dem Brauche der Gemeinde, bei der er sich gerade befindet, an.“

Die Autoren von GTH tun so, als wäre dieser Standpuntk Ausgustins auf die Unterschiede zwischen Katholiken und Protestanten anwendbar. Aber um welche „Bräuche“ geht es hier? Zunächst muss man wissen, dass Augustinus sehr klar unterscheidet zwischen Bräuchen die auf der Offenbarung in der Schrift beruhen, solchen die, auf die Offenbarung gegründet, von den Konzilien festgesetzt und von der ganzen Kirche als verbindlich anerkannt sind, und solchen Bräuchen, die nur lokale Relevanz haben. Die in Frage stehenden Punkte, um die es in diesem Austausch zwischen Januarius und Augustinus geht sind: Die Häufigkeit der Kommunion (täglich oder nur am Sonntag?), örtlich anzutreffende Milderungen des Fastens in der Fastenzeit (regelmäßige Bäder) und der Zeitpunkt der Kommunion an Gründonnerstag (vor oder nach dem Essen?). Um es gleich vorweg zu nehmern: Die in Frage stehenden Punkte gehören allesamt der letzteren Kategorie an: regionale Bräuche, die weder in der Schrift vorgegeben, noch von der Kirche allgemein vorgeschrieben sind.

Nachdem Augustinus an einigen Beispielen dargelegt hat, was für die ganze Kirche gilt (die Feier von Ostern, Himmelfahrt und Pfingsten), schreibt er: „Andere Gebräuche sind verschieden nach Gegend, Land, Ortschaft. So fasten einige am Sabbate, andere nicht. Einige empfangen täglich den Leib und das Blut des Herrn, andere nur an bestimmten Tagen. An einigen Orten unterbleibt das heilige Opfer keinen Tag, an anderen wird es nur am Sabbat und am Sonntag, an anderen wieder nur am Sonntag dargebracht. Diese und ähnliche Gebräuche derart können nach freier Wahl beobachtet werden.“ Und genau hieran schließt sich das zuvor zitierte Plädoyer zum Respekt vor anderen Bräuchen an. Und direkt im Anschluss an selbiges Zitat heißt es: „Denn was offenbar weder gegen den Glauben noch gegen die guten Sitten verstößt, das ist als indifferent zu betrachten und muß beobachtet werden im Anschlusse an jene, bei denen man sich befindet.“

Der Punkt ist: Aus katholischer Sicht verstößt die protestantische Auffassung (und auch die in „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ dargelegte Aufassung) dem Glauben der Kirche und zwar in vielfacher Hinsicht (um nur die wichtigsten Punkte zu nennen: Kirchenverständnis, Amtsverständnis, Opferverständnis…); ebenso verstößt die katholische Auffassung gegen den Glauben der Protestanten. Das ist der Grund, warum wir von einer „getrennten Christenheit“ sprechen und warum es „ökumenische Gespräche“ gibt.

Dass man sich dann noch im selben Abschnitt auf den Libellus ad Leonem X beruft, der die Vielfalt der in der Grabeskirche in Jerusalem um das Jahr 1500 gefeierten Riten rühmt, ist absolut lächerlich: Zu dieser Zeit waren sich alle Christen der verschiedenen west- und ostkirchlichen Traditionen in ihre Verständnis der Eucharistie einig: Es ist das wahre Fleisch und Blut des Erlösers, das geopfert wird. Das trifft übrigens bis heute auf die in der Grabeskirche vertretenen Riten zu, zumal Protestanten, verglichen mit den in der Grabeskirche vertretenen Kirchen, deutlich weniger Interesse an diesen historischen heiligen Stätten haben (ähnlich wie sie auch weniger Interesse an Reliquien haben). Das Dokument gesteht sogar selbst ein, dass der Bezug auf die Liturgie in der Grabeskirche um 1500 für einen Vergleich völlig unbrauchbar ist: Es redet an ganz anderer Stelle von „Elementen der Gestaltung“ von Liturgie, die „beginnend im 16. Jahrhundert[!] und fortdauernd bis heute“ als trennend empfunden werden... Na, wer daran wohl schuld ist? Bestimmt die Katholiken, die sich mit allen Ost- und altorientalischen Kirchen bis heute in ihrem Verständnis von der Eucharistie einig sind!

Man sieht also wie hier historische Befunde behandelt werden: Auf dem Niveau von Klischees und unter Verfälschung des damaligen wie des heutigen Kontextes. Genau so scheint auch das historische Faktum der Kirchenspaltung behandelt zu werden.

 

Zweites Beispiel:

In Punkt 5.6.1 ist zu lesen: „Die liturgischen Feierformen des Abendmahls/der Eucharistie sind in allen Konfessionen in unterschiedlichem Maße regional geprägt“. Der Satz vermittelt den Eindruck, als wolle er nur sagen, dass innerhalb des Protestantismus und innerhalb des Katholizismus jeweils regionale Prägungen der je eigenen Bräuche existieren, was natürlich ein triviales Statement ist. Gegen Ende des Abschnitts tritt jedoch eine recht ausgeklügelte sprachliche Verschiebung ein, die darauf zielt, die Unterschiede zwischen Protestanten und Katholiken, ganz im Sinne des zuvor behandelten irreführenden Bezugs auf Augustinus, geradezu unter diese regionalen Unterschiede zu summieren.

Um dorthin zu gelangen verdreht man faktisch die Prioritäten: Das Wichtigste wird wie das Unwichtigste behandelt. So fängt man in dem Abschnitt damit an, über Kirchenlieder zu sprechen und über zuweilen regional anzutreffenden liturgischen Tanz. Sodann geht es recht ausführlich um Leseordnungen und deren unterschiedliche Verbindlichkeit. Schließlich werden Schuldbekenntnis und Vergebungsbitte in aller Knappheit als „feste Bestandteile“ (mit Variationen) benannt. Und dann, wie als sei es eine nachklappende Nebenbemerkung, wird erwähnt, dass „Analoges“ (also, dass es sich um „feste Bestandteile“ handelt) auch für „das Gedächtnis der Einsetzung des Abendmahls/der Eucharistie durch Jesus Christus“ sowie für bestimmte Gebete (z.B. Sanctus), Glaubensbekenntisse und Segenshandlungen gelte. Daher, so heißt es schließlich, „überwiegt somit der Eindruck, dass wesentliche Bestandteile der Abendmahlsliturgie sowie der Feier der Eucharistie übereinstimmen.“

Mal davon abgesehen, dass Katholiken nur einmal im Jahr „das Gedächtnis der Einsetzung der Eucharistie“ feiern – nämlich an Gründonnerstag; an allen anderen Tagen feiern sie schlicht die Eucharistie, die Formulierung spart also den wesentlichen Sinngehalt der Eucharistie gekonnt aus und reduziert sie auf ein bloßes Gedächtnis –, sei auf die äußerst geschickte Komposition des ganzen Abschnitts aufmerksam gemacht: Den weitaus größten Raum nehmen Kirchenlieder, liturgischer Tanz und Leseordnungen ein, der wesentlichste Teil – die Eucharistie – taucht nur wie in einer Nachbemerkung und innerhalb einer Aufzählung auf. Auf diese Weise erreicht man genau das, was man abschließend feststellt: Es entsteht der Eindruck(!) einer Übereinstimmung im Wesentlichen, während man in Wahrheit das Wesentliche so klein, nebensächlich und nichtssagend wie nur irgend möglich dargestellt hat.

Strategie und Gedankengang des ganzen Dokuments sind in diesem Beispiel gewissermaßen „im Kleinen“ deutlich sichtbar: Es ist ein Taschenspielertrick, der die Perspektive so verdreht und das Wesentliche so kastriert, dass man anhand der kümmerlichen Reste eine Übereinstimmung behaupten kann.

 

Drei abschließende Gedanken dazu:
Das Dokument „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ behauptet Einigkeit im Verständnis des Herrenmahls, verschweigt aber wesentliche Elemente des katholischen Eucharistieglaubens oder bestreitet sie sogar ausdrücklich (z.B. die Notwendigkeit eines geweihten Amtes und die wesensmäßig enge Beziehung zwischen Kirche und Eucharistie). Selbstbewusst verortet sich das Dokument in einer Zeit der „Ernte der Früchte der bisherigen ökumenischen Dialoge“… wenn das aber die Früchte sind, dann ist der Baum, von dem sie kommen, todkrank und muss dringend „umgehauen und ins Feuer geworfen“ werden (vgl. Mt 7,19)… Das mit der Berufung auf das Gewissen des Einzelnen ist darum auch nur eine Farce, denn ein Gewissen, das mit diesem Dokument gebildet ist, ist ein bewusst in die Irre geführtes, zumindest aber ein zutiefst uninformiertes. Das Dokument ist eine bewusste, gut durchdachte Irreführung und ich bin froh, dass man das auch in Rom sehr deutlich sieht. (Es schmälert aber nicht das Selbstbewusstsein der Autoren, immerhin wurde dieses Dokument eines innerdeutschen ökumenischen Arbeitskreises in seiner Buchform zweisprachig deutsch-englisch herausgebracht... man wähnt sich also offenkundig als Vorreiter und Lehrer der weltweiten Christenheit.)

Wenn nun medial behauptet wird, die Rüge aus Rom würde ja nur dieses Dokument treffen und nicht den Plan, beim kommenden Ökumenischen Kirchentag Interkommunion aus Gewissensgründen zu praktizieren, dann ist auch das eine bewusste Irreführung, zumal der Brief deutlich sagt: „Die Lehrunterschiede sind immer noch so gewichtig, dass sie eine wechselseitige Teilnahme am Abendmahl bzw. an der Eucharistie derzeit ausschließen. Das Dokument kann daher auch nicht als Leitfaden für eine individuelle Gewissensentscheidung über eine Hinzutreten zum Abendmahl bzw. zur Eucharistie dienen.“ Es ist sogar noch mehr: Das Dokument legt großen Wert darauf, dass nach einer langen Zeit des theologischen Diskurses nun die Zeit der praktischen Verwirklichung gekommen sei... zu behaupten, der Brief aus Rom würde nur das Dokument treffen, nicht aber die Praxis, ist eigentlich ein Eingeständnis, dass alles vorherige Reden bedeutungslos war. Damit relativieren die Verteidiger des Dokuments dieses selbst bis zur Unkenntlichkeit.

Das vielleicht traurige ist, und darauf geht auch der kritische Brief aus Rom in seinem Anhang ein, dass das Dokument im Vergleich mit anderen ökumenischen Bemühungen, etwa mit den Lutheranern, einen echten Rückschritt bedeutet und es zugleich nur die Wirkung haben kann, dass es die Gräben zwischen der katholischen Kirche und dem orthodoxen Christentum vertieft, denn es gibt den Glauben auf, der für Katholiken und Orthodoxe zentral ist. Also ist damit nicht nur der katholische Glauben faktisch verraten, sondern auch dem Anliegend er Ökumene wird ein Bärendienst erwiesen. Man könnte lachen, wenn es nicht so ernst und schrecklich wäre. 

 

 

Nachtrag: Hier geht's zu Teil 2.

Interkommunion

 Vor 14 Monaten habe ich den folgenden Text hier schon einmal gepostet, aus aktuellem Anlass sei er wieder hervorgeholt.

Zur Einordnung ist es hilfreich zu wissen, dass Georg Bätzing, der aktuelle Vorsitzende der BDK, der so sehr auf die Interkommunion pocht, vor vielen Jahren über das mit zentrale im Text vorkommende Thema, "Die Eucharistie als Opfer der Kirche nach Hans Urs von Balthasar", ein Buch geschrieben hat... offenbar hat er die Erkennntisse von vor 36 Jahren inzwischen vollumfänglich verworfen.


Hier kann ein Wort über das schmerzliche Thema der ersehnten und noch immer nicht möglichen Interkommunion zwischen christlichen Gemeinschaften gesagt werden, die in ihrem Glaubensverständnis nicht eins sind. Die Differenzen ballen sich gerade an der Stelle zusammen, wo das Geheimnis der Eucharistie steht, das nach unserem Verständnis das für die Kirche zentrale, sie im letzten begründende und erhaltende ist.  
Viele Laien werden von dieser Rolle der Eucharistie zwar überzeugt sein, aber ohne die Voraussetzungen und Folgen dieser Überzeugung hinreichend zu bedenken. So kann man ihnen die Meinung nicht verübeln, Interkommunion könne eine Brücke über die verbleibenden Differenzen bilden, ja vielleicht durch ihr Gnadenwirken helfen, sie zum Verschwinden zu bringen. Aber weder kann das Sakrament, wenn es auf beiden Seiten verschieden aufgefaßt wird, Einheit herstellen, noch kann es seine Funktion sein, eine Versöhnung (gleichsam magisch?, ex opere operato?) zu erwirken, die nur durch bewußte Tat der Menschen hergestellt werden kann. «Bevor du zum Altar hinzutrittst, geh hin und versöhne dich mit deinem Bruder» (Mt 5, 23 f).  
Wiederum werden viele sagen: «Aber ich bin ja mit ihm schon versöhnt, ich habe nichts gegen ihn, wir beide haben die gleiche Taufe empfangen und sind der Überzeugung, Christus in der Feier des Abendmahls zu begegnen. Ist das nicht das Wesentliche?» Dann wäre alles übrige, was uns noch trennt, unwesentlich und könnte, als praktisch nicht ins Gewicht fallend, übergangen werden. Aber zeigen nicht die zahlreichen ökumenischen Gespräche gerade über die Eucharistie heute: man hat sich theoretisch schon so stark angenähert, daß die Verwandtschaft die Differenz eindeutig überwiegt. Was hindert dann das Kirchenvolk - angesichts der von allen Seiten betonten Dringlichkeit der Einigung - die praktischen Konsequenzen zu ziehen?

 

Das ernsthafte Streben nach Einigung in den ökumenischen Gesprächen darf in keiner Weise geleugnet werden, ebensowenig der Nutzen ihrer objektiven Klärungen. Die Frage bleibt, ob die in der Eucharistiefrage tragenden Momente, die im 16. Jahrhundert als kirchentrennend empfunden Wurden, heute als so harmlos erscheinen können, daß sie zu Nebensächlichkeiten herabsinken. Dieser Momente sind vor allem drei. [...]
1. Jesu Selbstverteilung - «dies ist das für euch vergossene Blut des Bundes...» - ist eindeutig vorwegnehmender Hinweis und Einschluß seines Kreuzes, wie denn Paulus sagt, daß der Empfänger des Sakraments den Tod Christi verkündigt. Das «am Vorabend vor seinem Leiden» eingesetzte Sakrament ändert nach Ostern seinen Charakter nicht; es vermittelt nicht eine beliebige Begegnung mit einem zeitlosen Jesus; eine solche findet ja im ganzen Glaubensleben des Christen statt, bei jedem Gebet, bei jeder christlichen Begegnung mit einem Mitmenschen. Es geht um den bewußten Empfang dessen, der sich für uns (unsere Sünde tragend) in den Tod unserer Gottverlassenheit gegeben hat, der gemäß der Zersplitterung der Sünder sich endlos in ihre Egoismen hinab zersplittert hat - weit über den Orpheusmythos hinaus -, um das Verlorene zurückzuholen. Wissen wir (hüben und drüben), daß wir diesem in unseren Abgrund Preisgegebenen, vor dem Schmutz unserer Füße knienden Herrn begegnen? Beten wir ihn als solchen an?
2. Die katholische Kirche Wird nie davon abgehen können, daß Jesus seine Vollmachten zur Konsekration und zur Absolution schwerer Schuld einem Amt in der Kirche anvertraut hat, wie es zunächst von den «Aposteln» ausgeübt und dann von ihnen ausdrücklich an solche weitergegeben wurde, die es ihrerseits weiterzugeben haben: «Dazu habe ich dich auf Kreta zurückgelassen, damit du das, woran es noch fehlt, in Ordnung bringst und Stadt für Stadt Presbyter einsetzest, wie ich dir aufgetragen habe» (Tit 1,5). Diese Ordnung erscheint schon in den ersten nachapostolischen Schriften (Klemensbrief um 96, Ignatiusbriefe um 115) durchgeführt, und hinter sie - auf mögliche, aber mehr oder Weniger hypothetische Gemeindestrukturen, die sich unter den Augen und mit Billigung der Apostel ausformten - kann die Kirche nicht zurückgehen. Eine volle Kommunion zwischen kirchlichen Gemeinschaften - und die Eucharistie ist der Ausdruck der vollen und nicht einer partiellen Kommunion - setzt die sowohl sichtbar verkörperte Wie geistig bejahte Gemeinschaft im kirchlichen Amt voraus, von dem man nicht (wie gewisse katholische Theologen es tun) sagen kann, es sei in seiner Wesensstruktur durch die Kirche selbst veränderbar. Ist es doch wesentlich und bleibend Geschenk Christi an die Kirche, die kraft dieses Geschenkes sein darf, was sie ist. 
Das ist zentral festzuhalten, und es ist uns weder möglich noch erlaubt, aufgrund von Spekulationen darüber, was Gottes Gnade in Notfällen und gleichsam am Rande zu tun, in welchen Glaubensgemeinschaften der Herr der Kirche sich zu vergegenwärtigen vermag, die normale kirchliche Struktur in ihrer Geltung zu relativieren.
3. Schließlich ist auf das Mysterium hinzublicken, das wir anläßlich der Rolle Marias zu umschreiben versuchten: die sehr geheimnisvolle, aber nicht zu bezweifelnde Hineinnahme der «geschehenlassenden» (und in diesem Sinn auch mitopfernden) Kirche in das Kreuzesgeschehen. Ein «bloßes Gedenkmal» ist die Eucharistie auf keinen Fall, sie enthält sicherlich eine Einbeziehung der Gemeinde in das Todes- (und Auferstehungs-) Geschehen Jesu, wie differenziert und abgestuft dieses Geheimnis auch dargestellt werden muß. [...] 
Die Eucharistie ist im Kern ein zugleich wunderbares und schmerzliches Geheimnis. Es wäre gut, wenn beide Seiten, die nach gemeinsamer Kommunion drängen, sich dessen bewußt blieben, und im Verzicht auf oberflächliche und übereilte Einigungen etwas von dem Schmerz miterlebten, der in der Selbstpreisgabe Jesu um der Einigung willen in diesem Sakrament verborgen enthalten ist.

(aus: Hans Urs von Balthasar, Kleine Fibel für verunsicherte Laien, 76-79)

Donnerstag, 24. September 2020

Bibel - zeitgemäß 3

Siehe Teil 1 und Teil 2.

Aus der Apostelgeschichte, Kapitel 3,1-6 (zeitgemäß, für die katholische Kirche in Deutschland):

Petrus und Johannes gingen hinauf in den Tempel [...] Und es wurde ein Mann herbeigetragen, der von Geburt an gelähmt war [...] damit er die Tempelbesucher um ein Almosen bitten konnte. Als der nun Petrus und Johannes sah, wie sie in den Tempel gehen wollten, bat er sie um ein Almosen. [...]

Petrus aber sagte: "Silber und Gold besitze ich nicht; was ich aber habe, das gebe ich dir: Ich bin nämlich ein breit vernetztes Organisationstalent! Wir werden eine Reihe von Fundraising-Events organisieren und einen e.V. gründen, eventuell bekommen wir so auch Mittel aus dem Bistum gestellt. Ich hab' da schon ein tolle Idee für einen Flyer! Wenn wir Glück haben, können wir auch einen Lokalpolitiker für die Sache gewinnen und ein paar Konzerte veranstalten, dann wirst du mit etwas Glück in Zukunft weniger betteln müssen."