Dienstag, 8. Oktober 2013

Nochmal zu den "Wiederverheirateten"

Natürlich bringt die berüchtigte Handreichung (s. hier) nichts "Neues". Mir ist keine Pfarrei in Freiburg bekannt, in der geschiedene Wiederverheiratete irgendwie am Kommunionempfang gehindert werden.

Das Problem mit der Handreichung ist, dass sie diese inoffizielle Praxis quasi-offiziell sanktioniert. Quasi-offiziell deshalb, weil diese Handreichung keinen Lehramtlichen Anspruch hat und auch nicht haben kann, denn sie vermeidet tunlichst jeden Bezug auf die Lehre der Kirche in dieser Sache. Sie stammt auch nicht vom Bischof, sondern vom Seelsorgeamt. Das ist an sich sehr geschickt, denn auf diese Weise gibt es niemanden, der deswegen so richtig belangt werden könnte. Was soll schon passieren, soll die Kongregation für die Glaubenslehre das "Erzbischöfliche Seelsorgeamt Freiburg" abmahnen? Das Timing der Veröffentlichung ist auch klug gewählt, denn den Bischof gibt es ja schon nicht mehr - obzwar sein Gespenst, mit dem Etikett "Apostolischer Administrator" versehen, noch durch die Räumlichkeiten des Ordinariats streift - der kann nicht mehr belangt werden.
Approps "veröffentlicht": Interessant dürfte sein, dass diese Handreichung eigentlich nicht öffentlich sein sollte, zumindest wurde das so den Pfarrern mitgeteilt... die haben vielleicht Augen gemacht, als sie nach Hause kamen und feststellten, dass man sie bequem (und öffentlich) von der Bistumsseite runterladen kann.

Was die Handreichung v.a. tut, und weswegen gerade BDKJ, Z(d)K und andere vor Freude die Decke eindellen, ist dies: Verwirrung stiften. Denn die Handreichung widerspricht in ihrem quasi-offiziellen Daherkommen der geltenden Lehre der Kirche. Nicht mehr, nicht weniger. Die relevanten Aussagen aus Rom verbieten genau das, was in der Handreichung en detail vorgelegt wird. Nämlich vor allem: das Gewissen und die Befindlichkeit des Einzelnen als letztgültige Instanz bei der Beurteilung der Situation (Kongregation für die Glaubenslehre, über den Kommunionempfang von wiederveriehrateten Geschiedenen, hier, Nr. 7), die "Anerkennung" einer "Zweitehe" durch (quiasi-)liturgische Akte (Familiaris Consortio 84) und natürlich überhaupt die bloße Möglichkeit, "wiederverheiratete Geschiedene" zur Eucharistie zuzulassen (ebd.).

Wer sich müht der Lehre der Kirche zu folgen, muss im Erzbistum Freiburg nun damit fertig werden, dass ihm von quasi-offizieller Seite, zwar nicht vom Bischof, aber immerhin von einem "kirchlichen Amt" und mit der Unterschrift von Domdekan(!) Möhrle, das genaue Gegenteil vorgelegt wird. Jedem unvoreingenommenen Leser fällt auf, dass es keinen Bezug zu authentischen Lehräußerungend er Kirche gibt, das Dokument würde haargenau so ausssehen, würde das Universum an den Bistumsgrenzen aufhören. Zwar wird das Schreiben Johannes Pauls II. "Familiaris Consortio" von 1981 kurz zitiert hinsichtlich der Notwendigkeit einer Unterscheidung der Einzelfälle (eine Unterscheidung, die das Dokument selbst dann aber völlig unbeachtet lässt, siehe Link oben), aber dass genau dieses päpstliche Dokument all das untersagt, was nun vorgeschlagen wird, scheint die Autoren wenig zu kümmern.

Was steckt da für eine Geisteshaltung dahinter? Ich stelle mir gerade vor, wie der Autor der "Handreichung" Familiaris Consortio, Abschnitt 84, ließt. Darin steht u.a. geschrieben: 
- Die Hirten mögen beherzigen, daß sie um der Liebe willen zur Wahrheit verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden.
- Die Kirche bekräftigt jedoch ihre auf die Heilige Schrift gestützte Praxis, wiederverheiratete Geschiedene nicht zum eucharistischen Mahl zuzulassen. Sie können nicht zugelassen werden [...].
- Die erforderliche Achtung vor dem Sakrament der Ehe [...] verbietet es jedem Geistlichen, aus welchem Grund oder Vorwand auch immer, sei er auch pastoraler Natur, für Geschiedene, die sich wiederverheiraten, irgendwelche liturgischen Handlungen vorzunehmen. 

Der Autor der Handreichung geht nun her, zitiert jenen ersten Teil (weil es sich gut macht, das Lehramt zu Wort kommen zu lassen...), und schreibt dann im restlichen (Groß)Teil seines Opus unbekümmert (und ohne weitere Bezüge zur Lehre der Kirche) darüber, wie man genau das zu tun habe, was der restliche Text von Abschnitt 84 explizit untersagt.
Was geht wohl im Kopf von einem Menschen vor, der soetwas erarbeitet? Und was geht im Kopf des Domdekans vor, dass er das Machwerk unterschreibt?


Wieso macht man es den Gläubigen, die einfach nur katholisch sein wollen, so schwer? Warum stiftet man derart Verwirrung, indem man ohne Rot zu werden unter dem Logo des Erzbistums das Gegenteil dessen propagiert, was gültige und verbindliche Lehre der weltweiten Kirche ist? Das ist einfach nur dumm und dreist...
... aber es bringt gute Schlagzeilen. Wohl bekomms!


PS. Und, ja, es ist auch bemerkenswert und vielsagend, dass mit dieser Handreichung im Grunde genommen dem letztjährigen Ungehorsamsaufruf freiburger Prägung, "Aufbruch 2012" (siehe dazu ausführlich hier), die kirchliche Billigung und amtliche Förderung zugesprochen wurde. Heißt das, in Zukunft genügt eine Unterschriftenaktion, um die "Lehre der Kirche" wunschgemäß zu ändern? Gefährlicher Präzedenzfall!

1 Kommentar:

  1. Was steckt da für eine Geisteshaltung dahinter? Das frage ich mich auch:
    http://frischer-wind.blogspot.de/2013/10/fragwurdige-freiburger-familienfeiern.html

    LG

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