Mittwoch, 9. Oktober 2013

Aus aktuellem Anlass: Barmherzigkeit

Ich wiederhole mich (s. hier, vor 16 Monaten): 

Es kann kein "Recht auf Barmherzigkeit" geben (etwa ein Recht auf den Kommunionempfang trotz fortgesetzter schwerer Sünde); Barmherzigkeit steht jenseits von "Recht und Gesetz".

Ich habe (als spät Bekehrter) sehr schnell begriffen, dass es eine gute katholische Haltung ist, in den Prinzipien hart und beständig zu sein, im Einzelfall aber barmherzig und "allzumenschlich" zu handeln. Das ist keine Heuchelei, sondern entspricht zugleich der ewigen Wahrheit des Evangeliums und der conditio humana. Das wird dann auch nicht an die große Glocke gehängt, sondern ereignet sich vis a vis. Irgendwie ist diese katholische Gelassenheit (ganz wichtig!) auch typisch südländisch. 
Der "Freiburger Vorstoß" (hier) ist dagegen typisch Deutsch: Für alles braucht es Regeln, Tabellen, Paragraphen und ein zuständiges "Gremium" plus Arbeitskreise plus Ausschüsse. Folglich ist das ganze Geschehen dann auch extrem verkrampft und mehr von Angst und Zweifel beherrscht, als man sich vorstellen kann (übrigens nicht nur bei den Katholiken, ich habe das hie wie da zur Genüge erfahren). Dabei wird nun leider gänzlich vergessen, dass Barmherzigkeit eine Tugend ist; sie kann nicht in rechtliche Normen gefasst werden und sie kann erst recht nicht generalisiert werden! 
Die Handreichung, auch wenn sie das Gegenteil behauptet, generalisiert nämlich allein schon durch ihr dasein. Vom herausgebenden Seelsorgeamt (und den Lobhudlern in der Presse) wird so getan, als wäre die Riege derer, dis es betrifft legion, in Wirklichkeit handelt es sich aber nur um eine handvoll Leute: jene Wenigen, die tatsächlich mit ihrer Situation hadern und darunter leiden, weil sie bemüht sind, nach den Geboten Gottes und der Kirche zu leben, und die sich nicht eh schon längst, innerlich und/oder äußerlich, von der Kirche abgewendet haben. (Es wäre wohl die Ausnahme, wenn von den regelmäßigen Kirchgängern mehr als ein Paar pro Pfarrei betroffen wäre; ich selbst bin in einer sehr großen Pfarrei breit engagiert und überall vernetzt und ich kenne kein einziges betroffenes Paar in der Pfarrei; mein Pfarrer übrigens auch nicht!). Rechtfertigen solche Ausnahmefälle (gemessen an den regelmäßigen Kirchgängern, nicht an der Gesamtbevölkerung!) eine so gravierende Scheidung/Abirrung vom kirchlichen Lehramt (zumal eine so krass-dreiste Volksverblödung) an einem so neuralgischen Punkt wie dem Sakramentsverständnis (Ehe und Euchasristie)? (Natürlich rechtfertigt nichts solch ein Tun, aber die Betrachtung des Maßstabes erweist erst die ganze Idiotie der Aktion.)

Es ist ein Irrtum, eine abgründige Dummheit sondergleichen, zu glauben, man könne Barmherzigkeit per Verordnung regeln oder sie gar als "Recht" einfordern. Vergesst den völlig entarteten und sinnentleerten Begriff "Gewissen" (heute meist gleichbedeutend mit "Meinung"), der allenthalben gebraucht wird: Nun hat man auch den biblischen Begriff der Barmherzeigkeit amtlich beurkundet an den niedrigsten Bieter verscherbelt. 
Das alles hat nichts mit Erbarmen zu tun, es ist schlicht erbärmlich!

Man darf gespannt sein, ob sich daraus ein relativistischer Flächenbrand entwickelt, oder ob Rom es schafft, das Übel einzudämmen und zu ersticken.


PS. Wie ich heute erfuhr, war der Text der Handreichung offenbar schon länger "fertig", als bisher angemnommen: Er kam an der Theologischen Fakultät der Uni Freiburg bereits in der Diplomprüfung Kirchenrecht vergangenen Juli vor, mit dem Hinweis, dass er nicht veröffentlicht werden dürfe.

5 Kommentare:

  1. Rom wird hier in nächster Zeit vermutlich überhaupt nichts eindämmen, denn Rom ist derzeit die Quelle und Ursprung von unklaren Aussagen und Indifferentismus im Namen des Humanismus.

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  2. Ich würde ja nun sagen, daß "Deine" Pfarrei von ihrem Stallgeruch her mutmaßlich auch nicht die erste Wahl ist für Geschieden-Wieder-"Verheiratete" ... die gehen, wenn überhaupt, eher ein paar Meter weiter, oder gleich in eine unserer Vorstadtpfarreien mit eingebautem Memo-Pfarrer. ;-)

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    1. Ich glaube nicht, dass das eine Rolle spielt, denn kein Pfarrer fragt vorher nach. Wie auch? Wer sich die Kommunion "erschleichen" will, kann dies auch bei uns tun.
      Das ist ja auch die Realität: Die meisten "Betroffenen" kümmern sich eh einen Scheiss um die Lehre der Kirche und gehen, falls ihr Pfarrer "böse" ist und es ihnen verwehrt, eh woanders hin, wo man sie nicht kennt. Eucharistie als privates Vergnügen, zu dem man sich berechtigt fühlt no matter what.

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  3. Lieber Sophophilo,
    wie so oft, muss ich dir leider völlig Recht geben. Ein von mir sehr verehrter Kapuziner handelte immer nach dem Grundsatz "Ein Löwe auf der Kanzel, im Beichtstuhl ein Lamm" - ich bin immer gerne zu ihm gegangen, zur Predigt wie zum Beichten. Heute hingegen gibt es nach Hören der meisten Predigten keinen Grund mehr zum Beichten. Hier wird tatsächlich versucht aus der (barmherzigen) Ausnahme eine juristische Regel zu konstruieren.

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  4. Das Schlagwort von der "Barmherzigkeit" im Zshg. mit den Thema des Kommunionempfangs geschiedener Katholiken, die zivil ein zweites Mal geheiratet haben, wird zwar von allen Seiten immer benutzt, ist aber ganz irreführend. Es geht überhaupt nicht um ein aus "Barmherzigkeit" eingeräumtes "Recht auf den Kommunionempfang trotz fortgesetzter schwerer Sünde", wie du schreibst. Vielmehr ist das Kriterium der "Sünde" dasjenige, was Kopfschmerzen bereitet.

    Es ist vollkommen klar, dass nicht jeder, der in dieser Situation sich befindet, ein "schwerer Sünder" ist, noch weniger "verstockt" an einem sündigen Tun festhält. Es sei denn, man definiert Sünde als Normverstoß gegen ein objektives Gesetz, aber das ist es eben nicht (so weit geht auch nicht einmal JP II, der diese Redeweise von der "objektiven Sünde" eingebürgert hat). Schonmal gar nicht im sexuellen Bereich, wo die Motivlage dermaßen unübersichtlich, konfus und archaisch ist, dass sich jeder verobjektivierende Ansatz verbietet.

    Wer Geschlechtsverkehr mit einem neuen Partner betreibt, ist deshalb nicht automatisch ein hartnäckiger Sünder, es kommt auf eine Vielzahl innerer und äußerer Umstände an, insbesondere das Gewissen der Beteiligten.
    Deshalb kann auch die bloße Tatsache der zivilen Wiederheirat kein Kriterium sein, das einen "objektiven" Anschein für schwere Schuld schafft und von daher einen präventiven Ausschluss von den Sakramenten rechtfertigen könnte.

    Das sind Kriterien einer sittenstrengen Gesellschaft, die bei normabweichendem Verhalten bestimmte Sanktionen verhängt und sich von "unmoralischem" Gesindel abgrenzen will. Eine solche Gesellschaft neigt strukturell zu Bigotterie und Heuchelei, weil sie hohe Ansprüche stellt, denen ihre Mitglieder selbst häufig nicht gerecht werden und deshalb unaufrichtig sein müssen. Mit christlicher Moral, die heuchlerische und aufgesetzte Sittlichkeit verabscheut, stets auf den einzelnen Menschen und sein "Inneres" schaut und gerade die von der Gesellschaft als moralisch bedenklich Ausgesonderten für die von Gott bevorzugten Heilsempfänger hält, hat das wenig zu tun.
    Es geht also nicht um "Barmherzigkeit", sondern um die korrekte Anwendung christlicher Maßstäbe, die nicht mit denen einer "sittenstrengen Gesellschaft" identisch sind. Das zu verwechseln ist der Fehler "konservativer" Katholiken, die meinen, ihre Moralvorstellungen wären diejenigen der Kirche Gottes. Das sind sie aber keineswegs.

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