Dienstag, 29. September 2020

In memoriam Joseph Schumacher

"Erst die Liebe öffnet die Augen für die Wahrheit." 

Ich beneidete ihn nie darum, aber bewunderte ihn stets dafür, dass er unablässig allen Schund und alles Übel, das in der Kirche (und außerhalb) gegen diese Kirche wuchert, klar wahrgenommen und konsequent im christlichen Geist und an der Wahrheit gemessen hat...

An diesem Altar (Marienkapelle in der Pfarrkirche St. Martin in der freiburger Innenstadt) hat Prof. Schumacher über viele Jahre, wenn nicht Jahrzehte, täglich die Frühmesse gefeiert. R.I.P.

Sonntag, 27. September 2020

Die Methode von "Gemeinsam am Tisch des Herrn"

Mit dem Dokument „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ (GTH) möchte man – gegen die ausdrückliche Weisung aus Rom – die Interkommunion in das Belieben des Einzelnen (seine „Gewissensentscheidung“) stellen. Im Folgenden möchte ich anhand von zwei kleinen Beispielen (die durchaus repräsentativ sind für die Methode des ganzen Dokuments) illustrieren, wie die „Theologie“ in dem Dokument funktioniert.

 

Erstes Beispiel:

In Punkt 4.6 möchte man sich gerne auf den großen Kirchenlehrer Augustinus berufen für die Idee, dass die evangelische und katholische Gottesdienstpraxis im Grunde nur Ausdruck einer zu respektierenden Vielfalt sei. Sodann wird behauptet: Die von Augustinus „geforderten konstitutiven Elemente, die unbedingt zu beachten seien, sind erstaunlich wenige.“ Man unterlässt es freilich, den Kirchenlehrer zu zitieren oder auch nur auf eine konkrete Textstelle zu verweisen, sondern spricht nur von „einem Brief an den Bischof Januarius“ (immer ein guter Anlass zur Skepsis!).

Also: Worum geht es? Der Kirchenlehrer wurde von Januarius, einem „Sohn im Geiste“, gefragt, ob es denn legitim sei, was dieser in manchen Ortkirchen an religiösen Praktiken beobachtet hat. Darauf sagt Augustinus (ich vermute, auf diesen Satz beziehen sich die Autoren von GTH in ihrer ersten diesbezüglichen Behauptung): „Ein verständiger und ernsthafter Christ hält nun nicht den einen Gebrauch für besser, den anderen für schlechter, sondern er schließt sich dem Brauche der Gemeinde, bei der er sich gerade befindet, an.“

Die Autoren von GTH tun so, als wäre dieser Standpuntk Ausgustins auf die Unterschiede zwischen Katholiken und Protestanten anwendbar. Aber um welche „Bräuche“ geht es hier? Zunächst muss man wissen, dass Augustinus sehr klar unterscheidet zwischen Bräuchen die auf der Offenbarung in der Schrift beruhen, solchen die, auf die Offenbarung gegründet, von den Konzilien festgesetzt und von der ganzen Kirche als verbindlich anerkannt sind, und solchen Bräuchen, die nur lokale Relevanz haben. Die in Frage stehenden Punkte, um die es in diesem Austausch zwischen Januarius und Augustinus geht sind: Die Häufigkeit der Kommunion (täglich oder nur am Sonntag?), örtlich anzutreffende Milderungen des Fastens in der Fastenzeit (regelmäßige Bäder) und der Zeitpunkt der Kommunion an Gründonnerstag (vor oder nach dem Essen?). Um es gleich vorweg zu nehmern: Die in Frage stehenden Punkte gehören allesamt der letzteren Kategorie an: regionale Bräuche, die weder in der Schrift vorgegeben, noch von der Kirche allgemein vorgeschrieben sind.

Nachdem Augustinus an einigen Beispielen dargelegt hat, was für die ganze Kirche gilt (die Feier von Ostern, Himmelfahrt und Pfingsten), schreibt er: „Andere Gebräuche sind verschieden nach Gegend, Land, Ortschaft. So fasten einige am Sabbate, andere nicht. Einige empfangen täglich den Leib und das Blut des Herrn, andere nur an bestimmten Tagen. An einigen Orten unterbleibt das heilige Opfer keinen Tag, an anderen wird es nur am Sabbat und am Sonntag, an anderen wieder nur am Sonntag dargebracht. Diese und ähnliche Gebräuche derart können nach freier Wahl beobachtet werden.“ Und genau hieran schließt sich das zuvor zitierte Plädoyer zum Respekt vor anderen Bräuchen an. Und direkt im Anschluss an selbiges Zitat heißt es: „Denn was offenbar weder gegen den Glauben noch gegen die guten Sitten verstößt, das ist als indifferent zu betrachten und muß beobachtet werden im Anschlusse an jene, bei denen man sich befindet.“

Der Punkt ist: Aus katholischer Sicht verstößt die protestantische Auffassung (und auch die in „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ dargelegte Aufassung) dem Glauben der Kirche und zwar in vielfacher Hinsicht (um nur die wichtigsten Punkte zu nennen: Kirchenverständnis, Amtsverständnis, Opferverständnis…); ebenso verstößt die katholische Auffassung gegen den Glauben der Protestanten. Das ist der Grund, warum wir von einer „getrennten Christenheit“ sprechen und warum es „ökumenische Gespräche“ gibt.

Dass man sich dann noch im selben Abschnitt auf den Libellus ad Leonem X beruft, der die Vielfalt der in der Grabeskirche in Jerusalem um das Jahr 1500 gefeierten Riten rühmt, ist absolut lächerlich: Zu dieser Zeit waren sich alle Christen der verschiedenen west- und ostkirchlichen Traditionen in ihre Verständnis der Eucharistie einig: Es ist das wahre Fleisch und Blut des Erlösers, das geopfert wird. Das trifft übrigens bis heute auf die in der Grabeskirche vertretenen Riten zu, zumal Protestanten, verglichen mit den in der Grabeskirche vertretenen Kirchen, deutlich weniger Interesse an diesen historischen heiligen Stätten haben (ähnlich wie sie auch weniger Interesse an Reliquien haben). Das Dokument gesteht sogar selbst ein, dass der Bezug auf die Liturgie in der Grabeskirche um 1500 für einen Vergleich völlig unbrauchbar ist: Es redet an ganz anderer Stelle von „Elementen der Gestaltung“ von Liturgie, die „beginnend im 16. Jahrhundert[!] und fortdauernd bis heute“ als trennend empfunden werden... Na, wer daran wohl schuld ist? Bestimmt die Katholiken, die sich mit allen Ost- und altorientalischen Kirchen bis heute in ihrem Verständnis von der Eucharistie einig sind!

Man sieht also wie hier historische Befunde behandelt werden: Auf dem Niveau von Klischees und unter Verfälschung des damaligen wie des heutigen Kontextes. Genau so scheint auch das historische Faktum der Kirchenspaltung behandelt zu werden.

 

Zweites Beispiel:

In Punkt 5.6.1 ist zu lesen: „Die liturgischen Feierformen des Abendmahls/der Eucharistie sind in allen Konfessionen in unterschiedlichem Maße regional geprägt“. Der Satz vermittelt den Eindruck, als wolle er nur sagen, dass innerhalb des Protestantismus und innerhalb des Katholizismus jeweils regionale Prägungen der je eigenen Bräuche existieren, was natürlich ein triviales Statement ist. Gegen Ende des Abschnitts tritt jedoch eine recht ausgeklügelte sprachliche Verschiebung ein, die darauf zielt, die Unterschiede zwischen Protestanten und Katholiken, ganz im Sinne des zuvor behandelten irreführenden Bezugs auf Augustinus, geradezu unter diese regionalen Unterschiede zu summieren.

Um dorthin zu gelangen verdreht man faktisch die Prioritäten: Das Wichtigste wird wie das Unwichtigste behandelt. So fängt man in dem Abschnitt damit an, über Kirchenlieder zu sprechen und über zuweilen regional anzutreffenden liturgischen Tanz. Sodann geht es recht ausführlich um Leseordnungen und deren unterschiedliche Verbindlichkeit. Schließlich werden Schuldbekenntnis und Vergebungsbitte in aller Knappheit als „feste Bestandteile“ (mit Variationen) benannt. Und dann, wie als sei es eine nachklappende Nebenbemerkung, wird erwähnt, dass „Analoges“ (also, dass es sich um „feste Bestandteile“ handelt) auch für „das Gedächtnis der Einsetzung des Abendmahls/der Eucharistie durch Jesus Christus“ sowie für bestimmte Gebete (z.B. Sanctus), Glaubensbekenntisse und Segenshandlungen gelte. Daher, so heißt es schließlich, „überwiegt somit der Eindruck, dass wesentliche Bestandteile der Abendmahlsliturgie sowie der Feier der Eucharistie übereinstimmen.“

Mal davon abgesehen, dass Katholiken nur einmal im Jahr „das Gedächtnis der Einsetzung der Eucharistie“ feiern – nämlich an Gründonnerstag; an allen anderen Tagen feiern sie schlicht die Eucharistie, die Formulierung spart also den wesentlichen Sinngehalt der Eucharistie gekonnt aus und reduziert sie auf ein bloßes Gedächtnis –, sei auf die äußerst geschickte Komposition des ganzen Abschnitts aufmerksam gemacht: Den weitaus größten Raum nehmen Kirchenlieder, liturgischer Tanz und Leseordnungen ein, der wesentlichste Teil – die Eucharistie – taucht nur wie in einer Nachbemerkung und innerhalb einer Aufzählung auf. Auf diese Weise erreicht man genau das, was man abschließend feststellt: Es entsteht der Eindruck(!) einer Übereinstimmung im Wesentlichen, während man in Wahrheit das Wesentliche so klein, nebensächlich und nichtssagend wie nur irgend möglich dargestellt hat.

Strategie und Gedankengang des ganzen Dokuments sind in diesem Beispiel gewissermaßen „im Kleinen“ deutlich sichtbar: Es ist ein Taschenspielertrick, der die Perspektive so verdreht und das Wesentliche so kastriert, dass man anhand der kümmerlichen Reste eine Übereinstimmung behaupten kann.

 

Drei abschließende Gedanken dazu:
Das Dokument „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ behauptet Einigkeit im Verständnis des Herrenmahls, verschweigt aber wesentliche Elemente des katholischen Eucharistieglaubens oder bestreitet sie sogar ausdrücklich (z.B. die Notwendigkeit eines geweihten Amtes und die wesensmäßig enge Beziehung zwischen Kirche und Eucharistie). Selbstbewusst verortet sich das Dokument in einer Zeit der „Ernte der Früchte der bisherigen ökumenischen Dialoge“… wenn das aber die Früchte sind, dann ist der Baum, von dem sie kommen, todkrank und muss dringend „umgehauen und ins Feuer geworfen“ werden (vgl. Mt 7,19)… Das mit der Berufung auf das Gewissen des Einzelnen ist darum auch nur eine Farce, denn ein Gewissen, das mit diesem Dokument gebildet ist, ist ein bewusst in die Irre geführtes, zumindest aber ein zutiefst uninformiertes. Das Dokument ist eine bewusste, gut durchdachte Irreführung und ich bin froh, dass man das auch in Rom sehr deutlich sieht. (Es schmälert aber nicht das Selbstbewusstsein der Autoren, immerhin wurde dieses Dokument eines innerdeutschen ökumenischen Arbeitskreises in seiner Buchform zweisprachig deutsch-englisch herausgebracht... man wähnt sich also offenkundig als Vorreiter und Lehrer der weltweiten Christenheit.)

Wenn nun medial behauptet wird, die Rüge aus Rom würde ja nur dieses Dokument treffen und nicht den Plan, beim kommenden Ökumenischen Kirchentag Interkommunion aus Gewissensgründen zu praktizieren, dann ist auch das eine bewusste Irreführung, zumal der Brief deutlich sagt: „Die Lehrunterschiede sind immer noch so gewichtig, dass sie eine wechselseitige Teilnahme am Abendmahl bzw. an der Eucharistie derzeit ausschließen. Das Dokument kann daher auch nicht als Leitfaden für eine individuelle Gewissensentscheidung über eine Hinzutreten zum Abendmahl bzw. zur Eucharistie dienen.“ Es ist sogar noch mehr: Das Dokument legt großen Wert darauf, dass nach einer langen Zeit des theologischen Diskurses nun die Zeit der praktischen Verwirklichung gekommen sei... zu behaupten, der Brief aus Rom würde nur das Dokument treffen, nicht aber die Praxis, ist eigentlich ein Eingeständnis, dass alles vorherige Reden bedeutungslos war. Damit relativieren die Verteidiger des Dokuments dieses selbst bis zur Unkenntlichkeit.

Das vielleicht traurige ist, und darauf geht auch der kritische Brief aus Rom in seinem Anhang ein, dass das Dokument im Vergleich mit anderen ökumenischen Bemühungen, etwa mit den Lutheranern, einen echten Rückschritt bedeutet und es zugleich nur die Wirkung haben kann, dass es die Gräben zwischen der katholischen Kirche und dem orthodoxen Christentum vertieft, denn es gibt den Glauben auf, der für Katholiken und Orthodoxe zentral ist. Also ist damit nicht nur der katholische Glauben faktisch verraten, sondern auch dem Anliegend er Ökumene wird ein Bärendienst erwiesen. Man könnte lachen, wenn es nicht so ernst und schrecklich wäre. 

 

 

Nachtrag: Hier geht's zu Teil 2.

Interkommunion

 Vor 14 Monaten habe ich den folgenden Text hier schon einmal gepostet, aus aktuellem Anlass sei er wieder hervorgeholt.

Zur Einordnung ist es hilfreich zu wissen, dass Georg Bätzing, der aktuelle Vorsitzende der BDK, der so sehr auf die Interkommunion pocht, vor vielen Jahren über das mit zentrale im Text vorkommende Thema, "Die Eucharistie als Opfer der Kirche nach Hans Urs von Balthasar", ein Buch geschrieben hat... offenbar hat er die Erkennntisse von vor 36 Jahren inzwischen vollumfänglich verworfen.


Hier kann ein Wort über das schmerzliche Thema der ersehnten und noch immer nicht möglichen Interkommunion zwischen christlichen Gemeinschaften gesagt werden, die in ihrem Glaubensverständnis nicht eins sind. Die Differenzen ballen sich gerade an der Stelle zusammen, wo das Geheimnis der Eucharistie steht, das nach unserem Verständnis das für die Kirche zentrale, sie im letzten begründende und erhaltende ist.  
Viele Laien werden von dieser Rolle der Eucharistie zwar überzeugt sein, aber ohne die Voraussetzungen und Folgen dieser Überzeugung hinreichend zu bedenken. So kann man ihnen die Meinung nicht verübeln, Interkommunion könne eine Brücke über die verbleibenden Differenzen bilden, ja vielleicht durch ihr Gnadenwirken helfen, sie zum Verschwinden zu bringen. Aber weder kann das Sakrament, wenn es auf beiden Seiten verschieden aufgefaßt wird, Einheit herstellen, noch kann es seine Funktion sein, eine Versöhnung (gleichsam magisch?, ex opere operato?) zu erwirken, die nur durch bewußte Tat der Menschen hergestellt werden kann. «Bevor du zum Altar hinzutrittst, geh hin und versöhne dich mit deinem Bruder» (Mt 5, 23 f).  
Wiederum werden viele sagen: «Aber ich bin ja mit ihm schon versöhnt, ich habe nichts gegen ihn, wir beide haben die gleiche Taufe empfangen und sind der Überzeugung, Christus in der Feier des Abendmahls zu begegnen. Ist das nicht das Wesentliche?» Dann wäre alles übrige, was uns noch trennt, unwesentlich und könnte, als praktisch nicht ins Gewicht fallend, übergangen werden. Aber zeigen nicht die zahlreichen ökumenischen Gespräche gerade über die Eucharistie heute: man hat sich theoretisch schon so stark angenähert, daß die Verwandtschaft die Differenz eindeutig überwiegt. Was hindert dann das Kirchenvolk - angesichts der von allen Seiten betonten Dringlichkeit der Einigung - die praktischen Konsequenzen zu ziehen?

 

Das ernsthafte Streben nach Einigung in den ökumenischen Gesprächen darf in keiner Weise geleugnet werden, ebensowenig der Nutzen ihrer objektiven Klärungen. Die Frage bleibt, ob die in der Eucharistiefrage tragenden Momente, die im 16. Jahrhundert als kirchentrennend empfunden Wurden, heute als so harmlos erscheinen können, daß sie zu Nebensächlichkeiten herabsinken. Dieser Momente sind vor allem drei. [...]
1. Jesu Selbstverteilung - «dies ist das für euch vergossene Blut des Bundes...» - ist eindeutig vorwegnehmender Hinweis und Einschluß seines Kreuzes, wie denn Paulus sagt, daß der Empfänger des Sakraments den Tod Christi verkündigt. Das «am Vorabend vor seinem Leiden» eingesetzte Sakrament ändert nach Ostern seinen Charakter nicht; es vermittelt nicht eine beliebige Begegnung mit einem zeitlosen Jesus; eine solche findet ja im ganzen Glaubensleben des Christen statt, bei jedem Gebet, bei jeder christlichen Begegnung mit einem Mitmenschen. Es geht um den bewußten Empfang dessen, der sich für uns (unsere Sünde tragend) in den Tod unserer Gottverlassenheit gegeben hat, der gemäß der Zersplitterung der Sünder sich endlos in ihre Egoismen hinab zersplittert hat - weit über den Orpheusmythos hinaus -, um das Verlorene zurückzuholen. Wissen wir (hüben und drüben), daß wir diesem in unseren Abgrund Preisgegebenen, vor dem Schmutz unserer Füße knienden Herrn begegnen? Beten wir ihn als solchen an?
2. Die katholische Kirche Wird nie davon abgehen können, daß Jesus seine Vollmachten zur Konsekration und zur Absolution schwerer Schuld einem Amt in der Kirche anvertraut hat, wie es zunächst von den «Aposteln» ausgeübt und dann von ihnen ausdrücklich an solche weitergegeben wurde, die es ihrerseits weiterzugeben haben: «Dazu habe ich dich auf Kreta zurückgelassen, damit du das, woran es noch fehlt, in Ordnung bringst und Stadt für Stadt Presbyter einsetzest, wie ich dir aufgetragen habe» (Tit 1,5). Diese Ordnung erscheint schon in den ersten nachapostolischen Schriften (Klemensbrief um 96, Ignatiusbriefe um 115) durchgeführt, und hinter sie - auf mögliche, aber mehr oder Weniger hypothetische Gemeindestrukturen, die sich unter den Augen und mit Billigung der Apostel ausformten - kann die Kirche nicht zurückgehen. Eine volle Kommunion zwischen kirchlichen Gemeinschaften - und die Eucharistie ist der Ausdruck der vollen und nicht einer partiellen Kommunion - setzt die sowohl sichtbar verkörperte Wie geistig bejahte Gemeinschaft im kirchlichen Amt voraus, von dem man nicht (wie gewisse katholische Theologen es tun) sagen kann, es sei in seiner Wesensstruktur durch die Kirche selbst veränderbar. Ist es doch wesentlich und bleibend Geschenk Christi an die Kirche, die kraft dieses Geschenkes sein darf, was sie ist. 
Das ist zentral festzuhalten, und es ist uns weder möglich noch erlaubt, aufgrund von Spekulationen darüber, was Gottes Gnade in Notfällen und gleichsam am Rande zu tun, in welchen Glaubensgemeinschaften der Herr der Kirche sich zu vergegenwärtigen vermag, die normale kirchliche Struktur in ihrer Geltung zu relativieren.
3. Schließlich ist auf das Mysterium hinzublicken, das wir anläßlich der Rolle Marias zu umschreiben versuchten: die sehr geheimnisvolle, aber nicht zu bezweifelnde Hineinnahme der «geschehenlassenden» (und in diesem Sinn auch mitopfernden) Kirche in das Kreuzesgeschehen. Ein «bloßes Gedenkmal» ist die Eucharistie auf keinen Fall, sie enthält sicherlich eine Einbeziehung der Gemeinde in das Todes- (und Auferstehungs-) Geschehen Jesu, wie differenziert und abgestuft dieses Geheimnis auch dargestellt werden muß. [...] 
Die Eucharistie ist im Kern ein zugleich wunderbares und schmerzliches Geheimnis. Es wäre gut, wenn beide Seiten, die nach gemeinsamer Kommunion drängen, sich dessen bewußt blieben, und im Verzicht auf oberflächliche und übereilte Einigungen etwas von dem Schmerz miterlebten, der in der Selbstpreisgabe Jesu um der Einigung willen in diesem Sakrament verborgen enthalten ist.

(aus: Hans Urs von Balthasar, Kleine Fibel für verunsicherte Laien, 76-79)

Donnerstag, 24. September 2020

Bibel - zeitgemäß 3

Siehe Teil 1 und Teil 2.

Aus der Apostelgeschichte, Kapitel 3,1-6 (zeitgemäß, für die katholische Kirche in Deutschland):

Petrus und Johannes gingen hinauf in den Tempel [...] Und es wurde ein Mann herbeigetragen, der von Geburt an gelähmt war [...] damit er die Tempelbesucher um ein Almosen bitten konnte. Als der nun Petrus und Johannes sah, wie sie in den Tempel gehen wollten, bat er sie um ein Almosen. [...]

Petrus aber sagte: "Silber und Gold besitze ich nicht; was ich aber habe, das gebe ich dir: Ich bin nämlich ein breit vernetztes Organisationstalent! Wir werden eine Reihe von Fundraising-Events organisieren und einen e.V. gründen, eventuell bekommen wir so auch Mittel aus dem Bistum gestellt. Ich hab' da schon ein tolle Idee für einen Flyer! Wenn wir Glück haben, können wir auch einen Lokalpolitiker für die Sache gewinnen und ein paar Konzerte veranstalten, dann wirst du mit etwas Glück in Zukunft weniger betteln müssen."

Donnerstag, 30. Juli 2020

Leitungsvollmacht der Bischöfe

Kluge und nötige Worte von Kardinal Cordes bei CNA Deutsch (HIER):

»Wenn katholische Bischöfe für die Leitung der Pfarrgemeinde auf das Weihesakrament verzichten wollen, propagieren sie nicht nur einen theologischen Irrweg. Sie sägen vielmehr den Ast ab, auf dem sie selbst sitzen; ja, sie betreiben gleichsam eine Art von Selbstverstümmelung. Sobald Leitungsvollmacht nicht mehr sakramental von Gott her getragen ist, entfällt das Fundament für alle OIKONOME [= Aufbau der Gemeinde] der Kirche und ihre geistliche Autorität. Was fälschlich für die niedere Stufe des priesterlichen ORDO behauptet wird, gilt auch für die höhere Stufe desselben Sakramentes. Demnach würden nicht nur Priester, sondern alle kirchlichen Amtsträger delegitimiert. In wessen Namen sprächen dann Bischöfe – in dem ihres akademischen Titels; in dem des Domkapitels, das sie wählte? Nicht einmal die communio episcoporum [= Gemeinschaft der Bischöfe] deckte ihre Autorität, denn dieser gehören sie zu kraft ihrer Weihe.«

Freitag, 24. Juli 2020

Hirtenamt und Laienwürde

Dass nun nicht wenige Bischöfe den Laien mehr Leitungsverantwortung (vulgo: Macht) in der Kirche geben wollen, erinnert mich sehr an die Zeit der Fürstbischöfe, die keine Weihe empfangen hatten, sondern eigentlich nur weltliche Herrscher waren. Sakramentale Verrichtungen übernahmen die so genannten „Weihbischöfe“, die extra angestellt wurde, weil die eigentlichen „Bischöfe“ mangels Weihe selbst keine Weihen vornehmen konnten. Zu Recht lehnen wir solche Verhältnisse heute ab: Der oberste Hirte eines Bistums muss geweiht sein, wirklich Bischof sein, nicht bloß ein weltlicher Herrscher. Aber warum eigentlich? Man hat damals das Leitungsamt in der Kirche in zwei Bestandteile zerlegt, die zuvor fraglos zusammen gehörten: Sakrament und Regiment (da steckt das Wort „regieren“ drin).

Ein kurzer Abstecher: Das Volk Israel verlangte einst in seiner Ignoranz: „ein König soll über uns herrschen!“ Dies geschah mit der Begründung: „Wir wollen wie alle anderen Völker sein.“ (1 Sam 8,19-20) [Man vergleiche die fast gleichlautende Formulierung beim Götzendienst: „Wir wollen sein wie die Heiden, wie die Völker in den andern Ländern, und Holz und Stein anbeten.“ (Hes 20,32)] In ähnlicher Weise ist die Aufspaltung des Hirtenamts in der Kirche nach dem Vorbild der profanen Welt geschehen: Man wollte das Regiment ohne das lästige Sakrament, oder konkreter: Man wollte Herrschaft (Prestige und Geld) ohne zölibatär leben zu müssen... so wie die weltlichen Herrscher auch. Nochmal anders: Laien wollten Macht in der Kirche.

Seit ältester Zeit gehören in der Kirche Leitung und Heiligung wesentlich zusammen, beides war und ist Merkmal des einen in apostolischer Nachfolge ausgeübten Hirtenamtes, wie es dem Sinn und Existenzgrund der Kirche (Verkündigung des Evangeliums) entspricht. Das Führen der Herde auf die Weide und zur Quelle umfasst stets beides: Leitung und sakramentliche Heiligung. Joseph Ratzinger hat treffend beschrieben, was geschieht, wenn diese Einheit aufgebrochen wird: Es handelt sich um eine unzulässige Trennung jener beiden Vollmachten des Hirtenamtes, „bei der die eine ins Magische, die andere ins Profane abgedrängt wird: Das Sakrament wird nur mehr rituell und nicht als Auftrag zur Leitung der Kirche durch Wort und Liturgie gefaßt; das Leiten umgekehrt wird als ein rein politisch-administratives geschäft gesehen – weil man offenbar die Kirche selbst nur für ein politisches Instrument hält.“ (Demokratie in der Kirche, 31-32) „In Wahrhweit“, so fährt Ratzinger fort, „ist das Vorsteheramt in der Kirche ein unteilbarer Dienst. Die Kirche, der vorzustehen ist, ist ihrem Kern nach Versammlung. Diese Versammlung aber kommt zusammen, um Tod und Auferstehung Jesu Christi zu verkündigen. Das Vorstehen in ihr vollzieht sich daher nicht anders als in der Vollmacht der sakramentalen Verkündigung.“ (Ebd.)

Die Fürstbischöfe mit ihren Weihbischöfen waren ein Bruch mit dieser apostolischen Tradition, ein Schandfleck der Kirchengeschichte. Die so handelnden wollten es bequem, wollten herrschen, ohne lästige sakramentale Vollzüge und die an sie geknüpften Verpflichtungen. Sie wollten die Macht, aber ohne den großen Anspruch der Lebenshingabe im sakramentalen Amt, denn dieser Anspruch ist kein geringer. Mit den Worten von Marianne Schlosser: „Die Ehelosigkeit ist eine sehr konkrete, auch in der Dimension des Verzichtes spürbare, Form der Übereignung an Gott: Ihm wird gegeben das Verlangen, fruchtbar und nicht sinnlos zu leben, und die Sehnsucht, personal geliebt zu sein. Es wird gegeben ‚um des Himmelreiches willen‘, in der glaubenden Gewissheit, dass man niemals Gott etwas gibt, ohne dass ER mehr zurückgibt, in der zuversichtlichen Hoffnung, dass dadurch diejenige Liebe (caritas) wachse, die zum Heil anderer beiträgt, die Liebe des Guten Hirten, der sein Leben für die Seinen einsetzt.“ (hier)
Natürlich schützt die Sakramentalität des Amtes nicht völlig vor dem Missbrauch von Macht und vor falschen Motiven. Aber es besteht doch die begründete Hoffnung, dass das Wirken Gottes und das Gebet der Gläubigen wirksam werden können. Oder, wie es Marianne Schlosser an anderer Stelle ausdrückt: „Die Kirche bindet die Übertragung von Vollmacht und besonderer Verantwortung an Kriterien, auch an eine längere Ausbildung und Prüfung der charakterlichen und religiösen Voraussetzungen eines Kandidaten, um Risiken zu minimieren. Und im Ritus der Weihe kommt das Vertrauen in das Gebet der Gläubigen zum Ausdruck, dass der Heilige Geist nicht untätig bleiben wird. Solange das Leitungsamt (‚munus regiminis‘) – selbst wenn das nur ein fernes Ideal wäre! – dialektisch mit der ‚diakonia Christi‘ (Joh 13,13-16; Lk 22,27) verbunden ist, das heißt: mit der Entäußerung von sich selbst notfalls bis zur Lebenshingabe, gibt es wenigstens Hoffnung, dass sich einige, viele, möglichst alle daran ausrichten – Hoffnung, dass man den Gipfel nicht aus den Augen verliert, selbst wenn man zurückfiele.“ (hier)

Was wir heute erleben, erinnert doch stark an jene finsteren Zeiten der Fürstbischöfe, nur etwas abgewandelt: Die heutigen Bischöfe wollen ebenfalls den Leitungsdienst vom Heiligungsdienst abtrennen, nur wollen sie im Unterschied zu den Fürstbischöfen die Last der Leitungsverantwortung abgeben.
Ich kann zwar keinem unserer Bischöfe ins Herz schauen, ihre Motivationen sind mir fremd, aber es scheint mir nicht so weit hergeholt, auch hier eine gewisse Bequemlichkeit zu vermuten. Das gleiche erleben wir seit Jahrzehnten mit den Pfarrern. Nicht wenige Bischöfe und Pfarrer, so scheint mir, sind froh darüber, nur mehr „Sakramentenonkel“ zu sein und die lästige Verantwortung der schnöden Leitung und Verwaltung abgeben zu können: „Die Leute lassen sich ja eh nichts mehr sagen!“ Damit geben sie auch Verantwortung ab und nehmen so wiederum viele Lasten von ihren Schultern weg.
Damit tun die Verantwortlichen das Gleiche, was die Fürstbischöfe von einst taten: Sie zerteilen das eine Hirtenamt gegen die beständige Überlieferung der Kirche, so als ob Leitung und Heiligung voneinander getrennte Aufgabenbereiche wären. Man kann sie wohl unterscheiden, aber in der Kirche, die sowohl eine sichtbare Institution als auch eine unsichtbare sakramentale Wirklichkeit ist, lassen sie sich nicht trennen.

Dass die gegenwärtigen Strukturen in Deutschland eine solche Trennung erforderlich machen würden (sprich: verteilung auf mehrere Schultern), ist ein Scheinargument, denn diese Strukturen wurden ja bewusst anhand der Prämisse errichtet, dass die Laien immer mehr davon übernehmen sollen. Die Strukturen sind nicht einfach so, wie ein Schicksal, wie ein Umstand, mit dem man sich arrangieren muss… sie wurden von den Verantwortlichen im wachen Zustand so gestaltet, auch auf Druck der Laien die nach Macht strebten. Bestes Beispiel sind Pfarrgemeinderäte, die laut Kirchenrecht eigentlich nur beratende Funktion haben dürften, faktisch hierzulande aber bestimmend sind und dem Pfarrer nur das negative Rech des Einspruchs lassen, ihm also die positive Initiative faktisch aus der Hand genommen haben.

Übrigens zeigt sich dieses gleiche Muster der Zerteilung des Hirtendienstes und der Rückkehr zu überwundenen Fehlentwicklungen der Geschichte auch bei der Argumentation für das Frauenpriestertum. Etwa, wenn mit der großen Bedeutung argumentiert wird, die in der Vergangenheit manche Äbtissinnen hatten. Diese hätten viel Macht und Einfluss besessen und sogar nach ihrem Gutdünken über Priester bestimmt, folglich könne man Frauen nicht von Leitungspositionen, sogar über den Priestern, ausschließen.
Dabei wird freilich das Faktum unterschlagen, dass jene Äbtissinnen mehr Ähnlichkeit mit jenen Fürstbischöfen hatten, als mit Ordensfrauen: Auch für so eine Äbtissin war der Posten eher eine herrschaftliche Einrichtung (Prestige und Geld): Sie waren weltliche Herrscherinnen, lebten nicht im Kloster, legten keine Gelübde ab und verließen den Posten des Öfteren bald wieder um zu heiraten. Auch hier waren Leitungsdienst und Heiligungsdienst (die geistliche Führung der Klostergemeinschaft) zerteilt: Die geistlichen Aufgaben übernahm, analog zu den oben erwähnten Weihbischöfen, die Priorin, die Äbtissin schaute nur gelegentlich mal vorbei. (Mit vielen Äbten war das übrigens genauso.) Ihre „Leitungsposition“ als Äbtissin hatten sie also darum inne, weil sie weltliche Herrscherinnen waren. Oder so: Sie hatten ihre Macht nicht, weil oder trotz dass sie Äbtissinnen (oder: Frauen) waren, sondern sie waren Äbtissinnen, weil sie weltliche, feudale Machthaber waren, ihr Geschlecht spielte dabei keine Rolle. Na, ob das ein gutes Modell für heute ist?

Also: Man möchte Leitungsdienst und Heiligungsdienst trennen, und fällt damit in den gleichen Irrtum, den wir zu Recht verurteilen, nämlich die Zerteilung des apostolischen Hirtenamtes. Rom hat diesen wesentlichen(!) Zusammenhang bezüglich der Pfarrer nun erneut bekräftigt und zugleich die Verantwortung der Laien für die angestrebte pastorale Umkehr betont.


Wo liegen die Gründe?

Vielleicht kommen wir dem Grund für das heutige „Machtstreben“ der Laien durch die Sprache etwas näher: Wenn wir in dieser Debatte von „Verantwortung“ reden, dann meinen wir Leitungsverantwortung, Letztverantwortung. Doch das ist eine extreme Verkürzung. Verantwortung trägt nämlich auch der, der nicht das letzte Wort hat. Man spricht dann ungeschickterweise von „Mitverantwortung“ und wertet das als einen negativen, abwertenden Ausdruck. Das empfinde ich aber als irreführend. Denn auch wenn ich nicht der letzte Entscheider, der Hauptverantwortungsträger bin, so bin ich doch (mit-)verantwortlich für das Ganze. Ich bin verantwortlich durch mein Zeugnis in meinem Lebenswandel und in meinem Wort. Ich bin ggf. verantwortlich im beratenden Wort und im Gehorsam, soweit es eben an mir liegt.
Und da sehe ich den Knackpunkt: Dieses Letzte ist nicht gewollt. Diese Form der Verantwortung (für das eigene Handeln!) ist nicht gewollt. Niemand will gehorsam sein, und zwar nicht bloß was den Pfarrer oder den Bischof betrifft. Letztlich geht der Gehorsam bekanntlich gegen Gott („wer euch hört, hört mich“). Dieser darf bekanntlich nicht mehr als Gebietender verkündet werden, sondern muss stets auf Augenhöhe gehalten werden – die Zehn Gebote sind nur ein Gesprächsangebot. Das Machtstreben der Gläubigen hat seine letzte Motivation, sein letztes Ziel nicht in der Augenhöhe mit Pfarrer und Bischof – das sind nur Äußerlichkeiten –, sondern der Abbau der irdischen Hierarchie soll v.a. strukturell (sichtbar) das widerspiegeln, was ohnehin schon im Gottesverhältnis propagiert und eingeübt wurde.
Letztlich spricht man nicht dem Bischof die Leitungsvollmacht ab, sondern Gott. Alles soll dialogisch, demokratisch sein. Darum müssen Heiligung und Leitung getrennt werden: Die Heilung und Heiligung von Gott möchte man, aber die Gebote nicht unbedingt, nur wenn sie gerade passen. Man ist bequem. Den Anspruch, der mit dem Heilsangebot Gottes einhergeht, den lehnt man ab. Die Bedingung nimmt man eigentlich gar nicht mehr wahr: „Wenn ihr meine Gebote haltet, so werdet ihr in meiner Liebe bleiben“ (Joh 15,10).

Und was machen die Hirten angesichts dieser Bestrebungen? Die meisten Bischöfe (und Pfarrer) haben diesbezüglich schon lange klein beigegeben. Es wird weithin nicht mehr verkündet, sondern möglichst unverbindlich angeboten; nicht mehr ermahnt, sondern nur noch beraten. Nicht wenige Hirten haben sich ein Fell übergezogen, laufen auf allen Vieren und machen freudig „määh“.
Ein Freund hatte mir das neutlich sehr drastisch gesagt: Er befürchtet, dass es nie zu einem „offiziellen“ Schisma kommen wird, sondern dass der Brand unbenannt, knapp unter der Oberfläche und kaum durch Floskeln verschleiert, weiter vor sich hin schwelt, da die Hirten (in Deutschland und in Rom) zu schwach sind. Sie haben weder den Charakter, noch die Intelligenz, und erst recht nicht die Leidenschaft, die einen echten Häretiker/Schismatiker vom Schlag eines Marcion, Arius, Jan Hus oder Martin Luther (vgl. dazu das sehr lehrreiche „Buch der Ketzer“ von Walter Nigg) oder ihre katholischen Kontrahenten auszeichneten. Unsere Bischöfe sind in der Mehrheit lauwarm, theologisch alles andere als versiert und sie haben v.a. Angst um ihr Ansehen (vgl. meine Gedanken dazu hier). Anders ausgedrückt: Ein „offizielle“ Schisma erfordert den Mut zum (falschen) Bekenntnis. Den haben unsere Bischöfe in der Mehrheit jedoch nicht.

Das Traurigste ist, dass es nicht so sein muss. Die Alternative ist nämlich gerade nicht die Widerherstellung fürstbischöflicher absolutistischer Verhältnisse. Wenn die Laien, statt den Anspruch und die Last von Gottes Geboten abzuwerfen, sich ihrer Verantwortung vor Gott bewusst wären, gerade dann würde ein fruchtbares und wahrhaft christliches Verhältnis zwischen Klerikern und Laien im Leben der Kirche entstehen. Man stelle sich allein schon die Entlastung vor, wenn die Zuständigkeiten klar wären… die meisten Sitzungen hätten sich erledigt.

Auch hier bietet die verwendete Sprache Anhaltspunkte: So liegt es durchaus im Interesse der Akteure, dass der Begriff „Laie“ negativ besetzt ist und negativ besetzt bleibt. Die negative Definition „Laien sind die, die nicht geweiht sind“ ist in der aktuellen (jahrzehntealten) Debatte mit voller Absicht von interessierten Kreisen gesetzt worden; sie ließe sich problemlos durch eine positive Bestimmung (etwa: Glieder des königlich-priesterlich-prophetischen Volkes [gr. loas] Gottes, auserwähltes Geschlecht, Erben des Reiches Gottes) ersetzen – aber das wird verhindert, denn die Laien sollen sich als Defizitär und als unterjochte Opfer der „Kleriker“ fühlen. Durch diese sprachliche Festlegung haben sie auch weiterhin stets den Eindruck, in „Kirche“ nichts von Bedeutung tun zu können, solange sie nicht entweder die Leitungsgewalt der Geweihten bekommen, oder selbst geweiht werden (Thema Frauenpriestertum). Wobei mir hier die große Mehrheit der Leute nur Stimmvieh einiger Weniger zu sein scheint, die dabei die Hebel in der Hand haben und z.B. jenes Sprachspiel aufrechterhalten, die allermeisten wissen gar nicht, wovon sie reden.

Es ist eine Lüge, wenn behauptet wird, die Laien seien sich ihrer Würde bewusst geworden und würden eben darum nach Macht in der Kirche streben. Die Laien sind die vorrangigen Träger des Auftrags der Kirche! Dieser Auftrag besteht aber gerade nicht darin, „Kirche“ zu gestalten, sondern der Welt das Evangelium zu verkünden (vgl. Ratzingers Kommentar zum suizidalen Weg, HIER). Die Würde der Laien besteht eben gerade darin, die Mission der Kirche in die Welt hinaus zu tragen. Mit einem militärischen Gleichnis (nicht, dass ich besonders militärafffin wäre, aber von Fußball hab ich noch weniger Ahnung): Die Laien sind die Frontlinie der Mission, die Phalanx des „gehet hin und macht alle Völker zu meinen Jüngern“. Die römische Instruktion nennt daher alle Getauften „aktive Protagonisten der Evangelisierung“. Die Kleriker sind dabei eher die Sanitäter und Versorgungsoffiziere im Hintergrund und zuweilen auch mal die Artillerie… der eigentliche Nahkampf wird von den Laien geleistet, die in ihrem Alltag in der Welt mit dem Zeugnis ihres Lebens Christus bezeugen. Darin besteht ihre Würde, nicht in „Macht in der Kirche“.
Ich befürchte (wieder: ich kann in niemandes Herz schauen, aber der Verdacht drängt sich mir auf), dass sich unsere Gremien- und Verbandskatholiken darum so sehr auf die ihnen nicht zustehenden Posten in der Kirche konzentrieren, weil sie nicht willens und/oder nicht fähig sind zum Zeugnis nach draußen, wo ein verwässerter Glaube nichts gilt und nur das furchtlose Bekenntnis den Unterschied macht. Sie sind, im vorigen Gleichnis gesprochen, fahnenflüchtig, und versuchen sich jetzt unter die Versorgungsoffiziere und Sanitäter zu mischen, um bloß nicht an die Front zu müssen.

Rekapitulieren wir: Die Hirten wollen mit den Schafen blöken und die Ziegen möchten gerne Gärtner sein. So. Ein. Unsinn.
Die meisten Hirten und (jedenfalls der Lautstärke nach zu urteilen) der Großteil der Herde gleichermaßen, haben nicht den Mut zum Gehorsam gegenüber Gott und zum Bekenntnis gegenüber den Menschen... welchen Wert hat das ganze dann noch? Dann taugen wir wahrhaftig nur noch als eine politisch-ökologische Pazifisten-NGO...

Donnerstag, 23. Juli 2020

Orientierung zur römischen Instruktion

Anmerkungen zur Orientierung, wenn sich nun verschiedentlich Bischöfe ganz offen gegen die am Montag erlassene Instruktion der Kleruskongregation „Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche“ stellen.

Eine kirchenrechtliche Vorbemerkung:

Eine „Instruktion“ ist kirchenrechtlich in c. 34 §1 CIC klar definiert: „Instruktionen, welche die Vorschriften von Gesetzen erklären und Vorgehensweisen entfalten und bestimmen, die bei deren Ausführung zu beachten sind, werden zum Gebrauch derer gegeben, die dafür sorgen müssen, dass die Gesetze zur Ausführung gelangen, und binden sie bei der Ausführung der Gesetze; diese Instruktionen geben innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit diejenigen rechtmäßig heraus, die ausführende Gewalt besitzen.“

Daraus wird ersichtlich:
1) Eine Instruktion ist selbst kein Gesetz, sondern sie ist (nur) auf das Gesetz bezogen. Das bedeutet aber, dass eine Instruktion selbst kein neues Recht setzen oder bestehendes Recht ändern kann, sondern sie ist strikt an den Rahmen, den das Gesetz festlegt, gebunden. (Genau darüber beschwert man sich: Dass man von der zuständigen Autorität darauf hingewiesen wird, was ohnehin schon gilt.)
2) Eine Instruktion hat als Adressaten die zuständigen Verwaltungsorgane, in diesem Fall also die bischöflichen Behörden.
3) Diese Adressaten bekommen mit der Instruktion eine Erklärung des Gesetzes und wie es anzuwenden ist.
4) Die Adressaten sind durch eine Instruktion rechtlich gebunden, sie können sich ihr nicht widersetzen oder sie ignorieren.


Die Instruktion enthält rechtlich gesehen nichts Neues, sie ruft nur in Erinnerung, was ohnehin schon gilt und zeigt u.U. auf, dass manche „Interpretationen“ des geltenden Rechts, etwa bezüglich der Frage, wer eine Pfarrgemeinde leiten kann, falsch sind. Das Thema ist indes nicht neu, es gab 2002 schon einmal eine Instruktion der Kleruskongregation zu dieser Frage mit dem unzweideutigen Titel „Der Priester, Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde“. Dieses Dokument diente wesentlich dazu, „sowohl die Gefahr der ‚Klerikalisierung‘ der Laien als auch jene der ‚Säkularisierung‘ der geistlichen Amtsträger zu überwinden.“ (Nr. 7) Durch solche Tendenzen geschieht nämlich nicht nur eine Abwertung des sakramentalen Hirtendienstes der Priester, sondern zugleich auch eine herabwürdigung des Dienstes der Laien in der Welt (vgl. ebd.).

Das aktuelle Dokument dient dem selben Ziel, es weitet allerdings die Perspektive, indem es eindringlich über die Aufgaben spricht, die allen Gliedern der Gemeinde zukommen: „Es ist notwendig, dass heute alle Laien einen großzügigen Einsatz für den Dienst an der missionarischen Sendung leisten vor allem durch das Zeugnis des täglichen Lebens, das in den gewohnten Lebensbereichen und auf jeder Verantwortungsebene dem Evangelium entspricht, und besonders durch die Übernahme ihnen entsprechender Verpflichtungen im Dienst an der Pfarrgemeinde.“ (Nr. 86)
Die titelgebende „pastorale Umkehr“ kann nur von allen bewerkstelligt werden, denn ihre Voraussetzung ist die Umkehr (Bekehrung) jedes Einzelnen, sie ist nicht durch Diktat von oben realisierbar. Aber wenn die Strukturen fehlerhaft sind, wenn sie auf einem Fundament aus Irrtum ruhen, dann kann solch eine Umkehr nicht geschehen, darum wird eingeschärft was eh gilt: Die Leitung – und damit also der Hirtendienst – ist an das Sakrament der Weihe gebunden.

[Marginalie: Das Tarurigste für mich ist, dass durch den aktuellen „Machtdiskurs“ v.a. eines erreicht wird: der kirchliche Leitungsdienst wird ganz bewusst zu einer Macht umgedeutet. Aus dem sakramental begründeten Dienst geweihter Amtsträger wird so ein politisches Machtgefüge unterschiedlichster Interessenträger.]

In seiner wesentlichen Aussageabsicht, offenbart sich die aktuelle Instruktion als durchaus mutig und zukunftsorientiert. Das fängt schon damit an, dass das Territorialprinzip zwar nicht grundsätzlich in Frage gestellt, aber sehr deutlich auf dessen Elastizität hingewiesen wird: „Doch ist insbesondere heute das Gebiet nicht mehr nur ein geografisch abgegrenzter Bereich, sondern der Zusammenhang, in dem jeder sein Leben, das aus Beziehungen, gegenseitiger Hilfe und lange gepflegten Traditionen besteht, lebt. Auf diesem ‚existenziellen Territorium‘ steht die ganze Herausforderung der Kirche auf dem Spiel. Daher erscheint ein pastorales Handeln überholt, das den Handlungsraum ausschließlich auf den Bereich innerhalb der territorialen Grenzen der Pfarrei beschränkt.“ (Nr. 16)

Das Dokument geht sodann hart ins Gericht mit Pfarreien, die sich auf ein ‚weiter wie bisher‘ verlegen: „Wenn die Pfarrei nicht die der Evangelisierung innewohnende spirituelle Dynamik lebt, läuft sie Gefahr, selbstbezogen zu werden und zu verkalken, da sie Erfahrungen vorschlägt, die den Geschmack des Evangeliums und die missionarische Durchschlagskraft bereits verloren haben und vielleicht nur für kleine Gruppen bestimmt sind.“ (Nr. 17)

Meine Vermutung ist ja, dass man sich bei der Behandlung des Dokuments so sehr auf die Frage von Macht und Autorität versteift, weil man die viel drängendere und dramatische Fragestellung, die der Titel des Dokuments ausspricht und die Sinnziel und Existenzgrund des ganzen Dokuments ist, nicht angehen möchte.
Als Authentizitätsmerkmal und als Kriterium für die Unterscheidung (des Wahren vom Falschen, des Fruchtbringenden vom Kahlen) wird nämlich die missionarische Dynamik einer Pfarrei benannt, was den allermeisten Pfarreien insbesondere in Deutschland klar ein Armutszeugnis ausstellt: „Über die Orte und die Gründe der Zugehörigkeit hinaus ist die Pfarrgemeinde der menschliche Kontext, in dem die Evangelisierung der Kirche vonstattengeht, die Sakramente gefeiert werden und die karitative Liebe in einer missionarischen Dynamik erfahrbar wird, die – über die Tatsache hinaus, inneres Element des pastoralen Handelns zu sein – ein Unterscheidungskriterium ihrer Authentizität ist." (Nr. 19)
Mit einem kurzen Wort: „die ‚traditionellen‘ pfarrlichen Strukturen unter missionarischem Gesichtspunkt zu erneuern [...] ist das Herzstück der gewünschten pastoralen Umkehr" (Nr. 20). Dem glaubt man sich nun nicht stellen zu müssen, weil man das Dokument aufgrund einer anderen Frage, die nicht einmal das Ziel des ganzen ist, ablehnt. (Womit man faktisch das geltende Recht der Kirche offen ablehnt.)

Wenn sich nun bischöflich beklagt wird, die kirchlichen Strukturen, wie sie gegenwärtig in Deutschland sind (etwa mit ihren unzähligen Gremien), würden eine Umsetzung der Instruktion erschweren bis unmöglich machen („dann hockt der Priester ja nur noch in Sitzungen“), dann lasse man sich nicht beirren: Der Fehler liegt nicht in dem, was die Instruktion sagt, er liegt in jenen überbordenden Strukturen, die seit Jahrzehnten aufgebaut wurden – bewusst oder unbewusst am kirchlichen Recht vorbei oder über dasselbe hinweg. Insofern stimmt wohl die Klage mancher Bischöfe, die Instruktion werde der „Situation in Deutschland“ nicht gerecht. Aber mehr als zu zeigen, dass die so Redenden nicht über ihren eigenen kleinen Tellerrand hinausblicken können (die Instruktion gilt nämlich für die ganze weltweite Kirche – aus dem selben Grund sind solche Dokumente zuweilen "vage", denn sie müssen ja überall anwendbar sein), erfährt man daraus nicht. „Selbst schuld!“ möchte man den Bischöfen zurufen... der Ressourcen fressende strukturelle Apparat hierzulande ist Marke Eigenbau.

Da der Berichterstattung zufolge inzwischen einige Bischöfe ausdrücklich die aktuelle Instruktion zurückweisen (die Instruktion von 2002 hat man damals einfach klanglos ignoriert) oder ganz offen ankündigen, sie zu ignorieren, wird sich daran wohl nun die Spreu vom Weizen trennen. Vielleicht ist das auch gut so... dann wird die jahrzehntelange Missachtung des kirchlichen Rechts durch nicht wenige Bistümer endlich einmal kontrastreich sichtbar.

Montag, 20. Juli 2020

Pastorale Umkehr

Eine kleine Beobachtung am Rande bezüglich der neuen Instruktion aus Rom.

Bestimmte Kräfte der katholischen Kirche in Deutschland haben seinerzeit versucht, die Enzyklika "Evangelii Gaudium" von Papst Franziskus möglichst zu verwässern, um bloß nichts an ihren Plänen ändern zu müssen. Ein sehr schönes Beispiel, bei dem das schon sprachlich deutlich wird, ist die Nr. 27 dieses Schreibens, wo in der "gültigen" deutschen Fassung eine "pastorale Neuausrichtung" benannt wird. Im spanischen Original steht freilich etwas anderes, dort ist die Rede von einer "conversión pastoral", also einer pastoralen Umkehr oder Bekehrung - etwas durchaus in einem positiven Sinn Erschütterndes, das man hierzulande aber äußerst ungern möchte.

Diese sprachliche Abmilderung beißt jene bestimmten Kräfte nun in den Popo, da die neue Instruktion nicht nur die Pfarrer stärken und eine Klerikalisierung der Laien so gut es geht eindämmen will, sondern das alles und noch viel mehr geschieht auch noch unter dem Stichwort der "pastoralen Umkehr" (ital. conversione pastorale) gleich im Titel. Tja. Ob man sich dem jetzt stellt? Vermutlich nicht.

Donnerstag, 16. Juli 2020

Fühlen mit der Kirche

Jan-Heiner Tück im Interview auf katholisch.de (hier), gefragt nach der Verbindlichkeit der zu glaubenden Unfehlbarkeit des Papstes: »Wenn ein "sentire cum ecclesia – ein Fühlen mit der Kirche" gegeben ist, braucht es keine Totalidentifikation mit der Lehre der Kirche zu geben. Die Anerkennung des Glaubensbekenntnisses reicht.«

Nein, das reicht definitiv nicht.

Erstens ist "Totalidentifikation" an dieser Stelle ein völlig falsches und irreführendes Wort, denn eine Totalidentifikation, also eine Identifikation seiner selbst mit allem was zur Kirche gehört und was in der Kirche geschieht, ist schlicht nicht möglich. Niemand kennt alles und jeder wählt aus und setzt Schwerpunkte. Was es aber geben kann und geben soll, ist der Wille, den ganzen Glauben der Kirche getreu anzunehmen, selbst in den Punkten, die man nicht kennt, oder die für einen selbst nicht so zentral im eigenen geistlichen Leben sind (impliziter Glaube).

Zweitens kann es kein "sentire cum ecclesia" geben, wenn ein solcher impliziter Glaube nicht gegeben ist; der Verweis darauf eignet also nicht als Argumentationsgrundlage. Das ist in etwa so, als wenn ich sagen würde "Wenn Blindheit gegeben ist, dann braucht es keine Wertschätzung für die Malerei von Rubens oder Rembrandt." Die Aussage ergibt keinen Sinn: Ich kann nicht "Fühlen mit der Kirche", wenn ich nicht (zumindest implizit) will, was die Kirche will, liebe was die Kirche liebt und glaube was die Kirche glaubt. Dies zu tun ist Vorbedingung für ein "Fühlen mit der Kirche", nicht andersrum.

Der Ausdruck "sentire cum ecclesia" stammt von Ignatius von Loyola, und dieser verband damit ziemlich genau das Gegenteil von dem, was Tück hier darlegt. Für Ignatius gilt der Gehorsam (gegenüber der Kirche, die er aus diesem Anlass insbesondere in ihrer Hierarchie und ihrem Lehramt verortet) mehr als eigene innere Regungen: Für ihn bedarf das Bewegtsein durch den Geist Gottes der Verleiblichung, so wie auch Christus sichtbar Mensch geworden ist. Das ist für ihn der Gehorsam gegen die Kirche.
Nie hätte Ignatius die eigene innere Regung, erst recht nicht das eigenen Gefühl oder das eigenen (rationale) Urteil höher gestellt als das, was ihm von Seiten der Kirche vorgegeben oder gesagt wird (die Rangfolge ist: 1. Papst, 2. Vorbild der Heiligen, 3. die eigene Vernunft). Das ist für ihn "Fühlen mit der Kirche": Das eigene Empfinden und Wollen an der Kirche (dem Lehramt) ausrichten. Das berühmte vierte Gelübde der Jesuiten, der Gehorsam gegen den Papst, hat genau hier seine Begründung. Dabei handelt es sich nicht um eine Geringachtung der Vernunft oder des eigenen Mittuns, sondern es drückt sich hier das Vertrauen aus, dass derselben Geist Gottes, der im Herzen jedes Menschen wirken kann, sich vorzüglich (und objektiv gültig) in der Kirche ausdrückt, nicht geringer, als er sich im Leben Jesu und der Heiligen ausdrückte.

Wenn ein Mensch meint, er könne das (fälschlich so bezeichnete) Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes nicht annehmen, dem hält Ignatius entegegen: "Denn oft mag das, was so gar nicht mit der menschlichen Klugheit übereinzustimmen scheint, sehr wohl eins sein mit der göttlichen Klugheit: denn diese lässt sich nicht eingrenzen in die Gesetze unserer Vernunft." Wer sich in seiner Ablehnung vom Geist bewegt glaubt, dem muss klar sein: "immer ist es für diesen Mystiker [d.i. Ignatius] die hierarchische Kirche, die ihm zum Maßstab der Echtheit allen Geistes wird." (Hugo Rahner, Ignatius 379)

Mittwoch, 15. Juli 2020

Fixierung auf das Priestertum

Auf katholisch.de wird wieder einmal die Werbetrommel für das Frauenpriestertum (und Priester im Nebenberuf) gerührt (hier). Diesmal ist es der Vizeprovinzial der Pallottiner.

Daran wird wieder einmal etwas sehr deutlich: Diese Agenda zeigt mehr als alles andere eine geradezu krankhafte Fixierung ihrer Vertreter auf den Priester (Klerikalismus). Der Eindruck ist: um etwas in der Kirche zu gelten, oder um etwas für das Reich Gottes zu bewirken, genügt die Taufe nicht, es braucht auch das Sakrament der Weihe.

In diesem Fall ist dieser Eindruck besonders grell, denn jener Vizeprovinzial der Pallottiner verleugnet damit ausgerechnet die wesentlichen Impulse des Heiligen Vinzenz Pallotti, den Papst Pius IX. nicht grundlos als "Pionier der katholischen Aktion" charakterisiert hat. Sein Anliegen war es gerade, alle Katholiken - Arbeiter, Lehrer, Diener, Bauern, Hausfrauen etc. - zum Apostolat in ihrem wie auch immer großen oder kleinen Aktionsradius zu ermutigen. 
Diese Fixierung auf das Priestertum steht in direkten Gegensatz dazu.

Dass ein Priester ebendies nicht im Nebenberuf sein kann, ist klar, das muss nicht kommentiert werden. Dass der so Redende nicht glaubt, ein Papst könne diese Sache entscheiden, zeigt eigentlich nur seine Ignoranz in Sachen des Glaubens.