Donnerstag, 16. Oktober 2014

Dürftige Theologie - 16 - Moralische Gradualität

 Bitte die Einführung (hier) beachten!


Der Vorschlag einiger Synodenteilnehmer, das Prinzip der "Elemente der Wahrheit" aus dem Kontext der Ökumene (Vaticanum II) auf die moralischen Normen des göttlichen Gesetzes zu übertragen, ist zumindest fragwürdig. Zunächst die Texte.

Gaudium et Spes 8 (hier):
»Das schließt nicht aus, daß außerhalb ihres Gefüges vielfältige
Elemente der Heiligung und der Wahrheit zu finden sind, die als der Kirche Christi
eigene Gaben auf die katholische Einheit hindrängen.«

Relatio post disceptationem, 18 und 20 (hier):
»[...] Einige [Synodenteilnehmer] fragen, ob die sakramentale Fülle der Ehe die Möglichkeit eröffnet, positive Elemente auch in den unvollkommenen Formen [forme imperfette] außerhalb der ehelischen Realität anzuerkennen, die in jedem Fall auf diese hingeordnet [ordinate] sind.
[...]
Im Bewusstsein der Notwendigkeit einer geistlichen Unterscheidung im Blick auf vorehelisches Zusammenleben, auf Zivielehe und Ehescheidung sowie auf wiederverheiratete Personen, ist es die Aufgabe der Kirche, jene Samenkörner des Wortes anzuerkennen, die jenseits der sichtbaren sakramemntalen Grenzen gelangt sind. Den Blick Christi nachahmend, der alle Menschen erleuchtet, wendet sich die Kirche respektvoll jenen zu, die an ihrem Leben in unvollständiger und unvollkommener Weise [in modo incompiuto e imperfetto] teilnehmen, die positiven Werte schätzend [apprezzare], die sie enthalten, statt ihrer Begrenzungen und Defizite.«

[Jetzt ist mir der Churer Generalvikar Martin Grichting mit seinem lesenswerten Kommentar zuvorgekommen (hier). Lesen! Die entscheidenden Texte aus Veritatis Splendor über die absolute - und eben nicht "graduelle" - Gültigkeit der Gebote sind am Ende dieses Beitrags noch in größerer Ausführlichkeit widergegeben, als dies in jenem Kommentar geschehen ist.]
 

Überraschend ist das Auftauchen dieser Überlegung zur Gradualität vor allem darum, weil in dem für die Vorbereitung dieser Synode maßgeblichen Dokument, Familiaris Consortio (das hoffentlich jeder Teilnehmer zuvor eingehend studiert hat; hier nachzulesen), genau dieser Punkt bereits behandelt wird und genau das was nun von manch einem Synodenteilnehmer vorgeschlagen zu werden scheint, verworfen wurde. Das Thema ist also nicht neu. Ich habe selbst lange damit gehadert, bevor ich die Lehre der Kirche dazu akzeptieren konnte.
In Familiaris Consortio heißt es (der Kontext ist die Debatte um Humanae Vitae, es trifft aber ebenso auf die Frage "eheähnlicher Lebensformen" zu): 
»Es ist stets von großer Bedeutung, einen richtigen Begriff von der sittlichen Ordnung, von ihren Werten und Normen zu haben. Diese Bedeutung wächst, je zahlreicher und größer die Schwierigkeiten werden, sie zu beachten. 
[...]
Doch ist der Mensch, der berufen ist, dem weisen und liebenden Plan Gottes in freier Verantwortung mit seinem Leben zu entsprechen, ein geschichtliches Wesen, das sich Tag für Tag durch seine zahlreichen freien Entscheidungen selbst formt; deswegen kennt, liebt und vollbringt er das sittlich Gute auch in einem stufenweisen Wachsen.
Auch die Eheleute sind im Bereich ihres sittlichen Lebens auf einen solchen Weg gerufen, getragen vom aufrichtig suchenden Verlangen, die Werte, die das göttliche Gesetz schützt und fördert, immer besser zu erkennen, sowie vom ehrlichen und bereiten Willen, diese in ihren konkreten Entscheidungen zu verwirklichen.«

Es ist eine Binsenweisheit, dass niemand als moralisch einwandfrei geboren wird oder überhaupt jemals fehlerlos zu werden vermag. Die Frage ist nicht, ob die Kirche sich den Niederungen und dem Dreck des Daseins zuwenden sollte um zu helfen - das tut sie von je her! -, sondern die Frage ist, wie das "Dreckigsein" zu bewerten ist. Natürlich weiß die Kirche um die Notwendigkeit eines Wachstums im sittlichen Leben, aber sie kann nicht vom Gesetz Abstriche machen! So fährt denn Johannes Paul II. unmittelbar fort:
»Jedoch können sie das Gesetz nicht als ein reines Ideal auffassen, das es in Zukunft einmal zu erreichen gelte, sondern sie müssen es betrachten als ein Gebot Christi, die Schwierigkeiten mit aller Kraft zu überwinden. "Daher kann das sogenannte 'Gesetz der Gradualität' oder des stufenweisen Weges nicht mit einer 'Gradualität des Gesetzes' selbst gleichgesetzt werden, als ob es verschiedene Grade und Arten von Gebot im göttlichen Gesetz gäbe, je nach Menschen und Situationen verschieden. Alle Eheleute sind nach dem göttlichen Plan in der Ehe zur Heiligkeit berufen, und diese hehre Berufung verwirklicht sich in dem Maße, wie die menschliche Person fähig ist, auf das göttliche Gebot ruhigen Sinnes im Vertrauen auf die Gnade Gottes und auf den eigenen Willen zu antworten" (Johannes Paul II., Homilie zum Abschluß der VI. Bischofssynode am 25.10.1980).«

Das Problem mit der aktuellen Debatte ist, dass, zumindest so wie es in der Relatio steht (s.o.), die sittliche Forderung des Gebotes Christi unberücksichtigt bleibt. Es entsteht der Eindruck, die "niedrigen Stufen" jenes Weges würden als Gegebenheiten verstanden, die in ihrem Sosein belassen und als "legitime Form" anerkannt und sogar "wertgeschätzt" (ital. apprezzare!) werden können, weil sie ja dem Gesetz "zu einem gewissen Grade" entsprechen. Johannes Paul II. weist dies wehement zurück.


Was in Nr. 20 der Relatio steht, klingt verführerisch: Sich denen zuzuwenden, die "in unvollkommener Weise teilnehmen" am Leben der Kirche, klingt zunächstmal gut. Es klingt aber gleich ganz anders, wenn man bedenkt, dass es, abgesehen von der Jungfrau Maria, nie einen Menschen innerhalb der Kirche gab, der "in vollkommener Weise" an ihrem Leben teilhatte. Wir alle sind Sünder! Wo immer wir nur unvollkommen an deisem Leben der Kirche teilhaben, reicht eine Wertschätzung (ital. apprezzamento!) aber sicherlich nicht aus, sondern wir brauchen v.a. den Ruf zu Bekehrung und einen Ansporn zur "Vollkommenheit" zu streben: "Ihr nun sollt vollkommen sein, wie euer himmlischer Vater vollkommen ist." (Mt 5,48)

Die allgegenwärtigen "unvollkommenen Formen" menschlichen Zusammenlebens sind eine Realität - auch unter Getauften. Niemand bestreitet das. Aber die Konstatierung einer "Hinordnung" dieser "unvollkommenen Formen" auf die "Fülle der Ehe" - analog zu der Weise, wie die unterschiedlichen religiösen Gemeinschaften in ihrer je eigenen Weise auf die eine Kirche Christi hingeordnet sind (und zwar unabhängig davon, ob die Angehörigen dieser Gemeinschaften dies bewusst wollen!) -, reicht nicht aus zur Verkündigung des göttlichen Gebots! Es muss vielmehr deutlich werden, dass der Mensch in seinem konkreten Handeln stets zu jener "Fülle" aktiv streben muss:
»Das handelnde Subjekt eignet sich persönlich die im Gesetz enthaltene Wahrheit an: Durch die Handlungen und die entsprechenden Tugenden macht es sich diese Wahrheit seines Seins zu eigen.« (VS 52)

Bei der Lektüre dieser Abschnitte der Relatio hat man das Gefühl, hier ginge es gar nicht um Menschen (moralische Wesen!), denen etwas verkündet wird, sondern nur um soziale Konstrukte, deren "Status" evaluiert werden soll... Es fehlt etwas.
Das "Positive" zu würdigen, und mit keinem Wort auf die Gefahren hinzuweisen, klingt frappierend nach dem Versuch, das Wort "Sünde" aus dem christlichen Vokabular zu streichen (Kardinal Kasper freut sich nen Wolf). Ich werd mich bedanken, wenn mein Fahrradhändler mir unentwegt die tolle Gangschaltung des Gebrauchtrades anpreist, und dabei unerwähnt lässt, dass die Bremsen nicht funktionieren!
Ist "Unvollkommenheit" ein Substitut für "Sünde"? ... "O mein Jesus, verzeih' uns unsere Unvollkommenheiten..."?

Es mutet schon ziemlich kurios an, wenn man diese Rede von der Hinordnung des "Unvollkommenen" (gemeint ist das, was klassischerweise - und gut biblisch - unter "Unzucht" und "Ehebruch" fällt!) betrachtet. Bei Johannes Paul II. taucht solch eine Hinordnung ebenfalls auf:
»Nun bezeugt die Vernunft, daß es Objekte menschlicher Handlungen gibt, die sich "nicht auf Gott hinordnen" lassen, weil sie in radikalem Widerspruch zum Gut der nach seinem Bild geschaffenen Person stehen.« (VS 80)
Man kann hier durchaus den Eindruck gewinnen, dass von Papst Johannes Paul II. eine Handlungsweise als "nicht auf Gott hingeordnet" bewertet wird, während die gleiche Handlungsweise von manchem Synodenvater als "auf die Fülle der Ehe hingeordnet" betrachtet wird. Ist nun diese Handlungsweise zugleich gut und böse, zugleich wahr und falsch? (Vgl. dazu Nr. 14 dieser Serie hier.) Oder ist sie zum Teil gut und zum Teil böse?
Das ist das Mantra der Moraltheologen: es gibt keine "bösen" oder "guten" Handlungen... es ist alles relativ und je nach den ersichtlichen Folgen zu bewerten. Das ist genau der Konsequentialismus/Proportionalismus, zu dessen Abwehr durch das kirchliche Lehramt Veritatis Splendor geschrieben wurde!

Johannes Paul II. hat die Frage jedenfalls apodiktisch beantwortet:
»Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung semper et pro semper verbieten, ohne Ausnahme, weil die Wahl der entsprechenden Verhaltensweise in keinem Fall mit dem Gutsein des Willens der handelnden Person, mit ihrer Berufung zum Leben mit Gott und zur Gemeinschaft mit dem Nächsten vereinbar ist. Es ist jedem und allezeit verboten, Gebote zu übertreten, die es allen und um jeden Preis zur Pflicht machen, in niemandem und vor allem nicht in sich selbst die persönliche und allen gemeinsame Würde zu verletzen.« (VS 52)
»Die Handlungen aber, die sich aufgrund ihres Objektes nicht auf Gott "hinordnen" lassen und "der menschlichen Person unwürdig" sind, stehen diesem Gut immer und in jedem Fall entgegen.« (VS 82)


Zusammenfassend

1) Das Gesetz der Gradualität besagt, dass jeder sich nach seinen Kräften und Fähigkeiten bemühen muss, so weit zur "Fülle" vorzudringen, wie er kann und sich nicht mit dem Faktischen abzufinden. Das ist gut katholisch und unterscheidet uns von den Katherern, Gnostikern, Novatianern und sonstigen Häretikern. Leider wurde dieses Gesetz der Gradualität, zusammen mit dem Rest der katholischen Morallehre, seit Jahrzehnten verschwiegen... weswegen nicht wenige der Kirche bis heute einen Katharismus zu Unrecht vorwerfen.

2) Die Gradualität des Gesetzes schafft hingegen Abstufungen in dem, was anzustreben ist, gibt sich sozusagen bei dem, was verkündet wird, mit einem "Weniger" zufrieden. Das ist der Relativismus des gesellschaftlichen Mainstreams.
Was die Relatio anbietet, erweckt stark den Verdacht, solch eine Gradualität des Gesetzes zu befürworten. Es ist natürlich sehr vorsichtig formuliert, aber in der Tendenz würde sich die Kirche (zumindest in der Wahrnehmung) unweigerlich mit der Welt gemein machen.

3) Was immer bei unvollkommenen sündhaften Lebensformen an Gutem zu finden ist (niemand bestreitet, dass es das gibt!), besteht dort nicht wegen der Unvollkommenheit Sündhaftigkeit dieser Lebensformen, sondern trotz ihrer. Das Gute ist nicht Teil oder "Element" der sündhaften Lebensformen. Ein Gut, das trotz der Sünde besteht, legitimiert nicht die Sünde und macht sie nicht "besser", sondern ist vielmehr wegen dieser Sünde ständig in Gefahr.

4) Das Benennen der Sünde und der Ruf zur Bekehrung dürfen nicht ausbleiben:
»Zu dieser Zeit kamen einige Leute zu Jesus und berichteten ihm von den Galiläern, die Pilatus beim Opfern umbringen ließ, sodass sich ihr Blut mit dem ihrer Opfertiere vermischte. Da sagte er zu ihnen: Meint ihr, dass nur diese Galiläer Sünder waren, weil das mit ihnen geschehen ist, alle anderen Galiläer aber nicht? Nein, im Gegenteil: Ihr alle werdet genauso umkommen, wenn ihr euch nicht bekehrt. Oder jene achtzehn Menschen, die beim Einsturz des Turms von Schiloach erschlagen wurden - meint ihr, dass nur sie Schuld auf sich geladen hatten, alle anderen Einwohner von Jerusalem aber nicht? Nein, im Gegenteil: Ihr alle werdet genauso umkommen, wenn ihr euch nicht bekehrt.« (Lk 13,1-5)


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Veritatis Splendor:

»52. Es ist immer und für alle recht und gut, Gott zu dienen, ihm die gebührende Verehrung zu erweisen und die Eltern zu ehren, wie es sich ziemt. Solche positive Gebote, die anordnen, manche Handlungen zu vollbringen und bestimmte Verhaltensweisen zu üben, verpflichten allgemein; sie sind "unveränderlich"; (vgl. Vat. II. GS 10) sie vereinigen in demselben gemeinsamen Gut alle Menschen aller Zeitalter der Geschichte, die für "dieselbe Berufung und dieselbe göttliche Bestimmung" (Vat. II. GS 29) geschaffen sind. Diese universalen und bleibenden Gesetze entsprechen Erkenntnissen der praktischen Vernunft und werden durch das Gewissensurteil auf die einzelnen Handlungen angewandt.
Das handelnde Subjekt eignet sich persönlich die im Gesetz enthaltene Wahrheit an: Durch die Handlungen und die entsprechenden Tugenden macht es sich diese Wahrheit seines Seins zu eigen. Die negativen Gebote des Naturgesetzes sind allgemein gültig: sie verpflichten alle und jeden einzelnen allezeit und unter allen Umständen. Es handelt sich in der Tat um Verbote, die eine bestimmte Handlung semper et pro semper verbieten, ohne Ausnahme, weil die Wahl der entsprechenden Verhaltensweise in keinem Fall mit dem Gutsein des Willens der handelnden Person, mit ihrer Berufung zum Leben mit Gott und zur Gemeinschaft mit dem Nächsten vereinbar ist. Es ist jedem und allezeit verboten, Gebote zu übertreten, die es allen und um jeden Preis zur Pflicht machen, in niemandem und vor allem nicht in sich selbst die persönliche und allen gemeinsame Würde zu verletzen.
Auch wenn nur die negativen Gebote immer und unter allen Umständen verpflichten, heißt das andererseits nicht, daß im sittlichen Leben die Verbote wichtiger wären als das Bemühen, das von den positiven Geboten aufgezeigte Gute zu tun. Der Grund ist vielmehr folgender: Das Gebot der Gottes- und der Nächstenliebe hat in seiner Dynamik keine obere Grenze, wohl aber hat es eine untere Grenze: unterschreitet man diese, verletzt man das Gebot. Zudem hängt das, was man in einer bestimmten Situation tun soll, von den Umständen ab, die sich nicht alle von vornherein schon voraussehen lassen; umgekehrt aber gibt es Verhaltensweisen, die niemals, in keiner Situation, eine angemessene - das heißt, der Würde der Person entsprechende - Lösung sein können. Schließlich ist es immer möglich, daß der Mensch infolge von Zwang oder anderen Umständen daran gehindert wird, bestimmte gute Handlungen zu Ende zu führen; niemals jedoch kann er an der Unterlassung bestimmter Handlungen gehindert werden, vor allem wenn er bereit ist, lieber zu sterben als Böses zu tun.
Die Kirche hat immer gelehrt, daß Verhaltensweisen, die von den im Alten und im Neuen Testament in negativer Form formulierten sittlichen Geboten untersagt werden, nie gewählt werden dürfen. Wie wir gesehen haben, bestätigt Jesus selber die Unumgänglichkeit dieser Verbote: "Wenn du das Leben erlangen willst, halte die Gebote! ... Du sollst nicht töten, du sollst nicht die Ehe brechen, du sollst nicht stehlen, du sollst nicht falsch aussagen" (Mt 19, 17-18).«

»80. Nun bezeugt die Vernunft, daß es Objekte menschlicher Handlungen gibt, die sich "nicht auf Gott hinordnen" lassen, weil sie in radikalem Widerspruch zum Gut der nach seinem Bild geschaffenen Person stehen. Es sind dies die Handlungen, die in der moralischen Überlieferung der Kirche "in sich schlecht" (intrinsece malum), genannt wurden: Sie sind immer und an und für sich schon schlecht, d.h. allein schon aufgrund ihres Objektes, unabhängig von den weiteren Absichten des Handelnden und den Umständen. Darum lehrt die Kirche - ohne im geringsten den Einfluß zu leugnen, den die Umstände und vor allem die Absichten auf die Sittlichkeit haben -, daß "es Handlungen gibt, die durch sich selbst und in sich, unabhängig von den Umständen, wegen ihres Objekts immer schwerwiegend unerlaubt sind".(RP 17 [*]) Das Zweite Vatikanische Konzil bietet im Zusammenhang mit der Achtung, die der menschlichen Person gebührt, eine ausführliche Erläuterung solcher Handlungsweisen anhand von Beispielen: "Was zum Leben selbst in Gegensatz steht, wie jede Art von Mord, Völkermord, Abtreibung, Euthanasie und auch der freiwillige Selbstmord; was immer die Unantastbarkeit der menschlichen Person verletzt, wie Verstümmelung, körperliche oder seelische Folter und der Versuch, psychischen Zwang auszuüben; was immer die menschliche Würde angreift, wie unmenschliche Lebensbedingungen, willkürliche Verhaftung, Verschleppung, Sklaverei, Prostitution, Mädchenhandel und Handel mit Jugendlichen, sodann auch unwürdige Arbeitsbedingungen, bei denen der Arbeiter als bloßes Erwerbsmittel und nicht als freie und verantwortliche Person behandelt wird: all diese und andere ähnliche Taten sind an sich schon eine Schande; sie sind eine Zersetzung der menschlichen Kultur, entwürdigen weit mehr jene, die das Unrecht tun, als jene, die es erleiden. Zugleich sind sie in höchstem Maße ein Widerspruch gegen die Ehre des Schöpfers". (Vat. II. GS 24)

Über die in sich sittlich schlechten Handlungen und im Blick auf kontrazeptive Praktiken, mittels derer vorsätzlich unfruchtbar gemacht wird, lehrt Papst Paul VI.: "Wenn es auch in der Tat zuweilen erlaubt ist, ein sittliches Übel hinzunehmen, in der Absicht, damit ein größeres Übel zu verhindern oder ein höheres sittliches Gut zu fördern, ist es doch nicht erlaubt, nicht einmal aus sehr schwerwiegenden Gründen, das sittlich Schlechte zu tun, damit daraus das Gute hervorgehe (vgl. Röm 3, 8), d.h. etwas zum Gegenstand eines positiven Willensaktes zu machen, was an sich Unordnung besagt und daher der menschlichen Person unwürdig ist, auch wenn es in der Absicht geschieht, Güter der Person, der Familie oder der Gesellschaft zu schützen oder zu fördern". (HV 14)

81. Wenn die Kirche das Bestehen "in sich schlechter" Handlungen lehrt, greift sie die Lehre der Heiligen Schrift auf. Der Apostel stellt kategorisch fest: "Täuscht euch nicht! Weder Unzüchtige noch Götzendiener, weder Ehebrecher noch Lustknaben, noch Knabenschänder, noch Diebe, noch Habgierige, keine Trinker, keine Lästerer, keine Räuber werden das Reich Gottes erben" (1 Kor 6, 9-10).

Wenn die Akte in sich schlecht sind, können eine gute Absicht oder besondere Umstände ihre Schlechtigkeit zwar abschwächen, aber nicht aufheben: Sie sind "irreparabel" schlechte Handlungen, die an und für sich und in sich nicht auf Gott und auf das Gut der menschlichen Person hinzuordnen sind: "Wer würde es im Hinblick auf die Handlungen, die durch sich selbst Sünden sind (cum iam opera ipsa peccata sunt) - schreibt der hl. Augustinus -, wie Diebstahl, Unzucht, Gotteslästerung, zu behaupten wagen, sie wären, wenn sie aus guten Motiven (causis bonis) vollbracht würden, nicht mehr Sünden oder, eine noch absurdere Schlußfolgerung, sie wären gerechtfertigte Sünden?". (Vat. II. DH 7)

Darum können die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt sittenlosen Akt in einen "subjektiv" sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln.

82. Im übrigen ist die Absicht dann gut, wenn sie auf das wahre Gut der Person im Blick auf ihr letztes Ziel gerichtet ist. Die Handlungen aber, die sich aufgrund ihres Objektes nicht auf Gott "hinordnen" lassen und "der menschlichen Person unwürdig" sind, stehen diesem Gut immer und in jedem Fall entgegen. In diesem Sinne bedeutet die Beachtung der Normen, die solche Handlungen verbieten und semper et pro semper, das heißt ausnahmslos, verpflichten, nicht nur keine Beschränkung für die gute Absicht, sondern sie ist geradezu der fundamentale Ausdruck guter Absicht.
Die Lehre vom Objekt als Quelle der Sittlichkeit ist authentische Ausdrucksform der biblischen Moral des Bundes und der Gebote, der Liebe und der Tugenden. Die sittliche Qualität menschlichen Handelns hängt von dieser Treue zu den Geboten ab, die Ausdruck von Gehorsam und Liebe ist. Und deshalb - wir wiederholen es noch einmal - muß die Meinung als irrig zurückgewiesen werden, es sei unmöglich, die bewußte Wahl einiger Verhaltensweisen bzw. konkreter Handlungen ihrer Spezies nach als sittlich schlecht zu bewerten, ohne die Absicht, aufgrund welcher diese Wahl vollzogen wurde, oder ohne die Gesamtheit der vorhersehbaren Folgen jener Handlung für alle betroffenen Personen zu berücksichtigen. Ohne diese Vernunftbestimmtheit der sittlichen Qualität menschlichen Handelns wäre es unmöglich, eine "objektive sittliche Ordnung" (Vat. II. DH 7) anzunehmen und irgendeine von inhaltlichen Gesichtspunkten bestimmte Norm festzulegen, die ausnahmslos verpflichtet; und das zum Schaden der Brüderlichkeit unter den Menschen und der Wahrheit über das Gute und ebenso zum Nachteil der kirchlichen Gemeinschaft.«
[*] Dazu findet sich in den Endnoten von VS noch dieser Ausschnitt aus einer Ansprache von Paul VI. aus dem Jahre 1967: 
»Man muss vermeiden, die Gläubigen zu verleiten, anders darüber zu denken, so als wären nach dem Konzil heute einige Verhaltensweisen erlaubt, die die Kirche früher für in sich schlecht erklärt hatte. Wer sieht nicht, dass daraus ein bedauerlicher sittlicher Relativismus entstehenwürde, der leicht das ganze Erbe der Lehre der Kirche in Frage stellen könnte?«

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