Mittwoch, 7. Mai 2014

Dürftige Theologie - 8 - Geht es um die Beichte?

Bitte die Einführung (hier) beachten!

Im Folgenden geht es nicht speziell um Kardinal Kaspers Thesen, obgleich er sich als mustergültiges Phänomen offenbart hat, seit ich den ersten Teil dieses Beitrags schrieb.

Aus Kardinal Kaspers Leserbrief in der Tagespost vom 15. April als Antwort auf den kritischen Artikel des Ehepaares Martin vom 12. April daselbst:
»Vollends entlarvend finde ich den letzten Einwand [der Martins], dass sich diejenigen, welche sich nach einer Scheidung redlich und treu an die Weisung der Kirche gehalten haben, sich als Dummköpfe vorkommen, würde ein Wiederverheirateter von der Kirche "vom Ehebruch faktisch freigesprochen." Ganz abgesehen davon dass die Absolution nicht vom Ehebruch, sondern von der Schuld des Ehebruchs freispricht, würde sich ein solcher "Dummkopf" in der Tat wirklich dumm in die Rolle des brav im Hause gebliebenen älteren Sohnes im Gleichnis Jesu begeben, der dem barmherzigen Vater Vorwürfe macht, weil er dem verlorenen Sohn Barmherzigkeit zuteil werden lässt (Lk 15,11–32). Wer so argumentieren würde, hat von Gottes Barmherzigkeit noch gar nichts verstanden.« (zitiert von hier, ich habe den Brief noch nicht komplett vorliegen. Er lässt sich aber durch die Reaktionen auf den Blogs ganz gut zusammenstückeln... ohne Gewähr)

Ehm... say what?! Ok, also jetzt redet sich Kardinal Kasper um Kopf und Kragen... si tacuisses...

Was der Kardinal hier tut ist eine ziemliche Verdrehung und Verwirrung des Sachverhaltes.
Das Gleichnis Jesu funktioniert ja nur dann, wenn der "verlorene Sohn" wiedergefunden wird, d.h. wenn er sich von seinem falschen Lebenswandel abwendet und auf den guten Weg zurückkehrt.
Wenn aber ein in zweiter ziviler Ehe lebender Mensch zur Beichte geht mit der Überzeugung, danach seine zweite Zivilehe weiter zu leben wie vor der Beichte, dann wendet er sich von gar nichts ab. Oder irre ich mich?

Wenn ich einem Freund in schöner Regelmäßigkeit jeden Tag eine Socke klaue (natürlich jedesmal von einem anderen Paar), dies in der Beichte bekenne aber zugleich weiß, dass ich einfach weitermachen WILL mit dem Klau, welchen Effekt hat dann das Sakrament der Versöhnung?

Zum "erfolgreichen" Empfang des Sakramentes der Versöhnung gehören: Gewissenserforschung, Reue über das Getane, der Vorsatz, d.h. der Wille, die begangene Sünde in Zukunft nicht mehr zu begehen (ob mir das gelingt steht auf einem anderen Blatt), das Bekenntnis dieser Sünde und die Erfüllung der mir auferlegten Buße. Genau genommen ist der Vorsatz ein Bestandteil der Reue, aber dazu gleich mehr.
Gehen wir das doch mal für den Sockenklau exemplarisch durch (wir gehen hier davon aus, dass ich nicht unter einer Erkrankung leide, die mich dazu treibt, die Socken zu klauen, sondern dass ich es willentlich tue):
Gewissenserforschung: Hier kann ich zu der Erkennnis gelangen, dass das Sockenklaune falsch ist, ich muss es also beichten.
Reue/Vorsatz: Existiert nicht. Ich finds doof, aber ich finds auch irgendwie spaßig! Ich habe den ausdrücklichen Willen, auch nach der Beichte die Socken meines Freundes zu stibitzen. Zur Reue gehören aber notwendig zwei Komponenten, von denen eine der Vorsatz ist. Mit den Worten des KKK: "Die Rückkehr zu Gott, die Bekehrung und Reue genannt wird, besteht im Schmerz und im Abscheu vor den begangenen Sünden sowie im festen Vorsatz, zukünftig nicht mehr zu sündigen. Die Bekehrung erstreckt sich also auf die Vergangenheit und auf die Zukunft; sie wird von der Hoffnung auf die göttliche Barmherzigkeit genährt." (Nr. 1490)
Bekenntnis: Ich bekenne den Sockenklau, den ich irgendwie ja auch doof finde.
Buße: Ich bete den vom Beichtvater auferlegten Rosenkranz.

Ja, schön, Pech: Es kommt keine Sakrament zustande, denn der Vorsatz ist konstitutiv. Dumm gelaufen.

Kasper gibt ja offenbar zu, dass hier Ehebruch im Spiel ist. Der Ehebruch besteht darin, dass hier etwa ein Mann mit einer Frau sexuell verkehrt, die nicht seine ihm sakramental angetraute Ehefrau ist. Das ist ein recht simples Faktum das sich für den Pönitenten bei seiner Gewissenserforschung sehr schnell und sicher feststellen lässt. Das ist die Definition von Ehebruch: "Wer seine Frau aus der Ehe entläßt und eine andere heiratet, begeht ihr gegenüber Ehebruch. Auch eine Frau begeht Ehebruch, wenn sie ihren Mann aus der Ehe entläßt und einen anderen heiratet" (Mk 10, 11–12)
Aber es scheint, als glaube der Kardinal, trotz gegenteiliger Beteuerung, die Beichte würde vom Ehebruchverbot dispensieren, denn es muss hierbei der Eindruck entstehen, der Wille zur Fortsetzung des Ehebruches nach der Beichte habe keinerlei Relevanz für das Zustandekommen des Sakramentes. Aber das ist Falsch! Der Wille zur Umkehr ist absolut notwendig (ob dem Wille auch die Taten folgen ist ein separates Thema und diese Separiertheit ist der Grund, weshalb wir meistens die selben Sünden immer wieder zur Beichte tragen).


Erst in den letzten Tagen entdeckte ich, dass der Kardinal während meiner Abwesenheit noch sehr viel tiefer in fragwürdige Gewässer geschippert ist... Kasper redet sich nämlich noch mehr um Kopf und Kragen. Also nochmal... Einige Tage später... Zitat Kasper vom 22. April, seinen Vortrag vor dem Konsistorium verteidigend:
»Es geht im Vortrag [im Unterschied zu früheren "Vorstößen"] nicht mehr um die Zulassung zur Kommunion, sondern um die Zulassung zum Sakrament der Buße und damit zur Absolution. Die Buße setzt voraus, dass Schuld gegeben und bereut wird, aber ebenso dass Gott dem, der umkehrt, barmherzig ist und die Schuld vergibt.« (von hier)

Aha. Buße also. In seinem Vortrag geht es v.a. um die Kommunion! Wie man leicht (hier) nachlesen kann, betrachtet der Kardinal in seinem Vortrag die Teilnahme an der Kommunion als "Planke des Heils" (zur Abstrusität dieser Idee, siehe Link) und genau diese Planke steht im Zentrum seines Interesses, nicht die Buße.

Aber nehmen wir den Kardinal mal beim Wort, tun wir mal so, als stünde im Zentrum seines Vortrags die Ermöglichung des Zugangs zum Sakrament der Buße und, wie der Kardinal extra betont, zur Absolution. 
Das ist so absurd, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll...


Es ist eine theologische Binsenweisheit, dass nur dann überhaupt eine Absolution zustande kommt, wenn der Pönitent den festen Vorsatz hat, die begangene, bereute und gebeichtete Sünde nicht wieder zu begehen. Kardinal Kasper tut nun so, als wäre jeder, der in "irregulären" Umständen lebt, vom Sakrament der Beichte ausgeschlossen... das stimmt aber einfach nicht! Im Englischen gibt es den schönen Ausdruck "red herring" (Reucherhering, im Deutschen würde man sprichwörtlich wohl von einer Nebelkerze reden), gemeint ist ein Ablenkungsmanöver, ein Verwirrspiel um das eigentliche Thema nicht beackern zu müssen. 
Fakt ist: Diejeneigen sind vom Bußsakrament ausgeschlossen, die nicht bereuen und nicht den Vorsatz zur Umkehr fassen (genau genommen, ist dieser Vorsatz in der Reue inbegriffen, sonst ist es keine Reue). Das trifft nicht nur auf Ehebrecher zu, sondern auf jeden Sünder und jede Sünde und es liegt übrigens im Interesse der Pönitenten, denn eine Beichte ohne Vorsatz zur Umkehr ist letztlich ein Sakramentsmissbrauch und wiederum eine schwere Sünde... ganz zu schweigen davon, dass keine Absolution zustande kommt.

Was will Kasper eigentlich? Er spricht zwar von Reue, aber was soll bereut werden? Und glaubt er, dass es Reue ohne Umkehr geben kann? Offensichtlich verlangt er ja keine Lebensänderung, sondern der ganze Sinn und Zweck seines Gedankens ist es ja, die zweite Verbindung zu sanktionieren!
Was ich nicht recht in meinem Kopf bekomme ist, wie es der Kardinal fertig bringt, jemanden zur Beichte schicken zu wollen, ohne eine Änderung von dessen Verhalten auch nur als Möglichkeit ins Auge zu fassen... Er glaubt doch wohl nicht im ernst an einen Automatismus, dass jeder, der den Beichstuhl betritt, automatisch absolviert wird? Oder geht es ihm etwa nur um das "gute Gefühl" bei den Betroffenen?

Was sollen denn die Betroffenen dann bitteschön überhaupt beichten? Immer wieder ist zu hören, dass es dabei um die "Schuld aus der 'ersten' Ehe" geht. WTF? Darum geht es doch überhaupt nicht! Mir hängt dieses Gelaber, auch an der Uni, inzwischen tierich zum Halse raus. Die Schuld aus der früheren Verbindung ist doch nicht der Grund für den Sakramentenausschluss! Wenn dem so wäre, müssten viele, die "nur" zivil geschieden aber nicht neu verehelicht sind, auch von der Kommunion ausgeschlossen sein... aber, wie es Papst Franziskus so prägnant ausdrückte: Geschiedenen können zur Kommunion gehen, wiederverheiratete Geschiedene können dies nicht. Der Unterschied zwischen diesen beiden Fällen, der von vielen Barmherzigkeitsaposteln unter den Teppich gekehrt wird, ist in etwa der zwischen 0 und 1... 

Kleiner Exkurs: Wie verdreht und verwaschen das alles ist, und warum es so wahnsinnig anstrengend ist, sich damit zu beschäftigen, wird vielleicht ganz gut an einem kleinen Satz in Kaspers Vortrag deutlich. Er spricht davon, dass "wiederverheiratet geschiedene Christen, die disponiert sind" von den Sakramenten ausgeschlossen seien (im Buch S. 61f.). Das ist eine schön abstruse Formulierung, denn von den Sakramenten ausgeschlossen sind gerade diejenigen, die eben nicht (in rechter Weise) disponiert sind diese Sakramente zu empfangen (z.B. "wiederverheiratet geschiedene Christen")... Wer wirklich (in rechter Weise) disponiert ist, ist auch nicht ausgeschlossen (außer er ist Deutscher und zahlt keine Kirchensteuer...). Das ist fast schon tautologisch! (Der Einzige Fall von "wiederverheiratet geschiedenen Christen, die disponiert sind" liegt dann vor, wenn diese Christen mit ihren Partner wie Bruder und Schwester zusammenleben.) Kasper bringt es fertig, hier einen Widerspruch herbeizuzaubern, den aufzulösen er sich in aller Ritterlichkeit anschickt...
Es ist eine reine Konstruktion, von der Kasper in seiner Argumentation ausgeht.

Dieses Beispiel, die irrige Fokussierung auf das Bußsakrament, ist nicht die einzige Irreführung in dieser Diskussion, aber es erschreckt doch sehr, dass Kardinal Kasper sie so prominent vertritt und sich nicht einmal scheut, seine eigenen Worte (den Vortrag) dafür völlig zu verdrehen.
Dazu passt es denn auch, wenn er beteuert: 
»Im Vortrag kommt es mir nicht auf historische Fragen an, über die man unterschiedlicher Meinung sein kann«.
Es mag ihm nicht "darauf ankommen", aber warum dann all der Trubel, alle irgendwie scheinbar nützlichen Fitzel aus der Väterzeit zusammenzuschustern zu einem historischen "Argument" für das von ihm Vorgeschlagene (siehe dazu hier)? Seine ganze Argumentation zielt doch auf die schon erwähnte "Planke des Heils", die er fälschlich in der Eucharistie erblickt und eben gerade nicht in der Buße, und damit auf ein nur von der Historie her zu fassendes Konzept (vgl. hier).

Als blanken Hohn empfinde ich es, wenn Kasper seine Verteidigung mit dem Satz schließt
»Für eine bloße Phantomdiskussion ist das Problem zu ernst!«

ER ist doch derjenige, der hier Phantomdiskussionen führt und plötzlich über Beichte reden will! Eine ganz und gar erstaunliche kognitive Verrenkung... Respekt!

2 Kommentare:

  1. Besinne, bereue, bekenne, büße, BESSERE!!!
    Ansonsten Vergelt's Gott für die immer lesenswerten Beiträge!

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  2. Kasper tut gerade so, als sei sein Vorschlag, nun nicht über die Kommunion-Zulassung, sondern über die Zulassung bzw. Möglichkeit der Heilung durch Buße ein Schritt vorwärts, ein neues Faktum, eine endliche Lösung der ganzen Frage zur Kommunion für zivil wiederverheiratete Geschiedene. Das ist es aber mitnichten.

    Der Katholik weiß (normalerweise), dass der Kommunionempfang nur erlaubt und gnadenvermittelnd ist, wenn der Kommunizierende sich im Stand der heiligmachenden Gnade befindet, d.h. dass er nach bestem Wissen und Gewissen sich frei weiß von einer schweren Sünde. Es gibt Handlungen des Menschen, die nicht nur nach subjektiver Einschätzung, sondern ganz objektiv immer eine schwere (= Tod-)Sünde sind. Ehebruch gehört seit altersher zu diesen objektiv als schwer sündhaft bezeichneten Handlungen gegen Gottes Gebote, die das göttliche Leben im Gläubigen auslöschen (deshalb "Tod"sünde) und der Gläubige deshalb nicht mehr im Stande der heiligmachenden Gnade ist. Deshalb hängen der Kommunionempfang und Empfang des Bußsakramentes hier eng zusammen, denn jeder Katholik weiß (normalerweise), dass er zuerst der Absolution in der Beichte bedarf, um die Taufgnade wieder herzustellen, d.h. wieder in den Stand der heiligmachenden Gnade zu treten.

    Hierzu die sehr gute Darstellung von Pro Spe Salutis: Von den Sakramenten der Toten und der Lebenden

    Dieser Zusammenhang besteht natürlich schon seit Beginn der Problematik und ist sehr wohl auch zur Sprache gekommen. Eigentlich, und damit hat Kaspar Recht, ist es der Punkt, über den man zuerst reden muss, wenn man das Problem des Kommunionempfangs behandelt. Hieran, nämlich an der Reue über das ehebrecherische Verhältnis außerhalb der gültigen ersten Ehe, dessen Bekenntnis in der Beichte und dem Willen, dieses unsittliche Verhältnis zu beenden, hängt ja in der Tat alles.

    Genau dieser Zusammenhang, dass es das Sakrament der Buße ist, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, wurde bereits in "Familiaris consortio" (Nr. 84) berücksichtigt:

    Die Wiederversöhnung im Sakrament der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnet, kann nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes mit Christus und der Treue zu ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit der Ehe steht. Das heißt konkret, daß, wenn die beiden Partner aus ernsthaften Gründen - zum Beispiel wegen der Erziehung der Kinder - der Verpflichtung zur Trennung nicht nachkommen können, "sie sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind" (Johannes Paul II., Homilie zum Abschluß der VI. Bischofssynode (25.10.1980), 7: AAS 72 (1980) 1082).

    Aus welchen Gründen auch immer hat Kasper diesen Passus bei seinem Vortrag im Konsistorium wie auch bei allen anderen Gelegenheiten, ihn anzuführen, ignoriert.

    Siehe dazu auch die Fragen von "Theodor" von "Summa summarum" an Kardinal Kasper.


    Nebenbei: Wenn Du mir Deine eMail-Adresse zukommen lässt, kann ich Dir bei Wunsch den Tagespost-Leserbrief von Kardinal Kasper gegen die Einwendungen von Norbert und Renate Martin zuschicken...

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Ich freue mich über Meinungen, (sinnvolles) Feedback und Hinweise aller Art. Fragen sind auch immer willkommen, eine Garantie ihrer Beantwortung kann ich freilich nicht geben. Nonsens (z.B. Verschwörungstheorien, atheistisches Geblubber und Esoterik) wird gelöscht. Trolle finden hier keine Nahrung.